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Zollbestimmung

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thaiman †:

Ein Laptop der in Thailand gekauft
wurde und mein Eigentum ist, muss
ich Ihn verzollen, wenn ich Ihn mit 
nach Deutschland nehme?
es ist ein ACER Geraet, ACER ist in
Hamburg
Reicht die Quittung, nehme das Geraet
wieder mit nach Thailand, oder bekomme
ich das Geld zurueck, beim Rueckflug?

pomjau:
Wenn das Ding mehr als €430 gekostet hat musst Du bei der Einreise den ROTEN Ausgang nehmen und die 19% Märchensteuer auf den Kaufpreis entrichten.

Die Steuerquittung aufheben, damit bei der nächsten Einreise nachgewiesen werden kann, dass das Teil für den Euroraum schon besteuert ist.


bye

thaiman †:

Hallo pomjau
erstmal Danke, aber ich
nehm Ihn ja wieder mit        Gruss thaiman

sonst lass ich Ihn hier

astronaut007:
pomjau, kriegt er diese Steuer nicht wieder zurück bei entsprechendem Antrag bei Ausreise?
Ich meine, er kann ja mit der Quittung bei Einreise in D nachweisen, dass der Laptop bereits versteuert ist. Gibts da nicht eine Klausel in Doppelbesteuerungsabkommen?
Wichtig ist, so denk ich auch, dass er die Kaufquittung von Thailand mithat, sonst muss er ihn bei Einreise hier nochmals verzollsteuern?

volkschoen:
Hallo thaiman, mich hat noch nie einer nach einer Quittung oder ähnliches meines Laptops gefragt. Ich reise ja schon etliche Jahre mit dem Ding umher.
Das Gerät packst Du in Deinen Rucksack und das Zubehör kommt in den Koffer. Einmal bei meiner Ausreise wurden am Flughafen Frankfurt meine Daten auf dem Laptop geprüft und ich vermute stark auch kopiert. Ansonsten nie Probleme.
Gruß Volkmar

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