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Autor Thema: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches  (Gelesen 18233 mal)

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somtamplara

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Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« am: 06. November 2012, 10:21:33 »

Meine Frau moechte ihre Rentenbeitraege erstatten lassen (wir leben dauerhaft in Thailand).
Das Antragsmonster V901 (14 Seiten) hatten wir ausgefuellt und bei der Botschaft in Bangkok beglaubigen lassen.
Div. Bemuehungen im Vorfeld bei der DRV abzuklaeren, welche zusaetzlichen Unterlagen notwendig sein koennten, waren erfolglos ("sie kriegen Bescheid").
Jetzt kam das "Pflichtenheft" (ein erneuter Bangkok Ausflug ist in jedem Fall erforderlich  >: ).

U.a. werden verlangt:

(x) polizeiliche Abmeldung aus der Bundesrepublik Deutschland mit einer Zielangabe im Ausland
(x) Behördliche Anmeldung in Thailand

Zu Punkt 1 habe ich ein vollgehuetetes Original. Werde versuchen, das ueber eine beglaubigte Kopie zu erledigen.
Zu Punkt 2: soll das nun eine beglaubigte Uebersetzung des Tabien Ban werden, oder gibt es auf dem Amphoe auch eine explizite "Meldebescheinigung" fuer Thais?

Dass auch noch die Staatsangehoerigkeit nachgewiesen werden soll, obwohl die schon vom Beamten in BKK beglaubigt wurde (Pass und ID lagen vor), wird sich hoffentlich noch abklaeren lassen.
Schoen mal wieder eine Aufgabe mit der deutschen Buerokratie zu haben  {/

Bin fuer Hinweise dankbar, gerne auch andere Erfahrungsberichte.
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boehm

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #1 am: 06. November 2012, 10:38:22 »

Meldebescheinigung = Tabien Ban plus Bestätigung vom Pujai Ban (Dorfchef), zusammen zum Amphoe, bestätigen lassen.

Das dann übersetzen und bei der Botschaft beglaubigen lassen.

Abmeldung? Ist beim Einwohnermeldeamt am letzten Wohnsitz zu machen. Zielangabe Ausland, fragen die zwar,
aber man ist nicht verpflichtet wahrheitsgemäß zu antworten.

Abgesehen davon, kann sich das ja immer mal wieder ändern!

Viele die hier auch schreiben, haben ja den Wohnsitz schon mehrmals verändert (Malaysia, Laos).
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schiene

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #2 am: 06. November 2012, 20:47:46 »

Ich habe mich letztes Jahr mal bei der Rentenkasse in FFM zu diesem Thema erkundigt.

- Aufenthaltstitel für Deutschland muß abgegeben werden
- die Auszahlung erfolgt erst nach 2 Jahren ab der Abmeldung
- ausbezahlt wird nur der Anteil welcher selbst einbezahlt wurde (Arbeitgeberanteil wird nicht ausbezahlt!!)
- sollte deine Frau in den Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland schon mal eine Rehamaßnahme oder Kur in Anspruch genommen haben
  wird erst ab dem Datum nach der Beendigung der Reha-Kur der Anteil berechnet bezw.ausgezahlt.
- die Auszahlung muß nicht in Deutschland versteuert werden

Ich habe schon mal in einem anderen Forum darüber geschrieben.Der einfachhalber kopiere ich es mal mit hier rein

"SGB§120 Abs.5
 Beitragsauszahlung
 "Haben Versicherte eine Sach- oder geldleistung aus der Versicherung in
 Anspruch genommen,können sie nur die Erstattung der später gezahlten
Beiträge erhalten"
 
