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Autor Thema: Thai driving license  (Gelesen 7217 mal)

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Helli

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Thai driving license
« Antwort #15 am: 14. Juni 2019, 16:18:02 »

danke für Eure Nachträge/Korrekturen!
bin davon ausgegangen, dass Thailand seit Sept 2018 den 1926er offiziell anerkennt (s zB motorrad-und-touren.ch/2018/08/24/motorradfahren-in-thailand)

was bedeutet das in der Praxis? (es geht mir konkret darum, ob ich (CH) im Urlaub ein Mietmoped lenken darf)

- stimmt meine Annahme, dass CH-ler in Thailand nicht lenken dürfen, weil sie nur den 1968er kriegen können?
- stimmt meine Annahme, dass D-ler einzig+allein mit dem 1926er legal lenken dürfen?

(was im Alltag bei einer Verkehrskontrolle als legal angesehen wird ist wohl eigenes Thema, ob+wie man zu einem TH-FS bekommen könnte ist nochmal ein anderes)
Nein, Thailand erkennt den in DE und CH "normalerweise" ausgestellten "1926er" offiziell nicht an! Thailand (Siam) war zwar in Paris bei dem Abkommen dabei, hat aber das Abkommen vielleicht nicht ratifiziert (obwohl es in dem folgenden Link aus der Schweiz anders dargestellt wird). http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/Verlinkungen/Int.%20Abkommen%20Kfz-Verkehr%20vom%2024.04.1926.pdf
Die deutsche Botschaft in BKK hatte das im Frühjahr nochmal auf Nachfrage mitgeteilt.

Deutsche Führerscheinstellen stellen aber auf besondere Nachfrage auch den 1949er aus! Bei dem einen oder anderen Behördenmitarbeiter muss man seinen Wunsch vielleicht auch mit etwas Nachdruck artikulieren, aber es geht!

https://motorrad-und-touren.ch/2018/08/01/genfer-abkommen-ueber-den-strassenverkehr-vom-19-sept-1949/
Bei dem 1949er Abkommen waren weder DE noch CH dabei - aber TH hat das so übernommen und ratifiziert.

Ein "1968er"-Abkommen gibt es nicht! Hier wurde bei einer UN-Versammlung "nur" die Form des IFS festgelegt.

Fazit: Nachfrage bei der CH-Führerscheinbehörde, ob sie auch einen IFS nach dem 1949er Abkommen ausstellen "können" bzw. "wollen"! Wie oben gesagt, in DE geht das!

Du darfst dann mit dem 1949er IFS 180 Tage in TH fahren (wenn der Aufenthalt länger ist, musst Du einen TH-FS machen).

Das hat letztlich überhaupt nichts mit der Realität bei evtl. Kontrollen der thailändischen Braunhemden zu tun!
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Phyton

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Re: Thai driving license
« Antwort #16 am: 14. Juni 2019, 18:47:59 »

@Helli

Meiner Erfahrung nach ist in Deutschland nur der IFS v. 1926 und 1968 zu bekommen. Wie soll eine Deutsche Behörde den von 1949 ausstellen können?

Meine FS-Behörde hatte noch nicht mal die Vordrucke, für den 1926er, die wurden bestellt, aber erst nachdem ich mehrfach kommuniziert, und Beschwerde angedroht habe.
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aladoro

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Re: Thai driving license
« Antwort #17 am: 15. Juni 2019, 12:30:19 »

bin beindruckt von Deinem Wissen, Helli, aber noch verwirrter ...  ???

Nein, Thailand erkennt den in DE und CH "normalerweise" ausgestellten "1926er" offiziell nicht an!
bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes steht, dass mann (D) den 1926er braucht
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/thailand-node/thailandsicherheit/201558#content_2)
s.a. diesen Forumsbeitrag: http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=8610.870

Zitat
"1968er"-Abkommen gibt es nicht! Hier wurde bei einer UN-Versammlung "nur" die Form des IFS festgelegt.
auf meinem CH-IFS steht "Übereinkommen ... vom 8.11.1968"

Zitat
Fazit: Nachfrage bei der CH-Führerscheinbehörde, ob sie auch einen IFS nach dem 1949er Abkommen ausstellen "können" bzw. "wollen"!
hab nachgefragt: wir stellen nur diesen IFS aus:

darf ich jetzt mit dem oder darf ich nicht??? (selbstverständlich hab ich die nationale (CH) Erlaubnis, Motorräder jeder Grösse zu lenken)

danke, andreas
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crazygreg44

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Re: Thai driving license
« Antwort #18 am: 15. Juni 2019, 15:46:40 »



Nein, Thailand erkennt den in DE und CH "normalerweise" ausgestellten "1926er" offiziell nicht an!


Das war mal.

