Im Pass steht nur, dass ich, wenn ich mich länger als 3 Monate in einem anderen Staat aufhalte,
gebeten (!) werde , meine Auslandsanschrift der nächsten Vertretungsbehörde mitzuteilen.
In Österreich gibt es eine Meldepflicht.
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/leben-im-ausland/uebersiedlung/uebersiedlung-ins-ausland/schreibt dazu:
Abmeldung des (Haupt-)Wohnsitzes in Österreich: Die Abmeldung muss beim zuständigen Meldeamt der Gemeinde… innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach der Übersiedlung erfolgen.
Eine Meldepflicht macht nur dann Sinn wenn sie die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt. Wer auswandert und sich nicht abmeldet handelt rechtswidrig. Erfährt die Behörde von der Auswanderung wird sie von Amts wegen abmelden. Die Abmeldung hat u.a. zur Folge, dass man in Österreich nicht mehr gesetzlich krankenversichert ist.
Aber es ist schon zutreffend, das wird kaum bis gar nicht exekutiert. Viele haben zwei Wohnsitze. So auch ein Bekannter von mir hier aus Kamala. Der ist bei seiner Mutter in Wien gemeldet und hat sich so die Wiener Mindestsicherung ergaunert. Als Zugabe wurde er in die gesetzliche Krankenversicherung Österreichs aufgenommen.
Es gibt in Österreich eine weitere Meldepflicht. Ein Pensionist, der sich länger als 60 Tage im Jahr im Ausland aufhält, muss dies seiner Pensionsversicherung melden. Die prüft dann, wie sich dieser Auslandsaufenthalt auf die Krankenversicherung in Österreich auswirkt.
Dabei gilt grundsätzlich, verbleibt Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt weiterhin in Österreich (und der EU, EWR gehört oder der Schweiz), bleibt die Krankenversicherung in Österreich bestehen.
Verlegt der Pensionist dagegen seinen Lebensmittelpunkt in einem Staat wie z.B. Thailand wird die österreichische Krankenversicherung beendet. Bei einem Aufenthalt in Österreich gibt es keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eigentlich ganz einfach. In Thailand ist der Urlauber aber nicht der Auswanderer krankenversichert. Genau das meinten wohl meine schlauen Einflüsterer.
So wenigstens:
https://www.ooegkk.at/cdscontent/?contentid=10007.771004&portal=ooegkkportal&viewmode=content
Im Fall Franzi ist es aus meiner Sicht ganz einfach und dann passt auch alles das Franzi hier mitgeteilt hat wunderbar zusammen. Obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet ist hat der Behörde niemals mitteilt, dass er nach Thailand ausgewandert ist.