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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Meine Gesundheit => Thema gestartet von: anderl1962 am 07. Januar 2022, 16:13:48

Titel: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: anderl1962 am 07. Januar 2022, 16:13:48
Guten Morgen,
zuerst einmal wünsche ich Euch allen ein gesundes, gutes neues Jahr. Soviel Zeit muß sein. grins.
Da ich mich ab Mitte 2022 ( so Gott will ) mit obigem Visa dauerhaft in Thailand aufhalten werde suche ich im Dschungel der vorgeschriebenen Krankenversicherungen eine günstige Versicherung mit guten Leistungen. Ich bin dann 60 Jahre jung.
Wer hat von euch gute Erfahrungen mit welcher Versicherung gemacht? Ist es besser eine aus D oder aus TH abzuschließen.
Antworten gerne auch per PN.

Bin auf diesem Gebiet etwas unbedarft.

Gruß
Andreas
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: Lupo2002 am 06. Juni 2022, 13:39:36


Achtung:

AB 1. September 2022 müssen ALLE NON O-A  Inhaber eine Versicherungspolice, die eine stationäre Deckung von 3 Millionen THB bietet vorweisen.

https://thaiexpathealth.com/what-are-the-new-insurance-requirements-for-foreigners-applying-for-the-o-a-retirement-visa-to-live-in-thailand/

Foreigners currently residing in Thailand on an O-A retirement visa will be permitted to extend their visa under the old guidelines until the 31st of August 2022 (an insurance policy of 400,000 THB Inpatient coverage (including outpatient coverage of 40,000 THB). However, commencing 1st September 2022 onwards, ALL Long Stay Visa holders will be required to move to the new criteria – an insurance policy that provides 3 million THB Inpatient coverage which includes all kinds of medical treatment (both in-house patient and out-patient) including COVID-19.

Übersetzung

Ausländer, die sich derzeit mit einem O-A-Visum für den Ruhestand in Thailand aufhalten, dürfen ihr Visum nach den alten Richtlinien bis zum 31. August 2022 verlängern (eine Versicherungspolice von 400.000 THB für stationäre Behandlung (einschließlich ambulanter Versicherung von 40.000 THB). Beginnend jedoch am 1. September Ab 2022 müssen ALLE Inhaber eines Langzeitvisums auf die neuen Kriterien umsteigen – eine Versicherungspolice, die eine stationäre Deckung von 3 Millionen THB bietet, die alle Arten von medizinischer Behandlung (sowohl ambulant als auch ambulant) umfasst, einschließlich COVID-19 .
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: dolaeh am 06. Juni 2022, 16:02:19
Das betrifft aber nicht Auslaender die mit einer Thai verheiratet sind.
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: Kern am 06. Juni 2022, 18:57:54
https://thaiexpathealth.com/what-are-the-new-insurance-requirements-for-foreigners-applying-for-the-o-a-retirement-visa-to-live-in-thailand/
 

Teil-Übersetzung:
Zitat
Letzte Woche kündigten die thailändischen Behörden eine Reihe von Änderungen der Versicherungsanforderungen für Ausländer an, die das Nichteinwanderungsvisum O-A (Langzeitaufenthalt) für den Ruhestand beantragen. Es scheint, dass einige Details noch ausgearbeitet werden, aber die meisten thailändischen Botschaften haben bereits mit der Umsetzung dieser Änderungen begonnen (die am 1. Oktober 2021 in Kraft treten), und viele Versicherungsunternehmen in Thailand haben bereits damit begonnen, ihre bestehenden Policen zu aktualisieren und neue Produkte zu entwickeln, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Diese Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob Sie den Antrag von Ihrem Heimatland aus stellen oder ob Sie bereits in Thailand sind, um Ihr Visum zu verlängern. Alle Ausländer, die ihr erstes O-A-Visum für den Ruhestand aus dem Ausland beantragen, müssen nun jedoch diese neuen Anforderungen erfüllen. Nach den neuen Vorschriften müssen die Antragsteller eine Krankenversicherung abschließen, die alle Arten von medizinischer Behandlung (sowohl stationär als auch ambulant) abdeckt, einschließlich COVID-19-bezogener Behandlungen, mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000 THB für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand. Es scheint, dass die frühere Anforderung, eine ambulante Deckung von nicht weniger als 40.000 THB zu haben, entweder erhöht oder aufgehoben wurde (dies ist eine sich entwickelnde Geschichte - wir informieren Sie).

