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Autor Thema: Diplomatische Vertretung Österreichs in Thailand  (Gelesen 9690 mal)

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arthurschmidt2000

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Diplomatische Vertretung Österreichs in Thailand
« am: 12. Januar 2012, 20:57:57 »

Auf Phuket haben mehrere Bekannte von mir, sie sind nicht mehr in A gemeldet,
ein Schreiben der PVA erhalten, in dem sie aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie Thailand tatsächlich besteuert zu werden. Können sie diesen Nachweis nicht erbringen, wird ihnen ein Steuerabzug in Osterreich angedroht.

Sollte jemand ein solches Schreiben erhalten haben, bitte erst einmal um Fristverlängerung.

Ich werde weiter informieren.



« Letzte Änderung: 12. Januar 2012, 21:02:32 von arthurschmidt2000 »
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arthurschmidt2000

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #1 am: 13. Januar 2012, 08:50:16 »

Erste Reaktionen von Euch zeigen, dass  hierbei nicht etwa ein profilierungssüchtiger Sachbearbeiter vorgeprescht ist, sondern dass es sich dabei um eine geplante Aktion handelt.

Ich möchte das Ganze hier nicht öffentlich diskutieren, PM an mich reicht.


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arthurschmidt2000

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #2 am: 13. Januar 2012, 16:29:57 »

Ich bin zwar kein Fachmann, möchte aber trotzdem meine Sicht der Dinge darlegen.

Die PVA beruft sich auf die DBA Entlastungsverordnung. Deren Text findet man hier:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004176

In Österreich sind Zahlungen der PVA an der Quelle zu versteuern. Ebenso wie z.B. auch die Lohnsteuer. Sie wird an der Quelle des Einkommens (also vom Arbeitgeber) erhoben und an das Finanzamt abgefeuert. Die tatsächlich zu zahlenden Steuern werden dann im Zuge des Einkommenssteuerverfahrens vom Finanzamt festgesetzt. Behält also die PVA Steuern ein, ist dies nicht endgültig, das kann nur das Finanzamt festsetzen.

Fällt ein Leistungsempfänger unter die Regeln eines Doppelbesteuerungsabkommens, legt die oben genannte Verordnung fest, unter welchen Voraussetzungen die PVA auf die „Steuervorauszahlung“ verzichtet. Noch einmal, das hat nichts mit einer tatsächlichen Steuerpflicht zu tun.

Die PVA beruft sich dabei auf $ 2 dieser Verordnung:

Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden.

Hier heißt es ausdrücklich kann und nicht etwa kann nur oder muss!

Das Formular ZS-QU1 findet man hier:

http://www.dmg.tuwien.ac.at/nfn/Taggeld-Formular-neu.pdf

Ich vermute mal, dass dies eher nicht den ausländischen Steuerverwaltungen abgestimmt wurde.

Inhaltlich entsprechen sie in Thailand

http://www.rd.go.th/publish/21978l.0.html  und

http://www.rd.go.th/publish/38361.0.html


Letzteres Formular gibt an, wie hoch die in Thailand versteuerten Einkünfte sind. Ich habe durchaus Zweifel, ob die PVA dieses erfragen darf. Sie unterliegt nicht der Bindung an das Steuergeheimnis.

Selbstverständlich werden diese Formulare von den Finanzämtern in Thailand nur dann ausgestellt, wenn man tatsächlich Steuern in Thailand zahlt.

Es scheint hiesige Verwaltungspraxis zu sein, dass sie nicht mit einem schönen Stempel versehen, sondern nur unterschrieben werden. Auch muss der Dienstrang des Unterschreibenden genannt sein. Also bitte Vorsicht bei kreativen Loesungen!

Aus meiner Sicht kann man sich auch ausdrücklich auf das DBA Österreich Thailand beziehen.

Den Text findet man hier:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1986_263_0/1986_263_0.pdf


Liest man es ein wenig sorgfältiger, ergibt sich, dass lediglich der überwiegende Aufenthalt in Thailand  und die Steuerpflicht dort Voraussetzung für seine Anwendung ist. Die Steuerpflicht ergibt sich aus den Gesetzen Thailands. Nirgendwo ist die Rede davon, dass es nur dann anzuwenden ist, wenn man seiner Steuerpflicht in Thailand tatsächlich nachkommt. Ich wüsste auch nicht, was das einen Dritten angeht! Auch ist nirgendwo die Rede davon, dass Thailand sein Recht zur Besteuerung tatsachlich ausüben muss.

Nun habt ihr einige Argumente, um mit der PVA zu korrespondieren. Ich fürchte nur, sie wird davon nicht sonderlich beeindruckt sein und darauf verweisen, dass sie ihre Regeln selbst festlegen kann. Auch wird sie sagen können, das DBA gälte insoweit nicht für sie, weil sie ja keine Steuern festsetzt.

Die PVA ist nicht das Finanzamt!!!!

Warum nun diese neuen bürokratischen Hürden? Ich vermute mal, man baut darauf, dass manch einer auf eine Steuererklärung verzichtet, der Gewinner ist der Fiskus!

