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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: somtamplara am 06. November 2012, 10:21:33

Titel: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: somtamplara am 06. November 2012, 10:21:33
Meine Frau moechte ihre Rentenbeitraege erstatten lassen (wir leben dauerhaft in Thailand).
Das Antragsmonster V901 (14 Seiten) hatten wir ausgefuellt und bei der Botschaft in Bangkok beglaubigen lassen.
Div. Bemuehungen im Vorfeld bei der DRV abzuklaeren, welche zusaetzlichen Unterlagen notwendig sein koennten, waren erfolglos ("sie kriegen Bescheid").
Jetzt kam das "Pflichtenheft" (ein erneuter Bangkok Ausflug ist in jedem Fall erforderlich  >: ).

U.a. werden verlangt:

(x) polizeiliche Abmeldung aus der Bundesrepublik Deutschland mit einer Zielangabe im Ausland
(x) Behördliche Anmeldung in Thailand

Zu Punkt 1 habe ich ein vollgehuetetes Original. Werde versuchen, das ueber eine beglaubigte Kopie zu erledigen.
Zu Punkt 2: soll das nun eine beglaubigte Uebersetzung des Tabien Ban werden, oder gibt es auf dem Amphoe auch eine explizite "Meldebescheinigung" fuer Thais?

Dass auch noch die Staatsangehoerigkeit nachgewiesen werden soll, obwohl die schon vom Beamten in BKK beglaubigt wurde (Pass und ID lagen vor), wird sich hoffentlich noch abklaeren lassen.
Schoen mal wieder eine Aufgabe mit der deutschen Buerokratie zu haben  {/

Bin fuer Hinweise dankbar, gerne auch andere Erfahrungsberichte.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: boehm am 06. November 2012, 10:38:22
Meldebescheinigung = Tabien Ban plus Bestätigung vom Pujai Ban (Dorfchef), zusammen zum Amphoe, bestätigen lassen.

Das dann übersetzen und bei der Botschaft beglaubigen lassen.

Abmeldung? Ist beim Einwohnermeldeamt am letzten Wohnsitz zu machen. Zielangabe Ausland, fragen die zwar,
aber man ist nicht verpflichtet wahrheitsgemäß zu antworten.

Abgesehen davon, kann sich das ja immer mal wieder ändern!

Viele die hier auch schreiben, haben ja den Wohnsitz schon mehrmals verändert (Malaysia, Laos).
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 06. November 2012, 20:47:46
Ich habe mich letztes Jahr mal bei der Rentenkasse in FFM zu diesem Thema erkundigt.

- Aufenthaltstitel für Deutschland muß abgegeben werden
- die Auszahlung erfolgt erst nach 2 Jahren ab der Abmeldung
- ausbezahlt wird nur der Anteil welcher selbst einbezahlt wurde (Arbeitgeberanteil wird nicht ausbezahlt!!)
- sollte deine Frau in den Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland schon mal eine Rehamaßnahme oder Kur in Anspruch genommen haben
  wird erst ab dem Datum nach der Beendigung der Reha-Kur der Anteil berechnet bezw.ausgezahlt.
- die Auszahlung muß nicht in Deutschland versteuert werden

Ich habe schon mal in einem anderen Forum darüber geschrieben.Der einfachhalber kopiere ich es mal mit hier rein

"SGB§120 Abs.5
 Beitragsauszahlung
 "Haben Versicherte eine Sach- oder geldleistung aus der Versicherung in
 Anspruch genommen,können sie nur die Erstattung der später gezahlten
Beiträge erhalten"
 
Auf meiner Frage was wäre denn wenn bspw. 20 Jahre eingazahlt hat
 und vielleicht durch einen kompl.Armbruch eine Reha in Anspruch nehmen muss
 wäre es ja ungerecht ihm alles zu streichen was er vorher eingezahlt hat.
 Hmmmm,sie telefonierte kurz und ich bekam folgende Antwort:
 In Fällen,wenn jemand schon länger eingezahlt hat kannman eine Einzelprüfung beantragen.In den meisten Fällen werden dann die Kosten mit der auszuzahlenden Rente
verrechnet.
 Bsp:
 Die Rentenauszahlung beläuft sich auf 20.000 Euro
 Die Kosten für die Reha 7000 Euro
 Blieben 13.000 Euro welche zur Auszahlung kämen.
 Eine Garantie wollte und konnte sie mir aber nicht geben da die
Einzelprüfung von versch.Faktoren abhängig ist.
 Sollte es also jemanden kurz vor der Auszahlung treffen wäre die Überlegung die Reha vielleicht selbst zu zahlen überlegenswert.Kommt halt immer auf die Auszahlungssumme drauf an. "
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: somtamplara am 06. November 2012, 21:11:38
Danke fuer die Hinweise.
Die Voraussetzungen sind bei meiner Frau erfuellt.
Von "Aufgabe des Aufenthaltstitels" habe ich zwar nichts gelesen, koennte aber vielleicht andersrum laufen (wer die Rente auszahlen laesst, verwirkt seinen A.t.).
Es ist sicher kein gutes Geschaeft, aber bei der Minimalrente die da in vielen Jahren kommen soll, investiert sie das lieber in die Ausbildung der zweiten Enkelin.
Werde morgen nachmittag mal tief Luft holen und versuchen die Dame bei der DRV in Berlin anzurufen  :-[
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 09. November 2012, 20:41:15
Heute hat meine Frau gerade ihre jährliche Renteninformation in Deutschland erhalten.Auch wir planen beim Umzug nach Thailand uns ihren Rentenanteil auszahlen zu lassen.
Seit dem Jahr 2000 hat sie 24.317,98 Euro einbezahlt welche dann auch zur Auszahlung kommen würden.
Würde sie auf die Rente direkt warten wäre diese zum jetzigem Zeitpunkt  bei 256,35 Euro ohne die Rentenabzüge wenn sie sich die Rente nach Thailand
überweisen lassen würde.Bis zum gesetzl. Rentenalter müsste sie allerdings noch 24 Jahre arbeiten.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Burianer am 09. November 2012, 20:51:10
schiene, auf was wartest Du. Ab nach Thailand. Wenn Du nun  auch im Rentenalter bist, was kann Euch beiden noch besseres angehen.
Die Frage ist natuerlich 24 Jahre noch warten, auf was ?  Auf den da  ]-[
Was man hat , das hat man.  In Thailand kann sich Deine Frau ja informieren, was man fuer Zinsen  fuer diese Sume bekommt , auf eine beliebige Zeit .
Meist 3 oder 4 Prozente.
Deine Frau kann dann ohne Probleme wieder hier eine guten Job finden .
Und Du Deine Rente geniesen  }}
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: somtamplara am 09. November 2012, 21:13:19
Ich hatte ein Telefongespräch mit der Bearbeiterin in Berlin.
Nächste Woche machen wir unseren zweiten Bangkok "Ausflug".

