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Hinterbliebenenrente für Thaifrauen

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rudi-ratte:
@tango


Ich beziehe noch keine Rente, habe aber Rentenanspruch.
Welchen Rentenanspruch (Witwenrente) hat meine mit mir in Thailand lebende Freundin  (Thai 40 Jahre), wenn ich sie heirate, aber vor dem Erreichen  des Rentenalters ablebe.

Danke für eine Antwort


tango:
Hallo rudi-ratte,
hier nun meine Antwort zur Frage der Witwenrente in deinem Fall.

Die Rentenversicherung schreibt dazu:

In der Rentenversicherung erhält die Witwe nach dem Tod eines versicherten Ehemannes Witwenrente, wenn dem Verstorbenen zurzeit seines Todes Versicherungsrente (d.h. Altersrente) zustand oder die Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten) erfüllt ist oder als erfüllt gilt. (Anm. unter Wartezeit versteht man die Versicherungszeit). Da du länger als 5 Jahre bereits eingezahlt hast, sind damit die Voraussetzungen für eine Witwenrente gegeben.

Witwenrenten, die ab 01.01.2001 beginnen, werden wie die Waisenrente um einen Rentenabschlag bis zu maximal 10,8 % gemindert, wenn der versicherte Ehegatte vor Vollendung seines 63. Lebensjahres verstorben ist.

Also, der Witwe würde zuerst eine kleine Witwenrente zustehen (24 Monate gleich 25 % von den errechneten Entgeltpunkten), falls sie jünger ist als 45 Jahre und ihr länger als 1 Jahr verheiratet gewesen seit. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres steht ihr die große Witwenrente von 55 % zu, wobei, wenn du früher als mit 63 Jahren ins Gras beißt, ein entsprechender Abzug erfolgt.
Bei Unterbrechung der kleinen zur großen Witwenrente muss immer die große Witwenrente beantragt werden.

Manfred unter Tango

rudi-ratte:
@Tango

Danke für die schnelle Antwort!

Ich melde mich wenn der Hochzeitstermin steht. :)

Gruss von hier nach da

rudi

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