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Autor Thema: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...  (Gelesen 15050 mal)

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Bruno99

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #60 am: 26. Februar 2016, 15:32:16 »

Wenn deinem Ansatz Rechnung getragen wird,bedeutet
das eine indirekte Arbeitsverpflichtung fuer junge Witwen.

Ja und? sehe jetzt kein Problem damit, dass eine junge Frau, ob Witwe oder nicht, fuer ihren Unterhalt selber sorgen kann.

Ich glaube aber,dass der Grundsatz der freien Lebensge-
staltung hoeher zu bewerten ist.

 --C dein Ernst  ???  wenn dem so ist, wer geht dann ueberhaut noch arbeiten ?

Der Anspruch geht aber verloren,wenn eine neue Ehe eingegangen wird.

Selbstverstaendlich ist das auch in der CH so, denn damit entfaellt eine Unterstuetzung durch den Staat
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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

Suksabai

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #61 am: 26. Februar 2016, 15:55:38 »


Habe mit ständig steigender Begeisterung die Diskussion hier verfolgt.

Da wir jetzt schon mindestens 2 Seiten OT sind, ist es eh schon wurscht, da kann ich auch meinen Senf dazugeben:

Bezüglich der armen Witwen möchte ich gegenüberstellen:

Nach der Ehe mit einem Thai verwitwet - was erwartet sie da?

Mit ein wenig Glück hat sie oder ihr Mann auf den Tod gewettet (Ablebensversicherung) wie so viele hier.
Sonst bleiben ihr im besten Fall ein paar Rai Ackerland (möglichst unbelehnt),
ein mehr oder weniger prächtiges Wohnhaus (möglichst unbelehnt)
ein Kubota und/oder Auto (möglichst abbezahlt)
und auf jeden Fall unversorgte Kinder.

Etwaige vorhandene Rindviecher fallen der Totenfeier zum Opfer.
Rente/Pension? - NADA!!

Bitte mich nicht falsch zu verstehen, auch ich habe meine Frau aus Gründen der Altersversorgung (ihrerseits) geheiratet,
persönlich lege ich keinen gesteigerten Wert auf das Blatt Papier.

Und bevor Fragen auftauchen: die vorher angeführten Infos habe ich aus erster Hand!

lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

franzi

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #62 am: 26. Februar 2016, 16:33:08 »

Noch mehr OT

Fakt ausserdem bei vielen: Sie bekommt ihre eigene Altersrente aus z.B. Dach, und andersrum muesste ich ja, da ich eben "nicht Herzlos" bin, auch Sie pflegen, wenn Sie der "Pflegefall" wird.
Gruss H.

Das duerfte wohl selbstverstaendlich sein. Derzeit dusche (wasche) ich sie, obwohl ich das gar nicht mag, taeglich in der Klinik, da sie sich dies von den Krankenschwestern nicht vornehmen lassen will.

fr

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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

jock

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #63 am: 26. Februar 2016, 16:37:40 »

@Bruno00

Na,wenn das so ist,kann man die Witwenrente gleich ab-
schaffen und argumentieren,die Ehe ist Privatsache und
jede soll schauen,wo sie bleibt.

"Wer geht noch arbeiten ?" Die Dummen und die Leistungstraeger !

Die Zahl jener,die in der Lebensspanne 15-62 Jahre nicht
mehr arbeiten,wird gross und groesser.

Einserseits fehlen Arbeitsplaetze,andererseits ist das Sozialnetz
so dicht geknuepft,dass niemand verhungert,wenn er einem Ar-
beitsplatz grossraeumig ausweicht.
Und die Altersversorgung sichert die bedarfsorientierte Mindest-
sicherung.

Um den ganzen Verwaltungsaufwand,der mit der Genehmigung und
Uberpruefung der Ansprueche von Aufstockung,Arbeitslosengeld,Ar-
beitsmarkteingliederung,Weiterbildungskurse etc.verbunden ist, einzusparen
koennte man doch dem letzten Schulzeugnis gleich einen Antrag auf
Rente beifuegen.

Also alles auf dem Pruefstand,den Wildwuchs durchforsten und zu-
rueckschneiden.

Die Entstehung einer 2 Klassengesellschaft muss man halt hin-
nehmen.

Jock
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hanni

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #64 am: 26. Februar 2016, 17:56:32 »

hi
Zitat
    Fakt ausserdem bei vielen: Sie bekommt ihre eigene Altersrente aus z.B. Dach, und andersrum muesste ich ja, da ich eben "nicht Herzlos" bin, auch Sie pflegen, wenn Sie der "Pflegefall" wird.
    Gruss H.


