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Autor Thema: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland  (Gelesen 7132 mal)

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rh

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Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« am: 24. August 2008, 19:19:13 »

Einkommensteuer bei Rentnern in  Deutschland

Neuerdings wird viel darueber geschrieben,dass in Deutschland lebende Rentner nach der ab 2005 geltenden Reform der Besteuerung der Altersbezuege Steuern bezahlen muessen.

Renten sind wie gewisse andere Einkuenfte steuerpflichtig (nur u.U. nicht in voller Hoehe), aber die Frage war und ist,ob aufgrund des zu versteuernden Einkommens tatsaechlich eine Einkommensteuerschuld entsteht.Das haengt vom Alter,vom Familienstand,von der Rentenart und –hoehe,von anderen Einkuenften,von Sonderausgaben,aussergewoehnlichen Belastungen und anderen Faktoren ab.



Ich habe mal 8 verschiedene Rentner-Steuerfaelle fuer das Jahr 2007 durchgerechnet.



Praemissen:


Alle Rentner sind  65 Jahre alt und haben ihren Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Sie beziehen eine Altersrente von der DRV.
Rentenbeginn ist der 1.1.2007,der Besteuerungsanteil betraegt somit 54 %.
Sie haben Sonderausgaben (KV und PflV) in Hoehe von 10,35 % der Rente,wobei aus Vereinfachungsgruenden eine Beitragsbemessungsobergrenze nicht beachtet wurde.
Andere Sonderausgaben fielen nicht an.
Aussergewoehnliche Belastungen lagen nicht vor.

Bei den Faellen 1 – 4 ist der Familienstand ledig,geschieden oder dauernd getrennt lebend,also erfolgt eine Berechnung nach der Grundtabelle.

Bei den Faellen 5 – 8 ist der Familienstand verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend,also wird die Berechnung nach der Splittingtabelle gemacht.
 
Ausser Renteneinnahmen liegen in den Faellen 2,3 und 4 sowie 6,7 und 8 noch Zinseinnahmen vor.

Die Ehefrau, ob Deutsche oder Thai,hat keine eigenen steuerpflichtigen Einkuenfte.

Der Solidaritaetszuschlag von 5,5 % zur Einkommensteuer wird,soweit er ueberhaupt anfaellt,nicht berechnet.


Alle Werte in Euro.



Fall 1

Renteneinnahmen p.a.             17.880
Zinseinnahmen                                 0
zu versteuerndes Einkommen   7.666
Einkommensteuer                             0




Fall 2

Renteneinnahmen p.a.             17.880
Zinseinnahmen                             800
zu versteuerndes Einkommen   7.666
Einkommensteuer                             0   


Fall 3

Renteneinnahmen p.a.               24.000
Zinseinnahmen                               800
zu versteuerndes Einkommen    10.338
Einkommensteuer                           464 


Fall 4

Renteneinnahmen p.a.               24.000
Zinseinnahmen                            5.000
zu versteuerndes Einkommen    12.924
Einkommensteuer                        1.033




Fall 5

Renteneinnahmen                      35.520
Zinseinnahmen                                   0
zu versteuerndes Einkommen    15.329
Einkommensteuer                               0


Fall 6

Renteneinnahmen                      35.520
Zinseinnahmen                            1.600
zu versteuerndes Einkommen    15.329
Einkommensteuer                               0


Fall 7

Renteneinnahmen                      35.520
Zinseinnahmen                            5.000
zu versteuerndes Einkommen   17.422
Einkommensteuer                          332



Fall 8

Renteneinnahmen                      35.520
Zinseinnahmen                          10.000
zu versteuerndes Einkommen    21.903
Einkommensteuer                        1.176




Muessen Rentner in Deutschland wirklich wegen zu hoher Einkommensteuer verarmen ? das fragt

rh








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crazythaiteeak

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Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #1 am: 24. August 2008, 19:36:34 »

@ rh

  frage doch mal diejenigen die D aufgebaut haben  ihr leben lang geschuftet haben    früher nicht viel verdienten    was glaubst du wie es da so manchem geht

 glück haben diejenigen die etwas auf die seite sparen konnten aber das hält auch nicht ewig   und DER D Staat ist gierig  egal wie ER braucht GELD  und wenn

