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Autor Thema: Neuregelung beim Visarun?  (Gelesen 34483 mal)

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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #135 am: 28. August 2014, 13:19:15 »

ein ordentliches Visa besorgen!

Ein Jahresvisum ist schon "ordentlich"!

Nur das der eine alle 90 Tage zur IMMI muß, + der andere muß alle 90 Tage den Visarun ins Ausland machen.

Die Logik die sich dahinter verbirgt können wir nicht verstehen, weil wir keine Thais sind!
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Ich lass mir doch nicht erlauben - was mir keiner verbieten kann!

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sabeidi

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #136 am: 28. August 2014, 18:12:35 »

Zitat
Die Logik die sich dahinter verbirgt können wir nicht verstehen, weil wir keine Thais sind!

was ist denn hier auch schon Logisch.??? nämlich nix. C--
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arthurschmidt2000

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #137 am: 28. August 2014, 18:39:29 »

Ja, welch ein Segen, wenn man es wieder mit Behoerden in Deutschland zu tun bekommt!
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

sabeidi

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #138 am: 29. August 2014, 11:55:43 »

Zitat
Ja, welch ein Segen, wenn man es wieder mit Behoerden in Deutschland zu tun bekommt!

leider auch dort kein Segen, aber man weis wenigstens was man zu erwarten hat. Das ist der kleine Unterschied zu hier. C--
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Tommi

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #139 am: 29. August 2014, 12:13:15 »

Zitat
Ja, welch ein Segen, wenn man es wieder mit Behoerden in Deutschland zu tun bekommt!

leider auch dort kein Segen, aber man weis wenigstens was man zu erwarten hat. Das ist der kleine Unterschied zu hier. C--

Wieso, warst du als Ausländer in Deutschland unterwegs?  ;)
Ich könnte mir vorstellen, dass das kaum weniger schwierig
mit den "behördlichen Erwartungen" sein wird.
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tom_bkk

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #140 am: 29. August 2014, 12:17:57 »

@Suksabei, uwelong
Antwort kommt heute abend ...

Bzgl.Deutsche Behoerden. Die sind auch so ... siehe u.a. die Fred's bzgl. Besuchervisa und Deutsche Botschaft.
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Tommi

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #141 am: 29. August 2014, 12:39:12 »

Bzgl.Deutsche Behoerden. Die sind auch so ... siehe u.a. die Fred's bzgl. Besuchervisa und Deutsche Botschaft.

Eben, das denke ich auch!
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tom_bkk

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #142 am: 30. August 2014, 00:44:37 »

@uwe

Zitat
Nur das der eine alle 90 Tage zur IMMI muß, + der andere muß alle 90 Tage den Visarun ins Ausland machen.

Das ist keineswegs eine Schuld der Thai Behoerden, sondern eine weitere Grauzone bzw. ein noch erlaubtes Schlupfloch ... normalerweise geht man innerhalb 90 Tage der Einreise zur Immigration und holt sich die Aufenthaltsgenehmigung fuer ein 1 Jahr ... macht man das nicht, dann ist man entweder zu faul, oder man erfuellt nicht die Bedingungen fuer diese Genehmigung ... sollten die welche den Besuch aus was auch immer welchen Gruenden nicht machen einfach froh sein, das die Thais dieses Schlupfloch noch offen lassen ...

@suksabai
Zitat
Aber hast du schon einmal darüber nachgedacht, wieviele EXPATS mit gültigen Aufenthaltsbewilligungen indirekt davon betroffen sind. Abgesehen von den Betreibern in der Gastronomie auch die Leute, die Farangfood erzeugen. Die werden sich schön bedanken, wenn optimistisch geschätzte 30% Expats (aus der Grauzone) als potenzielle Kundschaft wegbröckeln.

Nein, denn das muss ich auch nicht, denn ich wohne nicht mehr dort. Den Gedanken sollte sich halt jeder Betroffene selber machen ...

Zitat
Übrigens, stimmt der Text unter deinem Avatar noch oder bist du schon ganzjährig im LOS?

Der ist aktuell. Ich war 9 Jahre am Stueck in Thailand und bin 2011 zurueck mit Familie in die Heimat. Ich bereue kein einiges Jahr in TH und auch nicht die Rueckkehr nach DE. Es muss ein jeder selber wissen was in seinem Lebensabschnitt und aufgrund seiner eigenen Situation das richtige ist ... ich behaupte fuer meinen Teil die jeweils richtige Entscheidung getroffen zu haben, und das ist das wichtigste!





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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #143 am: 30. August 2014, 09:13:29 »

ein noch erlaubtes Schlupfloch

Tom,

es gibt doch auf jeder Botschaft (Konsulat) ein ganz offizielles Jahresvisum (verschiedener Art).
d. h. ich darf mich 1 Jahr in Thailand aufhalten! (mit Trick 17 auch 3 Monate länger!)

Das ist doch kein Schlupfloch!

Warum um Gottes (Buddhas) Willen schickt man dann die Leute alle 90 Tage ins Ausland?

