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Autor Thema: Neuregelung beim Visarun?  (Gelesen 34514 mal)

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dbunkerd

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #150 am: 30. August 2014, 10:46:06 »

Warum um Gottes (Buddhas) Willen schickt man dann die Leute alle 90 Tage ins Ausland?

Man "schickt" sie nicht alle 90 Tage ins Ausland, sondern man lässt ihnen diese Option. Ein Beispiel:

Jemand beantragt in Deutschland bei einer thail. Botschaft ein Non-Immigrant B Visum. Das gilt ein Jahr, was nichts anderes heisst, als das er vor Ablauf des Gültigkeitsdatums damit in Thailand einreisen muß. In Thailand angekommen, erhält er dann aufgrund dieses Visums eine dreimonatige Aufenthaltserlaubnis. In diesen drei Monaten darf er machen, was er will. Z.B. eine Firma gründen und eine Workpermit beantragen. Dann kann er zur Immigration gehen und beantragen, dass die dreimonatige Aufenthaltserlaubnis um 9 Monate (also zusammen mit den ursprünglichen 3 Monaten sind das dann 12) verlängert wird. Wenn er die Voraussetzungen erfüllt. So geht das immer weiter. Die Basis ist das ehemals erteilte Visum (das schon längst abgelaufen sein kann). Die Aufenthaltserlaubnis indes wird (bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen) immer wieder um 12 Monate verlängert.

Er kann das aber auch bleiben lassen. Dann muss er nach 3 Monaten ausreisen und erhält bei Wiedereinreise erneut 3 Monate Aufenthaltserlaubnis. Da das Visum 12 Monate lang gültig ist, kann jemand das maximal fünfmal wiederholen. Das ergibt dann einen maximalen Aufenthalt von 15 Monaten. Das liegt daran, dass man auch am letzten Tag der Gültigkeit des Visums noch einmal einreisen kann und auch dann wieder 3 Monate erhält.

Man muss also genau auseinanderhalten, welche Voraussetzungen für das Visum und später dann für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis notwendig sind. Erfüllt jemand letztere nicht, bleibt ihm nur die Ausreise alle drei Monate.

Für alle anderen Visa-Arten gilt das oben gesagte analog. Es gibt drei Dinge zu beachten. Visum, Aufenthaltserlaubnis und Voraussetzungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Jemand, der jedes Jahr nach Deutschland fliegt, um ein neues Visum zu beantragen, hat nur ein einziges Problem: Er erfüllt die Voraussetzungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht. Deshalb immer wieder ein neues Visum mit permanenter Aus- und Wiedereinreise alle drei Monate.
« Letzte Änderung: 30. August 2014, 11:02:03 von dbunkerd »
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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #151 am: 30. August 2014, 11:13:49 »


1.
Man "schickt" sie nicht alle 90 Tage ins Ausland, sondern man lässt ihnen diese Option.

2.
 dass die dreimonatige Aufenthaltserlaubnis um 9 Monate (also zusammen mit den ursprünglichen 3 Monaten sind das dann 12) verlängert wird. Wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

1.

Es geht mir darum, das ich mit einem Jahresvisum eben nur eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erhalte! Dann muß ich raus!

2.

Nicht richtig!

Ich schreibs mal an meinem Beispiel:

Einreise mit 3 Monatsvisum (hätte auch ein Jahresvisum sein können)
1 Monat vor Ablauf zur IMM Jahresverlängerung beantragen
1 Monat später die Jahresverlängerung bekommen (12 Monate + nicht 9 !)


IMMI Chiang Mai


« Letzte Änderung: 30. August 2014, 11:24:37 von uwelong »
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Tommi

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #152 am: 30. August 2014, 11:16:13 »

Man "schickt" sie nicht alle 90 Tage ins Ausland, sondern man lässt ihnen diese Option. Jemand, der jedes Jahr nach Deutschland fliegt, um ein neues Visum zu beantragen, hat nur ein einziges Problem: Er erfüllt die Voraussetzungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht. Deshalb immer wieder ein neues Visum.

