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Autor Thema: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH  (Gelesen 19276 mal)

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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #15 am: 06. Oktober 2011, 09:46:53 »

Ja, @namtok

Vielleicht sollte man alles zum Thema Rente in einen neuen "Renten Thred" verschieben.

Das Thema hat sich plötzlich einfach so entwickelt.

Scheinbar ist es für viele interessant, weil die Seite der Rentenversicherung ziemlich unübersichtlich ist!
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Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #16 am: 06. Oktober 2011, 14:12:59 »

Ich habe,jetzt bei der Rentenversicherung angerufen,ob es die Rentenpunkte zurück gibt,wenn die/der Ex wieder
geheiratet hat.
Da ist was Neues,und die müßen sich erst durchlesen.
Der ruft mich an,und ich Stelle das dann hier rein.
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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #17 am: 06. Oktober 2011, 14:20:48 »

Da bin ich gespannt!

Ich kenne es so, dass Witwen/r nach Wiederheirat ihre Rente verlieren.

Deshalb heiraten ja meistens ältere Witwer/n nicht mehr.
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Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #18 am: 06. Oktober 2011, 21:35:31 »

So der gute Mann,von der Rentenversicherung,hat angerufen bei mir.
Es gibt,nichts zurück,von den Rentenpunkten,wenn die Ex wieder Heiratet,nur auf Antrag bei Ableben.
Auch Klagen kann man ja bei Gericht auf Rückführung der Rentenpunkte. C-- C-- ;D ;]
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KhunBENQ

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #19 am: 06. Oktober 2011, 21:56:29 »

Hier wurde was missverstanden. Es ging nicht um Witwenrente, sondern um den elenden Versorgungsausgleich.
Die Ex behält also ihre Punkte und kann mit dem Neuen weitersammeln  C--
Deutsches Rentenrecht animiert zur italienischen Scheidung  :] (böse, böse  {;).
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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #20 am: 06. Oktober 2011, 22:01:57 »

Hier wurde nichts missverstanden! {;

Ich habe von Anfang an geschrieben, dass ich es mir nicht vorstellen kann, dass man etwas vom Versorgungsausgleich (Punkte) bei Wiederheirat der/des Ex zurück bekommt.

Deshalb habe ich gesagt, wie ich es vom Witwen Recht her kenne.

Man bekomm nur im Todesfall was zurück, wie ich es 7 Posts vorher geschrieben habe!

Über den Klageweg gibt es im Netz reichlich Infos, da müssen schon wichtige Gründe vorliegen.

Im Grunde kann man sagen, Punkte zurück gibt es nur im Todesfall bis zu 36 Monaten nach Rentenbeginn, danach freut sich der Versicherungsträger... C--
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dart

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #21 am: 06. Oktober 2011, 22:06:51 »

Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich bei einer Scheidung, nicht auch nachträglich, ein Ehevertrag findet. [-]

Wird übrigens irrelevant wenn Ex zum Sozialfall wird. ;]
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udo50

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #22 am: 06. Oktober 2011, 23:36:27 »


    Hallo "Rentenrechtler" ich habe noch eine Frage . Meine Paraya  hat in D. Rentenanwartschaft "erarbeitet" stimmt es das sie bei unserer gemeinsamen  "Einwanderung nach TH. sich diese Anwartschaft auszahlen lassen kann? sie ist trotz etwa25Jahre Aufenthalt in D  TH Staatsbürgerin

    Gruß udo
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Gruß Udo

Isan Yamaha

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KhunBENQ

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #24 am: 07. Oktober 2011, 09:03:16 »

Wie udo50 das beschreibt, hat seine Frau nach 2 Jahren Aufenthalt die Möglichkeit sich die Beiträge zurückzahlen zu lassen.
Allerdings nur die eigenen Beiträge, der Arbeitgeberanteil wird einbehalten.
Ob das sinnvoll ist, müsst ihr selber ausrechnen.
Für meine Frau (geringe Beiträge, marginale Rentenansprüche) werden wir das wohl beantragen.
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Isan Yamaha

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #25 am: 07. Oktober 2011, 15:57:43 »

Mail,von Rentenversicherung.
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx

gern beantworten wir Ihre Fragen:

1.) "Kann man,ein Antrag Stellen,das die Rentenpunkte,wieder zurückgeführt
werden,bis die Ex - Frau in Rente geht ?"
Nein, das ist nicht möglich.
Das sogenannte "Das Rentnerprivileg" war bei Ehescheidungen vor dem
1.9.2009* nur in folgenden Fällen anzuwenden:
Waren Sie der ausgleichspflichtige Ehepartner und erhielten Sie bei
Eintritt der Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung bereits
Rente, galt für Sie
nach bisherigem Recht das sogenannte Rentnerprivileg. Danach wurde Ihre
Rente aufgrund des Versorgungsausgleichs erst gemindert, wenn Ihr früherer
Ehepartner
oder seine Hinterbliebenen eine Rente erhielten.
Wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft der
Versorgungsausgleichsentscheidung noch keine Rente vom
ausgleichspflichtigen Ehepartner bezogen wurde, fand das "Rentnerprivileg"
keine Anwendung.

*) Das bisherige Recht war anzuwenden, wenn Sie oder Ihr Ehepartner den
Scheidungsantrag vor dem 1. September 2009 beim Familiengericht eingereicht
haben und das Familiengericht bis zum 31. August 2010 über den
Versorgungsausgleich entschieden hat.

2.) "Und werden die Abgeführten Rentenpunke, bei Wiederheirat,von der
Ex-Frau zurückgeführt auf Antrag ?"
Der durchgeführte Versorgungsausgleich bleibt auch bei Wiederheirat der
geschiedenen Frau wirksam.