Wir werden schlicht eine beglaubigte Übersetzung des Hausbuchs zu den Unterlagen packen.
Die Übersetzerin arbeitet vorab mit Scans die ich per E-Mail geschickt habe und wir können dann das Resultat unter Vorlage des Originals abholen.
Dann nochmal läppische zwei Wochen Postlaufzeit und wird werden vielleicht noch vor Weihnachten neuen Bescheid bekommen  :-\
Wenn das Ganze zu einem Abschluss kommt, werde ich erneut berichten mit einigen weiteren Details, u.a. auch zu mehr und weniger hilfreichen Auskünften der D Botschaft und der DRV Informationsstelle  >:
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 09. November 2012, 21:17:18
@Burianer

  :o Neee,neee,ich bin noch lange nicht im Rentenalter.Das solltest du doch wissen oder sah ich beim letzten Treffen so alt aus ???
3-5 Jahre müssen wir noch Geld verdienen um eine gute,sichere finanzielle Basis für Thailand zu haben und so die Zeit bis zu meiner Rente zu
überbrücken
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: udo50 am 09. November 2012, 22:38:26
 Hallo schiene
Zitat
   ürde sie auf die Rente direkt warten wäre diese zum jetzigem Zeitpunkt  bei 256,35 Euro ohne die Rentenabzüge wenn sie sich die Rente nach Thailand
überweisen lassen würd
     
Warum bekommt Sie denn Rentenabzüge bei Überweisung? Das ist doch schon vor Jahren geändert worden.
Gruß Udo
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 10. November 2012, 03:59:44
Hallo Udo,
Dann hab ich was verpasst.Ist es denn nicht mehr so das in unserem Fall Thais welche nicht mehr in Deutschland gemeldet sind und ihren festen
Wohnsitz in Thailand haben keine Abzüge mehr bekommen?Wäre ja schön,aber auch in diesem Fall für uns uniteressant.
Wie @Burianer schon schrieb,was man hat hat man.


Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Herby55 am 10. November 2012, 04:11:38
Also ich meine die Witwenrente wird zu 100% in Thailand bezahlt.
Die normale Altersrente gibt es zu 70 %.für Frauen.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: somtamplara am 10. November 2012, 08:03:14
Warum bekommt Sie denn Rentenabzüge bei Überweisung? Das ist doch schon vor Jahren geändert worden.

Die normale Altersrente gibt es zu 70 %.für Frauen.

Exakt diese Auskunft habe ich auch 2010 bei der DRV bekommen.
Ich wuesste auch nicht, dass sich in der Zwischenzeit was geaendert hat.
100% bekommen sie nur, wenn sie in irgendwelchen "Vertragsstaaten" leben, bei Wegzug nach TH -> 70%.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: udo50 am 11. November 2012, 00:58:26
Eine Thailändische Staatsbürgerin verh. mit D Bürger bekommt im Erlebnisfall die Witwenrente nach Th überwiesen gleich einer D. Witwe OHNE Abzüge . Also die selbe Summe wie beim Erlebnisfall in D     .Und bei eigener Rentenanwartschaft in D. erworben wird meines Wissens auch der selbe Betrag wie in D. überwiesen
Gruß Udo
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: malakor am 11. November 2012, 05:55:33
Schoenes Erlebnis.     ;D
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: somtamplara am 11. November 2012, 07:07:29
 .Und bei eigener Rentenanwartschaft in D. erworben wird meines Wissens auch der selbe Betrag wie in D. überwiesen
Udo, bitte verbreite nicht weiter dieses falsche Geruecht!!!
70% fuer Thais in Thailand!
Ich habe diese Auskunft von der Rentenberatung der DRV Berlin im Sep 2010 persoenlich bekommen und laut Internet hat sich daran nichts geaendert.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/International/rentenansprueche_bei_verzug_ins_ausland/00_faq_liste_rentenansprueche_verzug_ins_ausland.html
Zitat
Ausländer mit nicht mitgliedstaatlicher Staatsangehörigkeit erhalten die deutsche Rente im Ausland nur aus Entgeltpunkten für Bundesgebiets-Beitragszeiten und daraus auch nur zu 70 Prozent.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: udo50 am 12. November 2012, 00:09:20
Lieber somtam  Sorry ich habe doch geschrieben
Zitat
    wird meines Wissens auch der selbe Betrag wie in D. überwiesen
 
da bin ich eben falsch informiert.  !00% sicher war ich nur bei der Witwenrente das die  Höhe die selbe ist wie bei einer D. Gattin
Gruß Udo
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 12. November 2012, 00:23:02
Ohne das ich jemanden kritisieren möchte,es wäre in Bereichen wie hier sinnvoll seine Aussagen mit den nötigen § bezw.Quellen zu unterlegen.
Aussagen wie "ich habe gedacht,meiner Meinung nach oder wie ich habe gehört "führen so oftmals zu Verwirrungen.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: udo50 am 12. November 2012, 00:44:56
Hallo schiene meine Aussage betr.  Witwenrente beruht auf ein Gespräch mit einem Offiziellen der Knappschaft  Bahn- See Rentenversicherung .Ich war dort in Bochum hatte einen Termin zur Abklärung  meiner Rentenfragen in Bezug Abmeldung in D. und Umzug nach
Ratchaburi  Th Gruß Udo
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Basy am 12. November 2012, 01:43:08
Auch in Hinsicht auf Rente ,Erbe,Tod gibt es viele Gesetze die schon Jahrzehnte Verfassungswiedrig gehandhabt werden. Kürzlich kam es ja auch im Zusammenhang mit der Grunderwerbssteuer zu Tage. Wieviele wurden wohl hier Verfassungswiedrig um Geld betrogen, evt. zum Teil gepfändet oder einfach nur Mahnungen und das über Jahrzehnte.  Was das Thema hier angeht sind Abzüge egal welcher Art auch immer, schonmal sehr fraglich. Lässt euch nicht so verarschen! Schon allein das man euch diktiert welche Voraussetzungen für den 14 Seiten Antrag ,oder was auch immer , zu erfüllen sind, sind schon eine Frechheit. ZB. Muss ich mich nicht Abmelden, es gibt kein Zwang dazu und deshalb dürfen daraus auch keinerlei Nachteile für mich entstehen.
Den würde ich nach Identnachweis und 4Wochen warten ein Mahnbescheid schicken !!!! {[ {[ {[
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 12. November 2012, 02:04:54
zu erfüllen sind, sind schon eine Frechheit. ZB. Muss ich mich nicht Abmelden, es gibt kein Zwang dazu und deshalb dürfen daraus auch keinerlei Nachteile für mich entstehen.


