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Autor Thema: Das Oberhaus oder der Senat in der Geschichte der Demokratie in Thailand  (Gelesen 2434 mal)

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dart

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Das Oberhaus oder der Senat in der Geschichte der Demokratie in Thailand

Seit der Umwandlung Thailands von einer absoluten in eine konstitutionelle Monarchie im Jahr 1932 besteht das thailändische Parlament üblicherweise aus zwei Kammern, nämlich aus einem Unterhaus oder Abgeordnetenhaus und einem Oberhaus oder Senat.

Gemäß der Verfassung von 1932 bestimmte Khana Ratsadon (คณะราษฎร), also der Zusammenschluss von Bürgern und Beamten, die den Umsturz einleiteten, dass das neu gegründete Parlament sich aus zwei Arten von Mitgliedern zusammensetzen sollte, nämlich 1) vom Volk gewählten und 2) von Khana Ratsadorn ernannten Mitgliedern. Allerdings war vorgesehen, dass die ernannten Mitglieder binnen 10 Jahren nach der Verkündung der Verfassung abgeschafft werden sollten. 1940 aber wurde während der Regierung von General Plaek Phibunsongkhram (แปลก พิบูลสงคราม) die Amtsperiode der ernannten Parlamentsmitglieder sogar um 10 Jahre verlängert...

http://passauwatchingthailand.com/2015/02/19/das-oberhaus-oder-der-senat-in-der-geschichte-der-demokratie-in-thailand/
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Suksabai

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Besonders interessant finde diese Passagen:

"Man kann zusammenfassen, dass die thailändische Elite eine systematische Abneigung gegen ein gewähltes Abgeordnetenhaus zu haben scheint. Daher ist ihrer Ansicht nach ein Senat erforderlich, um das Abgeordnetenhaus zu beaufsichtigen. Ein Senat wurde vor allem dann eingeführt, wenn das Abgeordnetenhaus ein gewähltes war. Unter einer reinen Militärdiktatur war ein Senat obsolet. Das Parlament einer Diktatur bestand aus einer Kammer und benötigte keinen Senat als Kontrollinstanz."

und

" Wenn die thailändische Elite national wie international den Eindruck erwecken will, dass in Thailand wieder eine funktionierende Demokratie existiert, wird die neue Verfassung ein 2-Kammern-Parlamentssystem vorsehen. Während am Wahlsystem des Abgeordnetenhauses alle möglichen Mechanismen eingeführt werden, um zu verhindern, dass z.B. das Thaksin-Lager Parlamentswahlen wieder gewinnen könnte, ist mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass die neue Verfassung keinen gewählten Senat vorsehen wird, wie etwa die Verfassung von 1997. Der neue Senat wird ein ernannter Senat sein, der vielleicht sogar mehr Befugnisse haben wird, als das gewählte Abgeordnetenhaus."

Schau mer mal....... {--
lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !
 

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