Ein Testament auf Gegenseitigkeit,auch "Berliner Testament" genannt,gibt es in Thailand so nicht!!
Hier
Während das deutsche Gesetz das gemeinschaftliche Testament ausdrücklich für zulässig erklärt, fehlt eine entsprechende Regelung im thailändischen Recht.
Auch die rechtlichen oder tatsächlichen Grundlagen eines Berliner Testaments liegen in Thailand nicht vor: Weder hat das thailändische Recht einen Pflichtteilsanspruch, noch bestehen in der Praxis annähernd gleiche Vermögensverhältnisse zwischen Thai und Ausländer. Die für deutsche Patchworkfamilien gewünschten steuerlichen Folgen stellen sich in Thailand ebenfalls ganz anders dar.
Im Rahmen des gemeinsamen Testaments stellen sich die Fragen der einseitigen Aufhebbarkeit, Auswirkungen einer Scheidung, eines Scheidungsantrags, sowie begrenzten Abänderungsmöglichkeit nach dem Ableben eines Partners. Es sind eine Vielzahl von Problemen zu klären und zu regeln, die es ohne ein Bangkoker Testament nicht geben würde. Deshalb spricht vieles dagegen, sich mit dieser Gestaltungsform unnötig zu belasten.
Testamentsschwindel ist in Thailand weit verbreitet. Dem Ausländer werden Falschinformationen zu Rechtslage, Verfahrensweisen und Handlungsmöglichkeiten vorgespiegelt, um ihn in ein zunächst billiges aber nachteiliges Testament hineinzutricksen.
Gruß
riklak
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