Obwohl im Bayerischen Landtag etliche Rindvieh-Flüsterer in leitender Position tätig sind (Fachleute der Manipulation von zweibeinigen Rindviechern), zieht man keinen dieser Fachleute zu Rate, diskutiert nicht mit der Kuh, geht nicht auf ihre Befindlichkeiten ein, sondern ballert gleich rum.
Das ging nicht anders. In der EU-Verordnung 451/6 Absatz 5
(gilt auch für Bayern) ist eindeutig geregelt, wie im Falle einer
renitenten Schlachthof-Flucht zu reagieren ist - inklusive dem
zu wählenden Waffenkaliber, welches in finaler Absicht zum
Einsatz kommt.
Bei Schweinen darf sogar, je nach Ermessen des polizeilichen
Eisatzleiters, ein Tier-Psychologe zur Hilfe angefordert werden.
Bei Kühen (Stichwort Grosswildpanik) ist leider kein derartiger
Spielraum erlaubt.
PS: Das letzte Fluchtschwein wurde von Allgeier dem 2.
(auf dem schnellen Dienstweg) erwürgt. So wurde ein
sinnloses Blutbad erfolgreich verhindert.