ThailandTIP Forum
Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: arthurschmidt2000 am 12. Januar 2012, 20:57:57
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Auf Phuket haben mehrere Bekannte von mir, sie sind nicht mehr in A gemeldet,
ein Schreiben der PVA erhalten, in dem sie aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie Thailand tatsächlich besteuert zu werden. Können sie diesen Nachweis nicht erbringen, wird ihnen ein Steuerabzug in Osterreich angedroht.
Sollte jemand ein solches Schreiben erhalten haben, bitte erst einmal um Fristverlängerung.
Ich werde weiter informieren.
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Erste Reaktionen von Euch zeigen, dass hierbei nicht etwa ein profilierungssüchtiger Sachbearbeiter vorgeprescht ist, sondern dass es sich dabei um eine geplante Aktion handelt.
Ich möchte das Ganze hier nicht öffentlich diskutieren, PM an mich reicht.
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Ich bin zwar kein Fachmann, möchte aber trotzdem meine Sicht der Dinge darlegen.
Die PVA beruft sich auf die DBA Entlastungsverordnung. Deren Text findet man hier:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004176 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004176)
In Österreich sind Zahlungen der PVA an der Quelle zu versteuern. Ebenso wie z.B. auch die Lohnsteuer. Sie wird an der Quelle des Einkommens (also vom Arbeitgeber) erhoben und an das Finanzamt abgefeuert. Die tatsächlich zu zahlenden Steuern werden dann im Zuge des Einkommenssteuerverfahrens vom Finanzamt festgesetzt. Behält also die PVA Steuern ein, ist dies nicht endgültig, das kann nur das Finanzamt festsetzen.
Fällt ein Leistungsempfänger unter die Regeln eines Doppelbesteuerungsabkommens, legt die oben genannte Verordnung fest, unter welchen Voraussetzungen die PVA auf die „Steuervorauszahlung“ verzichtet. Noch einmal, das hat nichts mit einer tatsächlichen Steuerpflicht zu tun.
Die PVA beruft sich dabei auf $ 2 dieser Verordnung:
Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden.
Hier heißt es ausdrücklich kann und nicht etwa kann nur oder muss!
Das Formular ZS-QU1 findet man hier:
http://www.dmg.tuwien.ac.at/nfn/Taggeld-Formular-neu.pdf (http://www.dmg.tuwien.ac.at/nfn/Taggeld-Formular-neu.pdf)
Ich vermute mal, dass dies eher nicht den ausländischen Steuerverwaltungen abgestimmt wurde.
Inhaltlich entsprechen sie in Thailand
http://www.rd.go.th/publish/21978l.0.html (http://www.rd.go.th/publish/21978l.0.html) und
http://www.rd.go.th/publish/38361.0.html (http://www.rd.go.th/publish/38361.0.html)
Letzteres Formular gibt an, wie hoch die in Thailand versteuerten Einkünfte sind. Ich habe durchaus Zweifel, ob die PVA dieses erfragen darf. Sie unterliegt nicht der Bindung an das Steuergeheimnis.
Selbstverständlich werden diese Formulare von den Finanzämtern in Thailand nur dann ausgestellt, wenn man tatsächlich Steuern in Thailand zahlt.
Es scheint hiesige Verwaltungspraxis zu sein, dass sie nicht mit einem schönen Stempel versehen, sondern nur unterschrieben werden. Auch muss der Dienstrang des Unterschreibenden genannt sein. Also bitte Vorsicht bei kreativen Loesungen!
Aus meiner Sicht kann man sich auch ausdrücklich auf das DBA Österreich Thailand beziehen.
