lSo sehe ich es auch @crazyandy,
für mich ist es absolut unverständlich was Straßburg da entschieden hat, es geht nicht um "normale" Kriminellen sonder um Schwerstverbrecher wie Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder, die ein starkes Rückfallpotenzial in sich tragen. Solchen ein oder zwei Herren gehören ein Wohnung in der nähe dieser Frau, mal sehen ob Sie dann immernoch so Urteilen würde.
Was interessiert es mich, ob ich bei rot an der Ampel beim "Popeln" gefilmt werde?Mir ist meine Privatsphäre nicht egal.
Ist mir eigentlich total egal!
Jedoch in diesem falle sollte der Datenschutz dann als Kontrollorgan greifen und diese nicht strafbare Handlung loeschen. Sofort!:] :] :] :] :] :] :] :] :] :] :] :] Na Du hast Fantasie. :D
Immer wieder schauderhaft, wenn das "gesunde" Rechtsempfinden des gemeinen Thai-Expats seine hässliche Fratze zeigt.
@crazyandy
hast Du nen Link zu der Entscheidung aus Den haag?
... Die Gleichstellung kommt - schrittweise ...
wenn der wieder rauskommt
Die Unterbringung von Strafgefangenen in zu kleinen Zellen ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Häftlingen, die in solchen Fällen finanzielle Hilfe für eine Klage brauchen, stehe Prozesskostenhilfe zu, beschloss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit gaben die Richter der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Häftlings aus Nordrhein-Westfalen statt...http://www.tagesschau.de/inland/zellen102.html (http://www.tagesschau.de/inland/zellen102.html)
Die Verfassungsrichter verwiesen außerdem auf die "in der Sache überzeugende" Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach müssen Strafgefangene unter Umständen sogar freigelassen werden, wenn eine menschenwürdige Unterbringung nicht möglich ist.
...Im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch sei zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer der die Gesundheit gefährdenden und die Privatsphäre negierenden Situation zwangsweise ausgesetzt gewesen sei und dass das Land diese Situation bewusst in Kauf genommen habe.
Einfachgesetzliche Regelungen wie § 18 Abs. 2 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) oder § 201 StVollzG könnten nichts an dem Anspruch eines Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde ändern....
...Die Unterbringungssituation der Gefangenen sei jedoch nicht schicksalhaft über das Land hereingebrochen. Wenn das Land mehr Personen zum Strafantritt lade als menschenwürdige Haftraumplätze zur Verfügung stünden, sei von einem vorsätzlichen Organisationsverschulden auszugehen...
...Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht ... dahin, bei einer längeren Dauer der menschenunwürdigen Unterbringung auf Zusatzerfordernisse wie etwa eine Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohls zu verzichten beziehungsweise diese als gegeben anzusehen...
...Damit hat der Bundesgerichtshof nicht nur - in der Sache überzeugend - die Pflicht des Staates formuliert, im Falle menschenunwürdiger Haftbedingungen sofort auf die Durchsetzung des Strafanspruchs zu verzichten, sondern - weil dieser Pflicht das Recht des betroffenen Gefangenen korrespondieren dürfte, bei der Vollstreckungsbehörde die Unterbrechung beziehungsweise die Aufschiebung der Strafe zu beantragen (vgl. § 455 StPO) - auf diese Weise auch einen neuen Weg der Rechtsverteidigung offen gelegt...
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Demnach müssen Strafgefangene unter Umständen sogar freigelassen werden, wenn eine menschenwürdige Unterbringung nicht möglich ist.
bei einer längeren Dauer der menschenunwürdigen Unterbringung auf Zusatzerfordernisse wie etwa eine Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohls zu verzichten beziehungsweise diese als gegeben anzusehen...
Und in etlichen Bereichen sind wir Spitzenreiter oder gehoeren wenigstens zur Spitzengruppe.
Z.B.:
- Abgabenbelastung der arbeitenden Bevoelkerung
- Preise fuer deutsche Arzneimittel
- Strom-, Gas, Wasser und Abwasserpreise
- Benzin- und Dieselpreise
- Taeter-Schutz
Westlotto darf keine Lose an Empfänger von Hartz IV herausgeben. Die Lotterie fragt sich: Woran sind diese Kunden zu erkennen?
... nur wie sollte das durchgeführt werden, in etwas wie damals vor knapp 80 Jahren {[ {[ {[ .
Die sollte man vielleicht alle auscourcen, nach Russland oder China, besser noch nach Afrika.....
Die sollte man vielleicht alle auscourcen, nach Russland oder China, besser noch nach Afrika.....So wie die Engländer ihre Sträflinge nach Australien geschafft haben.
Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wird mal wieder hinter das Recht auf Menschenwürde & Freiheit des Schwerstverbrechers gestellt!
Jobcenter darf Geldgeschenk von Oma nicht einziehenhttp://www.welt.de/wirtschaft/article13561259/Jobcenter-darf-Geldgeschenk-von-Oma-nicht-einziehen.html
Hartz-IV-Kinder dürfen geschenktes Geld von Verwandten behalten. Das Bundessozialgericht urteilte gleich mehrfach zugunsten der Empfänger.
das ist dann wohl endgültig {[ {/ {/ {/, Sch :-X öffentlich Rechtliche die bringen doch nichts, oder wenig.
Gustl Mollath sitzt seit fast 7 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie Bayreuth. Begründung: Er leide an einem paranoiden Wahn bezüglich eines Schwarzgeldskandals. Doch dieser Wahn stellt sich jetzt als Wahrheit heraus.
Der 45-jährige Thailänder ist geständig.
Er zeigte bei der Aufarbeitung des Falls «eine gewisse Einsicht», wie die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland in ihrer Urteilsbegründung festhielt.
Sie wies auch darauf hin, dass aus Sicht der drei Richterinnen nur in sieben von zwölf Fällen der Tatbestand des Menschenhandels erfüllt sei.
In fünf weiteren Fällen seien die Thailänderinnen auf anderem Weg zur Sexarbeit in Bern gekommen, oder man wisse schlicht zu wenig über die Umstände.
In diesen sog. Rechtsstaaten ist es nicht mehr moeglich jemanden schlicht fuer sein Tun zur Verantwortung zu ziehen, ohne dass irgendwelche Erreignisse in seiner Jugendzeit als Entschuldigung fur die Tat herhalten muessen.Das habe ich mich auch schon etliche Male gefragt. Da wird immer was von "schlimmer Jugend" und "Alkoholkranken Vater" oder dergleichen gefaselt und das dann als Erklärung für sein Tun herangezogen aber man vergisst dabei, dass die Leute ja irgendwann mal Erwachsen werden und auch mit dem Denken beginnen sollten. Mein Vater war auch Alkoholiker aber zum Massenmörder oder Kinderhändler bin ich deswegen dennoch nicht geworden. Ich will mir nun echt nicht selbst auf die Schulter klopfen denn meine Mama hat trotz ihrer insgesamt 5 Ehemänner bestimmt eine Menge wieder gut gemacht aber eben, irgendwann fängt doch das eigene Denken an.
nur ... östlich und westlich von Ankara vorkommt.Und wie stehts mit südlich und nördlich ;]
Die Frau durfte nur selten und lediglich mit ausdrücklicher Erlaubnis des Patriarchen das Haus verlassen. Die meiste Zeit musste sie aber hinter verschlossenen Fensterläden in den eigenen vier Wänden verbringen. Regelmässig überwacht von einer Videokamera, die der Beschuldigte zur ständigen Kontrolle der Geschädigten installiert hatte. Muckste die Partnerin auf, setzte es immer wieder Schläge ab.
...
Als der Beschuldigte am 9. September 2009 seine Partnerin und ein Kind mit einem Plastikrohr verdrosch, eskalierte die Situation. Diesmal nahm eine der Töchter den ganzen Mut zusammen und alarmierte per Telefon die Polizei.
...
Da er bereits 1536 Tage im Gefängnis verbüsst hat, kommt er voraussichtlich im kommenden Mai wieder frei.
