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Autor Thema: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH  (Gelesen 19369 mal)

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arthurschmidt2000

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #90 am: 28. September 2013, 16:15:24 »

@Alex

Ich habe lediglich die Frage beantwortet, wie man unterschiedliche Rentenhöhen in Abhängigkeit vom Wohnsitz begründen könnte. Wollte man das, würde das wohl am ehesten über die Rente als Lebensstandardsgarantie gehen.

Da das ein ungelegtes Ei  ist, ist es müßig, hier darüber zu diskutieren.

Zur Frage der Besteuerung von deutschen Renten in Thailand hast Du einen Link angegeben und daraus zitiert. Nach den Erfahrungen mit Herrn Dr. Googelberg neige ich manchmal dazu, Zitate zu prüfen.   Die Site des Bundesfinanzministeriums hat tonnenweise Unterseiten. Könntest Du bitte den Link präzisieren.
« Letzte Änderung: 28. September 2013, 17:14:27 von arthurschmidt2000 »
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Herby55

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #91 am: 28. September 2013, 18:10:26 »

Ja Patthama die Regelung mit der Auszahlung gibt es noch.Ich war erst
vor 4Wochen auf der Rentenstelle und habe mich erkundigt.Denke du hast
es mit der Auszahlung richtig gemacht wir werden es auch so tun.Problem
ist das meine Frau keine 35 Jahre und deine Frau wahrscheinlich auch nicht
hier gearbeitet haben.Da wird die Rente erst mit 67 Jahre gezahlt. :(
Meine Frau ist 47 Jahre alt,da kann Sie dann schon 18 Jahre über das Geld verfügen-anlegen bis zur normalen Rente.
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Alex

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #92 am: 28. September 2013, 18:32:10 »

Arthur ,

sorry für den späten Response.

DBA D >  Thailand Vom 10.07.1967,

veröffentlicht in: BStBl 1968 I S. 1046, BGBl. 1968 II S. 589


http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Thailand/001_1.pdf?__blob=publicationFile&v=1


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Alex

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #93 am: 28. September 2013, 18:40:30 »

Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

 im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen

Basis for negotiation for agreements for the avoidance of double taxation and the prevention of fiscal evasion with respect to taxes on income and on capital

Das deutsche Abkommensnetz umfasst im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit DBA mit mehr als 90 Staaten. Ungeachtet des Einflusses der Abkommensmuster der OECD und der Vereinten Nationen werden DBA individuell in einem intensiven Verhandlungsprozess zwischen Vertragsstaaten mit jeweils eigener DBA-Politik und Rechtstradition ausgehandelt. Die vorliegende Verhandlungsgrundlage dient einer effizienten Umsetzung der deutschen Abkommensziele unter Verwendung möglichst einheitlicher Formulierungen.

Im Rahmen der Abkommensverhandlungen ist jedoch stets eine an den konkreten bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ausgerichtete Abwägung der Wettbewerbsinteressen des inländischen Wirtschaftsstandortes, der Auslandsaktivitäten exportorientierter deutscher Unternehmen und der Sicherung des deutschen Besteuerungsinteresses vorzunehmen. Aufgrund der jeweiligen Unterschiede im innerstaatlichen Recht und der nationalen DBA-Politik der anderen Vertragsstaaten werden sich daher auch weiterhin je nach Verhandlungssituation Unterschiede in Form und Inhalt von DBA-Regelungen ergeben.

Die Verhandlungsgrundlage wird nach Bedarf verändert oder ergänzt werden. Sie steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.



Zur Zeit finden mal wieder Verhandlungen statt , die aber noch nicht abgeschloßen sind


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arthurschmidt2000

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #94 am: 28. September 2013, 19:18:12 »

@Alex,

Es ging mir um dieses Zitat von Dir:

Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand
Newsletter der Deutschen Botschaft vom August 2003:
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani  …

Einziger Quellenverweis in Deinem Posting war die Homepepage des Bundesfinanzministeriums.

Dort steht Dein Zitat nicht!

Also noch einmal meine Bitte um Quellenangabe.
« Letzte Änderung: 28. September 2013, 19:39:20 von arthurschmidt2000 »
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Alex

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #95 am: 28. September 2013, 20:03:50 »

@ Arthur ,

dieses Zitat stammt aus dem NEWS LETTER >August 2003 der Deutschen Botschaft in Bangkok

Bitte dort anfordern , da deren Suche im Alt News Letter Bereich nicht wirklich den betreffenden

NL ausspuckt .
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boehm

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #96 am: 28. September 2013, 20:24:20 »

So steht es auch bei www.siam-info.de

30.07.2003: Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani Rentenzahlungen der Steuerpflicht unterlegen wollte. Dies widerspricht dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat dieses Problem daher bei dem Finanzamt angesprochen und geklärt. Sollten Steuerforderungen für Rentenzahlungen künftig - eventuell auch von Finanzämtern anderer Regionen - weiterhin erhoben werden, empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten und auf das Doppelbesteuerungsabkommen hinzuweisen sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren. (aus Newsletter Deutsche Botschaft, Aug 2003)

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jock

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #97 am: 28. September 2013, 21:02:43 »

Dieser Newsletter der Botschaft ist nicht falsch.

Was nicht dazu ausgefuehrt wird ist, dass das thailaendische Finanzamt
einen Nachweis anfordern koennte,dass das Einkommen bei der deutschen
Finanz aktenkundig ist.

