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Autor Thema: Der Bischofspalast  (Gelesen 13933 mal)

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vicko

  • Gast
Re: Der Bischofspalast
« Antwort #90 am: 17. Oktober 2013, 18:31:16 »


Der Fall Tebartz-van Elst offenbart nicht nur die Prunksucht des Bischofs - er zeigt auch, wie reich die katholische Kirche wirklich ist. Allein in Deutschland wird ihr Vermögen auf 270 Milliarden Euro geschätzt.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/limburger-bischofssitz-offenbart-reichtum-der-katholischen-kirche-a-928017.html

Kirche in Deutschland als Geldmaschine ? (es soll sich lt. Schätzungen, um die reichste Kirchengemeinde der Welt handeln)

Man muss sich im o. g. Bericht des Spiegels, die Zahlen mal auf der Zunge zergehen lassen mindestens 65 Milliarden/€ Barvermögen und die Zahlen stammen aus dem Jahr 2002 !
Da ist es fast schon unanständig, dass da immer noch der "Klingelbeutel" in den Kirchen herum gereicht wird oder kennt die Gier keine Grenzen ?    {+  


Einer der Geldquellen der Kirche:
Der 24. Februar 1803. Reichsdeputationshauptschluß.

"Obwohl das Deutsche Reich bereits 1806 also drei Jahre nach Inkrafttreten des Reichsdeputationshauptschlußes sein Ende fand, behielten seine Beschlüsse in einigen Teilen bis in die Gegenwart ihre Gültigkeit und Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die in § 35 festgelegten Ansprüche der Kirchen auf Staatsleistungen. Die Weimarer Reichsverfassung erkannte sie in Art. 138, Absatz 1 an und auch im Grundgesetz sind sie in Artikel 140 wieder enthalten. Neben den Voraussetungen für ein "modernes Verhältnis von Kirche und Staat" wurde auch die territoriale Umgestaltung Deutschlands durch die Bestimmungen des Gesetzes eingeleitet, die zu dem Aufstieg der Mittelstaaten im Süden und Südwesten Deutschlands führte. "Die Grundlage des modernen deutschen Föderalismus, nämlich das Nebeneinander einer Mehrzahl mittelgroßer, mit der Kraft der politischen Eigenständigkeit ausgestatteter Staaten, hat wesentlich der Reichsdeputationshauptschluß geschaffen."
  
http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=410  

Soweit ich informiert bin, ist bei einer Auflösung des Vertrages eine "Abfindung" des 30 faches der Kirchensteuer "vorgesehen", also bei den Katholiken 5,2 Milliarden/€ mal 30 gleich 156 Milliarden/€, dann kommen noch die Evangeliken, so sind wir bei ca. 300 Milliarden/€. Jetzt wird klar warum Verhandlungen mit dem Ziel der Auflösung so schwierig sind.
Der Staat/Regierung ist der Meinung, durch die lange Zahldauer an den Kirchen, ist dieser Betrag abgegolten. Die Kirche teilt diese Auffassung natürlich nicht !   >:

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2013, 19:34:24 von vicko »
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vicko

  • Gast
Re: Der Bischofspalast
« Antwort #91 am: 17. Oktober 2013, 21:51:08 »

Nun wenn das informieren aus 2008 stammt entlastet dies den Bischof nicht .

Papst Benedikt XVI Joseph Aloisius Ratzinger (aus Bayern), hatte wohl in seiner Zeit als Papst Tebartz-van Elst gefördert und zum Bischof ernannt. Hat etwa Benedikt XVI die Bautätigkeiten (Stückelungen) des Bischof Tebartz-van Elst die Genehmigung erteilt ?


Verschollen in Rom
Bischof Tebartz-van Elst ist abgetaucht

Während der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, in Rom eine Audienz bei Papst Franziskus hatte, ist von Franz-Peter Tebartz-van Elst nichts mehr zu hören. Der Limburger Bischof scheint abgetaucht zu sein.