Er wurde wegen schwerer Freiheitsberaubung, mehrfacher Körperverletzung, mehrfacher Nötigung sowie Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht zu einer hohen Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Während der Urteilseröffnung war es zu lautstarken Protesten der geschädigten Mutter und der Kinder gekommen. Sie hatten sich inzwischen mit ihrem Peiniger wieder versöhnt und verlangten seine Freilassung.{[
Sie leben mitten unter uns, Familienvaeter der brutalen Art :'(
Sie leben mitten unter uns, Familienvaeter der brutalen Art :'(
Dunkelblaue Blutergüsse um die Augen und geschwollene Backen: Das Gesicht der fünfjährigen F. B. aus Konya, 200 Kilometer südlich der türkischen Hauptstadt Ankara, ist von Gewalt gezeichnet. Auch den Nachbarn der Familie waren die massiven Prellungen aufgefallen. Sie hegten sofort den Verdacht, dass das Kind von seiner Mutter geschlagen und misshandelt wurde.
...
«Im Kampf mit meinem Sohn schlug die Kleine mit dem Kopf gegen eine Wand», behauptete die 35-Jährige in ihrer Aussage. Sie habe das nicht gewollt, es sei aber so passiert. Sie habe F. B. nicht geschlagen, gab sie zu Protokoll. Die Behörden glaubten ihr und liessen sie gehen. Ihre Tochter dürfe sie wieder nach Hause nehmen, hiess es zudem.
...
Sie wolle nicht mit der Mutter gehen, flehte sie die Polizisten an. Die Behörden hörten ihr nicht mehr zu.
Laut Statistik ist jeder 5. von uns DACHlern ebenso {/
Da helfen auch keine Gesetze solang die Bücher der Religionen nicht umgeschrieben werden...Ich kann jetzt nur für die Bibel sprechen aber da steht geschrieben: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" (Matthäus 22,37-39 oder auch Jakobus 2,8) und nicht, schlage deine Frau grün und blau. Es ist schon richtig, dass auch in der Bibel die Frau dem Manne nicht ganz gleich gestellt ist denn es heisst ebenso: "Ihr Frauen, ordnet euch euren eigenen Männern unter" (Epheser 5,22) aber nicht viel später steht da noch: "Ebenso sind die Männer verpflichtet, ihre eigenen Frauen zu lieben wie ihre eigenen Leiber; wer seine Frau liebt, der liebt sich selbst. Denn niemand hat je sein eigenes Fleisch gehasst, sondern er nährt und pflegt es, gleich wie der Herr die Gemeinde." (Epheser 5,28-29).
Der Vorsitzende Richter Ralf Ehestädt sprach dagegen von einer Kurzschlussreaktion des Opfers – Panik oder Todesangst konnten nicht festgestellt werden. „Es war eine Flucht Hals über Kopf. Wenn er etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert.“
von DrSpock...Quelle Zitat:
Urteil: Bewährungsstrafe:
Ich war bisher immer verärgert, wenn Migranten mir das Gefühl gaben in meinem Land mehr zu gelten als ich,
heute muss ich mich entschuldigen, denn sie haben Recht.
Was nun als gerichtlicher Kampf ums Geld endet, begann als Liebesgeschichte. Chivan T. und seine kambodschanische Ex-Frau heiraten am 13. Juli 1996 in der Schweiz, sie bringt zwei Söhne zur Welt, die Einbürgerung folgt. Doch 2003 zerbricht das Glück, das Paar reicht die Scheidung ein. Das Sorgerecht für die Kinder erhält die Mutter. Der Vater muss Alimente zahlen.
Er kehrt zurück nach Kambodscha, fängt ein neues Leben an und heiratet 2011 zum zweiten Mal. Dort arbeitet er in einem Fahrradgeschäft und verdient ungefähr Fr. 100.- Monat.Hier das Urteil des Anwaltes in der Schweiz:
Es sei zumutbar, dass Chivan T. in die Schweiz zurückkomme und hier mindestens 3500 Franken monatlich verdiene. Auch seiner neuen Frau sei zuzumuten, in die Schweiz zu kommen und zu arbeiten. Deshalb könne der Vater ab März 2014 monatlich je 500 Franken für die Söhne zahlen, bis sie volljährig sind.
Hier das Urteil des Anwaltes in der Schweiz:
Auch in der Schweiz sprechen Anwälte keine Urteile.Selbstverständlich nicht, was habe ich denn da nur wieder geschrieben. War halt noch früh bei mir. {+
... für den Unterhalt seiner Kinder zu arbeiten?
Was ist dagegen einzuwenden, jemanden zu verpflichten, für den Unterhalt seiner Kinder zu arbeiten?Dagegen ist nichts einzuwenden und es sollte auch so sein. Wer ein Kind in die Welt setzt, der sollte auch dafür aufkommen. In diesem speziellen Fall hingegen hat die Exfrau den Vater bei den Kindern angeschwärzt, sodass diese ihn nicht mehr sehen wollten und ihm den Tod wünschten. Ob das nun der Wahrheit entspricht ist eine andere Sache aber man kann jemandem doch wohl kaum vorschreiben, wo er und seine neue Frau zu leben und/oder zu arbeiten haben. Wenn er dann nicht mehr fähig ist, den Unterhalt zu bezahlen, so könnte man der Frau und den Kindern ja auch nahelegen, ins Land des Vaters auszuwandern und dort Unterhalt zu beantragen. Die Chancen, dass sie dort welchen bekommt, stehen aber vermutlich extrem schlecht.
Ein verurteilter Kinderschaender und IV-Bezueger (Invalidenrente) setzt sich nach Thailand ab und erhaelt weiterhin seine Rente {[Eine buerokratische Posse aus dem Lehrbuch >:
In Deutschland muss es möglichst bald mal einen Ruck bei Wahlen in die richtige Richtung geben, dann erledigt sich das von selbst!
1357 begeht Müller Mord. Um sich von seiner Sühne loszukaufen, verspricht der der Kirche, das Nussöl für das Ewige Licht zu spenden - für immer. So auf jeden Fall stehts im Näfelser Kirchenarchiv.
...
2010 fordert die Kirche Näfels den Eintrag des jahrhundertealten Usus in das Grundbuchamt und stellt dem Erben der betroffenen Parzelle eine Rechnung von 1400 Franken, die er nicht bezahlen will.
2012 zieht die Kirche vor Gericht
Eine Posse nimmt ihr Ende: Ein Landwirt aus Schänis SG muss nicht mehr für den Unterhalt des «Ewigen Lichts» in der Kirche Näfels aufkommen. Das Gericht befreite ihn von einer Grundlast aus dem Jahre 1357.
Die Unfallversicherung des Bankers, ..., kürzte dem Opfer Ende Dezember 2010 den Taggeldanspruch um die Hälfte.
Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hob diesen Entscheid allerdings auf. Es befand, dass die Geste des Autolenkers zwar als unglückliche Aktion zu werten sei.
Die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern hat dieser Argumentation nun widersprochen. Sie hiess die Beschwerde der Allianz-Suisse-Versicherung gut und segnete damit die Halbierung der Taggelder ab. Es sei unerheblich, wer mit dem Streit begonnen habe.
Der Anwalt stellte dabei eine gewisse Opfermitverantwortung in den Vordergrund.
So sei seinem Mandanten keine besondere Raffinesse zu attestieren. Vielmehr hätten die Kontrollen der Firma versagt.
@ Bruno
Bei einer Firma, die mich grundsaetzlich als moeglicher Veruntreuer ansieht und mich entsprechend kontrolliert, moechte ich keinesfalls angestellt werden >:
Zu beurteilen war der Fall eines aus Burkina Faso stammenden Mannes, der 2005 in Genf auf einem Drogenumschlagsplatz von zwei Polizisten auf seine Identität kontrolliert wurde.
Was in der Folge genau geschah, darüber gehen die Aussagen auseinander.
Klar ist, dass es zu einem Handgemenge kam, dass der Mann einen der Polizisten biss und selber einen Schlüsselbeinbruch davontrug.
...
Die Genfer Justiz untersuchte den Fall ein erstes Mal und, auf Geheiss des Bundesgerichtes, ein zweites Mal.
Sie befand, dass sich die Polizisten angesichts des Widerstands des Mannes richtig verhalten hätten.
Das Bundesgericht schloss sich dem an.