@Basy
bist du ein/ne Thai?
Wir reden von Thais welche eine Rente in Deutschland erwirtschaftet haben und sich diesen Rentenanteil auszahlen lassen wollen.Wenn diese Variante in Anspruch genommen wird,ist es doch selbstverständlich
dass sie ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland abzulegen haben bezw.dieser erlischt.
Warum es eine Frescheit sein soll dass man dafür ein paar Formulare ausfüllen soll verstehe ich auch nicht --C
Auch hat hier niemand  behauptet das du dich abmelden musst.(es sei denn du wärst ein Thai)
Ausnahmen bei der Reglung wären Thais welche die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben.Daher bin ich auch strikt gegen ein Doppelstaatsbürgerschaft.
Auch wenn mir bezw.meiner Frau dadurch Nachteile entsehen würden befürworte ich diese Vorgehensweise um Sozialbetrug zu vermeiden/zu erschweren.
Noch einmal,wir Reden von Thais welche ihren Lebensmittelpunkt nach Thailand zurück verlegen und sich ihre Rente auszahlen lassen wollen.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: boehm am 12. November 2012, 10:54:21
Ich bin auf jedenfall gegen Sozialmissbrauch!

Allerdings erschließt sich mir nicht, mit welchem Recht und vor allem mit welcher Logik die RV einem Ausländer,
der sich seine Rentenbeiträge zurück erstatten lässt, die 50 % Arbeitgeberanteile abzieht!? ???

Das ist an sich Enteignung.

Es ist ja kein Zuschuss vom Staat.

Wenn überhaupt, könnten sie eine Verwaltungsgebühr erheben, für den Aufwand der Kontenführung und das Bearbeiten des Antrags.

Vielleicht wäre es besser, sich eine Rente ausbezahlen zu lassen.

Aber auch da wieder 30 % Abzug, wenn der Ausländer in sein Heimatland zurück geht, mit welcher Begründung??

Günstigere Lebenshaltungskosten??

Dann müsste ja ein Ausländer, der in ein Land zurück geht wo die Lebenshaltungskosten höher als in D sind, einen Zuschuss bekommen.... C--
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 12. November 2012, 11:02:32
Vielleicht wäre es besser, sich eine Rente ausbezahlen zu lassen.
Aber auch da wieder 30 % Abzug, wenn der Ausländer in sein Heimatland zurück geht, mit welcher Begründung??

Noch mal,......lässt sie sich die Rente auszahlen erhält sie nur den von ihr eingezahlten Betrag steuerfrei zurück.

Wartet sie bis zum Rentenalter und lebt in Thailand bekommt sie von der Rente 70%,mit festen Wohnsitz in Deutschland 100%
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: somtamplara am 12. November 2012, 11:10:44
Welche gerichtsfeste (?) Logik hinter den Regeln steht, erschliesst sich nur Voll . . . . juristen.
Die 50% Arbeitgeberanteil werden einfach verstaatlicht (sie wurden der Privatschaft entzogen und fliessen in einen Staatssaeckel).
Sie gehen ja nicht an die Arbeitgeber zurueck.
Vielleicht kann man ja noch verstehen, dass Anteile vom Arbeitsamt einbehalten werden?

70%: auch hier mit "normalen Menschenverstand" nicht nachvollziehbar, warum nur Auslaender und auch nur solche aus bestimmten Drittstaaten so gekuerzt werden.
Mit einer "Versicherung" (einzahlen, ansparen, verzinsen) im klassischen Sinne hat das alles nichts zu tun.
Kann gut verstehen, wenn manche dieses System komplett abschaffen wollen.




Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Kern am 12. November 2012, 12:37:35
Welche gerichtsfeste (?) Logik hinter den Regeln steht, erschliesst sich nur Voll . . . . juristen.

Eine deprimierende Sache aufheiternd formuliert   ;D
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Patthama am 22. November 2012, 13:48:01
Also, meine Frau hat sich auch ihre Rentenbeitraege  2009 erstatten lassen.Das ganze ging Recht problemlos ueber die Buehne.Es kommt,so vermute ich mal,auch etwas auf den Sachbearbeiter an,und ich muss auch mal ausdruecklich den damaligen Angestellten der D Botschaft loben.Bei meiner Frau genuegte der Thaipass,die Orginal Abmeldung von D (Nach Beglaubigung wieder zurueck erhalten),und ein Schreiben vom hiesigen Tessabaan(so eine Art Wohnsitzbestaetigung),dass wir nicht einmal uebersetzen lassen mussten.Wenn ich mich noch richtig erinnere,wurde auch eine Kopie vom Tabienbaan von meiner Frau gemacht.Also somtamplara,mach dir keine Sorgen,das klappt bei euch auch.
Die andere Frage ist natuerlich die,ob es sich rechnet diese Aktion ueberhaupt durchzufuehren.Unsere Ueberlegungen waren damals Folgende.Meine Frau hatte damals einen Rentenanspruch von etwas ueber 100 Euros,also als Thai in Thail. lebend ca 70 Euro.Wenn wir den Auszahlungsbetrag zu 4% bis zum Rentenbeginn, bei ihr mit 65Jahren,und 9 Monate anlegen,und dann monatlich die 70 Euro(ca.2800Baht) entnehmen muss meine Frau ueber 80 Jahre alt werden bis sie in die Verlustzone gegenueber der Rente kommt.Die Berechnungen waeren natuerlich viel einfacher,wenn hier ein Tip Freund mir sicher sagen koennte,um wieviel Prozentpunkte die D-Rente Jaehrlich steigt,und noch wichtiger waere aber,wenn mir jemand ganz genau sagen koennte wie sich der Euro zum Baht entwickelt.Ich kann mir aber nicht vorstellen,dass bei der derzeitigen Bevoelkerungsentwicklung in D,also immer weniger Junge Leute sollen immer mehr Rentner finazieren,dass dabei die Renten um sehr viele Prozente steigen werden.Und beim Wechselkurs entwickeln sich die Asiatischen Waehrungen, seit Jahren schon immer staerker zum Euro,bzw,Dollar.Wir hatten auch damals noch das Glueck,dass genau zum Ueberweisungszeitpunkt in Nov.2009 der Wechselkurs auf 50 kletterte.Beim heutigen Kurs von ca.39 wuerden meine Berechnungen natuerlich zu einem ganz anderen Ergebnis fuehren.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: nihil30 am 22. November 2012, 18:48:08
was du hast das hast du.
Bei all deinen Berechnungen vergisst du:
..... ob der oder diejenige das Renteneintrittsalter erreicht????
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: somtamplara am 22. November 2012, 20:04:17
Ähnliche Berechnungen haben wir auch durchgeführt.
Zur Zeit befinden sich die wertvollen Unterlagen auf dem Postschleichweg.
Abgeschickt am 15.11., seit 16.11. "SUVARNABHUMI MAIL CENTRE   Outgoing International".
Überbordende Hilfsbereitschaft bei der D Botschaft ist wohl heute nicht mehr zu erwarten.
Werde berichten wie es ausgeht.

Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Patthama am 22. November 2012, 22:15:09
Hallo somtamplara
Hast du den Erstattungsantrag selber mit der Post abgesandt? Bei uns lief es damals etwa so ab. Zuerst haben wir auf dem klassischen Postweg die DRV angschrieben, mit der Frage ob es moeglich ist, sich die Beitraege erstatten zu lassen, wenn ja, um eine Berechnung gebeten.Nach einigen Wochen kam dann ein Antwortschreiben von der DRV mit einer vorlaeufigen Berechnung der zu erstattenden Beitraege und ein Antragsformular lag auch gleich mit bei.Dann den Antrag ausgefuellt, und zur D Botschaft nach BKK gefahren.Die Botschaft hat dann den Antrag bearbeitet,alle Unterlagen Beglaubigt,und den Antrag gleich einbehalten,und selber, auf welchem Postweg auch immer, der RV zugesandt.Dieser Service ist sogar kostenlos.Nach ca 4 Wochen kam dann der positive Bescheid der DRV hier in Th an,und einige Tage spaeter war das Geld auf dem Konto meiner Frau hier bei der BKK Bank.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Basy am 27. November 2012, 16:32:21
"Wartet sie bis zum Rentenalter und lebt in Thailand bekommt sie von der Rente 70%,mit festen Wohnsitz in Deutschland 100%"

Das muss mir mal einer Rechtstaatlich beründen',,,,,,,,, >: ??? Hat sie damals auch 30% weniger einbezahlt? >:
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 28. November 2012, 19:33:42
Nach ca 4 Wochen kam dann der positive Bescheid der DRV hier in Th an,und einige Tage spaeter war das Geld auf dem Konto meiner Frau hier bei der BKK Bank.

Hat deine Frau denn schon länger wieder in Thailand gelebt?Mir wurde gesagt das die Auszahlung erst nach 2 Jahren ab der Abmeldung erfolgt.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: somtamplara am 28. November 2012, 19:43:08
2 Jahre nach der Abmeldung, oder wie man mir schrieb: 2 Jahre nach der letzten Beitragszahlung.
Also theoretisch: nach Thailand ausgewandert und seit langem keine Beiträge mehr bezahlt und sie kann sofort Rückzahlung beantragen.
Meine Frau ist formal auch erst seit 20 Monaten abgemeldet, wird aber in Kürze ihren Bescheid bekommen (heute E-Mail erhalten).
Werde abschließend noch die ganze Story berichten. Geduld  ;)
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Patthama am 29. November 2012, 18:14:34
 

Also Schiene !
Meine Frau und ich haben uns im Nov.2004 aus D abgemeldet.Die Rente hat sie sich Nov. 2009 auszahlen lassen.Immerhin werden von den eigenen eingezahlten Beitraegen keine 30% abgezogen.Als ich mich damals informierte,hiess es,dass man sich mindestens 2 Jahre in D abgemeldet haben muss,um diesen Antrag zu stellen.Warten wir halt mal auf den Bericht vom somtamplara.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: somtamplara am 17. Dezember 2012, 10:04:30
Das Geld ist auf dem Konto!
Das Projekt ist damit abgeschlossen  :-)
Begonnen am 28.8. (E-Mail Anfrage deutsche Botschaft), verbucht am 16.12.

Kurzfassung
E-Mail Anfrage bei der D Botschaft -> Verweis an DRV, E-Mail Anfrage an DRV, Antwort:
Zitat
Die Beitragserstattung ist bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen
zulässig, wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht
mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind (so genannte Wartezeit).
Es kommt also nicht auf das Datum des Auslandsverzugsan, sondern vielmehr
darauf, wann Ihre Frau in Deutschland den letzten Beitrag eingezahlt hat.

E-Mail Anfrage an DRV wegen benoetigter Unterlagen:
Zitat
In jedem Fall ist im Vordruck V901 ein amtlich bestätigter Nachweis über
die Staatsangehörigkeit oder eine Bestätigung der Staatsangehörigkeit durch
eine amtliche Stelle im Ausland ( Botschaft/ Konsulat ) erforderlich."

Erneute E-Mail Anfrage an DRV wegen benoetigter Unterlagen (und Versorgungsausgleich aus ihrer ersten Ehe):
Antwort von Auskunfts- und Beratungsstelle, Deutsche Rentenversicherung:
Zitat
bitte beantworten  Sie die Frage 7 im V901 so wie sie gestellt ist. Geben Sie also an, welches Familiengericht den Versorgungsausgleich durchgeführt hat und das dazugehörige Aktenzeichen.
Senden Sie zunächst keine weiteren Unterlagen dazu ein. Sollten diese doch noch benötigt werden, meldet sich die Sachbearbeitung bei Ihnen.

