ThailandTIP Forum

Thailand-Foren der TIP Zeitung => Sammelsurium => Thema gestartet von: crazyandy am 17. März 2010, 16:25:07

Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 17. März 2010, 16:25:07
da Gerichtsurteile aus D-A-CH uns alle etwas angehen könnten starte ich dieses Thema zumal es in Teilen auch längerfristig gültig sein kann :

Keine rückwirkende Hinterbliebenenrente für Lebenspartner

Kassel (apn) Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben für den Zeitraum vor 2005 keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Ehepaare und Lebenspartnerschaften müssten für diesen Zeitraum nicht gleich behandelt werden, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel. Erst mit dem seit 2005 geltenden Lebenspartnerschaftsgesetz sei eine Rechtsgrundlage für Ansprüche geschaffen worden. Damit scheiterte die Klage eines Mannes aus Koblenz, der von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eine entsprechende Rente gefordert hatte.
http://de.news.yahoo.com/1/20100316/tde-keine-rckwirkende-hinterbliebenenren-4f41a58.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 18. März 2010, 11:06:57
na ob es den Herren Richter gefallen auch gefallen würde wenn sie Ostersonntag oder überhaupt Sonntags arbeiten müssten, der gute Effekt daran könnte sein das die Herren Sexualstraftäter vielleicht nicht mehr so oft in Freiheit herumlaufen bräuchten :
Kein Anspruch auf Feiertagszuschlag am Ostersonntag
AFP

Weil Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist, gibt es für Arbeit an diesem Tag auch keinen Feiertagszuschlag. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Es wies die Klagen mehrerer Bäcker und Betriebselektriker der Großbäckerei Lieken ab. Das Urteil gilt entsprechend auch für Pfingstsonntag.
http://de.news.yahoo.com/2/20100317/tde-kein-anspruch-auf-feiertagszuschlag-a4484c6.html

und ich dachte immer es sei ein sehr hoher Christlicher Feiertag  {-- {-- {+ {+, die spinnen die  :-X
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 25. März 2010, 00:53:24
ja wohl das war schon längst überfällig, die Preisbindung von Gas an Heizöl ist vom BGH gekippt worden : [-] [-] [-] [-] [-] [-] {--
Bundesgerichtshof kippt Preisbindung von Gas an Heizöl
AFP

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die ausschließliche Preisbindung von Erdgas an Heizöl für Privatkunden gekippt. Diese Preisbindung für Kunden mit längeren Vertragslaufzeiten ermögliche den Energieversorgern unzulässige Profite, etwa wenn Netz- und Vertriebskosten sinken, entschied der BGH. Verbraucherschützer erwarten vorerst aber keine sinkenden Preise.
http://de.news.yahoo.com/2/20100324/tts-bundesgerichtshof-kippt-preisbindung-c1b2fc3.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 25. März 2010, 14:29:17
es ist eine Verbesserung die Brüssel einführen möchte, inwieweit es Thai/Deutsche Ehen betrifft konnte ich jetzt so nicht herrauslesen aber wer weiß vielleicht gilt es auch mal für uns :
EU will Scheidungsrecht vereinfachen

Brüssel (dpa) - Klare Regeln für internationale Scheidungen: Die EU will das Scheidungsrecht für gemischte Paare vereinfachen. Einen entsprechenden Entwurf legte die EU-Kommission in Brüssel vor. Ehepartner sollen wählen können, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen.
http://de.news.yahoo.com/26/20100324/tpl-eu-will-scheidungsrecht-vereinfachen-a70ba75.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / Online Anwalt
Beitrag von: crazyandy am 05. April 2010, 13:41:37
www.justanswer.de/anwalt
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 25. Juni 2010, 23:33:41
soll man es reinsetzten, die antwort lautet jaaaaaa :
BGH stärkt Selbstbestimmungsrecht bei Sterbehilfe

Karlsruhe (dpa) - Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärzte dürfen demnach auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht.
http://de.news.yahoo.com/26/20100625/tde-bgh-strkt-selbstbestimmungsrecht-bei-e7455f6.html

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 26. Juni 2010, 13:03:06
Menschenrechtsrichterin: Urteil zur Sicherungsverwahrung umsetzen
AFP
Menschenrechtsrichterin: Urteil zur Sicherungsverwahrung umsetzen

Die deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Renate Jaeger, hat eine rasche Umsetzung des Urteils zur Sicherungsverwahrung angemahnt. Der Gesetzgeber habe das Urteil gegen Deutschland inzwischen "wohl mehrfach gelesen", sagte Jaeger in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Daher gebe es nun Bestrebungen, die nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen und durch Alternativen zu ersetzen. Deutsche Gerichte hingegen hätten nach wie vor "Probleme mit der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention".
http://de.news.yahoo.com/2/20100626/tts-menschenrechtsrichterin-urteil-zur-s-c1b2fc3.html

für mich ist es absolut unverständlich was Straßburg da entschieden hat, es geht nicht um "normale" Kriminellen sonder um Schwerstverbrecher wie Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder, die ein starkes Rückfallpotenzial in sich tragen. Solchen ein oder zwei Herren gehören ein Wohnung in der nähe dieser Frau, mal sehen ob Sie dann immernoch so Urteilen würde.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: alt werden am 26. Juni 2010, 17:59:23
l
für mich ist es absolut unverständlich was Straßburg da entschieden hat, es geht nicht um "normale" Kriminellen sonder um Schwerstverbrecher wie Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder, die ein starkes Rückfallpotenzial in sich tragen. Solchen ein oder zwei Herren gehören ein Wohnung in der nähe dieser Frau, mal sehen ob Sie dann immernoch so Urteilen würde.
So sehe ich es auch @crazyandy,

die Herrschaften lassen sich immer wieder von einem Begriff - Menschenrechte - irr- bzw.
fehl-leiten.

Denn: Zu aller erst hat der Buerger das Recht auf Unversehrtheit! Schutz vor eben diesen boesen Buben!

Da der "Staat" nicht in der Lage ist seine Buerger zu schuetzen versucht "er" nun sein
Gewissen mit dem Schutz von Menschenrechten fuer Schwer-Verbrecher reinzuwaschen.

Es gibt viele gruende warum  in DACH, oder besser in D so viele fehl- und
Unrechtsurteile gesprochen werden.

Einer davon ist unter anderen der Datenschutz!
(Sicher, ich moechte auch nicht das Videos von mir z.B. dem Scheidungsrichter vorgelegt
werden die beweisen das ich mit der besten Freundin meiner... ähhh wuerde ich nie tun!) {;

Es ist bewiesen das eine flaechendeckende Videoueberwachung die Kriminalitaet aus dem
oeffentlichen Raum "verdraengt".
Es ist nicht bewiesen das durch diese Verdraengung auch ein rueckgang der Kriminalitaet zustande gekommen ist.
Mit aller Wahrscheinlichkeit aber doch.
Weil einige, wenn auch nicht viele kriminelle sich eben doch fuerchten erwischt zu werden.

Was interessiert es mich, ob ich bei rot an der Ampel beim "Popeln" gefilmt werde?
Ist mir eigentlich total egal!
Jedoch in diesem falle sollte der Datenschutz dann als Kontrollorgan greifen und diese nicht strafbare Handlung loeschen. Sofort!

Nicht bei der präventiven Kontrolle schon alles verbieten. Nee!
Sondern den Sicherheitsorganen lediglich auf die Finger schauen. Damit „nicht kriminelles Material“ sofort vernichtet wird! Wie eben Popeln oder Fremdknutschen.

Man sehe sich nur das Thema Sexualdelikte an.
Insbesondere wenn es um Kinder geht.
Im Internet tun sich die Behoerden immer noch schwer, sich einig zu werden. Warum werden Seiten mit solchen Inhalten nicht einfach geloescht/geblockt?
Das hat nichts mit dem recht auf Informationsfreiheit zu tun!
So etwas gehoert weder ins Netz noch auf Papier!
Und wenn es in den Koepfen ist? Tja, solange es nur Gedanken sind!?
Die sind frei. (in diesem Fall: leider)
Es wird Jahre lang nur Gelabert. Nichts geschieht.
Und dabei werden noch zusaetzlich x Milionen „Euronen“ an Steuergeldern verbraten, bei sinnlosen Diskussionen.

Der naechste Punkt betrifft aus meiner Sicht auch die Menschenrechte.
Im Knast geht es den meisten Gangstern besser als so manch einem Arbeitnehmer oder hartz 4 empfaenger.
3-4 Mahlzeiten am Tag, Sportraum/Fitnessstudio. Geregelter Alltag. Und alles fuer die Jungs und Maedels „kostenlos“.
Ein stutze empfaenger kann sich unter realistischen Umstaenden all das nicht leisten.
Selbst 16 Euro mtl. fuer das Sportstudio sind da schon zu viel.
Wenn die Ganoven das recht darauf haben, und das alles von unseren steuern bezahlt wird, dann bitte auch fuer Die in Freiheit lebenden ehrlichen Menschen.

Dem Knacki raeumt man aber das recht ein auf sportliche Betaetigung.
Der koennte doch auch einfach liegestutze machen, klimzuege am Metall Doppelstockbett.
Warum nicht? Warum muessen es Fitness-Geraete von „Kettler“ sein?
Das koennte ich noch meterlang weiter spinnen.
Aber ich verschone euch damit.

Es gibt Kriminalitaets-statistiken die deutlich zeigen, das es in Laendern mit richtig „Guten Gefaengnissen“, wesentlich weniger Kriminalitaet gibt als in Deutschland.
Es geht den Leuten zu gut im DACH Knast!
Warum nicht wirklich nur Wasser und Brot?
Warum einen Fernseher?
Gute Obst als Nachtisch usw..

Klar als Belohnung! Weil sie so „lieb“ waren und das leben anderer Menschen, sogar ganzer Familien zerstoert haben!

Die Rechtsprechung ist ein schmaler Grad. Das weiss auch ich.
Aber die Opfer werden nicht selten auch noch zusaetzlich von der Gesellschaft als „selber schuld“ dargestellt.
„Weil Miriam (fiktiv) 16 Jahre alt am Samstag Abend 23 Uhr, auf dem Heimweg  uebrfallen, vergewaltigt, ausgeraubt und/oder ermordet wurde“.
Kann nicht wahr sein!

Das ist einer der gruende warum Thailand mein Land ist.
Hier ist der Knast noch ein Knast! Man muss als Auslaender nur sehr gut aufpassen das... --C
Kriminalitaet gibt es auch hier. Klar ohne frage.
Aber wenn man den Statistiken glauben darf ist diese im Vergleich zu Deutschland verschwindend gering.
Gruß an alle nicht Gangstas, von AW alias alt werden usw.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 26. Juni 2010, 23:02:19
Also ich finde diese liberale Rechtssprechung vom EUG auch unmöglich. {--

Gut, dass die CSU mit Seehofer dagen Sturm läuft:

http://de.news.yahoo.com/17/20100626/twl-seehofer-legt-veto-beim-thema-sicher-562a590.html (http://de.news.yahoo.com/17/20100626/twl-seehofer-legt-veto-beim-thema-sicher-562a590.html)  ;}

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 26. Juni 2010, 23:24:28
www.mainecho.de
dann nach alexander renz suchen. C-- C-- {/ ;D ;]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Morrison am 27. Juni 2010, 00:10:14
Oha, neben dem berühmt berüchtigten "Witze-Thread", hier also eine 2. "No-Click-Area" für mich.

Immer wieder schauderhaft, wenn das "gesunde" Rechtsempfinden des gemeinen Thai-Expats seine hässliche Fratze zeigt.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 27. Juni 2010, 08:56:01
Janeeissklar, wir müssennatürlich alle DEINE Meinung haben.

Das Urteil scheint die also zu gefallen. Prima!! Dann sollen die mal alle nachträglich in Sicherungsverwahrung genommenen Straftäter frei lassen!

Vielleicht trifft ja mal einer auf dich, wäre nicht.... :-X :-X

OK, noch ein Witz extra für dich:

Was ist flüssiger als Wasser????

MORRISON, der ist überflüssig!

 {:} {:}
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: samurai am 27. Juni 2010, 10:12:21
Zitat
Was interessiert es mich, ob ich bei rot an der Ampel beim "Popeln" gefilmt werde?
Ist mir eigentlich total egal!
Mir ist meine Privatsphäre nicht egal.
Zitat
Jedoch in diesem falle sollte der Datenschutz dann als Kontrollorgan greifen und diese nicht strafbare Handlung loeschen. Sofort!
:] :] :] :] :] :] :] :] :] :] :] :] Na Du hast Fantasie. :D

@Alt werden,
auch Du bist Einer von 82 millionen potentiellen Terroristen :o. Drum ein Video für Dich!
http://www.youtube.com/watch?v=SGD2q2vewzQ&feature=related
(Be)Merke: Die Prophezeiungen des Orwell wurden längst überholt.  ;) Das Buch "1984" war damals für mich eine unvorstellbare Schreckensvision.
Und wo stehn wir heute?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 27. Juni 2010, 13:05:19
na na na jetzt beruhigt Euch mal wieder, @ Boehm @ Morrison ich sehe das entspannter : wer nicht kommt braucht auch nicht zu gehen.
Jane iss klar das dieses Urteil die Wogen hochkochen lassen, Fakt ist das es gerade um die Straftäter geht die welche zur gefährlichsten Art gehören. Niemand der Familie hat sieht es gerne wenn Vergewaltiger und Kindermörder in seiner Nähe wohnen, das wirst auch Du @ Samurai zugeben müssen (wenn Du denn Familie hättest).Es mussten schon Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden da die Anträge nicht fristgerecht gestellt wurden, oder es ganz einfach nicht rechtlich war, nun müssen Polizisten diese bewachen um sie vor übergriffen zu schützen, aber auch um sicher zu stellen das Sie nicht rückfällig werden.
Ich würde es schon begrüßen wenn Potenziell rückfallgefährdete Straftäter der schlimmsten Sorte (wie hier beschrieben) in Sicherheitsverwahrung bleiben.

PS : ich wohne ich Deutschland, bin zur Zeit noch ohne Frau und Kind nur was so abgeht gerade in den Sommermonaten das ist schon sehr erschreckend wozu der Mann fähig ist, und die Antwort : ja die hat sich auch so aufreizend Gekleidet hört man in dem Zusammenhang dann auch noch  {[ {[ {[, sollen unsere Frauen und Kinder eventuell mit Burkas durch unsere Städte laufen, nur damit Sie "geschützter" sind ?.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: alt werden am 27. Juni 2010, 15:24:04
@samurai

ich verstehe was du meinst, das vdo ist  zum einen einfach nur lustig, zum anderen eben wie du schreibst koennte es einem, wenn man es zu ernst nimmt, auch angst einjagen.
und die3 schreckensvisionen des or.. gab es aehnlich auf der anderen seite der mauer tatsaechlich! verstehst du was ich meine?

aber, privatsphaere ist auch mir wichtig, konnte man doch ´rauslesen. oder?
denke immer an meine blume  >:
denke niemals an meine phanta... das koennte wehtun  {--

@crazyandy,  GENAU

Ps:
von mir aus koennen die mir auch eine kamera in die unterhose einbauen,
damit sie sehen wie fitt ich noch bin  {-- }{ (kann natuerlich auch sein das sie mich dann, aus neid, gleich ausschalten  :] )
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: alt werden am 19. Juli 2010, 04:36:37

Immer wieder schauderhaft, wenn das "gesunde" Rechtsempfinden des gemeinen Thai-Expats seine hässliche Fratze zeigt.


@Morrison

Was ist denn mir Dir los?

Schreib doch einfach deine Meinung, vernuenftig hier rein.

Als member in einem Forum ist es doch nur Sinnvoll eine Diskursion zu entfachen, oder?

Aber vieleicht hast Du angst!?

Ich meine Deine Symphatien fuer Schwerverbrecher hier kund zu tun?

Du bist hier anonym , und keiner Spuckt Dir vor die Fuesse !

Mit freundlichen Gruessen, A W


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH/ Welt
Beitrag von: crazyandy am 23. Juli 2010, 11:06:13
Falls sich der Norden Thailands vom Süden trennen möchte, hier ist die Grüne Karte des Internationalen Gerichtshofes aus Den Haag :

Den Haag nennt Unabhängigkeit des Kosovos rechtens
Klares Votum aus Den Haag: Nach Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs verstößt die Abspaltung des Kosovos von Serbien im Jahr 2008 nicht gegen das Völkerrecht.
© Kushtrim Ternava/EPA/dpa

Flaggenmeer im kosovarischen Kacanik: Im Februar feierte das Land den 2. Jahrestag seiner Unabhängigkeit von Serbien
Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos verstößt nach Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nicht gegen das Völkerrecht. "Die Erklärung vom 17. Februar 2008 hat das allgemeine internationale Recht nicht verletzt", sagte IGH-Präsident Hisashi Owada in Den Haag bei der Verlesung des Rechtsgutachtens des IGH, das mit zehn zu vier Richterstimmen bewilligt wurde. "Das internationale Recht kennt kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen", sagte Owada. Zudem habe der UN-Sonderbeauftragte für das Kosovo, Finnlands Ex-Präsident Martti Ahtisaari, seinerzeit ausdrücklich die Unabhängigkeit des Kosovos als einzigen möglichen Weg empfohlen.


Geklagt hatte die Serbische Regierung gegen die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von Serbien, ein klassisches Eigentor das Belgrad nun geschossen hat, und leider auch ein Freibrief für alle Regionen die in die Unabhängigkeit streben (der Süden Thailands)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Grüner am 23. Juli 2010, 20:13:37
Die Trennung wäre nur logisch. Pattani war ein eigenes Sultanat und wurde von gewaltsam annektiert.

Ihre Kultur hat mit THAI nix am Hut. Es wird keine Ruhe geben, bis die nicht selbst bestimmen dürfen, was sie tun und lassen willen.

Wer die Blut- und Boden-Nationalhyme von Thailand kennt, weiß aber, wie es leider weitergehen wird...
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH/ aus Karlsruhe zum Kindergeld !!!!!
Beitrag von: crazyandy am 12. August 2010, 19:47:37
Karlsruhe bestätigt Grenzbetrag für Kindergeldanspruch

Verdient ein volljähriges Kind auch nur einen Euro mehr als 8004 Euro im Jahr, wird das komplette Kindergeld gestrichen: Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss und bestätigte damit die gängige Praxis. Der sogenannte Fallbeileffekt setzt seit diesem Jahr bei 8004 Euro ein, zuvor lag die Grenze bei 7680 Euro. Ein Euro mehr an Verdienst des Kindes bringt die Eltern dann um das Kindergeld, das sich auf jährlich mehr als 2000 Euro summiert.
http://de.news.yahoo.com/2/20100812/tpl-karlsruhe-bestaetigt-grenzbetrag-fue-ee974b3.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH/ Homosexuelle Erbschaften
Beitrag von: crazyandy am 17. August 2010, 22:24:16
es gibt den einen oder anderen "anderen" in der TIP Gemeinschaft, hier ein Tipp :
Die Gleichstellung kommt - schrittweise
Homosexuelle Partner dürfen bei der Erbschaftsteuer nicht benachteiligt werden. Als nächstes könnte ihre Gleichstellung mit Ehepaaren bei der Einkommensteuer folgen.

Die Karlsruher Richter entschieden, dass die steuerliche Ungleichbehandlung bei Erbschaften mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-08/homosexuelle-partnerschaften-steuerrecht
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: WaltiTH am 19. August 2010, 16:31:33
@crazyandy
hast Du nen Link zu der Entscheidung aus Den haag?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: malakor am 19. August 2010, 16:52:45
@crazyandy
hast Du nen Link zu der Entscheidung aus Den haag?

Links nachgefragt und auch mal geliefert hatte immer der sang- und klanglos verschwundene Peter51.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: TiT am 19. August 2010, 19:39:37
@WaltiTH:
Guckst Du mal hier: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,8091847,00.html

@crazyandy
Nun gönn dem Peter51 doch seinen Urlaub.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 19. August 2010, 19:50:41
@ Tom ich habe jetzt doch garnichts getan, außer den direkten Link zu vergessen  :'( :'( :'(  große Blamage schäme schäme schäme mich  :(

Edit : für WaltiTH : Gerichtshof bestätigt Unabhängigkeit Kosovos
Donnerstag, 22. Juli, 22:38 Uhr

Den Haag (dpa) - Zwei Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos hat der Internationale Gerichtshof (IGH) die Rechtmäßigkeit der Loslösung von Serbien bestätigt.
http://de.news.yahoo.com/26/20100722/tpl-gerichtshof-besttigt-unabhngigkeit-k-a70ba75.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH BGH Urteil zu Pflegekosten
Beitrag von: crazyandy am 16. September 2010, 01:38:50
Kinder müssen bedürftige Eltern finanziell unterstützen
Der Bundesgerichtshof verurteilte einen Mann, sich an den Pflegekosten für seine Mutter zu beteiligen. Obwohl die ihn nicht vernünftig versorgen konnte.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-09/bgh-urteil-eltern-unterhalt
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH/ Homosexuelle Erbschaften
Beitrag von: hellmut am 16. September 2010, 05:13:56
... Die Gleichstellung kommt - schrittweise ...

Leider nur in kleinen Schritten, und meist folgen auf 2 vorwärts Schritte gleich 3 zurück.
Der Beweis: Der Status Quo vor 2000 Jahren: http://www.youtube.com/watch?v=F7MZUFSTE6k
Titel: Re: Gerichtsurteil das ist doch mal ein Richterspruch Respekt Respekt
Beitrag von: crazyandy am 24. September 2010, 13:20:01
14 400 Jahre Haft für Kinderschänder Manila – Ein philippinisches Gericht hat einen Vater, der seine Tochter ein Jahr lang fast täglich vergewaltigte, zu insgesamt 14 400 Jahren Haft verurteilt. Angeklagt war er wegen Vergewaltigung seiner 13 Jahre alten Tochter in 360 Fällen. Für jeden einzelnen Fall bekam der Rikscha-Fahrer nun 40 Jahre Haft. Damit wurde ein früher verhängtes Todesurteil in eine Haftstrafe umgewandelt. Die inzwischen 22 Jahre alte Tochter hatte ausgesagt, ihr Leid habe im Jahr 2001 begonnen, als ihre Mutter sich eine Arbeitsstelle als Haushaltshilfe in Hongkong gesucht und die Familie zurückgelassen habe. Ihr Vater habe sie dann fast täglich missbraucht.
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=14070102.html

wenn der wieder rauskommt  :] :] :] vergewaltigt Er jedenfalls keine Frau oder Mädchen mehr, da sieht man es geht auch besser als in Deutschland mit Sicherungsverwahrung und teurer Polizeiescorte jeden Tag.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: volkschoen am 24. September 2010, 14:13:06
Zitat
wenn der wieder rauskommt

ist es da nicht besser die Rübe runter zu hauen, als ihn so lange durch zu füttern?  ???

Gruß Volkmar
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 24. September 2010, 14:31:12
@ Volkmar mit Kopf ab ist ein Fehlurteil nicht mehr zu revidieren  ;] ;]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Liscom am 26. September 2010, 13:34:50
 :] ;D ;] :]

http://www.youtube.com/watch?v=E5agWxzWTsc&feature=player_embedded

@admin: bitte verschieben nach - Aktuelles aus D-A-CH, handelt sich schliesslich um ein ernsthaftes gesetz das er hier verliesst  :]


Nix da mit Verschieben.
Das Video wurde gestern schon gepostet: http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=4473.msg142504#msg142504 (http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=4473.msg142504#msg142504)
Scheint wohl derzeit irgendwie im Umlauf zu sein... {--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 21. Oktober 2010, 11:54:01
Man darf also ruhig mal jemanden A.rschloch nennen:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724300,00.html#ref=rss (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724300,00.html#ref=rss)

 :] :] [-] [-]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: thaiman † am 21. Oktober 2010, 12:06:12

Hallo boehm
in Koeln ist es aus dem Sprachgebrauch nicht weg zu denken,
               aber man sagt: Du Jeckaschloch

                                                           Gruss thaiman
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: thaiman † am 21. Oktober 2010, 12:07:54

Es ist lieb' gemeint
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH /kein Fernseher für Hartz IV Empfänger
Beitrag von: crazyandy am 25. Februar 2011, 15:10:47
oh ohhh da kommen auf unsere Hartz IV Empfänger sehr schwere Zeit zu, das Bundessozialgericht hat entschieden :

Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Fernseher
– Wer Hartz IV bezieht, dem muss das Jobcenter kein Geld für ein TV-Gerät zahlen! Das entschied das Bundessozialgericht.

http://www.bild.de/BILD/politik/2011/02/25/hartz-iv-urteil-bundessozialgericht/empfaenger-haben-keinen-anspruch-auf-fernseher.html

was wohl bedeutet das es falls das alte Gerät kaputt geht, es keinen "neuen" Fernseher gibt, bedeutet auch dann haben Sie mehr Zeit sich im Jobcenter zu bewerben.

Achtung etwas Editiert = verschönert  ;] ;] ;]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Burianer am 25. Februar 2011, 15:39:44
 --C muss Hartz4 auch den Freudenhausbesuch finanzieren  :'(  wurde ja schon mal dafuer geklagt,
jetzt der Fern Seher , schau aus dem Fenster, das siehst du fern  {[  fernsehen  :]
naja was auch immer, mit h4 reichts gerade mal fuer den Aldi oder Lidl  :-X
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 25. Februar 2011, 15:50:33
etwas passend dazu, wir hatten/haben Zeitarbeitskollegen, die haben zwischenzeitlich schon 4-6 mal den Job in der Firma (wo ich festeingestellt bin) verlängert bekommen, das soll wohl eine never ending story werden.
Sorry aber diese Kollegen haben nur Pflichten (selbe Arbeit), und kaum rechte (aktuelles Angebot -2 Euro die Stunde bei 39 Std Woche), ich finde nach der 3ten Verlängerung sollte die Firma diese Arbeitnehmer übernehmen sollen, damit Sie wenigstens einen "sicheren" Arbeitsplatz haben.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / die Kinder des Wahnsinns
Beitrag von: crazyandy am 10. März 2011, 14:56:05
Lottogesellschaft darf keine Lose an Hartz-IV-Empfänger verkaufen
 
Urteil des Landgerichts Köln: Westlotto darf keine Lose an Empfänger von Hartz IV herausgeben. Die Lotterie fragt sich: Woran sind diese Kunden zu erkennen?

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-03/hartzIV-gluecksspiel-lotto

 ;) das ist zwar an und für sich schon richtig, nur wie sollte das durchgeführt werden, in etwas wie damals vor knapp 80 Jahren  {[ {[ {[ .
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 10. März 2011, 20:26:38
So ein beklopptes Urteil kann es mal wieder nur in Deutschland geben!

Die sollten doch froh sein, wenn ein Hartz IV Empfänger 6 Richtige tippt, dann fällt er weg.

Abgesehen davon, stimmt, wie soll man die erkennen??? ??? ???

Was hat das auch mit Spiel Sucht zu tun?? Ein Hartz IV Empfänger hat eben kaum eine andere Möglichkeit an viel Geld zu kommen,
und wenn er 1 - 2 Euro im Monat verspielt, dass muss man denen doch zugestehen..... {{
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: khon_jaidee am 10. März 2011, 20:52:03
Strafgefangene haben einen Anspruch auf eine angemessene Unterbringung - das entschied das Verfassungsgericht.

Zitat
Die Unterbringung von Strafgefangenen in zu kleinen Zellen ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Häftlingen, die in solchen Fällen finanzielle Hilfe für eine Klage brauchen, stehe Prozesskostenhilfe zu, beschloss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit gaben die Richter der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Häftlings aus Nordrhein-Westfalen statt...

Die Verfassungsrichter verwiesen außerdem auf die "in der Sache überzeugende" Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach müssen Strafgefangene unter Umständen sogar freigelassen werden, wenn eine menschenwürdige Unterbringung nicht möglich ist.
http://www.tagesschau.de/inland/zellen102.html (http://www.tagesschau.de/inland/zellen102.html)

Hier einige Höhepunkte der Urteilsbegründung (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110222_1bvr040909.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110222_1bvr040909.html)):

Zitat
...Im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch sei zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer der die Gesundheit gefährdenden und die Privatsphäre negierenden Situation zwangsweise ausgesetzt gewesen sei und dass das Land diese Situation bewusst in Kauf genommen habe.
Einfachgesetzliche Regelungen wie § 18 Abs. 2 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) oder § 201 StVollzG könnten nichts an dem Anspruch eines Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde ändern....

...Die Unterbringungssituation der Gefangenen sei jedoch nicht schicksalhaft über das Land hereingebrochen. Wenn das Land mehr Personen zum Strafantritt lade als menschenwürdige Haftraumplätze zur Verfügung stünden, sei von einem vorsätzlichen Organisationsverschulden auszugehen...

...Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht ... dahin, bei einer längeren Dauer der menschenunwürdigen Unterbringung auf Zusatzerfordernisse wie etwa eine Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohls zu verzichten beziehungsweise diese als gegeben anzusehen...

...Damit hat der Bundesgerichtshof nicht nur - in der Sache überzeugend - die Pflicht des Staates formuliert, im Falle menschenunwürdiger Haftbedingungen sofort auf die Durchsetzung des Strafanspruchs zu verzichten, sondern - weil dieser Pflicht das Recht des betroffenen Gefangenen korrespondieren dürfte, bei der Vollstreckungsbehörde die Unterbrechung beziehungsweise die Aufschiebung der Strafe zu beantragen (vgl. § 455 StPO) - auf diese Weise auch einen neuen Weg der Rechtsverteidigung offen gelegt...

Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 10. März 2011, 21:30:53
aus dem Post von khon_jaidee

Zitat
Demnach müssen Strafgefangene unter Umständen sogar freigelassen werden, wenn eine menschenwürdige Unterbringung nicht möglich ist.

Zitat
bei einer längeren Dauer der menschenunwürdigen Unterbringung auf Zusatzerfordernisse wie etwa eine Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohls zu verzichten beziehungsweise diese als gegeben anzusehen...

Eine Einsperrung kann ja wohl kaum zu seelischem Wohlbefinden fuehren, demnach muessten, als logische Schlussforderung, alle Strafgefangenene frei gelassen werden  >:

... oder habe ich da was nicht verstanden  ???

... irgendwie kommt mir Achims (Kern) Aussage ueber Spitzenreiteransprueche in den Sinn:
Zitat
Und in etlichen Bereichen sind wir Spitzenreiter oder gehoeren wenigstens zur Spitzengruppe. 
Z.B.:

- Abgabenbelastung der arbeitenden Bevoelkerung
- Preise fuer deutsche Arzneimittel
- Strom-, Gas, Wasser und Abwasserpreise
- Benzin- und Dieselpreise
- Taeter-Schutz

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / die Kinder des Wahnsinns
Beitrag von: Ozone am 11. März 2011, 08:36:53
Westlotto darf keine Lose an Empfänger von Hartz IV herausgeben. Die Lotterie fragt sich: Woran sind diese Kunden zu erkennen?

... nur wie sollte das durchgeführt werden, in etwas wie damals vor knapp 80 Jahren  {[ {[ {[ .

etwa so ?  ???  >: 

(http://www.stupidedia.org/images/thumb/f/f3/Hartz4b.png/120px-Hartz4b.png)

etwas freundlicher und zutreffender HEARTS FEAR  ;D

(http://a3.l3-images.myspacecdn.com/images01/48/7d105f8a98a1d079163517bcdbb82fdf/m.jpg)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: samurai am 11. März 2011, 09:41:22
Hartz4ler dürfen nur noch Noname Produkte erwerben.
Olg zu Kölle, 11.11.2011

Wie es in der Urteilsbergründung heißt "steht der Gewinn an Lebensqualität in keinem Verhältnis zum Preis / Leistungsverhältnis und könnte süchtig  nach mehr machen. Weiterhin kann es nicht sein das asoziale Elemente den gleiche Luxus geniessen wie Guttmenschen und Leistungsträger."

r.g. republikflüchtling
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / Kürzung der Erwerbsminderungsrente
Beitrag von: crazyandy am 11. März 2011, 15:03:16
Kürzung der Erwerbsminderungsrente von 2001 ist rechtens

Kürzung von Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit ab 2001 ist rechtens. Der Gesetzgeber durfte den sogenannten Zugangsfaktor auch für Betroffene kürzen, die zu Rentenbeginn noch keine 60 Jahre alt waren, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Zur Begründung hieß es, die Regelung diene dem "legitimen Ziel", die Finanzierung der gesetzlichen Rente zu sichern.

http://de.news.yahoo.com/2/20110218/tde-kuerzung-der-erwerbsminderungsrente-a4484c6.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: thaiman † am 07. April 2011, 19:01:58

Wenn man auch im Ausland lebt, intressiert man sich doch fuer geurteilt
wird

http://www.youtube.com/watch?v=E5agWxzWTsc&feature=player_embedded
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: P-Pong am 07. April 2011, 20:09:52
Ist noch kein Urteil, könnte jedoch zu einer für Deutschland gültigen Überraschung kommen...

Das deutsche Inzestverbot wackelt

Blutsverwandte, die Analverkehr haben, gehen straffrei aus.
Haben sie Vaginalsex, müssen sie in den Knast
...  ???

In Schweden können Cousin und Cousine heiraten, in Deutschland wandern sie im Gefängnis.
In Frankreich können blutsverwandte Geschwister zu Sex und Liebe stehen, in Deutschland wartet der Knast: Bis zu zwei Jahre, so steht es im Paragraph 173, StGB.
Noch, denn das könnte sich bald ändern.

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg liegt die Beschwerdeschrift von Patrick S. Wegen unverhältnismäßigen Eingriffs der deutschen Richter in sein Privat- und Familienleben....

Alles unter: http://www.news.de/gesellschaft/855155093/das-deutsche-inzest-verbot-wackelt/1/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 05. Mai 2011, 16:56:02
Vollkommen bekloppt, jetzt müssen gefährliche Wiederholungstäter aus der Haft entlassen werden:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,760719,00.html#ref=rss (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,760719,00.html#ref=rss)

Am besten wäre da doch: Auf der Flucht erschossen..... C-- C--

Was wohl so ein Richter sagen würde, wenn er persönlich betroffen wäre, wenn vielleicht seine Frau oder sein Kind.... :-X
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 05. Mai 2011, 17:02:25
@ Boehm danke schön daran habe ich nicht mehr gedacht, es ist nur das diese "Herren" therapiert werden müssen, das bemängelt Straßburg und Karlsruhe, ich bezweifle ja auch das dies bei vielen hilft.
So müssen nun eben noch schönere Knast bebaut werden, damit sich die Herren auch wohl fühlen  {[ {[ {[ {/ {/ {/.

Diejenigen die nicht therapiert werden können, bleiben weiterhin im Knast, wenn ich das so richtig verstanden habe  ??? ???.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: MIR am 05. Mai 2011, 17:03:55
@Boehm

Das naechste es werden die Gefaengnisse abgeschafft.

Denn Kriminelle was ist das, die gibt es doch nicht wirklich. {--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: thaiman † am 05. Mai 2011, 17:32:07

Richtig, Wer morgens zur Arbeit faehrt und abends nach hause, Der kann
ruhig 2 Stunden in Bus,oder Bahn stehen
und Knastrologen werden auf dem Sofa beim Fersehen, gefuettert
ja das gefaellt dem Steuerzahler
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 05. Mai 2011, 22:02:23
Ja, gute Idee! Wir schaffen die Gefängnisse ab, und lassen alle Straftäter frei.

Das eingesparte Geld nehmen wir, um die Opfer zu entschädigen.

Irgendwie ist das alles verrückt. Straftäter, besonders gefährliche, können klagen....., gegen schlechte Haftbedingungen.

Die sollte man vielleicht alle auscourcen, nach Russland oder China, besser noch nach Afrika.....



Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 05. Mai 2011, 22:31:51
Die sollte man vielleicht alle auscourcen, nach Russland oder China, besser noch nach Afrika.....

kommt glaub ich nicht so gut, denn die beantragen dann Asyl in Italien, werden in die Schweiz weitergeleitet und dann verweigern sie auch noch die Unterkunft in einer sauberen Zivilschutzanlage mit 3 Mahlzeiten taeglich

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Zivilschutzanlagen-sind-fuer-Asylbewerber-zumutbar/story/30319040
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: P-Pong am 06. Mai 2011, 08:19:36
... über die >Sicherungsverwahrung" von Schwerstverbrechern, insbesondere einer nachträglich angeordneten, könnte ich ganze Seiten hier füllen - enthalte mich jedoch  ;]

... deswegen nur kurz gestreift:

Ihr alle, welche doch die Demokratie so liebt, besonders diese in >Angelas Garten< solltet folgendes bedenken:

1. Diese Schwerst-Verbrecher wurden nach nicht auf dem Boden des GG stehenden Richtlinien "nachbestraft"!
Die Kriterien für eine Strafvorschrift, die Folgen eines richterlichen Urteiles wurden teils im Nachhinein >nachgeschoben<.
Hier sind die so stromlienienförmigen, aalglatten Politiker SCHULD, dass sie jetzt von dem Europäischen Gerichtshof  via BVG Karlsruhe ab gewatscht wurden!

2. So zeigt es sich, wie eine seit Jahrzehnten geübte Praxis - weg mit solchen Schwerstverbrecher, möglichst wirklich bis zum Lebensende  }} - in unserem Nationalstaat von dem ihm übergeordneten Europäischen Gerichtshof ad-adsudum geführt wird!

Wehe es kommt einmal zu einem VEU = wirklich & wahrhaftig vereinigten Europa a`la USA... die Tränen würden uns allen kommen!

Jetzt sind die einzelnen Bundesländer/Kommunen gefordert, müssen für unzählige Millionen, gar Milliarden  >therapiegeeignete<  Beherberungsstätten a`la 5*-Hotel-Anlagen errichten... :o nun ja, schafft Arbeitsplätze in allen denkbaren Bereich ... auch für die seit 01.05. einströmenden Horden aus so einigen Osteuropäischen-"Nachbarn"-Ländern, welche so manchen deutschen Arbeiter mit Dumping-Lohnforderungen ins Abseits schieben werden, was natürlich keiner der Gutmenschen und aalglatten Politiker einräumen/sehen will...  ;]

Bis dahin muss nun jedes einzelne Urteil überprüft werden, was mit absoluter Sicherheit so manchem Schwerstverbrecher zum Weihnachtsfest die Freiheit schenken wird... {/
Denn es muss erneut gerichtlich geprüft werden, ob der Deliquent  nun hochgefährlich oder nur psychisch >krank<  ist... wird dies nicht ausdrücklich bejaht: Raus auf die freie Wildbahn... bis zur nächsten Tat! {+

Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wird mal wieder hinter das Recht auf Menschenwürde & Freiheit des Schwerstverbrechers gestellt!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: KhunBENQ am 06. Mai 2011, 12:45:06
Die sollte man vielleicht alle auscourcen, nach Russland oder China, besser noch nach Afrika.....
So wie die Engländer ihre Sträflinge nach Australien geschafft haben.
Da ist also schon besetzt  :]
Aber in den sibirischen Sümpfen sind ja ein paar Lager freigeworden  :o C--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 06. Mai 2011, 12:50:22
Man könnte auch irgendwo ein paar Arbeitslager einrichten, in Alaska oder Grönland.

Dann haben die keine Kraft und Zeit über neue Verbrechen nachzudenken.....

Vielleicht sollte ich mich als Justizminister bewerben, hätte da noch einige gute Ideen über spezielle Strafverbüßungen!

 C--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 06. Mai 2011, 13:13:44
@ P-Pong gefährdet wenn diese Schwerstverbrecher wieder auf freien Fuß kommen sind ja in der Regel Frauen und Kinder, unsere (mit)Menschen also die sich weniger gut schützen können. Auch ist die Rückfallquote gerade bei diesen Täter sehr hoch, wennauch nicht immer gegeben, in Amerika glaube ich war doch mal die diskussion im gange diesen Schwerverbrecher teile des Gehirns zu amputieren, Wahnsinn.

Gut das jene die nicht therapiert werden können weiterhin auf Lebenszeit hinter Gitter verweilen dürfen, es waren aber schon genug Verbrecher die in Therapie Zentren untergebracht wurden getürmt sind (80- 90 Jahre) auch davor haben die Bürger Angst.
Diese Einrichtungen sollten also nicht nur  {/ {/ komfortabel sonder vor allem sicher sein.

Und zu guter letzt, hat (und kann man) das Gefühl haben das sich wesentlich mehr um die Täter als um die Opfer gekümmert wird, der Weise Ring kann da ganze Arien davon singen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 06. Mai 2011, 15:33:03

Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger wird mal wieder hinter das Recht auf Menschenwürde & Freiheit des Schwerstverbrechers gestellt!


Das ist leider genau so!  {+   {/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH /mit bezug auf Foren
Beitrag von: crazyandy am 25. Juni 2011, 15:58:55
Urteil: Kein Auskunftsanspruch gegenüber Forenbetreibern

Muss der Betreiber einer Internetseite den Namen eines registrierten Nutzers preisgeben, wenn ein anderer gegen diesen Nutzer zum Beispiel wegen Beleidigung vorgehen will? "Nein!", sagt das Amtsgericht München (Az. 161 C 24062/10).

Im vorliegenden Fall veröffentlichten registrierte Nutzer eines Internetforums zum Thema Autos Erfahrungsberichte, die der Besitzer mehrerer Autohäuser für sich als geschäftsschädigend und diskreditierend bewertete. Der Betroffene forderte den Betreiber des Forums deshalb auf, die Berichte unverzüglich vom Server zu nehmen und ihm dazu die "Klarnamen" der Lästermäuler zu nennen, um sie dann verklagen zu können. Der Betreiber des Forums weigerte sich jedoch und bekam Recht: Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Auskunftsanspruch für den "Geschädigten".
http://de.nachrichten.yahoo.com/urteil-kein-auskunftsanspruch-gegenüber-forenbetreibern
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / alleinerziehend mit Kind / BGH Urteil
Beitrag von: crazyandy am 03. August 2011, 19:42:17

BGH verpflichtet Alleinerziehende zum Vollzeitjob
 
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen geschiedene Alleinerziehende künftig Vollzeit arbeiten. Ausnahme: Es besteht keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13521522/BGH-verpflichtet-Alleinerziehende-zum-Vollzeitjob.html

Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtet geschiedene Alleinerziehende mit einem Grundschulkind in aller Regel zum Vollzeitjob, wenn für das Schulkind eine Betreuungsmöglichkeit besteht. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 03. August 2011, 21:05:32
Dazu passt einigermassen:

(http://www.wulffmorgenthaler.de/img/strip/-WM_strip_DK_20110803.jpg)

von  http://www.wulffmorgenthaler.de/   (http://www.wulffmorgenthaler.de/)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / neues Hartz IV Urteil
Beitrag von: crazyandy am 24. August 2011, 13:06:45
Zitat
Jobcenter darf Geldgeschenk von Oma nicht einziehen
 
Hartz-IV-Kinder dürfen geschenktes Geld von Verwandten behalten. Das Bundessozialgericht urteilte gleich mehrfach zugunsten der Empfänger.
http://www.welt.de/wirtschaft/article13561259/Jobcenter-darf-Geldgeschenk-von-Oma-nicht-einziehen.html

ich hoffe mal das braucht keiner, aber zur Info stelle ich es doch ein
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / EGMR stärkt Rechte der Väter
Beitrag von: crazyandy am 16. September 2011, 20:00:35
Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter
 
Deutsche Gerichte könnten leiblichen Vätern nicht den Umgang mit ihren Kindern und die Klärung auf Vaterschaft untersagen. Vermutlich müssen nun Gesetze geändert werden.
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-09/egmr-rechte-vaeter
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / kein Geld für die Lehman Pleite
Beitrag von: crazyandy am 28. September 2011, 00:03:09
Lehman-Anleger bekommen kein Geld zurück

Karlsruhe/Hamburg (dpa) - Richtungsweisendes Urteil für Kleinanleger der Pleite-Bank Lehman Brothers: Der Bundesgerichtshof (BGH) wies ihre Schadensersatzklagen ab. Die Anleger seien beim Kauf von Wertpapieren nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der Bundesgerichtshof.

Deshalb hätten sie keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes. Die Hamburger Sparkasse habe beim Verkauf ihre Beratungspflichten nicht verletzt, hieß es in dem Urteil (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10). Die Kläger zeigten sich tief enttäuscht.

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article13628029/Lehman-Anleger-bekommen-kein-Geld-zurueck.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / Arbeitsrecht
Beitrag von: crazyandy am 15. Dezember 2011, 13:57:10

Arbeitgeber darf schon am ersten Tag Attest verlangen
 
Laut Gesetz müssen kranke Arbeitnehmer nach drei Tagen ein Attest vorlegen. Doch Unternehmen dürfen auch schon früher darauf pochen.

 Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, kann der Arbeitgeber auch ohne besonderen Anlass schon ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Eine Begründung dafür müsse der Arbeitgeber nicht angeben, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Die Richter ließen die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. (AZ: 3 Sa 597/11)
http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article13767845/Arbeitgeber-darf-schon-am-ersten-Tag-Attest-verlangen.html

 Bleibt nur auf das Bundesarbeitsgericht zu hoffen, das die dieses Urteil wieder kippen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 15. Dezember 2011, 19:49:49
Warum???

Das ist an sich schon lange bekannt.

Krankheit muss sowieso ab dem erstenTag gemeldet werden.

Ich finde das gut und richtig, wenn man sofort eine ärztliche Bestätigung haben muss. Manche faulen Säcke denken, 3 Tage mache ich krank, zum Arzt muss ich nicht, so habe ich mehr Urlaub.

