Ja, aber da ging es nur um 7 Titel....
http://de.nachrichten.yahoo.com/urteil-prozess-um-bezahlung-internet-musikvideos-051036986.htmlZitat:
Die Internet-Plattform YouTube muss nach Beschwerden von Rechteinhabern urheberrechtlich geschützte Musikvideos schnell entfernen und ein erneutes Hochladen unterbinden. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Landgericht Hamburg in einem Prozess zwischen der Tochter des Internetkonzerns Google und der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA sprach. Der Entscheidung wird Signalwirkung zugesprochen.
Geklagt hatte die GEMA. Die Richter entschieden, dass ein Plattformbetreiber wie YouTube zwar nicht direkt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist, die Nutzer etwa durch das Hochladen eines geschützten Werks begehen. Für ihn greife aber die sogenannte Störerhaftung, sagte der Vorsitzende Richter Heiner Steeneck. Der Anbieter habe die Pflicht, "rechtsverletzende Videos unverzüglich zu sperren", sobald ihn der Rechteinhaber auf sie hingewiesen habe. Er müsse auch sicherstellen, dass diese nicht erneut angeboten würden.
Das Gericht beschränkte die Kontrollpflicht der Plattform allerdings auf die Durchleuchtung aller nach Eingang einer Beschwerde des Rechteinhabers neuerlich hochgeladenen Videos. "Sie ist nicht verpflichtet, den bereits vorhandenen Datenbestand vollständig zu durchsuchen", sagte der Vorsitzende Richter.
Konkret verurteilte das Gericht YouTube dazu,
sieben von der GEMA einzeln benannte Videos mit urheberrechtlich geschützten Musiktiteln zu entfernen und ein erneutes Hochladen zu verhindern.Rest siehe Link!