Thailand-Foren der TIP Zeitung > Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten

Heirat via Internet

(1/4) > >>

tango:

Hallo ihr Lieben, hier wieder etwas zum Nachdenken.

Eine liebe, nette Thailänderin, 25 Jahre alt mit Hochschulabschluss wollte bei der Botschaft ein Heiratsvisum beantragen. Sprachausbildung beim Goethe bestanden. Die notwendigen Papiere wurden zum Berliner Standesamt gesandt.
Er ist Deutscher und hat einen gesicherten Arbeitsplatz.
Der Witz ist aber, dass die beiden sich noch nicht persönlich kennengelernt haben, sondern nur durch Internet „lieben“ gelernt haben.
Das Kammergericht teilt mit, dass die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses noch nicht bearbeitet wurde. Es äußert Bedenken und moniert das Kennenlernen via Internet und möchte mehr Informationen, z. B. wann kennengelernt? Wie ist die Verständigung? Wann wurde beschlossen zu heiraten?

Der Bräutigam schreibt u. a.
Diese moderne Form der Partnerfindung ist ja heute nichts Ungewöhnliches mehr.
Seither pflegen wir einen intensiven Kontakt.
Aus beruflichen Gründen war kurzfristig kein Urlaub möglich.
Da ich meine Braut inzwischen viel besser kannte, bat ich sie mich zu heiraten.
Sie war einverstanden. So entstand der Plan der Eheschließung.
Wir haben die Papiere mühsam zusammengetragen und vor zwei Wochen hat meine Braut  bei der deutschen Botschaft in Bangkok einen Visum-Antrag gestellt.

Grundsätzlich habe ich natürlich Verständnis für Ihre Sorgen bezüglich Rechtsmissbrauch.
Aber seien sie versichert, Sie zielen auf die Falschen. Ich gehöre nachweislich zu denen die immer Arbeiten, ihre Steuern zahlen und niemanden zur Last fallen.
Ich kann mir keinen Grund vorstellen, wieso Sie uns die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses versagen sollten.
Ein Rechtsmissbrauch liegt nicht vor!
Sie würden uns bestrafen für eine Tat, die nie begangen wurde, die wir nie begehen würden und die wir auch nie geplant haben.
Das kann nicht der Sinn deutscher Gesetze sein!

Um was dreht es sich hier?
Der Standesbeamte in Berlin meldet Bedenken an und hat das Kammergericht eingeschaltet.
Der Standesbeamte meint weiterhin, dass die Begründung einer ehelichen Lebensgemeinschaft auf der Basis näheren gegenseitigen Kennenlernens erfolgen sollte.
Nachweise in Form von Telefonabrechnungen, briefliche Korrespondenz, Fotos oder Ähnliches könnten hilfreich sein.

So meine Lieben, ich bitte um Wortmeldung, ob der Standesbeamte und das Kammergericht hier richtig handeln.
Manfred unter Tango


 

 










Morrison:
Also der Standesbeamte lebt doch echt hinterm Mond!  >:(  Tagtäglich heiraten Hunderte, ach was, Tausende, die sich noch nie vorher getroffen haben! Das ist doch völlig normal mittlerweile. Diese Ehe wird ewig halten, das sie auf wahrer Liebe begründet ist.

Klar, nur weil es eine Thai ist, heisst es gleich wieder "die ist doch ausm Katalog gekauft, nein, das kann ich nicht unterstützen als Standesbeamter". Dabei gibt es Thai-Frauen-Kataloge so gut wie gar nicht mehr. Die holt man sich jetzt online.

Kann man nur noch den Kopf schütteln (dass du dich für so einen Typen einsetzt). Rechtslage hin oder her.

Puhtscharah:
Moin,

das ist nicht TIT sondern TID, die sind wirklich so (bekloppt)

Harald

dii:

--- Zitat ---Aus beruflichen Gründen war kurzfristig kein Urlaub möglich.
--- Ende Zitat ---

 --C


 ...alles kann man(n) uebers Net kaufen, aber "seine Braut"  ???   --C  --C  --C 

...nachher hat se Mundgeruch  :o    ;D

LungDi:
Wer kauft schon gerne eine Katze im Sack?

Ich denke so ein kleiner Probelauf sollte vor der Eheschließung schon stattgefunden haben!

Jetzt fehlt nur noch eine eBay Auktion, dann ist ja eventuell das Brautgeld auch schon bezahlt :D

Horido und Waidmanns heil!

LungDi

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln