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Autor Thema: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland  (Gelesen 2967 mal)

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Alex

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #15 am: 16. Juli 2015, 11:30:16 »

Die Thaifrauen , die vor ca. 20 Jahren nach Deutschland kamen

wurden nicht durch eine A 1 Prüfung ausgebremst und haben es

doch geschafft Deutschen Führerschein abzulegen , eigenständig

einkaufen zu fahren , eigene Freundeskreise in Windeseile aufzubauen

etc. Ihnen wurden auf der VHS Deutschkurse angeboten , die voll auf

Türkinnen zugeschnitten waren . Deren Kinder kamen easy mit 10 Jahren

nach Deutschland ohne jegliche Deutschkenntnisse , haben nach einer

Eingewöhnungszeit in Tagesstätten schnell bei anderen Kindern dazu

gelernt um dann auch Deutschen schulischen Anforderungen zu genügen !

Sie sind Ski und Snowbord im Winter gefahren , waren engagiert in den

örtlichen Fußball Vereinen , haben in den Schulen schwimmen bis zum Fahrten-

schwimmer Zeugnis gekrault  . Bis heute , auch nach 9 Jahren nach Ruecksiedelung

halten die sozialen Kontakten mit ihren Freunden in Deutschland !

Nur soviel , das Integration der Familie auch ganz ohne A 1 Bremsen und Pressionen

von statten geht !
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franzi

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #16 am: 16. Juli 2015, 11:48:45 »

Die erste Gattin hat auf ihren Wunsch in der Innsbrucker Uni auf meine Kosten einen Deutschsprachkurs belegt. Hat zwar nicht viel gebracht, aber Grundsaetzliches hat sie gelernt.
Am meisten geholfen haben ihr die Frauen meiner Freunde, da sie interessiert war, in unserer Runde und auch ausserhalb, a bissl mitreden und verstehen zu koennen.

Inzwischen hat sie schon lange ein gutgehendes Thai Restaurant in Innsbruck.

Einreise nach A ziemlich am Ende der 80er.

@ Suksabai
Zitat
Und das Argument "Missbrauch" ist ganz einfach lächerlich, was würde das prozentmässig gegenüber Asylmissbrauch ausmachen.
;}

fr
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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

Non2011

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #17 am: 16. Juli 2015, 16:43:53 »

@tom_bkk@

Wie sind die Leute den verheiratet, ... mit bilateral gueltigen Papieren, Thai Hochzeit ... oder Faschings-Hochzeit in Hinterguglhapfing

Es geht hier um das ( nur ) Besucher - Visum  ,,,, nicht um eine Integration oder Fam. Zusammenführung hin zur BRD. Ist das nunmehr angekommen ? oder immer noch nicht ?.

Nicht Jeder möchte seine Frau nach Deutschland holen und hier Eingemeinden. . Der Lebensmittelpunk kann durchaus auch TH sein.

Daher auch das - Besucher - Visum für die Ehefrau. Und ja, hier werden explizit die finanz. Verhältnisse d. d. Botschaft abgeprüft - wenngleich keine Verpflichtungserklärung d. Ehemannes erforderlich. Ist daher diese finanzielle Potenz für einen dann 3 - monatigen Aufenthalt ( Schengen ) nach Auffassung der Bostchaft nicht gegeben - wird kein Visum erteilt. Hier wäre dann wie bereist ausgeführt die Verpfl. Erklärung eines Dritten notwendig. 



 
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Suksabai

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #18 am: 16. Juli 2015, 17:25:48 »

@Non2011

 {* {* {*

.. .. .. und meine finanziellen Verhältnisse gehen in meinem Fall Österreich einen Schaixxx an!

Ausserdem WIE wollen die ohne mein Zutun meine finanziellen Verhältnisse überprüfen?

Ich für mich empfinde es als pure Schikane!

lg
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Alex

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #19 am: 16. Juli 2015, 18:27:31 »

Zitat
Es geht hier um das ( nur ) Besucher - Visum  ,,,, nicht um eine Integration oder Fam. Zusammenführung hin zur BRD. Ist das nunmehr angekommen ? oder immer noch nicht ?.

Mit Verlaub , gerade darum geht es hier nicht ! Ein Besucher benötigt weder

A 1 noch ein Aufenthaltsrecht , welches über seine Besuchszeit hinausgeht .

Davon steht in dem Petitionsschreiben kein einziges Wort ! Zum Thema " Besuch "

von Ehefrauen hat es einen eigenen Thread !
« Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 18:32:40 von Alex »
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Non2011

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #20 am: 16. Juli 2015, 19:59:45 »

Jaaaaa ist ja gut @Alex@

Das bei einem Besucher - Visum kein A1 erforderlich ist bekannt.

Führe Dir die Beiträge von - tom_bkk - in dieser Sache nochmals zu Gemüte, dann wirst Du sicher eruieren können warum ich so oder so darauf geanwortet habe.

Ansonsten //// HANDTUCH !

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tom_bkk

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #21 am: 16. Juli 2015, 20:20:12 »

@Non2011

Zitat
Es geht hier um das ( nur ) Besucher - Visum  ,,,, nicht um eine Integration oder Fam. Zusammenführung hin zur BRD. Ist das nunmehr angekommen ? oder immer noch nicht ?.

Also nochmal schreib ich das nicht ...  >:

Bei uns wurde WEDER beim BESUCHERVISUM (als wir denn schon verheiratet waren), NOCH danach dann bei der Übersiedlung nach DE für die Ehefrau nach einer Verpflichtungserklärung oder sonstigen Einkommensnachweisen gefragt.


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Non2011

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #22 am: 16. Juli 2015, 20:40:04 »

@tom_bkk

Mag ja sein ,,, ich jedenfalls musste beim ersten Besuchervisum für meine Frau die finanzielle Potenz nachweisen. Kann mich noch gut an den Vorgang erinnern, derweil ich damals selbst vor Ort. Hatte natürlich weder eine Rentenbescheinigung noch Sparbuch etc. dabei.
Aber rein zufällig auf einem USB - Stick den Grundbuchauszug meiner Immobilie in der BRD. Damit war dann die Botschaft zufrieden und das bes. Visum für meine Frau wurde erteilt.

Hier war sogar das AA involviert - das gegenüber der Botschaft es verneint hat, das ein Ehemann ( Deutscher ) eine Verpflichtungserklärung vorlegen muss - sich aber auch darauf berufen hat, das gem. Schengener Abkommen der dann Aufenthalt in der BRD bei einem Bes. Visum auch der Ehefrau - finanziell abgesichert sein muss.
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