Der Mann erhob daraufhin Klage beim EGMR und berief sich auf das Folterverbot (Art. 3 Konvention).
Irgendwelche dubiosen Anwälte, die sich damit nicht nur doof, sondern auch noch dämlich verdienen.
Die Schweiz muss dem Kläger nun Schadenersatz und Genugtuung im Umfang von gut 24 000 Franken plus Spesen zahlen.und die Gerichtskosten {[
Bruno mach dich auf,und starte eine Iniative die Gesetze in der Schweiz zu aendern,und durch das Volk bestaetigen zu lassen.Wir Deutschen koennen das ja leider nicht.
....
Aber im Ernst ---- hört blos mit dieser Diskussion auf; es gibt schon zwei "alte, verdiente Hasen" aus diesem Forum, die das Niveau
der Beiträge und deren Verfasser ("noch feucht hinter den Ohren", "im Grab umdrehen", "Steintischgeschwätz" usw.)
bitter anklagen und beweinen.
Der absolute Niedergang des Forums ist offenbar kaum noch aufzuhalten; lediglich die intellektuellen Spitzenleute könnten
das Ruder noch herumreissen - aber die sind offenbar dünn gesät (oder kommen nun als Retter in der Not wieder an Bord
und heben mit wertvollsten Beiträgen das Niveau in ungeahnte Höhen). ;} C--
Ich war zwar noch nie in Burkina-Faso,aber ich kann mir nicht vostellen,wenn ich mich dort mit Haenden, und Fuessen gegen eine Ausweiskontrolle gewehrt haette,ob ich dann auch noch eine Praemie von 24.000.- Franken,z.B. vom Polizeichef erhalten haette.
3. Schweizer Gerichte sind in solchen Fällen absolut unbefangen, die Idioten in Frankreich keineswegs.
Sie befand, dass sich die Polizisten angesichts des Widerstands des Mannes richtig verhalten hätten. Das Bundesgericht schloss sich dem an.
ist marcel reich-ranicki eigentlich ehrenmitglied? unter welchem nick schrieb er?
Nun,wenn der Bankhalter und alle die sich beteiligen zuverlässig sind ist das schon ok.Wir machen in einem uns bekannten Kreis schon 4 Jahre mit
www.auxmoney.de,Was es nicht alles gibt :o :o Ich bin erstaunt
In Einzelfällen können Schmerzpatienten in Deutschland darauf hoffen, künftig Cannabis zu Therapiezwecken selbst anzubauen.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln soll sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) erneut mit entsprechenden Anträgen zum Eigenanbau der Droge befassen.
Es hat einige Muehe gekosten, den deutschen Studenten Josef S. zu einem Jahr Gefaengnis zu verurteilen. Josef S. war als Demonstrant gegen eine Tanzerei der Burschenschaftler angereist und bei der Demonstration verhaftet worden.
Immerhin haben wir nun ja einen Präzedenzfall.@jock
Neben Geldstrafe und Busse bekam D. zwei Jahre auf Bewährung.
D.s Verteidiger sprach vor Gericht von «unglücklichen Kausalzusammenhängen» und sagte, der Faustschlag sei nicht übermässig hart gewesen – das, obwohl sich sein Mandant dabei den Mittelhandknochen brach.
Zwei Jahre auf Bewährung für den mehrfachen sexuellen Missbrauch eines Kleinkindes. Unfassbar!
wie kann man das nachweisen, wenn es einen erst am naechsten Tag schlecht geht ?
Magen-Darm-Virus auf Reisen
Urlauber muss Schuld nachweisen
Während des Urlaubs krank zu werden ist übel. Weisen noch andere Gäste desselben Hotels dieselben Symptome auf, liegt der Verdacht nahe, dass die Herberge verantwortlich ist und in die Pflicht genommen werden kann. Doch der Nachweis ist schwierig.
wie kann man das nachweisen, wenn es einen erst am naechsten Tag schlecht geht ?
Doch ansonsten, wer mal am Strand ein Eis isst oder dort eine Pommesbude aufsucht, wie will er beweisen dass es hiervon kommt.
Genau wie in Thailand an den Strassenbuden, schmecken tuts manchmal gut.
Der Besuch in einem türkischen Schnellrestaurant im Einkaufszentrum Potsdamer-Platz-Arkaden hatte für Jugendliche aus Hessen ein böses Ende. Sie mussten sich erbrechen. Sie waren aber nicht die einzigen Leidtragenden
Insgesamt sollen 19 Menschen betroffen gewesen sein. Jetzt wird gegen den Betreiber wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt
https://www.pi-news.net/2017/03/1800-euro-strafe-fuer-plakat-am-sz-gebaeude/
"Waere schoen, wenn die CSU mal unter 50% kommt, damit man auf die Richterbefoerderung wieder etwas Einfluss nehmen kann."Das hatten wir in Bayern schon! Dann war eben die FDP dabei und dann galt das 2. Gesetz: Mia san mia!
Man kann nur noch {/ {/ {/ {/ {/ {/Lieber mit ner Zange Thailands Abfall einsammeln ??? Stimmts? ;D
Was bin ich froh, aus diesem {/ Land weg zu sein.
Lieber tot als dort! C--
Mal etwas positives aus dem Gericht, besonders für die Pressefreiheit.In diesem Fall nur für CH.
Sie war die einzige der Bezugspersonen des Getöteten, die kein vollständiges Alibi für die Tatzeit hatte.
...
Das Opfer hatte die Trennung seines Sohnes von der Verurteilten befürwortet. Weil die Frau bei zwei vorangegangenen Trennungen gewalttätig geworden war, schlossen die Psychiater, dass es sich dabei um ein eingeschliffenes Muster handle. In einem anderen Fall hatte die Frau mit einem Revolver in Richtung des auf der Toilette sitzenden Ex-Mannes geschossen.
Unsere Kulturbereicherer sind doch in allen Sparten der Kriminalität Experten!
Btw.: ist der Asylstatus aberkannt worden? Geht er nach diesen 4 Monaten in Schubhaft?
Hertle verwies auf die hohe „Straffälligkeitsquote“ des seit
März 2016 in Deutschland lebenden Asylbewerbers, der auch wegen
Schwarzfahrens einen Strafbefehl erhalten habe.
Mich ärgert eigentlich wie das alles vermengt wird ... mit den Flüchtigen ...
Aber es wird sich trotzdem leider vorläufig nix ändern!
Es wurde in Berlin wieder mal ein denkwürdiges Urteil gefällt, man fragt sich allerdings auch, wo die Mutter in der Zeit war:
Landgericht Berlin
37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung
Der Körper der Fünfjährigen war mit Verletzungen übersät. Nach einem Geständnis erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe.
Ein 37-Jähriger ist wegen schwerer Misshandlung seiner damals knapp fünf Jahre alten Stieftochter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Einen Monat lang habe der Angeklagte das Kind täglich geschlagen, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung.
Das Kind sei unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt worden. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen habe das Kind ein schweres psychisches Trauma erlitten. "Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter.
Polizisten waren im Februar 2015 schockiert, als sie die Fünfjährige aus der elterlichen Wohnung im Stadtteil Kreuzberg retteten. "Ihr Körper war mit Verletzungen übersät", berichtete ein Kinderarzt in dem Prozess. Auffällig sei der starre Blick des Mädchens gewesen. Die Kleine habe "gefrorene Aufmerksamkeit" - so der Fachbegriff - gezeigt. Das sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe das Mädchen tonlos erklärt: "Papa hat das gemacht."
Der Angeklagte hatte ein pauschales Geständnis abgelegt, über die Hintergründe der rohen Misshandlungen sagte er jedoch nichts. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat. Die Mutter soll die Polizei alarmiert, kurz darauf aber Beschuldigungen zurückgezogen haben. Weil sie nicht als Zeugin in dem Prozess erschien, soll sie ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen.
Das Mädchen, das seit zweieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie lebt, hatte nach Einschätzung einer Gutachterin im Ermittlungsverfahren völlig glaubhafte Angaben gemacht. Im Urteil sagte der Richter: "Der Inhalt der Akte hat mich erschüttert." Der Entscheidung war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen.
