@Juerken
Bei deinen Fragen geht es um 2 Komplexe
1. Mahnverfahren und Vollstreckung/Pfändung
2. Kontoeröffnung in Thailand, eventuelle NachteileZu 1.:Bei Dir scheint der Gläubiger das zivilrechtliche Mahnverfahren eingeleitet zu haben, um eine Forderung einzutreiben. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob die zu Recht besteht oder nicht. Das Verfahren läuft nach strengen Regeln ab.
Um Dir Nachteile (Vollstreckungstitel) zu ersparen, musst du unbedingt die Widerspruchsfrist einhalten. Sie beträgt 2 Wochen nach Zustellung (>>hier in Thailand). Beachte bitte auch die Postlaufzeit nach D. Es reicht zunächst, wenn Du pauschal, also ohne nähere Begründung, die Forderung in voller Höhe ablehnst. Damit vermeidest Du, dass sofort nach der 14-Tagefrist ein Vollstreckungsbescheid (Versäumnisurteil) gegen Dich ausgestellt wird. Mit anderen Worten, versäumst du diese 14-Tage-Widerspruchsfrist, so wird das nach der ZPO als Schuldanerkenntnis ausgelegt. Dann erhält der Gläubiger umgehend einen Vollstreckungstitel und kann mit dem sofort an deine €-Möpse gehen (Zwangsvollstreckung betreiben).
Legst Du nun fristgemäß Widerspruch beim Amtsgericht ein, dann ist das Mahnverfahren beendet. Der Gläubiger kann nur im normalen Pozessverfahren weiter machen. Da muss er die Forderung genau begründen, und du müsstest ggf. die Klage mit Begründung zurückweisen.
In einem solchen Zivil-Prozess vor einem Amtsgericht (bis 5.0000 € Streitwert) musst Du übrigens nicht selbst anwesend sein, kannst einen Anwalt beauftragen.
Angenommen, Du verlierst das Gerichtsverfahren.
Der Gläubiger bekommt dann einen Vollstreckungstitel. Für mich sieht es so aus, als ob deine beiden Rentenforderungen deine einzigen Vermögenswerte in D. sind, die überhaupt gepfändet werden könnten. Das setzt voraus, dass der Gläubiger weiß oder erfährt, welche Renten du beziehst und von wo.
Wenn er das nun noch schafft, hat er eine weitere Hürde zu nehmen, nämlich die Pfändungsfreigrenze. Ich hab gerade vorhin noch gegoogelt:
Eine Rente kann wegen jeder Geldforderung in dem Umfang gepfändet werden, in dem Arbeitseinkommen pfändbar ist. Die Pfändung muss jedoch der Billigkeit entsprechen, und der Rentner darf hierdurch nicht hilfsbedürftig werden. Letzteres gilt nicht bei Pfändungen wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche.Bei Arbeitseinkommen gibt es Pfändungsfreigrenzen. Die Höhe hängt u.a. vom Familienstand ab und ist nachzulesen unter (>> nach unten scrollen in der Datei)
http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Pfaendungsfreigrenzen_bu.htmlEine solche Pfändung wurde in Praxis hinter deinem Rücken laufen. Du würdest zwar darüber informiert, jedoch wäre sie dann bereits den Rententrägern zugestellt, und Du könntest Dich nur von hier dagegen wehren oder mit Anwalt. Prüfe deshalb mal selbst, ob du mit den beiden monatlichen Rentenansprüchen unter der Freigrenze bleibst. Dann wäre unter diesen Umständen das Prozessrisiko voll auf den Gläubiger gefallen. Obwohl ich das nicht weiß, nehme ich aber an, dass die Rentenanstalten das Problem der Pfändungsfreigrenzen auch prüfen müssten, falls denn ein Vollstreckungsauftrag zu denen käme.
Wenn deine Rente teilweise pfändbar wäre, würde dir eine direkte Rentenüberweisung nach T. überhaupt nicht weiter helfen. Es würde schon vorher oag’zapft.
Zum Thema Thaikonto melde ich mich noch.
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