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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 94735 mal)

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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #345 am: 21. Oktober 2019, 16:34:04 »


Wer hat denn hier ein EOS based on NON IMMI O/A ... und von wann ist das ???


wahrscheinlich auch viele, denn wenn 80,000 pro JAHR (!!!) mit einem Non-Imm-O/A nach Thailand kommen,  ist da schon was dran und manche machen dann irgendwann ihre EOS aus diesem Visum heraus, aber der Grossteil geht einfach nur in die Verlängerung ins zweite Jahr und benötigt somit keinen Finanznachweis . . . . . . ein Zwei-Jahre Aufenthalt unter Palmen für LAU !!

Zur Deiner Frage:

Du konntest schon IMMER (also zumindest solange ich nach TH komme, das war 1996)  ausgehend von einem 90-Tage Non-Imm-O, einem 1-Jahr Non-Imm-O M  oder einem 1-Jahr Non-Imm-O/A eine EOS beantragen. Auch im 2. Jahr eines Non-Imm-O/A stand dir der Weg zum Antrag auf ein EOS jederzeit frei

aber wie Du nun selbst siehst:  wer Geld sparen wollte, konnte schon immer ohne Finanznachweis (bis auf die 5000.- Euro in Deutschland) per Non-Imm-O/A Visum über zwei Jahre unter Palmen heraus holen
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2019, 16:54:24 von crazygreg44 »
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Wandat

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #346 am: 21. Oktober 2019, 17:13:05 »

Dass Beamte die Versicherungspflicht ignorieren dürfen und später als Pensionisten ungleich bessere Bedingungen vorfinden, ist gelinde gesagt Beschiss am Steuer-, Renten- und Versicherungszwangszahler.

Das ist so nicht ganz richtig. Krankheitskosten übernimmt Papa Staat nur zur Hälfte, für die andere Hälfte muss der Beamte selbst aufkommen - oder eine PKV abschließen. Und deren Kosten belaufen sich bei mir auf ca. 12% meines Ruhegehaltes - also wesentlich mehr, als ich als pflichtversicherter Rentner an die AOK zahlen müsste.

Ich weiß allerdings nicht, ob das auf alle Beamte zutrifft. Bei Soldaten z.B. nicht, habe ich gehört.
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #348 am: 21. Oktober 2019, 17:37:55 »


 Und deren Kosten belaufen sich bei mir auf ca. 12% meines Ruhegehaltes - also wesentlich mehr, als ich als pflichtversicherter Rentner an die AOK zahlen müsste.


soll ich jetzt WEINEN ??  Das sind doch paradiesische Zustände für beamtete Ruhegenüssler!

schon gewusst : man muss als Rentner 28,4%   jedes hinzuverdiensten Euro an die GKV (DAK) abführen.  Von 12% (!!!) träumen wir alle !!

ich gönne es ja jedem der seine Lebenszeit für unsere Verwaltungen opferte und echt hart gearbeitet und nicht nur Zigarettenbildchen geklebt hat . . . aber es geht um die Verhältnismässigkeit. Wenn ein Ex-Bundestagsabgeordneter jeden Monat fürs Nichtstun nach ein paar Jahren Mandat 20,000 Euro monatliches Ruhegehalt einstreichen darf, hört bei mir der Sinn für Verhältnismässigkeit auf. Ich würde ihm zweimal im Jahr seine abgewetzten Hosenböden erstatten und das war's
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2019, 18:15:11 von crazygreg44 »
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Wandat

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #349 am: 22. Oktober 2019, 07:31:08 »


 Und deren Kosten belaufen sich bei mir auf ca. 12% meines Ruhegehaltes - also wesentlich mehr, als ich als pflichtversicherter Rentner an die AOK zahlen müsste.


soll ich jetzt WEINEN ??  Das sind doch paradiesische Zustände für beamtete Ruhegenüssler!

schon gewusst : man muss als Rentner 28,4%   jedes hinzuverdiensten Euro an die GKV (DAK) abführen.  Von 12% (!!!) träumen wir alle !!

