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Autor Thema: Betriebs-Rente  (Gelesen 9888 mal)

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Isan Yamaha

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #15 am: 20. April 2009, 13:07:21 »

Hi thaiman,
was hast du denn abdrücken müßen von der BTR ?
Ich habe 20,.€ abgedrückt.
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thaiman †

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #16 am: 20. April 2009, 15:08:55 »


Hallo Isan Yamaha
die Betriebsrente bei mir von den ganzen
Betriebsjahren berechnet, also 84 € es ist
eine Sauerrei, Sie ist wieder Verheiratet
und hat vom jetzigen Mann soziale Absich-
erung

Da ja bei Scheidungen kein Schulprinzip mehr
zaehlt, werden die Richter vom Staat angewiesen, so zu urteilen damit der Andere nicht zum Sozialfall wird  Gruss thaiman

Diese Aussage ist eine Eidesstattlicheversicherung
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thaiman †

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #17 am: 20. April 2009, 15:23:28 »


Bei meiner Scheidung war der Gegegenanwalt
die Fernsehmoderatorin bei" Recht " Frau von Loeper

Es wurden nur Zeugen gegen mich geladen, meine
Zeugen wurden nicht zugelassen.      Es roch hier schon nach Betrug

Ging bis zum Oberlandesgericht, mein Anwalt wir nehmen die Hoehe des Unterhalts an, sonst wirds noch teurer

Muesste nicht thaiman heissen, sondern arme Sau
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thaiman †

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #18 am: 20. April 2009, 15:49:48 »


An Alle
durch wegfall des Schuldprinzips ist den Richtern Tuer und Tor geoeffnet
fuer einen Urteilsspruch, aber trotzdem wird schmutzige Waesche gewaschen,
was dadurch wegfallen sollte.
Ich spreche aus eigener Erfahrung
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sabeidi

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #19 am: 20. April 2009, 15:59:27 »

ohh, man, ich hatte Glück, beim Scheidungsurteil, wurde das bei mir schlicht und Buddha sei dank vergessen, daher auch nicht berücksichtigt. ;D

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sam

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #20 am: 20. April 2009, 20:02:52 »

Ich hatte ein Ehevertrag, so brauchte ich nichts abdrücken.
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thaiman †

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #21 am: 21. April 2009, 09:54:54 »


Beim Ehevertrag ist ja alles vorher geregelt

Zugewinn, Zugewinn ist direkt bei der Scheidung direkt zuerrechnen
und nicht 25 Jahre spaeter, das kann nur einem Vollidiot einfallen.

Wo gibt es das, das Anwaelte Urteile sprechen?    Im Rechtsstaat Deutschland

Wo fuer bezahlt der Buerger Richter?    Sie sind doch ueberfluessig
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thaiman †

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #22 am: 22. April 2009, 11:48:42 »


Anwaelte telefonieren voher schon und
der Termin im Gericht ist nur Shau

heute gewinn ich dafuer Du morgen     ist das Betrug am Buerger?
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thaiman †

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #23 am: 24. April 2009, 15:24:26 »


Genau wie hier im Forum meldet sich kein
Anwalt, oder Richter um eine korrekte
Auskunft zu geben.
Habe selbst schon Welche angeschrieben,
aber keine Reaktion,   habe Beweise
Sie koennen nicht sagen was Zugewinn und Rente ist, denn der Versorgungsausgleich wurde ja vorher gemacht
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Isan Yamaha

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #24 am: 24. April 2009, 16:25:08 »

Hi thaiman,
bei deiner Rente blicke ich nicht mehr durch.
So schwer kann das doch nicht sein!
Ist doch ganz einfach.
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Profuuu

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #25 am: 24. April 2009, 18:32:40 »

Das Schuldprinzip hat sich aber schon seit längerem wieder durch die Hintertüre eingeschlichen, weil die Härte- und Abzockfälle zunahmen. Das Schuldprinzip wirkt sich seit ein paar Jahren schon wieder auf den monatlichen Unterhalt aus.

Was aber unberührt davon bleibt und schon immer war, ist der Ausgleich des Rentenkontos, inklusive der Betriebsrente. Der Wenigerverdienende kriegt dann eine Gutschrift zu Lasten des Besserverdienenden während der Ehezeit. Zeiten vor der Ehe werden natürlich nicht mitgerechnet.
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Isan Yamaha

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #26 am: 24. April 2009, 18:36:15 »

Genau so ist es,und nicht anders!
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thaiman †

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #27 am: 25. April 2009, 10:56:11 »


Hallo Profuuu
es gibt einen Paragr. wo es heisst" Boeswilliges Verlassen"
was bei mir der Fall war, weil Sie einen Anderen der mehr
verdiente und Sie nicht mehr arbeiten musste.
Alle von mir, die das Bestaettigen konnten wurden nicht
geladen, sogar die Frau von Ihm, der ja auch geshieden
wurde, nicht.
Hier stinkt doch die Justiz zum Himmel                          Gruss thaiman
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Profuuu

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Re: Betriebs-Rente
« Antwort #28 am: 25. April 2009, 11:47:13 »

in dem Fall hau deinen Rechtsanwalt in die Tonne.
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mfG
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Meritus

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Erste Rentenkürzung seit 1957 droht
« Antwort #29 am: 27. April 2009, 12:55:43 »

Wen Betriebsrente interessiert, fuer den duerfte auch dieser Artikel [aus Yahoo] interessant sein. Somit trifft die 'global economic crisis' nicht nur die arbeitenden Bevoelkerungsschichten. Wie sieht denn das aus mit, z. B. Hartzempfaengern?

Erste Rentenkürzung seit 1957 droht

Infolge der Wirtschaftskrise droht den 20 Millionen Rentnern nächstes Jahr eine Kürzung ihrer gesetzlichen Altersbezüge um über zwei Prozent. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf Kreise der Sozialversicherung berichtete, wird die Einschätzung mit den negativen Erwartungen der Wirtschaftsinstitute zur Lohnentwicklung begründet. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte die Angaben laut der Zeitung zunächst nicht. Es wäre die erste Rentenkürzung seit der Einführung der dynamischen Rente 1957.

Die Institute erwarteten, dass in diesem Jahr die für die Rentenerhöhung im nächsten Jahr maßgebliche durchschnittliche Brutto-Lohn- und Gehaltssumme um 2,3 Prozent sinken und erst 2010 wieder um 1,1 Prozent steigen werde. Damit drohe auch eine Rentenkürzung, da nach der Rentenformel ein Absinken der Löhne in einem Jahr auch zu einer Senkung der Renten im nächsten Jahr führen müsse, schreibt das Blatt. Rentenkürzungen seien nach geltendem Recht lediglich dann ausgeschlossen, wenn sie durch die weiteren Faktoren der Rentenformel wie den Nachhaltigkeits- und den Riesterfaktor ausgelöst würden.

Hauptgrund für die drohende Rentensenkung sei die starke Ausdehnung der Kurzarbeit durch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs auf maximal 18 Monate in diesem Jahr. Sie führe dazu, dass Arbeitnehmer, die normalerweise durch die Krise arbeitslos geworden wären, zunächst in Beschäftigung blieben. Sie erhielten aber ein im Umfang der Kurzarbeit gekürztes Arbeitsentgelt. Dies führe statistisch zu einem Sinken der Bruttoeinkommen pro Kopf. Da die Bundesregierung plane, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate zu verlängern und den Unternehmen die Sozialausgaben auf Kurzarbeit zu erstatten, könnte sich dieser Effekt im Laufe der nächsten Monate noch verstärken.
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