 "DU" von deinem bisschen ersparten abzwaggen must weil die Kranken/und oder sonst eine Kasse pleite ist.

  nur diese Leute findest DU hier nicht.     

 mfg Andy
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rh

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Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #2 am: 24. August 2008, 19:54:25 »

Ich kenne den gierigen Staat und die gierigen KK / Aerzte, schliesslich habe ich 63 Jahre in Deutschland gelebt.
Aber ich kenne auch Rentner / Pensionaere,die wissen nicht,wie sie ihre hohen monatlichen Bezuege unter die Leute bringen sollen.
Und ich kenne Rentner,die wirklich knappsen muessen.
Was Du aber bedenken musst,ich sprach von der Steuer,nicht von gierigen Krankenkassen und auch nicht von hohen Mieten. Du solltest das differenzierter sehen.
rh
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crazythaiteeak

  • Gast
Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #3 am: 24. August 2008, 20:00:12 »

@ rh

   ich habe hier im TIP auch schon über den gierigen Staat geschimpft      nur es bringt mir leider auch nichts   muß trotzdem weiterarbeiten und steuern zahlen

  und dann kann ich sogar noch froh sein das ich einen einigermassen sichern Job habe   D= --C --C --C --C --C

  aber da muß ich durch  :'(

  mfg Andy
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john

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Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #4 am: 24. August 2008, 20:42:19 »

Muessen Rentner in Deutschland wirklich wegen zu hoher Einkommensteuer verarmen ?

Um die Frage direkt zu beantworten, meiner Meinung nach ein klares NEIN. Man darf hier nicht vergessen das die Gesetzesaenderung  der Rentenversteuerung durch den Bundesgerichtshof ausgesprochen wurde. Die Beispiele zeigen ganz klar das Renten im unteren bis mittleren Bereich unter Ausnutzung aller Freibetraege  nach wie vor steuerfrei sind.

@crazythaiteeak
Das Gestoehne ueber die Krankenkassen kann ich nicht verstehen, mal in TH versuchen eine Krankenversicherung zu finden die fuer den Beitrag der Gesetzlichen dieselbe Leistung erbringt.   

John
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crazythaiteeak

  • Gast
Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #5 am: 24. August 2008, 21:01:04 »

@ John

    da kann ich allerdings nicht helfen, sorry.



   mfg Andy
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tango

  • Gast
Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #6 am: 25. August 2008, 08:15:07 »

@rh
Bei deinem Zahlenspiegel möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Kapitalertragssteuer, die du als Zinseinnahme bezeichnet hast, wohl nicht richtig berechnet wurde.
Bei den Fällen 2 und 3 fällt keine Kapitalertragssteuer (Zinsabschlagsteuer) an, da der Freibetrag bei 801 Euro liegt.
Im Fall 4, 7 und 8 dagegen fallen Steuern an.

Schauen wir in die Zukunft, ins Jahr 2009, so muss der Single bei Zinseinnahmen von 5.000 Euro (siehe dein Fall 4) 1.049,75 Abgeltungssteuer und 57,74 Solidaritätszuschlag entrichten. Er hat somit durch die Zinseinkünfte/Zinserträge einen Kapitalertrag von 3.892,51 für sich, den Rest bekommt das Finanzamt.

Bei Splitting sieht es bei deinen Fällen 7 und 8 so aus:
Bei 5.000 Euro Zinseinnahmen = 849,50 Abgeltungssteuer und 46,72 Soli, bleibt 4.103,78 Euro für das Ehepaar übrig.
Bei 10.000 Euro Zinseinnahmen = 2099,50 Abgeltungssteuer und 115,47 Soli, liegt der Kapitalertrag bei 7.785,03 Euro.

Da ab 2009 nur 25 % Abgeltungssteuer bezahlt werden müssen, liegt natürlich die Zinsabschlagsteuer bei deinen Fällen höher, denn sie liegt bis Ende 2008 bei 30 %.
Manfred unter Tango
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rh

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Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #7 am: 25. August 2008, 08:59:02 »

@ Manfred,

Ich habe ausdruecklich vom Veranlagungsjahr 2007 geschrieben, nicht von der Zukunft.

Ich habe auch nicht vom Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer geschrieben,sondern nur von Einnahmen.Und Einnahmen ist der Betrag vor Abzug evtl.Abzugssteuern.
Deshalb kann ich auch keine KEST falsch berechnet haben.