Sorry, für mich ist das völlig unlogisch! + wenn es denn nun mal so ist, würde dann nicht (genau wie bei der Verlängerung) der Gang zur IMMI reichen?

So ein Jahresvisum ist doch für viele, die nicht ständig in Thailand leben, absolut in Ordnung! Warum sollten die dann 400/800 Tsd. Baht auf die Bank legen? Das Jahresvisum (wenn verheiratet mit Thai) bekommt man schließlich ohne Finanznachweis!



Ich habe das übrigens auch jahrelang so gemacht, weil ich jedes Jahr für 3 Monate in Deutschland war. Warum sollte ich mich denn diesem doch lästigen prozedere einer Jahresverlängerung unterziehen, wenn ich das ganze innerhalb 3 Tagen mit einem eingeschriebenen Brief ans Konsulat erledigen konnte?

PS: Gibt es so was eigentlich auch in anderen Ländern, wo man mit einem Jahresvisum immer ausreisen muß?
« Letzte Änderung: 30. August 2014, 09:25:42 von uwelong »
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shaishai

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #144 am: 30. August 2014, 10:14:48 »

....
Das Jahresvisum (wenn verheiratet mit Thai) bekommt man schließlich ohne Finanznachweis![/color]
....


wie meinst du das?
verheiratet heisst 400k nachweisen, oder nicht?


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dart

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #145 am: 30. August 2014, 10:20:39 »

2. Non-Immigrant-Visum

 

"O": Visum für sonstige Zwecke

NON-IMMIGRANT-O VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise)

NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise,  Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise)

Rentner:

Vollständig ausgefüllter Visaantrag (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/ genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort)
Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
1 Passbild
Kopie der Flugbestätigung
Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1200,- Euro
falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 4.000,- Euro (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
Visagebühr
 

Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:

Vollständig ausgefüllter Visaantrag (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/ genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort)
Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
1 Passbild
Kopie der Flugbestätigung
Kopie der Heiratsurkunde
Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin
Visagebühr
 


http://www.thaiembassy.de/de/visa
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shaishai

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #146 am: 30. August 2014, 10:27:59 »

verstehe ich gerade nicht so richtig.

heisst das, dass ich zwar keine geldmittel nachweisen muss, aber dafür alle 90 tage einen visa run machen muss?
also aus thailand raus, umdrehen, wieder rein?

aber wenn ich keine lust darauf habe und mich lieber alle 90 tage bei der immi melde, dann ist es ein anderes visa, bei dem ich die 400k nachweisen muss?


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arthurschmidt2000

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #147 am: 30. August 2014, 10:36:05 »

Das sollte man auch kennen:

 "LONGSTAY": Jahresvisum ausschließlich für Rentner

NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich

Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während des Aufenthaltes geplant, so muss man sich vor Ausreise beim Immigrationsbüro melden um ein Re-Entry-Permit zu beantragen, sodass eine Wiedereinreise möglich ist.


•   3 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro      (65.000,- Baht)
•   falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht)
(Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate)

Weiteres, siehe hier: http://www.thaiembassy.de/de/visa

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dart

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #148 am: 30. August 2014, 10:37:44 »

Das eine ist das Non-O für Rentner (da muss man nicht zwingend verheiratet sein)
Einmalige Einreise, alle 90 Tage Meldung bei der Immi. 400/800k Einlage werden erforderlich als Nachweis, wenn du dieses Visa in Thailand bei der Immi verlängern willst.
Falls du nach einem Jahr nach DACH zurückfliegst und das Rentnervisa neu beantragst, brauchst du nur einen Rentenbescheid in ausreichender Höhe

Das andere ist das Non-O für Verheratete, alle 90 Tage Ausreise, s.g. Visarun z.B. nach Mae Sai/Tachilek. Nach einem Jahr muss das Visa komplett neu an einer Botschaft/Konsulat im Ausland beantragt werden. Eine Verlängerung an der Immi in Thailand ist bislang nicht möglich, daher wird auch keine Einlage an der Bank benötigt.
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shaishai

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #149 am: 30. August 2014, 10:41:06 »

hm, bin grad verwirrt.

seit wann gilt das?

ich hatte wohl beim letzten antrag 800k, nicht nur 400k auf dem konto.

aber ich bin kein rentner  ???

was hab ich dann für ein visa?  ???

nicht die offizielle bezeichnung, aber dieses sogenannte family-visa. was ist das?

edit: auf dieser website sind wohl nur die visa aufgeführt, die man in der deutschen botschaft kriegt von deutschland aus.

mein visum kann man ja gar nicht in deutschland machen.

ich musste ja zigmal nach der heirat nach bangkok, bis alle papiere da waren, um die glücklich zu machen.

ist dieses sogenannte family visum evtl auf der website nicht aufgeführt, weil man es nicht vom ausland aus machen kann?


mfg
« Letzte Änderung: 30. August 2014, 10:47:32 von shaishai »
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