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Autor Thema: Majestätsbeleidigung  (Gelesen 284149 mal)

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Suksabai

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1216 am: 19. Januar 2021, 17:30:17 »


@luklak

Na gut, der Neuner ist fallweise eingeschritten, aber auch nicht generell.

Deine Begründung für den Zehner ist mehr als fadenscheinig, wenn er doch so dagegen ist..

Und beim Herumkriechen muss man halt irgendwo anfangen - warum nicht von oben?
Da hätte es auch mehr Gewicht...

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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

luklak

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1217 am: 19. Januar 2021, 17:40:16 »

@Suksabai

Jo.....kann sein dass ich mich irre.....

Aber die "Mosaik-Steichen" der letzten 20 Jahre geben mir ein Bild....

Auch hinterfrage ich auch : ...was macht der "Andere" ?  Was ist seine
Absicht ? Motiv ? Nutzen > usw.
Berufs-Krankheit halt.

Aber wir werden sehen....jetzt treibt uns ja "Coronachen"....

 [-]
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jock

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1218 am: 19. Januar 2021, 17:59:24 »

Wie schon angeschnitten,der Koenig kann nur reagieren,aber eine Abschaffung
des Majestaetsbeleidigungsgesetzes koennte nur das Parlament bewirken.

Wie es aussieht,wird die Politik auf den Gummiparagraphen nicht verzichten
wollen,da er ja sehr dehnbar ist und Unliebsame an der Kandare halten kann.

Es ist auch keine Loesung,dass der Koenig einen Verurteilten hinterher amnestiert.

Die Polizei kann ja,einen Verdaechtigten lange Zeit dunsten lassen,bevor es zu einer
Gerichtsverhandlung kommt.

Auch eine sofortige Begnadigung eines Verurteilten,ist fuer den Koenig ein zwei -
schneidiges Schwert.

Geht er damit zu grosszuegig um,ist die Gefahr gegeben,dass er sein "Gesicht" ver-
liert und an Autoritaet einbuesst.
Werden Beleidigungen nicht mehr geahndet,entsteht leicht eine Art Gruppendynamik,
die vielleicht ein Ausmass erreicht,dass Saegespuren am Thron zu sehen sind.

Auch in den westlichen Demokratien ist irgendwo ein Lese Majeste' Paragraph ver-
packt.

In Oesterreich ist es so gestaltet,dass bei einer Beleidigung des Staatsoberhaupts,
nur er alleine,eine Genugtuung anstreben kann,indem er klagt.
Behoerdlicherseits ist das nicht moeglich.

Jock

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Bruno99

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1219 am: 19. Januar 2021, 18:47:45 »

Werden Beleidigungen nicht mehr geahndet,entsteht leicht eine Art Gruppendynamik...

Darum haben die westlichen Laender einen Bussenkatalog hierfuer:

https://www.bussgeldkatalog.org/beamtenbeleidigung/

Zitat

Je nachdem, wie schwer die Beleidigung oder Beschimpfung war, können die Geldstrafen variieren.
Zeigen Sie beispielsweise einem Polizeibeamten den Mittelfinger, können bis zu 4.000 Euro fällig werden.
Bezeichnen Sie ihn als “Mädchen”, sind 200 Euro möglich.
Die letztendliche Entscheidung über die Höhe der Geldstrafe trifft jedoch stets ein Gericht.

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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

Ernst PGM

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1220 am: 19. Januar 2021, 19:47:15 »

Wie schon angeschnitten,der Koenig kann nur reagieren,aber eine Abschaffung
des Majestaetsbeleidigungsgesetzes koennte nur das Parlament bewirken.

"Bewirken" kann das in erster Linie derjenige, zu dessen Gunsten dieses Gesetz überhaupt existiert. Dazu muss er kein "Dekret" erlassen, sondern nur ganz einfach das Parlament schriftlich "bitten",  dieses antiquierte Heiligenschein-Bewahrungsgesetz mitsamt der darin enthaltenen Persilscheinfunktion zu streichen.

Das Gesetz ist ohnehin überflüssig wie ein Kropf, denn auch ohne dieses Gesetz hat der König ..genau wie jeder andere Staatsbürger auch.. die Möglichkeit,  sich unter Anwendung der bestehenden, und für alle Bürger geltenden Gesetze gegen Beleidigungen zu wehren, indem er gerichtlich dagegen vorgeht.

Zitat
Wie es aussieht, wird die Politik auf den Gummiparagraphen nicht verzichten wollen, da er ja sehr dehnbar ist und Unliebsame an der Kandare halten kann.

Lass dich allein vom "Aussehen" nicht täuschen. Auf den  Paragraphen wollen sowohl der dadurch "Unfehlbare" als auch die Herren der Militärjunta nicht verzichten, weil er beiden eng verbandelten "Koalitionären" individuelle Vorteile bringt.

Zitat
Es ist auch keine Loesung, dass der Koenig einen Verurteilten hinterher amnestiert.

