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Autor Thema: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand  (Gelesen 12827 mal)

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Udon Newcomer

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #15 am: 28. Dezember 2016, 14:44:44 »

Wenn man bedenkt, dass die, die nicht eingezogen wurden,
arbeiten gehen koennten  und Geld  verdienen
ist das als Ausgleich doch gerecht.
Die Nichtgezogenen  machen sich eine faule Haut  und die anderen muessen  durchs Gras robben.

Da hast Du schon Recht, ist voll gerechtfertigt! Ich kenn es aus Österreich nur ganz anders, sie den Link: http://grundwehrdienst.bundesheer.at/Soziales_Geld-140
Es gibt dort genauso die Wehrpflicht, die Grundwehrdiener bekommen jedoch nur 313,02€! Die 9000 tHB entsprechen dem Mindesteinkommen in Thailand.
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malakor

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #16 am: 28. Dezember 2016, 15:18:04 »

Die sollten hier auch mal darueber nachdenken, junge Maedchen wie in Israel zur Armee zu rufen, dann wuerde manche Lotusbluete evtl. vor den Gefahren in Patty und Phuket und sonstwo bewahrt werden koennen.
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Kern

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #17 am: 28. Dezember 2016, 22:21:02 »

 :D    :]

Auch in Israel zeigt die Praxis bei den gemischten Streitkräften, dass es dann häufig zum Bienchen-Blümchen-Spiel kommt.  ;D
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dolaeh

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #18 am: 29. Dezember 2016, 07:40:40 »

Ich habe gehoert, wenn man bei den Pfadfindern sei wuerde man auch nicht eingezogen  ???
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Wenn du dich gesund ernaehrst, ausreichend schlaefst, genug trinkst und Sport treibst, stirbst du trotzdem.

Udon Newcomer

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #19 am: 29. Dezember 2016, 11:34:37 »

Das mit dem Los ziehen habe ich schon gelesen. Das soll aber nur sein, wenn man sich nicht freiwillig meldet. Meldet man sich jedoch freiwillig, dann verkürzt sich der Militärdienst auf 6 Monate - hast Du sowas schon gehört? Was auch noch wichtig ist, ist die Meldepflicht bei der Stellungskommission (oder wie die halt in Thailand heißt) und zwar mit 17 Jahren. Wenn man das nicht macht gilt das wie Verweigerung und wird bestraft. Sowas auch schon gehört?

Ich habe vor ein paar Tagen diese 2 Fragen in den Raum gestellt, hat vielleicht jemand Informationen darüber? Sollte die erste Frage nämlich stimmen, verstehe ich nicht warum das niemand macht! Bei der zweiten Frage ist vielleicht auch die Begründung zu finden, warum die meisten bei der Verlosung teilnehmen - ist möglicherweise die Strafe für das nicht melden mit 17 Jahren! Denn toll finde ich diese Verlosung nicht, vor allem nicht wenn die Teilnahme nicht freiwillig ist!

---

Änderung:
Zitatbereich korrigiert
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2016, 13:03:40 von Kern »
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volkschoen

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #20 am: 29. Dezember 2016, 17:09:11 »

Also wie ich das hier mitbekommen habe koennen nicht alle diesen Armeedienst verkuerzen. Es muss ein Grund vorliegen.  --C

Von meiner Fussball Mannschaft sind das 2 Spieler, die diese 6 Monate ableisten. Hier hat der Verein einen Antrag gestellt. ;}

Also die Verlosung ist Pflicht und hier muss jeder Rekrut hin.  {*
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namtok

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #21 am: 29. Dezember 2016, 17:54:09 »

Am vernünftigsten ist es wohl, in der weiterführenden Schule (Mathayom Jahr 4-6) die freitägliche vormilitärische Ausbildung mitzumachen, dadurch ist man dann vom Wehrdienst befreit und verliert keine Zeit.

Thai- kürzel dafür ist  r.t (ร.ต.) oder so ähnlich, was wohl für "Rong Rien triam Thahan", also vorschulische Armeevorbereitung steht.
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Udon Newcomer

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #22 am: 29. Dezember 2016, 19:37:36 »

Also wie ich das hier mitbekommen habe koennen nicht alle diesen Armeedienst verkuerzen. Es muss ein Grund vorliegen.  --C

Von meiner Fussball Mannschaft sind das 2 Spieler, die diese 6 Monate ableisten. Hier hat der Verein einen Antrag gestellt. ;}

Also die Verlosung ist Pflicht und hier muss jeder Rekrut hin.  {*

Im Internet habe ich gelesen, dass die jeweilige Region/Amphoe entscheidet ob man freiwillig 6 Monate Dienst machen kann. Es soll davon abhängen, wieviel Rekruten gebraucht werden und wenn es genug gibt, gibt es die Möglichkeit dieser Short Version! Wohlhabendere Thais melden ihre Kid´s dann dort an, wo es diese Option gibt.
Das ganze ist aber nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüft und damit nur vom hören sagen!!!

