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Autor Thema: Aktuelles zur Immigration  (Gelesen 587088 mal)

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Kern

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #255 am: 12. Januar 2016, 10:02:14 »

Liegt keine Rente vor oder wird die nicht erklaert, muss ein Deposit von 800.000 THB vorhanden sein.

 ???

Genau das sagt doch Non2011. Nur mit anderen Worten
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malakor

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #256 am: 12. Januar 2016, 10:05:46 »

Liegt keine Rente vor oder wird die nicht erklaert, muss ein Deposit von 800.000 THB vorhanden sein.

 ???

Genau das sagt doch Non2011. Nur mit anderen Worten

Heute um 09.16 hat er aber auch etwas anderes geschrieben, siehe das Zitat in meinem Post.
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poldi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #257 am: 12. Januar 2016, 10:07:27 »

Irgendwie scheinen hier doch einige absolut immun gegen Tatsachen zu sein, die das Visumsrecht betreffen.

Ja was nun ?
Beispiel, das Visum ist gültig v. 01.04.2016 - 31.03.2017
Sollte also am sagen wir, 17.08.2016 Ausgereist werden und am 14.02.2017 erfolgt die Wiedereinreise, dann erhält man am 14.02.2017 erneut die 365 Tage ?
Die Antwort :. Das ist richtig, Sie erhalten bei Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.

Also auch hier kein Hinweis auf ein notwendiges – RE -
Wenn Du erneute 365 Tage kurz vor Ablauf des Visums erhalten hast, brauchst Du immer ein Reentry Permit, falls Du das Land kurz verlassen möchtest und danach wieder mit dem gleichen Status einreisen möchtest!
Beispiel mit den o.g. Daten:
Einreise am 30.03.2017 -> gibt neue 365 Tage. Geplante Ausreise am 02.04.2017 benötigt ein Reentry Permit, weil das Visum für eine weitere Einreise seit 2 Tagen nicht mehr gültig ist!

Ich gehe mal davon aus  das diese Antwort TH typisch ist. ;]
Denn du hättest fragen müßen ob die Voraussetzungen auch gelten bei Beantragung eines LONGSTAY
 auf married with TH Wife Basis.   {-- DIE sind so ;) :D
Das Longstay NON-O-A wird ausschließlich nur auf Basis Rente ausgestellt. Deshalb ist eine solche Frage völlig überflüssig.

Falls die Rente von 65.000 THB nicht erreicht wird, muss so viel an Deposit vorhanden sein, dass aus Rente x 12 und Deposit zusammen mind. 800.000 THB vorhanden sind.  (am besten etwas mehr)

Liegt keine Rente vor oder wird die nicht erklaert, muss ein Deposit von 800.000 THB vorhanden sein.
Da dieses Visum NUR im Land deines Wohnsitzes ausgestellt wird (z.B. Deutschland), macht die Botschaft oder das Konsulat die Regeln. Ist nicht direkt vergleichbar mit den Anforderungen für eine Jahresverlängerung in Thailand!
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Non2011

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #258 am: 12. Januar 2016, 10:31:40 »

Wenn Du erneute 365 Tage kurz vor Ablauf des Visums erhalten hast, brauchst Du immer ein Reentry Permit, falls Du das Land kurz verlassen möchtest und danach wieder mit dem gleichen Status einreisen möchtest! Beispiel mit den o.g. Daten: Einreise am 30.03.2017 -> gibt neue 365 Tage. Geplante Ausreise am 02.04.2017 benötigt ein Reentry Permit, weil das Visum für eine weitere Einreise seit 2 Tagen nicht mehr gültig ist!

Das würde bedeuten, das die Antwort aus der Botschaft in Berlin stimmig auf meine Frage :. Beispiel, das Visum ist gültig v. 01.04.2016 - 31.03.2017
Sollte also am sagen wir, 17.08.2016 Ausgereist werden und am 14.02.2017 erfolgt die Wiedereinreise, dann erhält man am 14.02.2017 erneut die 365 Tage ?
Die Antwort :. Das ist richtig, Sie erhalten bei Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.

Also wäre in dieser Konstellation kein - RE - notwendig.
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poldi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #259 am: 12. Januar 2016, 10:36:48 »

Also wäre in dieser Konstellation kein - RE - notwendig.
Das ist korrekt unter der Bedingung, dass das Visum als Multiple Entry ausgestellt ist!
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Non2011

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #260 am: 12. Januar 2016, 12:29:02 »

@poldi@

Dann lehne ich mich einmal weit aus dem Fenster und behaupte, das ein :.

LONGSTAY - NON-IMMIGRANT-O / VISA A ( 365 Tage )

Jahresvisum ausschliesslich für Renter ( oder ü. 50 jährige ) ohnehin kein Multiple und somit kein - RE - erforderlich, wenn innerhalb der Gültigkeit des Visum erneut Eingereist wird.

Zumindest ist die Aussage der TH - Botschaft Berlin so zu interpretieren.