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_66040132/bischof-franz-peter-tebartz-van-elst-ist-abgetaucht.html
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namtok

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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #92 am: 18. Oktober 2013, 00:02:55 »

Tebartz-van Elst-Song: "Das alles und noch viel mehr..." :

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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Alex

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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #93 am: 18. Oktober 2013, 06:33:16 »

Zitat
"Abfindung" des 30 faches der Kirchensteuer "vorgesehen",

Nun das sind die frommen Wünsche der Raffsanjanies aus beiden Kirchen Deutschlands .

Schon 1913 wurde festgelegt , das diese 110 >Jahre währende Entschädigung abzulösen ist !

Wenn man dies mal aus diesem Gesichtspunkt betrachtet müßte nach Adam Riese die Kirche

ja 70 Jahres Beiträge inklusive des daraus entstandenen Gewinns an den Staat zurück zahlen .

Seit Jahren sind die Arbeitsbedingungen und deren Entartungen in den von uns voll finanzierten

sozialen Einrichtungen  in der Kirche bekannt . Man arbeitet daran diese kirchlichen  Arbeitsgesetze

zu ändern sagt man jetzt . Was gibt es da zu ändern , wir haben geltende Arbeitsgesetze . Die Kirche

hat ihre Menschenrechts verletzenden und diskriminierenden Gesetze abzuschaffen und zwar umgehend !

Es wäre eine Art Happy End für die Geschichte des Limburger Skandals, wenn er dafür sorgte,

dass der Katalysator Tebartz-van Elst mehr beschleunigt hätte als nur die Zahl der Kirchenaustritte.

Es ist an der Zeit diesen Saustall Kirche gründlichst aufzuräumen !

« Letzte Änderung: 18. Oktober 2013, 07:06:26 von Alex »
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jock

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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #94 am: 18. Oktober 2013, 09:04:13 »

@Alex

Bitte die Reihenfolge einhalten !

Zuerst mit flammenden Schwert reinhauen,dann den Saustall ausmisten und
anschliessend gruendlich ausraeuchern.

Aber wer soll das tun ? Der Staat ?

Bekanntlich wurde im Konkordat ein Vertrag zwischen Deutschland und dem
Hl.Stuhl abgeschlossen und als voelkerrechtlich bindend anerkannt.

Stellt der Staat Zuwendungen ein,bricht er das Voelkerrecht.Da es keinen Voelker-
rechtgerichtshof gibt und sich nationale Gerichte ausserstande sehen,Voelker-
rechtsangelegenheiten zu entscheiden,bleibt nur der Weg,zwischen den Vertrags-
partner Verhandlungen aufzunehmen um Zustaende,die nicht mehr in die Zeit
passen,zu aendern.

Es muss Gruende geben,warum beide Seiten keine entschlossene Initiativen er-
greifen.Seitens der Kirche verstaendlich,den wer gibt schon seine Privilegien frei-
willig auf ?

Wenn der Staat radikale Schritte setzt und die Gewichte so verschiebt,dass eine
"Ur-Kirche " ueberbleibt,riskiert er,dass er 40 Mio.Waehler vergraemt und die
ganze weltliche Arbeit,die die Kirche leistet,selber organisieren muss.

Ein Rechenbeispiel und ein politischer Ritt ueber den Bodensee.

Jock

p.s. Zwei Zahlenangaben: Bei der Saekularisierung wurden von den Kirchen 95.000 Km2
Laendereien in den Besitz der Staaten auf deutschen Gebieten ueberfuehrt.

Irgendwo habe ich gelesen,dass seit Beginn bis heute nur 0,70 Euro(aufgerechnet) pro m2 als Ab-
loese bezahlt wurden. Ohne Gewaehr auf Richtigkeit meinerseits !

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Alex

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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #95 am: 18. Oktober 2013, 09:45:11 »

@ Jock

Das Reichskonkordat wurde am 20. Juli 1933 von Adolf Hitler mit Papst Pius geschloßen .

Ein jeder , der nicht mit geschloßenem Visier durch die Geschichte wandert , weiß was

der eigentlich treibende Grund dieses Konkordat`s war , nämlich Schutz der Schwarzröcke .

Es betrifft uns alle betreffend die Kirchensteuer und den staatliche Einzug der selben

Dazu die Frage , sind nun alle Völkerrechts bindenden Verträge des A.H. wieder dauerhaft zementiert  ?