Du bekommst einen Visa-Stempel, gültig ein Jahr, musst aber alle 90 Tage das Land verlassen.
So eine beissende Unlogik "Option" zu nennen klingt für mich irgendwie "mutwillig abenteuerlich".
Und damit keine Missverständnisse aufkommen ... mich betrifft das nicht, da ich mit einem
800000 Baht Konto ausgestattet bin.
Die zweite Frage ist, ob man für ein neues "non immigrant o" nach Deutschland muss, ich denke nicht.
Es sei denn, einige Expats hätten mich in dem Punkt belogen. Sicher scheint nur, in TH bekommt
man kein neues, derartiges Visa, soweit ist das korrekt dargestellt.
Dann müsste es schon ein "Longstay" Jahresvisum sein. (falls die Voraussetzungen stimmen)
« Letzte Änderung: 30. August 2014, 11:23:16 von Tommi »
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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #153 am: 30. August 2014, 11:22:38 »

hm, bin grad verwirrt.

Du verwechselst sicherlich Visum mit Aufenthaltserlaubnis!

Das sind 2 verschiedene Dinge!
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dbunkerd

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #154 am: 30. August 2014, 11:29:13 »

Du bekommst einen Visa-Stempel, gültig ein Jahr, musst aber alle 90 Tage das Land verlassen.
So eine Unlogik "Option" zu nennen klingt für mich irgendwie "mutwillig abenteuerlich".

Das ist nicht unlogisch. Ein Visum ist nirgendwo auf der Welt eine Einreisegarantie. Die Gültigkeitsdauer eines Visums hat absolut nichts mit der Aufenthaltsdauer zu tun. Nenne mir ein Land dieser Erde, wo das anders ist. In Thailand ist es so geregelt, dass derjenige, der ein passendes Visum hat, in der Regel 90 Tage Aufenthaltserlaubnis bekommt. Ende Banane.

Innerhalb dieser 90 Tage kann er dafür sorgen, dass er innerhalb Thailands eine Verlängerung des Aufenthaltstitels bekommt. Reist er damit aus und wieder ein, dafür braucht er ein Re-Entry Permit, bekommt er den vollen Rest des Aufenthaltstitels wieder in den Pass gestempelt. Er kann aber auch einfach hierbleiben und nichts tun, dann muss er eben alle drei Monate ausreisen. Und wenn es eine Wahl zwischen zwei Dingen gibt, dann nenne ich das Optionen.

Diese Regelungen können ja gar nicht anders sein, weil z.B. eine Workpermit ja nur innerhalb Thailands beantragt werden kann. Das geschieht dann meist in den allerersten Monaten der allerersten Einreise. Damit liegen dann die Voraussetzungen für die Verlängerung des Aufenthaltstitels vor und man muss das Land überhaupt nicht mehr verlassen. Ich habe in sieben Jahren Thailand genau zweimal verlassen, weil ich das wollte. Ich hätte aber auch sieben Jahre am Stück hier bleiben können.

Was natürlich auch dann zum Tragen kommt, ist die Meldung bei der Polizei alle 90 Tage. Aber das ist ja nur eine lästige Formsache, daran sind keinerlei Voraussetzungen geknüpft.

Und damit keine Missverständnisse aufkommen ... mich betrifft das nicht, da ich mit einem
800000 Baht Konto ausgestattet bin.

Genau das ist Deine Voraussetzung für die Verlängerung des Aufenthaltstitels innerhalb Thailands (was fälschlicherweise immer "Jahresvisum" genannt wird). Bei anderen ist das z.B. die Workpermit, der Beschäftigungsnachweis bei einer thail. Firma, die fortbestehende Immatrikulation an einer Uni und dergleichen Dinge mehr.

Die zweite Frage ist, ob man für ein neues "non immigrant o" nach Deutschland muss, ich denke nicht.

Nein, das muss man nicht. Irgendein Ausland mit thail. Botschaft ist ausreichend. Viele benutzen diese "Zwangsausreise" halt für einen Urlaub in Deutschland. Aber Du hast Recht, ich hätte Ausland schreiben müssen, nicht Deutschland.
« Letzte Änderung: 30. August 2014, 12:19:03 von dbunkerd »
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arthurschmidt2000

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #155 am: 30. August 2014, 11:35:41 »

Mit den 3 Begriffen

Visum (erhält man nur außerhalb von Thailand)

extension of stay (erhält man nur innerhalb von Thailand)

Aufenthaltserlaubnis (admitted until im Einreisestempel)

kann man die Regeln Thailands ganz hervorragend beschreiben.