Anfang Oktober erster Besuch in Bangkok bei der D Botschaft
mit vollstaendig (elektronisch) ausgefuelltem V901 + Reisepass meiner Frau.
Ich sollte erwaehnen, dass im V901 als Zielkonto ein deutsches Konto auf meinen Namen angegeben war, wegen der einfacheren Handhabung.
Im Antrag wird vom Konsularbeamten kommentarlos vermerkt, dass die fruehere Adresse in D und Adresse in Thailand nicht nachgewiesen sind.
(wir hatten die noetigen Unterlagen in der Tasche   >:  ) .
Also zurueck nach Hause und Brief fuer DRV (mit Begleitschreiben, c/o Adresse in D und E-Mail) abgeschickt.
Nach rund 18 Tagen (davon 14 Tage Postlaufzeit!) kommt dann die Antwort der zustaendigen Sachbearbeiterin.
Nachgefordert werden folgende Unterlagen:

1) Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift
2) Polizeiliche Abmeldung aus der BRD mit einer Zielangabe im Ausland
3) Behoerdliche Anmeldung in Thailand
4) Staatsangehoerigkeitsbescheinigung (z.B. Reisepass)
5) Zahlungserklaerung R851


Ich habe dann ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin gefuehrt. Sie war sehr hilfs- und auskunftstbereit.

1) war ein Missverstaendnis und im Ergebnis identisch mit 5), wo BEIDE Unterschriften beglaubigt werden sollen (die meiner Frau UND meine als Kontoinhaber)
2) das angegebene Zielland wird vom LEA Berlin nicht bescheinigt, OK, beglaubigte Fotokopie
3) das ist der kritischste Punkt, dazu auch KEINE sachdienliche Auskunft von der Botschaft.
Letzlich genuegte eine Uebersetzung aus dem Hausbuch durch einen vereidigten Dolmetscher in Bangkok.
4) Pass lag schon beim ersten Besuch vor und eigentlich auch bescheinigt, aber die MA der DRV hat den Eintrag des Konsularbeamten falsch verstanden. Also sicherheitshalber noch eine beglaubigte Fotokopie.
5) R851 ebenfalls elektronisch ausgefuellt und dann vor dem Konsularbeamten unterschreiben und beglaubigen lassen.
Dieses Formular ist immer notwendig, wenn ein fremdes Konto angegeben wird.

Anfang November, zweiter Besuch in Bangkok.
Uebersetzer aufsuchen (Scan des Hausbuchs hatte ich vorab geschickt, er hatte es aber vergessen  {--), na gut 20 min warten.
Dann Botschaft, Schalter 16, dann Schalter 3 (die thailaendische MA am Schalter wuerde ich mal als "Frau Unglaeubig" bezeichnen).

Also wieder nach Hause, Post abschicken und nach weiteren rund zwei Wochen nochmal E-Mail von der Sachbearbeiterin:
meine Frau muss nochmal explizit bestaetigen, dass sie einen unverfallbaren Rentenanspruch hat und darauf verzichten moechte  {+
"Kann auch per E-Mail erfolgen"   ;}. Wir haben das dann per FAX gemacht.

Zwie Tage spaeter dann E-Mail: Unterlagen sind beim Vorgesetzten zur Freigabe.
Jetzt nach gut zwei weiteren Wochen ist das Geld auf dem Konto.
Mein c/o hat noch nichts wegen Post geschrieben. Vielleicht kommt die hierher.

Heute gehts noch zum Automaten, der Euro macht ja einen Hoehenflug, fast 40.

Wer mehr Details moechte, bitte PN.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Patthama am 17. Dezember 2012, 11:32:15
Hallo somtamlpara!
Schoen fuer euch,dass ihr es nun auch geschafft habt.So wie du es Berichtest,war es aber doch ein sehr Buerokratischer Aufwand.Wie gesagt bei uns ging es damals 2009 ganz locker ueber die Buehne.

Noch ein kleiner Hinweis fuer unsere Paragraphenreiter hier im Forum.
Ist ein Versorgungsausgleich aus einer ersten Ehe, mit einen D-Buerger gemacht worden,werden vom Rentenkonto, bei einer Erstattung,nichts abgezogen.Sie werden also so wie  eigene Beitraege behandelt.Die Arbeitgeberanteile,sowie evtl Staatliche Zahlungen,z.B.Arbeitslosengeld werden ja Bekanntlich nicht erstattet.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Basy am 28. Juli 2013, 20:09:16
Wie verhält es sich eigentlich mit der Pflegeversicherung? Wenn man auswandert wird man diese ja nicht in Anspruch nehmen.........
Hat aber fleißig einbezahlt!?
Wir lassen jetzt mal den Fall außen vor das man zurück muss !
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: boehm am 28. Juli 2013, 20:19:27
Beiträge in der PKV zumindest, sind futsch!

In der GKV kann man ja jederzeit zurück.

Ins außer europäische Ausland wird nicht gezahlt, nur in Länder mit Sozialabkommen!
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Basy am 28. Juli 2013, 21:21:27
Sorry Boehm,

Das ist mir klar. Es geht nur um die Pflegeversicherung.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: boehm am 28. Juli 2013, 21:23:49
Die meinte ich auch!

Beiträge werden nicht erstattet, Leistungen nur in D...
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Basy am 28. Juli 2013, 21:30:00
Bei der Pflegeversicherung zahle ich ja viele Jahre in voraus ein um im Alter und Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein. Wenn ich diese nicht in Anspruch nehme kann es ja nicht sein das die gezahlten Beiträge für immer weg sind,,,,,,,,,,
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Basy am 28. Juli 2013, 21:33:13
Ich werde gezwungen für eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehme viel Jahre zu zahlen und mein Geld ist weg????  Sehr demokratisch...... Rechtlich sehr zweifelhaft.......
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: boehm am 28. Juli 2013, 21:52:51
Wieso?? Ist doch nur weg, wenn du nicht da bist....

