ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz  (Gelesen 42517 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Patthama

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.753
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #15 am: 27. Januar 2012, 18:34:08 »

Also Leute macht euch nicht verrueckt.Bis jetzt gelten ja noch alle Bestimmungen.Und eines kann sicherlich auch nicht sein,dass Rentner in D lebend, andest besteuert werden sollen,als z.B.Rentner die in Thail. leben.Bis jetzt gelten ja auch schon Freigrenzen,so dass der normale Durchschnittsrentner von der DRV  gar nicht veranlagt wird.Also mein Vater war 40Jahre berufstaetig,und hatte eine Rente von ca.1300.-Euro,und bis zu seinem Tod hat er nicht einmal mit dem Finanzamt, seit seinen Eintritt ins Rentenalter zu tun.
Es koennte aber schon so kommen,dass wenn die Deutschen Behoerden feststellen,dass die Thais fuer die Rente keine Steuern erheben,und die Rente die Freigrenze uebersteigt,dass sie dann ab einer gewissen Hoehe zuschlagen.
Mein Vorschlag um dieses Problem zu loesen waere folgender.Irgend ein schlauer, der Thaischrift,und Sprache maechtiger TIP-Freund geht zur Ministerpraesidentin ,und macht ihr folgenden Vorschlag.Die Thais sollen die Rentner aus D.A.CH besteuern,aber erst ab einen sehr hohen Betrag.Dann koennten die Finanzaemter in D nichts machen,denn eines koennen sie sicher noch nicht so bald,naemlich die Steuersaetze in TH zu bestimmen.(Spasstaste aus)
Trotzdem allen Rentnern hier ein schoenes Wochenende.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2012, 18:44:00 von Patthama »
Gespeichert

malakor

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.987
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #16 am: 27. Januar 2012, 19:08:28 »

Alex

Meinst du mit Wohnsitz, dass du in D gemeldet bist oder dass du dich ueberwiegend in D aufhaelst ?


Was Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne ist, steht in der Abgabenordnung.
Gespeichert

rupa

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 293
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #17 am: 28. Januar 2012, 08:34:25 »

Ich möchte, darf ich denn, zu diesem Thema Stellung nehmen. Nach meinem Beitrag:

Thailand-Foren der TIP Zeitung / Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten / Re: Abmeldung in Deutschland, Nr. 4, vom 22.10.11 , bekam ich eine PN und 13 E.-Mail.
Der Inhalt war von: " Bitte wecke keine schlafenden Hunde auf " bis " Wenn du ........., dann........".

Ich befasse mich seit Jahren mit diesem Thema und bin immer wieder verwundert das nicht wenige sich ihre eigenen Gesetze basteln.

Auszug:
Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand
Newsletter der Deutschen Botschaft vom August 2003:
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani Rentenzahlungen der Steuerpflicht unterlegen wollte. Dies widerspricht dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat dieses Problem daher bei dem Finanzamt angesprochen und geklärt. Sollten Steuerforderungen für Rentenzahlungen künftig - eventuell auch von Finanzämtern anderer Regionen - weiterhin erhoben werden, empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten und auf das Doppelbesteuerungsabkommen hinzuweisen sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren.

http://www.siam-info.de/german/rente.html

Ich bitte darum,  von böswillen PN und E.-Mail abzusehen, Danke

Gespeichert
eines tages werdet ihr alle eure sünden bereuen----
insbesondere die, die ihr ausgelassen habt !!!!!!!!!!!!!!!!!

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #18 am: 28. Januar 2012, 09:24:00 »

Es mag sein, dass es ein solches Schreiben der Deutschen Botschaft gibt. Ich kenne es nicht.

Für die Besteuerung ist in Deutschland allein das Finanzamt zuständig und nicht etwa irgendeine Botschaft.

Und so sieht es das Finanzamt:

Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in Deutschland mit ihren inländischen Einkünften im Sinne des § 49 des Einkommensteuergesetzes beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Sozialversicherungsrenten, die von einem Deutschen in Thailand bezogen werden, sind in Deutschland  nicht steuerpflichtig, weil Thailand nach dem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht hat.