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shaishai

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #156 am: 30. August 2014, 11:42:13 »

kann mir jemand die aktuellen bedingungen für das sogenannte family-visa erklären?

dann hab ich also kein visum, sondern nur eine aufenthaltserlaubnis?

hab thailand seitdem ich geheiratet habe nicht mehr verlassen, seit 3 jahren.

hab noch irgendwo einen zettel von der immi, wo drauf steht, was ich mitbringen muss für die jährliche verlängerung.
ist aber nur auf thai geschrieben, hat man meiner frau mitgegeben.
kann sich ja auch ein bisschen was bzgl der regeln geändert haben.


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arthurschmidt2000

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #157 am: 30. August 2014, 11:57:31 »

Irgendeine Thai Behörde hat bestimmt einen Stempel in Deinen Pass gemacht, so dass Du nachweisen kannst, dass Dein Aufenthalt in Thailand legitim ist. In diesem Stempel steht auch in Englisch, welchen Namen die Thai dafür vergeben haben.

Nur wenn man diesen Namen kennt, kann man in den entsprechenden Vorschriften Thailands gezielt nachlesen.

Vielleicht hilft das ja ein wenig weiter:

http://www.immigration.go.th/nov2004/2notice/rtp606EN.pdf
« Letzte Änderung: 30. August 2014, 12:08:52 von arthurschmidt2000 »
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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #158 am: 30. August 2014, 12:02:29 »

kann mir jemand die aktuellen bedingungen für das sogenannte family-visa erklären?

Das kann hoffentlich jemand anders fundiert tun. Ich kenne mich zuwenig damit aus und will keinen Quatsch verbreiten.

dann hab ich also kein visum, sondern nur eine aufenthaltserlaubnis?

Genau. Das Visum, aufgrund dessen die Aufenthaltserlaubnis einst gewährt wurde, ist ja längst abgelaufen.

hab thailand seitdem ich geheiratet habe nicht mehr verlassen, seit 3 jahren.

Genau. Du erfüllst die Voraussetzungen dafür und folglich kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis innerhalb Thailands problemlos gemacht werden, ohne dass Du Thailand verlassen muss. Diese Voraussetzungen sind auf den thail. Botschafts-Websites auch gut dokumentiert, oft sind aber auch Umstände des Einzelfalls entscheidend.
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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #159 am: 30. August 2014, 12:04:24 »


 Die Gültigkeitsdauer eines Visums hat absolut nichts mit der Aufenthaltsdauer zu tun. Nenne mir ein Land dieser Erde, wo das anders ist.


Das ist wohl richtig!

Hab mal bei USA gegoogelt:



Mein Visum ist 10 Jahre gültig. Bedeutet das, das ich 10 Jahre in den USA bleiben kann?


Nein, das Department of Homeland Security wird die Entscheidung über ihre erlaubte Aufenthaltsdauer beim Grenzübergang fällen.

Na, in Thailand weiß man zumindest, das es erst mal 90 Tage sind!

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vicko

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #160 am: 30. August 2014, 15:21:48 »

Habe ich das richtig verstanden ?
Wenn ich ein "Jahresvisum" habe, sei es als Rentner oder durch Ehefrau, muss ich mich trotzdem alle 90 Tage bei der Immi melden und 1.900 Bath bezahlen ?
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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #161 am: 30. August 2014, 15:33:07 »

Bei Immi melden ja!

die 1900,00 Bath nur 1, pro Jahr
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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #162 am: 30. August 2014, 15:33:42 »

Nein! Nur ausreisen!

(90 Tage kosten nix!)
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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #163 am: 30. August 2014, 15:38:12 »

Danke !  :)
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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #164 am: 30. August 2014, 15:47:38 »

Nein! Nur ausreisen!

(90 Tage kosten nix!)


Bis auf den 90 Tage "Visa-Run", natürlich nur falls nötig.
Der geht über die Jahre schon ins Geld. Nicht umsonst
ist das (oft) der alleinige Broterwerb manch kleiner Thai-Firma.
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