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Autor Thema: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH  (Gelesen 19340 mal)

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boehm

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Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« am: 05. Oktober 2011, 22:17:37 »

Vielen Dank @Isan Yamaha

Die Seite der Rentenversicherung ist mir bekannt, der Rentenrechner auch.

Bekomme auch alle 2 Jahre meine Renteninfo.

Mein Beitrag war eher ironisch/hypotetisch gemeint!

Die Höhe steht zwar momentan fest, der Rentenbeginn auch, aber was sich gesetzlich an beidem noch ändern kann,
dass steht in den Sternen.

Die Rentenpunkte können im Wert auch sinken, oder der Abzug von bisher 9,9 % bei vorzeitiger Rente mit 63 jahren kann auch noch nach oben gehen.

Man kann auch eine Rentenzahlung ins Ausland abschaffen, wenn Brüssel mitmacht.... :-X :'( {/
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jock

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2011, 23:21:30 »

@boehm

Mal bitte keinen Teufel an die Wand !

Das oesterreichische Pensionsrecht sieht das vor.Von den etwa 2,2 Mio Rentner in Oesterreich,leben
etwa 200.000 um Ausland.Die Mehrzahl dieser Rentner sind ehemalige Gastarbeiter aus ex Jugoslawien
und der Tuerkei.Aber auch zwei Thailaender,die solange in Oesterreich gearbeitet haben um Pensions-
ansprueche zu erweben,sind dabei.

In der Annahme,dass alle 2,2 Mio Renter von heute auf morgen ins Ausland uebersiedeln,wuerde unter Hin-
weis auf dieses Passus,die Rentenzahlungen eingestellt werden.

Ich muss nicht naeher darauf eingehen,welche Konsequenzen eine solche Massenemigration auf die Wirtschaft und
die Staatsfinanzen haette.

Jock
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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2011, 23:46:16 »

Nun, jeder sollte sich also überlegen, wen er wählt, und, man sollte für alle Fälle einen Plan B, C und D haben..... :o
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udo50

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2011, 00:22:55 »


   Hallo boehm.

 Wenn du 9,9%   Rentenabzug bekommst dann bist du Jahrgang 1959 oder so etwa  ?   Ich frage nicht aus Neugierde  sondern um meine Planung sicherzustellen. Mir wurde mitgeteilt das ich bei vorzeitiger Inanspruchnahme der  Rente ab 63   8.1% Abzüge habe  ???  bin Jahrgang 1950 und habe im April diesen Jahres 47 volle Jahre in die R.Vgezahlt
m.f.G udo
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Gruß Udo

Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2011, 00:40:00 »

Inanspruchnahme der  Rente ab 63   8.1% Abzüge habe  ???  bin Jahrgang 1950 und habe im April diesen Jahres 47 volle Jahre in die R.Vgezahlt
m.f.G udo
Jo macht dann so 1360,.€ Rente bis 63 Jahre ??? Und,wenn einer Geschieden ist,dann gibts noch Abzug. 220,.€ bei mir Amen. C-- C--
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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2011, 00:49:32 »

@udo50

Bin Jg. 55 und habe nur 37 Jahre eingezahlt! Dafür aber viele Jahre knapp Höchstsatz, also kurz unter der Bemessungsgrenze.

Deshalb auch 9,9 % Abzug, weil bei mir ja wegen Rente ab 67 noch 9 Monate dazu kommen!

Aber die Abzüge sind mir egal, weil ich mindestens 84 Jahre alt werden müsste, um Gewinn zu machen, da nehme ich doch lieber schon 2 Jahre früher etwas weniger.

Bekomme ja auch noch eine unverfallbare Betreibsrente!

Ja, wegen der Scheidung haben sie mir auch 84 DM weggenommen.