ich gönne es ja jedem der seine Lebenszeit für unsere Verwaltungen opferte und echt hart gearbeitet und nicht nur Zigarettenbildchen geklebt hat . . . aber es geht um die Verhältnismässigkeit. Wenn ein Ex-Bundestagsabgeordneter jeden Monat fürs Nichtstun nach ein paar Jahren Mandat 20,000 Euro monatliches Ruhegehalt einstreichen darf, hört bei mir der Sinn für Verhältnismässigkeit auf. Ich würde ihm zweimal im Jahr seine abgewetzten Hosenböden erstatten und das war's

Ich schreibe niemanden vor, ob er weinen soll oder nicht ;)

28,4% kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei arg konstruierten Einzelfällen. Ich habe auch nichts dergleichen im Netz gefunden.


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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #350 am: 22. Oktober 2019, 07:44:09 »



28,4% kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei arg konstruierten Einzelfällen. Ich habe auch nichts dergleichen im Netz gefunden.


dann rufe bei der DAK an und mache Dich schlau.  Als Rentner bei der GKV wird mir von jedem hinzuverdienten Euro exakt 28,4% abgezogen, egal ob Du dir das jetzt vorstellen kannst oder nicht.

Das ist bei denen gesetzlich festgelegt,  wenn Du das nirgends findest kann ich Dir auch nicht helfen, musst halt richtig googeln lernen, aber das ist Tatsache, ich muss es ja wissen, ich bin bei denen versichert !

Soll ich jetzt schreiben,  da kommt wieder so ein von der Realität abgehobener Ex-Beamter. Keine Ahnung hat er von den Nöten und Leiden der nicht beamteten Bevölkerung, noch dazu bestreitet er davon zu wissen dass mir 28,4% abgezogen wird.  Ist das nicht typisch für diese längst abgehobene Kaste ?

Ich habe wegen dieser Regelung alle meine Immobilien bis auf die Eigengenutzte verkauft, damit ich keine Mieteinnahmen mehr habe . . . . . . der Staat will Steuer darauf und die GKV will ihre 28,4% , da wäre ich schön blöd gewesen weiterhin Mieteinnahmen  zu kassieren, wenn man mir die Hälfte der Mieteinnahmen weg nimmt
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 08:32:08 von crazygreg44 »
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #351 am: 22. Oktober 2019, 08:28:15 »

gerade kam der Bericht eines Visa-Antragsstellers in der Botschaft von Sydney herein.

Er hatte mutmasst dass er für den Antrag des Non-Imm-O/A  eine australische PKV nachweisen müsste, es hat sich aber bewahrheitet dass die Regel erst ab dem 31.Oktober gilt und er für den Antrag keine KV nachweisen muss. Also weder für den Antrag aufs Visum noch für die Einreise.

ABER, und jetzt kommt's :

Man hat ihn gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass er für jegliche Extension,  die er NACH dem 31.Oktober 2019 macht, eine thailändische KV benötigt.

So.
Lodged my application today in Sydney for Non Immigrant O A multiple entry.

Was not asked for the health insurance and was assured will not be asked for it at entry point though i will need it for any extensions in Thailand after 31/10/2019.

I’ll report back when i pick up the passport and Visa on Friday.

Das Ding läuft und es gibt kein Zurück mehr.  Und im "Visa Advice" wird ihm jetzt erzählt, dass er also zwei Jahre lang keine Extension machen muss. Dabei lese ich die police order ganz anders:   Die ERSTE "extension" braucht er ja für das Visum selbst, um mit dieser Extension ins ZWEITE Jahr zu gehen.  Ich bin also der Meinung dass er nach einem Jahr bei der Verlängerung des Visums, eine thailändische KV nachweisen muss. Seltsamerweise widerspricht mir der Admin.

Wir werden sehen,  das ist alles Wunschdenken
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2019, 08:58:56 von crazygreg44 »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #352 am: 22. Oktober 2019, 13:21:36 »

Das Ding läuft und es gibt kein Zurück mehr.