Es gibt absolut keinen vernünftigen Grund nicht bereits am ersten Tag zum Arzt zu gehen. So ist man schneller wieder gesund und niemand kann sagen, der simuliert.

Jetzt kommt mir bitte keiner mit Kostensenkung für die Krankenkassen.... C--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / Elternteil ist man immer und ewig
Beitrag von: crazyandy am 16. Februar 2012, 23:02:34

Eltern müssen für erwachsenes Kind Unterhalt zahlen

Wenn das erwachsene Kind Sozialhilfeempfänger wird, müssen die Eltern Unterhalt zahlen. Ihnen bleibt ein Freibetrag von 1400 Euro monatlich, so das Urteil des Bundesgerichtshofs.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13871798/Eltern-muessen-fuer-erwachsenes-Kind-Unterhalt-zahlen.html

da sollte man seinem Kind bezeiten alles nötige für spätere Leben beibringen, sonst wird es teuer, es sei den man verdient auch wenig   {-- :].
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: dart am 08. März 2012, 17:56:54
Da geht einem doch die Hutschnur hoch... {[

13 Jahre Knast für dreifachen Mord. Nachdem sie bereits 2004 ihr erstes Baby getötet hat, wurde sie gleich wieder schwanger und hat 2006 und 2009 zwei weitere Säuglinge gekillt.

Die Verteidigung plädierte auf "Totschlags in einem minderschweren Fall". {+, vermutlich ist sie nach 5-6 Jahren wieder, wegen guter Führung, auf freiem Fuß und kann sich weiter vermehren.

Babygeschrei störte die Ruhe - 13 Jahre für Dreifachmörderin

"Keines der drei Babys eines Ehepaars aus Villmar bei Limburg lebte länger als einige Wochen. Dreifacher Mord, sagt die Staatsanwaltschaft. Die eigene Mutter soll sie erstickt haben. Die Verteidigung spricht von "Totschlags in einem minderschweren Fall"....."

http://www.n-tv.de/panorama/13-Jahre-fuer-Dreifachmoerderin-article5704501.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / interessantes Urteil zum "Unfallschutz"
Beitrag von: crazyandy am 23. März 2012, 16:53:45
Schwerer allergischer Schock: Unfall?
Stirbt eine Person an einem allergischen Schock, kann das einen „Unfall“ im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darstellen und eine Leistungspflicht der Unfallversicherung auslösen.

http://ratgeber-recht.welt.de/schwerer-allergischer-schock-unfall_025040.html

In dem Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) München Anfang dieses Monats entschied, war ein Kind nach dem Verzehr nusshaltiger Schokolade an einem schweren allergischen Schock verstorben.
Die private Unfallversicherung verweigerte der Mutter jedoch die Auszahlung der Versicherungssumme in Höhe von 27.000 Euro. Diese Summe ist im Fall des Unfalltodes einer versicherten Person in der Regel an die Erben auszubezahlen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / wichtiges Urteil zum Suizid wegen Krankheit
Beitrag von: crazyandy am 03. April 2012, 18:18:48
Arzt darf unheilbar Kranken tödliche Medizin geben
Die Ärztekammer darf Medizinern nicht generell verbieten, unheilbar kranken Patienten Medikamente für einen Suizid zu überlassen. Solche Verbote verstoßen gegen die Gewissensfreiheit des Arztes.
http://www.welt.de/gesundheit/article106149031/Arzt-darf-unheilbar-Kranken-toedliche-Medizin-geben.html

Ärzte dürfen unheilbar Kranken in  Ausnahmefällen tödliche Medikamente für einen Suizid überlassen. Gegenteilige Verbote einer Ärztekammer verstoßen gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufs- und Gewissensfreiheit des Arztes, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / BGH Urteil zur Unterhaltspflicht
Beitrag von: crazyandy am 06. Juli 2012, 15:25:14
Bei Unterhaltspflicht muss individuell geprüft werden

Karlsruhe - Bei der Berechnung der Unterhaltspflicht muss genau geprüft werden, ob der Betroffene wirklich in der Lage ist, den Unterhalt zu erbringen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar dürften grundsätzlich fiktiv die Einkünfte zugerechnet werden, die ein Unterhaltspflichtiger erzielen könnte, wenn er eine «ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit ausüben würde». Die Gerichte müssten aber stets die Verhältnismäßigkeit prüfen. Auch persönliche Voraussetzungen wie Qualifikation oder Gesundheitszustand müssen sie beachten.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/schlaglichter_nt/article107920217/Bei-Unterhaltspflicht-muss-individuell-geprueft-werden.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / noch nicht Urteil aber
Beitrag von: crazyandy am 06. Juli 2012, 22:58:31
Warnschussarrest für Jugendliche kommt

Berlin - Gegen straffällige Jugendliche können Richter künftig auch einen sogenannten Warnschussarrest verhängen.

Die von SPD und Grünen geführten Länder scheiterten am Freitag im Bundesrat mit ihrem Antrag, diese neue Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Das bereits zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass Jugendgerichte unter bestimmten Voraussetzungen neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe auch einen Jugendarrest verhängen können.

Der Arrest kann bis zu vier Wochen dauern. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden des Urteils beginnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Nebeneinander von Bewährungsstrafe und Arrest bislang nicht zugelassen.

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article107923690/Warnschussarrest-fuer-Jugendliche-kommt.html

Wenn man sieht mit welcher Brutalität manche Jugendlich auf andere Menschen losgehen, dann kann man dies nur gutheißen, wenn es denn richtig gehandhabt wird und die richtigen hinter Gitter kommen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: dart am 12. September 2012, 07:09:14
Krankenkasse muss Brust-OP Transsexueller bezahlen --C

"Transsexuelle müssen von der Krankenkasse eine operative Brustvergrößerung bezahlt bekommen, wenn eine bestimmte Größe noch nicht erreicht ist. Voraussetzung ist, dass sich beispielsweise durch eine Hormonbehandlung noch kein Busen mit mindestens Körbchengröße A gebildet hat. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Der Gesetzgeber habe Transsexualität als absolute Ausnahme anerkannt, betonten die Kasseler Richter zur Begründung. Zur "Minderung ihres psychischen Leidensdrucks" umfasse der Behandlungsanspruch daher ausnahmsweise auch "einen Eingriff in gesunde Organe". Eine vorausgehende Operation der Geschlechtsorgane sei dafür nicht erforderlich. ..."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gericht-krankenkasse-muss-brust-op-bei-transsexueller-bezahlen-a-855249.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 03. Oktober 2012, 14:19:49
Karlsruhe – Internetfähige PC sind GEZ-pflichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für internetfähige Computer Rundfunkgebühr gezahlt werden muss. Denn das verhindere die Flucht aus der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen.

Wer keinen Fernseher sondern allein ein Radio oder ein sogenanntes neuartiges Rundfunkgerät besitzt, ist verpflichtet, sich bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anzumelden und 5,76 Euro im Monat Rundfunkgebühren bezahlen. Zu den neuartigen Empfangsgeräten gehören internetfähige Computer oder Smartphones.

das ist dann wohl endgültig  {[ {/ {/ {/, Sch :-X öffentlich Rechtliche die bringen doch nichts, oder wenig.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 03. Oktober 2012, 15:24:08
Wie verhält es sich bei einem internetfähigen Kühlschrank?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 03. Oktober 2012, 15:32:53
 ??? ??? also erstmal, wenn Du keinen Fernseher zu Hause hast, aber einen Internet fähigen Kühlschrank  ??? --C >: :], solltest Du hier auch bezahlen müssen, aber auch nur in Kummerland  8) 8).
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: carsten1 am 03. Oktober 2012, 16:45:14


das ist dann wohl endgültig  {[ {/ {/ {/, Sch :-X öffentlich Rechtliche die bringen doch nichts, oder wenig.

Was soll das denn?
das sind ja noch die einzigen Sender mit brauchbaren Programm.

Die komischen Endlos-Talkshows der Privaten brauche ich halt noch viel weniger.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 03. Oktober 2012, 17:20:22
die gibt es zum Glück nicht mehr, und Assi TV muss man sich ja auch nicht antun  :] :].
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: samurai am 03. Oktober 2012, 17:56:07
Dann muß ich wohl in Zukunft meiner Gummipuppe Gema Gebühren abdrücken. Immerhin stöhnt sie wie Gina W. :D
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 03. Oktober 2012, 18:02:55
 ??? ??? dazu müsste die erstmal Ihr gestöhne auf einen Tonträger oder (eventuell) auf einem der neuen Medien verewigt haben, und die Gema beauftragt haben dies zu überwachen/eintreiben der Gelder. Nur mal ehrlich wer möchte das außerhalb des  :-* :-X schon ständig haben.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: derbayer am 03. Oktober 2012, 20:34:45

@crazyandy

Dieses GEZ Urteil betrifft nur die Vergangenheit!

Inzwischen ist Gesetz daß pro Haushalt gezahlt werden muß!
Egal ob dieser überhaupt einen Radio, einen TV, Internet hat.
Das ganze nennt sich nun auch nicht  mehr Gebühren sondern Beitrag
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: † Jhonnie am 03. Oktober 2012, 20:53:37
Hat eben etwas laenger gedauert das man von der DDR was gelernt hat.
War im Osten immer so . Glaube war so um die 10.xx Alu chips Per Haushalt.

Joachim
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / Flugrecht
Beitrag von: crazyandy am 04. Oktober 2012, 17:35:26
EU-Gericht stärkt die Rechte von Flugpassagieren
Werden Flüge verschoben und Anschlussflüge gestrichen, müssen Passagiere oft lange warten. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggästen in konkreten Fällen ein Ausgleich zusteht.

http://www.welt.de/reise/article109621927/EU-Gericht-staerkt-die-Rechte-von-Flugpassagieren.html

diesesmal wieder mit Link, damit es nicht wieder zu "Fehlinterpretation" kommt, ist nicht böse gemeint Bernd, es war mein Fehler da ich den Link vergass.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 17. November 2012, 06:06:23
Um "bedeutende Persoenlichkeiten" zu decken werden werden ja schon fast Massnahmen wie in Nordkorea getroffen ;D

Zitat
Gustl Mollath  sitzt seit fast 7 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie Bayreuth. Begründung: Er leide an einem paranoiden Wahn bezüglich eines Schwarzgeldskandals. Doch dieser Wahn stellt sich jetzt als Wahrheit heraus.

http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=10583848/pv=video/nid=233454/ovzekz/index.html (http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=10583848/pv=video/nid=233454/ovzekz/index.html)

Habe mir auch das komplette Interview mit der Justizministerin gegeben, ein Gestammel, aus der man die Luegen dieser Dame direkt heraushoert

http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=10582722/mvir5a/index.html (http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=10582722/mvir5a/index.html)

fr

Titel: Thailänder im Prozess um Menschenhändler-Ring verurteilt
Beitrag von: pattran am 19. November 2012, 20:24:27
Thailänder im Prozess um Menschenhändler-Ring verurteilt.

BERN - BE - Ein Bordell-Betreiber ist am Montag in Bern wegen gewerbsmässigen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Im Salon des Thailänders arbeiteten sieben Opfer des kürzlich aufgeflogenen Menschenhändler-Rings.

http://www.blick.ch/news/schweiz/thailaender-im-prozess-um-menschenhaendler-ring-verurteilt-id2111002.html

 {* {* {*
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 19. November 2012, 21:01:52
aus obigem Link von Pattran

Zitat
Der 45-jährige Thailänder ist geständig.
Er zeigte bei der Aufarbeitung des Falls «eine gewisse Einsicht», wie die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland in ihrer Urteilsbegründung festhielt.
Sie wies auch darauf hin, dass aus Sicht der drei Richterinnen nur in sieben von zwölf Fällen der Tatbestand des Menschenhandels erfüllt sei.
In fünf weiteren Fällen seien die Thailänderinnen auf anderem Weg zur Sexarbeit in Bern gekommen, oder man wisse schlicht zu wenig über die Umstände.

wie wichtig ist es denn wie die in die Schweiz gekommen sind, das Resultat bleibt sich doch gleich  {[
welche Umstaende ?? sie wurden ganz einfach ausgesnutzt   >:
ob 7 oder 12 Personen in Menschenhandel verwickelt sind, macht das aus dem Taeter einen anderen Menschen  {+   {+

Am Schluss finden die noch ein Begruendung warum dieser 45-jaehrige Thailaender nicht anders handeln konnte, die Opfer wussten ja zuvor worauf sie sich eingelassen haben   {[  {[

In diesen sog. Rechtsstaaten ist es nicht mehr moeglich jemanden schlicht fuer sein Tun zur Verantwortung zu ziehen, ohne dass irgendwelche Erreignisse in seiner Jugendzeit als Entschuldigung fur die Tat herhalten muessen.
Gewinnmaximierung... das duerfen sich wohl nur Verwaltungsraete oder Firmenbosse leisten, in Kleinst- oder Familienunternehmen am oder ueber dem Rande der Legalitaet sucht eine ganze Industrie nach Fehlern in der Erziehung oder Umwelt, und laesst sich diese Dienstleistung noch gut bezahlen  :-X

Vielleicht sollte ich mal meine praenatalen Umwelteinfluesse untersuchen lassen, nur fuer den Fall, dass ich mal einer Rechtswidrigkeit angeklagt werde  ???
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Karlsson am 20. November 2012, 01:12:33
In diesen sog. Rechtsstaaten ist es nicht mehr moeglich jemanden schlicht fuer sein Tun zur Verantwortung zu ziehen, ohne dass irgendwelche Erreignisse in seiner Jugendzeit als Entschuldigung fur die Tat herhalten muessen.
Das habe ich mich auch schon etliche Male gefragt. Da wird immer was von "schlimmer Jugend" und "Alkoholkranken Vater" oder dergleichen gefaselt und das dann als Erklärung für sein Tun herangezogen aber man vergisst dabei, dass die Leute ja irgendwann mal Erwachsen werden und auch mit dem Denken beginnen sollten. Mein Vater war auch Alkoholiker aber zum Massenmörder oder Kinderhändler bin ich deswegen dennoch nicht geworden. Ich will mir nun echt nicht selbst auf die Schulter klopfen denn meine Mama hat trotz ihrer insgesamt 5 Ehemänner bestimmt eine Menge wieder gut gemacht aber eben, irgendwann fängt doch das eigene Denken an.
Was hinzu kommt ist, dass die Opfer vielfach eine viel zu lasche Hilfe erhalten wenn überhaupt auch wenn sich im Verlaufe der letzten Jahre viel getan hat.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: pattran am 20. November 2012, 20:13:12
Bewährungsstrafe für Vergewaltiger

Göttingen. Das Landgericht Göttingen hat einen 43-jährigen Mechaniker, der die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin vergewaltigt und mit einer Pistole bedroht hatte, zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.


Als Auflage muss der aus dem Kosovo stammende Angeklagte 350 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, außerdem verhängte das Gericht ein Kontaktverbot. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte die Kammer nach einer Erörterung mit der Verfahrensbeteiligten avisiert, dass im Falle eines umfassenden Geständnisses eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verhängt werden könne. Weitere Bedingung war, dass der 43-Jährige sich bei der Nebenklägerin entschuldigen und ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zahlen müsse.

http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-goettingen/goettingen/bewaehrungsstrafe-vergewaltiger-2619042.html

Ein Kuschelurteil mehr!!
 ???
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 20. November 2012, 21:05:06
http://www.gerichtssaal.ch/ger_cat_228/Gerichtsurteile.html  :D :]
@ pattran,such die was aus.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Tobi CR am 20. November 2012, 21:43:36
Hoffentlich wurde bei dem aus dem Kosovo stammenden Täter auch ein "ethnisches Gutachten" zu Lasten der Staatskasse erstellt  {/
 (wurde kürzlich auch bei einem Mordprozess -zur Rettung der Familienehre unter kurdischen Türken in Deutschland - veranlasst)...
Da brauchts gar keinen Alkoholiker-Vater oder eine schwere Jugend mehr  :o
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Niedersax am 21. November 2012, 06:28:17
Ich habe da eine vielleicht etwas altertümliche Einstellung zu: Ein A.loch ist ein A.loch; und auch wenn er nix dazu kann, bleibt er immer noch ein A.loch!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 21. November 2012, 09:12:37
Aus gut unterrichteten Kreisen habe ich erfahren, dass die Regierung der Türkei mehrfach bei der Bundesregierung vorstellig geworden ist und dagegen protestierte, dass solche Urteile in der deutschen Presse veröffentlicht werden. Man befürchtet, dass in der deutschen Öffentlichkeit der  Eindruck entstehen könnte, so etwas wie z.B. Ehrenmorde oder die Vergewaltigung unangemessen gekleideter Frauen seien bei den EU Anwärtern ganz normal und auf jeden Fall gerechtfertigt.

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass manche Tuerken das nicht so sehen, und so etwas nur in Gegenden östlich und westlich von Ankara vorkommt.     
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: somtamplara am 21. November 2012, 11:27:50
nur ... östlich und westlich von Ankara vorkommt.     
Und wie stehts mit südlich und nördlich  ;]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 24. November 2012, 10:04:40
Sie leben mitten unter uns, Familienvaeter der brutalen Art   :'(

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Pruegel-Vater-muss-nur-sieben-Jahre-hinter-Gitter-17048146

Zitat
Die Frau durfte nur selten und lediglich mit ausdrücklicher Erlaubnis des Patriarchen das Haus verlassen. Die meiste Zeit musste sie aber hinter verschlossenen Fensterläden in den eigenen vier Wänden verbringen. Regelmässig überwacht von einer Videokamera, die der Beschuldigte zur ständigen Kontrolle der Geschädigten installiert hatte. Muckste die Partnerin auf, setzte es immer wieder Schläge ab.
...
Als der Beschuldigte am 9. September 2009 seine Partnerin und ein Kind mit einem Plastikrohr verdrosch, eskalierte die Situation. Diesmal nahm eine der Töchter den ganzen Mut zusammen und alarmierte per Telefon die Polizei.
...
Da er bereits 1536 Tage im Gefängnis verbüsst hat, kommt er voraussichtlich im kommenden Mai wieder frei.

Eigentlich gehoerten solche Typen fuer immer weggesperrt, sie bleiben eine Gefahr fuer die Gesellschaft.

was mir aber viel mehr zu denken gibt

Zitat
Er wurde wegen schwerer Freiheitsberaubung, mehrfacher Körperverletzung, mehrfacher Nötigung sowie Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht zu einer hohen Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Während der Urteilseröffnung war es zu lautstarken Protesten der geschädigten Mutter und der Kinder gekommen. Sie hatten sich inzwischen mit ihrem Peiniger wieder versöhnt und verlangten seine Freilassung.
  {[
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Tobi CR am 24. November 2012, 10:28:52
 {+
Als Erklärung sicherlich nicht ausreichend;
 aber erinnern wir uns an den Ausspruch:
  "Pack schlägt sich - Pack verträgt sich"
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Karlsson am 24. November 2012, 11:36:02
Ja das sagt man so aber jetzt mal ehrlich, einsperren und nie nie nie wieder raus lassen und wenn die Angehörigen sich mit solch einem Typen wieder verträgt, dann gleich mit einsperren.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: sansamaki am 24. November 2012, 12:08:22
Ich bin dankbar das es Menschen gibt die in der Exekutive und Judikative nichts zu melden haben.   :D
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Pedder am 24. November 2012, 12:40:17
Sie leben mitten unter uns, Familienvaeter der brutalen Art   :'(


Leider häufen sich langsam solche Fälle
Wieder mal sprachlos, wütend und  {/

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 25. November 2012, 09:29:49
Zwar OT, aber im Zusammenhang mit
Sie leben mitten unter uns, Familienvaeter der brutalen Art   :'(

sind es nicht nur die Familienvaeter, auch Muetter "schmuecken" sich mit schlagenden Argumenten   {/

Ein fünfjähriges Mädchen wird mit massiven Prellungen im Gesicht in ein Spital im türkischen Konya eingeliefert. Die Kleine beschuldigt ihre Mutter, doch die Behörden wollen ihr nicht zuhören.

http://www.20min.ch/ausland/news/story/Misshandeltes-Kind-muss-zurueck-zur-Mutter-13757147

Zitat
Dunkelblaue Blutergüsse um die Augen und geschwollene Backen: Das Gesicht der fünfjährigen F. B. aus Konya, 200 Kilometer südlich der türkischen Hauptstadt Ankara, ist von Gewalt gezeichnet. Auch den Nachbarn der Familie waren die massiven Prellungen aufgefallen. Sie hegten sofort den Verdacht, dass das Kind von seiner Mutter geschlagen und misshandelt wurde.
...
«Im Kampf mit meinem Sohn schlug die Kleine mit dem Kopf gegen eine Wand», behauptete die 35-Jährige in ihrer Aussage. Sie habe das nicht gewollt, es sei aber so passiert. Sie habe F. B. nicht geschlagen, gab sie zu Protokoll. Die Behörden glaubten ihr und liessen sie gehen. Ihre Tochter dürfe sie wieder nach Hause nehmen, hiess es zudem.
...
Sie wolle nicht mit der Mutter gehen, flehte sie die Polizisten an. Die Behörden hörten ihr nicht mehr zu.

Waere die Polizei zum gleichen Ergebniss gekommen, wenn es sich um den Sohn gehandelt haette  :-X

(https://lh3.googleusercontent.com/-iGkFclgQeck/ULGCYTePw-I/AAAAAAAAA4g/5WAk4BWDjBs/s461/topelement.jpg)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 25. November 2012, 10:18:00
Laut Statistik ist jeder 5. von uns DACHlern ebenso  {/(wahrscheinlich aber nicht ganz? so brutal)

Link kann ich keinen liefern, aber der diesbezuegliche Bericht hat sich in mein (Rest) Hirn eingebrannt.

Wird von Spezialisten nicht schwer zu finden sein.

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 25. November 2012, 11:32:24
Laut Statistik ist jeder 5. von uns DACHlern ebenso  {/

Sollen wir jetzt abzählen  ???  oder doch besser vermuten, dass manche Statistiken nicht unterscheiden zwischen einerseits einer Watschen alle 3 Jahre mal und andererseits ständigem, brutalem Verprügeln?  {--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 25. November 2012, 11:59:26
Eine Watschen ist schon zuviel!

Habe selbst schon einige von Frauen bekommen, ohne zurueckzuschlagen.

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: sansamaki am 25. November 2012, 14:00:05
Im Jahr 2000-2004 hat die Schweiz gezählt wie fiel versuchte und vollendete Tötungsdelikte  es gab  an Kinder und Erwachsenen die unter häuslicher Gewalt stattfanden.
Die Zahl ist 430 und entsprach 50% aller versuchten und vollendeten Tötungsdelikte in dem Zeitraum.

Die Gewalt an Frauen und Kindern gerade von Männern hat eine Lange Tradition und so lange Gleiche Rechte und Pflichten für Frauen und Männer Lippenbekentnise  sind wird es auch so bleiben.

Da helfen auch keine Gesetze solang die Bücher der Religionen nicht umgeschrieben werden  ;D wo die Frau Diskriminiert ist auch, im Buddhismus.
Das Faustrecht hat immer noch  seine Gültigkeit, da ist es keine Hilfe wen Polizei und Richter im Nachhinein für Ordnung sorgen.
Meine Persönliche Meinung ist das etwa 20% der Menschen im DACH sich nicht um Moral und Gesetz kümmern was auch nicht erstaunlich ist bei den Vorbildern in Politik Kirche und Kapital.
Wobei es da auch gute Vorbilder Gäbe aber die sind ja nicht interessant für Presse und Fernsehen.

http://www.jsd.bs.ch/bericht_monitoring.pdf (http://www.jsd.bs.ch/bericht_monitoring.pdf)

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/02/01/02.html (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/02/01/02.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Herby55 am 25. November 2012, 14:15:55
Ja,Franzi die wirst du wahrscheinlich dann auch VERDIENT  ;D haben.
Ok,dann würde ich auch nicht zurückschlagen :D .
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Karlsson am 25. November 2012, 15:24:31
Da helfen auch keine Gesetze solang die Bücher der Religionen nicht umgeschrieben werden...
Ich kann jetzt nur für die Bibel sprechen aber da steht geschrieben: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" (Matthäus 22,37-39 oder auch Jakobus 2,8) und nicht, schlage deine Frau grün und blau. Es ist schon richtig, dass auch in der Bibel die Frau dem Manne nicht ganz gleich gestellt ist denn es heisst ebenso: "Ihr Frauen, ordnet euch euren eigenen Männern unter" (Epheser 5,22) aber nicht viel später steht da noch: "Ebenso sind die Männer verpflichtet, ihre eigenen Frauen zu lieben wie ihre eigenen Leiber; wer seine Frau liebt, der liebt sich selbst. Denn niemand hat je sein eigenes Fleisch gehasst, sondern er nährt und pflegt es, gleich wie der Herr die Gemeinde." (Epheser 5,28-29).
In Epheser 33 steht auch noch: "Doch auch ihr — jeder von euch liebe seine Frau so wie sich selbst; die Frau aber erweise dem Mann Ehrfurcht!" Das Ganze ist also ein Geben und Nehmen in gleichem Masse.
Ich kenne den Koran nicht aber ich unterstelle jetzt einfach mal, dass es auch dort zumindest ähnlich geschrieben steht.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Karlsson am 25. November 2012, 19:21:09
http://www.focus.de/panorama/welt/opfer-vor-auto-gejagt-bewaehrungsstrafen-fuer-berliner-u-bahn-schlaeger_aid_729702.html (http://www.focus.de/panorama/welt/opfer-vor-auto-gejagt-bewaehrungsstrafen-fuer-berliner-u-bahn-schlaeger_aid_729702.html)

In Berlin kam es zwischen zwei Männern und einem 24-Jährigen in einer U-Bahn-Station zu einer Schlägerei. Als der 24-Jährige die Flucht ergriff und die Täter ihm hinterher jagten, rannte das Opfer vor ein Auto, wurde überfahren und starb.

Und jetzt der Witz an der Sache: Die Täter bekamen Bewährungsstrafen. Die geniale Begründung des Richters:
Zitat
Der Vorsitzende Richter Ralf Ehestädt sprach dagegen von einer Kurzschlussreaktion des Opfers – Panik oder Todesangst konnten nicht festgestellt werden. „Es war eine Flucht Hals über Kopf. Wenn er etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert.“

Hat der eigentlich noch alle Tassen im Schrank?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: MIR am 25. November 2012, 19:31:09
Wird Zeit das dem mal zwei an die Wäsche wollen. :-X

Der hat se echt nicht mehr alle.  --C  {+


Wenn die Täter das Opfer nicht verfolgt hätten, dann waere er nicht vors Auto gelaufen.
Vielleicht hat das Opfer über reagiert, aber wer hätte das nicht, wenn einen 2 Mann an die Wäsche wollen.

Schützt die Taeter, weiter so. :-X

Zitat
von DrSpock...
Urteil: Bewährungsstrafe:
Ich war bisher immer verärgert, wenn Migranten mir das Gefühl gaben in meinem Land mehr zu gelten als ich,
heute muss ich mich entschuldigen, denn sie haben Recht.
Quelle Zitat:
http://www.focus.de/panorama/welt/opfer-vor-auto-gejagt-bewaehrungsstrafen-fuer-berliner-u-bahn-schlaeger_aid_729702.html (http://www.focus.de/panorama/welt/opfer-vor-auto-gejagt-bewaehrungsstrafen-fuer-berliner-u-bahn-schlaeger_aid_729702.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Karlsson am 10. Dezember 2012, 12:10:46
Zitat
Was nun als gerichtlicher Kampf ums Geld endet, begann als Liebesgeschichte. Chivan T. und seine kambodschanische Ex-Frau heiraten am 13. Juli 1996 in der Schweiz, sie bringt zwei Söhne zur Welt, die Einbürgerung folgt. Doch 2003 zerbricht das Glück, das Paar reicht die Scheidung ein. Das Sorgerecht für die Kinder erhält die Mutter. Der Vater muss Alimente zahlen.
Zitat
Er kehrt zurück nach Kambodscha, fängt ein neues Leben an und heiratet 2011 zum zweiten Mal. Dort arbeitet er in einem Fahrradgeschäft und verdient ungefähr Fr. 100.-  Monat.
Hier das Urteil des Anwaltes in der Schweiz:
Zitat
Es sei zumutbar, dass Chivan T. in die Schweiz zurückkomme und hier mindestens 3500 Franken monatlich verdiene. Auch seiner neuen Frau sei zuzumuten, in die Schweiz zu kommen und zu arbeiten. Deshalb könne der Vater ab März 2014 monatlich je 500 Franken für die Söhne zahlen, bis sie volljährig sind.

Quelle (http://www.blick.ch/news/schweiz/er-sollte-seiner-ex-fiktive-beitraege-zahlen-id2134160.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 10. Dezember 2012, 13:31:11
Hier das Urteil des Anwaltes in der Schweiz:

Auch in der Schweiz sprechen Anwälte keine Urteile.
Aber der Artikel ist schon interessant.
http://www.blick.ch/news/schweiz/er-sollte-seiner-ex-fiktive-beitraege-zahlen-id2134160.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Karlsson am 11. Dezember 2012, 00:08:48
Auch in der Schweiz sprechen Anwälte keine Urteile.
Selbstverständlich nicht, was habe ich denn da nur wieder geschrieben. War halt noch früh bei mir.  {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 11. Dezember 2012, 01:00:12
ZU diesem Urteil fehlen mir die Worte. --C :o ???  Gut das es nicht ein Deutsches Urteil war sonst hätten wir schon einige Kommentare dazu C--
Gruß Udo
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 11. Dezember 2012, 09:39:51
In Deutschland ist das ganz genau so!

In meinem Briefkasten ist vor ein paar Jahren aus Versehen ein Brief von einem Berliner Amtsgericht gelandet.

Meine Frau hat nicht auf die Anschrift geschaut und den Brief geöffnet.

Ich habe ihn dann später auch gelesen.

Der Brief war an sich für einen anderen Farang, der in dem ehemaligen Haus meiner Frau wohnte (der Briefträger der Dussel... {+)

Nun, der Inhalt war ähnlich. Es ging um Scheidung und Unterhalt.

Der Typ wohnte hier mit Tochter, die noch Frau in Berlin mit Sohn.

Er wollte Unterhalt für die Tochter, sie Unterhalt für sich und den Sohn.

Der Richter hatte in dem Brief einiges dazu geschrieben, u.a. auch, dass es dem Mann zuzumuten wäre, wieder nach D zu kommen um zu arbeiten.

Dadurch wäre dann sichergestellt, dass die Frau ihre Unterhaltsansprüche bekommt, die Tochter könne ja dann auch zur Mutter.... {[

In dem Brief stand das schon so endgültig, da hieß es, man könne auch dafür sorgen, dass der Mann aus TH ausgewiesen werden kann....

Habe den Brief dann wieder zugemacht und dort hingebracht.

Mittlerweile ist der Typ verschwunden, vermutlich um für den Unterhalt arbeiten zu gehen.... {{
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 11. Dezember 2012, 10:03:37
Was ist dagegen einzuwenden, jemanden zu verpflichten, für den Unterhalt seiner Kinder zu arbeiten?

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 11. Dezember 2012, 10:31:01
NIX!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Tobi CR am 11. Dezember 2012, 10:49:31
Zitat
... für den Unterhalt seiner Kinder zu arbeiten?

Diese Erkenntnis ist leider noch nicht bis zu den Ohren der vielen kinderreichen Einwandererfamilien, für deren Unterhalt so manches Mal
die Sozialkassen aufkommen, durchgedrungen.
(das Gleiche gilt natürlich -politisch korrekt- auch für kinderreiche Nichteinwandererfamilien).
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 11. Dezember 2012, 13:25:27
 ??? ??? es ging ja letzt darum das Anwälte kein Gerichtsurteil sprechen können, nur ein Richter kann/darf das.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Karlsson am 12. Dezember 2012, 01:39:22
Was ist dagegen einzuwenden, jemanden zu verpflichten, für den Unterhalt seiner Kinder zu arbeiten?
Dagegen ist nichts einzuwenden und es sollte auch so sein. Wer ein Kind in die Welt setzt, der sollte auch dafür aufkommen. In diesem speziellen Fall hingegen hat die Exfrau den Vater bei den Kindern angeschwärzt, sodass diese ihn nicht mehr sehen wollten und ihm den Tod wünschten. Ob das nun der Wahrheit entspricht ist eine andere Sache aber man kann jemandem doch wohl kaum vorschreiben, wo er und seine neue Frau zu leben und/oder zu arbeiten haben. Wenn er dann nicht mehr fähig ist, den Unterhalt zu bezahlen, so könnte man der Frau und den Kindern ja auch nahelegen, ins Land des Vaters auszuwandern und dort Unterhalt zu beantragen. Die Chancen, dass sie dort welchen bekommt, stehen aber vermutlich extrem schlecht.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 22. Dezember 2012, 18:34:07
Ein verurteilter Kinderschaender und IV-Bezueger (Invalidenrente) setzt sich nach Thailand ab und erhaelt weiterhin seine Rente   {[

Fehlende Informationen ermöglichten die Flucht eines verurteilten Kinderschänders, unklare Zuständigkeiten begünstigten sie zusätzlich. Und wegen eines Gesetzesfehlers bezieht der Täter immer noch IV.

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/Der-geflohene-Taeter-bezieht-IVRente-in-Thailand/story/20617111

Es scheint so, dass nach einem Gerichtsurteil, bevor der Strafvollzug angetreten wird, sich zu einem Flughafen begibt, durch die Passkontrolle spaziert und das Flugzeug besteigt.
Warum zum Teuf... haben wir maschinenlesbare (teure) Paesse und es gibt keinen Abgleich mit der Vollzugsbehoerde  {+   {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: rexmundi am 22. Dezember 2012, 19:07:08
Ich stelle hier mal ein Link ein zu einem Gerichtsurteil,aber vor dem Lesen sollte jeder tief Luft holen!

http://www.bild.de/regional/bremen/urteil/milde-strafe-fuer-brutalen-miri-27719612.bild.html (http://www.bild.de/regional/bremen/urteil/milde-strafe-fuer-brutalen-miri-27719612.bild.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 22. Dezember 2012, 20:28:45
Na ja, tief Luft holen muss man da nicht.

Das ist (leider) fast schon Normalität in D.

Der Blöd Zeitung kann man eh auch nicht alles glauben.....

In Deutschland muss es möglichst bald mal einen Ruck bei Wahlen in die richtige Richtung geben, dann erledigt sich das von selbst!

 C--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: somtamplara am 22. Dezember 2012, 20:48:09
Ein verurteilter Kinderschaender und IV-Bezueger (Invalidenrente) setzt sich nach Thailand ab und erhaelt weiterhin seine Rente   {[
Eine buerokratische Posse aus dem Lehrbuch  >:
Jetzt kann man nur hoffen, dass das Auslieferungsverfahren schnell zum Erfolg fuehrt.
Fuer die Flucht nach Thailand war er nicht zu invalide, fuer den Ruecktransport aber schon.
Ich denke in Thailand lassen sie sich von solchen Spielchen nicht abhalten, ihn ins Flugzeug zu stecken.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: rexmundi am 23. Dezember 2012, 08:00:38
In Deutschland muss es möglichst bald mal einen Ruck bei Wahlen in die richtige Richtung geben, dann erledigt sich das von selbst!

Das Problem an der Sache ist das e solche Faelle von der Mainstreampresse verschwiegen werden,und das mit System!

Wer mal ein Paar Tage Zeit hat kann sich hier in dem Bericht ueber den in Bremen und Umgebung ansaessigen Miri-Clan Informieren,eine Grossfamilie die Harz4 bezieht und nebenher beim Rauschgiftverkauf jaehrlich noch so 50 Mio macht!
Das ganze wird auch noch durch unser Ehrenwerte Richter und Polizisten unterstuetzt die mit Sicherheit bei dem Clan in Lohn und Brot stehen (gezwungenermassen?),nicht alle aber einige!

Hier die Seite mit weiterfuehrenden Links: http://islamnixgut.blogspot.com/2012/12/deutschland-als-beutegesellschaft.html (http://islamnixgut.blogspot.com/2012/12/deutschland-als-beutegesellschaft.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 08. Januar 2013, 14:31:07
Wir erinnern uns, ein Bauer sollte fuer die Kirche in Naefels das Lampenoel fuer das ewige Licht bezahlen, nur war der Bauer nicht einverstanden damit.

Historie:
Zitat
1357 begeht Müller Mord. Um sich von seiner Sühne loszukaufen, verspricht der der Kirche, das Nussöl für das Ewige Licht zu spenden - für immer. So auf jeden Fall stehts im Näfelser Kirchenarchiv.
...
2010 fordert die Kirche Näfels den Eintrag des jahrhundertealten Usus in das Grundbuchamt und stellt dem Erben der betroffenen Parzelle eine Rechnung von 1400 Franken, die er nicht bezahlen will.
2012 zieht die Kirche vor Gericht

Nun, das Urteil ist gesprochen:

Kein Gratis-Licht mehr für die Kirche Näfels

http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Kein-Gratis-Licht-mehr-fuer-die-Kirche-Naefels-26651770

Zitat
Eine Posse nimmt ihr Ende: Ein Landwirt aus Schänis SG muss nicht mehr für den Unterhalt des «Ewigen Lichts» in der Kirche Näfels aufkommen. Das Gericht befreite ihn von einer Grundlast aus dem Jahre 1357.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 11. April 2013, 08:20:33
Ein Autofahrer laesst sich provozieren, zeigt den Stinkefinger und wird darauf verpruegelt.
Wegen dem Stinkefinger wurde ihm von der Versicherung das Taggeld halbiert   {+

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Obszoene-Geste-wird-Pruegelopfer-zum-Verhaengnis/story/24794200

Zitat
Die Unfallversicherung des Bankers, ..., kürzte dem Opfer Ende Dezember 2010 den Taggeldanspruch um die Hälfte.
Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hob diesen Entscheid allerdings auf. Es befand, dass die Geste des Autolenkers zwar als unglückliche Aktion zu werten sei.

Die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern hat dieser Argumentation nun widersprochen. Sie hiess die Beschwerde der Allianz-Suisse-Versicherung gut und segnete damit die Halbierung der Taggelder ab. Es sei unerheblich, wer mit dem Streit begonnen habe.

Die Rechtsanwaeltin des Ehepaares nach dem Urteil: "Die Begründung des Bundesgerichts, dass ihr Klient mit einer solchen brutalen Gewalteskalation habe rechnen müssen, gehe in Richtung einer Rechtfertigung der Tat.""

diesem Kommentar ist wohl nichts mehr hinzuzufuegen, ausser: unsere Gerichte sind so  {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 11. April 2013, 21:35:10
Was es nicht so alles gibt  {--

es handelt sich zwar um ein Gerichtsurteil aus Daenemark und nicht aus DACH als solches (aber immerhin ein EU Mitglied)

http://cphpost.dk/national/man-sexsomnia-aquitted-rape
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 27. Mai 2013, 22:19:53
Fuer mich immer wieder erstaunlich wie an Gerichten auf eine Mitschuld der Opfer einer kriminellen Tat, Veruntreuung in vorliegenden Fall, plaediert wird   {+

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/-ber-eine-Million-Franken-weggezaubert-10175738

Zitat
Der Anwalt stellte dabei eine gewisse Opfermitverantwortung in den Vordergrund.
So sei seinem Mandanten keine besondere Raffinesse zu attestieren. Vielmehr hätten die Kontrollen der Firma versagt.
 

Bei einer Firma, die mich grundsaetzlich als moeglicher Veruntreuer ansieht und mich entsprechend kontrolliert, moechte ich keinesfalls angestellt werden  >:

Eine Frage haette ich noch: ...... wer kontrolliert den Kontroller  ???
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 28. Mai 2013, 16:25:26

Bei einer Firma, die mich grundsaetzlich als moeglicher Veruntreuer ansieht und mich entsprechend kontrolliert, moechte ich keinesfalls angestellt werden  >:


@ Bruno
in Kummerland gab es bei Discounter öfter "Kontrollen" über Kameras, ich gebe Dir schon recht, bei so einer Firma möchte ich eigentlich auch nicht angestellt sein. Bei meinem Arbeitgeber geht das über Infopost das an die Ehrlichkeit der Mitarbeiter appelliert wird.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / Abschleppen
Beitrag von: crazyandy am 25. August 2013, 00:00:04
das Abschleppen darf nach einem Gerichtsentscheid nun nur noch 120 Euro kosten, der Klage wegen der Abzocke von über 300 Euro wurde statt gegeben  }} }} }}.

Quelle : RTL Nachrichten
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 25. September 2013, 09:33:35
Zwei Genfer Polizisten sollen einen Mann aus Burkina Faso übermässig brutal behandelt haben: dies das Urteil des Strassburger Gerichtshofs.

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/die-schweiz-wegen-folter-verurteilt-1.18156009

Zitat
Zu beurteilen war der Fall eines aus Burkina Faso stammenden Mannes, der 2005 in Genf auf einem Drogenumschlagsplatz von zwei Polizisten auf seine Identität kontrolliert wurde.
Was in der Folge genau geschah, darüber gehen die Aussagen auseinander.
Klar ist, dass es zu einem Handgemenge kam, dass der Mann einen der Polizisten biss und selber einen Schlüsselbeinbruch davontrug.
...
Die Genfer Justiz untersuchte den Fall ein erstes Mal und, auf Geheiss des Bundesgerichtes, ein zweites Mal.
Sie befand, dass sich die Polizisten angesichts des Widerstands des Mannes richtig verhalten hätten.
Das Bundesgericht schloss sich dem an.
Der Mann erhob daraufhin Klage beim EGMR und berief sich auf das Folterverbot (Art. 3 Konvention).

Wer unterstuetzt und beraet nur solch renitente Personen  {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 25. September 2013, 10:29:50
Irgendwelche dubiosen Anwälte, die sich damit nicht nur doof, sondern auch noch dämlich verdienen.

Das ist das tolle Justizsystem in D.A.CH...... {[ {[
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 25. September 2013, 10:38:29
Irgendwelche dubiosen Anwälte, die sich damit nicht nur doof, sondern auch noch dämlich verdienen.

und das wahrscheinlich auch noch auf Kosten der Steuerzahler, wie auch die Abfindung...
Zitat
Die Schweiz muss dem Kläger nun Schadenersatz und Genugtuung im Umfang von gut 24 000 Franken plus Spesen zahlen.
und die Gerichtskosten  {[
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Patthama am 25. September 2013, 10:47:29
Die Frage stelle ich mir auch Bruno.Da fallen ja auch Anwalts,und Gerichtskosten an,und die Schweiz ist ja nicht gerade als Billiglohn-Land bekannt.
Dieses Gerichtsurteil ist bestimmt auch nicht gerade gut,fuer die Motivation der Polizisten.Bei der naechsten Kontrolle schauen die dann auch lieber weg,oder gehen gar nicht mehr in manche Gegenden,so wie es  in einigen Grosstadten in Europa  schon jetzt der Fall ist.
Hoffe nur,aber da bin ich mir ziemlich sicher,dass die zwei Polizisten nicht auch noch benachteiligt werden.In einer ruhigen Stunde werden die sich auch denken,wir haben den Kopf hingehalten, und der Mann aus Burina Faso bekommt 24.000.-Franken plus Spesen,und wir evtl. noch einen Rueffel des Dienstherrn

Bruno mach dich auf,und starte eine Iniative die Gesetze in der Schweiz zu aendern,und durch das Volk bestaetigen zu lassen.Wir Deutschen koennen das ja leider nicht.
(nicht ganz ernst gemeint Bruno  [-])
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 25. September 2013, 11:03:12
Bruno mach dich auf,und starte eine Iniative die Gesetze in der Schweiz zu aendern,und durch das Volk bestaetigen zu lassen.Wir Deutschen koennen das ja leider nicht.

auch wenn er nicht so ernst gemeint ist, haben doch "Kuscheljustizvorfaelle" und grobe Fehler im Strafvollzug in letzter Zeit grosse Wellen in der Bevoelkerung geworfen und mittlerweile auch Debatten im CH Parlament ausgeloest.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich endlich was bewegt.

Bei obigem Urteil kann auch die CH Bevoelkerung mit allen moeglichen Mitteln nachtraeglich nichts mehr aendern, und da traegt auch die Asylpolitik der "Gutmenschen" der letzten Jahre ihre Blueten  >:
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Seeteufel am 25. September 2013, 12:09:11
Ich stelle fest:

1. Männer aus Burkina Faso sind nicht nur per se kriminell, sie erfinden auch polizeiliche Übergriffe.
2. Einige aus dem Forum waren Augenzeugen, wissen im Detail genau, was sich zugetragen hat.
3. Schweizer Gerichte sind in solchen Fällen absolut unbefangen, die Idioten in Frankreich keineswegs.
4. Geldgierige Anwälte prügeln sich um den Reichtum und um das Ansehen, den so ein Fall verspricht.
5. In lockeren Volksabstimmungen kippt das Schweizer Volk, regelmässig und lässig, internationales Völkerrecht.
6. "Die Genfer Justiz untersuchte den Fall ein erstes Mal und, auf Geheiss des Bundesgerichtes, ein zweites Mal." (aha!)
7. Gesetz dem Fall, die Schweizer Polizei wäre ihrem Ruf gerecht geworden und der Mann wurde misshandelt- Schamgefühle?
8. Ich muss nichts beweisen, ihr könnt es ja auch nicht. Die Wahrheit wohnt allerdings in Zürich, verstanden.
9. Viel Spass beim Filetieren am Steintisch...mit Zitrone schmecke ich noch besser. :-) ;)


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 25. September 2013, 12:25:13
Obwohl wir alle bei dem Tatvorgang nicht dabei waren und auch
den Gerichtsakt nicht kennen,wissen wir,dass der EMGR ein Fehl-
urteil gefaellt hat.

