Egal nun welcher Internationale . . .
Für mich ist dies alles Korinthenkackerei, entweder ich kann Auto bzw. Bike fahren oder nicht.
es ist leichter zu verstehen, wenn man langsam liest und die falschen Informationen von den richtigen trennt . . .
letztes Jahr im September hat Thailand den deutschen IFS in der Version von 1926 endlich anerkannt.
Der IFS in der Version von 1968 wird NICHT von Thailand anerkannt.
Damit wurde eine Rechtsunsicherheit beseitigt !
da gibts eigentlich nichts daran zu deuteln . . . . . für einen Touristen oder nach Thailand eingereisten Langzeitvisa-Inhaber ist der Internationale Führerschein Version 1926 in Verbindung mit dem ebenfalls mitzuführenden nationalen Führerschein die ersten 6 Monate nach Einreise ( 180 Tage ! ) und selbst nach zwischenzeitlicher Wohnsitzanmeldung, ein gültiges Dokument das zum Führen von den Fahrzeugen berechtigt, für die er im Ausstellungsland (!) ausgestellt wurde
Nicht zu verwechseln ist die Gültigkeitsdauer nach der Einreise mit der allgemeinen Gültigkeitsdauer des Führerscheins selbst. Der deutsche internationale Führerschein ist 3 Jahre nach Ausstellung zur Verwendung gültig. Im Ausland kann er dann maximal 6 Monate nach Einreise benutzt werden. Danach muss ein dortiger nationaler Führerschein gemacht werden.
Für deutsche Kurzzeit-Touristen (bis zu 6 Monate Aufenthalt) ist also in Thailand der thailändische Führerschein nicht zwingend notwendig - der deutsche IFS in der Fassung von 1926 zusammen mit dem deutschen FS wird in Thailand anerkannt.
Leihautos und Leihmopeds mit schweizerischen Führerschein zu bekommen und zu fahren ist zwar möglich, bei einer Kontrolle hilft ein Scheinchen aus der Verlegenheit, aber bei einem Unfall kann es zum Problem werden