Quelle:
https://www.morgenpost.de/berlin/article211211739/37-Jaehriger-quaelte-Stieftochter-aus-religioeser-Ueberzeugung.html
Die erste Komponente ist die Strafe selber. Wo ist da der erzieherische Effekt? Ich würde bei Tätern, die aus archaischen Kulturkreisen stammen, eher für ein "Naturalstrafrecht" oder eben archaische Strafen plädieren. Da wird z.B. wenn ichs recht in Erinnerung habe in Malaysia mit der Peitsche ganz ordentlich gezüchtet. Denn es scheint, das nur diese Sprache verstanden wird.
Die zweite Komponente ist die Wirkung auf den Rest dieser Heimsuchung: keine wirkliche Strafe, wir können machen, was wir wollen....
Es wurde in Berlin wieder mal ein denkwürdiges Urteil gefällt:
Landgericht Berlin
37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung
Der Körper der Fünfjährigen war mit Verletzungen übersät. Nach einem Geständnis erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe.
Das Kind sei unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt worden. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen habe das Kind ein schweres psychisches Trauma erlitten. "Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter.
Die Kleine habe "gefrorene Aufmerksamkeit" - so der Fachbegriff - gezeigt. Das sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe das Mädchen tonlos erklärt: "Papa hat das gemacht."
Der Angeklagte hatte ein pauschales Geständnis abgelegt, über die Hintergründe der rohen Misshandlungen sagte er jedoch nichts. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat.
Dann hätte Sie Grundsicherung beantragen müßen?Das sehe ich etwas differenziert! Die Verwaltung dieses Staates, was man "öffentlichen Dienst" nennt, kümmert sich in eigener Machtvollkommenheit um jeden Sc.heißdre.ck, sie bläht sich eigenmächtig auf bis zur Unfinanzierbarkeit, sie schickt ihre unbrauchbaren "Überhänge" in die Parlamente um dort über 60% der Stühle zu besetzen und man soll für unser Geld nicht von ihr verlangen können, dass sich ihre Sozialabteilungen selbst auch ohne Aufforderung um solche Leute kümmern? Ich fass' es nicht! {+
9 Monaten Haft ohne Bewährung! Nun sitzt die alte Dame auf gepackten Koffern und wartet auf ihren Gefängnistermin.
«Ah ja guet, da chömer jetzt grad wieder uf Schwarz, lueg … Isch au wieder en chline Teil vo dä Uswahlsendig», sagte Glarner, währenddessen die Kamera auf drei junge dunkelhäutige Männer afrikanischer Herkunft schwenkte, die auf einer Parkbank sassen. Anschliessend fügte der Verurteilte hinzu: «Vielfach sinds fascht barfuäss, wärfet d War umä, lönd alles liggä, wie d Hüener de Dräck.»
«Jetzt chunnt wieder eini. So ä Stammeshäuptling.»
Schadenfreude ist die schönste Freude {*Gab es doch vor wenigen Wochen in TH auch - mit gleichem Ergebnis! Es gibt also noch erfreuliche Gerichtsurteile (leider zu wenige - besonders wenn es in Richtung Politik bzw. Migration geht).
Weder Mord noch Totschlag sondern zwei geldgierige Schwestern bekommen die Quittung :] ;}
https://www.nzz.ch/zuerich/finder-haben-pflichten-geld-oder-handy-ld.1305737 (https://www.nzz.ch/zuerich/finder-haben-pflichten-geld-oder-handy-ld.1305737)
Gillette gegen Wilkinson - Rasiererstreit: Gericht stoppt billige ErsatzklingenDas ist für mich die wichtigste Aussage in dem Artikel!
Würde auch zu Satire passen, aber da ist ein anderes Thema dran ;]
https://www.nzz.ch/zuerich/das-schreien-der-haehne-eine-juristische-realsatire-ld.1322412 (https://www.nzz.ch/zuerich/das-schreien-der-haehne-eine-juristische-realsatire-ld.1322412)
Amtsgericht bestätigt: Fristlose Wohnungskündigung wegen AfD-Mitgliedschaft rechtens
Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X
Kein Grund,hier beleidigende Aussagen zu machen --CWelcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X
Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.
Kein Grund,hier beleidigende Aussagen zu machen --CWelcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X
Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.
Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.
:D Wen kuemmerts,weil egal }{
er Verurteilte soll seine Opfer außerdem mit jeweils 30.000 Euro entschädigen, wie italienische Medien berichteten.
Der Freund der Polin, der geschlagen wurde, soll 20.000 Euro erhalten.
Die Strafe war um ein Drittel niedriger als vom Strafgesetzbuch für ähnliche Fälle vorgesehen,
weil der Täter seine Verantwortung zugegeben und sich für ein Schnellverfahren entschlossen hatte.
Die Anwälte der Opfer erklärten sich mit dem Urteil zufrieden.
Berufsrichter akzeptierten Entscheidung nichthttp://www.tt.com/panorama/verbrechen/13695872-91/mordprozess-nach-kopfschuss-wahrspruch-ausgesetzt-kein-urteil.csp (http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13695872-91/mordprozess-nach-kopfschuss-wahrspruch-ausgesetzt-kein-urteil.csp)
Die Geschworenen gingen demgegenüber davon aus, dass der Angeklagte nicht der Schütze war, der Igor T. zu Tode brachte. Diese Entscheidung akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. „Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben“, gab der Vorsitzende Georg Olschak bekannt.
Oberlandesgericht wies Straches Klage ab
Bereits am 14. Dezember ließ die "Linkswende" verlautbaren, dass das Oberlandesgericht Wien in einem erstinstanzlichen Urteil entschieden habe, dass "eine derartige Ablehnung gegen einen führenden Politiker" auch "auf schockierende und provozierende Art und Weise geäußert werden kann".
Das Gericht sah darin einen "elementaren Bestandteil der Meinungsfreiheit.
Wenig überraschend legte Strache gegen das Urteil Berufung ein, diese wurde jedoch am gestrigen Mittwoch abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dem "Kurier" bestätigte.
...und wieder hat's ein Schwein erwischt ;}...und was lernen wir daraus?
...und was lernen wir daraus?
Wieder eine Bestätigung, dass in TH für Geld wirklich ALLES zu haben ist...
Ok. Was kostet es ...
NACH KÜNDIGUNG WEGEN TERROR-VERDACHT
VW muss Islamist
weiter beschäftigen
...
Der Autobauer hatte ihm im November 2016 gekündigt, weil er Arbeitskollegen bedrohte und wohl in das ISIS-Gebiet reisen wollte.
...
Die Vorwürfe gegen den Montagearbeiter (3500 Euro Monatsgehalt) wiegen schwer: Volkswagen befürchtete, dass ihr Angestellter einen Anschlag auf dem Werksgelände in Wolfsburg begehen könnte. Zum Beispiel bei einer Betriebsversammlung, zu der bis zu 10 000 Arbeiter kommen.
...
Laut den VW-Anwälten und dem Verwaltungsgericht Braunschweig ist es erwiesen, dass Samir B. „bei der Rekrutierung und Unterstützung von Kämpfern aus Wolfsburg involviert war“.
...
In der Wolfsburger Fußgängerzone verteilte er mit anderen späteren ISIS-Kämpfern Korane und auch Schriften von Hassprediger Pierre Vogel. Damit aber nicht genug: Laut Ermittlern soll Samir an seinem Arbeitsplatz im Reifenkeller seine Arbeitskollegen bedroht haben: „Ihr werdet alle sterben.“
...nicht nur in Wien! Davon muss es noch viel mehr geben, damit das System reagiert und den "Instanzenweg" reformiert!
In Wien sagt man zu so einer Dame Querulantin...
{:}
. . . .Laut Vertreterin der Anklagebehörde handle es sich beim gebürtigen Kärntner um „einen Serientäter, einen Rückfalltäter“, der wegen 3h Verbotsgesetz insgesamt mehr als 13 Jahre Haft erhalten habe. . . . .
Der Staatsanwältin zufolge hatte der 66-Jährige nach dem von der Anklage erfassten Zeitraum weitere Schreiben verfasst. Sie beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, der Verteidiger sprach sich dagegen aus.