Zudem wird noch bekritelt,dass es einem Menschen moeglich ist,
den vorgesehenen Instanzenweg zu beschreiten.

Da durch das zugesprochene Entschaedigungsgeld der Staatsetat der
Schweizer Eidgenossenschaft gewaltig ins Wanken kommt und sich
solche Vorfaelle keinesfalls wiederholen duerfen,waere darueber nach-
zudenken,ob man,insbesondere fuer Menschen mit dunkler Hautfarbe,
nicht die kostenguenstigere Lynchjustiz einfuehren sollte.

Ich frage mich ernstlich ob,dieser Justizfall auch soviel negative Reaktionen
hervorgerufen haette,waere das Opfer ein weisshaeutiger Urschweizer ge-
wesen ?

Ich bin bei solchen Vorfaellen sensibilisiert und zwar,weil ich mich erinnere,
dass in den letzten Jahren in Oesterreich einige Zwischenfaelle bekannt ge-
worden sind,wo ein einem Fall ein abzuschiebender Asylant erstickt ist,weil
die Polizei ihm den Mund verklebt hat.

Bei einem anderen Einsatz,wurde der Arretierte so am Boden fixiert,dass er
ebenfalls daran starb und ein anwesender Rettungsarzt tatenlos zusah.

3 Polizisten entfuehren einen Mann,und schlugen ihn in einer leerstehenden
Lagerhalle so zusammen,dass er in der Intensivstation wochenlang behandelt
werden musste.

Bei einem weiteren Fall,wurde ein Mann grundlos aus der U-Bahn gezogen und
von der Polizei so verpruegelt,dass er seinen Dienst als Lehrer an einer internationalen
Schule in Wien,wochenlang nicht versehen koennte.

In allen Faellen handelt es sich um Dunkelhaeutige(frueher auch unter Neger bekannt),
in allen Faellen wurde bei den polizeiinternen Untersuchungen fehlerfreies Verhalten
der Beamten festgestellt.

Erst die Gerichte kamen zu einer anderen Ansicht und urteilten dementsprechend.

Mississippi burning in Europa - Nein,danke !


Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Seeteufel am 25. September 2013, 12:47:17
Jock, ich gratuliere dir zu deinem Beitrag!  {*

 [-]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Tobi CR am 25. September 2013, 12:56:54
Ich habe allerdings auch schon Schwarze erlebt,
die bei Konfliktsituation VÖLLIG AUSRASTEN und sich überhaupt nicht mehr
unter Kontrolle haben !

Sei es im besoffenen Zustand - oder auch einfach, weil sie sich als Schwarze
irgendwie ungerecht behandelt fühlen. Und dies kommt nicht selten vor.

Insbesondere letztes Szenario findet gerne an solchen Orten statt, bei dem möglichst viele Leute
(Passanten o.ä.) aufmerksam werden.
Mal im Supermarkt -> möge sich der Schwarze doch -wie alle anderen- hinten
anstellen, mal bei einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn, mal bei einer rechtmäßigen
Ausweiskontrolle durch Polizeibeamte
--- so manches Mal kann man beobachten, wie der schwarze Mann (oder auch die schwarze Frau)
nach kurzem Wortwechsel sogleich das Wort "Rassist" (und speziell in Deutschland "Nazi") herausschreit
und völlig ausrastet.

Dies mag manchmal an den kulturellen Gegebenheiten im Heimatland des Schwarzen liegen, eventuell ein
Mentalitätsproblem darstellen oder warum auch immer -aber doch viele Male habe ich selber schon Schwarze
in Konfliktsituationen völlig durchdrehen gesehen.




Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Seeteufel am 25. September 2013, 13:22:18
Tobi CR:
Ich streite deine Beobachtungen in keinster Weise ab, ich laufe nicht blind durch die Welt. ;)
Aber, sie helfen in diesem Fall nicht weiter. Ich habe auch schon genug Deutsche und Schweizer unter Alkoholeinfluss
durchdrehen sehen. Wollen wir noch die Russen ins Boot holen... ? Ich weiss noch genau, was hier los war, als diese
(auch von mir!) als Urlauber ohne Benehmen disqualifiziert worden sind. Will sagen- heilig bin ich wahrlich nicht.
Als nächstes kommt dann der folgende Witz:
Woran erkennt man einen vertrauenswürdigen Polen?
Er hat keine Arme!

Jeglicher Spass, meinetwegen, ich kann auch laut lachen, wenn über mich, bzw. über meine Herkunft, gespottet wird.
Aber wenn wir den vorliegenden Fall ernsthaft diskutieren, bringen "gewisse Erlebnisse" nicht viel.
Schubladendenken hilft uns weder bei faulen/fleissigen Thaifrauen, noch bei lieben/bösen Afrikanern.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Patthama am 25. September 2013, 13:53:39
Sicher war keiner von uns TIP Membern als Augenzeuge dabei.So wie man liest wollten die Polizisten nur eine Ausweiskontrolle des Mannes aus Burkina-Faso machen.Und als anstaendiger gut erzogener Mensch.haette er ja die Polizisten freundlich gruessen,und seine Ausweispapiere hervorzeigen koennen.Und wenn alles in Ordnung ist,sich wieder von der Staatsicherheit zu verabschieden.Es muss doch noch fuer die Polizei moeglich sein,an einem bekannten Drogenumschlagsort ein paar Passanten zu kontrollieren.Zumal es ja kein Geheimnis in der Schweiz,und zum Teil auch in D ist,dass eben gerade Asylbewerber aus Schwarzafrika sehr aktiv an diesem Geschaeft teilnehmen,und oft nur aus diesen Gruenden eingereist sind.Frustrierend fuer die Polizei ist dann auch noch,dass es immer wieder sogenannte Gutmenschen sind,die eine Ausweisung,oder wie es in der CH heisst,Ausschaffung von kriminellen Asylwerbern verhindern.

Ich war zwar noch nie in Burkina-Faso,aber ich kann mir nicht vostellen,wenn ich mich dort mit Haenden, und Fuessen gegen eine Ausweiskontrolle gewehrt haette,ob ich dann auch noch eine Praemie von 24.000.- Franken,z.B. vom Polizeichef erhalten haette.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Tobi CR am 25. September 2013, 14:02:35
Na ja,
und zu meinem Beitrag oben:  Ein Weißer, der bei einer Personenkontrolle den DACH-Polizeibeamten als Rassisten beschimpft,
                                        macht sich (ein Stück weit  :D ) unglaubwürdig... (Es sei denn, der Beamte wäre Farbiger).

Aber im Ernst ---- hört blos mit dieser Diskussion auf; es gibt schon zwei "alte, verdiente Hasen" aus diesem Forum, die das Niveau
                         der Beiträge und deren Verfasser ("noch feucht hinter den Ohren", "im Grab umdrehen", "Steintischgeschwätz" usw.)
                         bitter anklagen und beweinen.
                         Der absolute Niedergang des Forums ist offenbar kaum noch aufzuhalten; lediglich die intellektuellen Spitzenleute könnten
                         das Ruder noch herumreissen - aber die sind offenbar dünn gesät (oder kommen nun als Retter in der Not wieder an Bord
                         und heben mit wertvollsten Beiträgen das Niveau in ungeahnte Höhen).  ;} C--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: shaishai am 25. September 2013, 14:41:27
....
Aber im Ernst ---- hört blos mit dieser Diskussion auf; es gibt schon zwei "alte, verdiente Hasen" aus diesem Forum, die das Niveau
                         der Beiträge und deren Verfasser ("noch feucht hinter den Ohren", "im Grab umdrehen", "Steintischgeschwätz" usw.)
                         bitter anklagen und beweinen.
                         Der absolute Niedergang des Forums ist offenbar kaum noch aufzuhalten; lediglich die intellektuellen Spitzenleute könnten
                         das Ruder noch herumreissen - aber die sind offenbar dünn gesät (oder kommen nun als Retter in der Not wieder an Bord
                         und heben mit wertvollsten Beiträgen das Niveau in ungeahnte Höhen).  ;} C--


 ;]

ja, dieses forum muss früher einmal kulturell und intellektuell ein meilenstein gewesen sein.
ist marcel reich-ranicki eigentlich ehrenmitglied? unter welchem nick schrieb er?

naja, allerdings sind von diesen elitaeren "alten" wohl nur noch ein dutzend oder weniger über.
und mutter natur wird dafür sorgen, dass es in absehbarer zeit noch weniger werden  C--

diese alte elite sollte sich mal an pedder wenden, dass er die technik wieder so umstellt,
dass man sich hier nicht registrieren kann, so wie es vor ca. exakt einem jahr mehrere monate der fall war.  ;]

dass diese elite dabei vergisst, dass sie bald dann nur noch zu viert oder so sind, dies übersehen wir mal jetzt geflissentlich.
wäre sicherlich ein äusserst interessantes forum  ;]


mfg
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Seeteufel am 25. September 2013, 15:16:12
Ich war zwar noch nie in Burkina-Faso,aber ich kann mir nicht vostellen,wenn ich mich dort mit Haenden, und Fuessen gegen eine Ausweiskontrolle gewehrt haette,ob ich dann auch noch eine Praemie von 24.000.- Franken,z.B. vom Polizeichef erhalten haette.

Nein, das kann ich mir auch nicht vorstellen. ;D
Nur sollten wir schon versuchen, wenn es denn so war, "eigenes" Fehlverhalten nicht auf diese Weise zu relativieren.
Und eben, wir wissen offenbar überhaupt nicht, wie es wirklich ablief, nur darum mein Einwand...
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 25. September 2013, 17:20:43
3. Schweizer Gerichte sind in solchen Fällen absolut unbefangen, die Idioten in Frankreich keineswegs.


Dass du von Gerichten nicht viel haelst, wissen wir bereits von einem anderen Thread.

Wenn du aber das Urteil des hoechsten Gerichtes der CH zynisch in Frage stellst, musst du auch das EGMR Urteil hinterfragen ... klar?
 
Zitat
Sie befand, dass sich die Polizisten angesichts des Widerstands des Mannes richtig verhalten hätten. Das Bundesgericht schloss sich dem an.


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Seeteufel am 25. September 2013, 18:41:46
Bruno, ich kann auch dieses Urteil in Frage stellen, natürlich, ich habe kein Problem damit.
Aber am Ende heisst es doch, so oder so: Wir wissen alle nicht, wie es wirklich war, oder? ???

Ich war es übrigens nicht, der hier "abschliessende Urteile" gefällt hat, bitte nicht den Spiess umdrehen, danke. ;)

PS "zynisch": "Dass du von Gerichten nicht viel haelst, wissen wir bereits von einem anderen Thread."  ]-[
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 25. September 2013, 19:38:40
Zitat von: shaishai
ist marcel reich-ranicki eigentlich ehrenmitglied? unter welchem nick schrieb er?

Der schrieb unter A.... :-X

Du solltest erst mal lernen, das es eine Groß- und Kleinschreibung gibt.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Josef am 28. September 2013, 22:48:03
Geschichten aus der BRD….

Also ich bin der Josef und wohne in der Deutschen Provinz mit meiner angetrauten 99,9 %.
Sie hatte eine Freundin ebenfalls aus TH; die „Tick“. Tick ein properes Weib, mit einem erwachsenen Sohn in Thailand und einem verstorbenen germanischen Ehemann. Dieser hat ihr neben einer Beamtenpension ein  schuldenfreies  Anwesen nebst einer netten Dorfgemeinschaft hinterlassen.
Tick machte das, was die Thais am liebsten machen „ mit anderen Thais zusammenglucken, quaken,  kochen und essen usw.
Tick kann sich ziemlich sicher in Deutsch ausdrücken und hat auch die Gabe andere Menschen zu umgarnen und für sich einzunehmen. Es war ihr offensichtlich langweilig und sie dachte sich ein Geschäftsmodell aus in dem sie ihre Fähigkeit gezielt einsetzen konnte….sie gründete eine BANK!
In die Ihre „Lands..Frauen“ aber auch willige Sonstige einzahlen und im Bedarfsfall auch Darlehen erhalten  konnten.  Zinsen wurden ebenfalls vereinbart. Die Freundinnen aus der alten Heimat und auch einige Langnasen trauten ihr Ihre (Schwarz-?) Gelder an. War nun jemand kurzfristig nach TH gerufen oder  der alte Kühlschrank gab den Geist auf, musste nicht mehr der Gatten mühsam über-zeugt werden, man hatte eine eigene Quelle.
Das Geschäft funktionierte hervorragend für alle eine WIN-WIN-Situation , bis zu dem Tag, an dem der  Fluß von Frischgeld versiegte. Da alle Bekannten und Verwandten schon ihren Betrag erbracht hatten und einer Kapitalerhöhung nicht mehr zustimmten. Die Blase platzte !!!!!!!
Die Bank war pleite, das Geld war weg. Nachdem man anfing zu rechnen brach  eine Welt zusammen.
Tick hatte mindestens 100.000,00 € (hunderttausend) eingesammelt und veruntreut. Wie sich später herausstellte hatte sie auch ihre Haus bis an die Grenze beliehen.
Was sich in den nächsten Wochen in der Thaigemeinde abspielte, brauche ich hier im Thaikennerfo- rum nicht schildern.
Also zum Deutsche Rechtssystem: Da der Frau Tick keine böse Absicht beim Start zu beweisen ist, ist sie auch Strafrechtlich nicht zu belangen. D.h. alle Gläubiger müssen  einen  „Antrag  auf Erlass eines Versäumnisurteiles“ stellen um einen pfändbaren Titel zu erhalten.
Viele der Einzelforderungen liegen über 5.000,00 € (fünftausend) und werden daher beim Landge-richt verhandelt. Dort besteht Anwaltszwang, also man muß sich einen Anwalt kaufen.
Acht Gläubiger sind nach meiner Erkenntnis diesen Weg gegangen, andere wiederum halten sich total bedeckt, da sie zu Hause noch nicht gebeichtet haben. Die größte Einzelforderungssumme liegt
Bei 27.000,00 € (siebenzwanzigtausend).
Fazit: das Geld ist weg, da unsere Tick zwischenzeitlich die Privatinsolvenz beantragt hat (Pfändbares Einkommen nur bis 1050,00€) und das Haus kurz vor dem Verkauf steht. Wo das Geld geblieben ist total unklar. Von nach Th geschafft, bis hin in der Spielbank verzockt, reichen die Vermutungen.
Also, schaut euren Mädels auf die Finger, da die Dummheit weit verbreitet ist !!

Grüße aus der Bananen-R.D.
Josef
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: somtamplara am 29. September 2013, 10:42:00
Sehr interessanter Beitrag!
Pilotenspiel / Schneballsysteme und wie sie auch immer heissen.
Laeuft das tatsaechlich immer noch?
Ich kenne diese Geschichten aus der Berliner Thaiszene seit mind. 10 Jahren und bin erstaunt, dass
immer wieder welche drauf reinfallen.
Dabei lief es aber oft darauf hinaus, das "Lek"."Pim" usw. ploetzlich von der Bildllaeche verschwanden und heute
bei den zwei Reisfeldern mit dem Fischteich in Thailand wohnen  ;]

Na ja, es gibt ja auch immer noch Opfer von Huetchenspielern  :-\
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: schiene am 29. September 2013, 11:02:52
Nun,wenn der Bankhalter und alle die sich beteiligen zuverlässig sind ist das schon ok.Wir machen in einem uns bekannten Kreis schon 4 Jahre mit (sind immer die selben 14 Personen)
Wir lassen uns immer das Geld als letzte auszahlen und haben somit einen sehr guten "Zinssatz" als Gewinn!
Aber es ist schon richtig,wenn man die Leute nicht genau kennt sollte man die Finger davon lassen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Pinkas am 11. Oktober 2013, 08:47:54

Eine Thailänderin hat in Deutschland keinen Anspruch darauf, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in ihrer Landessprache ablegen zu dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. (Az.: 3 K 623/13.NW)

http://www.t-online.de/regionales/id_65900198/keine-theoretische-fahrerlaubnispruefung-in-thai.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Vimana am 11. Oktober 2013, 18:13:01
@ Schiene bitte trotzdem Vorsicht. Meine Frau hat da vor ungefähr 12 Jahren auch mal mitgemacht und gut 12000 (damals) Mark verloren, obwohl sie eigentlich in Gelddingen (für eine Thai) zuverlässig und erfahren ist.
Eine total zuverlässige Restaurantbesitzerin in Mannheim war die Bankhalterin. Eines Tages konnte das Restaurant nicht öffnen. Die Besitzerin mit dem Schlüssel war nicht zu erreichen. Es stellte sich später heraus, dass alles geplant war. Angefangen mit einem Bankkredit für das Restaurant über Privatkredite bis zu diesem Geldverleihkreis. Der Schaden damals waren fast 200000 Mark.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 11. Oktober 2013, 20:06:25
Nun,wenn der Bankhalter und alle die sich beteiligen zuverlässig sind ist das schon ok.Wir machen in einem uns bekannten Kreis schon 4 Jahre mit

versuche es vielleicht über www.auxmoney.de, lesen wie sicher das ist könntest Du ja mal.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 11. Oktober 2013, 21:02:13
Hallo Andy

   
Zitat
   www.auxmoney.de,
   Was es nicht alles gibt :o :o Ich bin erstaunt
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Ma Prao am 11. Oktober 2013, 22:13:11
Könnte eventuell sehr mühsam werden, wenn man dann seinem Geld hinterherrennen darf. Vor allem dann, wenn der Schuldner bereits anderweitig bis über beide Ohren verschuldet ist.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 20. Dezember 2013, 15:50:26
Kölner Staatsanwälte ermitteln wegen Porno-Abmahnwelle

Im Zusammenhang mit der Serie von Abmahnungen gegen Nutzer einer Erotik-Plattform hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

http://web.de/magazine/digitale-welt/sicher-im-netz/18450258-koelner-staatsanwaelte-ermitteln-porno-abmahnwelle.html#.news_spotlight.Redtube:%20neue%20Ermittlungen.491.1068

klar auf der Seite war keiner von uns  {-- {;, allerdings ich zum Glück echt nicht, nur so zur Warnung und natürlich das nicht gleich jede Mahnung bezahlt werden muss.
Titel: Re: Wirtschaft Thailand 2012 bis ...
Beitrag von: Josef am 28. Februar 2014, 00:12:10
Neues aus der Anstalt !!!

EU-Gericht: Deutschland muss Asyl-Bewerbern Wohnung zahlen
Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  27.02.14, 12:10     |  93 Kommentare
EU-Staaten müssen den Asyl-Bewerbern ab dem ersten Tag ihres Antrags eine Wohnung zur Verfügung stellen. Sollte der Staat keine Unterkunft stellen, müsse er den Bewerbern ausreichend Geld für die Anmietung einer privaten Wohnung geben, so das Urteil des EuGH.

der fröhliche Gruß an Euch bleibt mir im Halse stecken

Josef
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 22. Juli 2014, 22:54:51
 C--   Amtlich bewilligter Hanfanbau...    allerdings nicht fuer jedermann 

http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Schwerkranke-duerfen-Cannabis-anbauen/story/29006004

Zitat
In Einzelfällen können Schmerzpatienten in Deutschland darauf hoffen, künftig Cannabis zu Therapiezwecken selbst anzubauen.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln soll sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) erneut mit entsprechenden Anträgen zum Eigenanbau der Droge befassen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 24. Juli 2014, 11:28:10
Es hat einige Muehe gekosten,den deutschen Studenten Josef S. zu einem
Jahr Gefaengnis zu verurteilen.

Josef S. war als Demonstrant gegen eine Tanzerei der Burschenschaftler an-
gereist und bei der Demonstration verhaftet worden.

4 Monate sass er in Untersuchungshaft und hatte eben jetzt seinen Prozess.

Obwohl es keinen stichhaltigen Beweis gibt,weder konnte durch Videoaufnahmen
noch durch Indentifikation durch die Polizeibeamten belegt werden,dass er an Gewalttaten be-
teiligt war,wurde er verurteilt.

Der Grundsatz "in dubio pro reo" wurde mit Fuessen getreten und fuer die Ver-
urteilung ein Paragraph herangezogen,der als totes Recht galt.

Landsfriedenbruch nennt sich dieser Paragraph und kein einziger heute lebender Jurist kann
sich daran erinnern,dass dieser jemals angewandt wurde.
Der Sinn dieses Gesetzes ist darauf ausgerichtet,dass man eine Handhabe zu einer
Verurteilung  hat,wenn marodierende Soldaten die Zivilbevoelkerung bedraengen.

Bezeichnend ist auch,dass das Urteil vorsieht,dass von dem einem Jahr 8 Monate be-
dingt ausgesprochen wurden und die restlichen 4 Monate unbedingt .Das hat den Vor-
teil,dass damit keine Haftentschaedigung bezahlt werden muss.

Ein weiterer Vorteil fuer den Staat liegt darin,dass mit Hinblick auf dieses Gesetz,
Demonstranten jederzeit belangt werden koennen um" Friedshofsruhe" einkehren zu lassen.

Wieder ein Sargnagel mehr in das Vertauen der Justiz in Oesterreich.


Jock



Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 24. Juli 2014, 18:09:41
Es hat einige Muehe gekosten, den deutschen Studenten Josef S. zu einem Jahr Gefaengnis zu verurteilen. Josef S. war als Demonstrant gegen eine Tanzerei der Burschenschaftler angereist und bei der Demonstration verhaftet worden.

Selber schuld! Was tut ein Germane in Österreich bei einer Unmutskundgebung! Ohne jetzt näher auf die Umstände der Verhandlung eingehen zu wollen, "Berufsdemonstranten" haben auch in A schon genug Sachschaden und Unkosten verursacht, ich sehe das Urteil endlich einmal als Signal an die linkslinken Randalierer, dass sie in Zukunft nicht mehr ungestraft davonkommen.

Auch die "Rechten" haben ein Recht auf freie Ausübung ihrer Gebräuche, solange sie im gesetzlichen Rahmen sind.
Nebenbei bemerkt, die Linken glauben ja, das Demonstrationsrecht gepachtet zu haben, die protestieren ja auch gegen die einzige nicht defizitäre Veranstaltung der Wiener Staatsoper, wie bescheuxrt muss man da sein!

lg
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 24. Juli 2014, 18:51:14
@Suksabai

Was tut ein Germane in Oesterreich bei einer Unmutskundgebung ?

Nun ja,er nimmt sein Recht wahr,zu demonstrieren.Es ist Auslaendern
ja nicht explizit verboten.Es ist auch nicht verboten,dass Auslaender in
Oesterreich eine Demonstration abhalten,wenn sie nur die Formalien ein-
halten.

Das Recht auf Demonstration ist ein gewichtiges "Grundrecht "und sollte
heilig sein.

Aus welchen Grund willst du dem Studenten das Recht abstreiten ?

Das ist nur die eine Frage,die andere ist,wieso wird jemand verurteilt,dem man
nicht nachweisen kann,eine Straftat begangen zu haben.

Die Indizien die man vorschiebt in Verbindung mit dem Strafbestand des Lands-
friedensbruch,sind geeignet,jede zukuenftige Demonstration von vornherein zu
kriminalisieren,wenn man es will.

Klar ist auch,dass Berufsdemonstrierer aus Deutschland angereist sind und be-
traechtlicher Schaden im Zuge der Demonstration entstanden ist.

Es ist aber Aufgabe der Ordnungskraefte,dies zu verhindern bzw. Taeter fest-
zunehmen und der Gerichtsbarkeit zuzufuehren.

Das kostet einiges an Aufwand und Geld und nicht selten bleiben verletzte Polizisten
zurueck.

Und jetzt ist es eine Abwaegungssache,ob unserer Gesellschaft das Demonstrations-
recht mehr wert ist ,als ein allfaelliger Schaden.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 24. Juli 2014, 19:16:07
Immerhin haben wir nun ja einen Präzedenzfall.

Ob der auch hier Anwendung findet? 

Wie SPON berichtet, wurde ein Testspiel des israelischen Fußballklubs Maccabi Haifa im österreichischen Bischofshofen … am Mittwochabend nach einem Platzsturm abgebrochen ... Sechs Minuten vor Ende der Partie gegen den OSC Lille waren etwa 20 Zuschauer mit Fahnen Palästinas auf den Rasen gestürmt. Einige Spieler der israelischen Mannschaft wurden von den Zuschauern angegriffen.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/maccabi-haifa-kanzler-werner-faymann-verurteilt-angriff-a-982658.html
 (http://www.spiegel.de/sport/fussball/maccabi-haifa-kanzler-werner-faymann-verurteilt-angriff-a-982658.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 24. Juli 2014, 23:30:32
Immerhin haben wir nun ja einen Präzedenzfall.
@jock
Ja, und das obige finde ich gut, ob es jetzt den richtigen getroffen hat oder nicht. Wie kommen Anrainer dazu, dass ihr sauer verdientes Eigentum durch (mitunter importierte) "Berufs"-Vandalen zerstört wird?
Ausserdem, was kann einen Deutschen stören, wenn in Österreich althergebrachtes Brauchtum gepflegt wird (übrigens sehr diszipliniert!). Burschenschaften sind historisch gewachsene Vereine, die nach aussen hin wie erwähnt agieren und intern genauso wie Rote Falken und SJ Seilschaften bilden.

Ich bin nicht gegen Demonstrationen und Meinungskundgebungen, doch bitte in einem zivilisierten Rahmen und nur von denen, die es auch angeht!

lg

P.S.: wie heisst es so schön in Österreich: "Mitgefangen - mitgehangen!", wahlweise "warst net auffegstign, warst net obegfoin!"

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: dart am 04. September 2014, 06:32:43
Hohe Schulden können den Reisepass kosten

Böse Überraschung nach dem Urlaub: Ein 60-Jähriger schuldet dem Staat mehr als 500.000 Euro, bei seiner Rückkehr aus Thailand wird sein Reisepass eingezogen. Zurecht, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin nun....

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/urteile-entscheidungen/urteil-hohe-schulden-koennen-den-reisepass-kosten/10649012.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 02. Juli 2015, 22:53:52
Zitat
Neben Geldstrafe und Busse bekam D. zwei Jahre auf Bewährung.

und das nach einem Totschlag   {+

http://www.blick.ch/news/schweiz/toedlicher-streit-in-schaffhausen-gast-erschlaegt-kellner-wegen-blutigem-lamm-id3929848.html

kleines Detail am Rande, der Schlag ins Gesicht bescherte dem Gast ebenfalls eine Verletzung:

Zitat
D.s Verteidiger sprach vor Gericht von «unglücklichen Kausalzusammenhängen» und sagte, der Faustschlag sei nicht übermässig hart gewesen – das, obwohl sich sein Mandant dabei den Mittelhandknochen brach.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Khun Tan am 08. September 2015, 13:42:40
Zwei Jahre auf Bewährung für den mehrfachen sexuellen Missbrauch eines Kleinkindes. Unfassbar!  {/ {[

http://www.svz.de/lokales/prignitz/empoerung-ueber-urteil-haelt-an-id10653281.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 08. September 2015, 14:43:11
Zwei Jahre auf Bewährung für den mehrfachen sexuellen Missbrauch eines Kleinkindes. Unfassbar!

Schade, dass es nicht mehr von denen gibt:

http://www.krone.at/Welt/Biker_schuetzen_Opfer_von_Kindesmissbrauch-Rocker_mit_Herz-Story-452965 (http://www.krone.at/Welt/Biker_schuetzen_Opfer_von_Kindesmissbrauch-Rocker_mit_Herz-Story-452965)

Übrigens: auch die "bösen" Rocker sorgen für Schutz und auch Sühne bei Kindesmissbrauch!  >:

lg
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Boy am 09. August 2016, 15:49:54
Freispruch für NPD-Politiker - Der Holocaust als „böse Mär“

Ein Skandalurteil erster Klasse: Das Oberlandesgericht in Naumburg spricht den NPD-Politiker Hans Püschel frei, der den Holocaust als Märchen hinstellt...

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/freispruch-fuer-npd-politiker-hans-pueschel-14372152.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Burianer am 10. August 2016, 07:08:14
verschoben  in anderen Thraed  RENTE  ,   {+  sorry
 neu
Zitat
 
Magen-Darm-Virus auf Reisen

Urlauber muss Schuld nachweisen
 
 Während des Urlaubs krank zu werden ist übel. Weisen noch andere Gäste desselben Hotels dieselben Symptome auf, liegt der Verdacht nahe, dass die Herberge verantwortlich ist und in die Pflicht genommen werden kann. Doch der Nachweis ist schwierig.
   
  wie kann man das nachweisen, wenn es einen erst am naechsten Tag schlecht geht ?
  http://www.n-tv.de/ratgeber/Urlauber-muss-Schuld-nachweisen-article18373561.html    (http://www.n-tv.de/ratgeber/Urlauber-muss-Schuld-nachweisen-article18373561.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 10. August 2016, 12:38:33

   
  wie kann man das nachweisen, wenn es einen erst am naechsten Tag schlecht geht ?

[/quote]

eventuell wenn es mehreren Leuten schlecht geht  ??? ??? ???
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Burianer am 10. August 2016, 12:58:10
 :] die alle die blauen Pillen gegessen haben  :-*
Wenn das Essen in einem Lokal oder in einem Hotel belastet  ist, dann kann man das schon nachweisen.
Doch ansonsten, wer mal am Strand ein Eis isst  oder dort eine Pommesbude aufsucht, wie will er beweisen dass es hiervon kommt.

Genau wie in Thailand an den Strassenbuden, schmecken tuts manchmal gut.
Nur schade wenn der flotte Otto am naechsten Tag zuschlaegt  :]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: crazyandy am 10. August 2016, 13:05:57

Doch ansonsten, wer mal am Strand ein Eis isst  oder dort eine Pommesbude aufsucht, wie will er beweisen dass es hiervon kommt.

Genau wie in Thailand an den Strassenbuden, schmecken tuts manchmal gut.


eben darum esse ich in Thailand so gut wie nie Eis, es sei denn im Big C bei KFC ansonsten ist Eis Tabu, auch anderes Essen beim "fliegenden Händler" ist tabu.

Aber das was Du einklagen kannst ist eh nur das essen da Du im Hotel eingenommen hast das am Straßenrand dafür bist Du selbst verantwortlich.

ES gab ja schon reichlich, wenn ich da so nach Nahost blicke wo Leute recht dringend ins Krankenhaus mussten, bei mir kommt sogar zuhause keine Majo auf den Döner*  {; {; {;.

* gut neuerdings ist das auch durch Metformin bedingt
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Burianer am 12. August 2016, 06:48:32
crazyandy ,  hier ein aktueller Fall.

Zitat
  Der Besuch in einem türkischen Schnellrestaurant im Einkaufszentrum Potsdamer-Platz-Arkaden hatte für Jugendliche aus Hessen ein böses Ende. Sie mussten sich erbrechen. Sie waren aber nicht die einzigen Leidtragenden
 Insgesamt sollen 19 Menschen betroffen gewesen sein. Jetzt wird gegen den Betreiber wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt
 

  http://www.focus.de/regional/berlin/in-berliner-einkaufszentrum-jugendliche-vergiften-sich-an-doener-imbiss_id_5814761.html    (http://www.focus.de/regional/berlin/in-berliner-einkaufszentrum-jugendliche-vergiften-sich-an-doener-imbiss_id_5814761.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 16. November 2016, 07:41:59
OGH: Gefälligkeitsartikel müssen nicht als Werbung markiert werden

Interessanter Artikel zu einem Urteil in Östereich, auch in Bezug auf die Begründungen des Gerichts:

http://derstandard.at/2000047492625/OGH-Gefaelligkeitsartikel-muessen-nicht-als-Werbung-markiert-werden
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 17. Februar 2017, 19:06:17
Prozess um Video-Mädchenprügler endet mit lächerlich milden Strafen für Tschetschenen

Die Wiener Migranten-Kuscheljustiz hat ihrem Namen wieder alle Ehre gemacht: Jene fünf Asozialen, die im November ein 15-jähriges Mädchen spitalsreif geprügelt hatten und ihre Heldentat auch noch auf Video festhielten, unzensuriert.at berichtete, wurden heute, Mittwoch, – trotz diverser Vorstrafen – zu lediglich ein paar Monaten Haft verurteilt.

Acht Monate Haft für vorbestraften Gewalttäter

Selbst der Hauptangeklagte Amircham M., der dem Opfer mit zwei gezielten Faustschlägen einen doppelten Kieferbruch zugefügt hatte, bekam lediglich zwei Jahre – davon allerdings zwei Drittel bedingt. Der Strafrahmen für schwere Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Mit acht Monaten tatsächlicher Haft (sofern ihm nicht auch noch das obligate „Drittel“ bei guter Führung nachgelassen wird) kommt der junge Mann also extrem billig davon.

Hier gehts weiter:
https://www.unzensuriert.at/content/0023210-Prozess-um-Video-Maedchenpruegler-endet-mit-laecherlich-milden-Strafen-fuer?utm_source=Unzensuriert-Infobrief&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Infobrief
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 27. Februar 2017, 20:54:22
Kommentar: Warum das Raser-Urteil ein wichtiges Signal ist

Dass die Kudamm-Raser wegen Mordes verurteilt wurden, mag hart erscheinen. Es ist aber völlig richtig, meint Sebastian Geisler.
Von Sebastian Geisler
27.02.2017, 12:32

Es ist das wohl härteste Urteil gegen Raser in der deutschen Geschichte – und es ist ein richtiges und wichtiges Signal. Das Berliner Landgericht ist dem Antrag der Staatsanwalt gefolgt und hat die als "Kudamm-Raser" bekannt gewordenen Männer wegen Mordes verurteilt. Das bedeutet die sogenannte lebenslange Haftstrafe für die Täter, die somit frühestens nach 15 Jahren Haftzeit auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden können.

Das ist völlig angemessen. Wer mit rund 170 Stundenkilometern durchs Berliner Stadtgebiet rast und dabei mehrere rote Ampeln missachtet, nimmt selbstverständlich den Tod von Menschen billigend in Kauf. Und genau der ist ja auch eingetreten, als ein 69-Jähriger mit seinem Jeep bei Grün aus einer Querstraße einbog und somit den Rasern in die Quere kam. Hamdi H. rammte den Wagen mit rund 160 Stundenkilometern. Das Opfer war sofort tot.

Zwar ist es glaubhaft, dass Hamdi H. und Marvin N. keine Tötungsabsicht verfolgten, aber "vorauszuahnen" war der tödliche Ausgang des Rennens allemal – und insofern auch "billigend in Kauf genommen", dem Spaß am Kräftemessen der beiden Raser aber offenkundig untergeordnet. Juristisch ist die erste der Bedingungen für eine Verurteilung wegen Mordes somit klar erfüllt. Das steht erst recht nicht dadurch infrage, dass Hamdi H. davon ausging, er hätte die Situation im Griff, als er neben Marvin N. über den Kudamm jagte. Es ist keine Frage des "fahrerischen Könnens", ob bei Tempo 170 in der Innenstadt und diversen grünen Ampeln für den Querverkehr Menschen in akuter Lebensgefahr sind.

Und ja, die aufgemotzten Sportwagen der beiden Fahrer wurden zurecht als "gemeingefährliche Mittel" gewertet, womit auch die zweite Bedingung für ein Urteil wegen Mordes erfüllt ist. Was sonst als "gemeingefährliche Mittel" sollten zwei Sportwagen, die mit 170 im öffentlichen Straßenverkehr durch die Stadt rasen, denn sein? Auch die "niederen Beweggründe", nämlich sich selbst durch die im Polizeideutsch "Profilierungsfahrt" genannte Raserei aufzuwerten, sind gegeben.

Wenn im Fall der Kudamm-Raser der Berliner Justiz ein Vorwurf zu machen ist, dann nur der, dass Hamdi H. nicht bereits vor seiner fatalen Todesfahrt empfindlich bestraft wurde. Schließlich war der 27-Jährige bereits mehrfach wegen Verkehrsvergehen aufgefallen – und dabei nie so drastisch belangt worden, dass ein Umdenken bei ihm einsetzte. Das Urteil ist auch deshalb wichtig, weil es Signalwirkung hat. Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Ob es am Ende auch Bestand hat, ist noch offen.

Quelle:
http://www.morgenpost.de/berlin/article209759227/Kommentar-Warum-das-Raser-Urteil-ein-wichtiges-Signal-ist.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: luklak am 28. Februar 2017, 09:32:52
Aus der SCHWEIZ :

Regierungsrat Norman Gobbi (39) will den Gotthard-Raser im Knast sehen

«Dieser Typ muss hinter Gitter!»


Bellinzona TI - Christian R.* (42) lachte über die Schweizer Justiz
und seine Verurteilung wegen Rasens durch den Gotthard-Tunnel.
Das Vergehen des Deutschen soll nicht ungestraft bleiben.
Regierungsrat Gobbi erklärt die Causa zur Chefsache.


Ganzer Text :

http://www.blick.ch/news/schweiz/regierungsrat-norman-gobbi-39-will-den-gotthard-raser-im-knast-sehen-dieser-typ-muss-hinter-gitter-id6291843.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: schiene am 05. März 2017, 07:42:28
Wie krank ist das den...... >:
"Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Anklage wegen Mordes im Altenheim in Neuenhaus
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 03.03.2017
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage wegen Mordes gegen einen 18 Jahre alten Asylbewerber aus Somalia erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 22. Oktober 2016 gegen 3:00 Uhr nachts in Neuenhaus in der Grafschaft Bentheim eine 87 Jahre alte Bewohnerin getötet zu haben. Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen soll der Beschuldigte zuvor durch eine nicht verschlossene Hintertür in die Seniorenresidenz „Haus am Bürgerpark" eingedrungen sein, um an den Bewohnern sexuelle Handlungen vorzunehmen. Er soll sich demnach zunächst in das Zimmer eines 59 Jahre alten Mannes begeben haben, welcher seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist. Dort soll der Beschuldigte diesen Mann unsittlich berührt haben. Anschließend soll sich der Beschuldigte in ein Nachbarzimmer begeben haben, wo er an dem in einem Bett liegenden, 87 Jahre alten, schwer demenzkranken Ehemann des späteren Opfers ebenfalls sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Hierbei soll er durch das im selben Zimmer wohnhafte spätere Tatopfer überrascht worden sein. Um die Aufdeckung der vorhergehenden Sexualstraftat zu verhindern, soll der Beschuldigte dann mit großer Gewalt auf die Frau eingetreten haben, so dass diese wenig später ihren Verletzungen erlag.

Der Beschuldigte ist zurzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Hauptverhandlung soll vor dem Landgericht Osnabrück (Große Jugendkammer als Schwurgericht) stattfinden.
Quelle:
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/startseite/staatsanwaltschaften/osnabrueck/presseinformationen/staatsanwaltschaft-osnabrueck-erhebt-anklage-wegen-mordes-im-altenheim-in-neuenhaus-151690.html (http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/startseite/staatsanwaltschaften/osnabrueck/presseinformationen/staatsanwaltschaft-osnabrueck-erhebt-anklage-wegen-mordes-im-altenheim-in-neuenhaus-151690.html)
Früher gabs für solche Fälle ein Faß mit Salzsäure und weg war er... {--
Wäre wohl für alle die einfachste Lösung
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Josef am 05. März 2017, 21:21:18
von dieser kranken Sorte dürften wir uns noch viele eingehandelt haben. Nur mal warten ... die Zukunft wird es uns zeigen. Lass die nur alle mal in den Quartieren wohnen.... }} lgjosef
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 14. März 2017, 21:14:49
Hier ein wegweisendes Urteil aus Österreich:


Urteil

Bummelstudentin muss Vater 24.000 Euro Unterhalt erstatten

Tochter studiert, Vater bezahlt. So lief das über Jahre hinweg. Bis jetzt das oberste österreichische Gericht einen Riegel vorschob.

Hier der Bericht:
http://www.morgenpost.de/vermischtes/article209929661/Bummelstudentin-muss-Vater-24-000-Euro-Unterhalt-erstatten.html

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 03. April 2017, 19:33:26
....in Ruhe lesen, ist auch ein kleines Video dabei, anschauenswert:


1800 Euro Strafe für Plakat am SZ-Gebäude


Die Münchner Patriotin Maria Frank (Foto) wurde im Februar 2013 wegen eines Plakates über “die anmaßenden Türken” zu angeblicher “Volksverhetzung” verurteilt, worüber die Süddeutsche Zeitung ausführlich berichtete. Als das Verfahren in der Berufung aber vor dem Landgericht München eingestellt wurde und sie damit rehabilitiert war, schwieg die SZ eisern. Typisch Lückenpresse. Das übliche Vorgehen bei linken Politpropagandablättern, all das auszublenden, was nicht zur eigenen linksgestörten Gesinnung passt. Maria schrieb dutzende Briefe an die SZ, aber die Alpen-Prawda weigerte sich beharrlich, die Wahrheit darzustellen. Als sie dann an einem Fenster des SZ-Gebäudes ein Protestplakat anbrachte, schlug die Justiz mit voller Härte zu.

https://www.pi-news.net/2017/03/1800-euro-strafe-fuer-plakat-am-sz-gebaeude/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 03. April 2017, 20:15:04
https://www.pi-news.net/2017/03/1800-euro-strafe-fuer-plakat-am-sz-gebaeude/

Zitat sinngemaess aus dem Video:

"Waere schoen, wenn die CSU mal unter 50% kommt, damit man auf die Richterbefoerderung wieder etwas Einfluss nehmen kann."

Ich mags ihr goennen, falls es soweit kommt, aber vielleicht liegt es ja auch am politischen Verfahren, wie gewaehlt wird und danach "demokratisch" Aemter vergeben werden.
Dieser Frage sollte sich DE vielleicht ebenso stellen, mit gleicher Intensitaet wie das Wahlverfahren, mit bekanntem Ausgang, in den USA unermuedlich von Polikern breit getreten und in Frage gestellt wurde...
Direkte Personenwahl als Alternative?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 04. April 2017, 18:01:16
"Waere schoen, wenn die CSU mal unter 50% kommt, damit man auf die Richterbefoerderung wieder etwas Einfluss nehmen kann."
Das hatten wir in Bayern schon! Dann war eben die FDP dabei und dann galt das 2. Gesetz: Mia san mia!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 04. Mai 2017, 20:07:19

Zum Abschlachten freigegeben

von Michael Paulwitz


Der Tod von Niklas P., des vor einem Jahr in Bonn brutal und absichtsvoll zusammengeschlagenen und zu Tode getretenen Schülers, bleibt vorerst – und wohl für immer – ungesühnt. Der mutmaßliche Täter, ein marokkanischer junger Mann mit italienischem Paß, wurde freigesprochen und spazierte als freier Mann aus dem Gerichtssaal.

Zwar erhielt der Hauptbeschuldigte für eine andere mitangeklagte Gewalttat eine lächerliche „Jugendstrafe“ von acht Monaten, die aber als mit der Untersuchungshaft verbüßt gilt. Um die Demütigung der fassungslosen Mutter des ermordeten Niklas komplett zu machen, wurde Walid S. auch noch „Haftentschädigung“ für die darüber hinaus im Untersuchungsgefängnis verbrachte Zeit zugesprochen.

Ein Skandalurteil

Das Urteil ist mehr als ein Skandal. Den Angehörigen muß der Prozeß als Farce erscheinen: Zeugen verweigerten die Aussage, obwohl sie nach Ansicht der Nebenklage durchaus gewußt hätten, wer der Täter war. Waren sie beeinflußt worden, bedroht? Falsche Spuren wurden gelegt, der Angeklagte sei mit einem „ähnlich aussehenden“ Mann „verwechselt“ worden. Warum wurde das nicht aufgeklärt?

Der hilflose, vom Staatsanwalt selbst beantragte Freispruch ist ein zweifaches Signal der Kapitulation. Der deutsche Staat kann seine Bürger nicht nur nicht vor dem gewalttätigen und mordbereiten Deutschenhaß junger Einwanderer schützen, der in den Problemvierteln und „No go areas“ nicht nur in Bonn gärt und eskaliert. Die Justiz ist auch nicht in der Lage, die Täter zu verurteilen und den Angehörigen Genugtuung zu verschaffen.

Für Jungeinwanderer, die Deutschland und die Deutschen verachten und die milden Strafen einer zahnlosen Kuscheljustiz verlachen, ist die Urteilsverkündung eine Stunde des Triumphs: Wenn sie nur zusammenhalten, schweigen, lügen und nicht mit den deutschen Behörden kooperieren, können sie die verhaßten Deutschen sogar straflos ermorden.

Eine Stunde des bittersten Hohns

Für die von Multikultipropaganda und „Rassismus“-Keule wehrlos gemachten Restdeutschen, die die Folgen der von verantwortungslosen Politikern mutwillig herbeigeführten „drastischen Veränderung“ Deutschlands alltäglich am eigenen Leibe erfahren und dafür mitunter mit ihrer Gesundheit oder gar mit ihrem Leben bezahlen müssen, ist es eine Stunde des bittersten Hohns.

Die Generation des Niklas P. ist zum Abschlachten freigegeben. Nicht nur seine Mutter, die nach den Worten ihres Anwalts „durch die Hölle gegangen“ ist, dürfte das Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat auf Dauer verloren haben.

Quelle:   http://t1p.de/nlf7
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 04. Mai 2017, 20:47:55
Man kann nur noch  {/ {/ {/ {/ {/ {/

Was bin ich froh, aus diesem  {/ Land weg zu sein.

Lieber tot als dort! C--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: ManAlu am 04. Mai 2017, 20:54:07
Man kann nur noch  {/ {/ {/ {/ {/ {/

Was bin ich froh, aus diesem  {/ Land weg zu sein.