Wer in D bleibt, bekommt auch was.... >:
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Bruno99 am 28. Juli 2013, 21:57:06
Rechtlich sehr zweifelhaft. ..

schau mal hier rein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tsprinzip

alles rechtens  {;
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Isan Yamaha am 28. Juli 2013, 22:11:51
Wer in D bleibt, bekommt auch was.... >:
Jo,bis zu 700,.€ im Monat. :D :]
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 07. September 2017, 14:55:16
Heute waren wir in Frankfurt auf der Rentenkasse um nachzufragen
was und wie erledigt werden muß um sich als Thai seine in Deutschland
eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen.
Hintergrund ist das meine Frau ab November nach Thailand zurück geht da sie
sich um ihre Eltern,das Geschäft und den Bau ein paar kleiner Wohnungen kümmern
will.Ich werde dann im Februar 3-4 Monate nach Thailand gehen und wenn in Deutschland
der Sommer vorbei ist wieder mind.4 Monate.
Doch nun zum eigentlichen Thema.
Die Rente wird erst nach 2 Jahren ab dem Tag der Abmeldung aus Deutschland ausgezahlt.
Wichtig ist das noch keine Ansprüche wie z.b. Reha in Anspruch genommen wurden.
Es wird nur der Teil der Rente ausgezahlt welchen man selbst eingezahlt hat.
Die Abmeldung macht man auf dem Bürgeramt und hebt die Bescheinigung gut auf.
In Thailand lässt man sich seinen Wohnsitz von einer Behörde (geht auch über dt.Botschaft)
bestätigen.Am besten auf eng. oder mit einer Übersetzung.
Ein halbes Jahr vor der Auszahlung muss man den Antrag stellen.
Die Vordrucke haben wir heute bekommen und wenn ich sie kopiert habe werde ich sie mit einstellen.
Die Rente wird dann auf ein Konto welches Angegeben wird ausgezahlt.
Soweit erst einmal was ich heute auf der Rentenkasse erfahren habe.
Über den Fortgang werde ich bei neuen Infos oder Tatsachen weiter berichten.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Burianer am 07. September 2017, 15:09:32
 sorry, hatte falsch gedacht. Gibts wenigstens noch auf die Wartezeit Zinsen ?
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Wonderring am 07. September 2017, 15:58:49


Moin zu dieser Fragestellung, ist beizeiten schon was abgehandelt worden , sogar auch von Schiene auch....

Zitat
Rechtl., sowie steuerliche Auswirkungen einer Beitragsrueckerstattung der DRV
« am: 16. August 2016, 21:50:31 »

Trotzdem dazu , von Rente kann hier nicht gesprochen werden, denn es sind definitiv nur die von deiner Frau eingezahlten Arbeitnehmer Anteile, die Ihr rueckerstattet werden.

Die Arbeitgeberanteile (ca. 50 %) sackt sich also der Staat ein!

Zur Beruecksichtigung koennte kommen, ab wann deine Frau regulaer sowieso in Rente gehen wuerde, was besser waere. Ob sowieso zeitnah oder nicht. Oder das Geld eher als ganzer Batzen verplant ist, jetzt?

Wir haben einfach so entschieden, damals  lieber die Beitragsrueckzahlung, als 2025 ca. 120 Eu. Rente.....Weiss doch keiner was dann ist, bzw. das Geld noch Wert.

Zitat
In Thailand lässt man sich seinen Wohnsitz von einer Behörde (geht auch über dt.Botschaft)
bestätigen.Am besten auf eng. oder mit einer Übersetzung.
Ein halbes Jahr vor der Auszahlung muss man den Antrag stellen.
Die Vordrucke haben wir heute bekommen und wenn ich sie kopiert habe werde ich sie mit einstellen.
Die Rente wird dann auf ein Konto welches Angegeben wird ausgezahlt.

So habe ich erfahren (am eigenen Leib) das die Papiere alle von der Botschaft geprueft werden....obwohl alles von der DRV so abgearbeitet wurde wie vorgegeben, ich also von der Botschaft dazu nur die "Lebensbescheinigung" brauchte.

Angeblich fehlte aber nochwas, wir sollten damit am naechsten Tag wiederkommen (!!) Und kostet auch.

Bin dann aber mit dem ganzen Papierkram in die naechste Polizeistation, habe auf den Vordruck der "Lebensbescheinigung", der mir vorher von der DRV zugeschickt wurde kann auch downgeloaded werden) , eine Bestaetigung erhalten, das meine Frau sich ausgewiesen hat und noch lebt.
Das alles hingeschickt nach D und Geld wurde 4 Wochen spaeter ausgezahlt.

Sogesehen alles viel einfacher ....

LG W.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 07. September 2017, 23:50:56
@Wonderring
Meine Frau hätte erst im Jahr 1937 Anspruch auf Rente welche dann 378 Euro betragen würde.
Bei einer Auszahlung ihres Anteils würde sie 39.856 Euro bekommen.
Da ich diesem deutschen Staat nicht mehr traue und keiner absehen kann was in Europa noch kommt
nehmen wir lieber das Geld und lassen davon Wohnungen bauen welche immer gebraucht werden und
eine höhere "Wertbeständigkeit" als Geld haben und auch immer Geld einspielen.
Wenn ich "den Löffel" abgebe bekommt sie eh eine Witwenrente und die langt zum leben in
Thailand voll aus.
Daher die Entscheidung sich das Geld auszahlen zu lassen.
Gibts wenigstens noch auf die Wartezeit Zinsen ?
Wo gibt's denn noch Zinsen?
Ich habe nicht gefragt aber denke eher nicht.

Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Helli am 08. September 2017, 01:20:42
Meine Frau hätte erst im Jahr 1937 Anspruch auf Rente welche dann 378 Euro betragen würde.

Uwe!!!
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 08. September 2017, 01:23:22
Meine Frau hätte erst im Jahr 1937 Anspruch auf Rente welche dann 378 Euro betragen würde.
Uwe!!!
ups natürlich meinte ich das Jahr 2037   [-]
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Burianer am 08. September 2017, 06:24:29
Uwe, das macht ihr beide schon  richtig., zumal bei den Wohnungen jeden Monat einiges reinkommt.  }}
Was man hat, kann einem keiner mehr nehmen  und die Rentenzahlung in 20sig Jahren  ???
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Wonderring am 08. September 2017, 09:55:33
Moin #3
Zitat
Meine Frau hätte erst im Jahr 1937 Anspruch auf Rente welche dann 378 Euro betragen würde.
Bei einer Auszahlung ihres Anteils würde sie 39.856 Euro bekommen.