 
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jock

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #3 am: 14. Januar 2012, 01:08:27 »

Zunaechst ist Arthur Schmidt zu danken,dass er  in profunder Art und Weise seine
Zeit fuer diese Angelegenheit zur Verfuegung stellt.

Wichtig waere,wenn die oesterreichischen Mitglieder ihre Erfahrungen im Umgang
mit den thailaendischen Steuerbehoerden bekannt geben wuerden um einen " roten
Faden " ausfindig zu machen,der aufzeigt,wie hoch denn jetzt die Abzugsbetraege sind.

Ein Bekannter,der sich heute eine Steuernummer und eine Steuerkarte besorgt hat,
bekam fuer sich selber einen Abzugsbetrag von 60,000,00TBH und fuer seine Frau
einen Abzugsbetrag von 90.000,00 TBH "gutgeschrieben.

Heute nachmittags ergab eine telefonische Anfrage bei einem anderen Finanzamt,
Absetzbetraege von 150.000,00 TBH fuer den Steuerpflichtigen selber und weitere
360.000,00 TBH fuer die Frau.Zudem wird ein weiterer allgemeiner Abzugsbetrag
von 150.000,00 TBH eingeraeumt.
Die dann verbleibene Bemessungsgrundlage wird mit 10 % versteuert (bis zu einer
gewissen Hoehe,darueber hinaus mit 20 %) Unklar blieb allerdings,ob die 20 % sich auf
die Anteile beziehen,welche ueber dieser Hoehe liegen oder der gesamte Betrag mit
20 % versteuert wird.

Hier ersieht man,dass voellige Unklarheit besteht,welche Absetzbetraege nun tatsaechlich
zur Anwendung kommen.

Wie Arthur bereits ausgefuehrt hat,ist es nicht moeglich den Garudastempel auf das Formular
zu bekommen,sondern unter der Unterschrift ist Funktion des Unterfertigers in Thai angegeben.
Nach Ruecksprache mit der PVA,wird das so nicht anerkannt,sondern muss uebersetzt werden,
wobei offen ist,ob die Uebersetzung noch beglaubigt werden muss.Das Konsulat in Chiang Mai
lehnt eine Beglaubigung ab und verweist auf die Botschaft in BKK.

Ich habe bereits im Vorfeld den Botschafter informiert und ihn gebeten uns mit Rat und
Hilfestellung zur Verfuegung zu stehen.Tatsaechlich ist dort die Frau Golana Jankovics
(oder so aehnlich) die Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit.

Ein bisschen Zeit bleibt ja noch bis zum 15.2. und ich ersuche euch,moeglichst viele Informationen
und Erfahrungsberichte hier einzuspeisen.

Jock
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jock

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #4 am: 14. Januar 2012, 06:48:18 »

Ein paar Gedankensplitter und Anmerkungen auf die Ausfuehrungen von Arthur.


PVA -Steuergeheimnis

Bei den angefuehrten Formularen handelt es sich um Formulare der Finanz.
In aller Regel sind die anzufuehrenden Einkommen indentisch mit dem Pensionsbezug.
Da dieser der PVA sowieso bekannt ist,sollte hier niemand Bauchweh bekommen,wenn
die Formulare via PVA der Finanz zugehen.

Probleme sind nur dort zu erwarten,wenn neben des Pensionsbezuges noch andere
Einkuenfte bestehen und vergessen wurde,die PVA davon in Kenntnis zu setzten.
Bekanntlich schmaelern ja diese Einkunfte die Pensionshoehe.

In dem Fall empfiehlt es sich,die Formulare direkt dem Finanzamt zuzustellen und darauf
hoffen,dass keine Information an die PVA ergeht.
Es waere in dem Fall zu erfragen,ob es hier eine Spezialabteilen bei der Finanz gibt,wo
die Steuerangelegenheiten der Auslandoesterreicher zusammmenlaufen und dort be-
arbeitet werden. (Ich glaube in Deutschland wird das so gehandhabt).

Ich  stimme mit Arthur ueberein,wenn er meint,dass die,ab Jaenner vorgenommenen Abzuege,
vorsorglich sind und nicht gleich dem Finanzamt zugefuehrt werde.Das hat den Vorteil,dass mit
der Vorlage des ausgefuellten Formulars ZS-QU1 formlos ,die einbehaltenen Betraege bei der
naechsten Pensionsueberweisung wieder ausbezahlt werden.
Ist die Quellensteuer einmal dem Finanzamt zugeflossen,ist sie nurmehr,mittels eines Antrages
(eigenes Formular)wieder loszueisen.

Es scheint auch so zu sein,dass mit der zeitgerechten Vorlage des o.a.Formulars die Gefahr
einer Nachversteuerung fuer die letzten 5 Jahre vom Tisch ist,da es dieses Formular erst
seit kurzer Zeit gibt und offensichtlich darueber ein Agreement zwischen PVA und Finanz besteht.

Steuerbelastung in Thailand

Hier ist noch ein uneinheitliches Bild.