Die Geschworenen entschieden nach ihrer Beratung einstimmig für einen Schuldspruch nach Paragraf 3h Verbotsgesetz. Im Gegensatz zum Ergebnis des Gutachtens votierten bei der Zusatzfrage sieben Laienrichter dafür, dass der 66-Jährige zurechnungsfähig sei.
Das Gericht sprach zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch aus. Die Gefahr sei, dass durch weitere Schreiben des Mannes „labile Personen in seinen Einflussbereich gezogen werden, die eine ‚Auschwitzlüge‘ bekräftigen“ würden, sagte der vorsitzende Richter.. . . . .
Ab wann oder was gilt eine Frau fuer fett,
ab wann fuer schiach,
ab wann oder wie fuer Oesterreicher begehrenswert ?
Dieser Wahnsinn schwappt aber schon nach Thailand rüber. Siehe:http://www.touch-me.at/gaestebuch
http://thailandtip.info/2018/03/28/zehn-jahre-gefaengnis-fuer-maenner-die-frauen-waehrend-der-songkran-feiertage-antatschen/
"Antatschen" soll also in Thailand schlimmer als diverse Morde geahndet werden. {+
Die Beamten schauten deshalb genauer hin und recherchierten auf Facebook über den Mann.
Dabei stiessen sie auf Bilder seiner Frau, die den Flüchtling als stolzen Eigentümer eines Geschäfts in Palma de Mallorca zeigten.
Abklärungen mit den spanischen Behörden ergaben, dass der Nigerianer bereits in Spanien ein Asylgesuch gestellt und das Geschäft unter einer falschen Identität betrieben hatte.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ordnete eine Wegweisung nach Spanien an.
...
Sein Anwalt reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid aufgrund der Facebook-Recherche ein.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch, diese sei «keineswegs zu bemängeln». Das SEM klärt nun ab, ob und wie weit öffentlich verfügbare Informationen aus Social Media zur Identifizierung von Asylsuchenden verwendet werden können.
Was für ein Urteil??? {+ {+ Den Richter/Richterin sollte man mal vergewaltigen, mal sehen, was danach für ein Urteil kommt...:
Vergewaltiger erhält Bewährungsstrafe
Braunschweig. Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia hat gestanden,
in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Kralenriede im November
2016 eine damals 23 Jahre alte Frau aus Serbien vergewaltigt zu haben.
Er wurde dafür am Donnerstag vom Amtsgericht Braunschweig zu
einer zweijährigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt.
Die schwer traumatisierte und in ihrem Leben bereits mehrfach sexuell missbrauchte
Frau musste in der Verhandlung nicht aussagen, ein eingeholtes Glaubwürdigkeitsgutachten
stützte ihre Angaben und die Anklage.
Aus der BZ von heute
Vergewaltiger erneut vor Gericht
Die Strafe des Mannes, der bei Bonn eine Camperin vergewaltigte, wird neu verhandelt
Bonn. An ein normales Leben ist für die Opfer bis heute nicht zu denken:
Auch gut anderthalb Jahre nach der Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn können die junge Frau und ihr Freund nach eigenen Angaben nur schwer ihren Alltag meistern.
Der Täter, der das Paar aus Süddeutschland in jener Nacht überfiel, ist zwar verurteilt worden.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil teilweise aufgehoben.
Seit Dienstag muss das Bonner Landgericht nun klären, ob der abgelehnte Asylbewerber aus
Ghana bei der Tat vermindert schuldfähig war.
Die Richter verlesen im Revisionsprozess bedrückende persönliche Erklärungen der beiden Opfer,
in denen diese ausführlich berichten, wie es ihnen in den vergangenen Monaten ergangen ist.
Demnach leiden beide nach wie vor stark unter den Geschehnissen, haben Angstzustände, mussten ihr Studium unterbrechen und finden keine Ruhe.
„Stellen Sie sich vor, Sie versuchen ans Ufer zu schwimmen, und jedes Mal, wenn Sie fast
da sind, kommt eine Welle und zieht Sie zurück“ so beschreibt die junge
Frau ihre vergeblichen Versuche, wieder Fuß zu fassen.
Als sie von der BGH-Entscheidung erfahren habe, sei sie fassungslos gewesen:
„Wenn ich heulen und kotzen gleichzeitig könnte, so hätte ich das getan.“
Mit einer Astsäge hatte der Angeklagte das Zelt der damals 23-Jährigen
und ihres 26 Jahre alten Freundes durchschlagen.
Er bedrohte sie mit dem machetenähnlichen Werkzeug und zwang dann die Studentin
nach draußen, wo er sie vergewaltigte. während der Freund die Tat miterleben musste.
Dass der heute 32-Jährige zu Recht wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer
Erpressung verurteilt wurde, steht auch aus Sicht des BGH fest.
Doch die Strafhöhe von elfeinhalb Jahren, die das Landgericht verhängt hatte, bedarf aus Sicht der obersten Strafrichtereiner Überprüfung – ein psychiatrisches Gutachten soll klären,
ob der an einer Persönlichkeitsstörung leidende Mann vermindert schuldfähig ist.
Der Angeklagte, der im ersten Prozess aggressiv aufgetreten war, hielt sich am Dienstag zurück.
Ein Urteil wird am 5. Oktober erwartet.
dpa
Zurückgeholter Afghane klagt erfolglos gegen abgelehnten Asylantrag.
Ein im Juli widerrechtlich aus Neubrandenburg abgeschobene Afghane bekommt kein Asyl in Deutschland.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Greifswald sagte, die Klage gegen den abgelehnten Asylantrag sei abgewiesen worden.
Nach Medien-Informationen machte das Gericht geltend, der Mann sei während seines ungewollten Aufenthalts in Afghanistan nicht verfolgt worden und könne von keiner konkreten Gefahrenlage berichten.
Die Anwältin des 20-Jährigen will Rechtsmittel einlegen.
Wäre ich ein "Nichtseßhafter" würde ich mich Ende Oktober auf den Chemnitzer Rathausplatz stellen mit "Hitlergruß"!
Den Gerichtssaal würde ich mit einem "Hitlergruß" betreten!
So hätte ich es im Winter schön warm und wäre gut versorgt!
Mir ging und geht es mehr um die Verhältnismäßigkeit: wenn irgendwelche Asylparasiten junge Mädchen vergewaltigen gibt es Bewährungsstrafen, wenn ein Deutscher den Arm hebt geht er ins Gefängnis....
Schmirn — Ein Ausflug in die Schwammerl bei Schmirn kam am Donnerstag vier Italienern teuer. Ein Zeuge hatte beobachtet, wie zwei italienische Autos — beladen mit einer großen Menge Pilze — talwärts fuhren und alarmierte die Polizei. Eine Streife der Steinacher Polizei stoppte die Autos auf der Brennerstraße.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten dann mehr als 63 Kilogramm Steinpilze im Kofferraum. Die Bezirkshauptmannschaft ordnete die sofortige Sicherheitszahlung von 200 Euro pro Person an. Die 60 bis 73 Jahre alten Italiener durften pro Person zwei Kilo Pilze behalten.
Die übrigen Schwammerl beschlagnahmte die Polizei — und brachte sie dem Annaheim in Mühlbachl.
Mohammed «pädophil» zu nennen, ist kein MenschenrechtJa, mit der konsequenten Trennung von Staat und Kirche hat die Justiz in der gesamten EU auch so ihre Last und es bleibt die Erkenntnis, dass "wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe"! Kinderehen (und z.B. auch Bigamie) sind nur bei "Längerhierlebenden" (meist Christen) strafbar bei den Musels ist das durch die Religion gedeckt und gehört auch zu deren "Kultur" (nur ein Beispiel: http://doku.me/missbraucht-und-ermordet-kinderschaender-in-afghanistan/ ). Die Unterwürfigkeit der EU-Justiz gegenüber dem Islam ist mehr als erbärmlich!