Die Entschädigungszahlungen des Deutschen Staates und aller seiner Steuerzahler wurden

am 24. Februar 1803 im  Reichsdeputationshauptschluß gefaßt und später in die Verfassung

und sogar ins Grundgesetz geschrieben . 1913 wurde aber auch von der Weimarer Reichsverfassung

festgeschrieben , daß diese Zahlungen an die Kirche abzulösen sind ! Nun dieses " sind abzulösen "

dauert ja jetzt schon 100 Jahre an . Was also faseln die Kirchen Oberen hier von Abfindungen .

Die Kirche gehört trotz Jahrhunderte zurückliegender Enteignungen zu den größten Grundbesitzern

in Deutschland und das bei einem Milliarden € starken Vermögen u. ist größter Arbeitgeber in D.

Leider bist Du bei der Ges. Thematik mit keinem Wort auf die Menschenrechts widrigen Arbeitsgesetze

der Kirchen eingegangen , die nicht reformiert gehören , sondern umgehend gesetzlich verboten !

Öffentliche Gelder gehören im Zeitalter , das  Armen denen gegeben wird sich nackerd machen müssen

transparent und offen auf den Tisch , wie sich das für öffentliche Einrichtungen , die von unser aller Geld

leben gehört . Wo leben wir denn , das sich dieser Steuergeldsegen unaufhörlich in den Schatullen der

Kirchen niederschlägt , wir alle sozialen Einrichtungen unter dem Kirchen Label voll finanzieren , deren

Renovierungen an ihren Prunkbauten bezuschussen und uns am Ende nicht trauen  diesem Wahnwitz

ein längst fälliges Ende zu bereiten . Dazu bedarf es keiner Bürger auf den Barrikaden sondern das die

gewählten Volksvertreter endlich ihre Arbeit im Sinne ihrer Amtseide verrichten .  Aber in unserem politisch

ungebildeten Volk der Schlafmützen wird es nochmals Jahrzehnte brauchen bis das verinnerlicht wird !

Ps. die Umrechnung von 0,70 € / qm zu Ackerland Grundstückspreisen um 1800 herum überlasse ich gerne Dir Jock

In Wirklichkeit so erscheint es mir hat doch die Säkularisierung bis heute nicht wirklich stattgefunden  {+

Meine teils harten und sicher polarisierenden Worte möchte ich bitte als Teil meiner Grundversorgung

mit Geist und Verstand verstanden wissen , so fällt Dir das eventuelle Verzeihen leichter  ;]
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2013, 10:04:33 von Alex »
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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #96 am: 18. Oktober 2013, 10:25:48 »

Zitat
1913 wurde aber auch von der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben , daß diese Zahlungen an die Kirche abzulösen sind !

Art 140 GG:

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Art 138 WRV:

Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf. Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.
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Alex

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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #97 am: 18. Oktober 2013, 11:48:25 »

Nur ergänzend dazu :

Mitunter wird das Reichskonkordat als einziges heute noch gültiges außenpolitisches Abkommen aus der Zeit des nationalsozialistischen Deutschen Reiches unter Hitler bezeichnet.

Neben den Umständen des Zustandekommens des Konkordats ( Reichs Ermächtigungsgesetz u. Ausschalten der politisch katholischen  Parteien Bayerische Volkspartei BVP und der Zentrums Partei  ) wird von Kritikern vor allem vorgebracht, das Konkordat unterlaufe die Trennung von Staat und Kirche.

Artikel 18 des Konkordats schreibe staatliche Leistungen an die katholische Kirche fort und stehe damit im Widerspruch zum Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht und fordert, dass die „auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen seien, was in den mehr als 100 Jahren, die seit Verkündung der Weimarer Verfassung verstrichen sind, nicht geschehen ist.

 Dem wird allerdings von anderer Seite entgegengehalten, dass die staatlichen Leistungen abzulösen nicht bedeute, sie ersatzlos entfallen zu lassen, sondern ihre Höhe auf neuer Rechtsgrundlage zu regeln.

Praktische Folgen des Konkordats

Artikel 13: Unmittelbarer Einbehalt der Kirchensteuer.

