ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Erbrecht  (Gelesen 10478 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

jock

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Re: Erbrecht
« Antwort #30 am: 14. Februar 2015, 23:17:07 »

@Poldi

Gerade hat mich ein lieber Kollege aufmerksam gemacht.

Es betrifft nicht unbedingt jetzt die geschiedene Frau,wie im Beispiel,
sondern auch die leiblichen Kinder aus dieser Ehe,die  als Universalerbe
eingesetzt sind.oder durch die Erbfolge (Pflichtanteil) zum Zuge kommen
wuerden.

Jock
Gespeichert

poldi

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 307
Re: Erbrecht
« Antwort #31 am: 14. Februar 2015, 23:29:57 »

Es betrifft nicht unbedingt jetzt die geschiedene Frau,wie im Beispiel,
sondern auch die leiblichen Kinder aus dieser Ehe,die  als Universalerbe
eingesetzt sind.oder durch die Erbfolge (Pflichtanteil) zum Zuge kommen
wuerden.
Ja, für die Kinder aus einer Vorehe bestand dann zumindest nach altem Recht ein einklagbarer Mindestanspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs.
Wäre schön, wenn dieser Thread mit sachlichen Informationen weiter gefüttert würde.
Gespeichert

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Erbrecht
« Antwort #32 am: 15. Februar 2015, 16:29:26 »

Zitat
Ab 17.August wird nach thailändischem Erbrecht die Verlassenschaft abgewickelt.

(die von denen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben)

Ich habe mal ein wenig nachgelesen. Quintessenz:

Betroffen sind vor allem die Erben derer, die kein Testament hinterlassen haben weil ihnen z.B. die gesetzliche Erbfolge in D ausreichte. Die ist in Thailand anders als in D.

Wer möglichen Problemen mit dem thailändischen Erbrecht aus dem Wege gehen will, hat die Möglichkeit der Rechtswahl: der künftige Erblasser kann für den Fall seines Ablebens das Recht des Landes der eigenen Staatsangehörigkeit (nicht aber das Recht eines anderen Staates) auf den eigenen Erbfall anwendbar machen.  

Dazu bedarf es aber ggf. einer Änderung bestehender letztwilliger Verfügungen, sie müssen um die Rechtswahlklausel erweitert werden.


Aus dem Internet:

Einen dem deutschen Recht vergleichbaren Pflichtteil gibt es in Thailand nicht. Der Erblasser bestimmt nur durch seine Verfügung die Erbfolge. Ein gesetzlicher Erbe wird durch diese Verfügung enterbt und kann keine Ansprüche auf den Nachlass geltend machen. Wurde kein Testament erstellt, so kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung.

Wenn das Erbe nicht im Vorfeld schon durch ein Testament geregelt worden ist, fallen in Thailand beim Todesfall eines Ehepartners 50% Anteile an den Ehepartner und die restlichen 50% an die Familienmitglider des Verstorbenen.







« Letzte Änderung: 15. Februar 2015, 17:32:28 von arthurschmidt2000 »
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Khun Tan

  • Gast
Re: Erbrecht
« Antwort #33 am: 14. August 2015, 15:54:29 »

Mitteilung der Deutschen Botschaft Bangkok

Auf ihrer Webseite weist die Deutsche Botschaft Bangkok auf die Änderung der Europäischen Erbrechtsverordnung hin:

Am 17. August 2015 tritt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in Kraft, die einige wichtige Änderungen für EU-Bürger mit sich bringt. Bisher regelte sich die Erbfolge für Deutsche nach deutschem Recht, künftig wird das Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes maßgeblich sein. Daraus können sich erhebliche Abweichungen zur bisherigen erbrechtlichen Situation ergeben.

Der Farang /de/pages/wichtige-aenderungen-im-erbrecht
Gespeichert

Alex

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.394
Re: Erbrecht
« Antwort #34 am: 14. August 2015, 17:03:46 »

Wichtige Änderungen im Erbrecht


 Ab dem 17. August 2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) anwendbar. Diese neue EU-Verordnung regelt, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.
 Gerichte und andere Organe der Rechtspflege in den EU-Staaten (außer im Vereinigten Königreich, Irland und Dänemark) beurteilen künftig nach der EU-Erbrechtsverordnung, welches nationale Recht zur Anwendung kommt, wenn ein Erbfall einen Auslandsbezug hat.

 Bisher unterlag nach deutschem Recht (Art 25 EGBGB) die „Rechtsnachfolge von Todes wegen“ dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. War der Erblasser Deutscher, galt also deutsches Erbrecht. Dies ändert sich durch die EUErbrechtsverordnung. Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 unterliegt die gesamte „Rechtsnachfolge von Todes wegen“ dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO).

Hatte beispielsweise ein Deutscher zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand, gilt für Erbfälle ab dem 17. August nun das thailändische Erbrecht. Ausländische Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge können erheblich von den deutschen erbrechtlichen Regelungen abweichen. Nach thailändischem Erbrecht werden bewegliche Gegenstände nach dem Recht des letzten Wohnortes des Erblassers, Immobilien hingegen nach dem Recht des Lageortes vererbt.  


Wo ist der gewöhnliche Aufenthalt?


 Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Dies wird anhand der tatsächlichen Verhältnisse ermittelt; dabei wird festgestellt, wo der Schwerpunkt der sozialen Kontakte zu suchen ist, insbesondere in familiärer und beruflicher Hinsicht. Als nicht nur vorübergehend gilt stets und von Beginn an ein beabsichtigter zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer, kurzfristige Unterbrechungen bleiben dabei unberücksichtigt.

 Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person kann daher bereits mit dem Umzug an einen anderen Ort wechseln. Dies gilt für dauerhaft ins Ausland ziehende Personen, aber auch für solche, die sich nur zeitweise ins Ausland begeben, jedenfalls dann wenn der Aufenthalt dort auf mehr als sechs Monate angelegt ist und der tatsächliche Daseinsmittelpunkt verlagert wird.


http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/4579840/Daten/5708562/Erbrecht.pdf

Gespeichert
Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

dolaeh

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.920
    • http://www.smilies.4-user.de/include/Flaggen/deutschlandflagge_2.gif
Re: Erbrecht
« Antwort #35 am: 17. November 2015, 16:37:26 »

Folgendes:
Die Grossmutter (Thai) ist in Thailand gestorben, sie hinterlies kein Testament. Besass aber noch ein Grundstueck. Dieses Grundstueck wollte sich jemand unter den Nagel reissen, ein naeherer Verwandter meines Schwiegervaters. Das ging aber nicht, dass sagte man ihm auch auf der zustaendigen Behoerde. Erst als er dies wusste, verstaendigter er meinen Schwiegervater und erzaehlte ihm von dem Grundstueck, das die Grossmutter also seine Mutter noch besaesse (besass).
Mein Schwiegervater will jetzt auf die Behoerde gehen und das Land auf seinen namen umschreiben lassen.
Frage jetzt: Kann er das so einfach machen, oder muss er seine juengeren Geschwister mitnehmen, die dann auch unterschreiben muessen oder braucht es die nicht dazu?
Gespeichert



Wenn du dich gesund ernaehrst, ausreichend schlaefst, genug trinkst und Sport treibst, stirbst du trotzdem.

bangkok53

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 459
Re: Erbrecht
« Antwort #36 am: 17. November 2015, 16:46:09 »

es müssen alle Geschwister unterschreiben
Gespeichert

dolaeh

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.920
    • http://www.smilies.4-user.de/include/Flaggen/deutschlandflagge_2.gif
Re: Erbrecht
« Antwort #37 am: 17. November 2015, 17:02:43 »

Danke fuer die schnelle Antwort, die mir natuerlich nicht passt  :(
Bist du dir ganz sicher???
Gespeichert



Wenn du dich gesund ernaehrst, ausreichend schlaefst, genug trinkst und Sport treibst, stirbst du trotzdem.

Suksabai

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12.823
  • Beide Seiten der Medaille betrachten
Re: Erbrecht
« Antwort #38 am: 17. November 2015, 18:18:29 »


Ja, stimmt, ALLE theoretisch Erbberechtigten haben zu unterschreiben, war kürzlich bei meiner Frau auch so!

lg
Gespeichert
Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

Steed

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 650
  • Toleranz ist wie Hopfen und Malz
Re: Erbrecht
« Antwort #39 am: 12. Dezember 2015, 02:07:20 »

Ich denke einmal, bevor du als Farang in Thailand eine Thai beerbst, scheint dort die Sonne schwarz. ;]
Gespeichert

schiene

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28.818
Re: Erbrecht
« Antwort #40 am: 04. Juni 2019, 00:22:42 »

Ein paar Info zum Erbrecht in Thailand findet ihr hier....
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erben-in-thailand-teil-der-erbfall_155632.html
Gespeichert
"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"

TeigerWutz

  • ทหารผ่านศึก
  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.941
Re: Erbrecht
« Antwort #41 am: 04. Juni 2019, 13:32:51 »

Ich denke einmal, bevor du als Farang in Thailand eine Thai beerbst, scheint dort die Sonne schwarz. ;]

Schwarze Sonne:
Glaube vor vielen Jahren mal gelesen zu haben, daß der Member Rocky (Peter Windsheimer) nach dem Tod seiner Ehefrau, diesbezüglich doch recht gute Erfahrung mit der TH-Rechtssprechung gemacht hat.

Ist aber auch für mich ein Ausnahmefall.
Gespeichert
.

If you can't stand the heat - stay out of the kitchen!

Helli

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9.944
Re: Erbrecht
« Antwort #42 am: 04. Juni 2019, 19:15:53 »

Ich denke einmal, bevor du als Farang in Thailand eine Thai beerbst, scheint dort die Sonne schwarz. ;]
Nein, warum? Hab' ich im Bekanntenkreis schon erlebt. Ist vielleicht oft auch ein Frage, wie die Familie vorher schon miteinander "umgegangen" ist! Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass anschließend die ausländerrechtlichen Angelegenheiten zum Tragen kommen.
Gespeichert
Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Lung Tom

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9.437
Re: Erbrecht
« Antwort #43 am: 04. Juni 2019, 19:34:14 »


Die "Schwarze Sonne" scheint dem Adepten, wo immer er sich bewegt  ;)



Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.023 Sekunden mit 24 Abfragen.