 :-)

Im sympathischen Land der unzähligen Luftnummern, vieler Rückzieher, eigener Süppchen und des Egal-Denkens ist das eine witzige Behauptung.
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luklak

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #353 am: 22. Oktober 2019, 15:37:21 »

Auch das "laeuft" :

https://www.yumpu.com/xx/document/read/62877456/leserbrief-preise-staatliche-hospitaler-191019

Hoehere oder gar doppelte Preise in Staatlichen Hospitaeler.


"Denn sie wissen nicht was sie tun"   --C
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Wandat

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #354 am: 22. Oktober 2019, 16:27:30 »



28,4% kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei arg konstruierten Einzelfällen. Ich habe auch nichts dergleichen im Netz gefunden.


dann rufe bei der DAK an und mache Dich schlau.  Als Rentner bei der GKV wird mir von jedem hinzuverdienten Euro exakt 28,4% abgezogen, egal ob Du dir das jetzt vorstellen kannst oder nicht.

Das ist bei denen gesetzlich festgelegt,  wenn Du das nirgends findest kann ich Dir auch nicht helfen, musst halt richtig googeln lernen, aber das ist Tatsache, ich muss es ja wissen, ich bin bei denen versichert !

Soll ich jetzt schreiben,  da kommt wieder so ein von der Realität abgehobener Ex-Beamter. Keine Ahnung hat er von den Nöten und Leiden der nicht beamteten Bevölkerung, noch dazu bestreitet er davon zu wissen dass mir 28,4% abgezogen wird.  Ist das nicht typisch für diese längst abgehobene Kaste ?

Ich habe wegen dieser Regelung alle meine Immobilien bis auf die Eigengenutzte verkauft, damit ich keine Mieteinnahmen mehr habe . . . . . . der Staat will Steuer darauf und die GKV will ihre 28,4% , da wäre ich schön blöd gewesen weiterhin Mieteinnahmen  zu kassieren, wenn man mir die Hälfte der Mieteinnahmen weg nimmt

Das hättest Du auch sachlich schreiben können, ohne Ausfälle und Unterstellungen.

PLONG!
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #355 am: 22. Oktober 2019, 16:41:49 »



Das hättest Du auch sachlich schreiben können, ohne Ausfälle und Unterstellungen.

PLONG!

so antworte ich halt, wenn man mir partout nicht glauben will, noch dazu wenn es um Wahres geht.

Es ist ja gleichbedeutend mit dem Vorwurf, man schreibe Fantastereien, und sowas kann ich gar nicht ab!

nichts für ungut !
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #356 am: 23. Oktober 2019, 10:13:02 »

Hallo crazygreg44

Als Rentner bei der GKV wird mir von jedem hinzuverdienten Euro exakt 28,4% abgezogen, egal ob Du dir das jetzt vorstellen kannst oder nicht.

Wie kommst Du denn zu diesem sehr speziellen Prozentsatz? Abzüge "von jedem hinzuverdienten Euro exakt 28,4%"
Solange Du das nicht belegen kannst, gilt für mich:
28,4% kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei arg konstruierten Einzelfällen.
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #357 am: 23. Oktober 2019, 10:26:03 »

. .ihr dürft gerne glauben was ihr wollt und nicht glauben was ihr wollt

Kannst ja bei der DAK - meine gesetzliche Krankenversicherung - anrufen und nachfragen.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %

Ich bin übrigens kein Rentner, sondern freiwillig versichert. Das ist der einzige Fehler der mir weiter oben unterlaufen ist.

Mieteinahmen sind für Rentner nicht kv-pflichtig, sehr wohl aber für freiwillig Versicherte.

Es ist kompliziert!
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 10:37:20 von crazygreg44 »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #358 am: 23. Oktober 2019, 11:05:04 »

Ich bin übrigens kein Rentner, sondern freiwillig versichert. Das ist der einzige Fehler der mir weiter oben unterlaufen ist.

 :D    :D
Der war gut!
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kiauwan

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #359 am: 23. Oktober 2019, 11:29:53 »

Die doppelten Preise  fuer Auslaender in staatlichen Hospitaelern sind dazu da das man die Pflichversicherung bei Auslaendern auch besser nutzen kann.

Man tut eben alles um die Zahl der Dauergaeste zu verringern bzw das nur die die Geld haben uebrig bleiben.
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