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Autor Thema: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH  (Gelesen 18503 mal)

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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #30 am: 07. Oktober 2011, 22:23:47 »

Mit welchem Recht?!

Mit dem der Bundesregierung, die ein IX. Buch zum Sozialversicherungsrecht verabschiedet hat.

Das gleiche gilt ja auch, wenn zum Beispiel jemand verstirbt, der noch nicht das Rentenalter erreicht hat (so wie mein Bruder) und der keine Hinterbliebenen hat wie Ehefrau oder Kinder unter 18 Jahren.

Das Geld fließt in den Topf der DRVB.

Auf den Seiten der RV Bund steht alles genau beschrieben, da kannst du dir einen Wolf lesen.

Begründet wird nicht, dass ist einfach so!

Der Staat hat das Hoheitsrecht auf die Rentenkasse und bestimmt!

Deshalb würde es ja Sinn machen, wenn die Rentner mal eine Partei wählen würden, die ihre Interessen besser vertritt und durchsetzt!

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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #31 am: 07. Oktober 2011, 22:28:17 »

Sonstige Staatsangehörige

Für sonstige Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich, da sie bei Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten.

Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig.

Die Erstattung erfolgt auf Antrag. Wir raten unseren ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können.


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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #32 am: 07. Oktober 2011, 22:29:42 »

Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer

Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer erhalten ihre Rente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.


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Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #33 am: 07. Oktober 2011, 22:36:01 »

Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer erhalten ihre Rente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.
Bei Witwenrenten,werden ab 2005 keine 30% mehr abgezogen,die gilt auch für Thaifrauen,wenn Sie wieder nach Thailand gehen!
Die Witwe,bekommt 60% von der Rente,des Verstorben,da wir dann nix mehr abgezogen.
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udo50

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #34 am: 07. Oktober 2011, 22:36:20 »

boehm  im Zusammenhang mit Rentnerpartei kann ich auch nicht kapieren das keine Partei  zumindest im Wahlkampf  verspricht das eine oder andere für die Rentner zu verbessern  ,gehalten werden die Wahlversprechen eh nie.   Bei der Renten Neuordnung  wurde festgelegt 2010 die ganze Sache noch einmal zu Überprüfen Rente mit 67 u.s.w. nichts ist passiert.     Udo  Ich weiß nicht wie viel  Rentner wir haben aber ich glaube das sind einige Stimmen bei Wahlen
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Gruß Udo

Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #35 am: 07. Oktober 2011, 22:42:54 »

 Ich weiß nicht wie viel  Rentner wir haben aber ich glaube das sind einige Stimmen bei Wahlen
So 20 Millionen.
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rentner-zahlen-ab-2011-fuer-wahlgeschenk/2941690.html
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udo50

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #36 am: 07. Oktober 2011, 22:48:44 »

 da ich schon einmal "am schimpfen bin"  habe gehört von einem Kumpel das bei "Auswanderung von der erbährmlichen Riesterrente auch etwas abgezogen wird stimmt das?
udo
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Gruß Udo

namtok

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #37 am: 07. Oktober 2011, 22:52:10 »

Irgendwo hab ich mal gehört, dass Riester- Förderbeiträge bei Wegzug ins Ausland zurückgezahlt werden müssen...  {/
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

kidpratunam

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #38 am: 07. Oktober 2011, 22:52:32 »

Deshalb würde es ja Sinn machen, wenn die Rentner mal eine Partei wählen würden, die ihre Interessen besser vertritt und durchsetzt!

Noch besser? Es gibt doch schon 3-4 Parteien die alles dafür tun damit die jetzige Rentnergeneration nicht über Gebühr belastet wird. Von so einer Lobby kann die Generation der Rentner mit 67 in 2040, die ihre Renten dann zu 100% versteuern darf, nur träumen.

Ich für meinen Teil werde es jedenfalls bei meiner 180-Euro-Rente belassen und nichts mehr zusätzlich einzahlen, werde aber auch den Teufel tun mir die Beträge auszahlen zu lassen. Lieber eine aufgestockte Minirente, als für ein hohes Rentenniveau arbeiten das das zum großen Teil wegbesteuert wird.



