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Autor Thema: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland  (Gelesen 2970 mal)

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Alex

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Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« am: 15. Juli 2015, 09:25:43 »


Petition 59397


Aufenthaltsrecht - Verzicht auf Sprachkenntnisnachweis bei Ehegattennachzug bei Bestand der Ehe/Lebenspartnerschaft zuvor im Ausland vom 15.06.2015

Text der Petition


Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Familiennachzug eines Ausländers zu Deutschen (§ 28 AufenthG), von Deutschkenntnissen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG abzusehen ist, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bereits zuvor im Ausland bestand hatte

Begründung


Der Gesetzgeber hat im Aufenthaltsgesetz verankert, dass die Integration von Ausländern gewisse Deutschkenntnise notwendig. Dies hat durchaus Berechtigung, wenn davon auszugehen ist, dass viele Ausländer die nach Deutschland kommen, mit der Kultur, Gepfligenheiten und Geschichte des Langes wenig vertraut sind und keine direkten Familiären oder befreundete Anlaufunkte haben. Auch sollen sog. Scheinehen so entlarvt werden.

Es wurden bereits einige Ausnahmen in das Gesetz eingebaut, die hauptsächlich den Nachzug von Partnern von entstadten Mitarbeitern von Unternehmen ("Kurzzeitaufenthalt"), Partner von ausländischen "Facharbeitern" und Partner von Asylanten bevorzugen und ggf von Sprachkenntnissen absehen. Gleiches trifft zu, wenn Ehenleute aus EU Staaten nach Deutschland kommen.

Von Sprachkenntnissen kann bei "geringem Integrationsbedarf" abgsehen werden, jeodch ist dies der Einzelfallprüfung durch Ausländerbehörden überlassen und somit einer gewissen Willkür. Entscheidungen sind nicht vergleichbar zwischen verschienenen Entscheidern.

Der Gesetzgeber soll hier Gewissheit schaffen v.a. im Hinblick auf Deutsche, die längere berufliche Aufenthalte im Ausland hatten (EU und nicht-EU), dort eine Familie begründen und als Familieneinheit in die Bundesrepublik zurückkehren. Der Gesetzgeber soll klarstellen, dass hier von geringem Integrationsbedarf auszugehen ist, da erwartet werden kann, dass das Ehepaar oder die Lebenspartner starke Verbindunden nach Deutschland haben und eine Integration des ausländischen Partners einfach sein sollte, wenn sich das Paar zunächst auf Englisch oder einer anderen gemeinsamen Transfersprache verständigen kann. Darüber hinaus, kann der Deutschtest in einem solchen Fall vom Zeitpunkt der Visaerteilung auf einen späteren Zeitpunkt verlagert werden (z.B. zum Zeitpunkt der Niederlassungserlaubnis), wenn im Land Sprachkenntnisse erworben werden konnten.

Letztlich soll durch diese vorgeschlagene Neuregelung erreicht werden, dass es qualifizierten Deutschen erleichtert wird, nach Deutschand zurückzukehren, und ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse einfacher dem Wirtschaftsstandort Deutschland zu Gute kommen zu lassen.

https://epetitionen.bundestag.de/petitio…n_59397.nc.html   
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lowtar

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #1 am: 15. Juli 2015, 10:31:33 »

Prinzipiell ein interessanter Ansatz.
Die Motivation der Dame, die diese Petition einreichen möchte
und sich als ' Inlandsdiskriminierte' bezeichnet, ist allerdings etwas verwirrend:

Zitat
Ich bin Deutsche, meine Eltern sind Deutsche. Mein Ehemann und ich haben eine deutsche Eheurkunde uns sollten dieselben Rechte wie eine deutsche mononationale Ehe haben. Dem ist aber nicht so! Weder mit den Menschenrechten, noch mit dem Grundgesetz vereinbar! Zu dem kommt noch, dass uns sogar verwehrt wird eine Familie zu gründen, weil mein Ehemann auf einem anderen Kontinent wohnt und man nicht mal schnell rüberfliegen kann, geschweige denn dass er einreisen darf, nur zu Besuch. Wir kämpfen schon seit 2013 und da wären schon so manche deutsche mononationale Ehe schon wieder vor dem Scheidungsrichter.

Jeder, der denkt, dass es in allen Herren Länder Deutsch-Schulen gibt und dieselben infrastrukturellen Gegebenheiten wie in Deutschland gegeben sind, sollte nochmal zu Schule gehen und in Erdkunde besser aufpassen.