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Burianer

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #261 am: 12. Januar 2016, 12:59:49 »

Ist nur meine dumme Bemerkung, wenn ein Visum ausgestellt wird fuer nur eine Einreise, dann eruebrigt sich doch die Frage nach der Zweiten  ???
Wird dieses Non O A  dann nicht ungueltig, wenn man ausreist ? 
Ich weiss, Thais verstehen eh nur Bahnhof, leider  wissen die nicht , um was es geht.
M fuer Multiple erkennt jeder .
A  fuer was ? single Entry  ???
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poldi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #262 am: 12. Januar 2016, 13:57:19 »

Dann lehne ich mich einmal weit aus dem Fenster und behaupte, das ein :.
LONGSTAY - NON-IMMIGRANT-O / VISA A ( 365 Tage )
Jahresvisum ausschliesslich für Renter ( oder ü. 50 jährige ) ohnehin kein Multiple und somit kein - RE - erforderlich, wenn innerhalb der Gültigkeit des Visum erneut Eingereist wird.
 
Da verwechselst Du jetzt komplett alles! Dieses Visum kann sowohl als single entry als auch als multiple entry ausgestellt werden! Ist es ein multiple entry, braucht man während der Gültigkeit (erstes Jahr) keine Reentry Permit, darüber hinaus schon. Ist es single entry, braucht man direkt eine Reentry Permit, wenn man ausreisen will. Du solltest Dich im Erdgeschoß aus dem Fenster lehnen, dann kann nicht viel passieren.

Ist nur meine dumme Bemerkung, wenn ein Visum ausgestellt wird fuer nur eine Einreise, dann eruebrigt sich doch die Frage nach der Zweiten  ???
Das ist keine dumme Bemerkung, sondern völlig richtig.

Wird dieses Non O A  dann nicht ungueltig, wenn man ausreist ? 
...
M fuer Multiple erkennt jeder .
A  fuer was ? single Entry  ???
Ein single entry Visum wird mit der Einreise ungültig.
"A" hat mit der Anzahl der Einreisen (M, S) nichts zu tun, sondern steht für "advanced".
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Non2011

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #263 am: 12. Januar 2016, 14:34:32 »

Gut gebrüllt Löwe, das mit dem – EG – werde ich beherzigen  :)

Und betr. advanced – hier gibt es hin zur deutschen Begrifflichkeit weit über dreissig Adjektive und Verben.

Die VISA – Gebüren ausweislich auf der Seite der THB- Berlin weisen aus :.

NON-IMMIGRANT / max. je 90 Tage – 1 Einreise ( 60.- Euro ) 3 Monate

Mehrfacheinreisen oder Longstay 150.- Euro 1 Jahr.

Würde für mich bedeuten, wenn es denn wirklich zutreffen das ein Longstay auch als sog. einfach und oder multiple zu haben ist -  das multiple automatisch im Longstay includiert.

Interpretiere ich das richtig ?
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bangkok53

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #264 am: 12. Januar 2016, 14:53:35 »

da wird wieder viel geschrieben aber nichts ist klar, nur ein Beispiel ich habe im Pass ein Non-Immigrant  VISA mit einem Eintritt, das ist 6 Monate
gültig ist. 15.1-15.7.Ich reise am 20.1 in Thailand und kann bis am 30.4 in Thailand bleiben,aber ich reisen nach 20 Tagen wieder aus.Ich war auf der Immigration und hatte ein Reentry -Visum machen lassen. Wenn ich während der Zeit vor dem 15.7 wieder  komme kann noch 70 Tage in Thailand bleiben
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Non2011

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #265 am: 12. Januar 2016, 15:32:34 »

Noch ein Letztes aus der TH – Botschaft in Berlin auf meine Anfrage betr. d. Visum kommen wir hier augenscheinlich doch nicht weiter :.

Ein Bekannter von mir muss aber nur 400.000.- Bath ( verh. m. Einer Thai ) f. d. Longstay nachweisen.

Antwort der TH – Botschaft Berlin :.

Sehr geehrter Herr ,,,,,
diese Bestimmung wird wohl vor Ort beim Immigration Office gelten. Wenn Sie die Verlängerung des Visums in Thailand planen, möchten wir Sie bitten, sich direkt beim Immigration Office zu informieren, da die Bestimmungen von Ort zu Ort unterschiedlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Visaabteilung der Königlich Thailändischen Botschaft
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin


So viel zur einheitlichen Gesetzgebung in Thailand. Die Botschaft sagt 800.000.- THB – die Immigration Office,s in TH – XYZ – sagen ,,,,, ? ja was eigentlich.

Was sind eigentlich Bestimmungen ? Gesetze oder Schall und Rauch. Entweder in dieser Kneipe besteht ein Rauchverbot weil es der Gesetzgeber landesweit so bestimmt, oder jeder X – beliebige Ortspolizist kann diese Bestimmung / Gesetz aufheben.

