Also bitte, einmal die Kirche im Dorf und insbesondere die bes. Gürtellinie aussen vor lassen .:
Ich bleibe dabei – das dieser Text .:
,,, Die Botschaft weist darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Eheschließung mit anschließender Wohnsitznahme in Deutschland mit einem Schengen-visum nicht zulässig ist und ggf. mit Ausweisung gerechnet werden muss ,,,
in seiner Rechtsauslegung ( allerdings nur was die Wohnsitznahme betrifft ) zwar im Ansatz korrekt, habe ich ja auch nie bezweifelt .: dennoch aber unterschwellig suggeriert, das generell eine Heirat in der BRD ohne den Segen der Deutschen Botschaft, insbesondere aber ohne die Absolution der Ausländerämter nicht zulässig und vor allem ( nicht machbar ).
Schlimm genug, das selbst RA - Kanzleien ( sogar Blümlein ) diesen Text annähernd 1 : 1 auf ihren Homepages übernehmen oder gar rechtswidrig noch weitergehend resp. separat kommunizieren , das eine Eheschliessung in der BRD zwischen einem Deutschen Souverän und einer Ausländerin – XY – nur wenn .:
,,, kann das für die Heirat in Deutschland erforderliche Visum (Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung) bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragt ,,,
Nochmals .: es bedarf explizit keine Aufenthaltserlaubnis ( Visum ) zum Zwecke einer Heirat vor den Standesämtern der BRD wenn .:
Wurde die Eheschließung beim Standesamt in Deutschland angemeldet (haben dort also die legalisierten thailändischen Originaldokumente, beglaubigten Übersetzungen und die erforderlichen Formulare/Vollmachten sowie eine beglaubigte Kopie des Reisepasses vorgelegen), erhalten Sie – nach erfolgter Prüfung durch das Oberlandesgericht/Kammergericht - vom Standesamt einen Nachweis darüber, die sog. Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus welcher ein Termin für die Hochzeit und die Tatsache, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, hervorgehen müssen.
Die obig gen. Vorgänge können im Vorfeld abgewickelt werden – und sodann kann auch mit einem ( nur ) Schengenvisum / Tourist - in der BRD Geheiratet werden.
Der zugegeben noch einfacherer Weg wäre eine Heirat in Thailand. So hernach der Wunsch zum Lebensmittelpunkt in der BRD reifen sollte – Ehegattennachzug - so wären hier die Ausländerbehörden zwar immer noch proforma mit involviert – so aber gegenüber der Angetrauten keine rechtlichen Bedenken ( z. B. nachgewiesene Straftaten ) zu eruieren, kann gem. d. Deutschen Grundgesetz ( Ehe u. Familie ) der dann Ehegattennachzug nicht verweigert werden.
Rein informativ noch – Deutsch 1 – Sprachnachweis .:
Die EU-Kommission hat gegen den Sprachtest vor der Einreise allerdings grundsätzliche Bedenken und deshalb im Mai 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Sie sieht die europäische Richtlinie über Familienzusammenführung verletzt, wenn der Sprachtest zur Voraussetzung für ein Familienleben in Deutschland wird. 2011 zogen bereits die Niederlande, später auch Österreich ähnliche Vorschriften zurück, nachdem ein Brüsseler Gutachten einer Afghanin Recht gegeben hatte, der der Umzug zu ihrer niederländischen Familie verweigert worden war, weil sie noch kein Niederländisch konnte.
https://www.tagesspiegel.de/politik/eugh-urteil-deutschtest-fuer-tuerken-gekippt-was-sind-die-folgen/10183042.html