«Diffamierung des Propheten Mohammed nicht freie Meinungsäusserung». Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen eine Österreicherin, die den Propheten des Islams indirekt als pädophil bezeichnet hatte. Dass die österreichische Justiz die Frau deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, habe nicht ihr Recht auf freie Meinungsäusserung gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, urteilten die Richter in Strassburg am Donnerstag. --C --C {[ {[
https://bazonline.ch/ausland/europa/mohammed-als-paedophil-zu-bezeichnen-ist-kein-menschenrecht/story/24218106 (https://bazonline.ch/ausland/europa/mohammed-als-paedophil-zu-bezeichnen-ist-kein-menschenrecht/story/24218106)
Ich bin schon gespannt, wann sich der österreichische VfGH mit dieser Problematik beschäftigt,Na ja, das Ding scheint ja noch nicht endgültig "gelutscht" zu sein. Zum Einen wurde Widerspruchsrecht eingeräumt und zum Anderen gibt es ja noch den EuGH (und evtl. Den Haag?)
nachdem dieses Urteil ein Schutzbedürfnis von religiösen Gefühlen von Muslimen bestätigt und die österreichische
die Herabwürdigung von christlichen Zeichen als Meinungfreiheit beurteilt. >: >: >:
»Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot« - Freispruch von Ivo Sasek www.kla.tv/12904Gibt noch mehr, man kann sichs auch als Video anschauen.
23.08.2018
Freispruch für Ivo Sasek. Sasek wurde am 21. August 2018 von Schweizer Gericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Was bisher geschah:
Am 24. November 2012 ließ Kla-TV- und AZK-Gründer Ivo Sasek die ehemalige Strafverteidigerin Sylvia Stolz an der 8. AZK sprechen. Inhalt ihres Referats war ihr persönlicher Erfahrungsbericht, in dem sie schilderte wie sie einen Mandanten wegen Bestreitung des Holocausts verteidigen sollte, ihr aber vom Gericht spontan ein Beweisverbot, dann ein Sprechverbot und schließlich ein absolutes Verteidigungsverbot auferlegt wurde. Weil Sylvia Stolz ohne Rücksicht auf eigene Verluste an ihrer Berufspflicht festhielt, widersetzte sie sich der richterlichen Verfügung und wurde, noch plädierend, von Sicherheitskräften aus dem Gerichtssaal getragen. Dann wurde sie angezeigt und für diese Tat dreieinhalbjährig hinter Gitter gebracht. Nach Verbüßung ihrer dreieinhalb jährigen Strafe schilderte Sylvia Stolz ihre Erfahrungen bei der 8. AZK und wurde deshalb gleich abermals verklagt und zu weiteren 18 Monaten Gefängnis verurteilt, wogegen sie seit nun aber fast 6 Jahren wiederholt Berufung eingelegt hat. Aber auch Ivo Sasek wurde von den Schweizer Rechtsanwälten David Gibor und Daniel Kettiger mit Strafanzeigen überzogen, so dass die Staatsanwaltschaft Sasek am 21. August 2018 mit einem Strafbefehl vor Gericht zog – wegen Rassendiskriminierung und Mithilfe zur Holocaustleugnung.
Ivo Sasek verteidigte sich an besagtem 21. August 2018 ohne Anwalt selbst vor Gericht und erzielte einen Freispruch! Die öffentliche Gerichtsverhandlung fand in einem bis zum letzten Platz besetzten Gerichtssaal statt. Verschiedene Medienvertreter waren anwesend. Letztere erlebten den richterlichen Freispruch somit live mit. Ivo Sasek ist nun rechtskräftig von jedem Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Diese Unschuldsbekräftigung bedeutet auf der anderen Seite, dass sowohl die Strafanzeigen seiner Ankläger Daniel Kettiger und David Gibor, als auch der daraus resultierende Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft nicht rechtens waren. So wurden alle erhobenen Bussen, Anwalts- und Gerichtskosten gegen Ivo Sasek auf die Staatsanwaltschaft, bzw. den Schweizer Staat abgewälzt. Während nun alle Androhungen gegen Ivo Sasek rechtmässig fallen gelassen wurden, verbleibt dennoch – und dies ist die schlechte Nachricht – der böse Nachruf durch den widerrechtlichen Rufmord vorschneller Massenmedien. Denn sämtliche Medien hätten so lange an der Unschuldsvermutung festhalten müssen, bis dass ein Gericht ordnungsgemäss eine Schuld festgestellt hat. Doch dies hat genau am 21.8.2018 das 1. Mal überhaupt stattgefunden. Einmal mehr brachten es Massenmedien widerrechtlich fertig, Kla-TV-Gründer Ivo Sasek im gesamten deutschsprachigen Raum vorlaut und vor allem vorschnell als verurteilter Straftäter zu brandmarken: natürlich wie immer gewürzt mit diskriminierendn Schandtiteln wie etwa Sektenguru, Sektenchef oder zumindest Sektenprediger, der sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht habe:
Weil Sasek´s Gegendarstellungen seit Jahrzehnten von allen Mainstream-Medien konsequent verweigert werden, nimmt Kla-TV seine Zuschauerschaft in den kommenden Tagen wieder einmal auf eine kleine Reise mit. Begleiten Sie uns auf dieser Reise und erleben Sie hautnah, wie unsere sogenannten Staats-und Qualitätsmedien ticken. Die Reise beginnt gleich jetzt, mit einer kleinen Rückschau auf das was war, und mit welchen Worten Kla-TV-und AZK-Gründer Ivo Sasek nach vergeblichen Beweisanträgen an die Staatsanwaltschaft dann schliesslich an seine 3 Richter gelangt ist. Weiter geht später die Reise, wenn Sasek seinen Freispruch an die Verleumder-Medien heranträgt und sie wieder einmal zu einer rechtmässigen Veröffentlichung aufruft. Wir wollen miteinander beobachten, wie sie im Einzelnen damit umgehen. Werden sie ihre Verleumdungskampagnen einsehen und bereuen? Werden sie ihre Irrtümer und Lügen berichtigen und irgendwie versuchen, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen? Antworten dazu erwarten Sie in den kommenden Tagen – hier bei Kla-TV.
Ja, wir brauchen wieder Richter Gnadenlos...Rio Zuckerhut.
Wo ist der eigentlich hin??
Der Küchen-Officemitarbeiter soll die Taten in den Jahren 2013 und 2014 begangen haben, als seine damals rund 14-jährige Nichte als «Pflegekind» bei ihm wohnte.{/
Laut der Anklage zeigte er dem Mädchen Porno-Videos, berührte sich vor ihr im Intimbereich und forderte sie zum Mitmachen auf.
Vor den Sommerferien 2013 soll er sie dann gegen ihren Willen anal sowie zwei Mal vaginal penetriert haben.
Im Herbst des Folgejahres verabreichte er dem Opfer einen Tee mit starken Beruhigungsmitteln, wodurch sie widerstandsunfähig wurde und er Geschlechtsverkehr vollzog.
Im November 2015, zu einer Zeit, als die Frau von der Elfenbeinküste auf den Entscheid wartete, ob ihr abgelehntes Asylgesuch noch einmal in Wiedererwägung gezogen wird, sollte sie vom Durchgangszentrum in Embrach in die Notunterkunft Adliswil verlegt werden.
Als sie davon erfuhr, versuchte sie bei einer Psychiaterin und einer Gynäkologin erfolglos, für die gut 30 Kilometer ein Reiseunfähigkeitszeugnis zu erhalten, weil sie nicht schon wieder zügeln wollte. Und so unternahm sie am Tag der Abreise keinerlei Anstalten, ihre Sachen zu packen.
Als eine 26-jährige Betreuerin in ihr Zimmer kam, um ihr beim Packen zu helfen, nahm die Frau aus ihrem Schrank einen 43 cm langen Gertel, der eine 31 cm lange, sehr scharfe Klinge aufwies. Damit schlug sie etwa zwanzigmal auf Kopf, Rumpf und Extremitäten ihres Opfers ein.
Die Schläge waren so heftig, dass die Klinge teilweise fast 15 Zentimeter in den Körper eindrang. Beim Schädeldurchstich wurde das Gehirn nur um wenige Millimeter verpasst. Die lebensgefährlich verletzte Betreuerin erlitt 21 verschiedene Stich- und Schnittwunden.
Hoffentlich muss sie die auch tatsächlich absitzen.
Besser wäre Zwangsarbeit, so wie es oft in den USA ist!
einen 43 cm langen Gertel, der eine 31 cm lange, sehr scharfe Klinge aufwies
Dass die Schweizer ein bisschen mehr Grips haben in der Behandlung der Neuankömmlinge sollte ja bekannt sein..Von einem "Gürtel" war keine Rede:
{*Zitateinen 43 cm langen Gertel, der eine 31 cm lange, sehr scharfe Klinge aufwies
DER Gürtel würde mich interessieren....