Wird die Rente in Deutschland versteuert,ist alles ok und die Thailaender
alzeptieren das auch.Wird die Rente in Deutschland bewusst nicht ver-
steuert,klemmt sich das Finanzamt Brandenburg dahinter fordert Steuern
ein oder verlangt ihrerseits einen Nachweis,dass die Steuerleistung in Thai-
land erbracht wird.

Im Doppelsteuerabkommen gibt es einen Punkt,wo steht,dass Renten
steuerfrei sind,allerdings wird auch darauf verwiesen,dass dies nur vorbe-
haltlich des naechsten Punktes gilt.
Und der naechste Punkt hebt die Steuerbefreiung wieder auf.

Fazit : Steuerpflicht besteht grundsaetzlich.Entweder in Deutschland oder
in Thailand.
Es ist jetzt eine Rechenoperation,wo man billiger davon kommt.

Es ist bekannt und man kann hoffen,es bleibt so,dass die thailaendische
Finanz nicht gerade wie der Teufel hinter einer armen Seele her ist,um
Steuern von den Auslaendern einzufordern.

Daher bitte,nur nachts darueber zu schreiben und das leise,sonst wachen sie
womoeglich auf.


Jock
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Alex

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #98 am: 28. September 2013, 21:22:17 »

Sorry Jock , das klingt schon in sich widersprüchlich .

Erstens ist das Finanzamt Neubrandenburg nicht für alle Renter zuständig ,
für mich z.B. nicht .

Wenn Du aber in Neubrandenburg zur Steuer veranlagt wirst und a.G. Deiner
Freibeträge dort keine Steuern zahlen muß sind die Thais a.G. des DBA aussen vor .

Zitat
dass das thailaendische Finanzamt einen Nachweis anfordern koennte,
dass das Einkommen bei der deutschen Finanz aktenkundig ist.

Könnte , hätte Fahradkette :::: der Versuch des Finanzbezirks Udon Thani ist jedenfalls
wenn man der Deutschen Botschaft Glauben schenkt kläglich am DBA gescheitert !

Zitat
Fazit : Steuerpflicht besteht grundsätzlich.Entweder in Deutschland oder in Thailand.

das mag ja Formal Juristisch so stimmen , aber dann wartet doch bis Euch die Thais auffordern
und macht es nicht wie die Österreichischen Finanzbehörden .

Sollte ich einen solchen Schrieb erhalten , verweise ich auf das DBA . Das bringt dem anfragenden
Thai einen Haufen Schreiberei :::: den er sich ja auch dann redlich verdient hat .

Es gilt immer noch bei mir jedenfalls der Grundsatz : Meine Steuer Erklärung sieht nur :

Das zuständige Finanzamt

Mein Steuerberater

Der liebe Gott und meinetwegen auch Buddha

und ich

sonst keiner ... einem Thai Finanzbeamten muß leider meine D Steuernummer genügen
wenn er dann unbedingt eine solche sehen will nachdem ihn die D Botschaft über das DBA
aufgeklärt hat .

« Letzte Änderung: 28. September 2013, 21:32:21 von Alex »
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uwelong

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #99 am: 28. September 2013, 21:51:49 »

Problem ist das meine Frau keine 35 Jahre und deine Frau wahrscheinlich auch nicht
hier gearbeitet haben.Da wird die Rente erst mit 67 Jahre gezahlt. :(

Vor 3 Jahren bekam man als Frau mit 65 Jahren die Rente!

Ob sich inzwischen da etwas geändert hat, weiß ich allerdings nicht.

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jock

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #100 am: 28. September 2013, 21:52:27 »

@Alex

richtig
richtig
vorerst richtig
richtig
falsch,in dem Fall bist du gefordert einen Nachweis zu erbringen
richtig
falsch,Steuernummer genuegt nicht allein.

Wir haben in der Steuerangelegenheit ja schon mal korrespondiert.
Wenn es die deutschen Finanzaemter clever machen,entkommst du der
Steuerpflicht nicht,wenn du ueberhaupt Steuern zu zahlen hast.

Derzeit ist der thailaendischen Finanz die Eintreibeung von Steuern von
Auslaendern offenbar zu laestig und bis auf weiteres ist da nichts zu be-
fuerchten.

Jock
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Alex

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #101 am: 29. September 2013, 06:53:57 »

Jock ich bin da aussen vor wie Du weißt , denn ich zahle in D meine Steuern !

Und daran wird sich auch so schnell nichts ändern .

Gruß Alex
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malakor

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #102 am: 29. September 2013, 07:21:32 »

Alex

in welchem Land haeltst du dich denn ueberwiegend auf ?
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Alex

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #103 am: 29. September 2013, 08:08:56 »

Ich bin Weltbürger  ... ;D

Im Ernst ich möchte hier nicht nochmal ne Diskussion lostreten , was ne 90 % Lösung ist .

Das hatten wir alles schon
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arthurschmidt2000

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Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
« Antwort #104 am: 29. September 2013, 09:04:55 »

@boehm

Diese Quelle kenne ich natürlich auch. Und wie es dann so mit Quellen ist, mit ein wenig Mühe wird man bestimmt einen Link finden, in dem jemand behauptet, Hitler auf Schalke gesehen zu haben.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass hier jemand „zitiert“ und versucht, sein Zitat dadurch zu adeln, indem er eine seriöse Quelle vorgaukelt.

Im Übrigen halte ich es da mit Jock, nur Gulasch wird durch Wiederaukochen besser.
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