Letztes Jahr haben die Thais auf Drängen etlicher Mitgliedstaaten die Anerkennung nachgeholt. Seitdem steht auch auf den Seiten des deutschen AA, dass der Internationale Führerschein in der Version von 1926 nun von Thailand anerkannt wird


Der IFS von 1968  wurde leider noch nie von Thailand anerkannt und wird es auch niemals sein.  Wenn nun ein Schweizer Staatsbürger keinen anderen IFS als die 1968'er Version erhält, hat er Pech gehabt. Aber es bleibt ja die Möglichkeit, die beiden thailändischen Führerschein - Motorrad und Auto - per Anmeldung zum Test auf dem "Department of Land Transport" zu machen

@sirimel, die Voraussetzungen hierzu musst Du erfragen, denn sie können sich von Department zu Department ein klein wenig unterscheiden
« Letzte Änderung: 15. Juni 2019, 16:38:05 von crazygreg44 »
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Philipp

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Re: Thai driving license
« Antwort #19 am: 15. Juni 2019, 17:27:46 »

Egal nun welcher Internationale, ob von 1926, 1949 oder 1968, anerkannt wird, dies ist alles schon Jahre zurück und ein Baujahr 26 fährt hier wohl kein Fahrzeug mehr.
Für mich ist dies alles Korinthenkackerei, entweder ich kann Auto bzw. Bike fahren oder nicht.
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crazygreg44

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Re: Thai driving license
« Antwort #20 am: 15. Juni 2019, 18:44:51 »


Egal nun welcher Internationale  . . .
Für mich ist dies alles Korinthenkackerei, entweder ich kann Auto bzw. Bike fahren oder nicht.


es ist leichter zu verstehen, wenn man langsam liest und die falschen Informationen von den richtigen trennt  . . .

letztes Jahr im September hat Thailand den deutschen IFS in der Version von 1926 endlich anerkannt.

Der IFS in der Version von 1968 wird NICHT von Thailand anerkannt.

Damit wurde eine Rechtsunsicherheit beseitigt !

da gibts eigentlich nichts daran zu deuteln . . . . . für einen Touristen oder nach Thailand eingereisten Langzeitvisa-Inhaber ist der Internationale Führerschein Version 1926 in Verbindung mit dem ebenfalls mitzuführenden nationalen Führerschein die ersten 6 Monate nach Einreise ( 180 Tage ! ) und selbst nach zwischenzeitlicher Wohnsitzanmeldung, ein gültiges Dokument das zum Führen von den Fahrzeugen berechtigt, für die er im Ausstellungsland (!) ausgestellt wurde

Nicht zu verwechseln ist die Gültigkeitsdauer nach der Einreise mit der allgemeinen Gültigkeitsdauer des Führerscheins selbst.  Der deutsche internationale Führerschein ist 3 Jahre nach Ausstellung zur Verwendung gültig. Im Ausland kann er dann maximal 6 Monate nach Einreise benutzt werden.  Danach muss ein dortiger nationaler Führerschein gemacht werden.

Für deutsche Kurzzeit-Touristen (bis zu 6 Monate Aufenthalt)  ist also in Thailand der thailändische Führerschein nicht zwingend notwendig - der deutsche IFS in der Fassung von 1926 zusammen mit dem deutschen FS wird in Thailand anerkannt.

Leihautos und Leihmopeds mit schweizerischen Führerschein zu bekommen und zu fahren ist zwar möglich,  bei einer Kontrolle hilft ein Scheinchen aus der Verlegenheit, aber bei einem Unfall kann es zum Problem werden

« Letzte Änderung: 15. Juni 2019, 18:56:21 von crazygreg44 »
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Philipp

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Re: Thai driving license
« Antwort #21 am: 15. Juni 2019, 19:07:36 »


es ist leichter zu verstehen, wenn man langsam liest und die falschen Informationen von den richtigen trennt  . . .

Hast mich nicht richtig verstanden.
Mein Posting war eigentlich mehr zum Schmunzeln gedacht.

Es kommt doch immer noch darauf an ob ich ein Fahrzeug verkehrsgerecht lenken kann, ob dies nun einer mit einem 1926-er besser kann als mit einem 1949-er ist doch die große Frage.
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aladoro

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Re: Thai driving license
« Antwort #22 am: 16. Juni 2019, 12:20:56 »

letztes Jahr im September hat Thailand den deutschen IFS in der Version von 1926 endlich anerkannt.
Der IFS in der Version von 1968 wird NICHT von Thailand anerkannt.
also doch resp nicht! Greg, vielen Dank!

Zitat
Der deutsche internationale Führerschein ist 3 Jahre nach Ausstellung zur Verwendung gültig.
der 1926er ist nur ein Jahr gültig! (D-Freund von mir hat sich den ausstellen lassen + mir gezeigt: 1 Jahr, nicht deren 3)

Wenn nun ein Schweizer Staatsbürger keinen anderen IFS als die 1968'er Version erhält, hat er Pech gehabt.
soweit mindestens nach mündlicher Auskunft der Schalterbeamtin Strassenverkehrsamt Stadt Zürich als sie mir den 1968er ausstellte.
werd mal versuchen, da + in Bern schriftlich nachzuhaken ...
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namtok

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Re: Thai driving license
« Antwort #23 am: 16. Juni 2019, 13:05:10 »

Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.
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Phyton

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Re: Thai driving license
« Antwort #24 am: 16. Juni 2019, 14:10:07 »

Der IFS in Deutschland ausgestellt gem. dem Abkommen von 1926 ist 1 Jahr gültig. Steht so im IFS, der von 1968 ist 3 Jahre gültig.
Habe beide vor mir liegen.
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crazygreg44

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Re: Thai driving license
« Antwort #25 am: 16. Juni 2019, 14:20:24 »


der 1926er ist nur ein Jahr gültig! (D-Freund von mir hat sich den ausstellen lassen + mir gezeigt: 1 Jahr, nicht deren 3)


Oh, da habe ich falsch berichtet!  Auch @phyton hat es gesehen.

