Aber hallo ... Scheinehen stehen im Strafgesetzbuch ... bei Feststellung Ausweisung für den ausländischen Partner .
Im Ösi Land ..... 100 .. 300 Fälle .. eine Deutsche Statistik dazu habe ich nicht gefunden
„100 oder 300 Fälle“
Doch wie viele Scheinehen gibt es tatsächlich? Über ihre Anzahl gibt es nur Vermutungen. Gerald Tatzgern vom Bundeskriminalamt geht von einer „dreistelligen Zahl“ aus. Ungefähr, denn „ob es 100 oder 300 sind, kann ich nicht sagen“.
Im Jahr 2008 wurden laut Statistik Austria 27.075 Ehen zwischen Österreichern geschlossen. Und es gab 6353 Fälle, in denen ein Partner nicht Österreicher war. Gesondert ausgewiesen in der Statistik sind dabei Eheschließungen zwischen Österreichern und 2238 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien sowie 856 Personen aus der Türkei. Allesamt Scheinehen? Nein, aber die beiden Nationalitäten bilden jene Gruppe, in der die Polizei Scheinehen am häufigsten vermutet.
http://diepresse.com/home/panorama/integration/504042/Scheinehe_Heiraten-fuer-die-AufenthaltsbewilligungAuf jeden Fall müßten die nach einem unanfechtbaren Gerichtsurteil ja auch in der Kriminal Statistik auftauchen .....
Nun da rangieren Thailändische Staatsbürger im fast nicht erfassten Bereich .... und das über die letzten Jahre !
2010 wurden rund 382.000 Eheschließungen in Deutschland gezählt.
und rechtlich gesehen ....
Gegen einen Fremden, der eine Ehe geschlossen, sich für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder eines Befreiungsscheins auf die Ehe berufen, aber mit dem Ehegatten ein gemeinsames Familienleben im Sinn des Art. 8 EMRK nie – also zu keiner Zeit – geführt hat, kann ein bis zu zehnjähriges Aufenthaltsverbot erlassen werden (§ 60 Fremdenpolizeigesetz – FPG).
Die Ehen zwischen Deutschen und Ausländerinnen sind auf dem Vormarsch
Zunahme bei der Heiratsmigration von Frauen: Entgegen dem allgemein rückläufigen Trend bei den Eheschließungen in Deutschland nehmen interethnische Ehen seit Jahren deutlich zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 1989 rund 36.000 Ehen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen geschlossen. Im Jahr 2004 waren es bereits 60.198 Eheschließungen. Das sind fast 16 % aller Ehen, die im vergangenen Jahr in der Bundesrepublik geschlossen wurden.
Bei der Zunahme gibt es deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede: Im Zeitraum 1989-2000 hat sich die Zahl der Eheschließungen zwischen deutschen Männern und ausländischen Frauen etwa verdoppelt (1989: 15.670; 2000: 31.517), während die Zahl der Ehen zwischen ausländischen Männern und deutschen Frauen nur um rund 18 % stieg (1989: 20.216; 2000: 24.535). Dies kann als ein Indiz für die Zunahme von Heiratsmigration von Frauen gewertet werden.
aber hierüber habe ich keine Statistik gefunden , die Länder spezifische Schein Ehen darstellt
Einen weiteren Hinweis darauf liefern die Zuwandererzahlen aus Entwicklungs- und Schwellenländern wie Thailand und Brasilien. Diese zählen seit den 1970er Jahren als „klassische Herkunftsländer“ für interethnische Heiratsmigration: Von mehr als 6.800 Zuzügen aus Thailand nach Deutschland im Jahr 2002 sind 80 % Frauen. Der Frauenanteil der rund 4.700 Einwanderer aus Brasilien lag im selben Jahr bei 75 %. Ende 2004 lebten 27.176 brasilianische Staatsbürger, davon 20.422 Frauen (75 %), und insgesamt 48.789 Menschen mit thailändischer Staatsangehörigkeit, darunter 41.779 Frauen (86 %), in Deutschland.
aber auch hier sind es mehr Ost Europäerinnen als Asiatinnen die es betrifft
Aktuelle Herkunftsländer: Schätzungen gehen davon aus, dass die Heiratsmigration zwischen westeuropäischen Männern und asiatischen Frauen insgesamt stagniert, während die Eheschließungen mit Frauen aus Mittel- und Osteuropa in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Als wichtige Herkunftsländer sind hier vor allem Polen, Tschechien sowie die Russische Föderation zu nennen.
Damen aus Polen und Rußland führen dieses Feld an
Mit 2.535 Ehen zwischen thailändischen Frauen und deutschen Männern ist Thailand die dritthäufigste an interethnischen Ehen in Deutschland beteiligte Nation. ( 2003 )
Aber schon wieder , hier wird vom Thema abgelenkt ... hier geht es nicht um kriminelle Scheinehen um in der Prostitution in Deutschland tätig zu werden ,
hier geht es um zeitlich auf max. 90 Tage befristete " Besuchs Visa " für die ein Garantie Steller in Deutschland die " alleinige Haftung " übernimmt und die Frage
welche Risiken die Deutsche Botschaft vom Deutschen Volk mit dem Totschlag Argument der nicht " bewiesenen Rückkehrwilligkeit " beschert .
Einfach Lächerlich die verschiedenen Einwürfe hier ... die Deutsche Botschaft wolle Liebeskaspare vor eventuellen materiellen Enttäuschungen bewahren .
Dies ist weder die ordinäre Aufgabenstellung einer Botschaft noch eines Standesbeamten einen erwachsenen Menschen dahin gehend zu bevormunden !
Hinter dem Antrag auf ein Besuchsvisum eine eventuelle Scheinehe zu vermuten sollte die Botschaft gefälligst den Ermittlungsbehörden in D überlassen
und nicht im Vorfeld schon größtenteils über einen Kamm mit General Verdächtigungen unbescholtene Betroffenen Bürger in ein schlechtes Licht setzen .
@ Ralf 338
mit dem BfM macht die Schweiz natürlich den Bock zum Gärtner
Jain Rückkehrwilligkeit ist schon DAS Totschlagarument. Da es sich weder 100% beweisen noch widerlegen lässt, bleibt immer ein Ermessenspielraum.
Ermessensspielraum was für ein Wort , wenn man sich die Praxis der Ermessung anschaut , wo ist da Platz zum spielen ?
Hier wird weiter ohne klare Richtlinien , die für jeden Antragsteller öffentlich sichtbar in der Regel nur bei bestehenden Besitz von der Rückkehrwilligkeit ausgegangen .
Familie , Kinder andere Bindungen ans Heimatland bleiben vollkommen unberücksichtigt ... im Gegenteil sie werden für eine Ablehnung mißbraucht !
Vielleicht sollte man wirklich jeden Antrag wie " RAMA 6 " meint mit folgender Begründung versehen
Im Antrag zum Visum schreibt man unter "Grund der Reise"
Zum Kennenlernen des Umfeld,meiner Familie,der Wohnsituation,des Klima und der Ernährungsfrage,meines zukünftigen Ehepartners.
Nach dem unter Artikel 6 Abs.1 GG. stehenden Recht des Eheschließungsfreiheitsrecht,nach den Artikeln 8(1),12 und 13 der EMRK.
Dann kann die Botschaft jedenfalls nicht mehr so einfach und lapidar ablehnen ohne Begründung . Ein schneller Klageweg ist somit möglich
ohne über die oft zwecklose Remonstration zu agieren . Meinen Thaifreunden werde ich diesen Passus bei der nächsten Antragstellung
jedenfalls empfehlen und abwarten wie sich die Botschaft dazu äußert .