3.) "Wie ist das,wenn jemand Verstorben ist,mit den Abgeführten
Rentenpunkten?"
Ist der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstorben und hat er vor seinem Tod
nicht länger als 36 Monate Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen
Anrecht bezogen, wird die Kürzung der Rente des ausgleichspflichtigen
Ehegatten auf Antrag beim Rentenversicherungsträger ausgesetzt. Die
ungekürzte Rente wird selbst dann gezahlt, wenn Hinterbliebene des
verstorbenen Ehegatten eine Rente aus dem im Versorgungsausgleich
erworbenen Anrecht erhalten.
Die Anpassungsregelung wirkt sich nur auf die Versichertenrente des
ausgleichspflichtigen Ehegatten aus, nicht aber auf die Rente an seine
Hinterbliebenen.

Von dieser Regelung profitieren auch die ausgleichspflichtigen Ehegatten,
an die wegen des bis zum 31. August 2009 geltenden Rechts die ungekürzte
Rente nicht gezahlt wurde. Betroffen sind Fälle, bei denen der verstorbene
ausgleichsberechtigte Ehegatte zwar selbst Leistungen aus dem im
Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen hat, aber nicht länger als
36 Monate in Form einer Rente, oder in denen eine Hinterbliebenenrente
gezahlt wird.

Über die Anpassungsregelungen kann nur auf Antrag entschieden werden. Den
Antrag müssen Sie bei dem Rentenversicherungsträger stellen, der die
gekürzte Rente zahlt.


In unserer Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente" finden Sie
weitere Informationen. Sie können sie unter folgendem Link herunterladen
oder bestellen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/04_vor_der_rente/geschiedene_ausgleich_rente.html?nn=85100

Für weitere Fragen sowie allgemeine Auskünfte stehen Ihnen auch unsere
Experten unter der kostenlosen Servicetelefonnummer:

0800 / 10 00 480 70

Mo – Do
07:30-19:30 Uhr
Fr
07:30-15:30 Uhr

zur Verfügung.
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Patthama

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #26 am: 07. Oktober 2011, 18:24:15 »

Hallo Udo 50
Wenn deine Frau,Thail. Staatsbuergerin ist,sich in D abgemeldet hat,und nun mindestens zwei Jahre wieder in TH. lebt,kann sie sich die Rente auszahlen lassen.Allderdings nur die eigenen eingezahlten Beitraege.
Das ganze geht relativ problemlos von statten.Den Antrag kann man dann auf der Deutschen Botschaft abgeben,muss natuerlich auch dort alles beglaubigt werden,und zu meiner Ueberraschung ist dieser Service kostenlos.
Meine Frau hat sich die Rente,nach langer Ueberlegung erst vor kurzem auszahlen lassen.
Es muss halt jeder fuer sich selber ausrechnen.Genererell kann man sagen,wie niedriger die Renten-Ansprueche,desto eher lohnt es sich.
Ein Grund fuer meine Frau war auch der,dass ja bei Staatsbuergern aus Laendern ohne Sozialabkommen mit D,wie z.B. Thailand,auch noch 30% von der Rente abgezogen werden.Bei der vorzeitigen Auszahlung,wird nichts abgezogen.
Auch muss meine Frau spaeter dann,sich nicht mit der Jaehrlichen Lebensbescheinigung rumaergern.
Aber wie gesagt,es muss sich jeder selbst ausrechnen ob es sich lohnt oder nicht.
Der Freundliche Herr damals auf der Deutschen Botschaft,hat mir geasagt,dass viele Thail.sich ihre Rente auszahlen lassen.
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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #27 am: 07. Oktober 2011, 20:03:13 »

Ein Grund fuer meine Frau war auch der,dass ja bei Staatsbuergern aus Laendern ohne Sozialabkommen mit D,wie z.B. Thailand,auch noch 30% von der Rente abgezogen werden.

Ist grundsätzlich richtig!

Aber bedenke, bei der Version gehen immerhin doch 50 % verloren, nämlich die Beiträge des Arbeigebers.

Es werden nur die eigenen Beiträge zurück/ausgezahlt!

Der beste Weg, mit dem Rentenrechner die Rentenhöhe feststellen. Dann prüfen, was einbezahlt wurde (steht ja in der jährlichen Renteninfo/Verlauf).

Dann überlegen wie alt werde ich. Das mal Monate der zustehenden rente multiplizieren und dann mit dem Betrag der Rückzahlung vergleichen.

Wobei das mit dem wie alt werde ich, der schwierigste Part ist!!

 ;] ;] ;] ;]
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udo50

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #28 am: 07. Oktober 2011, 21:31:31 »


   Dieser Fred ist für mich mal wieder der beste Beweis wie hilfreich UNSER Forum ist   {*  }}
 Danke udo
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Gruß Udo

udo50

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #29 am: 07. Oktober 2011, 22:14:04 »

hallo Patthama ich habe zu deiner Antwort noch2 Anmerkungen .  Mit welchem Recht hält die RV die Arbeitgeberbeiträge ein ?  die haben doch schon genug verdient wenn sie Jahrelang mit dem Geld gearbeitet haben , und wer bekommt dann die Arbeitgeberbeiträge ? 2.  Es ist für mich unerklärlich wieso in der beschriebenen Situation bei der Frau die Rente um30% gekürzt wird und sollte sie Hinterbliebenenrente erhalten diese nicht mehr oder noch nicht wieder gekürzt wird
 Schönes Wochenende Udo
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Gruß Udo
 

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