Eben nochmal beim ADAC auf deren Website nachgeschaut  und gefunden:

"Internationale Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der Internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 hat eine Gültigkeit von einem Jahr"

manche deutsche "Ratgeber"  beschreiben es auch falsch !   Zum Beispiel diese Website schreibt dass er "grundsätzlich drei Jahre gültig ist". Ich habe denen eine Email geschickt und auf Korrektur gepocht! ( https://www.bussgeldkatalog.org/internationaler-fuehrerschein/ )
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Philipp

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Re: Thai driving license
« Antwort #26 am: 16. Juni 2019, 14:22:24 »

Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.

Das beste Volk der Welt braucht kein Abkommen.
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namtok

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Re: Thai driving license
« Antwort #27 am: 16. Juni 2019, 15:24:09 »

Nun da es die Berechtigung von Thais zum Fahren im Ausland betrifft braucht es sehr wohl ein "Abkommen", damit die Thais dann auch ausserhalb ihres Hoheitsgebietes "dürfen"   ]-[

Ich hatte meinen Thai FS Auto vor über 20 Jahren aufgrund des internationalen ( für 3 Jahre in D aufgrund welchen Abkommens auch immer ausgestellt) nach erfolgreichem Sehtest überschrieben bekommen und den Motorrad FS in Th "von Grund auf" gemacht (was nicht allzu schwierig war  ;) )  da ich keinen D Motorradführerschein besitze.
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Helli

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Re: Thai driving license
« Antwort #28 am: 16. Juni 2019, 18:38:41 »

Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.
Einen Thai-IFS hab' ich noch nie gesehen. Auf Nachfrage meiner Gattin bei ihrem zuständigen Amt (im Isaan :-)) gab es die Standart-Antwort: Mai Mii
Meine fährt seit Jahren in DE mit ihrem Thai-Führerschein, jedes Jahr nach der "Einreise" (für die Zeit der Abwesenheit sind wir in DE immer abgemeldet) eben die 180 Tage, mit der FS-Stelle der Kreisverwaltung abgestimmt. Seitdem der Thai-FS auch die Angaben in lateinischen Buchstaben enthält, braucht sie noch nicht mal eine Übersetzung. Ich denke, dass für Thai-Touristen in DE Ähnliches gilt.
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crazygreg44

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Re: Thai driving license
« Antwort #29 am: 16. Juni 2019, 19:11:15 »

Andersherum : Wenn ein Thai sich einen internationalen FS ausstellen laesst, dann ist der 1 Jahr gueltig. Keine Ahnung auf welchem Abkommen das beruht.
Einen Thai-IFS hab' ich noch nie gesehen. Auf Nachfrage meiner Gattin bei ihrem zuständigen Amt (im Isaan :-)) gab es die Standart-Antwort: Mai Mii
Meine fährt seit Jahren in DE mit ihrem Thai-Führerschein, jedes Jahr nach der "Einreise" (für die Zeit der Abwesenheit sind wir in DE immer abgemeldet) eben die 180 Tage, mit der FS-Stelle der Kreisverwaltung abgestimmt. Seitdem der Thai-FS auch die Angaben in lateinischen Buchstaben enthält, braucht sie noch nicht mal eine Übersetzung. Ich denke, dass für Thai-Touristen in DE Ähnliches gilt.

Es gibt ihn schon, den thailändischen Internationalen Führerschein.

Aber nur in Bangkok und den Sub-Distrikten von Bangkok :

http://driving.information.in.th/thai-dmv.html

Das lustige ist, der thailändische IFS ist nach Abkommen 1949.  Den hat Deutschland nie ratifiziert,  die waren ja 1949 gar nicht dabei, also dürfte man mit dem thailändischen IFS zwar in Österreich und der Schweiz fahren, aber er gilt nicht in Deutschland.

Dafür ist es so wie @helli schreibt, ein Thai darf mit seinem nationalen FS bis zu 180 Tagen nach Einreise in Deutschland fahren

https://forum.thaivisa.com/topic/925578-internationa-thail-driving-licence-valid-in-germany/

sodele, und noch ein paar Infos zu diesem echt vertrackten Thema (wen es noch interessiert?) :

https://forum.thaivisa.com/topic/925842-where-to-get-international-driving-permit-for-thai-license-thai-citizen/


« Letzte Änderung: 16. Juni 2019, 20:01:46 von crazygreg44 »
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