amy2511, es steht nix entgegen, die Legalisierung der Heiratspapiere selbst beim hiesigen zuständigen Außenministerium vorzulegen und bei entsprechender Zahlung im Express-Verfahren innerhalb 2-er Tage die fertigen Heiratsunterlagen für das auserwählte Bezirksamt/Standesamt dort unten in Händen zu haben.
Nur frage ich mich, falls Du hier eine rechtsgültige standesamtliche Trauung durchziehen möchtest, diese durch die Botschaft anschließend legalisiert wurde,
eine 2. standesamtliche Eheschließung in D. erforderlich sein soll Da Kuhl2000 schreibt
Du musst nur Deine Deutschen Papiere in Ordnung haben und diese mit nach Thailand nehmen weil diese vom Konsul nach Bangkok geschickt werden müssen zum Außenministerium gestempelt werden,...
solltest Du genau wissen,
welche Heiratsunterlagen ausgerechnet das Bezirksamt (Ampör) sehen möchte, um die Ehe zu registrieren. Hier taucht dann wieder das denkbare Ehefähigkeitszeugnis auf (!), denn der Konsul sendet m. W. keine Unterlagen an das Außenministerium, das liegt - wenn vom Bezirksamt/Ampör gefordert - in Deiner Verantwortung!
Auch scheint mir eine Trauzeugengebühr von 10.000 Baht (meine 2 T-Zeugen, Beamte vom Standesamt Bang-Rak) erhielten einst pro Kopf 100 Baht) ausgesprochen hoch; obwohl Kuhl2000 sprach ja nicht davon, wie sich diese Gebühr (Fahrkosten/Unterkunft pp) zusammensetzte.