@hanni
Als Aussenstehender tue ich mir natuerlich schwer,den
richtigen Blickwinkel auf die Problematik GG/ Verfassung
zu haben.
Ich weiss schon den Unterschied zwischen einem Gesetzes-
buendel,das einem Referendum unterzogen wurde und dann
Verfassung heisst und einem Grundgesetz,das ohne ein Re-
ferendum in kraft getreten ist.
Trotzdem scheint es mir,dass diese Unterschiedsfrage bei der
deutschen Oeffentlichkeit,kaum heiss diskutiert wird und das
GG allgemein als eine Art Verfassung akzeptiert ist.
Auf dem ersten Blick scheint mir die Diskussion darueber so
zu sein,als wuerde man sich darueber streiten,ob es besser ist,
den Zucker mit der Zuckerzange in den Kaffee zu geben,oder
ob man dazu die Finger benuetzt.
Bei beiden Verfahren wird der Endzweck erreicht,naemlich den
Kaffee zu suessen.
Soweit ich mich informieren konnte,ist die kolportierte Meinung,
die Siegermaechte haetten eine Verfassung verhindert,nicht richtig.
Gerade die 3 Siegermaechte haben die damals amtierenden Pol-
itker zu einem Verfassungsentwurf gedraengt.Es waren aber
deutsche Politiker,die dies abgelehnt haben und als Begruendung
angefuehrten,dass damit eine Zweiteilung Deutschlands einzement-
iert wird.
Da jedoch der Staat ein Rechteskelett benoetigte,wurden die ver-
fassungsaehnlichen Punkte als Grundgesetz tituliert und als Ueber-
gangsloesung angesehen.
Im Laufe der Zeit wurde das,was man als Provisorium betrachtete
zu einem Definitivum und hat auch voelkerrechtlichen Bestand.
Man koennte natuerlich hergehen und ueber das Konvolut der
Grundgesetze,Verfassung schreiben und darueber abstimmen lassen.
Der Ausgang waere klar,eine ueberwaeltigende Mehrheit wuerde
zustimmen.
Ich glaube,auch in Deutschland waere es moeglich,wenn die Politik
es ablehnen wuerde,aus dem GG eine Verfassung zu machen,dass
die Waehler dies,mittels Volksinitiative erzwingen koennten.
Jock