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Autor Thema: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten  (Gelesen 4406 mal)

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werner.freitag

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Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« am: 28. Januar 2009, 02:49:41 »

Hallo ,

ich war sehr verunsichert als ich letztens etwas im Gesetz zur Behörde für die Einlagensicherung "Deposit Protection Agency Act, B.E. 2551 (2008)" gelesen habe.

In Chapter 3 , Part 2 , Section 51 , steht , welche Konten abgesichert sind:

Part 2

Deposits under Protection

----------------

 

Section 51

Deposits under protection shall consist of all types of deposits of a Financial Institution subject to the calculation of the average deposits and accrued interests from such deposits calculated up to the date the Financial Institution's license is revoked under the Financial Institutions Business Act, subject to the following conditions:

(1) It shall be deposits and accrued interest denominated in Thai Baht and

(2) It shall be deposit accounts opened in the Kingdom of Thailand, excluding the non-residence Baht accounts of non residence persons according to the definition in the Foreign Exchange Control Act.

The Board shall publish the detail of insured deposits under paragraph one in the Government Gazette.

Da ich nicht wußte , was " non-residence Baht accounts" sind , versuchte ich Hilfe in diversen Foren zu finden
Selbst im Thaivisa-Forum gab es keine abschließende Meinung. Die von mir neu initiierte Diskussion brachte ein Ergebnis. Offenbar sind wir in den meisten Fällen abgedeckt, zumindest dann , wenn wir ein mit ATM-zugängliches Konto in Thailand haben: Auf der Webpage der Bangkok Bank zu finden:
 
Non Resident Baht Account:
If you receive funds from abroad that will be used for investment purposes or which you may wish to repatriate in the future, then a Non-Resident Baht Account is the most suitable account to use.

Bangkok Bank offers Non-Resident Baht Accounts to individuals and to companies registered in Thailand and overseas. The benefit of a Non-Resident Baht Account is that the source of all funds and the purpose of each deposit or withdrawal are recorded according to the Bank of Thailand's regulations and the receipts provided by Bangkok Bank can be used as evidence of international funds transfers. This is important when funds are for investment purposes and are expected to be repatriated at a later stage.

The disadvantage is that, due to the Bank of Thailand reporting requirements, a Non-Resident Baht Account is largely manually operated and is not accessible through ATMs or Bangkok Bank’s internet banking service Bualuang iBanking. This means this type of account is not very convenient for day-to-day banking. In addition, a Non-Resident Baht Account can only be opened and operated from our Head Office on Silom Road in Bangkok.

Hoffe , das hilft
Gruss
Werner
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Bagsida

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #1 am: 28. Januar 2009, 10:06:37 »

Denke bei den NON-Resident-Accounts gehts um Konten die von in Thailand nicht als Resident geführten Personen (wie z.B. Touristen ohne Langzeitvisum) oder Firmen ohne Sitz in Thailand gehalten werden.

Eigenartig, dass da offenbar Unterschiede gemacht werden, d.h. als 30 Tage-Tourist, sollte man wenn man sich bez. der Kreditwürdigkeit seiner Bank Gedanken macht, keine großen Summen hinterlegen.

Beim Zins werden wie sicher bekannt ist teilweise auch Unterschiede gemacht :

NON-Residents bekommen entweder den gleichen Zins wie Thais oder aber nur die Häfte (z.B. UOB-Bank) bzw. gar nichts (z.B. auch Kasikorn-Bank), wobei die Klausel mit 0% Zins meist auch bei Touristen-Konten nicht angewandt wird, d.h. der Kunde wird einfach als Resident eingestuft.

Im Streitfall dürfte aber die Aktenlage, d.h. das vorhandene oder auch nicht vorhandene Langzeit-Aufenthaltsrecht gelten, das aber nur als meine Einschätzung dazu.

Bagsida
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Ingo †

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #2 am: 28. Januar 2009, 13:32:53 »


Leute,
ich kann euch nur raten, und egal welche Sicherung von Banken ihr habt,
legt euer Geld   nicht   in Thailand an, oder gebt es in eine ThaiBank.

Im Krisenfalle, und dieser kommt, nimmt man hier keine Ruecksicht auf Kundenrechte.
Einklagen, WO?  Und mit welchem Erfolg, in welcher Zeit?
Hier wird im Krisenfalle schnell eine neue Verordnung oder Gesetz gemacht.

@Bagsida,
Du solltest nicht so vertrauensvoll in dieses System hineinschreiben.
Ich vermisse bei dir die Hinweise auf Risiken.