Den Text findet man hier:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1986_263_0/1986_263_0.pdf (http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1986_263_0/1986_263_0.pdf)
Liest man es ein wenig sorgfältiger, ergibt sich, dass lediglich der überwiegende Aufenthalt in Thailand und die Steuerpflicht dort Voraussetzung für seine Anwendung ist. Die Steuerpflicht ergibt sich aus den Gesetzen Thailands. Nirgendwo ist die Rede davon, dass es nur dann anzuwenden ist, wenn man seiner Steuerpflicht in Thailand tatsächlich nachkommt. Ich wüsste auch nicht, was das einen Dritten angeht! Auch ist nirgendwo die Rede davon, dass Thailand sein Recht zur Besteuerung tatsachlich ausüben muss.
Nun habt ihr einige Argumente, um mit der PVA zu korrespondieren. Ich fürchte nur, sie wird davon nicht sonderlich beeindruckt sein und darauf verweisen, dass sie ihre Regeln selbst festlegen kann. Auch wird sie sagen können, das DBA gälte insoweit nicht für sie, weil sie ja keine Steuern festsetzt.
Die PVA ist nicht das Finanzamt!!!!
Warum nun diese neuen bürokratischen Hürden? Ich vermute mal, man baut darauf, dass manch einer auf eine Steuererklärung verzichtet, der Gewinner ist der Fiskus!
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Zunaechst ist Arthur Schmidt zu danken,dass er in profunder Art und Weise seine
Zeit fuer diese Angelegenheit zur Verfuegung stellt.
Wichtig waere,wenn die oesterreichischen Mitglieder ihre Erfahrungen im Umgang
mit den thailaendischen Steuerbehoerden bekannt geben wuerden um einen " roten
Faden " ausfindig zu machen,der aufzeigt,wie hoch denn jetzt die Abzugsbetraege sind.
Ein Bekannter,der sich heute eine Steuernummer und eine Steuerkarte besorgt hat,
bekam fuer sich selber einen Abzugsbetrag von 60,000,00TBH und fuer seine Frau
einen Abzugsbetrag von 90.000,00 TBH "gutgeschrieben.
Heute nachmittags ergab eine telefonische Anfrage bei einem anderen Finanzamt,
Absetzbetraege von 150.000,00 TBH fuer den Steuerpflichtigen selber und weitere
360.000,00 TBH fuer die Frau.Zudem wird ein weiterer allgemeiner Abzugsbetrag
von 150.000,00 TBH eingeraeumt.
Die dann verbleibene Bemessungsgrundlage wird mit 10 % versteuert (bis zu einer
gewissen Hoehe,darueber hinaus mit 20 %) Unklar blieb allerdings,ob die 20 % sich auf
die Anteile beziehen,welche ueber dieser Hoehe liegen oder der gesamte Betrag mit
20 % versteuert wird.
Hier ersieht man,dass voellige Unklarheit besteht,welche Absetzbetraege nun tatsaechlich
zur Anwendung kommen.
Wie Arthur bereits ausgefuehrt hat,ist es nicht moeglich den Garudastempel auf das Formular
zu bekommen,sondern unter der Unterschrift ist Funktion des Unterfertigers in Thai angegeben.
Nach Ruecksprache mit der PVA,wird das so nicht anerkannt,sondern muss uebersetzt werden,
wobei offen ist,ob die Uebersetzung noch beglaubigt werden muss.Das Konsulat in Chiang Mai
lehnt eine Beglaubigung ab und verweist auf die Botschaft in BKK.
Ich habe bereits im Vorfeld den Botschafter informiert und ihn gebeten uns mit Rat und
Hilfestellung zur Verfuegung zu stehen.Tatsaechlich ist dort die Frau Golana Jankovics
(oder so aehnlich) die Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit.
Ein bisschen Zeit bleibt ja noch bis zum 15.2. und ich ersuche euch,moeglichst viele Informationen
und Erfahrungsberichte hier einzuspeisen.
Jock
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Ein paar Gedankensplitter und Anmerkungen auf die Ausfuehrungen von Arthur.
PVA -Steuergeheimnis
Bei den angefuehrten Formularen handelt es sich um Formulare der Finanz.
In aller Regel sind die anzufuehrenden Einkommen indentisch mit dem Pensionsbezug.