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Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #39 am: 07. Oktober 2011, 22:52:47 »

da ich schon einmal "am schimpfen bin"  habe gehört von einem Kumpel das bei "Auswanderung von der erbährmlichen Riesterrente auch etwas abgezogen wird stimmt das?
udo
Nach Thailand,wird die nicht gezahlt. C--
Riester-Rente Weil es die Riester-Rente erst seit 2002 gibt, erhalten bisher nur wenige Menschen aus ihren Verträgen bereits eine Rente. Doch das wird sich in den nächsten Jahren ändern. Verlegen Rentner ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), müssen sie die staatliche Riester-Förderung nicht zurückzahlen. Mehr noch: Kaufen Senioren innerhalb dieser weiten Grenzen eine Immobilie, können sie das bis zum Beginn der Auszahlungsphase gesparte Riester-Kapital einsetzen und so die Finanzierungslast senken. Bedingung: Die Immobilie wird als Hauptwohnsitz genutzt und nicht – auch nicht zeitweise –(unter)vermietet. Fällt die Wahl auf ein Land außerhalb der EU oder des EWR, müssen Sparer die staatliche Förderung zurückzahlen.
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2011, 23:00:50 von Isan Yamaha »
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arthurschmidt2000

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #40 am: 07. Oktober 2011, 22:57:01 »

Zitat
die haben doch schon genug verdient wenn sie Jahrelang mit dem Geld gearbeitet haben

Unfug, das Rentensystem ist ein Umlageverfahren in dem alles rein kommende Geld gleich wieder ausgegeben wird. Zusätzlich bedarf es noch erheblicher Mittel aus dem allgemeinen Steueraufkommen, um das System in Gang zu halten.

Zitat
Ein Grund fuer meine Frau war auch der, dass ja bei Staatsbürgern aus Ländern ohne Sozialabkommen mit D, wie z.B. Thailand, auch noch 30% von der Rente abgezogen werden.

Isan Yamaha hat recht, das wird seit 2005 nicht mehr abgezogen!

Das Alterseinkünftegesetz wurde mit der Begruendung eingefuehrt, Beamte und normale Rentner in der Besteuerung ihrer Alterseinkuenfte gleich zu stellen. Da es bis dato z.B. fuer Hinterbliebene von Beamten diesen Rentenabzug nicht gab, wurde er auch fuer die Hinterbliebenen von Nichtbeamten abgeschafft.




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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

arthurschmidt2000

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #41 am: 07. Oktober 2011, 23:01:23 »

Zitat
Nach Thailand,wird die nicht gezahlt
 

Nicht ganz richtig, die zuvor erhaltene steuerliche Foerderung muss zurueckgezahlt werden.
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udo50

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #42 am: 07. Oktober 2011, 23:27:17 »

 hallo arthurschmidt2000. Zitat :
Isan Yamaha hat recht, das wird seit 2005 nicht mehr abgezogen!  bei Erhalt der Hinterbliebenen Rente (grosse Witwenrente) wird nicht mehr 30% abgezogen ist schon klar
aber als TH Staatsbürger nach Rückkehr in die Heimat wird die EIGENE Rente gekürzt oder?
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Gruß Udo

boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #43 am: 07. Oktober 2011, 23:36:29 »

Bei Witwenrenten,werden ab 2005 keine 30% mehr abgezogen,die gilt auch für Thaifrauen,wenn Sie wieder nach Thailand gehen!
Die Witwe,bekommt 60% von der Rente,des Verstorben,da wir dann nix mehr abgezogen.

Ist nicht ganz richtig! Die große Witwenrente beträgt 55 % von der Rente des Ehepartners!!

Deutsche Witwen in D bekommen 60 %, die 5 % weniger für z. B. Thaifrauen, sind die ehemals 30 % Abzug, welches das EU Recht untersagt!

Mein Beitrag # 32 bezog sich auf die Erstattung der Beiträge für Ausländer die in ihr Heimatland zurück gegangen sind!

Sorry!
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2011, 23:41:19 von boehm »
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Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #44 am: 08. Oktober 2011, 00:33:23 »

Ist nicht ganz richtig! Die große Witwenrente beträgt 55 % von der Rente des Ehepartners!!
um 01.01.2002 wurde das Hinterbliebenenrecht durch das Altersvermögensergänzungsgesetz neu geordnet. Die hat zur Folge, dass das alte Recht für Ehepaare gilt, die vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und bei denen der ältere Partner an diesem Tag bereits mindesten 40 Jahre alt ist und ein Ehepartner vor dem 01.01.2002 verstorben ist.

Abweichend zur neuen Regelung sieht das Recht in diesem Fall vor:

- Dass die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden haben musste
- Dass die kleine Witwenrente nicht auf zwei Jahre befristet ist.
- Dass die große Witwenrente 60 % der Versichertenrente beträgt.
- Dass kein Zuschlag für die Kindererziehung geleistet wird.
- Dass ein Rentensplitting nicht möglich ist.

Witwerrente

Verstirbt die Ehefrau so hat der hinterbliebene Ehemann einen Anspruch auf eine Witwerrente. Für die Witwerrente gelten die gleichen Bedingungen wie für die Witwenrente. Die Ehefrau muss allerdings nach dem 31.12.1985 gestorben sein.
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