...ich auch nicht, kann aber nur so sein!
@Helli
danke für die Aufklärung, "Gertel" kannte ich nicht...
danke für die Aufklärung, "Gertel" kannte ich nicht...
Ein weiterer Punkt ist,dass der Aufenthalt im Gefaengnis,keinen Erwerb von Renten-
punkten ermoeglicht,sodass dies u.U. zur Altersarmut wegen geringer Rente fuehrt,ob-
wohl der Insasse die ganze Zeit gearbeitet hat.
Das Meiste habe wiedergegeben aus den " Blaettern fuer deutsche und internationale
Politik ".
Koennte durchaus sein,dass dort mehr Expertise vorhanden ist und das Thema vor-
urteilslos behandelt wurde.
Nur dir schaden sie deinen Ruf eher mehr als mir,wie ich den mir zugekommen Mails
seit einiger Zeit,entnehme.
Noch was @Bruno99 - ich bin weder gruen noch links.Also kannst du die Unterstellungen
lassen,denn mir gehen sie sowieso am Allerwertesten vorbei.
Jock, auf die Mails, sollten sie denn existieren, gebe ich gar nichts, wer mir was zu sagen hat, kann es im Saloon, Mitteilung von Mitglied.... posten.
Was einem Sklaventum charakteristisch ist,ist die Tatsache,dass die von Haeftlingen er-
brachte Arbeitsleistung um ein Vielfaches am freien Markt verkauft wird,ja sogar offen
beworben wird,und der Hauptgewinn der JA verbleibt
bis auf dem einen,der seine Eltern getötet hat...
@jock
man sollte vielleicht doch nicht vergessen, dass Gefängnisinsassen EINE STRAFE ZU VERBÜSSEN HABEN.
Es sind KEINE Waisenkinder....
Um die ca. 75 Eurocent Stundenlohn,der ihnen verbleibt,werden fuer diverse Artikel
ausgegeben,die in den Haftanstalten ueberteuert angeboten werden.
Das Meiste habe wiedergegeben aus den " Blaettern fuer deutsche und internationale
Politik ".
Koennte durchaus sein,dass dort mehr Expertise vorhanden ist und das Thema vor-
urteilslos behandelt wurde.
12,50 Euro Lohn am Tag
Den Vertrag schließt Jan-Marc Stührmann mit der Arbeitsverwaltung des Frauengefängnisses ab, die dem „Landesbetrieb“ untergeordnet ist.
Die JVA stellt in der Anstaltseigenen Schneiderwerkstatt die Maschinen und das Personal.
Der Unternehmer Stührmann liefert das Material, Segeltuch, Garne, Schließen, Gurtband, und holt die fertigen Taschen ab.
Auf den Lohn der Arbeiterinnen hat er keinen Einfluss, denn der wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist im „Paket“ mit drin, das er pro Tasche bezahlt:
„Natürlich ist es so, dass die Frauen meines Wissens nach dem jetzigen Stand 12,50 Euro maximal am Tag verdienen dürfen, das ist festgelegt im Justizvollzugsgesetz, dieses wiederum ist verabschiedet von der Bundesregierung, diese wird in unserer Demokratie von uns gewählt, und das Gefängnis ist natürlich angehalten zu sagen als staats- oder hochsubventioniertes Unternehmen, keine Konkurrenz gegenüber der freien Wirtschaft darzustellen.
19 Millionen Euro Umsatz im Jahr in den dreizehn Haftanstalten in Niedersachsen!
Was einem Sklaventum charakteristisch ist,ist die Tatsache,dass die von Haeftlingen er-
brachte Arbeitsleistung um ein Vielfaches am freien Markt verkauft wird,ja sogar offen
beworben wird,und der Hauptgewinn der JA verbleibt.
@Bruno99...und wer bezahlt Unterkunft, Verpflegung und Bewachung (von den angefallenen Kosten bis er mal endlich da drin hockt gar nicht zu reden)? Warum soll er das nicht komplett abarbeiten müssen?
Du hast aber ueberlesen,dass ich geschrieben habe,dass die 75 Eurocent jener Be-
trag ist,der dem Haeftling verbleibt.
Damit ist gemeint,dass er nur diesen Betrag ausgeben kann,weil ja die Haelfte von
der JVA fuer ihn gespart wird.
Also das heisst,dass der Haeftling rd. 1.50 Euro/pro Stunde verdient und somit bei
einem "Einkommen" von rd. 12 Euro,bei einem 8 stuendigen Arbeitstag zu liegen be-
kommt.
Jock
@Bruno99was bist denn du für komischer Vogel ?.Leute gibts hier,ich fasse es nicht..
Wenn du bezweifelst,dass es Mails gibt,die deine Arbeit als Moderator kritisch
sehen,biete ich dir an,einen Notar zu beauftragen,der in meine Mailkorrespondenz
Einsicht nimmt.
Jock
Wenn du bezweifelst,dass es Mails gibt,die deine Arbeit als Moderator kritisch sehen...
Dann kannst du sicherlich wieder schlecht schlafen.
Die Sache mit der Pflicht zur Arbeit hinter Gefaengnismauern ist ein wenig anruechig
und erinnert sehr an Sklavenarbeit,daher ist in Spanien und Frankreich die Arbeits-
pflicht ausgesetzt.
Kritiker der Pflichtarbeit hinter Gefaengsmauern beklagen,dass der Abstand zur freien,
geregelten Arbeit zu gross ist.
Insbesondere ist ein Kritikpunkt die miese Bezahlung,die zu dem noch zur Haelfte zwang-
gespart wird und erst am Ende des Gefaengnisaufenthalts ausbezahlt wird.
Ein weiterer Punkt ist,dass der Aufenthalt im Gefaengnis,keinen Erwerb von Renten-
punkten ermoeglicht,sodass dies u.U. zur Altersarmut wegen geringer Rente fuehrt,ob-
wohl der Insasse die ganze Zeit gearbeitet hat.
Was einem Sklaventum charakteristisch ist,ist die Tatsache,dass die von Haeftlingen er-
brachte Arbeitsleistung um ein Vielfaches am freien Markt verkauft wird,ja sogar offen
beworben wird,und der Hauptgewinn der JA verbleibt.
@Bruno99
@Helli
@Suksabai
Ach ja,vielleicht haette ich dazuschreiben sollen,dass dies nicht meine Meinung zu
dem Thema ausdrueckt.
Das Meiste habe wiedergegeben aus den " Blaettern fuer deutsche und internationale
Politik ".
Koennte durchaus sein,dass dort mehr Expertise vorhanden ist und das Thema vor-
urteilslos behandelt wurde.
Noch was @Bruno99 - ich bin weder gruen noch links.Also kannst du die Unterstellungen
lassen,denn mir gehen sie sowieso am Allerwertesten vorbei.
Nur dir schaden sie deinen Ruf eher mehr als mir,wie ich den mir zugekommen Mails
seit einiger Zeit,entnehme.
Jock
Mann skalpiert
Der ist noch nicht fertig! Bei dem Goldstück ist noch ein weiterer, ähnlicher Verg...s-Fall anhängig!
Ali B. muss lebenslang ins Gefängnis. Er hatte gestanden, die Schülerin Susanna im Sommer 2018 getötet zu haben.
Die Kosten, die mit diesem und tausenden anderen Verbrechen von Merkels Gästen in Zusammenhang stehen, sollte doch bitte die Kanzlerin aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Die moralische Schuld wird separat "abzuarbeitet" sein....die "achte Hoelle" grüßt...
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article226440409/Mordfall-Susanna-Ali-B-lebenslaenglich-verurteilt-Niederlage-fuer-Mutter.html
Was diese <img src="Smileys/t3net/censored.gif" alt="" title="zensiert"/> kostet ... und der Schlafmichel wählt weiter so ....
Ja anscheinend.. selbst im blauen Sachsen soll die CDU ja klar vorneliegen.Diese Meldungen wechseln aber auch täglich, je nach Wetterlage und Verkünder!
