Sorry Jock , das klingt schon in sich widersprüchlich .
Erstens ist das Finanzamt Neubrandenburg nicht für alle Renter zuständig ,
für mich z.B. nicht .
Wenn Du aber in Neubrandenburg zur Steuer veranlagt wirst und a.G. Deiner
Freibeträge dort keine Steuern zahlen muß sind die Thais a.G. des DBA aussen vor .
dass das thailaendische Finanzamt einen Nachweis anfordern koennte,
dass das Einkommen bei der deutschen Finanz aktenkundig ist.
Könnte , hätte Fahradkette :::: der Versuch des Finanzbezirks Udon Thani ist jedenfalls
wenn man der Deutschen Botschaft Glauben schenkt kläglich am DBA gescheitert !
Fazit : Steuerpflicht besteht grundsätzlich.Entweder in Deutschland oder in Thailand.
das mag ja Formal Juristisch so stimmen , aber dann wartet doch bis Euch die Thais auffordern
und macht es nicht wie die Österreichischen Finanzbehörden .
Sollte ich einen solchen Schrieb erhalten , verweise ich auf das DBA . Das bringt dem anfragenden
Thai einen Haufen Schreiberei :::: den er sich ja auch dann redlich verdient hat .
Es gilt immer noch bei mir jedenfalls der Grundsatz : Meine Steuer Erklärung sieht nur :
Das zuständige Finanzamt
Mein Steuerberater
Der liebe Gott und meinetwegen auch Buddha
und ich
sonst keiner ... einem Thai Finanzbeamten muß leider meine D Steuernummer genügen
wenn er dann unbedingt eine solche sehen will nachdem ihn die D Botschaft über das DBA
aufgeklärt hat .