Das Urteil gegen die Norwegerin loest Kopfschuetteln aus !
Zu Recht ?
Der Tatort war in den Arabischen Emeriaten.Das Rechtsfundament ist
die Scharia.
Eine erwachsene Person,die seit Jahren dort beruflich taetig ist,sollte die
dortigen Verhaeltnisse und die wichtigsten, sie betreffenden,Gesetze kennen.
Verbot Alkohol zu trinken,als Frau ein Auto zu lenken,ausserehelicher Sexualverkehr zu haben
u.s.w.
Jetzt kommt diese Person zur Polizei und gibt an,betrunken gewesen zu sein und Sexual-
verkehr mit einem Kollegen gehabt zu haben.Ob freiwillig,oder unfreiwillig laesst sich
nicht objektiv feststellen.
Die Polizeit macht das,was das Gesetz vorschreibt.Sie zeigt die Sache an.Der Richter
haelt sich auch an das Gesetz und urteilt.
Was wuerde bei uns geschehen,wenn ein Mann zur Polizei kaeme und anzeigt,dass er
bei einem Bankueberfall,denn er durchgefuehrt hat,vom Wachtmeister,beim Versuch
den Bankraub zu vehindern,verletzt worden ist und diese Koerperverletzung jetzt zur
Anzeige bringen will ?
Das ist nur der Blick von einer anderen Perspektive,heisst nicht,dass ich eine Vergewaltigung
relativieren will oder sie gutheisse.Eine Vergewaltigung bleibt eine Vergewaltigung.
Jock