Lieber tot als dort! C--
   Lieber mit ner Zange Thailands Abfall einsammeln  ??? Stimmts? ;D
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 04. Mai 2017, 21:24:15
Kannst mir ja helfen!! {:}
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 10. Mai 2017, 17:48:41
Mal etwas positives aus dem Gericht, besonders für die Pressefreiheit.

Es war äusserst wichtig, dies bis ans Bundesgericht weiterzuziehen und die haben den Vorinstanzen deutlich die Meinung gegeigt {*

   https://www.nzz.ch/meinung/gegen-geheimjustiz-scharfe-augen-im-gerichtssaal-ld.1292023  (https://www.nzz.ch/meinung/gegen-geheimjustiz-scharfe-augen-im-gerichtssaal-ld.1292023)
Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 10. Mai 2017, 20:38:23
Mal etwas positives aus dem Gericht, besonders für die Pressefreiheit.
In diesem Fall nur für CH.
Das ist aber nicht das Problem (zumindest in DE). Die Journaille hat sich selbst zum Richter über Gut und Böse erhoben! Sie berichtet nicht nur die Sachverhalte, wie es ihre Aufgabe wäre, sondern sie bewertet und kommentiert sie auch. Sie lässt Informationen weg und verurteilt Bürger und politische Bewegungen, die nicht in ihr verordnetes (Verlag, Politik) Weltbild passen!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 11. Mai 2017, 13:36:54
Solange Information und Kommentar/Bewertung klar auseinandergehalten werden ist dies kein Problem.

Printmedien sind gehören Privaten, deshalb wird auch eine Bewertung ebendiesen zu genügen haben.

Anders:

Bei vom Steuerzahler alimentierten jedoch, sollten bei der Bewertung immer beide oder mehrere Seiten zu Worte kommen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: ManAlu am 11. Mai 2017, 19:18:09
War sies wirklich ???-Bundesgericht sagt ja  http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/bundesgericht-entscheidet-hammer-thailaenderin-muss-fuer-13-jahre-in-den-knat-id6660287.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 12. Mai 2017, 01:31:30
Zwar nur Indizien, aber ...
Zitat
Sie war die einzige der Bezugspersonen des Getöteten, die kein vollständiges Alibi für die Tatzeit hatte.
...
Das Opfer hatte die Trennung seines Sohnes von der Verurteilten befürwortet. Weil die Frau bei zwei vorangegangenen Trennungen gewalttätig geworden war, schlossen die Psychiater, dass es sich dabei um ein eingeschliffenes Muster handle. In einem anderen Fall hatte die Frau mit einem Revolver in Richtung des auf der Toilette sitzenden Ex-Mannes geschossen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 12. Mai 2017, 10:31:45
So langsam wird doch endlich mal etwas durchgegriffen:

Po-Grapscher muss vier Monate ins Gefängnis

Es ist das erste Urteil nach dem neuen Sexualstrafrecht.

Bautzen. Vermutlich erstmals nach der Verschärfung des Gesetzes zur
sexuellen Belästigung ist in Deutschland ein Grapscher verurteilt
worden – er muss ins Gefängnis.

Das Amtsgericht im sächsischen Bautzen verurteilte einen
27 Jahre alten Libyer zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung,
weil er einer 34-Jährigen auf offener Straße gegen deren
Willen drei Mal an den Po gefasst hatte.

„Es dürfte die erste Verurteilung deutschlandweit sein nach
der neuen Vorschrift“, sagte Richter Dirk Hertle.

Der Paragraf 184i sei nach den Vorfällen auf der Kölner
Domplatte Silvester 2015, als vorwiegend junge Flüchtlinge aus
Nordafrika massenhaft Frauen belästigt und sexuell bedrängt
hatten, ins Strafgesetzbuch eingeführt worden.

Im November 2016 trat er in Kraft. Zwei Wochen später
habe sich die Tat in Bautzen ereignet, sagte Hertle.

In das Urteil floss auch ein Ladendiebstahl mit ein.

Hertle verwies auf die hohe „Straffälligkeitsquote“ des seit
März 2016 in Deutschland lebenden Asylbewerbers, der auch wegen
Schwarzfahrens einen Strafbefehl
erhalten habe. dpa

Unsere Kulturbereicherer sind doch in allen Sparten der Kriminalität Experten!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 12. Mai 2017, 10:54:37
Unsere Kulturbereicherer sind doch in allen Sparten der Kriminalität Experten!

Ich würde sagen, nicht unbedingt Experten, aber die nach einer Straftat verhängten Sanktionen schrecken sie überhaupt nicht.

Kein Wunder, vergleicht man Scharia mit unserer Rechtsordung, so ist das für sie wie ein Klaps auf den Po beim Kleinkind.

Auch dieser Libyer - ich bin davon überzeugt - wird die vier Monate als Erholungsurlaub oder allenfalls als "vorübergehendes Übel" empfinden,

aber er wird es keinesfalls als Sühne betrachten.

lg

Btw.: ist der Asylstatus aberkannt worden? Geht er nach diesen 4 Monaten in Schubhaft?

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 12. Mai 2017, 11:31:32
Zitat
Btw.: ist der Asylstatus aberkannt worden? Geht er nach diesen 4 Monaten in Schubhaft?

Der Rechtsstaat wird ja nicht gleich übertreiben! ;] ;]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Alex am 12. Mai 2017, 11:36:01
(http://666kb.com/i/dj55mymppgwvyqut7.jpg)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Wonderring am 12. Mai 2017, 16:33:14
Moin passend zu diversen #xx, passend zu diversen Einzelfaellen....soviel   {/ kann man garnicht mehr, was an Taten und Aeusserungen alles schon vor dem Tag X (Flutung) und erst recht nach diesem Datum, ans Tageslicht kam.

So muss man sich diesen Kandidaten auch mal reinzieh'n:

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2017/seine-frau-lass-ich-<img src="Smileys/t3net/censored.gif" alt="" title="zensiert"/>-syrer-clan-droht-polizisten-mit-dem-tod/

Aber auch erst recht diesen hier:

https://www.facebook.com/franz.stemmer.7/videos/1453294058064022/

Und mitteinfliessen sollten Auesserungen von Landsleuten "die sich um Kopf und Kragen reden", die sich im Hinterstuebchen abspeichern lassen, um tiefgruendiger zu einer Urteilsfindung zu gelangen!

Aus Huangnoi #:
Zitat
Hertle verwies auf die hohe „Straffälligkeitsquote“ des seit
März 2016 in Deutschland lebenden Asylbewerbers, der auch wegen
Schwarzfahrens einen Strafbefehl erhalten habe.



Bloss als "zahnlose Kuscheljustiz" wahrgenommen, verleitet es doch foermlich so auszurasten, wie der grosse "Zampano".

So gesehen ist das  {/ auch keine passende Antwort, aber wenn ich sehe , das VIELE Kreuzchen an der falschen Stelle weiterhin machen , koennt' ich deswegen allein auch schon wieder  {/

LG W.



Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Wonderring am 12. Mai 2017, 16:47:08
Moin Alex # 191 Wenn du sie so fragen wuerdest, haetten sie sogar eine passende  Antwort parat:

"Um uns davon zu kurieren, zu befreien, zu erloesen!"

Wer dumm freagt, wuerde auch eine d.... Antwort bekommen, bin ich mir sicher.

Nimm es bitte nicht persoenlich, hoerst du.  [-]

LGW.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lerche3 am 12. Mai 2017, 16:56:31
zu 192 facebook video


https://www.derwesten.de/staedte/essen/fluechtling-dj-facebook-star-nun-will-der-essener-serge-menga-in-den-landtag-id209178613.html


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Alex am 12. Mai 2017, 17:23:41
Mich ärgert eigentlich wie das alles vermengt wird ... mit den Flüchtigen ...

Abschließend , weil es nichts bringt ... zugewandert , eingewandert , zu uns geflüchtet , zu uns
eingeladen , Wirtschafts oder Kriegsflüchtling etc   sorry die ganzen Begriffe werden hier alle durcheinander gewürfelt !

 Dabei wird ausgeblendet , das 80 % der hier aufgeführten Intruder das Asyl abgelehnt wurde .

Ebenfalls 80 % leben illegal oder nur geduldet ohne jeglichen Nationalitäten Nachweis von unseren Sozialsystemen und einer kostenlosen Gesundheitsversorgung durch D Beitrags & Steuerzahler !

Das stärkt weder unsere Sozialsysteme ... es schwächt sie Besorgnis erregend .

 90 % ausschließlich junge Männer im wehrfähigen Alter lösen auch unser Demographie Problem nicht , sondern verschärfen die Sicherheitslage in Deutschland in Maßen die kaum noch erträglich sind .

 Da die Politik sich als unfähig zeigt diese illegal hier schmarotzenden Intruder wieder außer Landes zu schaffen , lastet dieses Desaster noch Jahre auf unseren Sozial Systemen .

 All das hat mit Einwanderung nichts aber auch rein gar nichts zu tun !

 Die Gründe für eine geregelte Einwanderung von gesuchten Fachkräften habe ich schon erläutert !

Fazit : wir werden erst dann ein Einwanderungsland sein , wenn wir per gleichlautendem Gesetz eine geregelte Einwanderung wie z.B. Canada deklarieren und auch umsetzen .

 Millionen afrikanischer Analphabeten werden unser Demographie Problem nicht lösen und schon gar nicht die Rentenkasse bereichern.

BTW... der sogenannte D Auslandsrentner bekommt auf den Cent genau die selbe Rente wie sein Kollege der geduldig zu Hause dem Untergang der Sozial System beiwohnt !

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: thai.fun am 12. Mai 2017, 20:55:38

Mich ärgert eigentlich wie das alles vermengt wird ... mit den Flüchtigen ...


... meinst du auch dich damit?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 12. Mai 2017, 22:51:21
@Alex hat doch vollkommen Recht!

Aber es wird sich trotzdem leider vorläufig nix ändern!

 {{
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Wonderring am 13. Mai 2017, 22:19:27
Moin fast nicht wahrgenommen dabei: Hr Schaeuble hat jetzt nochmehr Mrd. Ueberschuss!

D.h. ueber die Steuerschaetzung jetzt eine noch hoehere Zahl darueberhinaus.

Die Entwicklung dahin:
2015 - ca. 21 Mrd Ueberschuss
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/klingelnde-kassen-deutscher-staat-macht-21-milliarden-euro-ueberschuss-13767514.html

2016  - ca. 12 Mrd. Ueberschuss
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/wolfgang-schaeuble-bund-erzielt-12-milliarden-ueberschuss-14011683.html

oder andere Quelle:
https://www.welt.de/wirtschaft/article152972939/Schaeubles-Ueberschuss-Milliarden-sind-fuer-Fluechtlinge-reserviert.html



Jan 2017
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/wolfgang-schaeuble-will-schulden-mit-haushaltsueberschuss-tilgen-14628418.html       aber nur 6 Mrd., der rest , na was wohl?!

So jonglieren viele mit unterschiedlichen Zahlen, fest steht aber es sind gewaltige Ueberschuesse, die der Bevoelkerung abgeknoepft wurden, vorenthalten , und ueberwiegend abfliessen.....24 Mrd steht im Raum. Und sogar Griechenland verzeichnet einen Ueberschuss, auch Holland

Wie z.B. Zit aus den Heute News: 140 Mill. Hilfsgelder nach Somalia. Ich meine 70 Mill taeten es auch, und 70 in unsere marode Infrastruktur etc., andere koennten sich auch kuemmern. Erst das eigene Land, und wenn was uebrig ist grosszuegig verteilen. Aber auch sicherstellen, das es dort nicht versickert.
Und Somaliern hier klar machen, das die "Hand die sie fuettert" was anderes als Gegenleistung erwartet, als "auszuflippen".

https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2017/oekonom-sozialstaat-kann-eine-million-fluechtlinge-verkraften/

Zitat
Aber es wird sich trotzdem leider vorläufig nix ändern!


Alle streiten nur darueber , verplanen es, aber haben die Rechnung ohne "OnkelDagobert" gemacht

LG W.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 18. Mai 2017, 07:30:32
Heute ein interessanter Fall aus Berlin. Hatte bisher nichts über diese Problematik der Überstunden und wie die Verwaltung damit umgeht, hier z.B. bei den Feuerwehrleuten, gelesen:

Feuerwehrmann bekommt für Überstunden 8000 Euro zugesprochen

Der Feuerwehrmann musste über Jahre Überstunden machen. Die seien verfallen, so sein Dienstherr. Das Gericht entschied anders.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Feuerwehrmann Entschädigung für rechtswidrig abgeforderte Zuvielarbeit in den Jahren 2001 bis 2004 in Höhe von etwa 8000 Euro zugesprochen. Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass die Feuerwehr, beziehungsweise ihr Dienstherr, die Senatsinnenverwaltung unter Senator Andreas Geisel (SPD), für die in den Jahren 2001 bis 2004 geleisteten Überstunden keine Verjährung geltend machen kann.

Hier gehts weiter:

https://www.morgenpost.de/berlin/article210598881/Feuerwehrmann-bekommt-fuer-Ueberstunden-8000-Euro-zugesprochen.html


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 12. Juli 2017, 09:57:20

Es wurde in Berlin wieder mal ein denkwürdiges Urteil gefällt, man fragt sich allerdings auch, wo die Mutter in der Zeit war:


Landgericht Berlin
37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung

Der Körper der Fünfjährigen war mit Verletzungen übersät. Nach einem Geständnis erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe.


Ein 37-Jähriger ist wegen schwerer Misshandlung seiner damals knapp fünf Jahre alten Stieftochter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Einen Monat lang habe der Angeklagte das Kind täglich geschlagen, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung.

Das Kind sei unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt worden. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen habe das Kind ein schweres psychisches Trauma erlitten. "Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter.

Polizisten waren im Februar 2015 schockiert, als sie die Fünfjährige aus der elterlichen Wohnung im Stadtteil Kreuzberg retteten. "Ihr Körper war mit Verletzungen übersät", berichtete ein Kinderarzt in dem Prozess. Auffällig sei der starre Blick des Mädchens gewesen. Die Kleine habe "gefrorene Aufmerksamkeit" - so der Fachbegriff - gezeigt. Das sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe das Mädchen tonlos erklärt: "Papa hat das gemacht."

Der Angeklagte hatte ein pauschales Geständnis abgelegt, über die Hintergründe der rohen Misshandlungen sagte er jedoch nichts. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat. Die Mutter soll die Polizei alarmiert, kurz darauf aber Beschuldigungen zurückgezogen haben. Weil sie nicht als Zeugin in dem Prozess erschien, soll sie ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen.

Das Mädchen, das seit zweieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie lebt, hatte nach Einschätzung einer Gutachterin im Ermittlungsverfahren völlig glaubhafte Angaben gemacht. Im Urteil sagte der Richter: "Der Inhalt der Akte hat mich erschüttert." Der Entscheidung war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen.

Quelle:
https://www.morgenpost.de/berlin/article211211739/37-Jaehriger-quaelte-Stieftochter-aus-religioeser-Ueberzeugung.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: malakor am 12. Juli 2017, 13:02:07

Es wurde in Berlin wieder mal ein denkwürdiges Urteil gefällt, man fragt sich allerdings auch, wo die Mutter in der Zeit war:


Landgericht Berlin
37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung

Der Körper der Fünfjährigen war mit Verletzungen übersät. Nach einem Geständnis erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe.


Ein 37-Jähriger ist wegen schwerer Misshandlung seiner damals knapp fünf Jahre alten Stieftochter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Einen Monat lang habe der Angeklagte das Kind täglich geschlagen, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung.

Das Kind sei unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt worden. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen habe das Kind ein schweres psychisches Trauma erlitten. "Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter.

Polizisten waren im Februar 2015 schockiert, als sie die Fünfjährige aus der elterlichen Wohnung im Stadtteil Kreuzberg retteten. "Ihr Körper war mit Verletzungen übersät", berichtete ein Kinderarzt in dem Prozess. Auffällig sei der starre Blick des Mädchens gewesen. Die Kleine habe "gefrorene Aufmerksamkeit" - so der Fachbegriff - gezeigt. Das sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe das Mädchen tonlos erklärt: "Papa hat das gemacht."

Der Angeklagte hatte ein pauschales Geständnis abgelegt, über die Hintergründe der rohen Misshandlungen sagte er jedoch nichts. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat. Die Mutter soll die Polizei alarmiert, kurz darauf aber Beschuldigungen zurückgezogen haben. Weil sie nicht als Zeugin in dem Prozess erschien, soll sie ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen.

Das Mädchen, das seit zweieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie lebt, hatte nach Einschätzung einer Gutachterin im Ermittlungsverfahren völlig glaubhafte Angaben gemacht. Im Urteil sagte der Richter: "Der Inhalt der Akte hat mich erschüttert." Der Entscheidung war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen.

Quelle:
https://www.morgenpost.de/berlin/article211211739/37-Jaehriger-quaelte-Stieftochter-aus-religioeser-Ueberzeugung.html

Warum nur auf Bewaehrung ?  {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Benno am 12. Juli 2017, 13:18:13

Darum ! :

Re­li­gi­ons­ver­fas­sungs­recht

Das Grundgesetz sieht keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor.

Weiterlesen (http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staat-Religion/Religionsverfassungsrecht/religionsverfassungsrecht_node.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: malakor am 12. Juli 2017, 13:29:29
Darf man denn aus religioesen Gruenden ein Kind totschlagen ?


GG Art.1:   Die Wuerde des Menschen ist unantastbar.

Ob die Strafrichter das GG kennen ?   Sie laufen offenbar nicht staendig mit dem GG unter dem Arm rum.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Eddy03 am 12. Juli 2017, 13:43:30
Alleine die Fragestellung: Darf man denn aus religiösen Gründen ein Kind totschlagen ?
kann ich nicht nachvollziehen und überschreitet, nicht nur, meinen geistigen Horizont für Gerechtigkeit. Für mich ist das Urteil ein klares Armutszeugnis für die Justiz und ein klares Argument auf Selbstjustiz. Zugegeben ohne die Hintergründe genau zu kennen. Aber wie sollen die in so einem Fall aussehen um dieses Verhalten annähernd zu rechtfertigen?

"Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter. Und wer wird die Kosten dafür tragen? Die Allgemeinheit, der deutsche Steuerzahler.

Mit diesem Urteil "  ....begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat."   werden westaftrikanische (Stammes-)Rituale in Deutschland legalisiert. - Offiziell geduldet und erlaubt.

Info von Benno: Darum ! : Re­li­gi­ons­ver­fas­sungs­recht

Das Grundgesetz sieht keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor.

Zugegeben ich habe es nur ansatzweise überflogen, weil ich mir nicht in meinen kühnsten Vorstellungen vorstellen kann und will,  dass Explizite solche Fälle von einem "Religionsverfassungsrecht" oder irgend einem anderen Gesetzt in solch einer Art und Weise geahndet werden soll.

Wo leben wir, wo sind wir denn in Deutschland. Genau solche Urteile, Rechtsprechungen und Auslegung der Gesetze und Vorschriften geben einen detaillierten Hinweis darauf.
Zum Teil eben auch in einem Land welches westafrikanische (Stammes-) Rituale mehr oder weniger duldet, mit allen Folgen für die (deutsche) Allgemeinheit, oder immer zutreffender, die "Allgemeinheit" die in Deutschland lebt, arbeitet und steuern zahlt und schlussendlich die Kosten dafür zu tragen hat.

Aber Geld, was ist schon Geld, wenn man sich die EZB anschaut, die "im Namen der Europäer" den Gläubiger für die ganze Schuldenspirale und Staatsgelderverschleuderungen gibt.

All das zeigt doch auf was "ein Land", eine Gesellschaft, ein Deutschland, ein Europa ist und was die Währung dieses Landes "wert" ist.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Benno am 12. Juli 2017, 13:56:40

Als der Islam durch die illegale Ueberfremdung Europas noch nicht gutmenschlich durch die Politik reingewaschen wurde, gab es doch tatsaechlich in den Massen-Medien noch kritische Stimmen zu dieser unmenschlichen "Religion":

Deutschlandfunk: Islam - "Gewalt ist Folge der Lehre Mohammeds"

Weiteresen (http://www.deutschlandfunk.de/islam-gewalt-ist-folge-der-lehre-mohammeds.694.de.html?dram:article_id=317521)

NZZ-Standpunkte: «Gott will Blut sehen»

Gewalt gehört zum Islam, sie ist im Koran angelegt und wurde von Mohammed vorgelebt. Das sagt der Islamwissenschafter Hamed Abdel-Samad im Gespräch mit NZZ-Chefredaktor Eric Gujer.

Der ganze Text (https://www.nzz.ch/international/video/nzz-standpunkte-gott-will-blut-sehen-ld.152835)

(http://www.rettung-fuer-deutschland.de/grafik-wp-wolf-im-schafspelz-friedlicher-islam-620x455.jpg)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Eddy03 am 12. Juli 2017, 14:23:27
Was jetzt der Angeklagte, Verurteilte  ....begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat."

Was jetzt westafrikanische (Stammes-) Rituale mit "dem Islam" (von dem es ja auch noch 1000senderlei Auslegungsvarianten gibt) genau wie bei "dem Christentum" zu tun haben, diese Brücke, diesen Zusammenhang finde ich nicht. Erschließt sich mir so nicht und zeigt mir das ich hier schwerlich mitreden kann und meine Ansichten wiedergeben und einbringen kann.

Auf einer Seite der Konrad Adenauer Stiftung finde ich das:
Der Islam in Westafrika hat sich unter dem Einfluss afrikanischer Traditionen etwas anders entwickelt als in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens. Er ist von Toleranz, Gewaltlosigkeit und problemlosen Umgang der Religionen miteinander geprägt. Generell lässt sich beobachten, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine Vermischung von Religion und Politik ablehnt





Religionen in Westafrika

Die Bevölkerung mehrerer Staaten Westafrikas ist in ihrer Mehrheit muslimischen Glaubens. In Senegal, Mali und Gambia beträgt der Anteil der Muslime über 90% in Guinea Conakry sind es rund 85%. Grob gesagt, lässt sich beobachten, ass je weiter man nach Süden kommt, der Anteil der Muslime an der Bevölkerung abnimmt.

In Guinea Bissau, Burkina Faso und Sierra Leone ist die Bevölkerung zu 50 bis 60% muslimisch, während die Länder an der Südküste Westafrikas einen Muslimanteil zwischen 12 und 20% haben. Dort, wo der Muslimanteil geringer ist, ist der Anteil derjenigen, die sich zu traditionellen afrikanischen Glaubensrichtungen bekennen, entsprechend höher. Christen stellen in keinem Land Westafrikas die Mehrheit.

Diese Verteilung ist unter anderem Folge der verschiedenen Missionierungsbewegungen. Die islamische Missionierung erfolgte von Norden, von den nordafrikanischen arabischen Ländern her, während die christliche Missionierung mit der Kolonialisierung "auf dem Seeweg" über die Küsten erfolgte. Dementsprechend fanden sich christliche Gemeinden ursprünglich überwiegend in Küstennähe. Im Laufe der Jahrhunderte hat hier jedoch auch eine Vermischung stattgefunden.

Die islamische und die christliche Missionierung waren insofern erfolgreich, als heute zumindest in der offiziellen Darstellung traditionelle afrikanische Glaubensvorstellungen in den nördlicheren Ländern Westafrikas nur eine marginale Rolle spielen. Lediglich in Togo, Benin, Burkina Faso, Liberia und Guinea Bissau stellen Anhänger traditioneller Religionen die größte Gruppe.

Einfluss traditioneller afrikanischer Religionen Dabei ist nicht zu übersehen, dass sich sowohl im Islam als auch im Christentum Elemente traditioneller afrikanischer Glaubensvorstellungen erhalten haben. Ein gerne kolportiertes Bonmot besagt denn auch, dass in Senegal die Bevölkerung aus 95% Muslimen, 5% Christen und 100% Animisten bestehe.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Benno am 12. Juli 2017, 14:41:38

Der Zusammenhang zwischen dem Islam und den westafrikanische (Stammes-) Ritualen besteht kurz erklaert, - in der "Bruecke" der Gewalt der religioesen Rituale, ohne deshalb den "Konrad Adenauer" langatmig und weitschweifend bemuehen zu muessen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Eddy03 am 12. Juli 2017, 15:04:01
Ich versuche halt nachvollziehbar meine Meinung kund zu tun.
Ich verstehe deine Ausführungen leider nicht. Zugegeben.  religiöse Rituale = Gewalt = Islam.
Ich halte mich besser raus aus dem Thema.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 12. Juli 2017, 17:45:47

Ich sehe bei dem Urteil zwei bedenkliche Komponenten.

Die erste Komponente ist die Strafe selber. Wo ist da der erzieherische Effekt? Ich würde bei Tätern, die aus archaischen Kulturkreisen stammen, eher für ein "Naturalstrafrecht" oder eben archaische Strafen plädieren. Da wird z.B. wenn ichs recht in Erinnerung habe in Malaysia mit der Peitsche ganz ordentlich gezüchtet. Denn es scheint, das nur diese Sprache verstanden wird.

Die zweite Komponente ist die Wirkung auf den Rest dieser Heimsuchung: keine wirkliche Strafe, wir können machen, was wir wollen....

Und dies ist ja nur eines von vielen Urteilen dieser Art - gerade letztens wurden doch auch die Anzünders des Obdachlosen in Berlin "verurteilt", da sahen die Urteile ähnlich aus.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 12. Juli 2017, 18:37:59
Die erste Komponente ist die Strafe selber. Wo ist da der erzieherische Effekt? Ich würde bei Tätern, die aus archaischen Kulturkreisen stammen, eher für ein "Naturalstrafrecht" oder eben archaische Strafen plädieren. Da wird z.B. wenn ichs recht in Erinnerung habe in Malaysia mit der Peitsche ganz ordentlich gezüchtet. Denn es scheint, das nur diese Sprache verstanden wird.

Die zweite Komponente ist die Wirkung auf den Rest dieser Heimsuchung: keine wirkliche Strafe, wir können machen, was wir wollen....

Genau das habe ich schon in einem anderen Thread geschrieben, worauf mich der werte @jock
darauf hinwies, dass es keine zwei Rechtssprechungen in einem Staat geben könne und
demzufolge die geltende anzuwenden sei.

Diese Argumentation leuchtet mir auch ein, leider haben wir dadurch das von dir und auch mir
beschriebene Dilemma.. . .

lg

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 12. Juli 2017, 19:11:02

Eigentlich wäre dieses Problem doch gar nicht vorhanden, oder nur in deutlich geringerem Maßstab.
Warum das so ist, da haben wir ja schon einige Themen in der Diskussion.

Doch selbst wenn es nur eine Rechtsprechung für Alle gibt, bleibt die Frage, warum solche lächerlichen Strafen verhängt werden.

Da kommt jede Kassiererin die einen Pfandbon unberechtigt einlöst, in schwerere Probleme.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Benno am 12. Juli 2017, 19:20:15

Das Dilemma: Ein Gerichtsurteil fuer illegale Einwanderer:


Es wurde in Berlin wieder mal ein denkwürdiges Urteil gefällt:

Landgericht Berlin

37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung

Der Körper der Fünfjährigen war mit Verletzungen übersät. Nach einem Geständnis erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe.

Das Kind sei unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt worden. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen habe das Kind ein schweres psychisches Trauma erlitten. "Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter.

Die Kleine habe "gefrorene Aufmerksamkeit" - so der Fachbegriff - gezeigt. Das sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe das Mädchen tonlos erklärt: "Papa hat das gemacht."

Der Angeklagte hatte ein pauschales Geständnis abgelegt, über die Hintergründe der rohen Misshandlungen sagte er jedoch nichts. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat.

Das Dilemma: Ein Gerichtsurteil fuer Bio-Deutsche:

83jährige Rentnerin klaut aus Hunger- 9 Monate Knast! - 8. Juli 2017

(https://media-cdn.tripadvisor.com/media/photo-s/09/fd/41/66/prisoners-room-logo.jpg)
Der neue Aufenthaltsort für eine hungernde deutsche Rentnerin (Foto: Durch Inked Pixels/Shutterstock)

„Uns geht es so gut wie noch nie“ verkündet unsere ewige Kanzlerin Angela Merkel. Eine 83jährige Münchnerin gehört eindeutig nicht dazu: sie klaute aus Hunger mehrere Male Lebensmittel in Höhe von insgesamt 96 Euro und soll nun in den Knast!

Die Rentnerin Ingrid M. hat ihr Leben lang gearbeitet und für ihr Alter vorgesorgt. Beim Börsencrash verliert sie alle Ersparnisse. Nun bleiben ihr beim Abzug aller Fixkosten nur noch 65,80 Euro pro Monat. An alltägliche Dinge wie Busfahrkarten oder Kosmetikartikel ist damit nicht zu denken. Sie isst eine Scheibe Schwarzbrot mit einer Scheibe Aufschnitt am Tag und hungert. Ihr Arzt rät ihr, sich besser zu ernähren. Als die gelernte Schneiderin im Supermarkt andere alte Menschen beim Klauen beobachtet, denkt sie sich in ihrer Verzweiflung „warum nicht ich auch?“. Sie stiehlt fünfmal Kleinigkeiten wie Schokolade oder Schinken und wird erwischt. Dreimal wird sie wegen Diebstahls verurteilt. Nach einer Geldstrafe, die sie nicht zahlen kann, kennt der Richter keine Gnade mehr: 9 Monaten Haft ohne Bewährung! Nun sitzt die alte Dame auf gepackten Koffern und wartet auf ihren Gefängnistermin. Sie hat nur noch eine Hoffnung, dass ihr Arzt sie mit einem Attest vor diesem Aufenthalt bewahren kann.

Ein typisches „deutsches“ Urteil. Bei diejenigen, die hier schon etwas länger leben und ihr Leben lang gearbeitet haben und sozusagen „Mundraub“ begeht, kennen die Richter eben keine Gnade. Für Vergewaltiger, Räuber und Tottreter, die hier noch nicht so lange leben, scheint es dagegen kein Gesetz zu geben.

Quelle (http://www.journalistenwatch.com/2017/07/08/83jaehrige-rentnerin-klaut-aus-hunger-9-monate-knast/)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 12. Juli 2017, 19:52:20

Traurig und sicher kein Einzelfall. Wahrscheinlich fiel es ihr leichter auf diese Art zu was Eßbarem zu kommen, als sich bei der Tafel anzustellen, oder beim Amt um Hilfe zu bitten.

Manche älteren Leutchen sind, obwohl ihnen Unterstützung zustünde, sehr eigen.

Wenn man sich die Strafbemessung anschaut, kann man im Vergleich zum Rohheitsdelikt nur staunen.
Aber vielleicht wollte der Richter ja nur für die nächsten Monate eine ordentliche Ernährung gewährleisten  :-X

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 12. Juli 2017, 19:56:27
Dann hätte Sie Grundsicherung beantragen müßen ?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 12. Juli 2017, 20:12:14

Möglicherweise. Das Problem ist doch, das für eine solche Einschätzung die Infos aus dem zugrundeliegenden Artikel etwas knapp sind. Und das ist jetzt keine Kritik am Artikel an sich. Der Autor hat ja nur ein bestimmtes Kontingent an Zeilen, tut er halt rein, was er für berichtenswert hält...

 ;)
Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 12. Juli 2017, 22:07:50
Dann hätte Sie Grundsicherung beantragen müßen?
Das sehe ich etwas differenziert! Die Verwaltung dieses Staates, was man "öffentlichen Dienst" nennt, kümmert sich in eigener Machtvollkommenheit um jeden Sc.heißdre.ck, sie bläht sich eigenmächtig auf bis zur Unfinanzierbarkeit, sie schickt ihre unbrauchbaren "Überhänge" in die Parlamente um dort über 60% der Stühle zu besetzen und man soll für unser Geld nicht von ihr verlangen können, dass sich ihre Sozialabteilungen selbst auch ohne Aufforderung um solche Leute kümmern? Ich fass' es nicht! {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Wonderring am 13. Juli 2017, 09:17:52
Moin # 212
Zitat
9 Monaten Haft ohne Bewährung! Nun sitzt die alte Dame auf gepackten Koffern und wartet auf ihren Gefängnistermin.

"Soll sie sich doch freuen...geregelte Mahlzeiten, Kost und Logi "all inklusiv, wie ein "Wellnessurlaub m.  Selbstfindungstrip, so gesehen kommt sie dem Rat ihres Arztes schon nach..... (Ironie AUS)


Und ich koennt mir schon denken, das von einigen "Verantwortlichen", dies so gesehen wird?!

So hat dieser Hr. auch manchmal vorschnell, unueberlegt eine Antwort parat, in die "menschenverachtende Richtung". Unabhaengig jetzt mal von seiner Rueckruderaktion (Entschuldigung) die mehr alls faellig war!!

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/peter-tauber-loest-mit-arrogantem-tweet-shitstorm-aus-a-1155830.html     (Leserbriefe!!)

Eine Frage kaeme da bei mir auf " wenn man was Ordentliches gelernt hat, reichts da nur zum
Generalsekretaer bei der Union"?

LG W.



Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Benno am 13. Juli 2017, 15:58:43
Das Dilemma: Ein Gerichtsurteil fuer einen hoch qualifizierten Geflüchtetenden der als aerztlicher Rohdiamant am deutschen Arbeitsmarkthimmel als „Halbgott in dunkelweiß" vier Patientinnen vergewaltigte:

(https://abload.de/img/averg2sss8.png) (http://abload.de/image.php?img=averg2sss8.png)

Das Amtsgericht im bayerischen Deggendorf hat letzte Woche einen 34 Jahre alten Syrer zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hatte als Assistenzarzt am Donau-Isar-Klinikum vier Patientinnen vergewaltigt. Der Mann wurde zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem darf der „Mann“ vier Jahre lang keine weiblichen Patienten behandeln.

Ärztemangel führt zu „gelungener“ Integration

Es ist allgemein bekannt, dass seit September 2015 hunderttausende hoch qualifizierte Geflüchtete über die Balkanroute und die Mittelmeer-Shuttle-Service-Einrichtungen zu uns kamen. In ihrer Heimat waren die Merkel-Fachkräfte in der Regel Lehrer, Ärzte, Ingenieure oder qualifizierte „Chemielaboranten“. Doch Job Center, BAMF und potenzielle Arbeitgeber konnten mit den ausländischen Diplomen, falls vorhanden,meist nichts anfangen. Mittlerweile hat jeder neue Rohdiamant am deutschen Arbeitsmarkthimmel einen Rechtsanspruch auf ein „Feststellungsverfahren zur Gleichwertigkeit“ seines staatlich anerkannten Abschlusses mit einem deutschen Beruf. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ!) wird unter anderem aus Mitteln des Arbeitsministeriums gefördert – Partner bei der Umsetzung sind das Bildungsministerium sowie die Bundesagentur für Arbeit. Bei den Syrern, Iraner, Iraker und Afghanen seien dabei die Berufsgruppen Fachärzte, Ingenieure, Apotheker, Informatiker und Zahnärzte am häufigsten vertreten.

Die Landesärztekammer Brandenburg hat dazu die „Arbeitsgemeinschaft Syrische Ärzte“ ins Leben gerufen. „Der akute Ärztemangel in unserem Bundesland ist auf gut ausgebildetes medizinisches Personal angewiesen“ (Orginalzitat Ärztezeitung, SpringerVerlag, auch hier arbeiten
Fachkräfte …). „So begreifen wir die Flüchtlingskrise auch als Chance zur Gewinnung von Arbeitskräften. Zudem sehen wir es als unsere Pflicht an, unseren geflüchteten Kollegen bei der Integration Hilfestellung zu leisten“. Die Kammer will zudem darauf hinarbeiten, dass Medizinstudenten und Auszubildende unter den Flüchtlingen identifiziert werden, damit sie ihre Ausbildung schnell fortsetzen könnten.
Anders als in anderen Ländern kann ein syrischer Arzt hierzulande auf Basis einer Berufserlaubnis arbeiten. [..] Voraussetzung für die Erlaubnis sind die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und eine bestandene Prüfung in deutscher Fachsprache. Vergleichsweise geringe bürokratische Hürden und eine schnelle, schrittweise Eingliederung in den Arbeitsalltag: Die erfolgreiche Integration syrischer Ärzte sollte als Vorbild für andere Branchen gelten.

Nach Angaben der Bundesärztekammer stieg die Zahl der hierzulande gemeldeten ausländischen Mediziner im vergangenen Jahr um knapp zehn Prozent auf aktuell 46.721, davon ca. 3.000 Syrische Ärzte, ein Zuwachs um 35 Prozent binnen eines Jahres. Es folgen Rumänien, Serbien, die Ukraine, Russland und Aserbaidschan. Insgesamt sind von allen ausländischen Ärzten hierzulande Rumänen mit 4.285 am häufigsten vertreten.
An zweiter Stelle steht Griechenland mit 3.118 Medizinern, die meisten zugewanderten Fachärzte arbeiten im Krankenhaus und nicht in der vom sog. „Ärztemangel“ am meisten betroffenen Provinz.
Ein deutscher Mediziner zitiert im Ärzteblatt etablierte syrische Ärzte aus den USA: „Die meisten Ärzte haben Syrien doch schon vor Jahren verlassen und diejenigen, die sich als Ärzte ausgeben, sind oft Hochstapler, die einfache medizinische Tricks beherrschen und sich fälschlicherweise als Arzt ausgeben“. Es sei ein Leichtes, an gefälschte Diplome heranzukommen oder echte mit anderem Namen zu kopieren, die Prüfungen gingen gegen null angesichts des Ärztemangels, nicht zuletzt aufgrund den medizinischen Erfordernissen der Massenimmigration in Deutschland. Auch die libysch-stämmige Zugehfrau des Autors dieser Zeilen ist heute praktizierende „Kinderärztin“ in den neuen Bundesländern, die „Diplome“ schienen eher zweifelhaft. Der Begründer der arabischen Medizin, Abd Allah Ibn Sina – in der abendländischen Medizin „Avicenna“ genannt, hatte schließlich auch keine Examenskopien im „Roter-Halbmond“-Kasten.

„Das kann auch eine dressierte Ziege!“

Speziell Bayerischen Kliniken scheinen immer wieder „vulnerabel“ für falsche Doktoren zu sein und wir sprechen hier nicht vom durchaus fleissigen Doktor Guttenberg. Allzu oft lassen sich gutmeinende Prüfungsstellen und Chefärzte durch medizinisches Halbwissen und großspurigem Habitus von gelernten Postfachkräften, Friseusen, ehemaligen Pflegekräften oder sonstigen Quacksalbern ins stethoskopische Bockshorn jagen, speziell wenn die Hauptqualifikation „Arabische Sprache“ lautet. Der Ärztemangel führt zu seltsamen „Blüten“ und falschen Fuffzigern bei den neuen Halbwissensgöttern in Weiß!
 
In einer Privatklinik in München teilte man einem wohlhabenden Patienten aus den Golfstaaten unlängst mit, dass man keine Kosten undMühen gescheut hätte, ihn sogar von einem arabisch-sprachigen Facharzt operieren zu lassen. Der Patient verschwand darauf vom Operationstisch und war nie mehr gesehen.

Deckstation Deggendorf: 76 Schwestern und Ärztinnen gleichzeitig schwanger

Im Donau-Isar-Klinikum in Deggendorf war Anfang 2017 die stolze Zahl von 76 Krankenschwestern und Ärztinnen schwanger. Landrat Christian Bernreiter verkündete die Zahl neulich in der Kreistagssitzung, sozusagen in der „Kreißsaalsitzung“. Eigentlich war es nur ein Detail in der Debatte über vakante Stellen im Klinikum. Dem „Investigativ-Rechercheverbund“ der Süddeutschen Zeitung zufolge soll „mancher Arzt aber als allzu umtriebig in akutem Verdacht stehen“. Man gratuliere den Mitarbeiterinnen herzlich, betonte der Pressesprecher des Klinikums.

In einem Projekt in Bayern wird derzeit zumindest ein „Kompetenzcheck“ entwickelt und erprobt. Mit diesem Test will man herausfinden, welche Fähigkeiten Flüchtlinge mit einschlägiger Arbeitserfahrung mitbringen. Bei der Einstellung des bestens „bewährten“ syrischen „Halbgott in dunkelweiß“ hätte man zumindest besser den „Eid-al-Hippokrates“ abfragen sollen. Den erniedrigten niederbayerischen Opfern sei zukünftig eher zur Selbsttherapie geraten: An Apple a Day Keeps the Syrian Doctor away!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 13. Juli 2017, 22:46:59
Schadenfreude ist die schönste Freude {*

Weder Mord noch Totschlag sondern zwei geldgierige Schwestern bekommen die Quittung :] ;}

 https://www.nzz.ch/zuerich/finder-haben-pflichten-geld-oder-handy-ld.1305737    (https://www.nzz.ch/zuerich/finder-haben-pflichten-geld-oder-handy-ld.1305737)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 14. Juli 2017, 10:17:37
"Stammeshäuptling" ist jetzt Rassismus  --C --C --C {[ {[

(http://up.picr.de/29778669pq.jpg)

Und das hat er vor laufender Kamera gesagt:

Zitat
«Ah ja guet, da chömer jetzt grad wieder uf Schwarz, lueg … Isch au wieder en chline Teil vo dä Uswahlsendig», sagte Glarner, währenddessen die Kamera auf drei junge dunkelhäutige Männer afrikanischer Herkunft schwenkte, die auf einer Parkbank sassen. Anschliessend fügte der Verurteilte hinzu: «Vielfach sinds fascht barfuäss, wärfet d War umä, lönd alles liggä, wie d Hüener de Dräck.»
Zitat
«Jetzt chunnt wieder eini. So ä Stammeshäuptling.»

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/rassismus-vor-der-kamera-vater-von-svpglarner-verurteilt/story/21316117 (http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/rassismus-vor-der-kamera-vater-von-svpglarner-verurteilt/story/21316117)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 14. Juli 2017, 10:26:27

Drehen die Schweizer in ihrer "political correctness" jetzt auch schon durch?

Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 14. Juli 2017, 19:27:32
Schadenfreude ist die schönste Freude {*

Weder Mord noch Totschlag sondern zwei geldgierige Schwestern bekommen die Quittung :] ;}

 https://www.nzz.ch/zuerich/finder-haben-pflichten-geld-oder-handy-ld.1305737    (https://www.nzz.ch/zuerich/finder-haben-pflichten-geld-oder-handy-ld.1305737)
Gab es doch vor wenigen Wochen in TH auch - mit gleichem Ergebnis! Es gibt also noch erfreuliche Gerichtsurteile (leider zu wenige - besonders wenn es in Richtung Politik bzw. Migration geht).
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 19. Juli 2017, 21:00:34

Besserung ist in Sicht (siehe Ende des Artikels):


Gillette gegen Wilkinson

Rasiererstreit: Gericht stoppt billige Ersatzklingen

Wer sich einen Rasierer, eine Zahnbürste oder einen Drucker kaufen will, bekommt neue Geräte oft zum Schnäppchenpreis. Teuer wird es erst, wenn die erste Nachfüllpackung benötigt wird. Denn mit Patenten bremsen viele Hersteller die Konkurrenz aus.

Der Rasierer ist billig, die Ersatzklingen sind teuer. Der Drucker wird fast verschenkt, dafür kosten die Tintenpatronen ein Vermögen. Viele Verbraucher kennen diesen Verkaufstrick der Hersteller und ärgern sich darüber.

Doch haben die Markenhersteller oft das Recht auf ihrer Seite. Mithilfe des Patentrechts können sie neuentwickelte Produkte 20 Jahre lang vor billigerer Konkurrenz schützen.

Auch im Rasiererstreit zwischen den Marktführern Wilkinson und Gillette untersagte das Landgericht Düsseldorf Wilkinson und dem Mutterkonzern Edgewell im Eilverfahren, preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer "Mach3" des Konkurrenten zu vertreiben. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.

Hier der komplette Artikel:
https://www.morgenpost.de/lifestyle/mode/article211289287/Rasiererstreit-Gericht-stoppt-billige-Ersatzklingen.html
Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 19. Juli 2017, 22:16:33
Gillette gegen Wilkinson - Rasiererstreit: Gericht stoppt billige Ersatzklingen
Das ist für mich die wichtigste Aussage in dem Artikel!
Zitat: Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte zunächst einstellen müsste, können "Mach3"-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.

Hier gilt: Hauptsache, wir haben aus Prestige-Gründen ein deutsches Gericht über Jahre damit beschäftigt! {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 20. Juli 2017, 08:09:32
Mord und Vergewaltigung
Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern

Immer öfter bezichtigen sich Asylbewerber selbst, schwerste Straftaten in ihren Heimatländern begangen zu haben. Sie können in der Regel aus Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn ihnen in der Heimat die Todesstrafe droht.


http://www.br.de/nachrichten/selbstbezichtigung-straftaten-asylbewerber-report-100.html (http://www.br.de/nachrichten/selbstbezichtigung-straftaten-asylbewerber-report-100.html)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 22. Juli 2017, 22:08:34


Gerichtsentscheid
Mann darf Ehefrau von Philippinen nicht nach Berlin holen

Ein 82-Jähriger heiratet eine Philippina, will sie nach Deutschland holen. Die Behörden verweigern ein Visum. Rechtens, so das Gericht.

Hier die Story:
https://www.morgenpost.de/berlin/article211322971/Kein-Visum-fuer-56-Jahre-juengere-Ehefrau-von-den-Philippinen.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: samurai am 22. Juli 2017, 22:38:22
Waere er Homosexuell und sie ein Mann oder Transe saehe es sicher besser aus, koennte er doch den Diskriminierungsbonus nutzen.
Ehe fuer alle. Ich lache mich weg. Als Deutscher ist es mir zwar gestattet eine Thai zu heiraten, als Exildeutscher der in Thailand lebt und arbeitet, dabei leider nicht Reich wurde, sind die finanziellen und buerokratischen Huerden leider unueberwindbar.
Danke Teutschenland.