Schlimm finde ich das Leute wie Thierse jetzt im Osten aufrufen nicht AFD zu waehlen..... nach 30 Jahren Mauerfall nun auch zu Merkels Blockfloete mutiert
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Thierse#Parteilaufbahn siehe "Kontroversen".
u. a. als Schirmherr der Amadeu Antonio Stiftung
Dashcam-Aufzeichnung ist als Beweismittel nicht zulässig
Das Bundesgerichtsurteil ist in der BAZ hinter der Paywall. Für Nichtbezahler nicht lesbar.Nein, der Link ist "offen" und ok!
10.000 Euro Zwangsgeld, falls IS-Anhängerin nicht nach Deutschland gebracht wird
Im Fall einer mutmaßlichen IS-Anhängerin ist der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht worden, falls Deutschland sie nicht bis Ende des Monats aus einem syrischen Flüchtlingslager holt. Das entschied ein Berliner Gericht. . . . . . . .
Ich hoffe, das Urteil wird rechtskräftigZitat: Zwei der Angeklagten, die keinen Schweizer Pass haben, sollten die Schweiz verlassen.
https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/urteil-in-buelach-gefaellt-knast-fuer-dildo-quaelerinnen-id15980830.html (https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/urteil-in-buelach-gefaellt-knast-fuer-dildo-quaelerinnen-id15980830.html)
Unglaublich, was die vier da getrieben haben {/ {/ {/
Warum geht das in DE nicht? Warum "darf" das nur die Schweiz machen (Straffällige rausschmeißen)?
Warum geht das in DE nicht? Warum "darf" das nur die Schweiz machen (Straffällige rausschmeißen)?Weil das Schweizer Volk mittels Initiative darueber gefragt wurde und die Mehrheit dafuer gestimmt hatte.
....und haette es keine Mehrheit gegeben, dann haette man halt noch einmal 'Abgestimmt' ;)
....und haette es keine Mehrheit gegeben, dann haette man halt noch einmal 'Abgestimmt' ;)du scheinst das mit Gepflogenheiten in der EU zu verwechseln C--
... du weisst das es stimmt ;)
Am Freitag wurde das Urteil gefällt.{* {*
Das Bezirksgericht Zürich spricht die Klima-Aktivistinnen und Aktivisten schuldig.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung von zwölf Klimaaktivistinnen und -aktivisten wegen Hausfriedensbruchs bestätigt, die im November 2018 in die Eingangshalle der Credit Suisse in Lausanne eindrangen.
Sie können keinen sogenannten rechtfertigenden Notstand geltend machen.
Kommt dabei eine lebenslange Haft heraus oder "nur" 30 Jahre Knast,wird man es
so akzeptieren muessen.
Aus deinem Kommentar kann man,wenn man boese ist,herauslesen,dass 30 Jahre
Haft angemessen sind und nicht mehr.
inzwischen ist sie nach ihrer Flucht mit dem Rollator gefasst und in U Haft.
Schlimm das die Richter sich dem politischen Druck der ganzen "juedischen Vereine" beugen, die gestern sich ueber die Flucht beschwert haben.
die Frage ist doch hat sie vorher gewusst was da los ist in Stutthof, konnte sie ohne weiteres kuendigen. Fuer mich ist es einfach unglaublich das man eine Sekretaerin zur Beihilfe zum Mord anklagen will, dazu noch nach fast 80 Jahren.
BILD KONTRA VERFASSUNGSGERICHT
Karlsruhe war zu maulfaul
...
Das Bundesverfassungsgericht sichert mit seiner Rechtsprechung die Pressefreiheit. In eigener Sache gab sich Karlsruhe gegenüber einer „Bild“-Journalistin allerdings zugeknöpft. Das hat das Verwaltungsgericht nun sanktioniert.
Zwar nicht aus D-A-CH, betrifft aber die Schweiz.
https://www.20min.ch/story/menschenrechts-gericht-hat-entschieden-schweiz-diskriminiert-maenner-mit-witwerrente-252897759275
@Raburi
Zwar nicht aus D-A-CH, betrifft aber die Schweiz.
https://www.20min.ch/story/menschenrechts-gericht-hat-entschieden-schweiz-diskriminiert-maenner-mit-witwerrente-252897759275
Ist das CH in D-A-CH nicht für die Schweiz?
. . .Diese Asylrichter sind so weltfremd, dass man es nicht glauben kann.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Datenschutz Vorrang vor dem legitimen Ziel des Staates, die Identität illegaler Einwanderer festzustellen. . . . .
Zitat. . .Diese Asylrichter sind so weltfremd, dass man es nicht glauben kann.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Datenschutz Vorrang vor dem legitimen Ziel des Staates, die Identität illegaler Einwanderer festzustellen. . . . .
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-dieses-asyl-urteil-ist-der-wahnsinn-82963160.bild.html?dicbo=v2-5njvvi4&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_2.bild (https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-dieses-asyl-urteil-ist-der-wahnsinn-82963160.bild.html?dicbo=v2-5njvvi4&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_2.bild)
fr
Messerattacke auf Frauen – zwei Joints genügen für einen Freispruch {+
https://www.20min.ch/story/messerattacke-auf-frauen-zwei-joints-genuegen-fuer-einen-freispruch-369281588590 (https://www.20min.ch/story/messerattacke-auf-frauen-zwei-joints-genuegen-fuer-einen-freispruch-369281588590)
“Auf einem guten Weg”: Syrer vergewaltigt 15-Jährige und kommt mit Bewährung davon
Ist Vergewaltigung in Deutschland nur noch ein Kavaliersdelikt? Der Eindruck drängt sich auf. Am vergangenen Freitag kam in Osnabrück ein Syrer, der ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte, mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Begründung des Richters: Der Mann wäre auf einem guten Weg, ein ganz normaler Mitbürger zu werden.
https://report24.news/auf-einem-guten-weg-syrer-vergewaltigt-15-jaehrige-und-kommt-mit-bewaehrung-davon/ (https://report24.news/auf-einem-guten-weg-syrer-vergewaltigt-15-jaehrige-und-kommt-mit-bewaehrung-davon/)
Karlsruhe erklärt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nach Scharia-Recht für grundrechtswidrig
Ein großer Schritt für die Scharia und ein gewaltiger Rückschritt für Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schützt Kinderehen – denn es fordert, dass diese nach Erreichen der Volljährigkeit als wirksame Ehe in Deutschland fortgeführt werden können. Das geltende deutsche Gesetz, das Kinderehen verbietet, schränkt nach Ansicht des Gerichts die Grundrechte ein. Die Grund- und Menschenrechte der nach Scharia-Recht zwangsverheirateten Mädchen scheinen hier irrelevant zu sein.
https://report24.news/karlsruhe-erklaert-gesetz-zur-bekaempfung-von-kinderehen-nach-scharia-recht-fuer-grundrechtswidrig/ (https://report24.news/karlsruhe-erklaert-gesetz-zur-bekaempfung-von-kinderehen-nach-scharia-recht-fuer-grundrechtswidrig/)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Diskriminierung.
Auslöser ist eine Polizeikontrolle eines Schweizers mit kenianischen Wurzeln am HB.
https://www.20min.ch/story/fall-wa-baile-egmr-verurteilt-die-schweiz-wegen-racial-profiling-103046854
Nun ja, an der Schule meiner Tochter wurde Werbung für die Impfung gemacht. Vor der Schule stand der Impfbus.
Dem sage ich alles andere als neutral. Freie Meinung, dann sollte es auch gelten wenn einer anderer Meinung ist.
Weil ein Aargauer Kantonsschullehrer öffentlich die Corona-Massnahmen kritisierte, wurde ihm gekündigt.
Das war rechtens, urteilt nun das Bundesgericht.
https://www.20min.ch/story/kanton-aargau-massnahmenkritischer-lehrers-scheitert-vor-bundesgericht-103086658
Ein Leserkommentar. {* {*ZitatNun ja, an der Schule meiner Tochter wurde Werbung für die Impfung gemacht. Vor der Schule stand der Impfbus.
Dem sage ich alles andere als neutral. Freie Meinung, dann sollte es auch gelten wenn einer anderer Meinung ist.