« Letzte Änderung: 28. Januar 2012, 10:06:28 von arthurschmidt2000 »
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #19 am: 28. Januar 2012, 09:30:38 »

Also hier geht es ja um die staatliche Rente , Die DRV , wie auch in meinem Fall , falls sie von einem ausländischen Wohnsitz erfährt ,

schreibt sie den Renten Empfänger an und fragt dezidiert nach dem " Lebensmittelpunkt " , So weit so gut .#

Wenn mich die Lebensversicherung an schreiben würde in Steuerrechtlichen Fragen  , würde ich denen antworten , das Inhalte

meine Steuer betreffend nur an vier Parteien sichtbar gemacht werden , Steuer Berater , Finanzamt , der liebe Gott und meine Wenigkeit !

Zum Lebensmittelpunkt , der ist für mich da wo meine Familie , Brüder Schwestern und Freunde sich aufhalten . Wer sagt denn der DRV ,

das ich mich andauernd in Thailand aufhalte ? Hintergrund dieser Anfrage war aber , das sich im Falle Lebensmittelpunkt Thailand der KV

Zuschuß erübrigt . Nun gut dafür fällt in meinem Fall dann auch die Pflegeversicherung in D flach . Im Endeffekt wäre ich dann um 10 Euro

im Monat ärmer . Mein Lebensmittelpunkt ist Deutschland , ich habe dort einen Wohnsitz , führe dort meine Steuern ab , zahle dort meine

PKV Beiträge in nicht unerheblichem Maße . Die DRV bestimmt jedenfalls in meinem Fall nicht wo mein Lebensmittelpunkt ist !

schönes Wochenende ... Gruß Alex
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #20 am: 28. Januar 2012, 09:56:16 »

Bevor hier Spekulationen einsetzen , die nur meinen Fall betreffen , folgendes :



Zitat
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt – also mit sämtlichen Einkünften – einkommensteuerpflichtig.

Natürliche Personen, die z.B. in Thailand ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie bestimmte inländische Einkünfte haben (wie z.B. Pensionen, Renten oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die sie aus Deutschland beziehen).

Darüber hinaus gibt es die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG), wenn mindestens 90 Prozent aller Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht höher als 2001,- Euro liegen.


wenn dann auch noch meine eigene Firma in Deutschland uneingeschränkt Steuer pflichtig ist .... wird es jeder verstehen !
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #21 am: 28. Januar 2012, 10:40:36 »

Alex,

mach es Dir mal ganz einfach und schaue in das Steuerrecht Thailands (http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html)

Jeder, der mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand lebt, unterliegt dort der Einkommenssteuerpflicht. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat Thailand das Recht, Deine DRV Rente zu besteuern.

Lebst Du mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand, erfüllst Du in Deutschland die Voraussetzungen, um dort als beschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Damit wäre dann Deine DRV Rente in Deutschland steuerfrei.

Für die Steuerpflicht in Thailand ist es völlig unerheblich, wenn Du sozusagen „freiwillig“ Deine DRV Rente in Deutschland versteuerst.  

So einfach ist das!

Also willkommen im Club.  
« Letzte Änderung: 28. Januar 2012, 10:45:24 von arthurschmidt2000 »
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Seppetoni †

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 205
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #22 am: 28. Januar 2012, 11:11:04 »

das würde mich mal interessoeren:

Gibt es einen Rentner der in Thailand Steuern bezahlt
?

Ich jedenfalls habe noch nie davon gehört resp. jemanden kennengelernt der seine DACH Rente in Thailand versteuert. ???
Gespeichert

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #23 am: 28. Januar 2012, 11:27:58 »

Der wohl beliebteste Volkssport in vielen Ländern ist die Steuerhinterziehung oder auch die Steuerverkürzung. Noch beliebter ist es allerdings, sich darüber aufzuregen, wenn andere das tun.

Hier geht es allein um die Steuerpflicht in Thailand. Dass die Behörden in Thailand dies aus wohlüberlegten Gründen eher sehr lax behandeln, steht auf einem anderen Blatt.