Jeder Neger kann eine deutche Tussi heiraten sofern er es uebern Teich schafft.
Sei Ihm gegoennt. Traurig das ich nach 13 Jahren Beziehung nicht dieselben Moeglichkeiten habe. Von hier ist der Teich doch ein wenig zu weit.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 22. Juli 2017, 23:45:19
Genau so ist es!!! }} }} Man kann nur  {/
Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 23. Juli 2017, 20:12:02
Hoffentlich ist der Kollege noch so munter, dass er dieses Urteil nicht akzeptiert und bis zum EUGH geht. Es ist schon eine Unverschämtheit, wie Justiz und Verwaltung ohne nachvollziehbaren Grund in unser Privatleben eingreifen.
Ein Kumpel von mir hat Anfang letzten Jahres ebenfalls auf den Fillis geheiratet (Altersunterschied keine 15 Jahre). Seine Maus hat bis heute (trotz A1) noch kein Visum bekommen. Die dt. Botschaft in Manila hat sogar eigene Leute zu der Verwandtschaft der Maus geschickt (ohne deren Wissen) um ihr Umfeld auszukundschaften. Man kann es kaum glauben.
Selbst wenn die Frau des Kollegen eher als Altenpflegerin gedacht war (diesem Vorwurf hab' ich mich anfangs auch aussetzen müssen), was geht das die deutschen Behörden an? Es ist ja auch noch gar nicht so lange her, da wurden auf den Fillis sogar deswegen ganz offiziell Mädels angeworben.
Es wird komplett grotesk wenn man die illegale Migrantenplage dagegen sieht und auch registriert, dass die dt. Justiz mit muslimischen Kinderehen kein Problem hat! {/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Eddy03 am 23. Juli 2017, 20:32:55
Genau so ist es!!!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: TeigerWutz am 13. Oktober 2017, 01:02:37
.

„Meine Seele kriegt ihr nie“

Carl Campeau, franko-kanadischer UN-Mitarbeiter, wurde 2013 in Syrien entführt. Er war Acht Monate in der Gewalt der Jabhat al Nusra, dem Ableger von al Qaida in Syrien. Schließlich gelang ihm die Flucht. „Es war Qual und Verzweiflung“, sagt er. „Die Einsamkeit, die Angst nicht zu wissen was passiert, die Todesdrohungen.“ Er wurde in einem Kinderzimmer gefangen gehalten: „Zwei Quadratmeter groß. Ein Fenster. Ein Stockbett.“ Einer seiner Entführer konnte in Deutschland aufgegriffen werden und stand in Stuttgart wegen Beihilfe zur Entführung vor Gericht.
Am 20. September 2017, erging der Schuldspruch: >>> weiter (http://www.achgut.com/artikel/meine_seele_kriegt_ihr_nie)

Es geht um die Frage, ob sich Kriegsverbrecher einfach so ein neues Leben aufbauen können.

http://www.br.de/themen/religion/carl-campeau-104.html
.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 18. Oktober 2017, 13:07:28
Würde auch zu Satire passen, aber da ist ein anderes Thema dran ;]

   https://www.nzz.ch/zuerich/das-schreien-der-haehne-eine-juristische-realsatire-ld.1322412   (https://www.nzz.ch/zuerich/das-schreien-der-haehne-eine-juristische-realsatire-ld.1322412)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Benno am 18. Oktober 2017, 14:56:28
Würde auch zu Satire passen, aber da ist ein anderes Thema dran ;]
   https://www.nzz.ch/zuerich/das-schreien-der-haehne-eine-juristische-realsatire-ld.1322412   (https://www.nzz.ch/zuerich/das-schreien-der-haehne-eine-juristische-realsatire-ld.1322412)

Wie wahr ! - Das andere Thema ist der Muslimische Gebetsruf via Lautsprecher aus der Moschee.

Mich reisst er in meinem derzeitigen Urlaubsort Medan/Sumatra Indonesien mit diesem Islamischen Audio-Terror jeden Morgen in tiefdunkler Nacht um 4:43 Uhr brutal aus dem Schlaf:

Die exakten Audio-Terrorzeiten des Islam in Medan:

http://jadwalsholatimsak.info/index.php?id=152

Im Life-Video, das aber in der Realitat mit diesem unertraeglichen Gejaule ab 4:43 Uhr sogar ca. 1 Stunde andauert bei dem sich sogar der ausfuehrende islamische Schreihals selbst die Ohren zuhalten muss:

https://www.youtube.com/watch?v=m7rELwFyypA

https://www.youtube.com/watch?v=YIOfXXdWtHo

Einem Deutschen Schaeferhund ist dieser  Ruf zur Lobpreisung fuer Allah selbstverstaendlich auch sehr unangenehm:

https://youtu.be/zTJQ7P8Z3bI

Die Noch-Kanzlerin IM Erika Merkel und andere linksversiffte Gutmenschen sind dagegen der Meinung : Der Islam gehoere zu Deutschland - und diese im Video und im Bild dargestellte Horror-Szenarien sind ihre angedachte Zukunft in Deutschland, welche diese Abschaffer der Deutschen Kultur dem Deutschen Volke angedeihen lassen wollen:

(https://abload.de/img/zuk8ss8e.png) (http://abload.de/image.php?img=zuk8ss8e.png)

(http://2.bp.blogspot.com/-VrALUjeqIz8/TnSmYqhgBZI/AAAAAAAAAIw/4bVfwBboME0/s1600/gerakan+sholat.jpg)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 20. Oktober 2017, 19:46:24

 :}

Tollhaus Deutschland – Verwaltungsgerichtshof legalisiert Mehrfachehe eines Moslems
Veröffentlicht am 20. Oktober 2017 von conservo
(www.conservo.wordpress.com)

Von Georg Martin *)


Die Stuttgarter Zeitung berichtete, dass der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof nach Berufungsinstanz beschlossen hat, dass ein syrischer Moslem auch für seine Zweitfrau die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen darf, da das Prinzip der Einehe keinesfalls Bestandteil der freiheitsdemokratischen Grundordnung in Deutschland sei.

– Ein ungeheuerlicher Skandal!

Danach hat das Gericht de facto islamisches Recht in die deutsche Rechtsprechung übernommen. Bei einer solchen verblendeten Justiz darf man sich über nichts mehr wundern. Wahrscheinlich sprechen diese demnächst auch noch Scharia-Urteile.

Der 36-jährige Kurde syrischer Abstammung war 1999 nach Deutschland eingereist und heiratete im selben Jahr eine deutsche Frau. Aufgrund dessen beantragte der er kurze Zeit darauf die deutsche Staatsbürgerschaft („ein Schelm, der dabei Böses denkt“), die er im Jahre 2010 erhielt. Mit seiner deutschen Ehefrau bekam er zwischen 2010 und 2015 drei Kinder.

Doch dann kam der Stein ins Rollen, nachdem der Syrer eine weitere Vaterschaft eines im Jahre 2012 in Syrien geborenen Kindes anerkannte. Dabei stellte sich heraus, dass der Syrer in Syrien nur sieben Wochen (!) nach der Hochzeit mit seiner deutschen Frau in Deutschland heimlich seine Cousine, mit der er ein langjähriges Verhältnis hatte, als Zweitfrau geheiratet hatte.

Nachdem dies aufgeflogen war, wurde ihm die deutsche Einbürgerung wegen Betrugs und Bigamie widerrufen. Dagegen klagte der Syrer und der Fall wurde gerichtlich neu behandelt. Zwar gab der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe der Vorinstanz in Mannheim grundsätzlich Recht, dass der Moslem eine Bigamie bzw. Polygamie hätte angeben müssen, teilte aber wunderlicher Weise nicht die Auffassung der Vorinstanz in Mannheim, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland sei. – Man höre und staune mit offenem Munde!

Der Kurde gab als Begründung für die Zweitehe an, er habe seine Cousine 1999 geheiratet, nachdem seine heimliche Beziehung mit der Cousine in Syrien aufgeflogen sei. Nur durch die Heirat seiner Geliebten und Cousine habe er die Cousine vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Außerdem berief er sich als Moslem auf seinen muslimischen Glaube, der eine Mehrfachehe zulasse.

Als Muslim könne er sich jedoch nicht vorstellen, umgekehrt einer von mehreren Ehemännern einer Frau zu sein, gab er auf Nachfrage zu.

Seine zweite Ehefrau lebt mittlerweile ebenfalls in Karlsruhe. Und Deutschland bzw. die deutschen Steuerzahlern zahlen nun für zwei Ehefrauen und vier Kinder.

Bei solchen „Richtern“, bei solchen Gerichten, darf man sich nicht wundern, dass Muslime in Deutschland immer frecher und freister ihre Forderungen gegenüber der deutschen Mehrheitsgesellschaft stellen. Es ist nur eine Frage kurzer Zeit bis sich dieses Skandal-Urteil unter Muslimen herumgesprochen hat und damit der islamischen Mehrfachehe in Deutschland hunderttausendfach Tür und Tor geöffnet ist.

So wird der Islamisierung in Deutschland sukzessive Vorschub und Beihilfe geleistet, bis der Islam und die Scharia endlich in Deutschland implementiert sind.

*****
Georg Martin ist Dipl.-Ing., freiberuflicher Unternehmensberater, Freidenker und deutscher Patriot sowie seit vielen Jahren Kommentator bei conservo.

Quelle:
https://conservo.wordpress.com/2017/10/20/tollhaus-deutschland-verwaltungsgerichtshof-legalisiert-mehrfachehe-eines-moslems/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 31. Oktober 2017, 14:39:24
Es gibt zwar noch kein Urteil, trotzdem würde es mich sehr freuen:

Schadenersatzansprüche von Kohl anscheinend mit Tod des Altkanzlers verfallen

Die Schadenersatzansprüche von Helmut Kohl an seine Biografen Heribert Schwan und Tilman Jens sind anscheinend mit dem Tod des früheren Bundeskanzlers verfallen.

Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter würde demnach leer ausgehen, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Spiegel" unter Berufung auf Rechtsexperten.

"Geldentschädigungsansprüche für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sind nicht vererblich", zitierte der "Spiegel" die Hannoveraner Jura-Professorin Jutta Stender-Vorwachs.

Entscheidend ist demnach dabei, dass die Ansprüche Kohls zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht rechtskräftig waren.

Zwar hatte das Landgericht Köln Kohl im April 2017 wegen der unabgesprochenen Veröffentlichungen eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen.

Als der Altkanzler dann im Juni starb, war der Rechtsstreit darüber aber noch offen, da beide Seiten Berufung eingelegt hatten.

Darüber will das Kölner Oberlandesgericht dem Bericht zufolge am 15. Februar verhandeln.

"Schmerzensgeldansprüche haben eine heilende Funktion", sagte Stender-Vorwachs" dazu weiter dem "Spiegel".

"Sie sollen der betroffenen Persönlichkeit etwas Gutes tun." Dieses Ziel könne aber nach dem Tod des Geschädigten nicht mehr erreicht werden.

Die Anwälte Kohls sowie die Autoren wollten sich laut "Spiegel" nicht zu dem Fall äußern. Der mitverklagte Heyne-Verlag äußerte demnach aber die Erwartung, das Oberlandesgericht werde die Klage "aus erbrechtlichen Gründen abweisen".

Schwan und Jens sind die Autoren des 2014 erschienenen Buchs "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Bei dem Streit geht es vor allem um Textpassagen zu vertraulichen Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

https://de.yahoo.com/nachrichten/schadenersatzanspr%C3%BCche-kohl-anscheinend-tod-altkanzlers-verfallen-102647032.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 31. Oktober 2017, 15:20:51
Ein erfreuliches Gerichtsurteil aus dr Schwyz {* {* ;}

 https://bazonline.ch/schweiz/standard/hess-bleibt-nach-negeraussage-straffrei/story/30958994   (https://bazonline.ch/schweiz/standard/hess-bleibt-nach-negeraussage-straffrei/story/30958994)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Wonderring am 31. Oktober 2017, 17:16:59
Moin zu #234 und gleichlautend argumentierend moechte ich mir auch gerne eine 2. Frau aus TH oder , wenn es "einfacher' waere, sogar eine aus D nehmen koennen. Ein Versuch waer es doch wert, als Praezedenzfall in die andere Richtung!?

Aussichten scheinen gut.....,

Alles natuerlich freiheitlich-demokratisch (grundsaetzlich !) nach grundsatzgeordneter Rechtssprechung legitimiert.

Wie geht nicht? Warum ?

Das waere dann aber Diskriminierung, sollten einige Menschen dann doch nicht gleich sein?  Bzw. muesste es dort dann nicht mittlerweile 2 Gesetzbuecher geben, fuer die einen und fuer uns?

Unglaublich, ich denk mal die naechste Instanz wird es wieder richten (wenn es sie dann gaebe)?

LG W.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 06. November 2017, 15:06:55
Amtsgericht bestätigt: Fristlose Wohnungskündigung wegen AfD-Mitgliedschaft rechtens

https://dieunbestechlichen.com/2017/11/amtsgericht-bestaetigt-fristlose-wohnungskuendigung-wegen-afd-mitgliedschaft-rechtens/ (https://dieunbestechlichen.com/2017/11/amtsgericht-bestaetigt-fristlose-wohnungskuendigung-wegen-afd-mitgliedschaft-rechtens/)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 06. November 2017, 15:15:25
Amtsgericht bestätigt: Fristlose Wohnungskündigung wegen AfD-Mitgliedschaft rechtens

(http://www.cdu.de/sites/default/files/media/images/btw-2017/170219-merkel-780.jpg)     Ooops    {--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: werni am 06. November 2017, 15:47:38
Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X    https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/gerichtsstreit-um-mietvertrag-niederlage-fuer-goettinger-afd-nachwuchspolitiker-9010160.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 06. November 2017, 16:16:26
Liest du die Links eigentlich?
Aus diesem von mir eingestelltem:

Die Meldung stößt auf Unglauben, man fragt zurück, ob das ein Witz oder Satire sei. Anwalt Roscher gibt die Begründung des Gerichtes wieder: „Das Gericht argumentiert, dass der Mieter wusste, eine besondere Zielscheibe linker Angriffe zu sein.“

Das erstaunt. Entsprechend die verdutzte Frage einer Twitterin: „Frage an den Anwalt: muss ich jetzt auch angeben, dass ich als selbstständige Frau alleine jogge? Erhöhtes Risiko → ggf Verdienstausfall“

Der Einwand ist nicht falsch. Aber das Unrecht setzt schon eine Stufe vorher an: Hier ist jemandem der Wohnraum gekündigt worden, weil er etwas „verschwiegen“ hat, das er nach geltender Rechtsprechung gar nicht angeben musste. Nach geltendem Recht darf der Vermieter nicht einmal danach fragen.. . . .

Zum Zweiten ist es mit dem Grundgedanken eines Rechtsstaates und dem Verursacherprinzip nicht vereinbar, einem unbescholtenen Bürger anzulasten, ein Dritter könne ihm aus beliebigen Gründen rechtswidrig Schaden zufügen.

Dies würde bedeuten, dass beispielsweise ein bekannt wohlhabender Bürger aus seiner Wohnung gekündigt werden kann, weil sein Wohlstand Einbrecher anziehen könnte. Der Besitzer eines teuren Autos keine Garage anmieten kann, weil diese zum Zweck des Autodiebstahls aufgebrochen werden könnte, ein Polizist keine Wohnung mieten kann, weil sich Verbrecher, die er verhaftet hat, an ihm rächen könnten, ein Muslim keine Wohnung mieten darf, weil er Zielscheibe für Rechtsradikale sein könnte, ein bekennende, frommer Christ keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Islamisten sein könnte, ein Jude keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Nazis und Muslimen werden könnte, ein Richter keine Wohnung mieten kann, weil verurteilte Straftäter Rache üben könnten, ein in Scheidung Lebender auch nicht, weil der wütende Ex-Partner einen Anschlag verüben könnte, ebenso ein Gerichtsvollzieher, weil verzweifelte Schuldner durch Angriffe auf ihn eine Pfändung verhindern wollen könnten, einem Kommunisten dürfte man auch keine Wohnung vermieten, weil der ebenfalls ins Visier Rechtsradikaler geraten könnten, ein Metzger könnte jederzeit von militanten Tierschützern angegriffen werden, Anhänger eines Fußballclubs von Hooligans des verfeindeten Clubs  …


fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Benno am 06. November 2017, 16:33:56

Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X     

Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.

Deshalb nach @franzi noch ein verstaendlicher Artikel zum Skandal-Urteil: FRISTLOSE WOHNUNGSKÜNDIGUNG WEGEN AFD-MITGLIEDSCHAFT

(https://abload.de/img/agekezs4v.png) (http://abload.de/image.php?img=agekezs4v.png)

Mit dem Grundgedanken eines Rechtsstaates und dem Verursacherprinzip ist es nicht vereinbar, einem unbescholtenen Bürger anzulasten, ein Dritter könne ihm aus beliebigen Gründen rechtswidrig Schaden zufügen.

Dies würde bedeuten, dass beispielsweise ein bekannt wohlhabender Bürger aus seiner Wohnung gekündigt werden kann, weil sein Wohlstand Einbrecher anziehen könnte.

Der Besitzer eines teuren Autos keine Garage anmieten kann, weil diese zum Zweck des Autodiebstahls aufgebrochen werden könnte, ein Polizist keine Wohnung mieten kann, weil sich Verbrecher, die er verhaftet hat, an ihm rächen könnten, ein Muslim keine Wohnung mieten darf, weil er Zielscheibe für Rechtsradikale sein könnte, ein bekennende, frommer Christ keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Islamisten sein könnte, ein Jude keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Nazis und Muslimen werden könnte, ein Richter keine Wohnung mieten kann, weil verurteilte Straftäter Rache üben könnten, ein in Scheidung Lebender auch nicht, weil der wütende Ex-Partner einen Anschlag verüben könnte, ebenso ein Gerichtsvollzieher, weil verzweifelte Schuldner durch Angriffe auf ihn eine Pfändung verhindern wollen könnten, einem Kommunisten dürfte man auch keine Wohnung vermieten, weil der ebenfalls ins Visier Rechtsradikaler geraten könnten, ein Metzger könnte jederzeit von militanten Tierschützern angegriffen werden, Anhänger eines Fußballclubs von Hooligans des verfeindeten Clubs  …

Diese langatmige Suada ist nötig, um aufzuzeigen, dass es nicht nur zu einer ausufernder Beliebigkeit kündigungsrelevanter Selbstauskünfte, weit in das Privateste hinein, führen würde und damit zu flächendeckender Rechtsunsicherheit und der kompletten Abschaffung der Privatsphäre und des Datenschutzes – sondern auch zu einer beliebigen Inhaftungsnahme eines Unschuldigen für eventuelle Schäden, die ein unbekannter Dritter in rechtswidriger, aber nicht vorhersehbarer Weise irgendwann irgendwie verursachen könnte.

Weiterhin steht hier die dringende Frage im Raum, ob dieses Urteil nicht auch grundgesetzwidrig ist:

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Dieses Urteil ist ein Skandalon. Der Fakt, dass der Vermieter die Parteizugehörigkeit dem Mieter als Auskunftspflicht abverlangt, ist an sich rechtswidrig.

Der Mieter hatte hierzu keinerlei Auskunftspflicht. Dem Mieter aufgrund dieser Parteizugehörigkeit die Wohnung zu kündigen, ist die nächste Stufe der Rechtswidrigkeit und der Vermieter wäre dem Mieter schon dadurch schadensersatzpflichtig. Dass ein Amtsgericht diesen mehrstufigen Rechtsbruch auch noch per Urteil als rechtens absegnet, ist schlicht eine Ungeheuerlichkeit.

Es bleibt nur zu hoffen, dass das Revisionsgericht dieses Unrecht schleunigst kassiert. Ansonsten werden Kündigungswellen wegen jeder herbeiphantasierten Gefährdung des Wohnraumes aus den niedrigsten Motiven schnell zum Mittel für Vermieter zu Räumungsklagen werden.

Dabei sollten sich Linksextreme und Antifas nicht zu früh über das Urteil in Fäustchen lachen. Man darf davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der Hausbesitzer und Vermieter eher nicht Anhänger linksextremer Ideologien sind. Vielleicht freut sich schon mancher Vermieter darauf, ungeliebte Linksradikale, Antifas, Muslime, politisch Andersdenkende und Ausländer aller Herkunft mit dieser Argumentation fristlos aus der Wohnung zu werfen, weil deren jeweilige Gegenspieler oder ideologische Gegner dieselbe beschädigen könnten.

Alles lesen : HIER (https://dieunbestechlichen.com/2017/11/amtsgericht-bestaetigt-fristlose-wohnungskuendigung-wegen-afd-mitgliedschaft-rechtens/)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: werni am 06. November 2017, 16:40:22

Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X     

Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.

   Kein Grund,hier beleidigende Aussagen zu machen   --C
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: asien-karl am 06. November 2017, 16:47:40

Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X     

Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.

   Kein Grund,hier beleidigende Aussagen zu machen   --C

?? Feststellung kommt dem ganzen wohl näher !!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: taidieter am 06. November 2017, 22:31:45
ich muss den Werni  doch mal fragen , die wievielte  Reinkarnation es bei ihm ist. Irgendwie werden wir von ihm veralbert. Dieter
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 07. November 2017, 02:02:46
Oh ... ooh


1. Hallo Benno 

Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.

Wegen solcher "netten" Sätze bist Du hier im Forum der amtierende TIP-Meister bezüglich Sendepausen mit unverändertem Nicknamen. Also von den Schlimmen einer der Guten.  {:}
Bitte lass doch solche Anmache!  >:

---

2. Hallo werni


Du machst hier nun einen Neuanfang. Das ist okay, solange man sich an die schwammige, aber dennoch eigentlich selbstverständliche Foren-"Netiquette" hält.
Allerdings passen so rotzige Kommentare wie im Thema >>Neues aus Pattaya und Umgebung (http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=9166.msg1273485#msg1273485)<< ...
:D  Wen kuemmerts,weil egal }{

... nicht dazu.


Gruß   Achim
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 11. November 2017, 19:40:49


Der Beitrag steht nur stellvertretend für viele Fälle, die zum Teil noch schlimmer sind, und wo das Opfer und das Gericht noch verhöhnt werden.
Ist zwar aus dem Frühling diesen Jahres, aber man sollte es gesehen haben:

Afghanische Familie rastet nach Ehrenmord Urteil aus.
https://youtu.be/bmEATuKvi5M

...über nachfolgenden Fall wurde im Forum auch berichtet:

https://youtu.be/84RLWikOifg

Wenn die Justiz meint, so agieren zu können, wird es aber wirklich langsam Zeit, nachzudenken, wie man sich vor solchem "menschlichem" Abschaum noch retten/erwehren kann.


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 11. November 2017, 21:41:28
Die fordern den Bürgerkrieg geradezu heraus.

Irgendwann werden sich Horden bilden und dann vielleicht auch unschuldige zusammen schlagen oder schlimmer.

Wenn diese ganzen Asylbetrüger und kriminellen Schutzsuchenden nicht da wären, gäbe es keinerlei Probleme.

Natürlich schürt das den Hass, wenn man solche Videos sieht. Da möchte man gleich "Ein Mann sieht Rot" spielen!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lachnicht am 11. November 2017, 23:30:53
Wie eine Richterin aus Duisburg gesagt hat kann man bei Afghanen nicht von Asyl sprechen.Das sind alles verfeindete Clans,das hat mit Politik bzw. Asyl nichts
zu tun.Hinter der Schleusung von Flüchtlingen steckt der türkische Staat.Dort werden täglich Face News über Twitter verbreitet.Dem Leser wird mitgeteilt
was in Deutschland alles zu bekommen ist und wie man sich zu verhalten hat.
Was mich kürzlich aufgeregt hat war die Sendung "Das Wort in den Tag"von SWR4 morgens um 5.55 und 6.55.Da wurde der ISLAM als friedliebende Religion
dargestellt.Daraufhin habe ich diesem eine Mail geschrieben mit entsprechender Antwort.Seitdem ist es ruhig mit ISLAM-Verherrlichung.
Denen muss man Einheizen.Eine andere Sprache verstehen die nicht.
 
Titel: Re: Gerichtsurteil aus Italien
Beitrag von: Suksabai am 12. November 2017, 10:17:42

Ist noch immer zu wenig, aber immerhin mehr, als er in Deutschland ausgefasst hätte:

Gruppenvergewaltigung in Rimini: 16 Jahre Haft

Zitat
er Verurteilte soll seine Opfer außerdem mit jeweils 30.000 Euro entschädigen, wie italienische Medien berichteten.
Der Freund der Polin, der geschlagen wurde, soll 20.000 Euro erhalten.

Die Strafe war um ein Drittel niedriger als vom Strafgesetzbuch für ähnliche Fälle vorgesehen,
weil der Täter seine Verantwortung zugegeben und sich für ein Schnellverfahren entschlossen hatte.
Die Anwälte der Opfer erklärten sich mit dem Urteil zufrieden.

http://www.krone.at/597980 (http://www.krone.at/597980)


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 22. November 2017, 04:07:53
Zitat
Berufsrichter akzeptierten Entscheidung nicht

Die Geschworenen gingen demgegenüber davon aus, dass der Angeklagte nicht der Schütze war, der Igor T. zu Tode brachte. Diese Entscheidung akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. „Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben“, gab der Vorsitzende Georg Olschak bekannt.

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13695872-91/mordprozess-nach-kopfschuss-wahrspruch-ausgesetzt-kein-urteil.csp (http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13695872-91/mordprozess-nach-kopfschuss-wahrspruch-ausgesetzt-kein-urteil.csp)

Die Geschworenen bei einer Schwurgerichtsverhandlung (oder Schoeffen bei einem Schoeffengericht) sind dann eigentlich eine Farce, wenn Richter deren Entscheidungen nicht akzeptieren muessen.

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 22. November 2017, 04:18:42
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13698220-91/16-j%C3%A4hrige-wollte-ins-gef%C3%A4ngnis-vier-jahre-wegen-mordversuchs.csp (http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13698220-91/16-j%C3%A4hrige-wollte-ins-gef%C3%A4ngnis-vier-jahre-wegen-mordversuchs.csp)

Von diesem Tschetschenengesindel hat A 30 000 aufgenommen.

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 29. Januar 2018, 19:18:22

Landgericht verbietet Volksbank Negativzinsen für Privatsparer

Darf eine Volksbank von ihren Kunden Negativzinsen verlangen? Zumindest nicht von Privatkunden. Das hat das Landgericht Tübingen heute entschieden. Allerdings gibt es für Sparer einen Haken.

Im Streit um mögliche Negativzinsen für private Bankkunden hat das Landgericht Tübingen am Freitag für die Verbraucher entschieden und Negativzinsen für Privatsparer in bestimmten Fällen für unzulässig erklärt. Das berichtet das "Handelsblatt".  Demnach darf die Volksbank Reutlingen nicht nachträglich von bestehenden Kunden Negativzinsen verlangen. Ob Negativzinsen bei Neuverträgen grundsätzlich rechtens sind, entschieden die Richter jedoch nicht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank verstoßen nach Auffassung des Landgerichts bei Altverträgen gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung - weil sie nach Vertragsabschluss zusätzliche Gebühren einführen würden, die im Vertrag nicht genannt waren.

„Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen kann nicht nachträglich bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften einseitig durch die Bank eine Entgeltpflicht für den Kunden eingeführt werden, die es weder im Darlehensrecht noch beim unregelmäßigen Verwahrungsvertrag gibt“, so das Gericht. Das Institut habe dort nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden - ein Fehler.

Im konkreten Fall ging es um eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die Volksbank Reutlingen. Nach Ansicht der Richter hat die Angelegenheit wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber das Potenzial, letztlich am Bundesgerichtshof zu landen.

Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/banken/urteil-im-zinsstreit-landgericht-verbietet-volksbank-negativzinsen-fuer-privatsparer_id_8364486.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 17. Februar 2018, 19:34:38

Das heute eingestellte Urteil mit einem Augenzwinkern auf der einen Seite, auf der anderen Seite muss man auch den Kopf schütteln vor soviel Regulierungswahn:

Strafe
Köchin geht ins Gefängnis, weil sie Holzkochlöffel benutzt

Ushij Matzer ist Bio-Köchin aus Überzeugung. Dazu gehört, dass sie ausschließlich mit Holzkochlöffel kocht. Das bringt ihr Ärger ein.

Graz.  Für Ushij Matzer kommt Plastik nicht in Frage. In Graz betreibt sie den ältesten Bio-Laden Österreichs. Seit 1979 gibt es das Geschäft, zu dem auch eine kleine Küche gehört. Zum Kochen verwendet Matzer ausschließlich Schneidebretter und Kochlöffel aus Holz. Plastik, so sagt sie, sei gefährlich.

Doch der Baubehörde, die unter anderem für die Lebensmittelsicherheit zuständig ist, passt Matzers Blick für die Gesundheit ihrer Kunden gar nicht, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. 2014 wurde sie deshalb zu einer Geldstrafe von 550 Euro verdonnert. Zahlen will Matzer nicht – und geht dafür lieber ins Gefängnis, wie das Portal "Heute.at" berichtet.

Matzer wehrt sich gegen Vorwürfe

Aus Protest werde sie die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe von zweieinhalb Tagen im Gefängnis absetzen, heißt es. Sie findet die Vorwürfe der Behörde absurd. Im Gesetz stehe nicht, dass die verwendeten Küchenutensilien aus Plastik sein müssen. Es sei lediglich geregelt, dass sie ordentlich gereinigt und desinfiziert werden müssen.
 
Bei Plastik sei das zwar der Fall, wie Matzer bereits 2014 zur "Kleinen Zeitung" sagte. Das sei allerdings mit gesundheitlichen Risiken durch den Plastikabtrieb und giftigen Dämpfen verbunden, was unabhängige Tests bewiesen hätten.

Köchin will nicht zahlen

Deshalb verwendet Matzer ausschließlich Holz. Das lasse sich schließlich auch gut reinigen, sagte sie. "Wir können Holz sehr gut desinfizieren, indem wir es im Ofen trocknen."

Nachdem sich die Bio-Köchin gewehrt habe, sei die Strafe immerhin halbiert worden. Trotzdem will sie nicht bezahlen. Unterstützung bei ihrem Protest erhält sie derweil vom Präsident einer regionalen Wirtschaftskammer. Er will sich zu ihr ins Gefängnis setzen, berichtet "Heute.at". (bekö)

Quelle:
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article213464423/Koechin-geht-ins-Gefaengnis-weil-sie-Holzkochloeffel-benutzt.html

Ich hab dazu noch einen Artikel gefunden, der viele interessante Details enthält, aber mMn auch Widersprüchliches:
http://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/4711354/Buerokratie_Holzkochloeffel_Urteil-fix-jetzt-wird-gepfaendet?offset=25&page=2

Vielleicht haben die oesterreichischen Kollegen einen besseren Überblick über den Fall bzw. das Urteil ?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 02. März 2018, 08:23:44
Jetzt ist es fix: Das Oberlandesgericht Wien bestätigte am Donnerstag, dass die Linkswende-Gruppierung Vizekanzler Strache den Mittelfinger zeigen darf.

http://www.heute.at/politik/news/story/Urteil--Mittelfinger-fuer-Strache-keine-Beleidigung-57733256

Zitat
Oberlandesgericht wies Straches Klage ab

Bereits am 14. Dezember ließ die "Linkswende" verlautbaren, dass das Oberlandesgericht Wien in einem erstinstanzlichen Urteil entschieden habe, dass "eine derartige Ablehnung gegen einen führenden Politiker" auch "auf schockierende und provozierende Art und Weise geäußert werden kann".
Das Gericht sah darin einen "elementaren Bestandteil der Meinungsfreiheit.
Wenig überraschend legte Strache gegen das Urteil Berufung ein, diese wurde jedoch am gestrigen Mittwoch abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dem "Kurier" bestätigte.

Ein Finger haelt legalen Einzug in die Kommunikationskultur  ???

Wie waere wohl das Urteil ausgefallen wenn der Finger Van der Bellen gegolten und er Klage eingereicht haette?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 02. März 2018, 08:42:52
Ich kann gar nicht soviel fressen, als ich...

Lang dauert es nicht mehr, dann bringt diese linkslinke Meinungsdiktatur das Fass zum überlaufen!

 {/ {/ {/

Dazu passt ja auch sehr gut die Formulierung des Losers Kern in der heutigen KRONE:

„Werden die Regierung nicht bis Mai gekippt haben“

http://www.krone.at/1653791 (http://www.krone.at/1653791)

Man stelle sich die Entrüstung vor, wenn noch vor einem Jahr Strache dies gesagt hätte...

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kapom am 02. März 2018, 14:21:24
Bruno99, das regt mich nicht so auf. Die erfreuen sicham Stinkefinger und wir finden den Plan cool die Volksverräter an Strassenlaternen zu hängen. Offenes Visier, viele Masken fallen. Für mich Ok! Hilft denen da oben irgendwann auch nicht weiter.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 02. März 2018, 15:23:25
...und wieder hat's ein Schwein erwischt  ;}

Zu den Taten war es zwischen 2000 und 2014 in Thailand gekommen. Auswanderer T. soll über 80 Buben in sein Haus gelockt und sie missbraucht haben. Er machte Tausende Fotos, liess die Opfer dafür obszön posieren und zwang sie zu Sex mit anderen Buben. Die thailändische Polizei stellte schachtelweise Kondome sicher.

Zudem habe der Pädophile in seiner Bar in Thailand die Buben an andere Pädophile vermittelt. Eltern einiger der Opfer liess er für sich arbeiten.

https://www.blick.ch/news/schweiz/westschweiz/in-thailand-missbrauchte-er-ueber-80-buben-kinderschaender-robert-t-73-zu-16-jahren-knast-verurteilt-id8055574.html (https://www.blick.ch/news/schweiz/westschweiz/in-thailand-missbrauchte-er-ueber-80-buben-kinderschaender-robert-t-73-zu-16-jahren-knast-verurteilt-id8055574.html)

Aber falsche Strafe. Das wäre angemessen:

(http://up.picr.de/31978039yt.jpg)
Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 02. März 2018, 16:04:48
...und wieder hat's ein Schwein erwischt  ;}
...und was lernen wir daraus?
Wieder eine Bestätigung, dass in TH für Geld wirklich ALLES zu haben ist und dass das Arschl.... sich die falsche Region für seine Vorlieben ausgesucht hat. Bei Musels ist das ein Kavaliersdelikt (wenn überhaupt), und das schon seit Hunderten von Jahren!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 02. März 2018, 19:21:52
...und was lernen wir daraus?
Wieder eine Bestätigung, dass in TH für Geld wirklich ALLES zu haben ist...

Das ist weniger eine Frages des Landes, als der Menge, die es braucht um das Ziel zu erreichen  >:
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kapom am 02. März 2018, 19:30:13
Ok. Was kostet es Bruno99 z.Bsp. in der Heimat will er sich unschuldig machen fährt er über rote Ampeln oder zu schnell oder ohne Helm und so weiter? Was möglich ist, doch wohl auch eine dicke Frage des Landes. Mord ist z.Bsp. Mord. In Thailand auch? Oh du my Baht Buddha!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 02. März 2018, 19:56:21
Ok. Was kostet es ...

Gewinner fragen nicht  {;
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 09. März 2018, 23:45:20
Ein lesenswertes Interview mit einem Strafverteidiger, der es mit Mördern, Totschläger etc. zu tun hat:

 https://www.nzz.ch/schweiz/mitleid-mit-den-opfern-habe-ich-nur-aus-taktischen-gruenden-ein-anwalt-erklaert-wie-man-moerder-verteidigt-ld.1363322  (https://www.nzz.ch/schweiz/mitleid-mit-den-opfern-habe-ich-nur-aus-taktischen-gruenden-ein-anwalt-erklaert-wie-man-moerder-verteidigt-ld.1363322)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 09. März 2018, 23:57:25
Bei allem Verständnis für Leute die evtl. unschuldig sind, aber was der Verteidiger da von sich gibt,

geht es doch im Grunde genommen nur um Kohle und publicity.

Dem ist es doch vollkommen egal, was der Beschuldigte gemacht hat und was die Anghörigen des Opfers durchmachen müssen.

Opfer?? Was ist schon ein Opfer?? {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 10. März 2018, 21:11:21
Nein, es geht um seinen Beruf. Als Verteidiger ist es seine Pflicht, seinem Klienten einen möglichen Freispruch, oder wenn nicht, eine möglichst geringe Strafe einzuhandeln.

Für die Opfer sind deren Anwälte zuständig, die genau das Gegenteil des Strafverteidiger erzielen wollen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 13. März 2018, 10:03:08
Zitat
NACH KÜNDIGUNG WEGEN TERROR-VERDACHT
VW muss Islamist
weiter beschäftigen
...
Der Autobauer hatte ihm im November 2016 gekündigt, weil er Arbeitskollegen bedrohte und wohl in das ISIS-Gebiet reisen wollte.
...
Die Vorwürfe gegen den Montagearbeiter (3500 Euro Monatsgehalt) wiegen schwer: Volkswagen befürchtete, dass ihr Angestellter einen Anschlag auf dem Werksgelände in Wolfsburg begehen könnte. Zum Beispiel bei einer Betriebsversammlung, zu der bis zu 10 000 Arbeiter kommen.
...
Laut den VW-Anwälten und dem Verwaltungsgericht Braunschweig ist es erwiesen, dass Samir B. „bei der Rekrutierung und Unterstützung von Kämpfern aus Wolfsburg involviert war“.
...
In der Wolfsburger Fußgängerzone verteilte er mit anderen späteren ISIS-Kämpfern Korane und auch Schriften von Hassprediger Pierre Vogel. Damit aber nicht genug: Laut Ermittlern soll Samir an seinem Arbeitsplatz im Reifenkeller seine Arbeitskollegen bedroht haben: „Ihr werdet alle sterben.“

Der ganze Artikel: https://www.bild.de/news/inland/volkswagen/von-islamist-verklagt-55074290.bild.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 13. März 2018, 11:00:51


Schilda lässt grüssen:

https://www.youtube.com/watch?v=UE9-j_Kuwic (https://www.youtube.com/watch?v=UE9-j_Kuwic)

 {/

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 13. März 2018, 20:44:44

Bei manchen Verfahren fragt man sich echt, muss das sein ???:

Sparkassen-Kundin unterliegt im Formular-Streit vor BGH

Marlies Krämer hatte geklagt, dass Sparkassen-Formulare auch die weibliche Form nennen müssen. Das der BGH wies die Revision zurück

Karlsruhe.  Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden (VI ZR 143/17). Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück.

Klägerin Marlies Krämer (80) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und pochte auf die Ansprache als "Kundin" oder "Kontoinhaberin". Sie rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. "Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin", argumentierte sie.

Das sieht der VI. BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen nicht so: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede "Kunde" für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof

Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken.

Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", kündigte sie bereits vorab an. Notfalls will sie die weibliche Formular-Sprache vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen.

Marlies Krämer hat im Laufe ihres Lebens schon andere juristische Schlachten für sich entschieden: So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als "Inhaberin" unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs, davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet. (dpa)

Quelle:
https://www.morgenpost.de/politik/article213706171/Sparkassen-Kundin-unterliegt-im-Formular-Streit-vor-BGH.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 13. März 2018, 22:23:24

In Wien sagt man zu so einer Dame Querulantin...

 {:}

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 14. März 2018, 18:16:47

In Wien sagt man zu so einer Dame Querulantin...

 {:}


...nicht nur in Wien! Davon muss es noch viel mehr geben, damit das System reagiert und den "Instanzenweg" reformiert!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 27. März 2018, 04:14:44
Diesem "Queruranten" wird durch den oesterreichischen "LM" Paragrafen richtig eingeheizt.

Zitat
. . . .Laut Vertreterin der Anklagebehörde handle es sich beim gebürtigen Kärntner um „einen Serientäter, einen Rückfalltäter“, der wegen 3h Verbotsgesetz insgesamt mehr als 13 Jahre Haft erhalten habe. . . . .

Zitat
Der Staatsanwältin zufolge hatte der 66-Jährige nach dem von der Anklage erfassten Zeitraum weitere Schreiben verfasst. Sie beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, der Verteidiger sprach sich dagegen aus.

Die Geschworenen entschieden nach ihrer Beratung einstimmig für einen Schuldspruch nach Paragraf 3h Verbotsgesetz. Im Gegensatz zum Ergebnis des Gutachtens votierten bei der Zusatzfrage sieben Laienrichter dafür, dass der 66-Jährige zurechnungsfähig sei.

Das Gericht sprach zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch aus. Die Gefahr sei, dass durch weitere Schreiben des Mannes „labile Personen in seinen Einflussbereich gezogen werden, die eine ‚Auschwitzlüge‘ bekräftigen“ würden, sagte der vorsitzende Richter.. . . .
.

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14177127-91/vier-jahre-haft-und-einweisung-f%C3%BCr-holocaust-leugner-in-krems.csp (http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14177127-91/vier-jahre-haft-und-einweisung-f%C3%BCr-holocaust-leugner-in-krems.csp)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 28. März 2018, 08:30:32
In Oesterreich standen zwei junge Afghanen vor Gericht und wurden freige-
sprochen.

Die Anklage warf ihnen vor,eine 15.jaehrige junge Frau vergewaltigt zu haben.

Die Sache schien klar - Angabe des Maedchens vergewaltigt worden zu sein,
Spermaspuren waren identisch mit den Beschuldigten und sie waren Asyl -
werber.

Es ist zu erwarten,dass dieses Urteil Emotionen hervorruft und dem Richter,
sowie den Schoeffen,selbstverstaendlich auch der Verteidigung der Angeklagten
vorwirft,ein Fehlurteil erwirkt zu haben.

Nach Bekanntwerden des Urteils,aeussern sich Leser von den berichteten
Zeitungen,die eine voellig andere Vorstellung von einem Rechtsstaat und von
den Grundsaetzen einer funktionierenden Justiz haben.

Man darf festhalten :

Es gilt  der Grundsatz : "in dubio pro reo"

Da das Verfahren unter Ausschluss der Oeffentlichkeit stattgefunden hat,weiss
diese auch nichts,was sich in der Verhandlung an Erkenntnisse ergeben haben.

Der Freispruch ist nicht rechtskraeftig,da der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde
eingelegt hat.

Jock






Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 28. März 2018, 10:41:43
Man muesste wissen, wie die "Vergewaltigte" aussieht. Fett, haesslich, Superfigur, auch fuer einen Oesterreicher begehrenswert?
Vermutlich nicht, denn sonst waeren die "Vergewaltiger" nicht (vorlaeufig) freigesprochen worden.
Den Bereicherern interessieren Aeusserlichkeiten eher wenig bis nix, wie man schon oft feststellen durfte. Und manchmal kamen sogar die Bereicherten zu Sinne, als sie ihren Rausch oder Stoned ausgeschlafen hatten. Im den Sinne, dass sie sich als Opfer ausgeben muessen.

Dem Berufungsurteil sehe ich aber mit wenig Interesse entgegen. Grundsaetzlich ist jede selber ueber die Folgen, die sie betrifft, selbst schuld, wenn sie sich mit Afghanen einlaesst.

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 28. März 2018, 11:42:33
@franzi

Das ist ja ein hochinteressante Ansicht,die du da einbringst.

Wenn ich es richtig verstanden haben,plaedierst du fuer die Einfuehr-
ung eines Bonus/Malus Systems bei der Bemessung einer Strafe fuer
Vergewaltigungen.

Wuerde das auch fuer den autochonen Angeklagten/Verurteilten gelten
oder kaeme das nur fuer Araber und Negerhorden zur Anwendung ?

Bleibt noch die Frage zu klaeren,wer die Parameter erstellt.

Ab wann oder was gilt eine Frau fuer fett,ab wann fuer schiach,ab wann
oder wie fuer Oesterreicher begehrenswert ?

Du hast dir sicherlich schon darueber Gedanken gemacht.Lass sie uns
bei Gelegenheit wissen.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 28. März 2018, 18:30:29
Kurz gesagt, ich kann diese Vergewaltigungsvorwuerfe fast nicht mehr hoeren.
Wenns nachgewiesenermassen eine Vergewaltigung war, gehoeren(t) die/der fuer lange Zeit weggesperrt, wenns eine verlogene Anschuldigung war, die Luegnerin.
Dabei mache ich ausnahmsweise keinen Unterschied, obs ein Neger, Araber oder Einheimischer war.

Zitat
Ab wann oder was gilt eine Frau fuer fett,

(https://s14-eu5.startpage.com/cgi-bin/serveimage?url=http%3A%2F%2Fwww.de.lifefun.online%2F20160808%2F20160808111.jpg&sp=cdace211220f1732f9ed2cb744c7bf89)

Zitat
ab wann fuer schiach,

(https://s14-eu5.startpage.com/cgi-bin/serveimage?url=http%3A%2F%2Ft0.gstatic.com%2Fimages%3Fq%3Dtbn%3AANd9GcQQWk3krWCwgeZ0LgUezioTXjlP9TOObeIR4UCY6VLwDhMZHvYL&sp=788f48f323f58de0754bb6fc37d93986&anticache=350787)

Zitat
ab wann oder wie fuer Oesterreicher begehrenswert ?

(https://s14-eu5.startpage.com/cgi-bin/serveimage?url=https%3A%2F%2Fwww.photocase.de%2Ffotos%2F2274860-schoenes-maedchen-mit-toothy-laecheln-im-staedtischen-hintergrund-photocase-stock-foto-gross.jpeg&sp=2986594bec05a79b21eed858bd28dee2)

Nehme an, dass wir beide den selben oder aehnlichen Geschmack haben und ich nicht lange herumschreiben muss.

