13. 3. 09
Hier die gewünschte Übersetzung aus der angegebenen Webseite:
Meldung bei Aufenthalt in Thailand über 90 Tage
1. der Ausländer meldet sich persönlich oder
2. beauftragt eine andere Person ihn zu melden oder
3. der Ausländer meldet sich durch eingeschriebenen Brief
4. die Meldung muß innerhalb von 7 Tagen vor dem oder nach dem Auslaufen der 90 Tage erfolgen. Die erste Beantragung für eine Verlängerung des Aufenthalts ist gleichbedeutend mit der Meldung des Ausländers zum Aufenthalt über 90 Tage.
Büros, die die Meldung entgegennehmen:
1. Schalter 3, Immigration Büro, Soi Suanphlu, Bangkok
2. Visa Verlängerungsbüros im Ratchada Centre (BOI)
3. Immigrationsbüros im gesamten Land
Meldung durch eingeschriebenen Brief:
1. Kopie aller Reisepaß-Seiten (bis zum letzten Einreisestempel oder letzten Visum)
2. Kopie der Ankunfts/Abreisekarte TM.6 (Rück- und Frontseite)
3. ggfs. vorherige Meldungen über einen Aufenthalt über 90 Tage
4. komplett ausgefülltes und unterschriebenes Meldungsformular TM.47
5. Umschlag mit 5 Baht-Marke und der Absendeadresse des Ausländers gerichtet an den zuständigen Beamten zur Rücksendung des unteren Abschnitts des TM.47- Formulars nach bestätigter Meldung. Der Abschnitt muß als Nachweis der Meldung und für künftige Meldungen zum Aufenthalt über 9o Tage aufbewahrt werden.
6. die oben genannten Dokumente müssen mit eingeschriebenem Brief versandt werden und die Einschreibequittung muß zum Nachweis aufbewahrt werden.
Der eingeschriebene Brief muß 7 Tage vor der Erneuerung zur Meldung verschickt werden, an:
90 DAYS REGISTRATION, ROOM 206
IMMIGRATION BUREAU,
507 SOI SUANPLU,SOUTH SATHORN RD.,
THUNGMAHAMEK SATHORN
BANGKOK. 10120
Anmerkung
Die Meldung zum Aufenthalt im Königreich über 90 Tage ist in keinem Falle gleichzusetzen mit einer Visaverlängerung.
Wenn ein Ausländer im Königreich sich länger als 90 Tage im Königreich aufhält, ohne das Immigrationsbüro zu informieren oder später als die angegebene Frist informiert, wird er mit 2000 Baht Strafe belegt. Falls ein Ausländer keine Meldung über seinen mehr als 90 Tage währenden Aufenthalt macht und inhaftiert wird, ist eine Strafe von 4000 Baht fällig.
Wenn ein Ausländer das Land verlässt und wieder zurückkommt, beginnt die 90-Tage-Frist jedes Mal neu zu laufen.
Weitere Informationen unter 0-2285-5142, 0-2287-3101-10 ext.2262, 2263
Anmerkung von mir:
Neu scheint zu sein, dass man nun eine Person zur Meldung beauftragen kann. Alles andere ist doch wie bisher, oder?
(Danke Juerken für das vorzeitige Lob, wär nicht nötig gewesen. Ein Kasten Singha hätte die Angelegenheit vermutlich beschleunigt....)
Gruß Paul