Warum habe ich als Deutsche nicht das Recht einen Ausländer zu heiraten und mit ihm in Deutschland zu leben? Wenn man verhindern will, dass das Sozialssystem mißbraucht wird, kann man das auch mit einer einfachen Regelung machen. Das gibt es eben nichts! Aber solche Hürden mit einem verrückten Sprachtest im Ausland zu erfinden, das geht gegen jede Menschlichkeit!

Deutsch wird in Deutschland gelernt, es sei denn das Land verfügt über genügend Deutsch-Schulen und diese sollten auch kostenfrei angeboten werden.

...

Da stellt sich einem natürlich erst mal die Frage, wie denn begründet wird, dass der Herr nicht einreisen darf...

Muss wohl ein sehr ominöser Staat sein, wenn der die Ausreise prinzipiell nicht erlaubt.

Oder dem Herrn wird begründeterweise die Einreise verwehrt.

Im zweiten Fall wäre das eine Sache für einen Anwalt, der diesen Grund anfechten sollte.
In keinem Fall gehört das jedenfalls vor den Bundestag!

Desweiteren behauptet sie, als Deutsche hätte sie nicht das Recht, einen Ausländer zu heiraten...

Wie die beiden dann allerdings zu einer 'deutsche Eheurkunde' kommen, wird wohl auf ewig ein Geheimnis bleiben.


Und ansonsten bin ich einfach mal gespannt, was die Leute von
PEGIDA, FRIGIDA, STUGIDA, AfD, etc. davon halten
 >:

Ich persönlich wünsche der Dame jedenfalls lediglich,
dass ihr bei der weiteren Partnersuche mehr Erfolg beschieden sei
und dem Deutschen Bundestag, dass diese Petition
gaaaanz schnell im Mülleimer der Geschichte landet.

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Alex

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #2 am: 15. Juli 2015, 10:50:07 »

In der Petition die ich hier eingesetzt habe ging es beim Familien Nachzug

lediglich um den " vorherigen " Nachweis des A 1 Sprachtest !!!

Da ist auch für mich nicht nachvollziehbar , warum eine Asiatin oder Asiate aus

Japan keinen A 1  braucht ein oder eine aus Thailand aber sehr wohl .

Da würde eine Klage nach dem Gleichheitsgrundsatz glaube ich vor dem EUGH

( wo schon einige Klagen in dieser Richtung anhängig)  sind mehr Erfolg versprechen .
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franzi

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #3 am: 15. Juli 2015, 12:48:17 »

Das Unverstaendliche ist fuer mich weniger, dass ein Japs kein A1 braucht, sondern, warum ein Wirtschaftsfluechtlng nur "Asyl" (oder so aehnlich klingend) kraechzen muss, dann ist er fuer viele Monate/Jahre auf Kosten der Allgemeinheit in DACH gut aufgehoben.

Zum Unterschied von einer Thailaenderin, fuer die einer finanziell buergen muss.

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tom_bkk

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #4 am: 15. Juli 2015, 12:59:44 »

@franzi

Bei einer Ehe braucht es in DE keine Buergschaft oder Verpflichtungserklaerung zur Einreise!
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franzi

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #5 am: 15. Juli 2015, 13:22:22 »

Ok, wenn du das schreibst.

Aber bekommt sie auch ohne A1 problemlos ein Visum? (Habe da offensichtlich etwas verwechselt)

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didiking

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #6 am: 15. Juli 2015, 16:12:57 »

Nun ist es in Deutschland so, das Grundgesetz erlaubt uns, den Menschen zu heiraten den wir möchten, mögen, lieben. Aber wir haben als Deutsche kein Recht mit unserem Ehepartner(in) in Deutschland zu leben. {+ --C {[

Gruß Dieter
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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #7 am: 15. Juli 2015, 21:49:37 »

@tom_bkk@
Bei einer Ehe braucht es in DE keine Buergschaft oder Verpflichtungserklaerung zur Einreise!

Das ist ( fast ) korrekt. Bei einem allerdings ( nur ) Besucher - Visum f. d. Thail. Ehefrau zur Einreise in die BRD - werden von der Botschaft in BKK - finanzielle Nachweise gefordert, das insbeondere die Kosten des Aufenthaltes ( Ernährung, Wohnung etc. etc.  ) getragen werden können. Diese Regelung bestätigt so auch das AA der BRD. 
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tom_bkk

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #8 am: 15. Juli 2015, 21:55:07 »

Bei uns wurden weder bei einem Besuchervisum, noch bei der Einreise fuer einen laengeren Aufenthalt eine Verpflichtungserklaerung fuer die Ehefrau gefordert. Fuer die Stieftochter allerdings schon...
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Non2011

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #9 am: 15. Juli 2015, 22:26:03 »