Falls meine Ex stirbt vor Rentenbeginn, bekomme ich es auf Antrag zurück... :-X C--

Bei dir udo50, müsstest du eigentlich unter Vertrauensschutz fallen und wegen der 47 Jahre die volle Rente bekommen.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Gibt hier bestimmt einen Rentenexperten, der das weiß, für mich trifft es ja nicht zu, deshalb habe ich das nicht sooo genau gelesen!
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2011, 00:54:45 von boehm »
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Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #6 am: 06. Oktober 2011, 00:53:43 »

Falls meine Ex stirbt vor Rentenbeginn, bekomme ich es auf Antrag zurück... :-X C--
Oder bei Wiederheirat. ??? ???
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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #7 am: 06. Oktober 2011, 00:56:02 »

Hä? ??? Bin wieder verheiratet!

Ach so, verstehe, die gleiche Frau......

Nö, besser nicht, ähem, die mag Thailand nicht..... :-X :] :]
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Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #8 am: 06. Oktober 2011, 01:00:37 »

Ach so, verstehe, die gleiche Frau......
{+ {+ wenn die einen Anderen Heiratet. }} {*
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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #9 am: 06. Oktober 2011, 01:04:26 »

Ist das wahr?????

Wo kann man das nachlesen????

Dann würde ich gleich mal meinen Sohn fragen, ob sie vielleicht geheiratet hat!

Ich kenne bisher nur, dass bei Tod desjenigen, dem was weggenommen wurde und VOR Eintritt der Rente das zurück übertragen wird!
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Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #10 am: 06. Oktober 2011, 01:12:32 »

Frage bei der Rentenversicherung an,unter meine Frage,genau weis ich das auch nicht so. ???

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/Service/Kontakt.html
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udo50

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #11 am: 06. Oktober 2011, 01:15:52 »


   boehm und Moped  wenn die EX  stirbt bevor sie ein volles Jahr die Rente bekommen hat dann kann sie auf Antrag an den Versicherten übertragen werden  richtig?
Gruß udo
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Gruß Udo

boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #12 am: 06. Oktober 2011, 01:31:18 »

Die EX?? :] :]

Also ich habe gelesen, VOR Eintritt der Rentenzahlung, also wenn sie vorher stirbt, dann wird zurück übertragen!

Bei Wiederheirat ist mir neu, aber das erforsche ich noch.

Meine ist so weit ich weiß noch nicht wieder verheiratet, aber wer weiß.

Ichglaube auch gelesen zu haben, dass man beim Antrag auf Rente auch klären kann, ob sie verstorben ist, weil man es ja nicht wissen muss, wenn man keinen Kontakt hat, so wie ich zum Beispiel.

Das Formular besagt, wenn man selber keine Auskunft bekommt, veranlasst das die Rentenversicherung im Zwangsverfahren (typisch Deutsch ;]).

Also deshalb den Antrag frühzeitig stellen, damit alles geklärt ist und man denen nichts schenkt!

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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #13 am: 06. Oktober 2011, 01:44:34 »

Habs gefunden:

Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Ist der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstorben und hat er vor seinem Tod nicht länger als 36 Monate Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen, wird die Kürzung der Rente des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf Antrag beim Rentenversicherungsträger ausgesetzt. Die ungekürzte Rente wird selbst dann gezahlt, wenn Hinterbliebene des verstorbenen Ehegatten eine Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten.

Die Anpassungsregelung wirkt sich nur auf die Versichertenrente des ausgleichspflichtigen Ehegatten aus, nicht aber auf die Rente an seine Hinterbliebenen.

Von dieser Regelung profitieren auch die ausgleichspflichtigen Ehegatten, an die wegen des bis zum 31. August 2009 geltenden Rechts die ungekürzte Rente nicht gezahlt wurde. Betroffen sind Fälle, bei denen der verstorbene ausgleichsberechtigte Ehegatte zwar selbst Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen hat, aber nicht länger als 36 Monate in Form einer Rente, oder in denen eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird.


Von Wiederheirat steht da nix!

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namtok

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #14 am: 06. Oktober 2011, 02:11:48 »

Für den Saloon ist diese Info fast zu schade, ich denke mal über ein "Upgrade" nach...
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !
 

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