Der eine gesicherte Fall,der mir bekannt ist,geht von einem Pensionsbezug von 16.000,00 Euro
aus,worauf eine in Thailand erhobene Steuer von 30.000,00 TBH entfaellt.

Der andere Fall geht von einem Pensionsbezug von 28.000,00 Euro aus und wuerde,wenn
die telefonisch erhobenen Abzugsbetrage tatsaechlich stimmen,ebenfalls zu einer Steuerhoehe
von etwas 30.000,00 TBH fuehren.

Bei der Loesung einer Steuernummer in diesen Tagen,ist zu beachten,dass der erhobene
Steuerbetrag das Jahr 2011 betrifft und offenbar sofort an Ort und Stelle zu bezahlen ist.

So jetzt gibt es Fruehstueck,wenn mir nochwas einfaellt,melde ich mich wieder.

Eine Anmerkung noch : Alles was ich und auch Arthur dazu schreiben,ist ohne Gewaehr.



Jock


« Letzte Änderung: 14. Januar 2012, 06:51:19 von jock »
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arthurschmidt2000

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #5 am: 14. Januar 2012, 07:38:11 »

Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen, der Link

http://www.rd.go.th/publish/21978l.0.html   ist falsch, richtig ist

http://www.rd.go.th/publish/21978.0.html
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arthurschmidt2000

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #6 am: 16. Januar 2012, 13:07:25 »

Wie ich gehört habe, stellt der Deutsche Honorarkonsul auf Phuket eine Bescheinigung aus, dass ihr Euch 2011 überwiegend in Thailand aufgehalten habt. Außerdem bescheinigt er, dass das Formular der PVA von den Behörden Thailands nicht unterzeichnet wird.

Reicht ihr das fristgemäß ein, habt ihr erst einmal Zeit gewonnen. Schließlich kann die PVA nichts Unmögliches verlangen.

Wahrscheinlich wird die PVA dann die analogen Formulare Thailands verlangen. Da wird sie sich aber sehr schwer tun, die Rechtsgrundlagen zu benennen. Schließlich hat sie ja ein wenig gelogen, als sie vorgab, ihr Formular müsse ausgefüllt werden. Und dann soll es auf einmal plötzlich auch ganz anders gehen??? 

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malakor

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #7 am: 16. Januar 2012, 14:44:03 »

Warum der deutsche Honorarkonsul,
er gibt doch auch ein oesterr. Konsulat. (Die sollen auch die Schweizer betreuen.).
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arthurschmidt2000

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #8 am: 16. Januar 2012, 15:14:17 »

Der Deutsche Honorarkonsul auf Phuket spricht Deutsch.
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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #9 am: 16. Januar 2012, 15:46:09 »

Artur, spricht denn der Oesterreicher kein Deutsch ? ;]
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arthurschmidt2000

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #10 am: 16. Januar 2012, 16:46:47 »

Wir können hier mal offen lassen, ob der Österreicher Deutsch spricht oder nicht, zu mindestens bei Wienern bin ich nicht davon überzeugt.

Der Honorarkonsul Österreichs in Phuket ist Thai und spricht  neben Thai auch Englisch. Seine für ihn tätigen  Damen geben vor, Deutsch zu können.
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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #11 am: 16. Januar 2012, 23:43:28 »

Seine für ihn tätigen  Damen geben vor, Deutsch zu können.

Ein typisches arthurschmidt2000-Bonmot  ;D  :D 
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arthurschmidt2000

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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #12 am: 17. Januar 2012, 07:34:32 »

Ich sollte doch eine Lanze für besagte Damen brechen. Eigentlich kommen sie mit der Sprache Goethes und Schillers ganz gut klar. Nur, bemaechtigen sich Behörden dieser Sprache, dann haben die schon ihre Probleme.
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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #13 am: 17. Januar 2012, 08:44:15 »

Sind die Damen, die vorgeben Deutsch zu koennen, denn nun Oesterreicherinnen oder Thai ?

Ich weiss nur, dass der oesterr.-thail. Konsul auch fuer die Schweizer hier zustaendig ist. Dann koennte man doch auch fragen, ob er auch franzoesisch spricht und auch schwyzerduetsch.  ;] :]

Der des Deutschen ja maechtige Konsul Dirk Naumann darf fuer Schweizer hier nicht bescheinigen, dass sie noch leben, so wurde mir von einer deutschsprachigen Schweizerin gesagt.
Sie musste zum oesterr. Konsulat, aber fuer solche eine Lebensbescheinigung braucht man ja auch weder deutsch noch oesterreichisch zu sprechen, nur blind darf der nicht sein.
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Re: Pensionsversicherug Österreich
« Antwort #14 am: 17. Januar 2012, 09:17:22 »

Französisch sollten sie können......  :P

Mit schwyzerduetsch ist das so eine Sache  --C


ich würde mich aber nicht darauf verlassen C--
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Wer wirklich "cool" ist, zieht sich die Realität rein.

Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das,
was du verstehst.
 

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