Da dieser der PVA sowieso bekannt ist,sollte hier niemand Bauchweh bekommen,wenn
die Formulare via PVA der Finanz zugehen.
Probleme sind nur dort zu erwarten,wenn neben des Pensionsbezuges noch andere
Einkuenfte bestehen und vergessen wurde,die PVA davon in Kenntnis zu setzten.
Bekanntlich schmaelern ja diese Einkunfte die Pensionshoehe.
In dem Fall empfiehlt es sich,die Formulare direkt dem Finanzamt zuzustellen und darauf
hoffen,dass keine Information an die PVA ergeht.
Es waere in dem Fall zu erfragen,ob es hier eine Spezialabteilen bei der Finanz gibt,wo
die Steuerangelegenheiten der Auslandoesterreicher zusammmenlaufen und dort be-
arbeitet werden. (Ich glaube in Deutschland wird das so gehandhabt).
Ich stimme mit Arthur ueberein,wenn er meint,dass die,ab Jaenner vorgenommenen Abzuege,
vorsorglich sind und nicht gleich dem Finanzamt zugefuehrt werde.Das hat den Vorteil,dass mit
der Vorlage des ausgefuellten Formulars ZS-QU1 formlos ,die einbehaltenen Betraege bei der
naechsten Pensionsueberweisung wieder ausbezahlt werden.
Ist die Quellensteuer einmal dem Finanzamt zugeflossen,ist sie nurmehr,mittels eines Antrages
(eigenes Formular)wieder loszueisen.
Es scheint auch so zu sein,dass mit der zeitgerechten Vorlage des o.a.Formulars die Gefahr
einer Nachversteuerung fuer die letzten 5 Jahre vom Tisch ist,da es dieses Formular erst
seit kurzer Zeit gibt und offensichtlich darueber ein Agreement zwischen PVA und Finanz besteht.
Steuerbelastung in Thailand
Hier ist noch ein uneinheitliches Bild.
Der eine gesicherte Fall,der mir bekannt ist,geht von einem Pensionsbezug von 16.000,00 Euro
aus,worauf eine in Thailand erhobene Steuer von 30.000,00 TBH entfaellt.
Der andere Fall geht von einem Pensionsbezug von 28.000,00 Euro aus und wuerde,wenn
die telefonisch erhobenen Abzugsbetrage tatsaechlich stimmen,ebenfalls zu einer Steuerhoehe
von etwas 30.000,00 TBH fuehren.
Bei der Loesung einer Steuernummer in diesen Tagen,ist zu beachten,dass der erhobene
Steuerbetrag das Jahr 2011 betrifft und offenbar sofort an Ort und Stelle zu bezahlen ist.
So jetzt gibt es Fruehstueck,wenn mir nochwas einfaellt,melde ich mich wieder.
Eine Anmerkung noch : Alles was ich und auch Arthur dazu schreiben,ist ohne Gewaehr.
Jock
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Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen, der Link
http://www.rd.go.th/publish/21978l.0.html ist falsch, richtig ist
http://www.rd.go.th/publish/21978.0.html (http://www.rd.go.th/publish/21978.0.html)
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Wie ich gehört habe, stellt der Deutsche Honorarkonsul auf Phuket eine Bescheinigung aus, dass ihr Euch 2011 überwiegend in Thailand aufgehalten habt. Außerdem bescheinigt er, dass das Formular der PVA von den Behörden Thailands nicht unterzeichnet wird.
Reicht ihr das fristgemäß ein, habt ihr erst einmal Zeit gewonnen. Schließlich kann die PVA nichts Unmögliches verlangen.
Wahrscheinlich wird die PVA dann die analogen Formulare Thailands verlangen. Da wird sie sich aber sehr schwer tun, die Rechtsgrundlagen zu benennen. Schließlich hat sie ja ein wenig gelogen, als sie vorgab, ihr Formular müsse ausgefüllt werden. Und dann soll es auf einmal plötzlich auch ganz anders gehen???