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Das Ganze ist in sich noch nicht stimmig und noch nicht Gesetz. Schaun mer mal

---
Das betrifft aber nicht Auslaender die mit einer Thai verheiratet sind.

Dazu steht in obigem Artikel nix.
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: Lupo2002 am 06. Juni 2022, 19:29:15
Das betrifft aber nicht Auslaender die mit einer Thai verheiratet sind.

Mit NON O Visa derzeit noch nicht, mit NON O-A kommt es auf die örtliche Immigration an.
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: Lupo2002 am 06. Juni 2022, 19:56:10

Ich will hier keine Panik verbreiten, nur sollten sich Personen mit NON O-A Visum auf die vielleicht geänderten Aufenthaltsveränderungen rechtzeitig bei ihrer Immigration vorbereiten.
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: dolaeh am 09. Juni 2022, 06:17:43
Das betrifft aber nicht Auslaender die mit einer Thai verheiratet sind.
Mit NON O Visa derzeit noch nicht, mit NON O-A kommt es auf die örtliche Immigration an.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Auslaender die mit einem Thaipartner verheiratet sind (meistens noch Kinder haben) da mit ins Boot nimmt.
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: riklak am 09. Juni 2022, 09:35:45
Nicht wenn SIE vermögend sind... ;-)

Ansonsten sind Rentner zur Zeit nicht gerade, wenn sie nicht vermögend sind, die Zielgruppe der TAT.

Da machen Ehemänner wohl auch keine Ausnahme....!! Es sei denn Sie sind auch vermögend... ;-)

Was passiert eigentlich wenn der thailändische Ehepartner verstirbt...???

Gibt es dann ein "Witwer-Visa"....??
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: volkschoen am 09. Juni 2022, 14:27:57
Zitat
Gibt es dann ein "Witwer-Visa"....??

Davon ist mir nichts bekannt. Ich habe einen Bekannten und den hat es getroffen. Er bekam von der Immi ein Schreiben und musste dort innerhalb von 7 Tagen vorsprechen.

Die machten dann das aktuelle ungültig und er bekam gute 3 Monate Aufenthalt. Dazu der Hinweiss sofort auf 800.000 umzusteigen.     
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: Lupo2002 am 09. Juni 2022, 16:04:31

Gibt es dann ein "Witwer-Visa"....??


Es gibt es meines Wissens keine Kategorie für "Witwer einer Thai" Somit bleibt "Retired" 800.000 auf der Bank oder 65.000 Rentennachweis oder einen Kombination der beiden.
Auch ist man gut beraten den Todesfall umgehend der Immi zu melden.
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: jektor am 09. Juni 2022, 19:55:05
.........

. Dazu der Hinweiss sofort auf 800.000 umzusteigen.   

oder neu zu heiraten...... ;)

jektor
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: riklak am 10. Juni 2022, 09:05:58
Grau ist alle Theorie……

Also, die Ehefrau (Thai) stirbt, dann hat der Mohr seine Schuldigkeit getan und kann gehen!

Es sei denn er hat 800.000.-THB auf der Bank, oder ein Einkommen von zurzeit, 65.000.-THB im Monat! Dann darf er bleiben!

Da aber gerade viele nicht „Vermögende“ sich des sogenannten „Heirats-Visum“ bedienen, dürften da wohl einige Probleme bekommen!

Und ganz nebenbei, was ist denn mit dem Haus das auf dem Grundstück der Ehefrau steht…???

Das in der Regel ja wohl der Ehemann finanziert hart?

Erbt er das, das Land kann er ja nicht erben! Also auf „Wohnrecht“ hoffen??