Ingo
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chokchai3

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #3 am: 28. Januar 2009, 16:03:08 »

@bagsida

als ich meine ersten beide konten vor zig jahren bei der BBL und bei der Thaifarmes aufgemacht habe mit 30tagesstempel da fragte man mich resident oder non resident , natuerlich habe ich resident ausgewaehlt musste dann allerdings auch meine thaianschrift angeben aber das war es auch schon. bei der BBL gab es frueher auch noch diese Bualung ATM Karten die unbegrenzt lang gueltig waren nicht so wie die neuen Be1st Karten die max. 10jahre gueltig sind wuerde meine blaue bualung karte auch nie eintauschen wollen gegen die Be1 St.



kennt ihr die eigentlich noch oder hab ihr alle schon die Be1St
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namtok

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #4 am: 28. Januar 2009, 16:22:13 »

Die gibts auch in Grau als Bualuang PREMIER, ebenfalls zeitlich unbefristet (allerdings bei häufiger Nutzung hält die auch keine 10 Jahre)  und damit kann man  wenn der Baht mal wieder überteuert ist oder man nicht vor Ort ist und um sein Erspartes fürchtet sogar im Ausland Geld abheben (an allen Automaten mit dem PLUS)
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Bagsida

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #5 am: 28. Januar 2009, 16:22:41 »

@bagsida

als ich meine ersten beide konten vor zig jahren bei der BBL und bei der Thaifarmes aufgemacht habe mit 30tagesstempel da fragte man mich resident oder non resident , natuerlich habe ich resident ausgewaehlt musste ...........


Ja gut, doch wieso an mich - habe ich was anderes behauptet bzw. dieses Thema überhaupt angesprochen  ???

Ob man den "Antragsteller" als Resident anerkennt oder nicht ist doch hier gar nicht Thema der Diskussion oder  ???


Gruß Bagsida
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Waitong

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #6 am: 28. Januar 2009, 16:30:38 »

Danke werner.freitag !

Wir waren heute extra auf der Hauptstelle für Fremdwärungs-Konten unserer Bank...

Die Fremdwärungs-Einlagen (EUR,USD,GBP usw) sind per Gesetz nicht geschützt...nur Konten auf THB sind geschützt !

Also...RISIKO !
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Bagsida

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #7 am: 28. Januar 2009, 16:31:35 »

....
@Bagsida,
Du solltest nicht so vertrauensvoll in dieses System hineinschreiben.
Ich vermisse bei dir die Hinweise auf Risiken.

Ingo

Meinst Du mit "System" den TIP und was ist an dem was ich schreibe vertrauensvoll ?

Bagsida

P.S.:

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Arzt und erschlagen sie ihren Apotheker  ;)
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werner.freitag

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #8 am: 28. Januar 2009, 18:59:11 »

Hallo ,

ich stimme mit allen Meinugen überein , die sagen , dass die Geldanlage in Thailand generell riskant ist.
Dass Thailand bei einem ( hoffentlich nicht eintretenden ) Zusammenbruch des weltweiten Finanzsystems mit in der 1. Reihe steht , ist klar.
Es ging hier um die Klärung , ob wir im Krisenfall noch schlechter als die Thais dastehen. Das ist jetzt geklärt.

Übrigens , auch die Beteuerungen der deutschen Regierung , dass alle Konten in D sicher sind , hilft im Crash-Fall gar nichts.

Anderes Beispiel : Der sogenannte Sicherungsfond der deutschen Banken kann nicht einmal die Entschädigung für die Lehmann-Opfer in D leisten  ( knapp 7Mrd. Euro ).Das macht jetzt auch der Staat , sprich Steuerzahler.
Es sind wohl nur ca. 5Mrd. drin. Was hilft das also wirklich ??!!
Noch heute wird bei jeder Kontoeröffnung in D auf diese sogenannte Sicherheit verwiesen.

Lasst es euch trotzdem gut gehen.

Werner
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Ingo †

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #9 am: 28. Januar 2009, 19:43:16 »


Lieber @Bagsida,
ich meinte mit:
................ Du solltest nicht so vertrauensvoll in dieses System hineinschreiben.

Das von mir angedeute System der Thaibanken im Spiel mit der Regierung, wenn es darum geht -im Krisenfall-
die ureigensten Geldinteressen gegen die Interessen der vertrauensseeligen Anleger zu schuetzen.

Erst kommt Thailand, die Bank, dann ...............................

Gruesse von Ingo
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Richard

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #10 am: 27. Dezember 2017, 19:22:56 »

Hallo allerseits,

Thema -Einlagensicherung Thailand- wurde zwar schon behandelt, aber evtl. nicht erschöpfend.
FRAGE: Wird die Einlagensicherung in TH garantiert:
a) je Konto
b) je Bank
c) je Person (Farang)

Vielen Dank im Voraus. Richard.   ???
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durianandy

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #11 am: 27. Dezember 2017, 19:56:06 »

Hallo Richard,

hier ein link auf die offizielle Seite die Dir alle Fragen beantwortet ;)

http://www.dpa.or.th/main.php?filename=index___EN

durianandy
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Huangnoi

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #12 am: 27. Dezember 2017, 21:59:46 »

Eine Million Baht, je Konto, je Bank, Farang egal, für alle gleich.

Sicher auch je Bank mehrere Konten, würde ich aber besser auf viele Banken verteilen.

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riklak

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #13 am: 28. Dezember 2017, 12:17:25 »

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namtok

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Re: Einlagensicherung von Farang-BAHT-Konten
« Antwort #14 am: 28. Dezember 2017, 16:06:32 »

Zitat
Die Deckung der versicherten Einlagen nach dem königlichen Erlass über die Erweiterung der Einlagensicherung...

Welche "Erweiterung der Einlagensicherung"  ???

Sieht hier jemand eine "Erweiterung"   {:} {[
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