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Warum der deutsche Honorarkonsul,
er gibt doch auch ein oesterr. Konsulat. (Die sollen auch die Schweizer betreuen.).
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Der Deutsche Honorarkonsul auf Phuket spricht Deutsch.
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Artur, spricht denn der Oesterreicher kein Deutsch ? ;]
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Wir können hier mal offen lassen, ob der Österreicher Deutsch spricht oder nicht, zu mindestens bei Wienern bin ich nicht davon überzeugt.
Der Honorarkonsul Österreichs in Phuket ist Thai und spricht neben Thai auch Englisch. Seine für ihn tätigen Damen geben vor, Deutsch zu können.
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Seine für ihn tätigen Damen geben vor, Deutsch zu können.
Ein typisches arthurschmidt2000-Bonmot ;D :D
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Ich sollte doch eine Lanze für besagte Damen brechen. Eigentlich kommen sie mit der Sprache Goethes und Schillers ganz gut klar. Nur, bemaechtigen sich Behörden dieser Sprache, dann haben die schon ihre Probleme.
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Sind die Damen, die vorgeben Deutsch zu koennen, denn nun Oesterreicherinnen oder Thai ?
Ich weiss nur, dass der oesterr.-thail. Konsul auch fuer die Schweizer hier zustaendig ist. Dann koennte man doch auch fragen, ob er auch franzoesisch spricht und auch schwyzerduetsch. ;] :]
Der des Deutschen ja maechtige Konsul Dirk Naumann darf fuer Schweizer hier nicht bescheinigen, dass sie noch leben, so wurde mir von einer deutschsprachigen Schweizerin gesagt.
Sie musste zum oesterr. Konsulat, aber fuer solche eine Lebensbescheinigung braucht man ja auch weder deutsch noch oesterreichisch zu sprechen, nur blind darf der nicht sein.
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Französisch sollten sie können...... :P
Mit schwyzerduetsch ist das so eine Sache --C
ich würde mich aber nicht darauf verlassen C--
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Die dort tätigen Damen sind Thai und sprechen neben (Hoch) Deutsch auch noch Englisch. Weitere Sprachen weiß ich nicht. Mit dem Amtsdeutsch und den Verwaltungsabläufen Österreichs sind sie nicht sonderlich vertraut. Klar, die Standardfälle beherrschen sie, aber treiben die heimischen Behörden ihren Schabernack, würde ich mich zunächst nicht an besagte Damen wenden.
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Wer weiß Genaueres, wie Renten aus dem Ausland in Thailand besteuert werden?
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Hallo Leute,
also ich habe auch dieses Schreiben der Pensionsversicherung Wien bekommen,
ich bin im Bezirk Chonburi /Bang Saen wohnhaft.
Habe das Schreiben der German Thai group in Pattaya gegeben,die haben
thail.Notare und Anwaelte,sie werden fuer mich taetig werden,da ich ja keine
Ahnung habe wohin ich mich wenden soll.Mir wurde Erklaert,das sie schon
solche Faelle hatten und die Bearbeitung ca.4 Wochen dauert.
Das beste ist,dieses Schreiben wurde mit 8.Dez.2011 abgesendet und bei mir
erst am 16.Jan.2012 zugestellt !
Habe gleich den Sachbearbeiter bei der PV Wien angerufen und gesagt,das die
Bearbeitung mindestens 4 Wochen dauert und er einen Vermerk macht.
Das ganze Kostet mich BHT.15.000,- und ich hoffe es wird alles bestens erledigt !
Anbei die Webseite des Bueros
http://www.german-thai.com/index.php?option=com_content&task=view&id=73&Itemid=33&lang=german
Gruss Josef
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Wenn ich Resultate habe,melde ich mich wieder ;)
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Weis nicht wo hin damit , aber ein Modoratore weis es sicher .
Sehr geehrte Damen und Herren !