Noch Richtiger kann man es dann nicht machen....So aehnlich waren auch unsere "Beweggruende", wer weiss schon " was Zurueck in die Zukunft" kaeme!!! C--

Aber bedenke die "Botschaft" verkompliziert es nur!! Schau ansonsten auch in den "Lebensbescheinigungs Fred"

Zit  daraus :Meine Frau hat gerade ihre Dt. Renten Arbeitnehmeranteile ueberwiesen bekommen, dazu war auch eine "Lebensbescheinigung" notwendig!

Mit telef. vorab Gespraech mit der Sachbearbeiterin der DRV, habe ich erfahren, was akzeptiert wird: Dt Botschaft/Bezirksamt (Ampoehr) etc.

Da das alles fuer uns mit Geld verbunden und Zeitaufwand verbunden war....bin ich einfach bei einem Stadtbummel in eine Polizeiwache hinein, und wir haben unser Anliegen geschildert....

Evtl. war ausschlaggebend das ja nicht der Farang, sondern die Thaifrau "was zu bekommen hat", so stempelte er der Vordruck in deutsch/english, der Rentenversicherung verstaendlich od. unverstaendlich, "for free" (!!!)ab.

Das schickte ich mit dem Antrag auf Auszahlung nach D und rechnete mit "Restrisiko" wegen "undifinierbarem Stempel in Thai, vorsorglich aber meinem Zusatz "ausgefuellt Polizeistation so und so", nicht kam ausser 6 Wochen spaeter das Geld. 

Ich denke auch im Ausland haengt es davon ab, wer da sitzt und wie die Tagesform grad ist! Zit Ende.    So gesehen hatten wir jemanden im "Glaskasten" dort sitzen, der wohl. .. {--


Ps
Zitat
39.856
   Bist du dir da sicher, oder ist das evtl Arbeitgeberanteil zusammen mit Arbeitnehmeranteil, sodass nur ca. 50 % zur Auszahlung kaeme?! Oder ist das eine "hochgerechnete Zahl" nach 2037 ? Denn die Summe erscheint mir sehr hoch, dann muesste deine Frau ja fast schon ihre "Lehrzeit" hier verbracht haben, oder tatsaechlich auch "Spitzenverdienerin" gewesen sein, das hat so mancher Dt. nicht eingezahlt bzw. zu erwarten lt. dem Beitragskonto (hypothetisch) Meine Frau hat auch ueber 20 Jahre in D gearbeitet!

So gibt es da auch einiuge Tips: auch zur Einzelfallpruefung, falls schon Reha oder aehnl. abzueglich waeren....      Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« am: 06. November 2012, 10:21:33 »

LG W
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Wonderring am 08. September 2017, 10:39:00
Moin Soorry das es fast 4 Jahre gedauert hat mit meiner Antwort.....einige brauchen eben etwas laenger  :]   Der Nebeneffekt" es kommt mal wieder auf die "aktuelle Agenda" C--

Dazu
Zitat
Wer in D bleibt, bekommt auch was....
#40 PflegeversEinzahlung

Da kann man ja froh sein, das sie mit der Rente nicht genauso argumentiert, "verfahren"!   Fuer mich besteht da kein Unterschied, so gibt es ueberall eine "Beitragsrueckerstattung" wenn keine Leistung in Anspruch genommen wird, VOR dem Versicherungsfall!  Und beides sind Versicherungen, von wegen Solidaritaet, das Argument ist  ]-[

LG W
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 08. September 2017, 11:16:54
Ich sehe gerade das es zu diesem Thema schon einen Thread gibt.Kann man ja vielleicht
zusammen legen .Ist sicher übersichtlicher und Infos gehen nicht verloren.
http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=13930.0 (http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=13930.0)
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 08. September 2017, 13:43:03
@Mods
Danke fürs Zusammenlegen der Themen.
In dem folgenden Link gibts den Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland
welcher sich auch V0901 nennt als PDF Datei.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217238/publicationFile/770/V0901.pdf (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217238/publicationFile/770/V0901.pdf)
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: poldi am 08. September 2017, 14:20:38
Bei einer Auszahlung ihres Anteils würde sie 39.856 Euro bekommen.
Da ich diesem deutschen Staat nicht mehr traue und keiner absehen kann was in Europa noch kommt
nehmen wir lieber das Geld und lassen davon Wohnungen bauen welche immer gebraucht werden und
eine höhere "Wertbeständigkeit" als Geld haben und auch immer Geld einspielen.
Wie viele Wohnungen möchtest du denn für knapp 40 kEuro bauen lassen? Und vor allen Dingen wo?
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 08. September 2017, 14:22:54
Bei einer Auszahlung ihres Anteils würde sie 39.856 Euro bekommen.
Da ich diesem deutschen Staat nicht mehr traue und keiner absehen kann was in Europa noch kommt
nehmen wir lieber das Geld und lassen davon Wohnungen bauen welche immer gebraucht werden und
eine höhere "Wertbeständigkeit" als Geld haben und auch immer Geld einspielen.
Wie viele Wohnungen möchtest du denn für knapp 40 kEuro bauen lassen? Und vor allen Dingen wo?
Ich hatte davon schon mal geschrieben....
guckst du hier:
http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=19420.0 (http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=19420.0)
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: taidieter am 08. September 2017, 22:36:03
Schiene ,zu Anfang erst mal, das ich euch jeden Euro gönne . Wenn ich mich recht erinnere habt ihr  vor ca 15 Jahren geheiratet .
Also kann deine Frau über den Daumen 180 Monate Rentenbeiträge eingezahlt haben ,da muß ich mich schon ziemlich strecken, um auf 40.000
Euro zu kommen. Nicht das du einem Trugschluß aufsitzt ;wenn du alles abgescheckt hast und es so bestätigt ist,wäre es super für euch. Dieter
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 09. September 2017, 00:41:59
@taidieter
Die Summe von  39.856 Euro  welche ich angegeben hatte stimmt nicht ganz,da hatte ich einen
Rechen/-Denkfehler da noch 2 Monate in der Rechnung fehlten/fehlen
Der derzeitige Auszahlungsbetrag liegt bei 37.361,25 Euro also etwas weniger aber es kommt noch bissel zu.
Verheiratet sind wir seit 2000 also 17 Jahre in welchen sie ununterbrochen gearbeitet hat.
Sie hat immer gut verdient und in den letzten Monaten 1.850 Euro netto verdient.
Hier noch das Schreiben der Rentenkasse welches gestern ausgedruckt wurde
(http://up.picr.de/30304467zw.jpg)

Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: taidieter am 09. September 2017, 07:07:31
Das freut mich für euch.Schönes Wochenwende . Dieter
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Non2011 am 09. September 2017, 12:20:39
Bei ca. 37.000.- € Rückerstattung, gesehen auf die 17 Jahre - müsste kontinuierlich ca. 2000.- Brutto monatlich verdient worden sein.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 09. September 2017, 12:25:32
Bei ca. 37.000.- € Rückerstattung, gesehen auf die 17 Jahre - müsste kontinuierlich ca. 2000.- Brutto monatlich verdient worden sein.
Ja und wo ist da das Problem? Kannst es doch oben in dem Rentenbescheid herauslesen.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Non2011 am 09. September 2017, 12:56:59
Sind wir Heute mit dem linken Fuss aufgestanden ???