Auf meiner Frage was wäre denn wenn bspw. 20 Jahre eingazahlt hat
 und vielleicht durch einen kompl.Armbruch eine Reha in Anspruch nehmen muss
 wäre es ja ungerecht ihm alles zu streichen was er vorher eingezahlt hat.
 Hmmmm,sie telefonierte kurz und ich bekam folgende Antwort:
 In Fällen,wenn jemand schon länger eingezahlt hat kannman eine Einzelprüfung beantragen.In den meisten Fällen werden dann die Kosten mit der auszuzahlenden Rente
verrechnet.
 Bsp:
 Die Rentenauszahlung beläuft sich auf 20.000 Euro
 Die Kosten für die Reha 7000 Euro
 Blieben 13.000 Euro welche zur Auszahlung kämen.
 Eine Garantie wollte und konnte sie mir aber nicht geben da die
Einzelprüfung von versch.Faktoren abhängig ist.
 Sollte es also jemanden kurz vor der Auszahlung treffen wäre die Überlegung die Reha vielleicht selbst zu zahlen überlegenswert.Kommt halt immer auf die Auszahlungssumme drauf an. "
« Letzte Änderung: 06. November 2012, 20:50:51 von schiene »
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somtamplara

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #3 am: 06. November 2012, 21:11:38 »

Danke fuer die Hinweise.
Die Voraussetzungen sind bei meiner Frau erfuellt.
Von "Aufgabe des Aufenthaltstitels" habe ich zwar nichts gelesen, koennte aber vielleicht andersrum laufen (wer die Rente auszahlen laesst, verwirkt seinen A.t.).
Es ist sicher kein gutes Geschaeft, aber bei der Minimalrente die da in vielen Jahren kommen soll, investiert sie das lieber in die Ausbildung der zweiten Enkelin.
Werde morgen nachmittag mal tief Luft holen und versuchen die Dame bei der DRV in Berlin anzurufen  :-[
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schiene

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #4 am: 09. November 2012, 20:41:15 »

Heute hat meine Frau gerade ihre jährliche Renteninformation in Deutschland erhalten.Auch wir planen beim Umzug nach Thailand uns ihren Rentenanteil auszahlen zu lassen.
Seit dem Jahr 2000 hat sie 24.317,98 Euro einbezahlt welche dann auch zur Auszahlung kommen würden.
Würde sie auf die Rente direkt warten wäre diese zum jetzigem Zeitpunkt  bei 256,35 Euro ohne die Rentenabzüge wenn sie sich die Rente nach Thailand
überweisen lassen würde.Bis zum gesetzl. Rentenalter müsste sie allerdings noch 24 Jahre arbeiten.
« Letzte Änderung: 09. November 2012, 20:46:35 von schiene »
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Burianer

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #5 am: 09. November 2012, 20:51:10 »

schiene, auf was wartest Du. Ab nach Thailand. Wenn Du nun  auch im Rentenalter bist, was kann Euch beiden noch besseres angehen.
Die Frage ist natuerlich 24 Jahre noch warten, auf was ?  Auf den da  ]-[
Was man hat , das hat man.  In Thailand kann sich Deine Frau ja informieren, was man fuer Zinsen  fuer diese Sume bekommt , auf eine beliebige Zeit .
Meist 3 oder 4 Prozente.
Deine Frau kann dann ohne Probleme wieder hier eine guten Job finden .
Und Du Deine Rente geniesen  }}
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somtamplara

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #6 am: 09. November 2012, 21:13:19 »

Ich hatte ein Telefongespräch mit der Bearbeiterin in Berlin.
Nächste Woche machen wir unseren zweiten Bangkok "Ausflug".