Ich würde das aber gerne bei der zuständigen Behörde hinterfragen, kann aber kein Wort Thai und damit schaut es schlecht aus für mich  :( Hat jemand eine Idee?
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Vimana

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #23 am: 30. Dezember 2016, 00:19:56 »

@ Udon Newcomer

Wohlhabendere Thais schieben für ihre Kids unter dem Tisch Plus / Minus 50000 Baht rüber und dafür kriegt der Junior dann eine Bescheinigung, dass die "richtige" Farbe gezogen wurde.

Ist überprüft, das wird in der Familie meiner Frau so gemacht.
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Udon Newcomer

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #24 am: 30. Dezember 2016, 09:37:35 »

Also wie ich das hier mitbekommen habe koennen nicht alle diesen Armeedienst verkuerzen. Es muss ein Grund vorliegen.  --C

Hab gestern folgenden Interessanten Artikel vom März 2015 gefunden, der gibt möglicherweise die gesuchte Antwort zur Verkürzung der Wehrdienstzeit:

http://www.blickamabend.ch/news/per-lotterie-ins-militaer-thailands-maenner-setzten-auf-rot-id3634680.html

Der Inhalt des Artikels lautet:

Zitat
In Thailand werden Männer nach dem 21.Geburtstag für ein bis zwei Jahre (je nach Bildungsniveau) zum Militär eingezogen. Für Freiwillige reduziert sich die Ausbildungszeit um die Hälfte. Alle andern treten im April zum grossen Aushebungs-Lotto an: Wer hier ein rotes Ticket zieht, hat Pech gehabt und geht ab in die Kaserne. Auch Thailands Lady Boys müssen zur Musterung, werden aber meist als untauglich eingestuft.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann es eine Reduzierung der Wehrdienstzeit auf 6 Monate nur geben, wenn man Aufgrund des erhöhten Bildungsniveaus ohnehin nur ein Jahr abzudienen hätte! Schlussfolgerung daraus müsste jedoch bedeuten, dass jene die 2 Jahre vor sich haben, bei einer freiwilligen Meldung diese Zeit auf 1 Jahr kürzen können.

Und zum Thema Meldepflicht zum Militärdienst habe ich auch etwas interessantes gefunden:

Zitat
Bescheinigung zur Vorlage auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst

1. Wehrpflicht
Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 21. Lebensjahr an, die die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen.
Die Wehrpflicht erlischt oder ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt aus Thailand hinausverlegen.
Der Wehrdienst kann freiwillig geleistet werden.

2. Musterungsverfahren
2.1
Alle Männer haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres die Pflicht, sich in das Einberufungsverzeichnis eintragen zu lassen. Dies können sie mit Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Personalausweises und Hausregisters beim Kreiswehrersatzbeamten des Heimatortes in Thailand, wo sie angemeldet sind, vornehmen. Falls sie nicht persönlich erscheinen können, können sie eine Vollmacht an eine volljährige Person erteilen.
Versäumen sie diese Eintragung bzw. Meldung, werden sie als "meldungsverweigert" eingestuft.


2.2
Nach Vollendung des 21. Lebensjahres müssen sie sich einer Musterung zum Wehrdienst unterziehen. Diese findet im Heimatort statt, in dem sie angemeldet sind.
Für Männer, die sich im Studium oder in der Ausbildung befinden, können ausnahmweise eine Verschiebung der Musterung beantragen. Dies gilt auch für Schüler und Studenten mit thailändischer Staatsbürgerschaft in Deutschland.

Aus anderswertigen Gründen ist kein Antrag auf Verschiebung der Musterung möglich.

3. Antrag auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst
Der Antrag ist beim Wehrdienstersatzbeamten im Heimatort, wo Wehrpflichtige angemeldet sind, persönlich abzugeben, wobei die folgenden Unterlagen vorgelegt werden müssen (Falls sie nicht persönlich erscheinen können, können sie zum Zweck der Antragsabgabe eine Vollmacht an eine volljährige Person erteilen.):

- eine originale Bescheinigung der Bildungsstätte (Schule, Berufsschule, Hochschule etc.), die unbedingt folgende Angaben enthalten muss
--- persönliche Angaben
--- Schulfach bzw. Beruf/Bildungsfach bzw. Studienfach
--- Schulklasse bzw. Bildungsjahr bzw. Studienjahr
--- Beginn der Schule/der Ausbildung/des Studiums
--- Voraussichtlichen Termin für die Beendigung der Schule/der Ausbildung/des Studiums

Ist diese Bescheinigung in deutscher Sprache, muss sie von einem vom Landgericht bevollmächtigten Übersetzer ins Thailändische übersetzt werden. Ist sie in englischer Sprache, ist keine Übersetzung erforderlich.