So wie ich es sehe, gehen nun viele Rentner aus Österreich mit einem guten Beispiel voran.
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #24 am: 28. Januar 2012, 11:39:25 »

Arthur

sicherlich hast Du dies übersehen ..... ;D

Darüber hinaus gibt es die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG),

wenn mindestens 90 Prozent aller Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen

oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht höher als 2001,- Euro liegen.

Und lt. DBA kann Thailand nur versteuern was in D noch nicht versteuert worden ist ... eigentlich ganz einfach oder  ???

Toni ,

ich kenne hier schon einige Rentner u. Pensionäre ..... von keinem ist mir bekannt , daß einer in Thailand Steuern zahlt auf seine Rente , obwohl dies ,

 da hat Arthur natürlich recht durchaus von Thai Seite eingefordert werden könnte  . Auf Companie Hauserwerb schon , aber das ist ein extra Thema !

Also warum aus einer derzeit nur in Österreich auftreten Renten Ungereimtheit die Thai Finanz Ämter auf all die möglichen neuen Einnahme Quellen aufmerksam

machen ...... bei uns in Deutschland würde keiner freiwillig zum Finanzamt laufen um  " still ruhende Steuerpflichten " bei den Beamten zu wecken  {:}
« Letzte Änderung: 28. Januar 2012, 11:45:43 von Alex »
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #25 am: 28. Januar 2012, 12:06:38 »

Ihr habt doch alle in dem Ö Thread zum Thema vernünftig gegenüber der Ö RV gepostet .

Zitat
So wie ich es sehe, gehen nun viele Rentner aus Österreich mit einem guten Beispiel voran.

Wenn dadurch auch bei der Immigration später bei dem Retirement Visa auch noch die Thai Steuer Erklärung

beigebracht , bzw. ich meine Deutsche Steuer Erklärung ins Thai übersetzen lassen müßte um meine Verlängerung

zu erhalten ... würden bestimmt tausende betroffener Rentner über die " gute Beispiel Rentner " aus Österreich

ihre eigene Meinung bilden . Also lasst doch Eure Ö RV gegen die Wand laufen was Steuer rechtliche Angelegenheiten

anbelangt . Die Immigration würde sich bestimmt über neue Ablehnungs Gründe freuen um nicht Quali Rentner loszuwerden .
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #26 am: 28. Januar 2012, 12:41:21 »

Finanzamt fordert Steuererklärung


Zitat
Doch die Idylle wird nun vielerorts gestört. Durch Post aus Neubrandenburg, einem überaus unspektakulären Städtchen im Hinterland Mecklenburgs. 500.000 Auslandsrentner wurden von dort aus angeschrieben, denn in Neubrandenburg sitzt das Finanzamt, das für sie zuständig ist. In den Briefen wiesen die Beamten darauf hin, dass deutsche Renten auch dann hierzulande zu versteuern sind, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wurde. Die Empfänger sollten deshalb bitte eine Steuererklärung Richtung Heimat schicken.

Der lange Arm des deutschen Fiskus erreicht die Senioren oft völlig überraschend. "Viele sind weit über 70 Jahre alt und werden überrumpelt", sagt Matthias Lipsky, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. An das müssen sich die Auslandsrentner mit ihren Klagen wenden. Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, sagt den Mecklenburger Kollegen für die kommenden Monate viel Arbeit voraus: "Es ist in Kürze mit einer Flut von Verfahren zu rechnen, die die Besteuerung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland betreffen."

Hier aus dem von TIT geposteten Artikel geht es lediglich um die Abgabe einer Einkommen Steuer Erklärung .... nicht mehr und nicht weniger .

Viele Rentner hier können sich auf Grund ihrer Renten Einkünfte freistellen lassen eine solche Erklärung abgeben zu müssen . Dazu muss ein Antrag beim zuständigen

Finanz Amt gestellt werden . Ehemalige Beamte und Pensions Empfänger sind sowieso nicht davon betroffen , da die Steuer von Ihrer Pension einbehalten wird .