Wir werden schlicht eine beglaubigte Übersetzung des Hausbuchs zu den Unterlagen packen.
Die Übersetzerin arbeitet vorab mit Scans die ich per E-Mail geschickt habe und wir können dann das Resultat unter Vorlage des Originals abholen.
Dann nochmal läppische zwei Wochen Postlaufzeit und wird werden vielleicht noch vor Weihnachten neuen Bescheid bekommen  :-\
Wenn das Ganze zu einem Abschluss kommt, werde ich erneut berichten mit einigen weiteren Details, u.a. auch zu mehr und weniger hilfreichen Auskünften der D Botschaft und der DRV Informationsstelle  >:
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schiene

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #7 am: 09. November 2012, 21:17:18 »

@Burianer

  :o Neee,neee,ich bin noch lange nicht im Rentenalter.Das solltest du doch wissen oder sah ich beim letzten Treffen so alt aus ???
3-5 Jahre müssen wir noch Geld verdienen um eine gute,sichere finanzielle Basis für Thailand zu haben und so die Zeit bis zu meiner Rente zu
überbrücken
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udo50

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #8 am: 09. November 2012, 22:38:26 »

 Hallo schiene
Zitat
   ürde sie auf die Rente direkt warten wäre diese zum jetzigem Zeitpunkt  bei 256,35 Euro ohne die Rentenabzüge wenn sie sich die Rente nach Thailand
überweisen lassen würd
     
Warum bekommt Sie denn Rentenabzüge bei Überweisung? Das ist doch schon vor Jahren geändert worden.
Gruß Udo
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Gruß Udo

schiene

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #9 am: 10. November 2012, 03:59:44 »

Hallo Udo,
Dann hab ich was verpasst.Ist es denn nicht mehr so das in unserem Fall Thais welche nicht mehr in Deutschland gemeldet sind und ihren festen
Wohnsitz in Thailand haben keine Abzüge mehr bekommen?Wäre ja schön,aber auch in diesem Fall für uns uniteressant.
Wie @Burianer schon schrieb,was man hat hat man.


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Herby55

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #10 am: 10. November 2012, 04:11:38 »

Also ich meine die Witwenrente wird zu 100% in Thailand bezahlt.
Die normale Altersrente gibt es zu 70 %.für Frauen.
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somtamplara

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #11 am: 10. November 2012, 08:03:14 »

Warum bekommt Sie denn Rentenabzüge bei Überweisung? Das ist doch schon vor Jahren geändert worden.

Die normale Altersrente gibt es zu 70 %.für Frauen.

Exakt diese Auskunft habe ich auch 2010 bei der DRV bekommen.
Ich wuesste auch nicht, dass sich in der Zwischenzeit was geaendert hat.
100% bekommen sie nur, wenn sie in irgendwelchen "Vertragsstaaten" leben, bei Wegzug nach TH -> 70%.
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udo50

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #12 am: 11. November 2012, 00:58:26 »

Eine Thailändische Staatsbürgerin verh. mit D Bürger bekommt im Erlebnisfall die Witwenrente nach Th überwiesen gleich einer D. Witwe OHNE Abzüge . Also die selbe Summe wie beim Erlebnisfall in D     .Und bei eigener Rentenanwartschaft in D. erworben wird meines Wissens auch der selbe Betrag wie in D. überwiesen
Gruß Udo
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Gruß Udo

malakor

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #13 am: 11. November 2012, 05:55:33 »

Schoenes Erlebnis.     ;D
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somtamplara

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #14 am: 11. November 2012, 07:07:29 »

 .Und bei eigener Rentenanwartschaft in D. erworben wird meines Wissens auch der selbe Betrag wie in D. überwiesen
Udo, bitte verbreite nicht weiter dieses falsche Geruecht!!!
70% fuer Thais in Thailand!
Ich habe diese Auskunft von der Rentenberatung der DRV Berlin im Sep 2010 persoenlich bekommen und laut Internet hat sich daran nichts geaendert.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/International/rentenansprueche_bei_verzug_ins_ausland/00_faq_liste_rentenansprueche_verzug_ins_ausland.html
Zitat
Ausländer mit nicht mitgliedstaatlicher Staatsangehörigkeit erhalten die deutsche Rente im Ausland nur aus Entgeltpunkten für Bundesgebiets-Beitragszeiten und daraus auch nur zu 70 Prozent.
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