@illuminati
Wie ich gelesen habe,ist damit keine Arbeitserlaubnis verbunden und
Grundbesitz kannst du nur erwerben,wenn du die bekannte hohe Investition
taetigst.
Fuer mich persoenlich waere das "permanent" uninteressant.
Alleine fuer die Kosten koennte ich 100 Jahre lang die Aufenthaltsbe-
willigung erhalten.
Du ersparst dir einzig und allein,die 90 Tage Gesichtswaesche und die
jaehrliche Extension.Andere Vortele sehe ich nicht.
Zum Vergleich die Situation bei einer Thaifrau,die zu ihren Mann nach A
zieht z.B. nach einer Heirat :
Sie hat sofort eine Arbeitsbewilligung,die keiner Kontigentierung unter-
worfen ist.Sie ist sofort bei ihrem Mann mitversichert und wenn,die Ehe
lange genug gedauert hat,nach ihm Witwenpensionsbezieherin.
Sie kann auch waehrend der 5 jaehrigen Aufenthaltbewilligung,die dann
in eine Niederlassungsbewilligung muendet,jederzeit,ohne irgendjemanden
zu fragen,Ein-u.Ausreisen.
Wie du selbst zugibst,ist die Erlangung der permanenten Aufenthaltsbe-
willigung in Thailand,Ermessenssache.
Dagegen ist die Erlangung einer Niederlassungsbewilligung in A ein gesetz-
licher Prozess,der wenn alle Bedingungen eingehalten werden,dazu fuehrt,
dass diese Bewilligung nicht versagt werden kann.
Jock