Wobei ich wieder bei meinem, na ja – mir rollen sich die Fussnägel. hoch. 
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planin

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #266 am: 12. Januar 2016, 16:48:48 »

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Suksabai

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #267 am: 12. Januar 2016, 17:15:11 »


@Non2011

nach ca. viereinhalbjähriger Zugehörigkeit in unserem Forum sollte es dir schön langsam einleuchten, dass es mitunter
auch innerhalb einer Immi nicht unbedingt konform zugeht.

Dazu sind viel zu viele Faktoren massgebend: Ausbildungsstand, Laune und körperliche und geistige Verfassung des Beamten
veranlassen uns Farangs manchmal, unsere Improvisationskünste auszupacken.

Selbst wenn du ihm den Gesetzestext unter die Nase hältst, wird ein Beamter im LOS auf seiner Version beharren - schon
um sein Gesicht nicht zu verlieren. Manchmal ist ein Umweg der bessere Weg.

In diesem Sinne
"Gutes Gelingen"

lg

PS: Will damit nicht ausdrücken, dass dieser Fred unnütz sei, aber hier gibts nur grobe Hinweise, wie es funktionieren könnte,
      mit Feinheiten muss sich jeder persönlich auseinandersetzen.
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

poldi

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #268 am: 12. Januar 2016, 18:38:04 »

Würde für mich bedeuten, wenn es denn wirklich zutreffen das ein Longstay auch als sog. einfach und oder multiple zu haben ist -  das multiple automatisch im Longstay includiert.

Interpretiere ich das richtig ?
Stell doch erst mal eine verständliche Frage, dann kannst Du ggf. auf eine entsprechende Antwort hoffen.

da wird wieder viel geschrieben aber nichts ist klar, nur ein Beispiel ich habe im Pass ein Non-Immigrant  VISA mit einem Eintritt, das ist 6 Monate
gültig ist. 15.1-15.7.Ich reise am 20.1 in Thailand und kann bis am 30.4 in Thailand bleiben,aber ich reisen nach 20 Tagen wieder aus.Ich war auf der Immigration und hatte ein Reentry -Visum machen lassen. Wenn ich während der Zeit vor dem 15.7 wieder  komme kann noch 70 Tage in Thailand bleiben
Auch hier wäre eine verständliche Beschreibung hilfreich, die Umstände zu verstehen.

Noch ein Letztes aus der TH – Botschaft in Berlin auf meine Anfrage betr. d. Visum kommen wir hier augenscheinlich doch nicht weiter :.

Ein Bekannter von mir muss aber nur 400.000.- Bath ( verh. m. Einer Thai ) f. d. Longstay nachweisen.
Tja, wenn er fragt, ob er mit diesem Visum eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Thailand auf der Basis verheiratet machen kann, ja, kann er und dann braucht er in Thailand bei der Verlängerung nur 400k nachweisen. Ist doch relativ einfach und das sollte auch ein Non2011 verstehen. Ansonsten geb ich bei Dir die Hoffnung nahezu auf.

Bis neulich
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Non2011

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #269 am: 12. Januar 2016, 20:52:52 »

@planin@

Ja und nein.

Für ein – NON-IMMIGRANT-O VISA M / 90 Tage Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr mehrfach Einreise, bedarf es keiner finanziellen Nachweise – wenn mit einer Thai verheiratet.

Für jedoch das sog. Rentnervisum / Longstay was auf der Seite d. SIAM LEGAL kommuniziert – fehlt ein entscheidender Hinweis, zumindest für Staatsbürger der BRD. Beim Erstantrag, der nur im Heimatland ( BRD ) erfolgen kann, sind zwingend 800.000.- THB oder eine monatliche Rente von 1.500.- Euro nachzuweisen.

Ob nun bei der Verlängerung nach 1 Jahr, die sodann in TH vorgenommen werden kann – das Thema hatten wir ja schon, die jew. Immi sodann mit 400.000.- THB zufrieden ? Mag sein die Immi ( X ) ist damit zufrieden, möglich aber auch, das die Immi ( Y ) weiterhin auf den 800.000.- THB besteht. De facto also 20.000.- Euro, die nicht Jedermann/frau in der Portokasse hat.

So gesehen kommuniziert hier das SIAM LEGAL – das Glas halb voll oder halb leer.

So gesehen es auch Länderunterschiede gibt / warum auch immer ) aber die Eidgenossen z. B. müssen ca. 28.000.- Euro nachweisen, so zumindest das thailändische Honorarkonsulat in Zürich. Die übrigen Vertretungen in der Schweiz sind da etwas zurückhaltender – hier werden Unterlagen über Einkommen/Vermögen (Rente, Bankkontoauszug) eingefordert. Die erforderliche monatliche Höhe wird auf den www – Seiten aber nicht kommuniziert.

Was allerdings auffällt ist die Tatsache, das bei jeder TH Vertretung in d. Schweiz ein Visum auch postalisch ( ohne Einschaltung einer Agentur ) – in der BRD nur Berlin  - beantragt werden kann.
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