Und wenn Steuern (bis 31.12.2008) einbehalten worden sind,werden sie bei einer Veranlagung angerechnet.


Und wenn Du die Zeit ab 2009 betrachtest,so gibt es dann die Moeglichkeit,die Steuern auf die EST anrechnen zu lassen bei einem entsprechenden Antrag.
Dies ist aber nur sinnvoll,wenn die Steuer bei einem Antrag niedriger ist als die abgezogene Steuer.

Steuerpflichtige,deren Steuersatz hoeher liegt als der der Abgeltungssteuer,werden natuerlich keinen Antrag stellen.Dann hat die abgezogene Steuer eben Abgeltungscharakter.Das ist der Vorteil derjenigen,die erhebliche Zinseinnahmen haben.
rh


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tango

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Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #8 am: 26. August 2008, 10:41:44 »

@ Reinhold
Mir geht es hauptsächlich um die Aufklärung der Steuerausländer, sodass diese Leute wissen, was steuerlich am günstigstens liegt.
Des Weiteren möchte ich gerne die Steuerinländer, die meinen, einen Vorteil damit zu haben, sich nicht aus Deutschland abzumelden, davon überzeugen, dass diese Leute Geld verschenken.
Es liegt m. E. überhaupt kein Grund für einen Rentenbezieher vor, sich nicht aus Deutschland abzumelden, wenn er hier in Thailand seinen Aufenthalt hat.
Bei Rückkehr nach Deutschland ist die Krankenversicherung verpflichtet, diese Leute wieder aufzunehmen, dieses ist gesetzlich verankert.
Verständnis habe ich bei den Leuten, die sehr viele Medikamente benötigen und diese sich gerne aus Deutschland schicken lassen wollen.

Alle anderen aber sollten es sich überlegen, ob es nicht günstiger ist, sich doch aus Deutschland abzumelden. Es sind einmal die Krankenkassenbeiträge, die im Durchschnitt bei 100 Euro liegen, die ich einsparen kann und als ganz wichtig sehe ich auch den Punkt des Sparens an.
Wir haben ja im anderen Thread (Steuern) ausgesagt, dass die Leute getrost Geld in Deutschland anlegen können, ohne jegliche Abgeltungssteuer zahlen zu müssen.

Eine Geldanlage in Deutschland ist für mich deshalb schon sehr wichtig, weil ich nicht weiß, wie hier in Thailand die Zukunft aussieht. Außerdem liegen in Deutschland die Zinsen viel höher als hier in Thailand.
Ein weiterer Aspekt ist, dass man hier nie ganz sicher sein kann, wie sich die eigene Gattin verhält, wenn ihr die Gelegenheit geboten wird, reicher zu werden.
Nein, nein, da halte ich mir lieber ein kleines finanzielles Polster in Deutschland, wo ich sicher sein kann, dass nur ich an dieses Geld kommen kann.

Aber du wolltest mit deinem Beitrag ja nur aufzeigen, dass ein Steuerinländer der bereits jetzt eine Rente bezieht, nicht soviel Einkommensteuer zu bezahlen hat.
Ich hätte mich hier gar nicht zu Wort gemeldet, wenn du die Zinseinnahmen weggelassen hättest. Denn diese verwirren ein wenig.
Gerade in den von dir angegebenen Fällen 4,7 und 8 fallen hohe (immerhin 30 %) Zinsertragssteuern an, da sie weit über den Sparfreibetrag liegen.
Manfred unter Tango
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rh

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Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #9 am: 26. August 2008, 13:54:21 »

@Manfred

Sinn meiner Berechnungen war,den Rentnern in D zu zeigen,wieviel oder wiewenig Steuern sie bei bestimmten Einkommensarten,-hoehen und -konstellationen zu zahlen haben.

Obwohl man theoretisch gar kein Wahlrecht hat,ob man Steuerinlaender oder Steuerauslaender sein will,wenn man seinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt hier oder dort hat (im Steuerrecht gibt es eine genaue Definition dafuer,was der Wohnsitz oder gewoehnliche Aufenthalt ist),so laesst sich natuerlich die Lebensplanung als Rentner so gestalten,wie man es moechte. Und wo man ueberwiegend leben will.

