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Autor Thema: Testament in Thailand  (Gelesen 4026 mal)

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riklak

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Re: Testament in Thailand
« Antwort #15 am: 16. November 2019, 08:57:33 »

Ein Testament auf  Gegenseitigkeit,auch "Berliner Testament" genannt,gibt es in Thailand so nicht!!

Hier 

Während das deutsche Gesetz das gemeinschaftliche Testament ausdrücklich für zulässig erklärt, fehlt eine entsprechende Regelung im thailändischen Recht.

Auch die rechtlichen oder tatsächlichen Grundlagen eines Berliner Testaments liegen in Thailand nicht vor: Weder hat das thailändische Recht einen Pflichtteilsanspruch, noch bestehen in der Praxis annähernd gleiche Vermögensverhältnisse zwischen Thai und Ausländer. Die für deutsche Patchworkfamilien gewünschten steuerlichen Folgen stellen sich in Thailand ebenfalls ganz anders dar.

Im Rahmen des gemeinsamen Testaments stellen sich die Fragen der einseitigen Aufhebbarkeit, Auswirkungen einer Scheidung, eines Scheidungsantrags, sowie begrenzten Abänderungsmöglichkeit nach dem Ableben eines Partners. Es sind eine Vielzahl von Problemen zu klären und zu regeln, die es ohne ein Bangkoker Testament nicht geben würde. Deshalb spricht vieles dagegen, sich mit dieser Gestaltungsform unnötig zu belasten.

Testamentsschwindel ist in Thailand weit verbreitet. Dem Ausländer werden Falschinformationen zu Rechtslage, Verfahrensweisen und Handlungsmöglichkeiten vorgespiegelt, um ihn in ein zunächst billiges aber nachteiliges Testament hineinzutricksen. 

Gruß
riklak


Edit: Farbe Rot auf Blau gestellt  --> Rot ist der Administration vorbehalten
« Letzte Änderung: 16. November 2019, 11:30:24 von Bruno99 »
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crazygreg44

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Re: Testament in Thailand
« Antwort #16 am: 16. November 2019, 18:32:34 »

ich habe diesen Text vor langer Zeit abgespeichert und mir damals die Formblätter für 25 US Dollar gekauft. Dann habe ich mittels des bearbeitbaren Templates ein auf uns (Freundin und ich, nicht verheiratet) zutreffendes Testament aufgesetzt. Mit den 2 Zeugen und dem Begünstigten aufs Amphur und dort stempeln lassen.

Leider gibt es das "Last Will and Testament" nur auf Englisch und Thai

Diese Form des persönlichen Testaments ist formaljuristisch in Thailand absolut gültig!

Man könnte theoretisch einen Schritt weiter gehen und das Testament in Deutsch und Thai aufsetzen, es wird nur ein guter Übersetzer vom Englischen ins Deutsche benötigt oder man macht es selbst. Hautptsache,  der thailändische Text ist schlüssig . . . . . ich habe online Übersetzer für meine eigenen Formulierungen und Sätze vom Englischen ins Thai eingesetzt und das Ganze zuerst von meiner Freundin und danach von einem Thai Anwalt für ein kleines Salär prüfen lassen, hat alles gepasst

https://www.samuiforsale.com/family-law/forms-of-wills-under-thai-law.html

 . . eigentlich ist die Einleitung schon Information genug:  it must be in one of the forms as prescribed in chapter II of the Civil and Commercial Code sections 1655 to 1672

es muss in einer der Formen vorliegen, wie sie in Kapitel II der Abschnitte 1655 bis 1672 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs vorgeschrieben sind.
« Letzte Änderung: 16. November 2019, 18:48:28 von crazygreg44 »
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