Das duerfte wohl selbstverstaendlich sein. Derzeit dusche (wasche) ich sie, obwohl ich das gar nicht mag, taeglich in der Klinik, da sie sich dies von den Krankenschwestern nicht vornehmen lassen will.
Natuerlich ist das selbstverstaendlich, aber aus dem Zusammenhang gerissen , hoert sich das natuerlich ganz "gemein und herzlos" an.

Und zur Witwenrente....wir sind von "Kuchenbacken auf As...backen"  :-X  gekommen....
nur mein "Denkansatz" bleibt voellig aussen vor, da will wohl keiner was von wissen, sind eben doch schon "alle angekommen".
Ich meinte "einen auslaendischen Ehemann, hat keiner auf den Schirm, und wenn hat er nur Pflichten, keine Rechte, ansonsten "Schnauze halten" Bilateral koennte man da schon an gewissen Schrauben drehen (Witwenrente etc.), das war's zusammengefasst!

Zit Alex

   
Zitat
    Kann es sein , daß Du im Land noch nicht ganz angekommen bist ?


Was heisst denn fuer dich angekommen, "blind" sein fur die "Umgebung"?

OT??Ich handle das unter "..." ab  C--

Gruss H.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 18:32:25 von hanni »
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Einige fuehren sich hier auf , wie der grosse Zampano, sie duerfen Alles, machen Alles, und koennen sogar Alles..nur akzeptieren koennen sie nicht! Und Alles nur,weil: Sie
fehlende Intelligenz, Bereitschaft zur Verstaendigg., dieses mit Unverstaendnis tarnen...Wiki weiss es genauer!!!(Verstaendigg.)

Patthama

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #65 am: 26. Februar 2016, 18:00:11 »

Leute!!
Werft doch mal einen  Blick auf die DRV (Deutsche Rentenversicherung)
Da steht was von einer kleiner,und grosser Witwenrente
Seit glaube ich 2001 gibt es neue Regeln
Fuer die grosse Witwenrente muss die Ehe mindestens 7 Jahre bestehen,und die Witwe 49 Jahre alt sein.
Ist das nicht der Fall bekommt sie nur die kleine Witwenrente,und das auch nur fuer  2 Jahre.
Also nichts da,wenn ein 75 Jaehriger D-Rentner eine 25 Jaehrige Thai heiratet,und diese Dame nach dem Ableben des Gatten mindestens noch 40 Jahre Rente kassieren moechte.

So,und nun aber bitte wieder zum eigentlichen Thema zurueck.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 18:29:02 von Patthama »
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Non2011

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #66 am: 26. Februar 2016, 19:08:50 »

@Patthama@

Das ist nicht ganz korrekt. Ist eine diesbezügl. Ehe kinderlos geblieben mag das ( mit Einschränkung ) zutreffen. Sind aus dieser Ehe jedoch Kinder hervorgegangen, dann greift mein ( 25 / 65 ) zitiertes.

Dabei muss es sich nicht einmal um sog. leibliche Kinder handeln. Adoptierte Kinder erziehlen hier den gleichen Effekt. Ja sogar je nach Konstellation zählen auch Neffen / Nichten / Enkel etc. etc. dazu, um in den Genuss der grossen Witwenrente zu kommen.

So weis ich aus Erfahrung, das wenn die Zeugung eigener Kinder aus med. Gründen nicht möglich, schon mal gerne ein Kind aus der Nachbarschaft und oder Familie im allgemeinen adoptiert wird.
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goldfinger

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Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #67 am: 27. August 2017, 15:01:13 »

und nun zurück zum Thema: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...

Im HALLO Magazin gibt es eine Seite "Recht in Thailand". Hier werden einige Fragen über Eigentum, Nutzniessung, Leasing etc. vermutlich recht kompetent beantwortet.

http://hallomagazin.com/nachrichten-in-deutsch/category/kolumne/recht-in-thailand/

NB: Ich habe mit der Anwaltskanzlei im Hintergrund nichts zu tun  {; Ich würde mir bei Bedarf vermutlich einen Anwalt nehmen den ich bezahlen kann  ;]

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schiene

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #68 am: 30. August 2017, 22:37:48 »

Kleiner Tip-Hinweis wenn ihr mal ne Urkunde umschreiben lassen müsst welche schon
länger laminiert ist.
Wir wollten im Juni noch ein Grundstück umschreiben lassen.
Schwiegermutter hatte die Landurkunde vor vielen Jahren vorsichtshalber einschweißen lasse
um sie vor Schäden zu schützen.
Da beim Umschreiben auf der Urkunde unterschrieben werden musste wollten wir die
Urkunde herausnehemen aber sie war an der Plastikfolie unlösbar verbunden so das erst einen neue
Urkunde erstellt werden mussten.Die war mit Zeit und Geld verbunden.

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goldfinger

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #69 am: 22. August 2022, 14:02:23 »

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