@tom_bkk@

???? das habe ich ja auch so bestätigt, das es keiner Verpflichtungserklärung für die Ehefrau bedarf, oder etwa nicht ???? - nur die Botschaft ist gehalten, trotzdem die finanzielle Potenz der Eheleute  beim Antrag eines Besucher - Visa abzuprüfen. Ein z. B. H4 Empfänger hat hier verdammt schlechte Karten. Dieser benötigt die Verpfl. Erklärung eines/r Dritten. 
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chauat

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #10 am: 15. Juli 2015, 23:17:41 »

Ich finde es gut! Würde mich ja auch betreffen!   :-)
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tom_bkk

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #11 am: 16. Juli 2015, 01:18:15 »

@Non2011

Zitat
nur die Botschaft ist gehalten, trotzdem die finanzielle Potenz der Eheleute  beim Antrag eines Besucher - Visa abzuprüfen.


Wie sind die Leute den verheiratet, ... mit bilateral gueltigen Papieren, Thai Hochzeit ... oder Faschings-Hochzeit in Hinterguglhapfing  }{

Bei uns wurde, als wir in TH waren und ohne Verwandschaft oder Kinder nach DE wollten nie danach gefragt und ich bin mir sicher bei anderen auch nicht.
Wenns dann fuer laenger werden soll, ja, der A1 ... gilt aber auch nicht fuer Kinder ...

Schon oft und woanders geschrieben, wenn der laeppische A1 schon ein Problem ist (zum Kurs zwingt ja keiner, sondern nur zur Pruefung) ... dann schon mal viel Spass in DE beim Integrationskurs  >:




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chauat

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #12 am: 16. Juli 2015, 10:20:55 »

Integration ist sehr wichtig, allerdings für beide Seiten! „Wird immer gerne vergessen von den Euros im Ausland“. Da muss ich mich auch selber etwas angesprochen fühlen da ich auch noch kein Thai kann (ich habe für mich selber die ausrede das ich Beruflich viel unterwegs bin).

Aber es ist ein Zumutung, gegen jeden Anstand usw. das als Voraussetzung für den Ehegatten zu nehmen beim Ein,-auswandern. Das hat einfach mal nichts mit den Demokratischen Rechte die immer so beschworen werden zu tun.

6 setzen Bundesregierung und Beamte!!!  :}
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lowtar

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #13 am: 16. Juli 2015, 10:59:33 »

Integration ist sehr wichtig, allerdings für beide Seiten!

So sehe ich das auch und wie anfangs schon gesagt,
halte ich den Ansatz selbst für durchaus interessant.

Allerdings hat der Deutsche Staat auch dafür zu sorgen,
dass Scheinehen, die nur mit der Absicht geschlossen werden,
um Ausländern einen Platz im sozialen Netz zu bieten,
ein strikter Riegel vorgeschoben wird.

Und wenn ich mir das Geschriebene der Dame in Gänze
anschaue, wundere ich mich eben nicht, wenn ein bei dem
Staatsdiener, der so was zu bearbeiten hat, die Alarmglocken läuten.

Nochmal in aller Deutlichkeit: An der Forderung selbst
Zitat
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Familiennachzug eines Ausländers zu Deutschen (§ 28 AufenthG), von Deutschkenntnissen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG abzusehen ist, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bereits zuvor im Ausland bestand hatte
ist prinzipiell nichts auszusetzen. Aber die Begründung dazu,
und auch das, was die Dame im Forum dazu weiter schreibt,
schreien geradezu nach
"Hartz-IV-Bezieherin sucht Zuverdienst durch Heirat mit Ausländer,
garantierte Einbürgerung inklusive"
(In der Regel wird sowas, je nach Herkunft des potenziellen Gatten,
mit 5.000 bis 20.000 Euros belohnt ...)
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Suksabai

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Re: Petition zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
« Antwort #14 am: 16. Juli 2015, 11:25:47 »


Na gehts noch?

Jedes dahergelaufene Arxxxloch kann sich in DA, schwerer schon in CH, breitmachen mit dem Schlachtruf "Asyl"!

Ich muss mich, auch wenn ich meiner (rechtlich in TH und A anerkannten) Frau nur meine Heimat zeigen will, mit den "zuvorkommenden Beamten" der hiesigen Botschaft auseinandersetzen, mehrmals antanzen, und einiges an Barschaft abliefern.

Ich weiss, hierzulande läuft es auch so ab, aber ich würde doch eine menschenrechtswürdigere Gesetzgebung in unseren Heimatländern bevorzugen.

Und das Argument "Missbrauch" ist ganz einfach lächerlich, was würde das prozentmässig gegenüber Asylmissbrauch ausmachen.

lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !
 

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