 [-]

fr






Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 28. März 2018, 18:58:53
Noch eine kleine Ergaenzung. Wir sind ja inzwischen Gott sei Dank eher aeltere Herren, koennen uns aber noch an Fragmente unseres Jungseins erinnern. Und damals war es gang und gaebe, dass man die Damen a bissl eingeflaschlt hat, damit sie ihre Scheu ablegen. Ohne den geringsten Zwang, wir waren damals ja grosszuegig mit dem Bezahlen der Rechnung im Restaurant oder Disco. Oder wenns daheim war, liessen wir uns ebenfalls nicht lumpen. In keiner Weise.
Heutzutage muesste man aber schon extrem aufpassen, dass, wenn die leicht Rauschige wieder nuechtern wird und ihr einfaellt, dass sie ein Frauenopfer, sprich Vergewaltigte, sein koennte, man nicht Probleme bekommt.
Sogar in Oesterreich, nicht nur in Schweden.
Als Mann wird man heutzutage nur mehr diskriminiert und wir Weicheier lassen uns das auch noch gefallen (ich aber nicht).

fr

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: samuispezi am 29. März 2018, 16:21:31

Früher ist halt die Hand unterm Tanzen Zentimeterweise gegen Süden gewandert. {--

Heute solle man korrekterweise die Dame bei einsetzendem Balzungsritual schriftlich
um Bewilligung ersuchen, um die Hand an Stellen zu legen, die nicht ausdrücklich vom
Gesetzgeber als unerotisch bezeichnet werden, und dies sich möglichst vorher auch
noch schriftlich bestätigen lassen, um nicht im Nachhinein einen Millionenprozess wegen
Vergewaltigung, Nötigung, seelischer Grausamkeit und Diskriminierung des weiblichen
Geschlechtes 50 Jahre im Nachhinein zu riskieren.

Einige Wallküren sollten sich nicht wundern, wenn man sie nicht mal mehr mit der
Kneifzange anfasst.

Da lob ich mir meine Rosi, die empfindet einen kleinen Klaps auf den Ars... noch als
Kompliment. ;]

VG
Samuispezi }}
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 30. März 2018, 04:40:30
Dieser Wahnsinn schwappt aber schon nach Thailand rüber. Siehe:
http://thailandtip.info/2018/03/28/zehn-jahre-gefaengnis-fuer-maenner-die-frauen-waehrend-der-songkran-feiertage-antatschen/

"Antatschen" soll also in Thailand schlimmer als diverse Morde geahndet werden.  {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 30. März 2018, 16:23:49
Dieser Wahnsinn schwappt aber schon nach Thailand rüber. Siehe:
http://thailandtip.info/2018/03/28/zehn-jahre-gefaengnis-fuer-maenner-die-frauen-waehrend-der-songkran-feiertage-antatschen/

"Antatschen" soll also in Thailand schlimmer als diverse Morde geahndet werden.  {+
http://www.touch-me.at/gaestebuch
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 26. April 2018, 05:35:48
Schon wieder! Geschworenen- und Schoeffengerichte sind ja fuer die Katz, wenn die Richter deren Entscheidung nicht akzeptieren.

Wahrspruch ausgesetzt, kein Urteil
Auf ein Urteil in dem Prozess wartete man am Mittwoch allerdings vergeblich. Die Geschworenen entschieden letztlich zwar auf Freispruch, sie hatten den Mord mit 4:4 Stimmen und damit mit dem knappest möglichen Quorum zugunsten des Angeklagten verneint. Die drei Berufsrichter setzten das Urteil wegen Irrtums der Laienrichter allerdings aus. Nun muss also ein neues zusammengesetztes Geschworenengericht in der Causa entscheiden. Bis dahin bleibt der Angeklagte in U-Haft.


http://www.krone.at/1698887 (http://www.krone.at/1698887)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 26. April 2018, 09:30:50
Was meint denn die Strafprozessordnung dazu?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 04. Juni 2018, 12:25:08
Weil seine Frau auf Facebook Bilder postete, die seiner Geschichte widersprachen, erhielt ein Nigerianer kein Asyl.

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Ein-Facebook-Check-bei-Fluechtlingen-muss-sein--20117017

Zitat
Die Beamten schauten deshalb genauer hin und recherchierten auf Facebook über den Mann.
Dabei stiessen sie auf Bilder seiner Frau, die den Flüchtling als stolzen Eigentümer eines Geschäfts in Palma de Mallorca zeigten.
Abklärungen mit den spanischen Behörden ergaben, dass der Nigerianer bereits in Spanien ein Asylgesuch gestellt und das Geschäft unter einer falschen Identität betrieben hatte.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ordnete eine Wegweisung nach Spanien an.
...
Sein Anwalt reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid aufgrund der Facebook-Recherche ein.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch, diese sei «keineswegs zu bemängeln». Das SEM klärt nun ab, ob und wie weit öffentlich verfügbare Informationen aus Social Media zur Identifizierung von Asylsuchenden verwendet werden können.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 05. Juni 2018, 22:23:55
Na wunderbar!!! ;}
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 09. Juni 2018, 14:59:17
Abzocke, aber nein {/

 https://www.nzz.ch/zuerich/wie-ein-anwalt-einen-stundenlohn-von-1000-franken-verteidigt-ld.1390934  (https://www.nzz.ch/zuerich/wie-ein-anwalt-einen-stundenlohn-von-1000-franken-verteidigt-ld.1390934)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 10. Juni 2018, 08:45:43
waehrend Neubuerger sich fast alles erlauben duerfen ohne einen Tag Haft
deutsche Oma sperrt man da eher weg

https://www.tagesspiegel.de/politik/zu-haftstrafe-verurteilt-holocaustleugnerin-ursula-haverbeck-verhaftet/21252146.html

wenn man das mal im Vergleich sieht messerstecher/Gewalttaeter zu sowas
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 28. Juni 2018, 19:24:54


Urteil

Ex-Kunstberater Achenbach muss Aldi-Erben Millionen zahlen

Der wegen Betrugs verurteilte Ex-Kunstberater Helge Achenbach muss zahlen. Das Gericht reduzierte jedoch die Schadensersatzforderung.

Hier gibts Alles:
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article214710891/Ex-Kunstberater-Achenbach-muss-Aldi-Erben-Millionen-zahlen.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 29. Juni 2018, 09:01:17
Was für ein Urteil??? {+ {+ Den Richter/Richterin sollte man mal vergewaltigen, mal sehen, was danach für ein Urteil kommt...:

Vergewaltiger erhält Bewährungsstrafe

Braunschweig. Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia hat gestanden,
in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Kralenriede im November
2016 eine damals 23 Jahre alte Frau aus Serbien vergewaltigt zu haben.

Er wurde dafür am Donnerstag vom Amtsgericht Braunschweig zu
einer zweijährigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt.

Die schwer traumatisierte und in ihrem Leben bereits mehrfach sexuell missbrauchte
Frau musste in der Verhandlung nicht aussagen, ein eingeholtes Glaubwürdigkeitsgutachten
stützte ihre Angaben und die Anklage.

Aus der BZ von heute
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: malakor am 29. Juni 2018, 09:48:28
Was für ein Urteil??? {+ {+ Den Richter/Richterin sollte man mal vergewaltigen, mal sehen, was danach für ein Urteil kommt...:

Vergewaltiger erhält Bewährungsstrafe

Braunschweig. Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia hat gestanden,
in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Kralenriede im November
2016 eine damals 23 Jahre alte Frau aus Serbien vergewaltigt zu haben.

Er wurde dafür am Donnerstag vom Amtsgericht Braunschweig zu
einer zweijährigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt.

Die schwer traumatisierte und in ihrem Leben bereits mehrfach sexuell missbrauchte
Frau musste in der Verhandlung nicht aussagen, ein eingeholtes Glaubwürdigkeitsgutachten
stützte ihre Angaben und die Anklage.

Aus der BZ von heute

Einfach unglaublich.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: asien-karl am 29. Juni 2018, 10:19:27
Normal würde ich sagen das solchen Leuten mal Bilder von ihren Kindern auf dem Schreibtisch gelegt werden müsste.
Aber die werden bestimmt keine haben!   {/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 29. Juni 2018, 10:29:29
Ds geht noch weiter, im Lokalteil der ausführliche Bericht:

Braunschweig. Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia ist am Donnerstag
vom Braunschweiger Amtsgericht wegen Vergewaltigung zu
einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Er hat die Tat im Rahmen einer Verständigung aller Prozessbeteiligten gestanden.

Damit blieb dem Opfer, einer 25- jährigen Asylbewerberin aus Serbien, die Aussage vor Gericht erspart.
Auch ein ausführliches Glaubwürdigkeitsgutachten über die Aussagen des Opfers, das im
Mittelpunkt des Prozesses stand, hatte ergeben, dass die Angaben der 25-Jährigen nachvollziehbar und plausibel sind.

Im November 2016 hatte danach der Angeklagte auf einem Flur in der Landesaufnahmebehörde seinem Opfer gewunken und ihm bedeutet, zu ihm zu kommen.

Als sie sich näherte, um herauszufinden, was er wolle, habe sie der Angeklagte am Arm gefasst und zu sich ins Zimmer gezogen.

Er habe dort die Fenster zugezogen, die Tür verschlossen und das Licht ausgemacht.

Es folgte dann im Amtsgericht die eingehende Schilderung einer vollzogenen Vergewaltigung.

Sie sagte „Nein, Nein, Nein“, wehrte sich mit Kopf, Armen und Beinen.

Anschließend ließ er die Frau gehen und bedeutete ihr, zu schweigen.

Die 25-Jährige erstattete erst Wochen später Anzeige, als beim Frauenarzt
bei ihr eine Schwangerschaft in der 5. Woche festgestellt wurde und sie sich einer Sozialarbeiterin
anvertraut hatte.

Der Angeklagte machte selbst keine Aussage, für ihn verlas seine Rechtsanwältin eine Erklärung.

Die Anklage sei vollständig zutreffend, Fragen beantworten wolle er nicht.

Deutlich wurde, dass alle Beteiligten die zuvor getroffenen Absprachechen im Rahmen einer Verständigung einhalten wollten.

Gar nicht so einfach: So musste das Gericht einen Strafrahmen zwischen zwei
Jahren und zwei Jahren plus X ansetzen, um dann im Urteil mit zwei Jahren an der unteren Grenze bleiben zu können.

Dann kann eine Freiheitsstrafe gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Und darum ging es, sonst hätte es vermutlich kein Geständnis gegeben.

Einen Auftritt vor Gericht, vielleicht sogar eine harte Befragung,das war allen klar, hätte die junge
Frau vielleicht nicht überstanden.

Sie wollte ihrem Peiniger nicht im Gerichtssaal gegenüberstehen, hielt sich draußen nur für den Fall bereit, doch aussagen zu müssen.

Sie wurde von der Gutachterin als chronisch traumatisierte, zierliche und gesundheitlich schwer angeschlagene Frau beschrieben, die in ihrem Leben immer wieder sexuell missbraucht worden sei, so vom Vater, vom Nachbarn und dessen Söhnen.

Zwei Kinder stammten aus solchen Vergewaltigungen.

Die 25-Jährige ging wohl nie zur Schule, kann nicht lesen und schreiben, hat keinen Beruf, ihr gesamter Lebenshintergrund gilt als gewaltgeprägt.

Wäre es nicht zu der später unterbrochenen Schwangerschaft gekommen, der Fall vom November
2016 in der Braunschweiger LAB wäre wohl gar nicht ans Licht gekommen.

Der Angeklagte lächelt oft während der Verhandlung, was ihm einen Hinweis der Oberstaatsanwältin einträgt: „Sie haben hier keinen Grund zum Lächeln.
Das ist eine ernste Sache.“

Ohnehin trägt man sich in der Abwägung schwer mit dieser Verständigungslösung.

Der 24-jährige Asylbewerber hat ein Strafregister mit elf Einträgen aufzuweisen:

Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, mehrfach Diebstahl und Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Bislang Geldstrafen und Tagessätze, nun zwei Jahre auf Bewährung wegen Vergewaltigung.

„Was wollen Sie in Deutschland?“, fragt ihn die Oberstaatsanwältin.

Er antwortet zunächst nicht.

Später dann spricht er davon, hier studieren, ein sicheres Leben anfangen zu wollen.  {+

Sie will dann auch noch wissen, wie es möglich ist, dass dieser Angeklagte
„zwölf verschiedene Personalien“ vorweisen kann.


Auch darauf gibt es im Gerichtssaal keine eindeutige Antwort.

Jedenfalls erschwert dies die Möglichkeit, den Mann „auf dem Schirm“ zu behalten.

Er hielt sich in Italien auf, in Frankreich, kehrte nach Deutschland zurück, wo die Braunschweiger
Staatsanwaltschaft entschlossen zugriff.

Die Oberstaatsanwältin zur Bewährungsstrafe für Asylbewerber:
„Dann verschwinden sie leider völlig, das sehe ich immer wieder.“

Das Vergewaltigungs-Opfer gilt als suizid-gefährdet, hat jetzt Hilfe,befindet sich in Betreuung.

Es ist ein Mensch, dessen bisheriges Leben nur aus Demütigungen, Verletzungen
und Missachtung bestand.

Sie kommt aus verwahrlosten, stigmatisierten Verhältnissen, schlief auch
unter freiem Himmel, flüchtete sich in ein Kloster.

„Eine ganz kleine, zierliche Person mit vielen Problemen, eine zerbrechliche Frau.

Nicht die Person, die in der Lage ist, sich zu wehren“, beschreibt die Anwältin der Nebenklage
das Opfer.

Es gehört zu den verstörenden Erkenntnissen dieser Gerichtsverhandlung, dass auch
das schützende Dach der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig ihr keinen Schutz vor Übergriffen zu bieten vermochte.

„Ein glückliches Leben hatte sie nicht.

Und dann gerät sie auch noch andiesen Angeklagten in der LAB“,
sagt die Oberstaatsanwältin.

Einen Bewährungshelfer bekommt der Verurteilte übrigens nicht zugewiesen.

Alle sind sich einig, dass die Kosten für den Steuerzahler nicht zumutbar wären,
schließlich muss ja auch stets ein Dolmetscher bestellt werden.

Und bei öfters mal wechselnden Aufenthalts-Ländern, so der Richter, müsste
ja auch immer wieder der Bewährungshelfer wechseln.

Da kann einem nur schlecht werden, wenn man bedenkt, dass das hier nur ein "Einzelfall" in BS ist!! {[

Ein Wunder, dass er sie nicht umgebracht hat, um einer Anzeige zu entgehen!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 29. Juni 2018, 10:45:22

Der Nigga kann mit Fug und Recht behaupten, die Weissen permanent verarxxen zu können und auch zu tun!

(https://up.picr.de/31795556or.jpg)

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 03. Juli 2018, 19:16:58
Mal sehen, was in diesem Fall von "Staatsterrorismus" rauskommt, ein paar Tage dauerts ja noch bis zum Urteil:

NSU-Prozess
Das letzte Wort der Angeklagten

Im NSU-Prozess stehen heute die letzten Worte der Angeklagten an. Die Beschuldigten können damit das im Grundgesetz verbriefte Recht auf rechtliches Gehör wahrnehmen.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte

Es gibt ja so manchen Mythos über Gerichtsverhandlungen, gerade aus Fernsehserien oder Filmen. Nein, es liegt kein Hammer auf dem Richterpult deutscher Gerichtssäle, und der Verteidiger oder Staatsanwalt tigert beim Plädoyer nicht mit großer Geste durch den Raum. Aber ein Rechtssatz ist kein Mythos, sondern Realität in jedem Strafprozess: Das "letzte Wort" des Angeklagten. Wörtlich steht in Paragraf 258 Absatz 2 der Strafprozessordnung: "Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort."

Ein höchstpersönliches Recht

Das stand schon genau so in der Reichsstrafprozessordnung aus dem Jahr 1879 und war vorher bereits nach dem Vorbild des französischen Rechts anerkannt. Im Grundgesetz ist im Artikel 103 Absatz 1 geregelt, dass ein Angeklagter Anspruch auf "rechtliches Gehör" hat. Das letzte Wort ist eine Ausprägung davon. Der Angeklagte soll die Möglichkeit haben, nach den Plädoyers - genauer: den "Schlussvorträgen" - von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung unmittelbar vor der Beratung des Gerichts eine Art "letzten Eindruck" zu hinterlassen.

Der Angeklagte kann das letzte Wort ergreifen, muss das aber nicht. Selbstverständlich gilt auch hier das Recht des Angeklagten, im Strafprozess zu schweigen. Wenn der Angeklagte redet, muss er das selbst tun. Das letzte Wort ist ein höchstpersönliches Recht. Anders als beim Plädoyer kann die Verteidigung das letzte Wort also nicht stellvertretend übernehmen.

Hier komplett:
http://www.tagesschau.de/inland/letztes-wort-angeklagter-101.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 11. Juli 2018, 15:37:39
Thailänderin wegen Menschenhandel und Prostitution verurteilt

Die 58-jährige Frau hat nach Überzeugung des Gerichts 75 arme und meist ungebildete Landsfrauen in die Schweiz gelockt. Der Gerichtspräsident sprach von einer «komplexen, gut organisierten und menschenverachtenden Organisationsform».

Laut Staatsanwaltschaft waren sich die jungen Thailänderinnen bewusst, dass sie sich in der Schweiz prostituieren mussten. Sie erwarteten aber nicht, dass sie härteste Arbeitsbedingungen vorfinden würden und zuerst hohe Schulden abzahlen mussten.

https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/prozess-in-biel-thailaenderin-wegen-menschenhandel-und-prostitution-verurteilt (https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/prozess-in-biel-thailaenderin-wegen-menschenhandel-und-prostitution-verurteilt)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Huangnoi am 19. Juli 2018, 00:30:57
Deutschland verblödet von Tag zu Tag mehr....:

Unrechtmäßig abgeschobener Asylbewerber soll zurückgeholt werden.
 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) will einen unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen.

Dies teilte das Bundesinnenministerium mit.

Der 20-Jährige aus Neubrandenburg war Anfang Juli in seine Heimat zurückgeflogen worden.

Minister Horst (DOOFhoofer) Seehofer räumte ein, dass das BAMF die Identität des Mannes falsch zugeordnet habe.

Die Behörde ging Medienberichten zufolge trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylantrag des Flüchtlings abgelehnt worden sei.

Der Mann hatte laut seiner Anwältin aber schon 2017 Jahr gegen die Ablehnung geklagt.

Und der Steuerzahler zahlt, und zahlt, und die Anwälte verdienen, verdienen... {+ {+ {+ {[ {[ {[
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 13. August 2018, 06:02:27
Deutschland "hats" ja! {*

. . . . . . .Toll Collect – war mögliches Einknicken des Bundes einkalkuliert?

Wir wissen nicht, ob Cofiroute zu diesem Zeitpunkt wusste, dass der Bund drei Monate später bereit sein würde, auf zwei Drittel seiner Forderungen, also auf gut sechs Milliarden (!) Euro einfach zu verzichten, nur damit am 1. September nicht der absurde Umstand eintritt, dass der Bund Toll Collect übernimmt und dann praktisch gegen sich selbst prozessiert. Aber wir kennen nun ein mögliches Motiv für die plötzliche Eile und Kompromissbereitschaft, die der neue Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf einmal an den Tag gelegt hat, nachdem sich sein Haus 14 lange Jahre Zeit genommen hatte, um diesen Prozess nicht zu einem Abschluss zu bringen. Er muss die Milliarden ja auch nicht bezahlen. Da lassen sich generöse Kompromisse natürlich leicht schließen. Vor allem, wenn man sich dann in der Öffentlichkeit mit Videobotschaft als Macher präsentieren kann. . . . . . . .

https://de.sputniknews.com/wirtschaft/20180812321923164-toll-collect-schiedsgerichtsverfahren-bund/ (https://de.sputniknews.com/wirtschaft/20180812321923164-toll-collect-schiedsgerichtsverfahren-bund/)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 19. September 2018, 10:48:04
Da kommt einem doch beim Zeitung lesen schon wieder die galle hoch. Jeder kann sich nun ausmalen, was kommt.
Deutsche Kuscheljustiz beschämt das Volk und erst recht die Opfer!

Zitat
Vergewaltiger erneut vor Gericht
Die Strafe des Mannes, der bei Bonn eine Camperin vergewaltigte, wird neu verhandelt

Bonn. An ein normales Leben ist für die Opfer bis heute nicht zu denken:

Auch gut anderthalb Jahre nach der Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn können die junge Frau und ihr Freund nach eigenen Angaben nur schwer ihren Alltag meistern.

Der Täter, der das Paar aus Süddeutschland in jener Nacht überfiel, ist zwar verurteilt worden.

Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil teilweise aufgehoben.

Seit Dienstag muss das Bonner Landgericht nun klären, ob der abgelehnte Asylbewerber aus
Ghana bei der Tat vermindert schuldfähig war.


Die Richter verlesen im Revisionsprozess bedrückende persönliche Erklärungen der beiden Opfer,
in denen diese ausführlich berichten, wie es ihnen in den vergangenen Monaten ergangen ist.

Demnach leiden beide nach wie vor stark unter den Geschehnissen, haben Angstzustände, mussten ihr Studium unterbrechen und finden keine Ruhe.

„Stellen Sie sich vor, Sie versuchen ans Ufer zu schwimmen, und jedes Mal, wenn Sie fast
da sind, kommt eine Welle und zieht Sie zurück“ so beschreibt die junge
Frau ihre vergeblichen Versuche, wieder Fuß zu fassen.

Als sie von der BGH-Entscheidung erfahren habe, sei sie fassungslos gewesen:

„Wenn ich heulen und kotzen gleichzeitig könnte, so hätte ich das getan.“

Mit einer Astsäge hatte der Angeklagte das Zelt der damals 23-Jährigen
und ihres 26 Jahre alten Freundes durchschlagen.

Er bedrohte sie mit dem machetenähnlichen Werkzeug und zwang dann die Studentin
nach draußen, wo er sie vergewaltigte. während der Freund die Tat miterleben musste.

Dass der heute 32-Jährige zu Recht wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer
Erpressung verurteilt wurde, steht auch aus Sicht des BGH fest.

Doch die Strafhöhe von elfeinhalb Jahren, die das Landgericht verhängt hatte, bedarf aus Sicht der obersten Strafrichtereiner Überprüfung – ein psychiatrisches Gutachten soll klären,
ob der an einer Persönlichkeitsstörung leidende Mann vermindert schuldfähig ist.


Der Angeklagte, der im ersten Prozess aggressiv aufgetreten war, hielt sich am Dienstag zurück.

Ein Urteil wird am 5. Oktober erwartet.

dpa

Auf das Urteil bin ich gespannt!!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: malakor am 19. September 2018, 12:44:42
Hier das Urteil:          Im Namen des Volkes.             ;D ;] C-- :] }}

Freispruch wegen Unzurechnungsfaehigkeit
Haftentschaedigung
kostenlose Unterbringung in der Anstalt
kostenloses Essen
kostenlose Krankenversicherung und Pflege
Familiennachzug (max. 4 Frauen und xxx nachgewiesene Kinder)
Verpflichtung, jedes Jahr am Vergewaltigungstag in die Messe zu gehen und das Vaterunser zu beten.
Alle Kosten traegt die Staatskasse (= die bloeden Buerger, die diese Regierung gewaehlt haben).

Das Urteil ist mit Verkuendung rechtskraeftig.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 19. September 2018, 15:32:27
 ;} ;} ;}

Ja, so ungefähr wird es wohl kommen.... {/ {/ {/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 19. September 2018, 23:37:19
Noch so ein Ding, insbesondere von Steuerverschwendung!!

Zitat
Zurückgeholter Afghane klagt erfolglos gegen abgelehnten Asylantrag.

Ein im Juli widerrechtlich aus Neubrandenburg abgeschobene Afghane bekommt kein Asyl in Deutschland.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Greifswald sagte, die Klage gegen den abgelehnten Asylantrag sei abgewiesen worden.

Nach Medien-Informationen machte das Gericht geltend, der Mann sei während seines ungewollten Aufenthalts in Afghanistan nicht verfolgt worden und könne von keiner konkreten Gefahrenlage berichten.

Die Anwältin des 20-Jährigen will Rechtsmittel einlegen.

Was für Rechtsverdreher die sich doof und dämlich verdienen, und Otto zahlt!

An sich gilt das für fast alle Scheinasylanten!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 20. September 2018, 19:18:10

Zwar schon ein paar Tage her, aber echt gaga: da hebt ein Deutscher seinen Arm, warum auch immer - vielleicht blendet die Sonne, hat nen Krampf, oder übt den "olympischen Gruss", oder er wird dafür bezahlt - und dann das:
   
„Fünf Monate Haft für Hitlergruß-Neonazi“
14. September 2018
by Julius Rabenstein

und zwar ohne Bewährung.....

Erfreulich, wie schnell unsere Justiz arbeiten kann, wenn es um die richtigen Sachen geht. Die Anderen, die Polizisten mit Steinen bombardieren, wie z.B. im Hambacher Forst, die sind ja nur „Aktivisten“, brauchen nicht verfolgt zu werden..

Vielleicht sollte man diese tüchtigen und schnell arbeitenden Beamten des Chemnitzer Gerichtes von der Justiz zur Ausländer-/Abschiebebehörde versetzen, dann würde vielleicht manch ein Opfer noch leben..

Warum ist das Zeigen des Hitlergrußes so schlimm, daß es dafür keine Bewährung gibt? Nach Untersuchungen der Universität Nang-Pung soll bei jedem Zeigen des Hitlergrußes in Deutschland ein Matrose in der Südsee ertrinken.

Quelle:
https://heerlagerderheiligen.wordpress.com/2018/09/14/fuenf-monate-haft-fuer-hitlergruss-neonazi/

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 20. September 2018, 21:22:11
Ich hatte das Urteil auch gelesen und wollte schon was schreiben, habe es mir aufgrung Rücksicht der hier teilhabenden Gutmenschen verkniffen!

Ja, warum muss einer der Heilkräuter 2 m hoch in seinem Garten hat, ins Gefängnis, und ein Kuffnukke, Messermann, Vergewaltiger, oder Afghane der möglicherweise zur Tatzeit nicht voll zurechnungsfähig war kommt so davon???

Aber der Wähler will das scheinbar so!  {+ {+ {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: uwelong am 21. September 2018, 11:52:25
Wäre ich ein "Nichtseßhafter" würde ich mich Ende Oktober auf den Chemnitzer Rathausplatz stellen mit "Hitlergruß"!
Den Gerichtssaal würde ich mit einem "Hitlergruß" betreten!

So hätte ich es im Winter schön warm und wäre gut versorgt!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 21. September 2018, 12:19:18
 :] :] :] :]

Bist du etwa ein Nazi.... ;] ;] ;]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 21. September 2018, 12:29:50
Schickt die Senioren in den Knast!

Setzen wir doch die Senioren in die Gefängnisse und die Verbrecher in
“Pflegeheime” für ältere Menschen.
Durch diesen Wechsel hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer
Dusche, Arzneimitteln, regelmäßige Zahn- und medizinische Untersuchungen
sowie die Möglichkeit zu gesunder Bewegung bei Spaziergängen in einer
schönen Aussenanlage mit Garten.
Sie hätten Anspruch auf Rollstühle usw. und sie würden Geld erhalten,
anstatt für ihre Unterbringung zu zahlen.
Um im Notfall sofort Hilfe zu bekommen, gäbe es ständige Video Überwachung.
Ihre Betten würden 2 Mal pro Woche überzogen und ihre eigene Wäsche
regelmäßig gewaschen und gebügelt.
Sie hätten alle 20 Minuten Besuch vom Wärter und bekämen Ihre Mahlzeiten
direkt im Zimmer serviert.
Sie hätten einen speziellen Raum, um ihre Familie zu empfangen, Zugang zu
Bibliothek, Gymnastikraum und Schwimmbad sowie physikalischer und
psychologischer Therapie und sogar das Recht auf kostenlose Weiterbildung.
Auf Antrag wären Schlafanzüge, Schuhe, Pantoffeln und sonstige Hilfsmittel
legal kostenlos beizustellen.
Ausserdem hätte jede alte Person Anspruch auf einen eigenen Rechner, einen
Fernseher, ein Radio sowie auf unbeschränktes Telefonieren.
Es gäbe einen Direktorenrat, um etwaige Klagen anzuhören, und die Überwacher
hätten einen Verhaltenskodex zu respektieren!

Die Verbrecher bekämen meist kalte, bestenfalls lauwarme Mahlzeiten, sie
wären einsam und ohne Überwachung sich selbst überlassen.
Die Lichter gingen um 20 Uhr aus, sie hätten Anspruch auf ein Bad pro Woche
(wenn überhaupt!), sie lebten in einem kleinen Zimmer und zahlten mindestens
2000 € pro Monat ohne Hoffnung, lebend wieder heraus zu kommen!
Damit gäbe es eine gerechte Behandlung für alle!

https://www.eltern.de/foren/eltern-raten-eltern-neu/1064585-schickt-senioren-in-den-knast.html (https://www.eltern.de/foren/eltern-raten-eltern-neu/1064585-schickt-senioren-in-den-knast.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 21. September 2018, 12:34:18
Sehr gute Idee, das machen wir!

Gleich mal eine Petition an den Bundestag verfassen, Arthur! }}
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Don Patthana am 21. September 2018, 16:34:48
Selber machen ,  nicht auf andere verlassen
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 21. September 2018, 19:40:14
Wäre ich ein "Nichtseßhafter" würde ich mich Ende Oktober auf den Chemnitzer Rathausplatz stellen mit "Hitlergruß"!
Den Gerichtssaal würde ich mit einem "Hitlergruß" betreten!

So hätte ich es im Winter schön warm und wäre gut versorgt!

Deine Überlegung ist gut und in gewisser Weise witzig.

Allerdings, würde es dazu wohl kaum kommen. Denn einem Obdachlosen kann man ja nicht mehr viel nehmen.

Aber einen Arbeiter/Angestellten kann man damit schon ins Schwitzen bringen.
Es geht dabei um drei Dinge: die oekonomische Existenz des Angeklagten zu zerstoeren und ein Signal an Alle im Hamsterrad zu senden:

Habt ihr eine eigene/freie Meinung, machen wir euch platt.

Die dritte Komponente ist die gesellschaftliche Ächtung. Ich erinnere an die Anweisungen, z.B. NPD Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Ämter zu drängen, z.B. Freiwillige Feuerwehr, Vereine, etc. pp...

Meine Aussagen beziehen sich allgemein auf die Herangehensweise des Systems, nicht auf den speziellen Fall.

Den habe ich nicht genauer unter die Lupe genommen. Da bleibt auch nicht viel zu sagen, normalerweise sollte man - nach Horst Mahler - wissen, wie das System auf solche Provokationen reagiert.

Mir ging und geht es mehr um die Verhältnismäßigkeit: wenn irgendwelche Asylparasiten junge Mädchen vergewaltigen gibt es Bewährungsstrafen, wenn ein Deutscher den Arm hebt geht er ins Gefängnis....

Naja, an irgendwem wollen auch deutsche Richter ihr Mütchen kühlen - da kommen ein paar deutsche Kartoffeln gerade recht....

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 21. September 2018, 22:37:17
Zitat
Mir ging und geht es mehr um die Verhältnismäßigkeit: wenn irgendwelche Asylparasiten junge Mädchen vergewaltigen gibt es Bewährungsstrafen, wenn ein Deutscher den Arm hebt geht er ins Gefängnis....

Genau so ist es, vollkommen unverhältnismäßig!!

Man kann nur noch  {/ {/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 22. September 2018, 11:52:36
noch was was hier reinpasst:

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/maenner-sammeln-zu-viele-pilze-und-muessen-strafe-zahlen-15784358.html

jeder Ladendieb bekommt weniger Strafe, was natuerlich klar ist, weil Diebe meist keine Deutschen sind.

Verurteilungen von Deutschen fallen meist hoeher aus, inzwischen nenne ich das auch nur noch "Quotendeutsche", damit die Statistik stimmt
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 22. September 2018, 12:07:26
Itaker raeubern die Tiroler Bergwaelder in der Naehe der italienischen Grenze aus und verkaufen die Pilze dann in Suedtirol um gutes Geld. Fuer die unorganisierten Einheimischen bleibt dann nicht mehr viel uebrig.
Daher ist die moderate Strafe mehr als gerechtfertigt.

Zitat
Schmirn — Ein Ausflug in die Schwammerl bei Schmirn kam am Donnerstag vier Italienern teuer. Ein Zeuge hatte beobachtet, wie zwei italienische Autos — beladen mit einer großen Menge Pilze — talwärts fuhren und alarmierte die Polizei. Eine Streife der Steinacher Polizei stoppte die Autos auf der Brennerstraße.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten dann mehr als 63 Kilogramm Steinpilze im Kofferraum. Die Bezirkshauptmannschaft ordnete die sofortige Sicherheitszahlung von 200 Euro pro Person an. Die 60 bis 73 Jahre alten Italiener durften pro Person zwei Kilo Pilze behalten.

Die übrigen Schwammerl beschlagnahmte die Polizei — und brachte sie dem Annaheim in Mühlbachl.

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14833550-91/63-kilo-steinpilze-in-kofferraum-vier-italiener-in-schmirn-erwischt.csp (http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14833550-91/63-kilo-steinpilze-in-kofferraum-vier-italiener-in-schmirn-erwischt.csp)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 27. Oktober 2018, 17:18:51
Mohammed «pädophil» zu nennen, ist kein Menschenrecht

«Diffamierung des Propheten Mohammed nicht freie Meinungsäusserung». Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen eine Österreicherin, die den Propheten des Islams indirekt als pädophil bezeichnet hatte. Dass die österreichische Justiz die Frau deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, habe nicht ihr Recht auf freie Meinungsäusserung gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, urteilten die Richter in Strassburg am Donnerstag. --C --C {[ {[

https://bazonline.ch/ausland/europa/mohammed-als-paedophil-zu-bezeichnen-ist-kein-menschenrecht/story/24218106 (https://bazonline.ch/ausland/europa/mohammed-als-paedophil-zu-bezeichnen-ist-kein-menschenrecht/story/24218106)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 27. Oktober 2018, 17:48:01
Mohammed «pädophil» zu nennen, ist kein Menschenrecht

«Diffamierung des Propheten Mohammed nicht freie Meinungsäusserung». Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen eine Österreicherin, die den Propheten des Islams indirekt als pädophil bezeichnet hatte. Dass die österreichische Justiz die Frau deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, habe nicht ihr Recht auf freie Meinungsäusserung gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, urteilten die Richter in Strassburg am Donnerstag. --C --C {[ {[

https://bazonline.ch/ausland/europa/mohammed-als-paedophil-zu-bezeichnen-ist-kein-menschenrecht/story/24218106 (https://bazonline.ch/ausland/europa/mohammed-als-paedophil-zu-bezeichnen-ist-kein-menschenrecht/story/24218106)
Ja, mit der konsequenten Trennung von Staat und Kirche hat die Justiz in der gesamten EU auch so ihre Last und es bleibt die Erkenntnis, dass "wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe"! Kinderehen (und z.B. auch Bigamie) sind nur bei "Längerhierlebenden" (meist Christen) strafbar bei den Musels ist das durch die Religion gedeckt und gehört auch zu deren "Kultur" (nur ein Beispiel: http://doku.me/missbraucht-und-ermordet-kinderschaender-in-afghanistan/ ). Die Unterwürfigkeit der EU-Justiz gegenüber dem Islam ist mehr als erbärmlich!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 27. Oktober 2018, 17:57:26

Wie oft wurden schon z. B. christliche Zeichen von Muslimen z. B. einfach umgesägt oder zerstört und
damit die religiösen Gefühle von Christen verletzt, wobei die Täter straffrei geblieben sind?

Wenn das Verletzen von christlichen Gefühlen straffrei bleibt, jedoch jene von Muslimen geahndet wird, so

verletzt dies den Gleichheitsgrundsatz und stellt Diskriminierung dar.

Ich bin schon gespannt, wann sich der österreichische VfGH mit dieser Problematik beschäftigt,
nachdem dieses Urteil ein Schutzbedürfnis von religiösen Gefühlen von Muslimen bestätigt und die österreichische
die Herabwürdigung von christlichen Zeichen als Meinungfreiheit beurteilt.

 >: >: >:

Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 27. Oktober 2018, 18:03:40
Ich bin schon gespannt, wann sich der österreichische VfGH mit dieser Problematik beschäftigt,
nachdem dieses Urteil ein Schutzbedürfnis von religiösen Gefühlen von Muslimen bestätigt und die österreichische
die Herabwürdigung von christlichen Zeichen als Meinungfreiheit beurteilt. >: >: >:
Na ja, das Ding scheint ja noch nicht endgültig "gelutscht" zu sein. Zum Einen wurde Widerspruchsrecht eingeräumt und zum Anderen gibt es ja noch den EuGH (und evtl. Den Haag?)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jorges am 27. Oktober 2018, 19:26:06
"Schon laenger" in ihrem ureigenen Land lebende als Koeterrasse zu bezeichnen, ist dann aber schon gesetzeskonform, wenns nur ein Mohammedaner sagt.

 {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Benno am 27. Oktober 2018, 20:19:22

"Köterrasse": Warum Inländer straflos beschimpft werden dürfen

(https://marketplace.canva.com/MAC4gwqL-pQ/1/thumbnail_large/canva-family%2C-dad%2C-father%2C-children%2C-son%2C-daughter%2C-walk-MAC4gwqL-pQ.jpg)
Symbolfoto deutsche Familie: Pixabay

Ein Urteil erregt Aufsehen: In Deutschland beleidigt ein türkischer Funktionär, Ex-Grünen-Kandidat und ehemaliger Leiter eines Integrationsvereins die Deutschen pauschal als „Köterrasse“. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren eingestellt – und die Begründung ist kurios.

Ein Kommentar von Philipp Fehrerberger

Was hat der Herr Malik Karabulut genau gesagt?

– er leitete vier Jahre lang den Verein „Türkischer Elternbund“ – störte sich an der im Sommer 2016 ergangenen Resolution des deutschen Bundestags zum Völkermord an den Armeniern. Daraufhin beschimpfte er Deutsche auf Facebook pauschal als „Köterrasse“ oder auch „Hundeclan“, so die Übersetzungen – denn sein Beitrag war auf Türkisch verfasst.

Er schrieb weiters: „Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt hat. Ihr nennt uns Bösewichte und wir schweigen.“ Und dann: „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“

Konkret ging es also  – wie auch für jeden Laien unschwer zu erkennen – um den Straftatbestand der Volksverhetzung. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.

Der Gesetzestext
Der Tatbestand der Volksverhetzung liest sich in Deutschland recht ähnlich wie in Österreich.

§ 130 StGB Volksverhetzung lautet:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

gegen eine nationale, rassische, religiöse … Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt…,
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, … wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe … beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die kuriose Begründung: Deutsche sind keine „Gruppe“
Im Detail lautet die Begründung der Staatsanwaltschaft Hamburg: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“  Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“.

Die Erklärung für Menschen mit Hausverstand: Deutsche sind kein Volk.

Es gibt zwar „Türken“ aber keine „Deutschen“. Oder: Es gibt ein Volk der „Türken“, aber nicht ein Volk der „Deutschen“. Oder: Unter „Deutschen“ versteht man Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, unter „Türken“ aber nicht nur Menschen mit türkischer Staatsbürgerschaft, sondern eine nach „festen äußeren oder inneren Unterscheidungsmerkmalen“ definierte Gruppe. Der Grund? Niemand weiß es. Auch weiß niemand, welche Merkmale die Staatsanwaltschaft Hamburg damit genau meint.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, wie eine Staatsanwaltschaft dann etwa dem Türkischen Volk solche „Merkmale“ zuschreiben würde (die Deutsche offenbar nicht haben), ohne dabei gegen ihre eigenen politischen korrekten Anti-Rassismus-Vorgaben zu verstoßen, nach denen sie regelmäßig Personen anklagt. Denn Beleidigungen in diese Richtung sind ja dann doch strafbar.

Wie ist das dann mit in Deutschland geborenen Menschen mit türkischem Migrationshintergrund? Wie bei eingewanderten Türken, die im Nachhinein die Staatsbürgerschaft erhalten haben? Wäre es nicht deutlich einfacher, alle gleich zu behandeln, wie es das deutsche Grundgesetz vorsieht?

Droht Österreich der selbe Schmarrn?

Der österreichische § 283 StGB „Verhetzung“ liest sich auszugweise sehr ähnlich:

1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,

zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,
in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder…
ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Auch hier: Der Gruppenbegriff. Viele werden sich jetzt fragen: Muss man fürchten, dass in Österreich wegen dem sehr ähnlichen Gesetzestext die Staatsanwaltschaften genauso vorgehen werden?

Was bisher schon mal gesagt werden kann: Urteile gegen Migranten, die Inländer beschimpft haben, sucht man auch bei uns vergeblich.

„Präjudizielle Wirkung“: Was ist das?

Faktisch entfaltet ein Urteil nur für den konkreten Einzelfall Recht. Allerdings orientieren sich die Gerichte in der Rechtspraxis an der Rechtsprechung anderer Gerichte – besonders von Höchstgerichten. Das nennt sich juristisch „Präjudizielle Wirkung“. Regelmäßig kommt es auch vor, dass sich etwa der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) an Urteilen des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) orientiert. Dass sich österreichische Staatsanwälte an der Vorgehensweise der Hamburger Staatsanwaltschaft orientieren, ist also durchaus denkbar.

Deutschland hat sich abgeschafft

Bei Nichtjuristen entfaltet eine solche Vorgehensweise auch eine Wirkung – nämlich Wut und Unverständnis. Kein rational denkender und am Boden gebliebener Mensch versteht, warum „Scheis.s Türke“ eine strafrechtlich relevante Beleidigung sein soll, „Scheis.s Deutscher“ oder „Scheis.s Österreicher“ aber nicht – Zurecht!

Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Für die Staatsanwaltschaft Hamburg sind aber Migranten gleicher als Deutsche.

Was noch übrig bleibt ist ein Appell an die österreichische Judikative, den Hausverstand nicht genauso abzugeben wie die Kollegen aus Deutschland.

Quelle: https://www.wochenblick.at/deutsche-duerfen-ab-sofort-koeterrasse-genannt-werden/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 13. Dezember 2018, 05:45:56
Die schweizer Gerichtsbarkeit scheint sich inzwischen nicht mehr viel von der DAler zu unterscheiden.

Zitat
»Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot« - Freispruch von Ivo Sasek www.kla.tv/12904
23.08.2018


               Freispruch für Ivo Sasek. Sasek wurde am 21. August 2018 von Schweizer Gericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Was bisher geschah:

Am 24. November 2012 ließ Kla-TV- und AZK-Gründer Ivo Sasek die ehemalige Strafverteidigerin Sylvia Stolz an der 8. AZK sprechen. Inhalt ihres Referats war ihr persönlicher Erfahrungsbericht, in dem sie schilderte wie sie einen Mandanten wegen Bestreitung des Holocausts verteidigen sollte, ihr aber vom Gericht spontan ein Beweisverbot, dann ein Sprechverbot und schließlich ein absolutes Verteidigungsverbot auferlegt wurde. Weil Sylvia Stolz ohne Rücksicht auf eigene Verluste an ihrer Berufspflicht festhielt, widersetzte sie sich der richterlichen Verfügung und wurde, noch plädierend, von Sicherheitskräften aus dem Gerichtssaal getragen. Dann wurde sie angezeigt und für diese Tat dreieinhalbjährig hinter Gitter gebracht. Nach Verbüßung ihrer dreieinhalb jährigen Strafe schilderte Sylvia Stolz ihre Erfahrungen bei der 8. AZK und wurde deshalb gleich abermals verklagt und zu weiteren 18 Monaten Gefängnis verurteilt, wogegen sie seit nun aber fast 6 Jahren wiederholt Berufung eingelegt hat. Aber auch Ivo Sasek wurde von den Schweizer Rechtsanwälten David Gibor und Daniel Kettiger mit Strafanzeigen überzogen, so dass die Staatsanwaltschaft Sasek am 21. August 2018 mit einem Strafbefehl vor Gericht zog – wegen Rassendiskriminierung und Mithilfe zur Holocaustleugnung.

