Wenn man solches liest, bleibt der Wille zu helfen eher im Hals stecken:
Passt ausgezeichnet zum Thema
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/mit-kartenlegen-millionen-verdient-1.17748945Bezirksgericht Zürich
Mit Kartenlegen Millionen verdient.
Stadt und Region Gestern, 06:00
Wahrsagerin und Ehemann zu je 24 Monaten Freiheitsstrafe wegen Sozialhilfebetrugs verurteilt.
Eine Wahrsagerin und Kartenlegerin hat ihre eigene Verurteilung nicht vorausgesehen. Obwohl sie Millionen verdiente, bezog sie Sozialhilfe.
Tom Felber
Zwischen Januar 2001 und März 2011 verdiente ein Ehepaar mindestens 2,6 Millionen Franken. Die Einnahmen wurden hauptsächlich durch eine kostenpflichtige 0900er-Telefonnummer generiert, über welche die 58-jährige Frau als Wahrsagerin und Kartenlegerin wirkte. Innert dieser Zeitspanne kaufte das Paar sechs Personenwagen für 585 000 Franken. Zudem baute es ein Haus, in das es 200 000 bis 350 000 Franken steckte. Und die beiden verspielten regelmässig Geld im Kasino.
Einnahmen nie deklariert
Trotzdem bezog das Ehepaar seit 1989 Zusatzleistungen zur AHV und IV. Seit 2001 mindestens 387 326 Franken. Was vorher war, ist verjährt. Der 59-jährige Mann ist IV-Rentner. Besonders delikat am Fall ist, dass es sich bei den
Beschuldigten um Fahrende handelt. Delikat deshalb, weil laut Anklage vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Zürich (AZL) gestützt auf das von der Schweiz unterzeichnete Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten gegenüber jenischen Fahrenden weniger strenge Vorgaben und Kontrollen als gegenüber anderen Leistungsbezügern angewendet wurden.Seine Einkünfte deklarierte das Ehepaar nie. Als das AZL zum Beispiel im Jahr 1998 den Beschuldigten monatliche Erwerbseinkünfte von 900 Franken als zumutbaren Verdienst anrechnete,
intervenierte der Hausarzt. Die Arbeitsfähigkeit der beschuldigten Ehefrau sei infolge «Asthma bronchiale» eingeschränkt. Zudem sei sie wegen ihrer beschränkten Schulbildung wenig vermittelbar und aus soziokulturellen Gründen eigentlich «behindert».Als das Ehepaar im Jahr 2000 wiederholt aufgefordert wurde,
ein Kassabuch einzureichen, intervenierte gar das Hilfswerk Caritas. Die Beschuldigten seien Fahrende und würden mit Hausieren ein bescheidenes Einkommen erzielen. Es gehöre zu ihrer Lebensweise, über Ein- und Ausgaben kein Kassabuch zu führen. Auch 2004 gab die Frau an, kein Kassabuch zu führen und keine Quittungen zu verlangen. Sie kaufe nur kleinere «Möbeli» und Sachen billig auf Flohmärkten und verkaufe sie wieder. Dafür erhalte sie unterschiedliche Einnahmen von lediglich 400 bis 600 Franken im Monat.
Die Sache flog auf, nachdem die Frau 2010 in einer Fernsehsendung von einer Steueramnestie erfahren und sich deshalb entschlossen hatte, Selbstanzeige zu erstatten. Dabei kam heraus, dass das Ehepaar auch über nicht deklarierte Bankkonten und Schliessfächer verfügte sowie Schmuck und Uhren im Gesamtwert von rund 90 000 Franken besass. Die Staatsanwaltschaft kommt in der Anklage zum Schluss, dass das Ehepaar entgegen anderslautenden Beteuerungen sehr wohl mit Geld umzugehen wusste und auch in der Lage gewesen sei, eine Buchhaltung zu führen.
Geld bereits zurückgezahlt
Das Ehepaar zeigte sich geständig. Die Erwirtschaftung der 2,6 Millionen Franken habe aber auch viel Zeit und Nerven gekostet, sagte die Frau im Gerichtssaal. «Vor lauter Telefonieren bin ich gar nicht dazu gekommen, es zu melden.» Es sei ein grosser Fehler gewesen, und sie bekenne sich schuldig. Staatsanwalt und Verteidigung einigten sich auf ein sogenanntes «abgekürztes Verfahren» und einen gemeinsamen Urteilsvorschlag. Dieser sah eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs und je 24 Monate Freiheitsstrafe bedingt für beide Beschuldigten vor.
Das Gericht erhob den Vorschlag zum Urteil. Der Vorsitzende sagte, zwar habe das Paar den Umstand perfid ausgenutzt, dass für die Volksgruppe der Jenischen weniger strenge Vorgaben bestünden. Das Geständnis und vor allem der Wille zur schnellen Wiedergutmachung wurden den beiden aber positiv angerechnet. Schon vor Abschluss des Strafverfahrens hatte das Paar 184 800 Franken und 11 600 Euro an die Stadt zurückgezahlt. Es wurde auch verpflichtet, mit dem Verwertungserlös von weiteren beschlagnahmten Vermögenswerten die Verfahrenskosten zu bezahlen.
Urteil DG120218 vom 1. 11. 12, noch nicht rechtskräftig.
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KOMMENTARE
Martin Metz
Gestern 03:21 AM
Dieses Beispiel von Hinterziehung gehört zur Spitze des Eisbergs. Persönlich fühle ich micht zutiefst verletzt und bestätigt mein Bild über solche schützenswerten Schmarotzer. Leider gehen solche Beispiele in der Propagandaflut der UNO-Menschenrechtler und linken "Wassermelonen" schnell wieder unter. Auch müsste untersucht werden wieviel Unterstützung der Arzt, Caritas und andere in ihrem Umfeld bekommen haben. Sicher war es alles Bargeld unter der Hand.
Himngrimnir Larson
Gestern 03:26 AM
"gestützt auf das von der Schweiz unterzeichnete Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten gegenüber jenischen Fahrenden weniger strenge Vorgaben und Kontrollen als gegenüber anderen Leistungsbezügern angewendet wurden."
"und aus soziokulturellen Gründen eigentlich «behindert"
"Es gehöre zu ihrer Lebensweise, über Ein- und Ausgaben kein Kassabuch zu führen"
irre ich mich oder lese ich da gerade haufenweise rassistische Statments?