Somit hat auch der Thai Staat über das DBA keinen Anspruch auf Steuer aus dieser Pension .
Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #27 am: 28. Januar 2012, 12:42:41 »

Zitat
Und lt. DBA kann Thailand nur versteuern was in D noch nicht versteuert worden ist ... eigentlich ganz einfach oder

Wo steht das in dem DBA?  Ein Blick in das Gesetz hilft bei der Rechtfindung enorm!
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Benno

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.654
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #28 am: 28. Januar 2012, 12:45:29 »

In den letzten Berichten taucht oefters einmal die Zahl 180 Tage auf.
Ich kann mich entsinnen jene Tage wurden Boris Becker zum steuerfiscalischen Verhaengnis da er behauptete in Monaco seinen Hauptwohnsitz zu haben,damit dort steuerpflichtig waere und somit in Deutschland keine Steuern bezahlen muesse.
Allerdings stellte das Finanzamt in Muenchen fest,dass der "Boppele - Bumm-Bumm-Boris“ sich nicht mehr als 180 Tage im Fuerstentum aufhielt sondern mehr als 180 Tage in Deutschland wo er mit einem zweiten Wohnsitz gemeldet war.
In einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung wurde der Ex-Tennisstar zu 2 Jahren Gefaengnis auf Bewaehrung und einer Geldstrafe in Hoehe von 500 000 € verurteilt.

Wer Aehnlichkeiten unter den Thailand-Fans mit Boris Becker bei sich feststellt sollte hier im Link weiterlesen:

http://www.ciao.de/Boris_Becker_2_Jahre_auf_Bewahrung__Test_2493667

Jene ominoesen 180 Tage Aufenthalt pro Jahr in einem Staat begegneten mir erstmals vor einigen Jahren bei einem superpeniblen New-Bee Immigresenoffizier bei der Einreise nach Indonesien.
Von ihm wurden Seite fuer Seite in meinem Reisepass,es war anfangs Dezember - geprueft wieviel Tage ich mich bereits vorher im aktuellen Jahresverlauf in Indonesien aufgehalten habe.
Auf Nachfrage nach dem Warum gab er mir zu verstehen,dass mir als Touristen nach den Visabestimmungen nur ein Aufenthalt von 180 Tagen im Jahr zustehen.
Ueberschreite ich diese Grenze gelte ich nicht mehr als Tourist und muesse ein anderes Visum beantragen das nicht nur wesentlich teurer ist,Nachweise der Geldpotenz einschliesslich des Einkommens verlangt und bei der Verlaengerung dann mit einer Art Pauschalsteuer belegt wird.
Bei der Nachfrage in der Malay-Immigration in Penang wurde mir eine aehnliche Antwort erteilt ohne aber naeher auf die anstehenden finanziellen Fordererungen Malaysias gegenueber einem auslaendischen Longstay-Residenten einzugehen.

In Thailand gab oder gibt es wie mir bekannt ist eine aehnliche Regelung wo die Zahl 180 Tage in Bezug zum Aufenthalt fuer den Touristen (!) ebenfalls eine Rolle spielt. Siehe bei Visa Thailand - Die verschiedenen Arten Visum:

http://www.auswandern-thailand.web8000.de/html/visa_thailand.html

Die Wortsequenz "steuerpflicht deutschland 180 tage" bei Goggle eingegeben bringt ausreichend wissensbildende Antworten zum Thema: "Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz " das wie dann zu lesen als Thema ein uralter Hut ist.

OB
Gespeichert
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

KhunBENQ

  • Gast
Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #29 am: 28. Januar 2012, 12:47:05 »

Wo steht das in dem DBA?  Ein Blick in das Gesetz hilft bei der Rechtfindung enorm!
Bin ja kein Rechtsexperte, aber genau das ist doch wohl der Sinn eines Doppelbesteuerungsabkommens?
Es müsste ja eigentlich Doppelbesteuerungsverhinderungsgesetz heissen  ;]
Es heisst ja auch: "Abkommen ... zur Vermeidung der Doppelbesteuerung"
« Letzte Änderung: 28. Januar 2012, 13:09:19 von KhunBENQ »
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.027 Sekunden mit 23 Abfragen.