- Fotokopien des Einberufungsbescheids (SorDor. 9) und des Musterungsbescheids (SorDor. 35) (falls vorhanden)
- Fotokopie des thailändischen Hausregisters
- Fotokopie des thailändischen Personalausweises (falls vorhanden)
- Fotokopie des Reisepasses und
- eine Bescheinigung vom Generalkonsulat in Frankfurt am Main

Diese "konsularische" Bescheinigung ist wie folgt zu beantragen.
Antragsformular (PDF-Format)
Der Antrag ist beim Generalkonsulat persönlich abzugeben, und folgende Unterlagen müssen hierzu vorgelegt werden:

- die oben genannte Bescheinigung der Bildungsstätte (Schule, Berufsschule, Hochschule etc.) mit den oben genannten Angaben und Übersetzung.
- 2 Fotokopien des Reisepasses (Seiten mit Lichtbild und Änderungen)
- 2 Fotokopien des thailändischen Hausregisters oder Personalausweises
- Die Gebühr beträgt 15,- Euro und ist in BAR zu entrichten.

4. Musterung nach Beendigung der Ausbildung
Nach Beendigung der Ausbildung bzw. des Studium müssen sich Wehrpflichtige dementsprechend zum nächstmöglichen Termin einer Musterung zum Wehrdienst im Heimatort unterziehen.
Weitere Informationen sind erhältlich beim

Office of the Army Attache
Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin
Tel.: 030-79481 314
Fax: 030-79481 422

Jetzt braucht das alles nur noch zu stimmen, dann sind meine beiden Fragen geklärt und vielleicht ist einigen anderen damit auch geholfen worden.
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Pladib

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #25 am: 30. Dezember 2016, 10:01:14 »

Ich war dabei als der Sohn meiner Frau zur "Lotterie Musterung" antrat. Hier musste das Los
nicht entscheiden obwohl viele Jungs diese Prozedur absolvieren mussten.
Beim Junior hiess es er wäre zu dünn für den anstregenden Militärdienst. Auch die laufenden
Fettkugeln wurden direkt aussortiert.
Und so herrschte freudige Eintracht zwischen Dick und Dünn weil der Kelch vorüberging.

Nur habe ich seit diesem Tag so ein komisches Gefühl.
Sollte ich das Haushaltsgeld erhöhen damit der Junge sich mal satt essen kann?  ;]

Hartnäckig hält sich das Gerücht der Farang hätte einem Grünkittel Geld zugeschoben.
Ich habe das Gefühl manche Thais erfinden ihre eigenen News. {--


Daniel
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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #26 am: 30. Dezember 2016, 10:13:22 »

Ich war dabei als der Sohn meiner Frau zur "Lotterie Musterung" antrat. Hier musste das Los
nicht entscheiden obwohl viele Jungs diese Prozedur absolvieren mussten.
Beim Junior hiess es er wäre zu dünn für den anstregenden Militärdienst. Auch die laufenden
Fettkugeln wurden direkt aussortiert.
Und so herrschte freudige Eintracht zwischen Dick und Dünn weil der Kelch vorüberging.

Nur habe ich seit diesem Tag so ein komisches Gefühl.
Sollte ich das Haushaltsgeld erhöhen damit der Junge sich mal satt essen kann?  ;]

Hartnäckig hält sich das Gerücht der Farang hätte einem Grünkittel Geld zugeschoben.
Ich habe das Gefühl manche Thais erfinden ihre eigenen News. {--


Daniel

Hallo Daniel!

Kannst Du dich erinnern, ob der Sohn sich mit 17 in dieses Einberufungsverzeichnis eintragen hat lassen?

Lg
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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #27 am: 30. Dezember 2016, 13:50:07 »

Kannst Du dich erinnern, ob der Sohn sich mit 17 in dieses Einberufungsverzeichnis eintragen hat lassen

Ich war mir nicht mehr zu 100 Prozent sicher konnte aber gerade mit meiner Frau
telefonieren. Sie hat die Alterszahl 17 bestätigt.


Daniel
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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #28 am: 31. Dezember 2016, 08:32:44 »

Kannst Du dich erinnern, ob der Sohn sich mit 17 in dieses Einberufungsverzeichnis eintragen hat lassen

Ich war mir nicht mehr zu 100 Prozent sicher konnte aber gerade mit meiner Frau telefonieren. Sie hat die Alterszahl 17 bestätigt.

Daniel

Danke Daniel! Nur meine Frage hast Du mir nicht beantwortet. Ich will jetzt nicht lästig sein, aber hat sich der Sohn in dieses Einberufungsverzeichnis freiwillig eintragen lassen?

Liebe Grüße
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schiene

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Re: Volljährig in Thailand / Militärpflicht in Thailand
« Antwort #29 am: 13. Januar 2017, 18:49:43 »

Ab welchem Alter ist man den in Thailand Volljährig?
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