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Autor Thema: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.  (Gelesen 79411 mal)

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tom_bkk

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #105 am: 17. November 2017, 23:43:43 »

Ne lass gut sein, es war ja scheinbar schnell geklärt.
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #106 am: 18. November 2017, 02:59:29 »

OK !
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tom_bkk

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #107 am: 22. November 2017, 19:07:11 »

Zitat
Über mehrjährige Visa muss dann noch ein höherer Angesteller der Botschaft entscheiden, aber ihr wurde gesagt, das es das normalerweise nicht gibt ... ich poste das sobald ich ein Update habe.

Die haben ihr jetzt 2 Jahre gegeben (wobei ein Aufenthalt kürzer sein muss als 90 Tage), immerhin. Das gibt einen halben Bonuspunkt  ;}

EDIT: Das sieht dann so aus
« Letzte Änderung: 22. November 2017, 19:41:57 von tom_bkk »
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namtok

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #108 am: 17. März 2018, 03:35:08 »

Die neugestaltete Website der deutschen Botschaft ist nun online:

Peter Pruegel Vor 7 Stunden

Just launched our newly designed and more user-friendly  website of the #GermanEmbassy #Bangkok. Take a minute & explore!


https://bangkok.diplo.de/th-de
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #109 am: 17. März 2018, 08:20:44 »

Absoluter Schrott diese Seite. Welcher Webdesigner war hier wohl am Werk {[

Und auch das hier wieder .:

Die Botschaft weist darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Eheschließung mit anschließender Wohnsitznahme in Deutschland mit einem Schengen-visum nicht zulässig ist und ggf. mit Ausweisung gerechnet werden muss.

Das sind nur wiederum Halbwahrheitein und bewusst so verklauselt - ,,, na ja.

Selbstverständlich ist eine Eheschliessung in der BRD auch ohne den Segen der Botschaft und oder eines Ausländeramtes erlaubt.

Das mit der Wohnsitznahme steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Helli

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Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #110 am: 17. März 2018, 17:07:09 »

Die Botschaft weist darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Eheschließung mit anschließender Wohnsitznahme in Deutschland mit einem Schengen-visum nicht zulässig ist und ggf. mit Ausweisung gerechnet werden muss.
Das sind nur wiederum Halbwahrheitein und bewusst so verklauselt - ,,, na ja.
Selbstverständlich ist eine Eheschliessung in der BRD auch ohne den Segen der Botschaft und oder eines Ausländeramtes erlaubt.
Das mit der Wohnsitznahme steht auf einem ganz anderen Blatt.
Was ist den an dem Hinweis der Botschaft (wohl aufgrund des von der BLÖD medial aufgebauschten Falles des arroganten Arztes in BW) falsch? Dieser Hinweis richtet sich vielleicht explizit an BLÖD-Leser und ist keineswegs eine "Halbwahrheit"! Gehörst Du dazu, weil Du Dich darüber aufregst?
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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #111 am: 17. März 2018, 17:21:28 »

Und vor allen Dingen: was ist daran "verklauselt". Dass die Thai das nicht versteht, ist okay, aber als Deutscher sollte man erwarten können, dass das andere Deutsche völligst verstehen.
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #112 am: 17. März 2018, 19:27:21 »

Also bitte, einmal die Kirche im Dorf und insbesondere die bes. Gürtellinie aussen vor lassen .:

Ich bleibe dabei – das dieser Text .:

,,, Die Botschaft weist darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Eheschließung mit anschließender Wohnsitznahme in Deutschland mit einem Schengen-visum nicht zulässig ist und ggf. mit Ausweisung gerechnet werden muss ,,,
 
in seiner Rechtsauslegung ( allerdings nur was die Wohnsitznahme betrifft ) zwar im Ansatz korrekt, habe ich ja auch nie bezweifelt .: dennoch aber unterschwellig suggeriert, das generell eine Heirat in der BRD ohne den Segen der Deutschen Botschaft, insbesondere aber ohne die Absolution der Ausländerämter nicht zulässig und vor allem ( nicht machbar ).

Schlimm genug, das selbst RA - Kanzleien ( sogar Blümlein ) diesen Text annähernd 1 : 1 auf ihren Homepages übernehmen oder gar rechtswidrig noch weitergehend resp. separat  kommunizieren , das eine Eheschliessung in der BRD zwischen einem Deutschen Souverän und einer Ausländerin – XY – nur wenn .: 

,,, kann das für die Heirat in Deutschland erforderliche Visum (Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung) bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragt ,,,

Nochmals .: es bedarf explizit keine Aufenthaltserlaubnis ( Visum ) zum Zwecke einer Heirat vor den Standesämtern der BRD wenn .:

Wurde die Eheschließung beim Standesamt in Deutschland angemeldet (haben dort also die legalisierten thailändischen Originaldokumente, beglaubigten Übersetzungen und die erforderlichen Formulare/Vollmachten sowie eine beglaubigte Kopie des Reisepasses vorgelegen), erhalten Sie – nach erfolgter Prüfung durch das Oberlandesgericht/Kammergericht - vom Standesamt einen Nachweis darüber, die sog. Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus welcher ein Termin für die Hochzeit und die Tatsache, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, hervorgehen müssen.

Die obig gen. Vorgänge können im Vorfeld abgewickelt werden – und sodann kann auch mit einem ( nur ) Schengenvisum / Tourist - in der BRD Geheiratet werden.