War doch nur eine Ergänzung / Feststellung - nicht Mehr und nicht Weniger.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 09. September 2017, 13:11:00
Sind wir Heute mit dem linken Fuss aufgestanden ???
War doch nur eine Ergänzung / Feststellung - nicht Mehr und nicht Weniger.
Jo,bin ein Morgenmuffel und gerade auf Arbeit  {--
Nix für ungut,war nicht böse gemeint  [-]
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Isan Yamaha am 09. September 2017, 15:33:06
Ist das alles dann Steuerfrei. ???  Oder will die Mutti,und Krankenkasse auch noch was davon haben  ???
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Patthama am 09. September 2017, 18:40:32
Ist das alles dann Steuerfrei. ???  Oder will die Mutti,und Krankenkasse auch noch was davon haben  ???

Also ,zumindest war es 2009,als meine Frau sich ihre Anteile hat auszahlen lassen, noch Steuer,und Abgabenfrei.Allerdings ,oder leider, war die Summe, die meine  bessere Haelfte bekommen hatte,wesentlich geringer,als die von Schienes Gattin.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 09. September 2017, 18:53:24
Ist das alles dann Steuerfrei. ???  Oder will die Mutti,und Krankenkasse auch noch was davon haben  ???

Ist in Deutschland steuerfrei.Wie es im Fall einer Überweisung nach Thailand aussieht weiss ich nicht ob da
Steuern anfallen würden.Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Non2011 am 10. September 2017, 01:22:17
Wird die Erstattung von Pflichtbeiträgen beantragt, ist eine nach § 3 Nr. 3 Buchstabe c EStG in Verbindung mit § 3 Nr. 3 Buchstabe b EStG steuerfreie Beitragserstattung erst möglich, wenn nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind und nicht erneut eine Versicherungspflicht eingetreten ist.

Ob allerdings in TH - versteuert werden muss - da aber der Fiskus in TH ,,,, denke auch hier / NEIN.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 28. Dezember 2017, 20:35:25
hat nichts direkt mit der Rente zu tun,aber ich wusste nicht so richtig wo hin
damit und hier passt es glaube noch mit am besten rein.
Ich war heute auf dem Finanzamt und wollte eine Lohnsteurklasse ändern lassen.
Wir hatten zuvor ja 4/4 und da meine Frau ja nicht mehr arbeitet wollte ich die LstKl.3
beantragen.Geht aber nicht und ich bekomme nur noch die Klasse 1 da sie nicht in einem
EU Land wohnt.Somit gelten wir als getrennt lebend.
Allerdings kann man dann Geld über die Lohnsteurererklärung wieder holen wenn ich angebe
ab und wann in Thailand zu sein.Laut des wirklich netten Mitarbeiters des Finanzamtes muß man
dies aber auch nicht in irgend einer Form nachweisen.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: Non2011 am 29. Dezember 2017, 16:45:02
Kenne nicht die Fam. Verhältnisse z. B. d. Staus des Aufenthaltes deiner Frau in der BRD.

Entscheidend f. d. Lohnsteuerklasse ist / wäre hier der ( nur ) erste Wohnsitz.

Gehe somit davon aus, das deine Frau den Wohnsitz BRD – abgemeldet hat.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 29. Dezember 2017, 16:57:30
Gehe somit davon aus, das deine Frau den Wohnsitz BRD – abgemeldet hat.
Ja,so ist es.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 09. Oktober 2019, 05:22:26
Ich war gestern bei der Rentenkasse in Frankfurt und habe fuer die Rentenauszahlung fuer meine Frau alle
erforderlichen Unterlagen eingereicht.
- Vollmacht von meiner Frau
- Abmeldebescheinigung von Deutschland
- Flugticket nach Thailand
- Wohnsitznachweis in Thailand
- ausgefuellter Fragebogen 911 der Rentenkasse
Im September war sie 2 Jahre in Deutschland abgemeldet.
Die Bearbeitung ihres Antrags geschieht laut Aussage der Sachbearbeiter in Kassel und kann bis zu 3 Monate dauern.
Wichtig ist auch bei der Auszahlung,das in der Zeit in Deutschland keine Rehaleistungen beansprucht wurden da sonst
keine Auszahlung erfolgen kann.Darueber hatte ich schon einmal etwas geschrieben.
Mal sehen wenn das Geld auf dem Konto ist.
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 11. November 2019, 22:25:24
Am 9.Oktober hatte ich die Auszahlung der Rente meiner Frau beantragt.
Heute kam mit der Post der Auszahlungsbesched  ;}
Da freut sich mein Konto  :D
(https://up.picr.de/37196528vs.jpg)
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: udo50 am 11. November 2019, 22:58:12
nabend Uwe
Das ging aber flott {* {

 Eine Frage dazu.Die Rentenansprüche deiner Frau sind somit erloschen. Das hat aber nichts mit einer "sorry" späteren Witwenrente zu tun, oder ?
Gruß ins winterliche Frankfurt.
Udo
Titel: Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
Beitrag von: schiene am 11. November 2019, 23:26:39
nabend Uwe
Das ging aber flott {* {
Eine Frage dazu.Die Rentenansprüche deiner Frau sind somit erloschen. Das hat aber nichts mit einer "sorry" späteren Witwenrente zu tun, oder ?
Gruß ins winterliche Frankfurt.
Udo
Interessante Frage.Soweit habe ich nicht gedacht aber ich bin mir fast sicher das es zwischen beiden Renten
keinen Zusammenhang gibt.Daher sage ich ohne es ganau zu wissen,Nein,das hat nichts mit der Witwenrentezu tun.