In der Beilage erhalten Sie ein Schreiben von Herrn Botschafter Drofenik zur bevorstehenden Rückübersiedlung der Botschaft an die "ursprüngliche" Adresse, Soi Nantha Mozart, zusammen mit Abschiedsworten anlässlich seiner Rückkehr nach Wien.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Hargrove
Österreichische Botschaft Bangkok
Eine Neuer Botschafter kommt auch , eine SIE Frau Dr Eva Hager .
Fg.
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Weis nicht wo hin damit , aber ein Modoratore weis es sicher .
Sehr geehrte Damen und Herren !
In der Beilage erhalten Sie ein Schreiben von Herrn Botschafter Drofenik zur bevorstehenden Rückübersiedlung der Botschaft an die "ursprüngliche" Adresse, Soi Nantha Mozart, zusammen mit Abschiedsworten anlässlich seiner Rückkehr nach Wien.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Hargrove
Österreichische Botschaft Bangkok
Eine Neuer Botschafter kommt auch , eine SIE Frau Dr Eva Hager .
Fg.
Hab natuerlich das Datum der Uebersiedlung vergessen 21 -30 August .
In der Zeit kein Parteien Verkehr .
Fg.
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Weis nicht wo hin damit , aber ein Modoratore weis es sicher .
ZU "Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft. « 1 2 ... 5 »" passt es eher nicht, habe aber noch was altes "ausgegraben" und es dort angehängt
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IHRE EXZELLENZ EVA HAGER-ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTERIN BRINGT CHARME UND MULTIKULTURELLES KNOW-HOW NACH BANGKOK
nur in Englisch, lässt sich aber mi Google problemlos übersetzen.
http://www.thebigchilli.com/feature-stories/her-excellency-ms-eva-hager-austrian-ambassador-brings-charm-and-multicultural-expertise-to-bangkok (http://www.thebigchilli.com/feature-stories/her-excellency-ms-eva-hager-austrian-ambassador-brings-charm-and-multicultural-expertise-to-bangkok)
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Das erstaunliche ist dass inzwischen mehr Thais trotz Visapflicht Österreich besuchen als Österreicher in Thailand Urlaub machen.
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Das erstaunliche ist dass inzwischen mehr Thais trotz Visapflicht Österreich besuchen als Österreicher in Thailand Urlaub machen.
Es gibt immer mehr Reisebüros in Thailand welche sich um alles kümmern.
Auch die Anzahl der Thais welche gerne reisen und es sich auch leisten können wächst stetig.
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Austrian Embassy Bangkok, 15.03.2020, 13:50 Uhr
Starting immediately, no applications for visas or residence permits will be accepted ...
(Ab sofort werden keine Anträge auf Visa oder Aufenthaltserlaubnis mehr angenommen ...)
Austrian Embassy Bangkok
1 ชม. ·
Effective immediately, no applications for visas or residence permits will be accepted (exceptions for close relatives of Austrian or EU citizens who live in the same household in Austria, as well as diplomats on official mission to Austria).
If you have an ongoing application, the Austrian Embassy will get in touch with you in the upcoming days! Thank you for your understanding.
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Der Parteienverkehr der Österreichischen Botschaft ist aufgrund der COVID-19-Pandemie ab dem 20. März 2020 ausgesetzt. Es können nur mehr dringende konsularische Notfälle, unaufschiebbare Reisepassverlängerungen, Notpassaustellungen und COVID-19-relevante Bestätigungen für die Immigrationsbehörden zur Verlängerung der thailändischen Aufenthaltserlaubnis (Passeintrag) nach Voranmeldung unter bangkok-ob(at)bmeia.gv.at angenommen werden.
https://www.bmeia.gv.at/oeb-bangkok/ (https://www.bmeia.gv.at/oeb-bangkok/)
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Ihr habt scheinbar Witzbolde vom gleichen Kalieber wie wir Schweizer.
(http://up.picr.de/41637888fk.jpg)
https://mobile.twitter.com/RichardBarrow/status/1416246839783743491 (https://mobile.twitter.com/RichardBarrow/status/1416246839783743491)