Ivo Sasek verteidigte sich an besagtem 21. August 2018 ohne Anwalt selbst vor Gericht und erzielte  einen Freispruch! Die öffentliche Gerichtsverhandlung fand in einem bis zum letzten Platz besetzten Gerichtssaal statt. Verschiedene Medienvertreter waren anwesend. Letztere erlebten den richterlichen Freispruch somit live mit. Ivo Sasek ist nun rechtskräftig von jedem Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Diese Unschuldsbekräftigung bedeutet auf der anderen Seite, dass sowohl die Strafanzeigen seiner Ankläger Daniel Kettiger und David Gibor, als auch der daraus resultierende Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft nicht rechtens waren. So wurden alle erhobenen Bussen, Anwalts- und Gerichtskosten gegen Ivo Sasek auf die Staatsanwaltschaft, bzw. den Schweizer Staat abgewälzt. Während nun alle Androhungen gegen Ivo Sasek rechtmässig fallen gelassen wurden, verbleibt dennoch – und dies ist die schlechte Nachricht – der böse Nachruf durch den widerrechtlichen Rufmord vorschneller Massenmedien. Denn sämtliche Medien hätten so lange an der Unschuldsvermutung festhalten müssen, bis dass ein Gericht ordnungsgemäss eine Schuld festgestellt hat. Doch dies hat genau am 21.8.2018 das 1. Mal überhaupt stattgefunden. Einmal mehr brachten es Massenmedien widerrechtlich fertig, Kla-TV-Gründer Ivo Sasek im gesamten deutschsprachigen Raum vorlaut und vor allem vorschnell als verurteilter Straftäter zu brandmarken: natürlich wie immer gewürzt mit diskriminierendn Schandtiteln wie etwa Sektenguru, Sektenchef oder zumindest Sektenprediger, der sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht habe:

Weil Sasek´s Gegendarstellungen seit Jahrzehnten von allen Mainstream-Medien konsequent verweigert werden, nimmt Kla-TV seine Zuschauerschaft in den kommenden Tagen wieder einmal auf eine kleine Reise mit. Begleiten Sie uns auf dieser Reise und erleben Sie hautnah, wie unsere sogenannten Staats-und Qualitätsmedien ticken. Die Reise beginnt gleich jetzt, mit einer kleinen Rückschau  auf das was war, und mit welchen Worten Kla-TV-und AZK-Gründer Ivo Sasek nach vergeblichen Beweisanträgen an die Staatsanwaltschaft dann schliesslich an seine 3 Richter gelangt ist. Weiter geht später die Reise, wenn Sasek seinen Freispruch an die Verleumder-Medien heranträgt und sie wieder einmal zu einer rechtmässigen Veröffentlichung aufruft. Wir wollen miteinander beobachten, wie sie im Einzelnen damit umgehen. Werden sie ihre Verleumdungskampagnen einsehen und bereuen? Werden sie ihre Irrtümer und Lügen berichtigen und irgendwie versuchen, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen? Antworten dazu erwarten Sie in den kommenden Tagen – hier bei Kla-TV.
Gibt noch mehr, man kann sichs auch als Video anschauen.

https://www.klagemauer.tv/2018-08-23 (https://www.klagemauer.tv/2018-08-23)

Mir neu, dass auch die Schweiz dem juedischen Nachdenk/forschungsparagrafen HL anwendet.

fr
Titel: Re: Sprüche, die zum Nachdenken anregen könnten..:
Beitrag von: Lung Tom am 15. Dezember 2018, 19:42:56
   
Was würden Sie von einem Strafrichter halten, der ausnahmslos jeden Angeklagten verurteilt?


Oder ausnahmslos jeden freispricht?


Man würde sich fragen, ob dieser Mensch für das Richteramt geeignet ist.


Der EuGH winkt alles durch, was EU-Staaten, der EU selbst, der EZB und anderen dient.

Und wieder eines der sensationellen Urteile des EuGH: „Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens.“

Und vor ein paar Tagen „urteilte“ der EuGH: „Anleihenkäufe der EZB sind rechtmäßig„.

Furchtbar.

Naja, die nationalen Gerichte sind da auch keinen Deut besser.....

Quelle:
https://heerlagerderheiligen.wordpress.com/2018/12/13/was-wuerden-sie-von-einem-strafrichter-halten-der-ausnahmslos-jeden-angeklagten-verurteilt/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 15. Dezember 2018, 20:13:51
Ja, wir brauchen wieder Richter Gnadenlos...

Wo ist der eigentlich hin??

Ronald Schill war mal ein guter Richter, ging dann in die Politik, und nu isser wech...

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjL_d729KHfAhVBgI8KHQWpB9YQFjAAegQIDRAB&url=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FRonald_Schill&usg=AOvVaw0D0J32_AddcgBC7AEZUvjy

 }}
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Dantos am 15. Dezember 2018, 20:25:06
Ja, wir brauchen wieder Richter Gnadenlos...

Wo ist der eigentlich hin??

Rio Zuckerhut.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 15. Dezember 2018, 20:26:57
Hab es auch gerade gelesen..., na ja, der ist schlau, wie wir hier auch...  ;]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 25. Dezember 2018, 18:58:33

Gerade zum Fest der Nächstenliebe wäre eine Realisierung dieses Wunsches ein schoenes Zeichen gewesen. Aber wer darauf hofft, dem ist nicht mehr zu helfen.
Für Deutsche, und vor allem für deutsche Patrioten, gibt es keine Gnade:

(https://up.picr.de/34664972ps.jpg)

Mehr verkneife ich mir hier. Aufschlussreich die angegebene Internet-Seite.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 31. Dezember 2018, 08:15:10
Dass solche Taeter mit 4 Jahren Gefaengnis fuer ihre Taten "belohnt" werden, muss fuer das Opfer wohl blanker Hohn sein.

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Mann (46) wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt. Er muss über vier Jahre ins Gefängnis.

https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Mann-vergewaltigt-Nichte--14--mehrmals-22884719

Zitat
Der Küchen-Officemitarbeiter soll die Taten in den Jahren 2013 und 2014 begangen haben, als seine damals rund 14-jährige Nichte als «Pflegekind» bei ihm wohnte.
Laut der Anklage zeigte er dem Mädchen Porno-Videos, berührte sich vor ihr im Intimbereich und forderte sie zum Mitmachen auf.
Vor den Sommerferien 2013 soll er sie dann gegen ihren Willen anal sowie zwei Mal vaginal penetriert haben.
Im Herbst des Folgejahres verabreichte er dem Opfer einen Tee mit starken Beruhigungsmitteln, wodurch sie widerstandsunfähig wurde und er Geschlechtsverkehr vollzog.
    {/

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 31. Dezember 2018, 11:17:48
Das vorlaeufige Urteil lautet auf 4 Jahre und 5 Monate und blieb damit nur
7 Monate unter der Strafforderung des Staatsanwalts.

Zudem ist das Urteil nicht rechtskraeftigt und kann von der Oberinstanz noch
erhoeht werden.

Vielleicht sollte man auch wissen,dass der Strafrahmen in CH,D und A gleich
hoch fuer Vergewaltigungsdelikte ist,naemlich zwischen 1 und 10 Jahren.

In der Schweiz ist die Mindesstrafe fuer Vergewaltigung an Kindern 7 Jahre Haft.

Eine 13 jaehrige gilt aber nicht mehr als " Kind".

Um von Thailand aus das Urteil (wenn es rechtskraeftig geworden ist) zu werten,
muss man den gesamten Verfahrensakt kennen und Bescheid wissen,wie sehr
Milderungs-oder Verschaerfungsumstaende durchgeschlagen haben.

Zuletzt wird sich ein Richter bei der Urteilsbemessung auch danach orientieren,wie
die anderen,vergleichsbaren Vergewaltigungsfaelle beurteilt worden sind..

Ein Richter "Gnadenlos",der stets zum obersten Strafrahmen tendiert,wird bald in
Ungnade fallen,wenn es auffaellt,dass seine Urteile alle beeinsprucht werden und
somit Zusatzarbeit fuer den nachfolgenden Senat schafft.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 31. Dezember 2018, 11:35:09


@jock

was das Urteil betrifft, muss ich dir recht geben.

Hier scheitert härtere Bestrafung am Strafrahmen und an der ungenügenden Differenzierung dessen, ob einfaches Vergehen oder mehrmaliges.

Überhaupt sind m.E. die Strafen in unserer westlichen Welt ungenügend (speziell aus der Sicht des Opfers und dessen Angehörigen),

es wird immer auch der Aspekt der Resozialisierung mit berücksichtigt - was in meinen Augen speziell bei Sexual- und Gewaltdelikten Nonsens ist.

Die Crux bei der Sache ist die, dass es mitunter schon vorgekommen sein soll, dass Halbwüchsige eine "lebhafte Fantasie" entwickeln -

was ich ausdrücklich für diesen Fall nicht behaupten will!

ICH möchte in solchen Fällen nicht der Richter sein, es wird immer wieder jemand geben, dem diese Urteile missfallen...

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 27. Januar 2019, 15:44:44
14 Jahre Haft fuer die Praesidentin des "Staatenbundes Oesterreich" und 10 Jahre
fuer ihren Stellvertreter.

Nicht rechtskraeftig,da Rechtmittel angemeldet wurden und es ist zu erwarten,dass
die Strafhoehe herabgesetzt wird.

Das ist ein gewaltiges "Schmalz",das sie und ihr Stellvertreter ausgefasst haben,doch
was haben sie verbrochen ?

War es der Befehl an das Bundesheer,die Regierungsmitglieder zu verhaften,war es die
Bitte an Herrn Putin,doch gelegentlich in Oesterreich einzumarschieren ? Oder waren
es erboste "Buerger" des Staatenbundes,die ihre KFZ abgemeldet und die Nummern -
schilder zurueckgegeben haben,stattdessen eigene Nummernschildern des Staatenbund-
es erwarben,aber von der Polizei dafuer bestraft wurden ?

War es der Gewerbetreibende,der die Schnauze von den Behoerden gestrichen voll hatte,
den Gewerbeschein zurueckgab und ohne jede Konzession oder Steuernummer "frei"ar-
beitete,aber dadurch von der Betriebsstilllegung bedroht war ?

Ja,der Bericht handelt von den "Freibuergern"oder " Freemen" von Oestereich.

Davon soll es ein paar Tausend geben,die Staat,Behoerden und Gesetze ignorieren und
in Deutschland sich sogar bewaffnet haben,was schon zu Ungluecken kam.

Diese Urteile ( es waren noch einige andere Personen angeklagt) fuehrte zu einem erfreu-
lichen Effekt.

Bei Beginn des Prozesses,der im Oktober 2018 begann,waren sowohl vor Ort als auch in
den sozialen Medien,zahlreiche Sympatisanten und Unterstuetzer zu bemerken,die laut-
hals/schriftlich ihren Unmut ueber das Vorgehen der Firma Oesterreich,die den Rothschilds,
Soros und den USA gehoert,aeusserten.

Seither ist auf dieser Front Ruhe eingetreten und Grund dafuer ist,dass der Rechtsstaat die
Krallen gezeigt hat.

Morgen schon werden sie ihre Autos wieder anmelden und beim Nummernautomaten eine
Nummer ziehen,wenn sie ihr Gewerbe wieder anmelden.

Hartnaeckige werden die Kosten jedoch in den USA im Schuldenregister anmelden und so-
bald die Bestaetigung vorliegt,eine Anwaltskanzlei auf Malta beauftragen,die(manchmal)
astronomischen Summen,einzutreiben.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 12. März 2019, 21:27:17

Ist hier wie drüben interessant - ob wohl eine "wasserdichte" Verfügung hilft ?


Bundesgerichtshof klärt

Haften Ärzte für sinnloses Leiden am Lebensende?

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article216642981/Haften-Aerzte-fuer-sinnloses-Leiden-am-Lebensende.html

Wie bei Allem, Hauptsache die Kasse der Industrie klingelt.... {:}

Urteil folgt...
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 16. März 2019, 21:26:16
krass, wenn man bedenkt was manch kinderschaender bekommt

https://www.swp.de/panorama/landwirt-wegen-tierquaelerei-zu-haftstrafe-verurteilt-30441247.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 20. März 2019, 13:13:07
Besinnen sich manche Gerichte und kommen langsam vom Taeterschutz weg?

Das Zürcher Obergericht hat eine 38-jährige Frau von der Elfenbeinküste wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt.

https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/eine-tat-die-punkto-vorgehen-und-brutalitaet-ihresgleichen-sucht/story/10096355

Zitat
Im November 2015, zu einer Zeit, als die Frau von der Elfenbeinküste auf den Entscheid wartete, ob ihr abgelehntes Asylgesuch noch einmal in Wiedererwägung gezogen wird, sollte sie vom Durchgangszentrum in Embrach in die Notunterkunft Adliswil verlegt werden.

Als sie davon erfuhr, versuchte sie bei einer Psychiaterin und einer Gynäkologin erfolglos, für die gut 30 Kilometer ein Reiseunfähigkeitszeugnis zu erhalten, weil sie nicht schon wieder zügeln wollte. Und so unternahm sie am Tag der Abreise keinerlei Anstalten, ihre Sachen zu packen.

Als eine 26-jährige Betreuerin in ihr Zimmer kam, um ihr beim Packen zu helfen, nahm die Frau aus ihrem Schrank einen 43 cm langen Gertel, der eine 31 cm lange, sehr scharfe Klinge aufwies. Damit schlug sie etwa zwanzigmal auf Kopf, Rumpf und Extremitäten ihres Opfers ein.

Die Schläge waren so heftig, dass die Klinge teilweise fast 15 Zentimeter in den Körper eindrang. Beim Schädeldurchstich wurde das Gehirn nur um wenige Millimeter verpasst. Die lebensgefährlich verletzte Betreuerin erlitt 21 verschiedene Stich- und Schnittwunden.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 20. März 2019, 14:23:22
Hoffentlich muss sie die auch tatsächlich absitzen.

Besser wäre Zwangsarbeit, so wie es oft in den USA ist!
Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 20. März 2019, 15:09:50
Hoffentlich muss sie die auch tatsächlich absitzen.
Besser wäre Zwangsarbeit, so wie es oft in den USA ist!

aus dem Link: Das Obergericht sah keinen Grund, vom wesentlichen Teil des erstinstanzlichen Urteils abzuweichen. Es bestätigte die Verurteilung wegen versuchten Mordes und die Strafe von 18 Jahren. Zusätzlich ordnete es eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs an.


Was ist denn in der Schweiz darunter zu verstehen?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 20. März 2019, 15:10:09
Dass die Schweizer ein bisschen mehr Grips haben in der Behandlung der Neuankömmlinge sollte ja bekannt sein..

 {*

Zitat
einen 43 cm langen Gertel, der eine 31 cm lange, sehr scharfe Klinge aufwies

DER Gürtel würde mich interessieren....

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 20. März 2019, 15:23:23
Dass die Schweizer ein bisschen mehr Grips haben in der Behandlung der Neuankömmlinge sollte ja bekannt sein..

 {*

Zitat
einen 43 cm langen Gertel, der eine 31 cm lange, sehr scharfe Klinge aufwies

DER Gürtel würde mich interessieren....


Von einem "Gürtel" war keine Rede:
aus der Zeitung: (https://up.picr.de/35316393to.jpg)
Schau' mal, was der Richter (links oben) in der Hand hält.
Lange Schneidwerkzeuge jeglicher Art gehören zur Standartausrüstung jedes in DACH alimentierten Wirtschaftsflüchtlings!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 20. März 2019, 15:33:48


@Helli

danke für die Aufklärung, "Gertel" kannte ich nicht...


Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 20. März 2019, 15:42:06


@Helli

danke für die Aufklärung, "Gertel" kannte ich nicht...



...ich auch nicht, kann aber nur so sein!
Im Netz unter "Gertel" gefunden: https://www.bing.com/images/search?q=Gertel&qpvt=Gertel&FORM=IGRE
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 20. März 2019, 15:54:16
Der Boehm kann sich beruhigen.

In der Schweiz besteht Arbeitspflicht fuer Gefaengnisinsassen,sogar ueber das normale
Pensionsalter hinaus.

In Deutschland haben 12 von den 16 Bundeslaender ebenfalls,die grundsaetzliche
Arbeitspflicht fuer Haeftlinge uebernommen.

Die Sache mit der Pflicht zur Arbeit hinter Gefaengnismauern ist ein wenig anruechig
und erinnert sehr an Sklavenarbeit,daher ist in Spanien und Frankreich die Arbeits-
pflicht ausgesetzt.

Kritiker der Pflichtarbeit hinter Gefaengsmauern beklagen,dass der Abstand zur freien,
geregelten Arbeit zu gross ist.

Insbesondere ist ein Kritikpunkt die miese Bezahlung,die zu dem noch zur Haelfte zwang-
gespart wird und erst am Ende des Gefaengnisaufenthalts ausbezahlt wird.

Ein weiterer Punkt ist,dass der Aufenthalt im Gefaengnis,keinen Erwerb von Renten-
punkten ermoeglicht,sodass dies u.U. zur Altersarmut wegen geringer Rente fuehrt,ob-
wohl der Insasse die ganze Zeit gearbeitet hat.

Was einem Sklaventum charakteristisch ist,ist die Tatsache,dass die von Haeftlingen er-
brachte Arbeitsleistung um ein Vielfaches am freien Markt verkauft wird,ja sogar offen
beworben wird,und der Hauptgewinn der JA verbleibt.

Um die ca. 75 Eurocent Stundenlohn,der ihnen verbleibt,werden fuer diverse Artikel
ausgegeben,die in den Haftanstalten ueberteuert angeboten werden.

Trotzdem sind Arbeitsmoeglichkeiten hinter Gittern beliebt.Denn sonst verbleiben 23 h
Einschliessung und keine oder aeusserst wenige soziale Kontakte zu anderen Mithaeft-
lingen.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 20. März 2019, 16:04:55


@jock

man sollte vielleicht doch nicht vergessen, dass Gefängnisinsassen EINE STRAFE ZU VERBÜSSEN HABEN.

Es sind KEINE Waisenkinder....

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 20. März 2019, 16:10:58
danke für die Aufklärung, "Gertel" kannte ich nicht...

und hier sieht man den üblichen Verwendungszweck. Achtung auf Finger und Schienbeine.

https://youtu.be/RxPF7jbE0Eg
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 20. März 2019, 16:12:57
Ein weiterer Punkt ist,dass der Aufenthalt im Gefaengnis,keinen Erwerb von Renten-
punkten ermoeglicht,sodass dies u.U. zur Altersarmut wegen geringer Rente fuehrt,ob-
wohl der Insasse die ganze Zeit gearbeitet hat.

Das ist in der Tat echt fies von den Justizbehoerden.

Dieses Problem solltest du sofort angehen, ich bin ueberzeugt, die triffst damit auf offene Ohren in der links-gruenen Umgebung.
Dass die noch nicht selber drauf gekommen sind  {+
Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 20. März 2019, 16:15:20
@jock, was für ein Hohn! Du "arbeitest" also im Täterschutz!

Von unserem Wirtschaftssystem, von dem Du letztlich auch lebst, hast Du wohl keine Ahnung. Du bemängelst also, dass die im Knast geklebten Tüten von der VA zum Mehrfachen des Herstellungspreises verkauft werden. Das macht jeder Unternehmer, der sich abhängig Beschäftigte hält, genau so - nur kann der sich die Leute aussuchen, die VA nicht.

Ach, was soll das alles? Kommentare sind hier vollkommen überflüssig und .................., Nein, es ist vergebliche Mühe!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 20. März 2019, 16:40:39
@Bruno99
@Helli
@Suksabai

Ach ja,vielleicht haette ich dazuschreiben sollen,dass dies nicht meine Meinung zu
dem Thema ausdrueckt.

Das Meiste habe wiedergegeben aus den " Blaettern fuer deutsche und internationale
Politik ".

Koennte durchaus sein,dass dort mehr Expertise vorhanden ist und das Thema vor-
urteilslos behandelt wurde.

Noch was @Bruno99 - ich bin weder gruen noch links.Also kannst du die Unterstellungen
lassen,denn mir gehen sie sowieso am Allerwertesten vorbei.

Nur dir schaden sie deinen Ruf eher mehr als mir,wie ich den mir zugekommen Mails
seit einiger Zeit,entnehme.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 20. März 2019, 16:57:34
Das Meiste habe wiedergegeben aus den " Blaettern fuer deutsche und internationale
Politik ".

DAS erklärt natürlich einiges...

Zitat
Koennte durchaus sein,dass dort mehr Expertise vorhanden ist und das Thema vor-
urteilslos behandelt wurde.

Also DOCH auch deine Meinung...


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 20. März 2019, 17:16:14
Falsch,lieber @Suksabai

Als Patronenauswurfakkustiker scheinst du einsame Spitze zu sein,aber
dein Nick Knatterton'sche "Ich kombiniere" hat noch Luft nach oben.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 20. März 2019, 17:34:12
Nur dir schaden sie deinen Ruf eher mehr als mir,wie ich den mir zugekommen Mails
seit einiger Zeit,entnehme.

Jock, auf die Mails, sollten sie denn existieren, gebe ich gar nichts, wer mir was zu sagen hat, kann es im Saloon, Mitteilung von Mitglied.... posten.

Noch was @Bruno99 - ich bin weder gruen noch links.Also kannst du die Unterstellungen
lassen,denn mir gehen sie sowieso am Allerwertesten vorbei.

scheinbar nicht, du negierst, dass man dich in diese politische Ecke stellt und das passt dir nicht, aber das geht mir sozusagen am Allerwertesten vorbei.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 20. März 2019, 17:48:27

@Bruno

Jock, auf die Mails, sollten sie denn existieren, gebe ich gar nichts, wer mir was zu sagen hat, kann es im Saloon, Mitteilung von Mitglied.... posten.

Sozusagen:

"Wer hinter meinem Rücken über mich spricht,
befindet sich bereits in der besten Position
mich am A.... zu lecken!"


 ;] ;] ;]


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 20. März 2019, 18:03:54
hier mal ein Artikel zur Ausbeutung im Knast

http://www.spiegel.de/wirtschaft/arbeiten-im-gefaengnis-billigloehner-hinter-gittern-a-1143147.html

da steht auch das die 40% billiger anbieten als normale
und der Tageslohn von 11 Euro oder so, da werden nach den wahlen die Thais mehr verdienen
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Wandat am 20. März 2019, 18:32:55
Nun ja, man könnte den Häftlingen wahrscheinlich einen Lohn wie in der freien Wirtschaft zahlen. Dazu müssten nur ein paar Gesetze geändert bzw. neu eingebracht werden. In etwa:

Die Häftlinge haben von Ihrem Lohn Gerichtskosten und Wiedergutmachung für den durch die Straftat angerichteten Schaden sowie Unterbringungs- und Verwaltungs-, Verpflegungs-, Versorgungs- ... sprich alle Kosten, die durch den Gefängnisaufenthalt entstehen, zu tragen.

Ob dann unterm Strich noch mehr als 75 Cent/Stunde übrigbleibt? Ob dann die Wirtschaft wegen der hohen Lohnkosten noch Aufträge an Gefängnisse vergibt? Wer weiß es?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 20. März 2019, 18:50:21
das braucht man auch nicht, bei der derzeitigen Lage ist es doch so das die billigen Arbeitsplaetze sehr schnell wieder durch selbige ersetzt werden
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Franky66 am 20. März 2019, 19:20:56
Zitat
Was einem Sklaventum charakteristisch ist,ist die Tatsache,dass die von Haeftlingen er-
brachte Arbeitsleistung um ein Vielfaches am freien Markt verkauft wird,ja sogar offen
beworben wird,und der Hauptgewinn der JA verbleibt

jaja ,Gefängnisse sind ein gutes Geschäft..
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Franky66 am 20. März 2019, 19:22:30


@jock

man sollte vielleicht doch nicht vergessen, dass Gefängnisinsassen EINE STRAFE ZU VERBÜSSEN HABEN.

Es sind KEINE Waisenkinder....
bis auf dem einen,der seine Eltern getötet hat...
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 20. März 2019, 20:53:47
Um die ca. 75 Eurocent Stundenlohn,der ihnen verbleibt,werden fuer diverse Artikel
ausgegeben,die in den Haftanstalten ueberteuert angeboten werden.

Das Meiste habe wiedergegeben aus den " Blaettern fuer deutsche und internationale
Politik ".
Koennte durchaus sein,dass dort mehr Expertise vorhanden ist und das Thema vor-
urteilslos behandelt wurde.

Soeben habe ich mir ein paar dieser "Blaetter" ergoogelt, und was lese ich denn da:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/arbeit-im-gefaengnis-warum-haeftlinge-im-knast-arbeiten.976.de.html?dram:article_id=350380

Zitat
12,50 Euro Lohn am Tag

Den Vertrag schließt Jan-Marc Stührmann mit der Arbeitsverwaltung des Frauengefängnisses ab, die dem „Landesbetrieb“ untergeordnet ist.
Die JVA stellt in der Anstaltseigenen Schneiderwerkstatt die Maschinen und das Personal.
Der Unternehmer Stührmann liefert das Material, Segeltuch, Garne, Schließen, Gurtband, und holt die fertigen Taschen ab.
Auf den Lohn der Arbeiterinnen hat er keinen Einfluss, denn der wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist im „Paket“ mit drin, das er pro Tasche bezahlt:

„Natürlich ist es so, dass die Frauen meines Wissens nach dem jetzigen Stand 12,50 Euro maximal am Tag verdienen dürfen, das ist festgelegt im Justizvollzugsgesetz, dieses wiederum ist verabschiedet von der Bundesregierung, diese wird in unserer Demokratie von uns gewählt, und das Gefängnis ist natürlich angehalten zu sagen als staats- oder hochsubventioniertes Unternehmen, keine Konkurrenz gegenüber der freien Wirtschaft darzustellen.

Bei 75 Eurocent Stundelohn, muessen die ja gut 16 Stunden pro Tag arbeiten.
Denke nicht, dass dies das Justizvollzugsgesetz zulaesst, da musst du wohl das naechste mal besser ueber die Buecher.


Zu den Umsaetzen gibt es ebenfalls ein Statement im obigen Link:

Zitat
19 Millionen Euro Umsatz im Jahr in den dreizehn Haftanstalten in Niedersachsen!

Dieser Umsatz wird wohl keiner Kostenrechnung standhalten, daher ist deine Aussage:

Was einem Sklaventum charakteristisch ist,ist die Tatsache,dass die von Haeftlingen er-
brachte Arbeitsleistung um ein Vielfaches am freien Markt verkauft wird,ja sogar offen
beworben wird,und der Hauptgewinn der JA verbleibt.

jenseits von jeglicher Realitaet.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 20. März 2019, 21:26:58
@Bruno99

Du hast aber ueberlesen,dass ich geschrieben habe,dass die 75 Eurocent jener Be-
trag ist,der dem Haeftling verbleibt.

Damit ist gemeint,dass er nur diesen Betrag ausgeben kann,weil ja die Haelfte von
der JVA fuer ihn gespart wird.

Also das heisst,dass der Haeftling rd. 1.50 Euro/pro Stunde verdient und somit bei
einem "Einkommen" von rd. 12 Euro,bei einem 8 stuendigen Arbeitstag zu liegen be-
kommt.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 20. März 2019, 21:44:48
Dass nur die eine Haelfte ausbezahlt wird und die andere Haelfte angespart wird, ist mir sehr wohl bewusst, denn die gelangt bei Haftentlassung zur Auszahlung.
Es verbleiben ihm also nicht 75 Eurocent, sondern das ist der Betrag, ueber den er waehrend der Haft verfuegen kann.

Der Ertrag seiner Arbeit ist also ca. 1 Euro 50.


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 21. März 2019, 17:03:43
@Bruno99

Du hast aber ueberlesen,dass ich geschrieben habe,dass die 75 Eurocent jener Be-
trag ist,der dem Haeftling verbleibt.

Damit ist gemeint,dass er nur diesen Betrag ausgeben kann,weil ja die Haelfte von
der JVA fuer ihn gespart wird.

Also das heisst,dass der Haeftling rd. 1.50 Euro/pro Stunde verdient und somit bei
einem "Einkommen" von rd. 12 Euro,bei einem 8 stuendigen Arbeitstag zu liegen be-
kommt.

Jock
...und wer bezahlt Unterkunft, Verpflegung und Bewachung (von den angefallenen Kosten bis er mal endlich da drin hockt gar nicht zu reden)? Warum soll er das nicht komplett abarbeiten müssen?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 21. März 2019, 18:06:51
@Helli

Das deutsche Strafvollzugsgesetz raeumt ja einen Haftkostenzuschuss,durch den Ge-
fangenen zu zahlen,ein.

Allerdings muss dem Haeftling ein gewisser Betrag zur zur persoenlichen Verwendung
zur Verfuegung zu stehen.

@Wandat

Bei einem Strafprozess wird nur in Ausnahmefaellen auch ueber Schadensersatz ge-
urteilt.

Dann,wenn der Schaden finanziell feststeht und nicht geaendert werden kann.

Bei allen anderen Faellen,wird sich der Strafrichter damit nicht befassen,sondern den
Klaeger an den Zivilrichter verweisen.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 21. März 2019, 18:43:15
@Bruno99

Wenn du bezweifelst,dass es Mails gibt,die deine Arbeit als Moderator kritisch
sehen,biete ich dir an,einen Notar zu beauftragen,der in meine Mailkorrespondenz
Einsicht nimmt.

Allerdings mit der Einschraenkung,dass er weder Namen noch Inhalt erhebt bzw.
diese an dich weiterleitet,sondern nur die Existenz solcher Mails bestaetigt.

Dann kannst du sicherlich wieder schlecht schlafen.

Jock
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Franky66 am 21. März 2019, 19:06:21
@Bruno99

Wenn du bezweifelst,dass es Mails gibt,die deine Arbeit als Moderator kritisch
sehen,biete ich dir an,einen Notar zu beauftragen,der in meine Mailkorrespondenz
Einsicht nimmt.


Jock
was bist denn du für komischer Vogel ?.Leute gibts  hier,ich fasse es nicht..
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 21. März 2019, 19:30:31
Wenn du bezweifelst,dass es Mails gibt,die deine Arbeit als Moderator kritisch sehen...

Das bezweifle ich keineswegs, du gehst ja mit bestem Beispiel voran und liegst mit deinen direkten Kritiken (Moderation allgemein und mich im speziellen) in den Top 5 weit vorne.
Dass es da weitere Stimmen geben mag, kann ich akzeptieren, aber, wie bereits geschrieben, koennen sie sich jederzeit im Saloon aeussern.
Auf Hinweise, wie "ich habe Mails, die...." , wie sagtest du doch noch... gehen mir einfach am Allerwertesten vorbei !

Dann kannst du sicherlich wieder schlecht schlafen.


Traeume weiter lieber Jock, ich kann mich ueber guten Schlaf keineswegs beklagen, aber wie sieht es bei dir aus?

... unwichtig, war eher eine rhetorische Frage  :-) 
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 21. März 2019, 20:03:48
Die Sache mit der Pflicht zur Arbeit hinter Gefaengnismauern ist ein wenig anruechig
und erinnert sehr an Sklavenarbeit,daher ist in Spanien und Frankreich die Arbeits-
pflicht ausgesetzt.

Kritiker der Pflichtarbeit hinter Gefaengsmauern beklagen,dass der Abstand zur freien,
geregelten Arbeit zu gross ist.

Insbesondere ist ein Kritikpunkt die miese Bezahlung,die zu dem noch zur Haelfte zwang-
gespart wird und erst am Ende des Gefaengnisaufenthalts ausbezahlt wird.

Ein weiterer Punkt ist,dass der Aufenthalt im Gefaengnis,keinen Erwerb von Renten-
punkten ermoeglicht,sodass dies u.U. zur Altersarmut wegen geringer Rente fuehrt,ob-
wohl der Insasse die ganze Zeit gearbeitet hat.

Was einem Sklaventum charakteristisch ist,ist die Tatsache,dass die von Haeftlingen er-
brachte Arbeitsleistung um ein Vielfaches am freien Markt verkauft wird,ja sogar offen
beworben wird,und der Hauptgewinn der JA verbleibt.


Hallo Jock

Wenn Du solche seltsamen Sätze schreibst, dann zeigt das, dass entweder Dein Hirn komisch verdrahtet ist oder dass Du ganz bewusst provozieren willst oder beides.

---
@Bruno99
@Helli
@Suksabai

Ach ja,vielleicht haette ich dazuschreiben sollen,dass dies nicht meine Meinung zu
dem Thema ausdrueckt.

Das Meiste habe wiedergegeben aus den " Blaettern fuer deutsche und internationale
Politik ".

Koennte durchaus sein,dass dort mehr Expertise vorhanden ist und das Thema vor-
urteilslos behandelt wurde.

Noch was @Bruno99 - ich bin weder gruen noch links.Also kannst du die Unterstellungen
lassen,denn mir gehen sie sowieso am Allerwertesten vorbei.

Nur dir schaden sie deinen Ruf eher mehr als mir,wie ich den mir zugekommen Mails
seit einiger Zeit,entnehme.

Jock


Das zeigt, dass beides gilt.
Für komische Gedanken gibt es keine Sendepausen. Deine Sturheit, ganz bewusst und rücksichtslos keine Links mitzuteilen, nervt allerdings.
Und für Deine nicht seltenen Provokationen bekommst Du nun einen Tag Sendepause.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 10. April 2019, 17:45:24
wenn man sich die Vorstrafen manch Messerstecher ansieht und dann sie hier liest....

https://www.welt.de/vermischtes/article191650693/Memmingen-Sie-stahl-Sahnesteif-Oma-Ingrid-muss-hinter-Gitter.html

bei 725 Euro Rente , da werden noch viel mehr zum klauen muessen in den naechsten Jahren

 
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 12. April 2019, 07:11:36
In Zürich wurde ein Deutscher wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt.

Er deckte im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit Struktur, Funktionsweise und Hintermänner hinter dem betrügerischen Geschäftsmodel der Schweizer Bank Sarasin bei Cum-Ex Geschäften auf und leitete diese an die zuständigen deutschen Behörden weiter.

Cum-Ex steht für komplizierte Aktientransaktionen, die dem deutschen Fiskus einen Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe einbrachten.

Bisher nicht zur Rechenschaft gezogen wurde die Bank Sarasin und die mit ihr verbundenen Finanzmanager, die sich mit Anlagevehikeln rund um die umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte eine goldene Nase verdient haben.


https://www.nzz.ch/wirtschaft/gericht-verhaengt-strafen-fuer-die-angeklagten-deutschen-im-cum-ex-fall-ld.1474408
 (https://www.nzz.ch/wirtschaft/gericht-verhaengt-strafen-fuer-die-angeklagten-deutschen-im-cum-ex-fall-ld.1474408)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 26. April 2019, 19:37:01

In den letzten Jahren gabs ja auch in Thailand immer mal wieder Aufregung wegen "Erregung oeffentlichen Ärgernisses".
Die Strafe, die jetzt in einem "Berliner Fall", ausgesprochen wurde, dürfte aber die Strafen in Thailand in den Bereich der ABSOLUTEN Bagatelle abstufen:


Kriminalität

7500 Euro Strafe für Oralsex in Berliner S-Bahn

Ein Mann und eine Frau hatten öffentlich in einer S-Bahn Oralsex - mitten am Tag. Jetzt wurden sie verurteilt.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217023311/7500-Euro-Strafe-fuer-Oralsex-in-Berliner-S-Bahn.html


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 26. April 2019, 21:04:54
Ja, hab's gelesen auf Yahoo und auch entsprechend kommentiert...

7500 Euro Strafe für was Schönes, für in die Fresse hauen, messern usw. gibts Bewährung.

Sarrazin hat recht, Deutschland schafft sich ab, und die Justiz ist ein gespielter Witz, zum Nachteil der Deutschen.

Eine Verwarnung hätte ja wohl gereicht, und der, der die Notbremse gezogen hat 1000 Euro Strafe für Missbrauch!

Denn, wer bitte schön war den durch den Oralsex gefährdet???

Die Trulle hätte es bestimmt niemandem weiter besorgt.... {+ {+ {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 11. Juni 2019, 06:51:09
Dies

Zitat
Mann skalpiert

gabs, wenn man sich alte Wildwestfilme anschaut, angeblich vor 150 Jahren auch in Nordamerika (jetzt nimma).
Irgenwie ein Indiz, dass die NegerGoldstuecke noch a bissl rueckstaendig sind.
Anderseits, wenn sie sich in DACH selbst dezimieren, wen stoerts?

https://www.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/oldenburg-urteil-in-oldenburg-28-jaehrigen-mann-skalpiert-zweieinhalb-jahre-haft_a_50,4,3919191321.html (https://www.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/oldenburg-urteil-in-oldenburg-28-jaehrigen-mann-skalpiert-zweieinhalb-jahre-haft_a_50,4,3919191321.html)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 16. Juni 2019, 15:27:25
Das Urteil steht noch aus, trotzdem sehr interessant:

 https://www.sueddeutsche.de/politik/datendiebstahl-cyberkriminalitaet-prominente-bka-1.4487126   (https://www.sueddeutsche.de/politik/datendiebstahl-cyberkriminalitaet-prominente-bka-1.4487126)

Wie ein Schüler das politische Deutschland in Aufruhr versetzte

"Dass die Arbeit der Sonderkommission "Liste" mit ihren zeitweise 50 Beamten..."

Der hielt die Leute ganz schön auf trab. Wie er sich die Passwörter verschaffte ist fast genial ;}
Titel: Re: Tages Zitat mit Wahrheitsgehalt
Beitrag von: Lung Tom am 10. Juli 2019, 20:19:19

Ali B. muss lebenslang ins Gefängnis. Er hatte gestanden, die Schülerin Susanna im Sommer 2018 getötet zu haben.

Die Kosten, die mit diesem und tausenden anderen Verbrechen von Merkels Gästen in Zusammenhang stehen, sollte doch bitte die Kanzlerin aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Die moralische Schuld wird separat "abzuarbeitet" sein....die "achte Hoelle" grüßt...

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article226440409/Mordfall-Susanna-Ali-B-lebenslaenglich-verurteilt-Niederlage-fuer-Mutter.html
Titel: Re: Re: Tages Zitat mit Wahrheitsgehalt
Beitrag von: Helli am 11. Juli 2019, 00:31:04

Ali B. muss lebenslang ins Gefängnis. Er hatte gestanden, die Schülerin Susanna im Sommer 2018 getötet zu haben.

Die Kosten, die mit diesem und tausenden anderen Verbrechen von Merkels Gästen in Zusammenhang stehen, sollte doch bitte die Kanzlerin aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Die moralische Schuld wird separat "abzuarbeitet" sein....die "achte Hoelle" grüßt...

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article226440409/Mordfall-Susanna-Ali-B-lebenslaenglich-verurteilt-Niederlage-fuer-Mutter.html

Der ist noch nicht fertig! Bei dem Goldstück ist noch ein weiterer, ähnlicher Verg...s-Fall anhängig!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 22. August 2019, 18:25:36

Wo bleibt der Kärcher, mit dem dieser ganze Unrat aus dem Land "gepustet" wird:

Prozess in Berlin

Eine Schülerin und drei Männer sollen ihr Opfer in eine Wohnung in Wedding gelockt und vergewaltigt haben. Nun wurden sie verurteilt.

...sowohl Opfer als auch Täter sind wohl im weiteren Sinne Araber,

die werden in Deutschland nicht gebraucht, oder?

Aber die "Story" zeigt halt die Denke unserer Bereicherer. Danke: KANZLERIN!

https://www.morgenpost.de/berlin/article226847483/Gruppenvergewaltigung-Berlin-Prozess-Schuelerin-Berlin-Urteil.html

"Alle Angeklagten kommen aus schwierigen Verhältnissen"

..na dann, Schwanz  Kopf ab:

(https://up.picr.de/35876588dj.jpg)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Josef am 22. August 2019, 21:03:58
plus 10 Jahre für jeden Einzelnen (in Einfachstkerker wie Daheim) und dann ab in die Heimat.
Was diese Scheiße kostet ... und der Schlafmichel wählt weiter so ....
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 23. August 2019, 07:57:30
Messerattacke von Chemnitz

Angeklagter zu langer Haftstrafe verurteilt

9½ Jahre für einen Mord sind wahrlich verdammt lang  {/

https://www.srf.ch/news/international/messerattacke-von-chemnitz-angeklagter-zu-langer-haftstrafe-verurteilt (https://www.srf.ch/news/international/messerattacke-von-chemnitz-angeklagter-zu-langer-haftstrafe-verurteilt)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 23. August 2019, 10:19:39
Was diese <img src="Smileys/t3net/censored.gif" alt="" title="zensiert"/> kostet ... und der Schlafmichel wählt weiter so ....

Ja anscheinend.. selbst im blauen Sachsen soll die CDU ja klar vorneliegen.
Schlimm finde ich das Leute wie Thierse jetzt im Osten aufrufen nicht AFD zu waehlen..... nach 30 Jahren Mauerfall nun auch zu Merkels Blockfloete mutiert
Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 23. August 2019, 16:08:43
Ja anscheinend.. selbst im blauen Sachsen soll die CDU ja klar vorneliegen.
Schlimm finde ich das Leute wie Thierse jetzt im Osten aufrufen nicht AFD zu waehlen..... nach 30 Jahren Mauerfall nun auch zu Merkels Blockfloete mutiert
Diese Meldungen wechseln aber auch täglich, je nach Wetterlage und Verkünder!
War der Thierse jemals unumstritten? In der BRD wurden Anzeigen gegen ihn jeweils eingestellt!
https://www.stern.de/politik/deutschland/bundestagsvizepraesident-spd-kritik-an-thierse-aussagen-3227764.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Thierse#Parteilaufbahn siehe "Kontroversen".
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 23. August 2019, 16:19:08
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Thierse#Parteilaufbahn siehe "Kontroversen".

Zitat
u. a. als Schirmherr der Amadeu Antonio Stiftung


das sagt schon extrem viel aus, kennen wir doch unter anderem auch aus den Wicki Untersuchungen von Markus Fiedler.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 24. August 2019, 17:28:06

Wolfgang Thierse,

über den koennte man echt Bücher schreiben.

Nur ein kleines, bezeichnendes Schlaglicht:

Sehr lebhaft in Erinnerung ist er mir z.B. mit seiner Sitzblockade (und Kommentierung des Polizeieinsatzes) beim Gedenkmarsch für die Opfer des britischen Bombenholocaust in Dresden.

Seinerzeit wurde das so kommentiert:

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, warf Thierse vor, sich über das Grundgesetz für die BRD zu stellen:

„Der Mann ist ein Totalausfall. Das Gesetz interessiert ihn offenbar nicht. Wer sich angesichts von 82 verletzten Beamten hinstellt und die Polizei dafür kritisiert, daß sie die Gesetze durchsetzt, die er als Politiker selbst mit zu verantworten hat, ist als Vizepräsident des Bundestags einfach nicht mehr tragbar.“

Naja, trotzdem hat er ja noch hoehere Weihen erhalten....

Aber nach meiner Erinnerung war der schon zu DDR-Zeiten nicht ganz sauber.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 24. August 2019, 21:14:02
Thierse...hahaha, seit ich sein Gesicht kenne, gefällt mir mein Axxx wieder.

Bin mal nach Vietnam geflogen, wir mussten endlos warten mit dem Aussteigen aus der Maschiene.

Dann habe ich den Grund draußen rumlaufen sehen.

Thierse mit seinem Sauerkraut im Gesicht, quasi Bruder von Karl Marxx...

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 11. Oktober 2019, 07:29:45
Dashcam-Aufzeichnung ist als Beweismittel nicht zulässig


Die Aufnahmen seien unter Missachtung des Datenschutzgesetzes und damit rechtswidrig entstanden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesgerichts. Ob die Aufzeichnungen bei einer schweren Straftat als Beweis zulässig gewesen wären, hat das Gericht nicht beurteilt.

https://www.srf.ch/news/schweiz/bundesgericht-hebt-urteil-auf-dashcam-aufzeichnung-ist-als-beweismittel-nicht-zulaessig (https://www.srf.ch/news/schweiz/bundesgericht-hebt-urteil-auf-dashcam-aufzeichnung-ist-als-beweismittel-nicht-zulaessig)

https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-zu-dashcams-absage-an-hilfs-sheriffs-und-dauerfilmer-im-strassenverkehr (https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-zu-dashcams-absage-an-hilfs-sheriffs-und-dauerfilmer-im-strassenverkehr)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 17. Oktober 2019, 21:51:48
3 JAHRE für MORD in Deutschland?

https://www.youtube.com/watch?v=iFQxD1d0PGQ (https://www.youtube.com/watch?v=iFQxD1d0PGQ)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: boehm am 17. Oktober 2019, 23:14:13
Beitrag gesehen, gerade  {/ {/ {/ und wenn ich jetzt meine Meinung dazu schreiben würde, wäre ich wieder der bekennende Nazi.

Deshalb behalte ich es für mich.

Aber der Typ im Video hat meine volle Zustimmung! }}
Titel: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 18. Oktober 2019, 16:14:03
Dashcam-Aufzeichnung ist als Beweismittel nicht zulässig

In DE sind die permanenten Aufzeichnungen aus Datenschutzgründen nicht zulässig, als Beweismittel vor Gericht aber dann schon!  --C --C --C
https://www.autobild.de/artikel/dashcams-im-strassenverkehr-5265051.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 13. November 2019, 19:13:44

Grundsatzentscheidung: Tempokontrollen durch Firma unzulässig


Dürfen Geschwindigkeiten auch von Privatfirmen gemessen werden? Ein geblitzter Autofahrer hatte dagegen geklagt. Schon in erster Instanz hatte er recht bekommen. Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag eine Grundsatzentscheidung getroffen.

Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht Firmen übertragen. Die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister sei gesetzeswidrig, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung.

Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Als nächstes will sich das Gericht mit dem Einsatz von privater Verkehrsüberwachung bei Falschparkern beschäftigen. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19)

Gericht in erster Instanz: Verkehrsüberwachung ist hoheitliche Aufgabe

Bei der aktuellen Entscheidung ging es um einen Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Dort hatte die Gemeinde Freigericht den Angestellten einer privaten GmbH per Leiharbeit mit der "Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsprotokollen, allgemeinen Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten" beauftragt.

Dies sei in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden geschehen, betonte die Kommune.

Doch ein Anfang 2018 geblitzter Autofahrer wehrte sich und bekam in erster Instanz Recht. Das Amtsgericht Gelnhausen sprach ihn frei. Verkehrsüberwachung sei eine hoheitliche, also dem Staat vorbehaltene Aufgabe. Die Staatsanwaltschaft Hanau wollte die Sache grundsätzlich klären und legte Rechtsbeschwerde ein.