Das soll auch keine Lösung sein, aber es wird gebraucht und genutzt als Bestätigung dafür, dass der König ein echt gnädiger und menschenfreundlicher Typ ist, welcher die Größe besitzt, auch seinen Gegnern zu verzeihen..   
Auf diese gnädige Art und Weise hat er ja kürzlich auf einer Huldigungsveranstaltung der Gelbhemden auch eine Frage bezüglich der Demonstranten "universell" beantwortet : "Ich liebe sie alle..."  ;D

Zitat
Auch eine sofortige Begnadigung eines Verurteilten, ist fuer den Koenig ein zweischneidiges Schwert.
Unnötige Überlegung, denn das bewährte System ist doch klar.  Jeder Verurteilte soll erst einmal eine Zeitlang im Knast schmoren,  damit er später nach seiner eventuell erfolgenden Begnadigung nicht auf die gefährliche Idee kommt, nochmals den dank § 112 Unfehlbaren öffentlich zu kritisieren, also zu beleidigen.

Das würde der Begnadigte nur noch riskieren, wenn er sowieso schon das Dissidententaxi ins Ausland bestellt hat. Aber auch im Ausland sind die völlig "Unbelehrbaren"  immer noch den auch dort drohenden "Unfallgefahren"  ausgesetzt.

Zitat
In Oesterreich ist es so gestaltet,dass bei einer Beleidigung des Staatsoberhaupts, nur er alleine, eine Genugtuung anstreben kann, indem er klagt.
Behoerdlicherseits ist das nicht moeglich.
Beleidigung ist eben "nur" ein Antragsdelikt.  Jedenfalls in demokratisch regierten Ländern.  :-) 

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Kern

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1221 am: 19. Januar 2021, 21:17:13 »

Also uns, den meisten hier die laenger im Forum lesen/schreiben....ist doch
laengst aufgefallen....dass der "9-er" und auch der "10-er" das so gar nicht
wollen.
...
Oder irre ich mich da ?


Luklak, eindeutige Antwort: JA

1.
Lass dich allein vom "Aussehen" nicht täuschen. Auf den  Paragraphen wollen sowohl der dadurch "Unfehlbare" als auch die Herren der Militärjunta nicht verzichten, weil er beiden eng verbandelten "Koalitionären" individuelle Vorteile bringt.

2. Was Rama X will, das setzt er durch. Beispiele:
a. In 2017 wurde mit "demokratischem" Referendum eine neue Verfassung von der Junta durchgedrückt. Wobei Rama X einiges ändern ließ.

b. Er schuf sich eine ca. 6.000 Mann starke Militäreinheit: die Königsgarde

c. Er änderte den Crown Property Act ganz enorm dahingehend, dass er den Besitz der Krone unter seine Kontrolle brachte. Anschließend übertrug er Milliardenwerte (zumindest Immobilien und Aktien) auf seinen Namen.

d. Jahr für Jahr setzt er durch, dass das königliche Budget auf Kosten der eigenen Bevölkerung jährlich rasant steigt.

---
Es wäre für ihn ein Klacks, den § 112 außer Kraft zu setzen.
Luklak, anscheinend siehst Du diesen Blaublüter sehr blauäugig.
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tom_bkk

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1222 am: 19. Januar 2021, 21:29:16 »

Es ist ja in Thailand auch ohne diesen 112 auch so, das üble Nachrede etc zu sehr empfindlichen Strafen führen kann. Auch daher überflüssig...
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namtok

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1223 am: 22. Januar 2021, 04:51:19 »

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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

BAN1

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1224 am: 22. Januar 2021, 05:52:34 »

Wegen Majestätsbeleidigung am „Thai-Kini“: Thailänder soll jahrzehntelang ins Gefängnis
https://www.merkur.de/politik/thailand-rekordstrafe-43-jahre-gefaengnis-majestaetsbeleidigung-koenig-maha-vajiralongkorn-90176746.html
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luklak

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1225 am: 22. Januar 2021, 09:55:22 »

Also uns, den meisten hier die laenger im Forum lesen/schreiben....ist doch
laengst aufgefallen....dass der "9-er" und auch der "10-er" das so gar nicht
wollen.

...
Oder irre ich mich da ?


---
Es wäre für ihn ein Klacks, den § 112 außer Kraft zu setzen.
Luklak, anscheinend siehst Du diesen Blaublüter sehr blauäugig.

Das ist "Punkt 45" auf seiner Liste....kommt noch.   :)

 [-]
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Kern

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1226 am: 22. Januar 2021, 10:38:17 »

 :-)
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namtok

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goldfinger

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1228 am: 17. Februar 2021, 16:11:38 »

Thailand warns against app Clubhouse after monarchy discussions   

https://mobile.reuters.com/article/amp/idUSKBN2AH0VR?__twitter_impression=true   
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goldfinger

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Re: Majestätsbeleidigung
« Antwort #1229 am: 20. Februar 2021, 15:12:07 »

Abgeordneter wird wegen LM angeklagt

Ein hochrangiger Regierungsbeamter sagte am Samstag, dass er eine Anzeige wegen Verleumdung gegen einen Abgeordneten der Opposition einreichen werde, der während der gestrigen Misstrauensdebatte auf die Korruption der Polizei hingewiesen hatte.

https://www.khaosodenglish.com/politics/2021/02/20/govt-seeks-to-slap-mp-with-royal-insult-charge-for-debate-expose/
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