Kirchengemeinden und andere Kirchenorganisationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (Artikel 13)


Noch heute legen Bischöfe , bevor sie ihr Amt antreten können vor dem jeweiligen Ministerpräsident einen Amtseid folgenden Wortlautes ab :

Zitat
Vor Gott und auf die Heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, der Bundesrepublik Deutschland ( früher dem Deutschen Reich ) und dem Lande… Treue.

Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.“


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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #98 am: 18. Oktober 2013, 13:14:09 »

@Alex

So leicht kannst du nicht aus dem Buesserhemd schluepfen.

4 " Vater unser" und 3 "Gegruessest seist du Maria"muss man dir
schon noch abverlangen,bevor jemand das erloesende "ego te absovo"
aussprechen kann.

Dabei hat man dir die Auflage,den Beichtstuhl zu besuchen,ohnehin er-
lassen.

Allerdings auf Ruecksicht auf den Zeitmangel des Priesters !

Jock
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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #99 am: 18. Oktober 2013, 13:34:20 »

schreibt hier jemand eine Doktorarbeit? Manche haben echt viel Zeit am Combi rumzuhängen.....hoffentlich ergeht es mir im LOS nicht auch mal so!  C--

Ansonsten erstklassige Infos zum Thema, danke!

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Alex

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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #100 am: 18. Oktober 2013, 13:42:51 »

Lieber Jock ,
 
der letzte " Beichtstuhl " den ich besucht habe , war eine sogenannte Destination

" open Air " im Hirschgarten München , den ich in meiner Eigenschaft als Vertriebsleiter

mit unseren Wettbewerbern eingerichtet hatte , um unsere "Schandtaten "  offen zu

legen . Maria hieß unsere Stammbedienung und unser AVE kam in flüßiger Form allen

Sündern zu GUTE ! Somit freue ich mich auf weiteren angeregten sachlichen & virtuellen

säkularen Schlagabtausch mit Dir zum Thema Entweltlichung der Kirche in Deutschland

Gruß Alex
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2013, 13:56:41 von Alex »
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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #101 am: 18. Oktober 2013, 14:25:11 »

@Alex,

Der guten Ordnung halber, was Du als Folgen des Konkordats bezeichnest, wurde 1919 in Art. 137 WRV geregelt.

Das Reichskonkordat wurde 1933 geschlossen.
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Alex

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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #102 am: 18. Oktober 2013, 14:41:41 »

Die instabilen Weimarer Regierungen waren dem Vatikan aber nicht ausreichend !

Katholisch politische Parteien waren dem Adolf ein Dorn im Auge und so kam historisch

unstrittig die Initiative zum Konkordat von der Reichsregierung . Die wollten die Bischöfe

nicht auf dem politischen Spielfeld sehen und der Pius und sein Nuntius wollten die

Schwarzröcke vor den SA Horden schützen ... so kam es zum Konkordat !

Den Kirchensteuer Einzug durch den Staat wurde hier erst- und einmalig in der Welt

geregelt . In der WRV ( 1919 ) wurde hauptsächlich die Entschädigungen für Enteignungen

im Zuge der Säkularisierung letztendlich mit dem Satz ::: muß abgelöst werden "

behandelt und somit ungeklärt bis heute gelassen . Der Staat steht in der Pflicht

seine Bürger & Steuerzahler von diesen endlos Entschädigungen an die Kirche

in Deutschland zu entlasten .
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Alex

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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #103 am: 18. Oktober 2013, 14:49:22 »

Unser Grundgesetz steht Völkerrechtlich betrachtet im Widerspruch zu diesem Konkordat .

Siehe BVG :: BRD gegen die Länder Niedersachsen und Hessen zu diesem Thema
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arthurschmidt2000

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Re: Der Bischofspalast
« Antwort #104 am: 18. Oktober 2013, 15:52:35 »

@Alex

Zitat
In der WRV ( 1919 ) wurde hauptsächlich die Entschädigungen für Enteignungen
im Zuge der Säkularisierung letztendlich mit dem Satz ::: Muss abgelöst werden "
behandelt

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung enorm. Also, wo bitteschön steht in der WRV von 1919 der Satz „ Muss abgelöst werden“  ?
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