Vergessen sollte man nicht,dass es auch aussersteuerliche Faktoren gibt fuer die Bestimmung des Lebensmittelpunktes. Angehoerige oder Grundbesitz in D z.B. oder,wie Du richtig schreibst,die gesundheitliche Situation (Aerzte,Medikamente).

Durch die Zinskonditionen in D und TH und die Unsicherheit ueber die kuenftige Politik in TH ist es natuerlich sehr sinnvoll,das Kapital,das man nicht in TH fuer die Immigration und den laufenden Unterhalt,benoetigt,in D anzulegen.Wenn man in D Steuerauslaender ist,so kann man ja auch,wie im anderen Thread abgehandelt wurde,bei bestimmten Kapitalanlagen die EST vermeiden. (Wobei natuerlich die Frage offen ist,ob irgendwann mal TH Steuern sehen will.)

An die holde Gattin muss man natuerlich auch immer denken.Man sollte sich eben doch nicht hierauf verlassen :
                     Meine ist anders.


Manfred, fuer 2007 fallen nicht endgueltig 30 % Steuer an.Im Rahmen der EST -Veranlagung wird die Differenz zw.der Zinsabschlagsteuer und der individuellen EST erstattet.Die gesamte EST (auch auf die angegebenen Zinsen) habe ich ja angegeben.


Noch etwas zu der Zeit ab 2009:

Im Zeitalter der sog.Abgeltungssteuer (25 %) gibt es die Moeglichkeit,die Steuerlast auf Zinsertraege zu reduzieren.Erklaert man die Zinsen nicht in der EST -Erklaerung,so ist die EST mit der von den Banken einbehaltenen Steuer abgegolten.
Wenn nun die individuelle Steuerbelastung auf die Zinsen im Rahmen einer Gesamtberechnung der EST niedriger ist als die einbehaltenen 25 %,so hat man die Moeglichkeit,die Zinsen in der Erklaerung anzugeben.Macht man das,so ist die Steuer bei einer Veranlagung niedriger als 25 % und die Differenz wird erstattet oder verrechnet.
Es kann sogar sein,dass hoehere Zinsen mit keiner EST belastet werden,wenn z.B. andere negative Einkuenfte (Vermietung o.a.) vorliegen und die EST Gesamtbelastung 0 ist.
Reinhold unter rh
« Letzte Änderung: 26. August 2008, 14:08:39 von rh »
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thaiman †

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Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #10 am: 25. September 2008, 09:37:44 »


        Ja, lieber rh, jetzt weisst Du warum ich hier bin.
        der Staat denkt die Rentner sollen schlafen, wofuer Geld.
        Der Rentner soll stolz sein das er wohlhabende Minister in
        Regierung hat. Schade das Oesterreicher in Deutschland
        nicht waehlen duerfen.
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Man wird nicht reich von dem was man verdient, sondern von dem was man nicht ausgibt

karl

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Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #11 am: 25. September 2008, 20:10:32 »

da hast Du aber reiche Rentner rausgesucht oder waren die alle im Staatsdienst ?
Nach meiner neuesten Rentenberechnung soll ich in zwei Jahren 850 EUR Rente bekommen.
und das reicht für einen 5-Personen Haushalt nie und nimmer
für was habe ich über 50 jahre geschuftet und gebuggelt.
und wenn ich jetzt krank bin und einen OP benötige, dann werde ich auf ein Mätirium von mehrereren Monaten geschickt und mit Wartezeiten in den Kliniken verheitzt. Als Privatpatient hätte ich alles innerhalb einers Monats erledigt.
Also bleibt mir doch gar nichts anders übrig als nach TH umzuziehen.
Da kann ich von den 850 EUR gerade so überleben.
und mit 100 EUR Krankenversicherung werde ich sofort behandelt und das mit einem Service, den findest Du in DL garantiert nicht.

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Pachpicha

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Re: Einkommensteuer bei Rentnern in Deutschland
« Antwort #12 am: 25. September 2008, 20:42:32 »

KARL KARL KARL
Du bist auf dem falschen Schiff.
Bitte reis das Ruder rum und mach dich schlau.


BITTE nur ein Tip vom Tip.   :o :o :o :o :o :o :o
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