Hier gehts weiter:
https://www.gmx.net/magazine/auto/tempokontrollen-private-firma-unzulaessig-34179820
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 18. Januar 2020, 17:59:17
Dieser Richter sollte fristlos entlassen werden  {[

  https://www.blick.ch/meinung/thema-der-woche/blickpunkt-ueber-den-freispruch-von-lausanner-klima-aktivisten-richter-sollen-richten-nicht-politisieren-id15708371.html   (https://www.blick.ch/meinung/thema-der-woche/blickpunkt-ueber-den-freispruch-von-lausanner-klima-aktivisten-richter-sollen-richten-nicht-politisieren-id15708371.html)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 18. Januar 2020, 19:24:34

Davon gibts in D auch jede Menge, schau hier:

https://www.morgenpost.de/politik/article228173403/Partei-Plakate-mit-Nazis-toeten-Schriftzug-sind-legal.html

Die Begründung ist echt hahnebüchen.



Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 29. Februar 2020, 08:03:27
Eklat am Bundesgericht in Lausanne

In einem umstrittenen Entscheid weitet das oberste Gericht den Familiennachzug für Ausländer aus.
Die Multikultifraktion der überbezahlten Vollpfosten betätigt sich wieder einmal als Gesetzgeber. Das kommt davon wenn die Pöstchen nach Parteibuch vergeben werden.

https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/eklat-am-bundesgericht/story/30138843 (https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/eklat-am-bundesgericht/story/30138843)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Pete99 am 29. Februar 2020, 10:59:22
Das Bundesgerichtsurteil ist in der BAZ hinter der Paywall. Für Nichtbezahler nicht lesbar.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 29. Februar 2020, 11:07:03
Das Bundesgerichtsurteil ist in der BAZ hinter der Paywall. Für Nichtbezahler nicht lesbar.
Nein, der Link ist "offen" und ok!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Pete99 am 29. Februar 2020, 13:47:43
Richtig funktioniert jetyt auch bei mir, war wohl irdend ein Fehler von mir. Danke.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 03. März 2020, 05:32:58
Zitat
10.000 Euro Zwangsgeld, falls IS-Anhängerin nicht nach Deutschland gebracht wird

Im Fall einer mutmaßlichen IS-Anhängerin ist der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht worden, falls Deutschland sie nicht bis Ende des Monats aus einem syrischen Flüchtlingslager holt. Das entschied ein Berliner Gericht. . . . . . . .

https://www.welt.de/politik/ausland/article206262509/10-000-Euro-Zwangsgeld-falls-IS-Anhaengerin-nicht-nach-Deutschland-gebracht-wird.html (https://www.welt.de/politik/ausland/article206262509/10-000-Euro-Zwangsgeld-falls-IS-Anhaengerin-nicht-nach-Deutschland-gebracht-wird.html)

Da soll also die Bundesrepublik der Bundesrepublick 10 000 Euro Strafe zahlen  :]

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 07. März 2020, 17:05:16
Thailaenderin wegen Menschenhandel zu 10,5 Jahren verurteilt

https://m.tagesanzeiger.ch/articles/10841653 (https://m.tagesanzeiger.ch/articles/10841653)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 16. März 2020, 16:21:51
Markus Fiedler (Die dunkle Seite der Wikipedia) im Gespraech mit Robert Stein (NuoViso) u.a. ueber das Urteil des Hamburger Gerichtes wegen Offenlegung des Klarnamens eines Wikipedia-Autors.

 ;} ;}

https://www.youtube.com/watch?v=rXEzaeGdftU
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 28. Mai 2020, 19:46:07

VW muss Käufern manipulierter Dieselautos Schadenersatz zahlen

BGH: Gefahrene Kilometer müssen aber angerechnet werden. VW will jetzt allen Klägern Vergleichsangebote machen. Auch My Right hofft auf Vergleich.

Hier komplett:
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bundesgerichtshof-verkuendet-grundsatzurteil-vw-muss-kaeufern-manipulierter-dieselautos-schadenersatz-zahlen/25857178.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 10. Juli 2020, 16:32:48
Ich hoffe, das Urteil wird rechtskräftig

 https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/urteil-in-buelach-gefaellt-knast-fuer-dildo-quaelerinnen-id15980830.html   (https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/urteil-in-buelach-gefaellt-knast-fuer-dildo-quaelerinnen-id15980830.html)

Unglaublich, was die vier da getrieben haben {/ {/ {/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 10. Juli 2020, 17:29:43
Ich hoffe, das Urteil wird rechtskräftig

 https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/urteil-in-buelach-gefaellt-knast-fuer-dildo-quaelerinnen-id15980830.html   (https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/urteil-in-buelach-gefaellt-knast-fuer-dildo-quaelerinnen-id15980830.html)

Unglaublich, was die vier da getrieben haben {/ {/ {/
Zitat: Zwei der Angeklagten, die keinen Schweizer Pass haben, sollten die Schweiz verlassen.
Warum geht das in DE nicht? Warum "darf" das nur die Schweiz machen (Straffällige rausschmeißen)?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 10. Juli 2020, 18:59:54
Warum geht das in DE nicht? Warum "darf" das nur die Schweiz machen (Straffällige rausschmeißen)?

Weil das Schweizer Volk mittels Initiative darueber gefragt wurde und die Mehrheit dafuer gestimmt hatte.

Dass es da noch ein paar Schlupfloecher gibt, ist nicht von der Hand zu weisen, aber das liegt eben an den Richtern  :-)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: dolaeh am 10. Juli 2020, 19:18:35
Warum geht das in DE nicht? Warum "darf" das nur die Schweiz machen (Straffällige rausschmeißen)?
Weil das Schweizer Volk mittels Initiative darueber gefragt wurde und die Mehrheit dafuer gestimmt hatte.

....und haette es keine Mehrheit gegeben, dann haette man halt noch einmal 'Abgestimmt'  ;)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 10. Juli 2020, 19:24:02
....und haette es keine Mehrheit gegeben, dann haette man halt noch einmal 'Abgestimmt'  ;)

du scheinst das mit Gepflogenheiten in der EU zu verwechseln   C--
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: dolaeh am 10. Juli 2020, 19:25:22
....und haette es keine Mehrheit gegeben, dann haette man halt noch einmal 'Abgestimmt'  ;)
du scheinst das mit Gepflogenheiten in der EU zu verwechseln   C--

... du weisst das es stimmt  ;)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 10. Juli 2020, 19:34:26
... du weisst das es stimmt  ;)

du solltest dich nochmals in die Materie einlesen, denn es gab Kreise, die wollten die Initiative als ungueltig erklaeren lassen, da sie angeblich zwingendes Voelkerrecht verletze.

Ein negatives Resultat haette mit 100.00%-iger Sicherheit keine Wiederholung gebracht.

Da die Ausschaffung von den Richtern eher zu lasch gehandhabt wurde, gab es eine Folgeinitiative dazu --> Durchsetzungsinitiative... mach dich schlau dolaeh
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: dolaeh am 11. Juli 2020, 06:05:36
Ich kenne jetzt das Ergebnis dieser Abstimmung nicht, denke aber das er klar angenommen wurde und weit weg von einem Verwurf war, von daher brauchte es auch keine zweite Abstimmung.
Ich meinte auch, dass allgemein in der Schweiz so lange abgestimmt wird, bis es passt.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: nompang am 11. Juli 2020, 20:32:54
Das stimmt so nicht.

Wenn eine Vorlage abgelehnt wird, ist Nachbesserung angesagt. Danach nochmals das ganze Prozedere mit Ständerat und Nationalrat. Da wird noch einiges geändert. Stimmt ein Rat zu und der andere nicht, gibt es das Differenz-Bereinigungs-Verfahren. Da müssen dann beide Kammern etwas nachgeben. Erst wenn die Vorlage beide Kammern passiert, kommt die nächste Abstimmung. Das dauert einige Jahre.

So entstehen die Freund-Eidgenössischen Kompromisse. Denn es hängt noch das Damokles-Schwert des Referendums in der Luft, also muss eine Vorlage ausgewogen sein.

Worüber dürft ihr in Deutschland auf Bundesebene abstimmen?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 16. Juli 2020, 18:56:41
"Der MSV Duisburg spielt in der 3. Liga.
Ich wünschte, ich könnte das auch von der Duisburger Justiz sagen."
Prozessbericht von einer Posse sui generis.

Klaegerin     : Lamya Kaddor
Angeklagter : Henryk M. Broder

https://www.youtube.com/watch?v=845g1Tt5Cys

15 Minuten, die man sich goennen muss   ;}
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 16. Juli 2020, 19:03:10

Hab von der obskuren Geschichte schon gelesen, und freue mich jetzt auf Deinen Beitrag,

 [-]
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 16. Juli 2020, 19:19:48

Sehr genial. Zeigt aber auch, nur wenn Du auch Geld in der Hinterhand hast, kannste diesem ganzen Sch.ei.ß trotzen....und eine Nase drehen.
Naja, und die richtige Religion ist auch ganz hilfreich  :-)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 28. Januar 2021, 19:33:47
Nicht genehm? Staatsanwaltschaft Erfurt will Weimarer Lockdown-Urteil aufheben lassen

Nach dem überregional bekannt gewordenen Lockdown-Urteil des Amtsgerichts Weimar hat die Staatsanwaltschaft Erfurt nun beantragt, das Urteil aufheben zu lassen.

Unterdessen scheinen verschiedene Medien darum bemüht, die Eignung des Weimarer Richters infrage zu stellen.

https://www.youtube.com/watch?v=QwRFcY4gkfk

Ich denke, es lohnt sich, den nun begonnen, medialen Kreuzzug gegen den Weimarer Richter weiter zu verfolgen.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 28. Januar 2021, 19:50:31


Dazu passt:

http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=20951.msg1367412#new (http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=20951.msg1367412#new)

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 28. Januar 2021, 20:04:44
Ja, so scheint es wirklich zu sein/werden.

Was nicht passt wird passend gemacht, nur, dass dieser Spruch sich nicht mehr auf das Handwerk bezieht, sondern viel mehr auf das was als "political correct" zu sein hat, oder anders gesagt:

bist du nicht willig, werde ich dich oeffentlich brechen.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 09. April 2021, 08:04:51
 --C --C  --C

In Österreich fallen Fürze nicht unter das Recht der freien Meinungsäusserung   

https://www.20min.ch/story/in-oesterreich-fallen-fuerze-nicht-unter-das-recht-der-freien-meinungsaeusserung-754205784051    (https://www.20min.ch/story/in-oesterreich-fallen-fuerze-nicht-unter-das-recht-der-freien-meinungsaeusserung-754205784051)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 14. Mai 2021, 20:16:58
Gericht spricht Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten schuldig

Ist doch schon mal ein Anfang    ;}   ;}

Vor knapp zwei Jahren errichteten Klima-Aktivistinnen und Aktivisten eine Sitzblockade vor der Credit Suisse am Paradeplatz.
Neun Personen mussten sich vor Gericht verantworten.


https://www.20min.ch/story/klima-aktivistinnen-und-aktivisten-droht-ueber-3000-franken-strafe-542014293538

Zitat
Am Freitag wurde das Urteil gefällt.

Das Bezirksgericht Zürich spricht die Klima-Aktivistinnen und Aktivisten schuldig.

   {* {*

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 12. Juni 2021, 08:43:16
«Klima-Notstand» rechtfertigt Bankenbesetzung nicht

https://www.blick.ch/politik/bundesgericht-bestaetigt-urteil-gegen-klimaaktivisten-klima-notstand-rechtfertigt-bankenbesetzung-nicht-id16591848.html

Zitat
Das Bundesgericht hat die Verurteilung von zwölf Klimaaktivistinnen und -aktivisten wegen Hausfriedensbruchs bestätigt, die im November 2018 in die Eingangshalle der Credit Suisse in Lausanne eindrangen.
Sie können keinen sogenannten rechtfertigenden Notstand geltend machen.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 25. Juni 2021, 09:00:40
Es ist zwar kein Gerichtsurteil aus, wie der Titel es sagt, D-A-CH, aber zumindest ein Nachbar von D und CH:

Louvre-Attentäter in Paris zu 30 Jahren Haft verurteilt     

https://www.nau.ch/news/europa/louvre-attentater-in-paris-zu-30-jahren-haft-verurteilt-65953422

Dieses Gerichtsurteil sollte auch fuer DACH, respektive generell fuer EU-Laender wegweisend und zur Nachahmung empfohlen sein  ;}
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: jock am 25. Juni 2021, 09:55:31
Bruno99

Zitat:" ...zur Nachahmung empfohlen sein"

Dem widerspreche ich energisch,denn es koennte bedeuten,dass solche Menschen
unverdienterweise in den Genuss einer niedrigeren Strafe kommen.

Die entsprechenden Gesetzesstellen in DACH fuer Mord bzw.Mordversuch sind fakt-
isch gleichlautend und besagen,dass (auch) ein Mordversuch mit lebenslanger Frei-
heitsstrafe belangt werden kann.

Aus deinem Kommentar kann man,wenn man boese ist,herauslesen,dass 30 Jahre
Haft angemessen sind und nicht mehr.

Ich weiss,du meintestes anders rum und wolltest ausdruecken,dass ein Auslaender,
Aegypter,IS- Anhaenger und Allahu Akbar- Rufer besonders strenge bestraft werden
soll..

Das wird es aber nicht spielen,denn ein Richter wird sich an die Fakten halten und
in das Urteil werden erschwerende und mildernde Umstaende einfliessen.

Kommt dabei eine lebenslange Haft heraus oder "nur" 30 Jahre Knast,wird man es
so akzeptieren muessen.

Jock



Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Suksabai am 25. Juni 2021, 10:02:12
Kommt dabei eine lebenslange Haft heraus oder "nur" 30 Jahre Knast,wird man es
so akzeptieren muessen.

Wie so oft geht es hier wieder mal "um des Kaisers Bart"...

Es sollte doch hinlänglich bekannt sein, dass in unseren Herkunftsländern "lebenslänglich" mitunter nur 15 Jahre Haft bedeuten...


Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 25. Juni 2021, 12:20:30
Aus deinem Kommentar kann man,wenn man boese ist,herauslesen,dass 30 Jahre
Haft angemessen sind und nicht mehr.

Bist du boese?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 29. September 2021, 00:38:01
dieses mal soll ne 96 jaehrige ehemalige Sekretaerin verurteilt werden, die schon 1954 aussagte das sie nix mitbekommen hat

https://www.mopo.de/im-norden/schleswig-holstein/ehemalige-kz-sekretaerin-im-norden-vor-gericht/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 30. September 2021, 16:22:54
jetzt ist sie auch noch fluechtig...naja ok mit 96 und 50 wartende Journallien...


https://www.focus.de/panorama/welt/beihilfe-zum-mord-in-ueber-11-000-faellen-prozess-gegen-fruehere-kz-sekretaerin-96-jaehrige-angeklagte-fluechtig_id_24292614.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 30. September 2021, 18:35:00
hier ein kleines update aus der Welt"

Völlig überraschend ist ihr Nicht-Erscheinen aber nicht. Denn die Frau hatte dem Gericht in einem klar strukturierten, handgeschriebenen Brief bereits am 8. September mitgeteilt, dem Prozess fern bleiben zu wollen, teilte sie dem „sehr geehrten Richter“ mit.

„Aufgrund meines Alters und körperlicher Einschränkungen werde ich die Gerichtstermine nicht wahrnehmen und bitte den Herrn Verteidiger, mich zu vertreten“, schrieb sie an das Landgericht Itzehoe in einem Brief der WELT vorliegt und verwies auf zahlreiche Erkankungen. „Diese Peinlichkeiten möchte ich mir ersparen und mich nicht zum Gespött der Menschheit machen.“ Dass sie nun aber ernsthaft vor dem Prozess fliehen würde, ahnte wohl keiner der Beteiligten.

Da sie zur Tatzeit aber noch als Heranwachsende galt, ist eine Jugendkammer für die zuständig. In ihrem Brief an den Richter hatte sie bereits geschrieben: „Als 18/19-Jährige habe ich nichts getan, wofür ich mich als 96-Jährige verantworten soll.“
Um die greise Beschuldigten kümmert sich die Justiz wie um einen Teenager. Ein Platz im Saal ist mit einem Schild reserviert mit der Aufschrift: „Jugendgerichtshilfe“.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: beanter 2 am 01. Oktober 2021, 01:49:52
Die Deutschschen Gerichte haben nicht mehr
alle Latten am Zaun um sowas jetzt noch in
dem Alter zu Verfolgen. Sie war nur eine
Buerohilfe.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 01. Oktober 2021, 10:38:13
inzwischen ist sie nach ihrer Flucht mit dem Rollator  gefasst und in U Haft.

Schlimm das die Richter sich dem politischen Druck der ganzen "juedischen Vereine" beugen, die gestern sich ueber die Flucht beschwert haben.
die Frage ist doch hat sie vorher gewusst was da los ist in Stutthof, konnte sie ohne weiteres kuendigen. Fuer mich ist es einfach unglaublich das man eine Sekretaerin zur Beihilfe zum Mord anklagen will, dazu noch nach fast 80 Jahren.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 01. Oktober 2021, 15:14:39
inzwischen ist sie nach ihrer Flucht mit dem Rollator  gefasst und in U Haft.

Schlimm das die Richter sich dem politischen Druck der ganzen "juedischen Vereine" beugen, die gestern sich ueber die Flucht beschwert haben.
die Frage ist doch hat sie vorher gewusst was da los ist in Stutthof, konnte sie ohne weiteres kuendigen. Fuer mich ist es einfach unglaublich das man eine Sekretaerin zur Beihilfe zum Mord anklagen will, dazu noch nach fast 80 Jahren.

Ich glaube nicht, dass das nur auf die "Vereine" zurück geht. Es geht auch hier darum, "Haltung" zu zeigen!
Muslimischer Antisemitismus spielt derzeit in DE keine Rolle, aber eine fast 100jährige für unselbständige Tätigkeit vor fast 80 Jahren zu belangen, dafür ist sich die deutsche (politisch abhängige) Justiz nicht zu schade!
PS.: Sind die BW-Leute, die auf dem Balkan oder in Afghanistan ja auch Zivilisten getötet haben, schon belangt worden? Wo gibt es da einen Unterschied?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: kiauwan am 04. Oktober 2021, 20:07:03
vor knapp 20 Jahren musste ich mal in Bangkok 1000 Baht loehnen fuer eine Zigarettenkippe
jetzt kostet es auch in Deutschland

https://www.mopo.de/hamburg/neue-strafe-zigaretten-wegschmeissen-wird-in-hamburg-deutlich-teurer/
Titel: Re: Die Rettung des Abendlandes vor der Islamisierung und Ueberfremdung
Beitrag von: Raburi am 14. April 2022, 08:14:14

Ich kopiere den Link mal hierhin. Habe keinen passenden Ort gefunden.

https://www.20min.ch/story/kantonsgericht-spricht-schokokuss-verkaeufer-frei-887894964242

Zum Urteil:  }} {*
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 14. April 2022, 14:29:22
Aus diesem Artikel:

(https://up.picr.de/43394488eo.jpg)

 :D   ;}
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 14. April 2022, 15:48:32

Hallo Kern
Danke für das Verschieben.  [-]
Gruss  Raburi
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 14. April 2022, 15:52:58

Der Bünder war ein Star der Schweizer Bankenszene und wurde von den Medien geliebt.

https://www.20min.ch/story/so-kam-es-zum-tiefen-fall-des-pierin-vincenz-465663968603

Vom einfachen Angestellten zum Multimillionär und dann kam der Fall.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 14. Juni 2022, 17:27:32

Ein als «Judensau» bezeichnetes Sandsteinrelief darf nach einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs
(BGH) an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg in Sachsen-Anhalt bleiben.

https://www.blick.ch/ausland/entscheid-des-deutschen-bundesgerichtshofs-antisemitische-judensau-darf-an-kirchen-fassade-bleiben-id17575982.html

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: namtok am 16. Juni 2022, 19:14:04
Bundesverfassungsgericht: Merkel-Äußerung hat Rechte der AfD verletzt
Stand: 15.06.2022 12:17 Uhr

In ihrer Rolle als Bundeskanzlerin hätte Merkel sich 2020 nicht negativ über die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten äußern dürfen, urteilt das Bundesverfassungsgericht


https://www.tagesschau.de/inland/bverfg-merkel-afd-101.html


Der "Ministerpräsident für 1 Tag" dazu im Interview:

https://www.youtube.com/watch?v=x1T078h8B0Q
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 24. Juni 2022, 16:27:16
Na, geht doch    ;} ;}

Freispruch für Organisatoren der Corona-Demo 2020 in Lachen

https://www.20min.ch/story/freispruch-fuer-organisatoren-der-corona-demo-2020-in-lachen-617903945280
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 28. Juni 2022, 23:32:16
Messerstecher werden kaum belangt, Clan-Mitglieder geniessen Narrenfreiheit, aber ein ueber 100 Jahre alter Mann wird zu 5 Jahren Haft verurteilt.

Vorwurf: Wachmann im KZ noerdlich von Berlin gewesen zu sein... das ist jetzt etwa 80 Jahre her  {+

https://www.blick.ch/ausland/beihilfe-zu-mord-urteil-gegen-ehemaligen-kz-waechter-101-id17614971.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 30. Juni 2022, 04:48:33

Abendessen mit Merkel
 
Schwerer Schlag fürs Bundesverfassungsgericht

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/schwerer-schlag-fuers-bundesverfassungsgericht/ (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/schwerer-schlag-fuers-bundesverfassungsgericht/)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Kern am 30. Juni 2022, 14:21:37
Passend dazu >> https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bild-journalistin-besiegt-bundesverfassungsgericht-18135112.html <<

Zitat
BILD KONTRA VERFASSUNGSGERICHT

Karlsruhe war zu maulfaul
...
Das Bundesverfassungsgericht sichert mit seiner Rechtsprechung die Pressefreiheit. In eigener Sache gab sich Karlsruhe gegenüber einer „Bild“-Journalistin allerdings zugeknöpft. Das hat das Verwaltungsgericht nun sanktioniert.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 27. Juli 2022, 06:02:49

Man kann nicht alles haben im Leben.  {*

https://www.zueritoday.ch/welt/oesterreichischer-trans-mann-blitzte-bei-klage-zu-frueherer-pension-ab-147270932

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 02. August 2022, 17:24:13
Das Zürcher Bezirksgericht erfindet einen neuen Verurteilungsgrund: «nicht zeitgerechte Ansichten»  --C

Am diesjährigen Pride-Umzug stellte sich ein 63-jähriger Lehrer und gläubiger Christ mitten unter die bunte Teilnehmerschar. Er zitierte mit lauter Stimme jene Bibelstellen, welche die Homosexualität als Sünde brandmarkten.

Der Verkünder des Evangeliums wurde damals von der Polizei abgeführt. Und sah sich bald in ein Strafverfahren verwickelt. Jetzt erging das Urteil des Bezirksgerichts: Es lautete auf 15’200 Franken Busse bedingt und auf Übernahme der Gerichtskosten.

Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte die gesetzliche Erweiterung der Rassismus-Strafnorm verletzt habe, nämlich das Diskriminierungsverbot.

Hier gehts weiter:

https://weltwoche.ch/daily/das-zuercher-bezirksgericht-erfindet-einen-neuen-verurteilungsgrund-nicht-zeitgerechte-ansichten-der-meinungsaeusserungsfreiheit-droht-schlimmes/ (https://weltwoche.ch/daily/das-zuercher-bezirksgericht-erfindet-einen-neuen-verurteilungsgrund-nicht-zeitgerechte-ansichten-der-meinungsaeusserungsfreiheit-droht-schlimmes/)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Bruno99 am 05. August 2022, 13:12:12
Schock-Urteil:
Zum ersten Mal muss eine Ärztin wegen Maskenattesten ins Gefängnis

https://www.youtube.com/watch?v=B5W4ozJD_kc
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: namtok am 21. September 2022, 20:26:13
Die Wende im vermeintlichen Antisemitismus-Skandal um Sänger Gil Ofarim nimmt nun auch juristisch Gestalt an. So muss sich der Musiker wohl ab 24. Oktober vor Gericht verantworten. Ihm werden falsche Verdächtigung und Verleumdung vorgeworfen.


https://www.n-tv.de/leute/Gil-Ofarim-wird-der-Prozess-gemacht-article23603524.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 12. Oktober 2022, 05:06:07

Zwar nicht aus D-A-CH, betrifft aber die Schweiz.

https://www.20min.ch/story/menschenrechts-gericht-hat-entschieden-schweiz-diskriminiert-maenner-mit-witwerrente-252897759275

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Pete99 am 12. Oktober 2022, 08:55:08
@Raburi

Zwar nicht aus D-A-CH, betrifft aber die Schweiz.

https://www.20min.ch/story/menschenrechts-gericht-hat-entschieden-schweiz-diskriminiert-maenner-mit-witwerrente-252897759275



Ist das CH in D-A-CH nicht für die Schweiz?
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 12. Oktober 2022, 10:22:39
@Raburi

Zwar nicht aus D-A-CH, betrifft aber die Schweiz.

https://www.20min.ch/story/menschenrechts-gericht-hat-entschieden-schweiz-diskriminiert-maenner-mit-witwerrente-252897759275



Ist das CH in D-A-CH nicht für die Schweiz?

Pete 99

Du hast recht, das CH steht für die Schweiz.  [-]
Habe mich schlecht ausgedrückt.  :D
Was ich ausdrücken wollte ist, dass das Gerichtsurteil nicht aus D-A-CH ist.
Strassbourg, wo das Urteil gefällt wurde, ist in Frankreich.

Raburi

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 02. November 2022, 09:57:30
Politiker kritisieren milde Urteile und Freisprüche für Klima-Aktivisten

So gab es in mehreren Kantonen Blockade-Fälle, in denen Gerichte Freisprüche ausgesprochen haben. Ein Zürcher Bezirksrichter verkündete zudem, künftig keine Verurteilungen mehr in Fällen von zivilem Ungehorsam von Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten auszusprechen.

https://www.20min.ch/story/politiker-kritisieren-milde-urteile-und-freisprueche-fuer-klima-aktivisten-226579130394 (https://www.20min.ch/story/politiker-kritisieren-milde-urteile-und-freisprueche-fuer-klima-aktivisten-226579130394)

Das hat man dann eben wenn Richter nach dem Parteibuch gewählt werden. Solche Typen gehören umgehend aus dem Amt entfernt.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 24. November 2022, 05:49:37

Nach der Räumung des Klimacamps im September 2020 fechten 14 Aktivistinnen und Aktivisten ihre Strafbefehle an.
Mindestens in einem Fall erfolglos.  }}


https://www.20min.ch/story/klimaaktivist-verliert-vor-gericht-und-muss-jetzt-fast-fuenfmal-mehr-bezahlen-613793812974

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 25. November 2022, 16:23:43
Zürcher beschimpft deutsche Aussenministerin Baerbock

Das Mail wurde unter dem Nicknamen «Papierlischwizer» abgeschickt. Der Verfasser war ein in Moskau geborener 39-jähriger Student, der in Zürich lebt. Er schrieb der damaligen Vorsitzenden des Bündnis 90/Die Grünen: «Jemand sollte dich zerstückeln, du dumme N*tte». Die Politikerin, die zwei Monate später als erste Frau deutsche Aussenministerin wurde, schaltete die Staatsanwaltschaft in Berlin ein. Diese gelangte an die Schweizer Behörden, die den Hassmailabsender rasch eruieren konnten.

https://www.20min.ch/story/zuercher-beschimpft-die-deutsche-aussenministerin-baerbock-142106262119 (https://www.20min.ch/story/zuercher-beschimpft-die-deutsche-aussenministerin-baerbock-142106262119)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 11. Dezember 2022, 06:09:52

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat mit einem Urteil Corona-Massnahmengegner abblitzen lassen.
Es handelte sich um Eltern aus einer Flughafengemeinde, die sich gegen den Schulausschluss ihrer Tochter gewehrt hatten.


https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/massnahmen-gegner-abgeblitzt-schulausschluss-wegen-verweigertem-coronatest-war-legal-id18133181.html

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 14. Dezember 2022, 11:57:53

Das Betreuungsteam machte eine Gefährdungsmeldung.  {[

Die Verteidigung forderte einen Freispruch.
Dem gab das Gericht statt.  {* {*


https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/sie-wackelten-und-maja-weinte-weil-sie-nicht-richtig-essen-konnte-mutter-muss-vor-gericht-weil-sie-tochter-milchzaehne-zog-id18140242.html

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 18. Dezember 2022, 05:59:33

Ein Mann vergriff sich an sieben Mädchen und bekam nur eine Geldstrafe.  {[ >:(
Das Bundesgericht verlangt vom Solothurner Obergericht eine Neubeurteilung.  {* }}


https://www.20min.ch/story/nur-geldstrafe-fuer-paedo-kriminellen-bundesgericht-rueffelt-solothurner-richter-599249531891

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: namtok am 29. Dezember 2022, 21:44:01
Zwar noch kein "Urteil", passt aber zu den anderen  Verfahren in dieser Kategorie :

Ohne "individuelle Tatbeteiligung" ist die derzeitige Welle von Verfahren bevor die "Verdächtigen" altersbedingt wegsterben ein juristisches Armutszeugnis:

Der 98 Jahre alte Beschuldigte soll in der Zeit von 1943 bis 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen in Brandenburg als Wachmann tätig gewesen sein...

 ebnete 2011 den Weg für Verfahren wie dieses: Seither werden Wachmänner, Schreibkräfte, all die Helferinnen und Helfer, denen keine individuelle Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann, zur Rechenschaft gezogen.



https://www.msn.com/de-de/nachrichten/nationales/staatsanwaltschaft-gie%C3%9Fen-ermittelt-gegen-fr%C3%BCheren-wachmann-des-kz-sachsenhausen/ar-AA15Mcd1
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 12. Januar 2023, 20:34:36


In zweiter Instanz
 
Bestechlichkeit: Österreichs Ex-Vizekanzler Strache freigesprochen


Ein Gericht spricht Ex-FPÖ-Chef Strache in zweiter Instanz vom Vorwurf der Bestechlichkeit frei. Der damalige Vizekanzler habe vielmehr sein „Ohr an der Bevölkerung“ gehabt.


WIEN. Weil er dem Chef einer auf Schönheitschirurgie spezialisierten Privatklinik einen Gefallen getan haben soll, hat sich der frühere Chef der FPÖ und Ex-Vizekanzler Österreichs, Heinz-Christian Strache, jahrelang vor Gericht verantworten müssen. In letzter Instanz ist er nun vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden.

Dasselbe Wiener Straflandesgericht, das ihn im August 2021 zu einer 15monatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte, entschied nun, daß keine Beweise für eine Verurteilung vorliegen. Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) das Urteil aus erster Instanz regelrecht zerpflückt und es aufgehoben. Daher mußte die Kammer den Fall nun neu verhandeln.

Das OLG sah es nicht als problematisch an, daß sich Strache mit dem Klinik-Unternehmer Walter Grubmüller austauschte. Die Politik müsse vielmehr „das Ohr an der Bevölkerung“ haben. Auch von „geheimer Korruption“ könne keine Rede sein, da Strache und Grubmüller zu dem Thema eine gemeinsame Pressekonferenz gegeben hätten. Dieser Argumentation schloß sich das Straflandesgericht nun an.

Grubmüller hatte sich 2016 benachteiligt gefühlt, da er die Leistungen seiner Klinik nicht über die Sozialversicherungen abrechnen konnte. Darüber beschwerte er sich bei Strache. Gleichzeitig spendete er der FPÖ zunächst 2000 Euro und ein Jahr später im Wahlkampf noch einmal 10 000 Euro. Die FPÖ macht den Fall mit dem Pressegespräch öffentlich und stellte einen Antrag im österreichischen Nationalrat.

Strache war 2019 wegen der Ibiza-Affäre zurückgetreten und im selben Jahr aus der FPÖ ausgeschlossen. Seitdem ist die Partei in der Opposition. Der jüngsten Umfrage zufolge liegt sie bei 30 Prozent mit großem Vorsprung vor der SPÖ (24 Prozent) und der ÖVP (19 Prozent) auf Platz 1. (fh)

Quelle:
https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2023/strache-freigesprochen/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 01. Februar 2023, 10:10:52

Saftige Geldstrafe für einen deutschen Autofahrer.
Der 53-Jährige brachte die Autobahnvignette so an, dass er sie leicht wieder ablösen konnte.
Jetzt muss er mehrere Tausend Franken zahlen.


https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/zuerst-wurde-er-freigesprochen-deutscher-muss-fuer-manipulierter-vignette-5700-franken-blechen-id18275876.html

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: franzi am 24. Februar 2023, 06:10:45
Zitat
. . .Diese Asylrichter sind so weltfremd, dass man es nicht glauben kann.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Datenschutz Vorrang vor dem legitimen Ziel des Staates, die Identität illegaler Einwanderer festzustellen. . . . .

https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-dieses-asyl-urteil-ist-der-wahnsinn-82963160.bild.html?dicbo=v2-5njvvi4&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_2.bild (https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-dieses-asyl-urteil-ist-der-wahnsinn-82963160.bild.html?dicbo=v2-5njvvi4&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_2.bild)

fr
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 24. Februar 2023, 14:04:13
Zitat
. . .Diese Asylrichter sind so weltfremd, dass man es nicht glauben kann.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Datenschutz Vorrang vor dem legitimen Ziel des Staates, die Identität illegaler Einwanderer festzustellen. . . . .

https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-dieses-asyl-urteil-ist-der-wahnsinn-82963160.bild.html?dicbo=v2-5njvvi4&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_2.bild (https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-dieses-asyl-urteil-ist-der-wahnsinn-82963160.bild.html?dicbo=v2-5njvvi4&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_2.bild)

fr

Die dazu passenden Gesetze kommen aber nicht von dem Richter sondern von der überkandidelten Politik!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 07. März 2023, 09:11:00
“Auf einem guten Weg”: Syrer vergewaltigt 15-Jährige und kommt mit Bewährung davon

Ist Vergewaltigung in Deutschland nur noch ein Kavaliersdelikt? Der Eindruck drängt sich auf. Am vergangenen Freitag kam in Osnabrück ein Syrer, der ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte, mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Begründung des Richters: Der Mann wäre auf einem guten Weg, ein ganz normaler Mitbürger zu werden.

https://report24.news/auf-einem-guten-weg-syrer-vergewaltigt-15-jaehrige-und-kommt-mit-bewaehrung-davon/ (https://report24.news/auf-einem-guten-weg-syrer-vergewaltigt-15-jaehrige-und-kommt-mit-bewaehrung-davon/)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 07. März 2023, 09:21:48
 {+ {/ {/ {/ {[ :censored:
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 26. März 2023, 17:57:50
Messerattacke auf Frauen – zwei Joints genügen für einen Freispruch  {+

https://www.20min.ch/story/messerattacke-auf-frauen-zwei-joints-genuegen-fuer-einen-freispruch-369281588590 (https://www.20min.ch/story/messerattacke-auf-frauen-zwei-joints-genuegen-fuer-einen-freispruch-369281588590)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Rangwahn am 26. März 2023, 19:08:09
Messerattacke auf Frauen – zwei Joints genügen für einen Freispruch  {+

https://www.20min.ch/story/messerattacke-auf-frauen-zwei-joints-genuegen-fuer-einen-freispruch-369281588590 (https://www.20min.ch/story/messerattacke-auf-frauen-zwei-joints-genuegen-fuer-einen-freispruch-369281588590)

Wenn man falsch parkt gibts ne Busse, wenn man zwei Menschen mit einem Messer verletzt kommt man ohne
Bestrafung davon. In was für einer Zeit leben wir ??  {+
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 26. März 2023, 20:06:27
“Auf einem guten Weg”: Syrer vergewaltigt 15-Jährige und kommt mit Bewährung davon

Ist Vergewaltigung in Deutschland nur noch ein Kavaliersdelikt? Der Eindruck drängt sich auf. Am vergangenen Freitag kam in Osnabrück ein Syrer, der ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte, mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Begründung des Richters: Der Mann wäre auf einem guten Weg, ein ganz normaler Mitbürger zu werden.

https://report24.news/auf-einem-guten-weg-syrer-vergewaltigt-15-jaehrige-und-kommt-mit-bewaehrung-davon/ (https://report24.news/auf-einem-guten-weg-syrer-vergewaltigt-15-jaehrige-und-kommt-mit-bewaehrung-davon/)

Das ist ja auch für den Staat wichtig! Der "Rechtsstaat", auf den die Politik soviel Wert legt, schaut in dem Fall "mal weg"!  --C
Zitat: Damit habe die 15-Jährige von der Bewährungsstrafe mehr als von einem Gefängnisaufenthalt, denn so könne der Täter arbeiten und das Schmerzensgeld zahlen, welches sie sonst nicht bekommen würde, so die Argumentation des Vorsitzenden Michael Hune.
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: goldfinger am 31. März 2023, 08:18:00
Karlsruhe erklärt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nach Scharia-Recht für grundrechtswidrig

Ein großer Schritt für die Scharia und ein gewaltiger Rückschritt für Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schützt Kinderehen – denn es fordert, dass diese nach Erreichen der Volljährigkeit als wirksame Ehe in Deutschland fortgeführt werden können. Das geltende deutsche Gesetz, das Kinderehen verbietet, schränkt nach Ansicht des Gerichts die Grundrechte ein. Die Grund- und Menschenrechte der nach Scharia-Recht zwangsverheirateten Mädchen scheinen hier irrelevant zu sein.

https://report24.news/karlsruhe-erklaert-gesetz-zur-bekaempfung-von-kinderehen-nach-scharia-recht-fuer-grundrechtswidrig/ (https://report24.news/karlsruhe-erklaert-gesetz-zur-bekaempfung-von-kinderehen-nach-scharia-recht-fuer-grundrechtswidrig/)
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 31. März 2023, 17:38:29
Karlsruhe erklärt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nach Scharia-Recht für grundrechtswidrig

Ein großer Schritt für die Scharia und ein gewaltiger Rückschritt für Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schützt Kinderehen – denn es fordert, dass diese nach Erreichen der Volljährigkeit als wirksame Ehe in Deutschland fortgeführt werden können. Das geltende deutsche Gesetz, das Kinderehen verbietet, schränkt nach Ansicht des Gerichts die Grundrechte ein. Die Grund- und Menschenrechte der nach Scharia-Recht zwangsverheirateten Mädchen scheinen hier irrelevant zu sein.

https://report24.news/karlsruhe-erklaert-gesetz-zur-bekaempfung-von-kinderehen-nach-scharia-recht-fuer-grundrechtswidrig/ (https://report24.news/karlsruhe-erklaert-gesetz-zur-bekaempfung-von-kinderehen-nach-scharia-recht-fuer-grundrechtswidrig/)

Die Einschätzung von "report24" ist nicht ganz richtig! https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-kinderehe-101.html
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 13. August 2023, 20:00:48


AfD-Sportschütze klagt erfolgreich
 
Dieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz
#

Hier gehts ab  ;)

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/verfassungsschutz-urteil/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 23. August 2023, 16:59:22


Einbruch im Grünen Gewölbe
 
Der Staat läßt sich vom Remmo-Clan über den Tisch ziehen

Der Juwelen-Raub im Grünen Gewölbe hat einen Schaden von 89 Millionen Euro angerichtet. Jetzt kommt heraus: Dresden muß zusätzlich Millionen für die Remmo-Anwälte zahlen. Der Gerichts-Deal ist ein Eigentor.
  {:}

"DRESDEN. Im Prozeß um die geraubten Kronjuwelen August des Starken aus dem Grünen Gewölbe in Dresden sind die angeklagten Mitglieder des Remmo-Clans als klarer Sieger hervorgegangen. Der Deal mit den Kriminellen erweist sich als Rohrkrepierer.
Die sächsische Landeshauptstadt bleibt wohl nicht nur auf dem Schaden von insgesamt 89,9 Millionen Euro sitzen. Sie muß auch die zwölf Pflichtverteidiger, die das Gericht den sechs Beschuldigten an die Seite stellte, bezahlen. Allein dafür werden nach Auskunft der Justiz, über die die Bild-Zeitung berichtet, 705.000 Euro fällig."

..und es geht noch krass weiter, schaust Du hier:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/remmo-deal-eigentor/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Lung Tom am 19. Dezember 2023, 21:11:08
Hätte noch was zum Remmo-Clan einstellen können, wurde noch viel schlimmer - naja, der Steuerzahler = Kartoffel richtet alles.  {/ {/


"Migrantengewalt

BGH bestätigt Urteil gegen Illerkirchberg-Mörder


Das Urteil gegen den Eritreer, der in Illerkirchberg ein 14jähriges Mädchen mit 19 Messerstichen ermordete und ein weiteres schwer verletzte, hat Bestand. Der Bundesgerichtshof erkennt keine Rechtsfehler.


KARLSRUHE. Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht Ulm wegen der Tötung der 14 Jahre alten Ece S. und der versuchten Tötung ihrer 13 Jahre alten Mitschülerin in Illerkirchberg bestätigt.

Der Eritreer hatte Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Doch eine Überprüfung habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, wie der BGH jetzt mitteilte. Das Urteil der Vorinstanz vom 4. Juli – lebenslänglich und besondere Schwere der Schuld – ist somit rechtskräftig.

20 Messerstiche in Illerkirchberg

Der Asylbewerber hatte die beiden Mädchen am Morgen des 5. Dezember 2022 auf deren Schulweg von hinten mit einem Küchenmesser angegriffen. Er versetzte zunächst der 13jährigen Schülerin einen Stich in den Brustkorb und tötete danach deren 14 Jahre alte Freundin, Ece S., mit mindestens 19 Messerstichen. Der zuerst angegriffenen Schülerin gelang die Flucht.

Laut Gericht hatte sich der bei der Tat 27 Jahre alte Angeklagte zur Tötung „in der irrigen Annahme“ entschlossen, die Schülerinnen hätten dessen Küchenmesser gesehen, als sie in Illerkirchberg an ihm vorbeiliefen. Der Migrant sei davon ausgegangen, die Kinder würden nun die Polizei verständigen.

Denn er befand sich, so der BGH, „gerade auf dem Weg zum Landratsamt, um dort den für ihn zuständigen Sachbearbeiter und weitere Mitarbeiter zu töten, weil diese ihm die Ausstellung eines Reisepasses verweigert und ihn an die Botschaft seines Heimatlandes verwiesen hatten“." (fh)

Quelle:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/bgh-bestaetigt-urteil-gegen-illerkirchberg-moerder/
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 16. Januar 2024, 16:49:31


Die Industriellen Werke Basel sträubten sich gegen die Barzahlung eines Kunden.
Das Verwaltungsgericht gab dem Mann aber recht.  {*

https://www.20min.ch/story/basel-stadt-versorger-wollte-mann-strom-abstellen-weil-er-bar-zahlen-wollte-103017863

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 21. Februar 2024, 15:55:42


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Diskriminierung.
Auslöser ist eine Polizeikontrolle eines Schweizers mit kenianischen Wurzeln am HB.


https://www.20min.ch/story/fall-wa-baile-egmr-verurteilt-die-schweiz-wegen-racial-profiling-103046854

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 22. Februar 2024, 11:34:48


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Diskriminierung.
Auslöser ist eine Polizeikontrolle eines Schweizers mit kenianischen Wurzeln am HB.


https://www.20min.ch/story/fall-wa-baile-egmr-verurteilt-die-schweiz-wegen-racial-profiling-103046854

Hat das irgendwelche Folgen? NEIN!
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 22. Februar 2024, 16:34:50


Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben Schweizer Behörden Igor L. nicht ordnungsgemäss untergebracht.


https://www.20min.ch/story/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-gibt-schlaeger-von-schuepfen-recht-103047838


Ich denke, irgendwann hat es Folgen, für uns Schlechte.

 
Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 10. April 2024, 05:15:25


Die Verurteilung der Schweiz im Fall der Klimaseniorinnen ist stossend, doch der Entscheid hat für die Schweiz nur wenige konkrete Folgen.
Der Jubel von Links-Grün ändert daran nichts.


https://www.nzz.ch/meinung/absurdes-urteil-gegen-die-schweiz-strassburg-betreibt-klima-politik-von-der-richterbank-herab-ld.1825599

 {[ {[

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Raburi am 18. April 2024, 08:30:33


Weil ein Aargauer Kantonsschullehrer öffentlich die Corona-Massnahmen kritisierte, wurde ihm gekündigt.
Das war rechtens, urteilt nun das Bundesgericht.


https://www.20min.ch/story/kanton-aargau-massnahmenkritischer-lehrers-scheitert-vor-bundesgericht-103086658


Ein Leserkommentar.  {* {*


Zitat
Nun ja, an der Schule meiner Tochter wurde Werbung für die Impfung gemacht. Vor der Schule stand der Impfbus.
Dem sage ich alles andere als neutral. Freie Meinung, dann sollte es auch gelten wenn einer anderer Meinung ist.

Titel: Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
Beitrag von: Helli am 18. April 2024, 14:43:03


Weil ein Aargauer Kantonsschullehrer öffentlich die Corona-Massnahmen kritisierte, wurde ihm gekündigt.
Das war rechtens, urteilt nun das Bundesgericht.


https://www.20min.ch/story/kanton-aargau-massnahmenkritischer-lehrers-scheitert-vor-bundesgericht-103086658


Ein Leserkommentar.  {* {*


Zitat
Nun ja, an der Schule meiner Tochter wurde Werbung für die Impfung gemacht. Vor der Schule stand der Impfbus.
Dem sage ich alles andere als neutral. Freie Meinung, dann sollte es auch gelten wenn einer anderer Meinung ist.


Ich bin im Schweizer Recht nicht bewandert; aber könnte es sein, dass er als Lehrer (im Dienst) das Neutralitätsgebot verletzt hat? In Deutschland gehört das ja zur Normalität (im Kampf gegen räääächts), aber vielleicht ist die Schweiz da konsequenter!