Bezüglich Einfuhr von Gold nach Thailand.
Der Deutsche Auswanderer mit ca. 25 kg Gold, die er auch bei der Ausfuhr in D korrekt angemeldet hat, hätte er ohne Bedenken und Probleme nach TH ausführen können.
Das Problem war aber, daß er steuerliche Schulden in Höhe von ca. 1,4 Mio € hatte, und die noch nicht beglichen waren.
Wie allerdings die Bestimmungen ( zollmäßig ) bei der Einreise in TH sind, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei meiner Ausreise ( Auswanderung ) 2017 aus D hatte ich Gold, Schmuck, Edelsteine u. Dia, die sich aus meinem Geschäft über die letzten 32 Jahre privat angesammelt, haben mit nach TH genommen.
Genau aus diesen Zoll Gründen war ich mir nicht sicher, wie in D hierfür die Vorschriften sind.
Deshalb habe ich bei der Flughafen Zollstelle München vor dem Abflug mich erkundigt, da ich das am Mann persönlich mitnehmen wollte.
Diese verwiesen mich zur Sicherheit an die Deutsche Generaldienststelle des Zolls in Bonn, die für gesamt D zuständig ist.
Der oberste Chef dieser Behörde sagte wortwörtlich, " bei einer Auswanderung nach TH, wenn angemeldet, bestehen keine Bedenken von deutscher Seite, auch keine Zollabgaben fallen an, wie es allerdings von thailändischer Seite gehandhabt wird, kann auch er nicht sagen."
Ich habe mir vor vorsorglich den Namen und die Tel. Nr. dieses Herrn geben lassen.
Es gab dann in der Tat bei der Ausreise aus D keine Probleme, ebenso bei der Einreise in TH nicht.
Nur bei einer Einreise von Privatpersonen nach D liegt der Höchstwert von sämtlich eingeführten Waren bei 430,-- €, darüber hinaus muß deklariert und dementsprechend Zoll bezahlt werden.
Bei Geschäftsleuten sieht das allerdings etwas anders aus.
Ich spreche in diesem Fall von Waren, die nur von TH nach D eingeführt werden.
Da ich Edelsteine und Goldschmuck in TH 28 Jahre lang einkaufte und nach D einführte, in meinem Geschäft einbrachte und dann verkaufte, habe ich doch etwas Erfahrung damit.
TH hat mit D ein Handels und Zollabkommen, bei dem die Höchstgrenze 2 Mio. € beträgt von eingeführten Waren, darüber hinaus gibt es andere Bestimmungen.
Hierbei gibt es bei verschiedenen Warengruppen bis zu dieser Summe unterschiedliche Zollsätze.
Bei Holz und ähnliche Waren können 6, oder 7 % Zollgebühren anfallen, bei Keramik oder ähnliche Waren z.B. 5 %.
Bei Goldschmuck und echten Edelsteinen nur 2,5 %, etc. plus jedesmal die MWST, die aber geschäftlich wieder bei den steuerlichen Angaben im normalen Geschäftsbetrieb, wieder verrechnet werden.