Einfach zu viele Fragen….  ???

Und das mit dem „Witwer – VISA“ war als Ironie gemeint… :-)
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: franzi am 10. Juni 2022, 10:27:58
.........

. Dazu der Hinweiss sofort auf 800.000 umzusteigen.   

oder neu zu heiraten...... ;)

jektor

Neu zu heiraten wuerde mich wegen meines Alters grauen. Wenn sie NUR 20 Jahre juenger waere, wo findet man eine ansehbare 51 jaehrige (ohne 3 bis 8 Kinder)? So alte Kacheln sind eh schon gescheitert (teilweise sogar mehrfach) und auf so einen Plunder kann ich verzichten.
Die andere Moeglichkeit, mit einer knackigen 20 bis maximal 28jaehrigen eine Scheinehe einzugehen kaeme teuer, allerdings mit der realistischen Moeglichkeit, sie ab und zu oder sogar oft ( mir trotz meines Alters problemlos moeglich  :-X) besteigen zu koennen.

Grau ist alle Theorie……

Also, die Ehefrau (Thai) stirbt, dann hat der Mohr seine Schuldigkeit getan und kann gehen!

Es sei denn er hat 800.000.-THB auf der Bank, oder ein Einkommen von zurzeit, 65.000.-THB im Monat! Dann darf er bleiben!

Ich wuerde 50/50 splitten. Haette ich schon laengst gemacht, wenn die Pensionsbeglaubigung nicht so laestig waere.

fr
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: Sumi am 10. Juni 2022, 11:24:44
Es gäbe schon noch eine andere Möglichkeit, allerdings begibt man sich möglicherweise auf dünnen Eis.

Wer die 800 tsd THB nicht aufbringen kann/möchte, der kann bestimmte " Büros " ansprechen, die Einem das Geld " vorstrecken ", das man dann wieder zurückgibt, wenn man sein Jahresvisum erhalten hat.

Diese " Büros " erledigen auch sämtliche erforderlichen Besuche bei der Immi mit den zu benötigenden Papieren, Bankschreiben und Dokumenten.

Kenne Einige die das machen lassen, zahlen 1 mal jährlich zwischen 15 und 20 tsd THB und fertig ist der Kuchen, und das praktizieren sie schon seit Jahren, es gab laut deren Aussagen nie Probleme.

Ist zwar nicht gerade mein Ding, aber wer keine andere Möglichkeit hat, das wäre eine Alternative, die man ins Auge notfalls fassen könnte.

Übrigens praktizieren das auch Personen, die finanziell es nicht notwendig hätten, ihre Begründung:

Warum soll ich 800 tsd THB auf einer Bank sinnlos rumliegen haben, ist eigentlich totes Kapital. Dieses Geld kann man anderwertig besser gut anlegen und Kapital daraus schlagen. Da fällt die jährliche " Einmalzahlung " von max. 20 tsd THB nicht ins Gewicht.

Wäre auf jeden Fall auch eine Möglichkeit.
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: namtok am 16. Juni 2022, 18:59:39

oder neu zu heiraten...... ;)

jektor

bis die neue Hochzeit offiziell  durch ist mit Ehefähigkeitszeugnis und dem ganzen Schlunz drumrum bis zur entgültigen Überbeglaubigung der Heiratsurkunde dürfte das keine kurz- bis mittelfristige Alternative sein.
Titel: Re: Non Immi Visum O-A und Krankenversicherung
Beitrag von: franzi am 18. Juni 2022, 09:35:24
Denke, das geht einfach.
Sterbeurkunde der Frau und Nachweis (durch den Pass), dass man Thailand seit dem Tod der Frau nicht verlassen hat. Damit hat man einen Ersatz der Ledigenbescheinigung (Ehefaehigkeitszeugnis brauchts in Nakhon und vermutlich den meisten Provinzen keines).
Die diversen Beglaubigunen und Uebersetzungen, damit die Heirat auch in der Heimat rechtsgueltig wird, kann man dann spaeter erledigen.

fr