Der zugegeben noch einfacherer Weg wäre eine Heirat in Thailand. So hernach der Wunsch zum Lebensmittelpunkt in der BRD reifen sollte – Ehegattennachzug  - so wären hier die Ausländerbehörden zwar immer noch proforma mit involviert – so aber gegenüber der Angetrauten keine rechtlichen Bedenken ( z. B. nachgewiesene Straftaten ) zu eruieren, kann gem. d. Deutschen Grundgesetz ( Ehe u. Familie ) der dann Ehegattennachzug nicht verweigert werden.

Rein informativ noch – Deutsch 1 – Sprachnachweis .:

Die EU-Kommission hat gegen den Sprachtest vor der Einreise allerdings grundsätzliche Bedenken und deshalb im Mai 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Sie sieht die europäische Richtlinie über Familienzusammenführung verletzt, wenn der Sprachtest zur Voraussetzung für ein Familienleben in Deutschland wird. 2011 zogen bereits die Niederlande, später auch Österreich ähnliche Vorschriften zurück, nachdem ein Brüsseler Gutachten einer Afghanin Recht gegeben hatte, der der Umzug zu ihrer niederländischen Familie verweigert worden war, weil sie noch kein Niederländisch konnte.

https://www.tagesspiegel.de/politik/eugh-urteil-deutschtest-fuer-tuerken-gekippt-was-sind-die-folgen/10183042.html
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Helli

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Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #113 am: 17. März 2018, 19:56:48 »

Also bitte, einmal die Kirche im Dorf und insbesondere die bes. Gürtellinie aussen vor lassen .:
Ich bleibe dabei – das dieser Text .: (....)
Viel heiße Luft, mein Lieber! {{
Auch ich bleibe dabei: der Hinweis, so wie er von der Botschaft publiziert wird, ist korrekt, gesetzeskonform und vielleicht sogar hilfreich! Es ist Dir alleine überlassen, etwas "zwischen den Zeilen" zu lesen (was allerdings nur Du selbst verstehen wirst).
Der Hinweis gibt keine Deutung her, was das Heiraten in DE alleine angeht! Sondert es wird informiert, dass die Heirat ohne entsprechendes Visum Probleme wegen der Aufenthaltserlaubnis nach sich zieht. Nicht mehr und nicht weniger!
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Non2011

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #114 am: 17. März 2018, 20:52:41 »

Na ja, mag ja sein es ist Auslegungssache / wie man(n) diesen Text interpretiert. Jedoch zum x- ten Male, sog. Unbedarfte suggeriert dieser Text unterschwellig, das generell keine Heirat ohne ( Botschaft etc. ) in der BRD machbar.

 ,,, Die Botschaft weist darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Eheschließung mit anschließender Wohnsitznahme in Deutschland mit einem Schengen-visum nicht zulässig ist und ggf. mit Ausweisung gerechnet werden muss ,,,

Die Botschaft vermittelt hier explizit nicht, das eine ( nur ) Heirat, völlig unabhängig von einer dann eventuell beabsichtigten Wohnsitznahme.

,,, Die Botschaft weist darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailändischen Staatsangehörigen auch mit einem Schengen – Visum zum Zwecke der Eheschließung mit einem Deutschen rechtlich erlaubt. Eine jedoch sich daran anschliessende  Wohnsitzaufnahme in der BRD nicht zulässig ist und ggf. mit Ausweisung gerechnet werden muss. Für die dann Wohnsitzaufnahme bedarf es einer gesonderten Antrages / Familienzusammenführung / Ehegattennachzug bei der Botschaft ,,,

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namtok

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #115 am: 12. Juli 2018, 18:25:55 »

Es gibt wohl in Kürze einene neuen dt. Botschafter


PeterPruegel 3 Min.

Very cordial exchange on past, present and future #Thai-#German relations on the occasion of my farewell visit to H.E. General #PremTinsulanonda, President of the #PrivyCouncil of #Thailand.

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Don Patthana

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #116 am: 12. Juli 2018, 18:56:34 »

Es gibt wohl in Kürze einene neuen dt. Botschafter


PeterPruegel 3 Min.

Very cordial exchange on past, present and future #Thai-#German relations on the occasion of my farewell visit to H.E. General #PremTinsulanonda, President of the #PrivyCouncil of #Thailand.




zu viele, nicht zusammengehörige Fragmente
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namtok

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #117 am: 25. September 2018, 19:48:46 »

Es gibt wohl in Kürze einene neuen dt. Botschafter

Die "Kürze" zieht sich, der alte Botschafter ist schon Anfang August abgereist und seit Monatsbeginn auf seinem neuen Posten in Afghanistan (diese "herausfordernde neue Aufgabe" würde ich eher als "Abschiebung" denn als Beförderung betrachten... )  {--
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micha3012

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #118 am: 26. September 2018, 07:16:21 »

Ich war am letzten Freitag in der Deutschen Botschaft zur Passstelle.
Mit Termin lief das sehr gut.
Fotos für neuen Pass werden gleich in der Wartehalle gemacht und auch noch schnell ein paar Kopien,alles da.
Also,wirklich guter Service und kompetente Beratung für mich und meine Frau.
Und Parken?Sehr gut im Parkhaus des Gebäude neben der Botschaft. {*
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DAGEGEN,DAFÜR,oder.......!

malakor

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #119 am: 26. September 2018, 07:21:50 »

Am 3. Oktober ist die Deutsche Botschaft wegen des Feiertages geschlossen.
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