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Autor Thema: Visumsantrag in Deutschland  (Gelesen 9311 mal)

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namdock

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #15 am: 26. Oktober 2021, 20:56:04 »


Auch von mir ist ein Bekannter (Östereicher) im Oktober ohne Visa eingereist.

Dazu noch mit einem One-Way -Ticket.

No Plomplem!!

mfg

Dieter
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Kern

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #16 am: 26. Oktober 2021, 23:04:33 »

Seit einiger Zeit gibt es das e-Visa. Neuerdings, so sagt ein pop-up, muss man nicht mehr persönlich beim Konsulat erscheinen.

https://www.thaievisa.go.th/


Danke, Goldfinger. Diese Seite hab ich mir nun für spätere Versuche gespeichert.
Momentan sind die aber anscheinend noch auf dem Stand vom 26.09.21, und außerdem erschien nach dem ersten Klick auf den Visa-Bereich nur ...



Und etliche Buttons funktionieren (zur Zeit  ??? ) nur ein wenig oder gar nicht.
Letzte gesehene Info:



---
Achim, ein Freund von mir ist am 1. Oktober ohne Visa angekommen. Nach der Quarantäne ist er auf die Immi in Kanchanburi, hat sich dort ein 3 Monats Visa geben lassen und 1 Woche vor Ablauf soll er wieder kommen, dann bekommt er wieder sein Jahresvisa auf Non-O
das hatte er allerdings schon gut über 20 Jahre und musste jetzt über 2 jahre in DL ausharren.


Danke, Karl. In die Richtung denke ich nun schon ca. 3 Wochen.

Wenn sich bezüglich der Visa usw. nicht bald etliches gewaltig zum Besseren verändert, werden meine Frau und ich (beide mittlerweile zähneknirschend 1x mit Janssen geimpft) mit frischen PCR-Test und 1-Nacht-Buchung für irgendein Quarantäne-Hotel Mitte November nach Bangkok fliegen, wo ich mir das 30-Tage Visum besorge.
Und anschließend will ich bei "meiner" Immi um ein viel länger gültiges Visum kämpfen.
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Suksabai

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #17 am: 27. Oktober 2021, 08:05:36 »


@Achim

"The team is fixing and updating the system"

Wenn die genau so "begabt" arbeiten wie bei der 90-Tages-Meldung - na dann .... viel Spass!

 >:

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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

schiene

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #18 am: 27. Oktober 2021, 12:06:28 »

Ich war am Montag auf der Immi um mich anzumelden.
Hab ein Visa O Single.Da ich aber länger bleibe als 90
Tage fragte ich nach und mir wurde gesagt das es  ohne
Probleme möglich ist es um  weitere 60 Tage zu verlängern.
Mein Visum habe ich per Post in Frankfurt gemacht und musste
ca. 8 Tage  warten
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2021, 12:29:01 von schiene »
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"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"

Kern

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #19 am: 27. Oktober 2021, 15:35:52 »

Ganz aktuell:
>> https://munich.thaiembassy.org/de/page/e-visa-de <<

Zitat
Königlich Thailändisches Generalkonsulat München
...
E-Visa
...
Neu ab 22.11.2021

Das neue Online-System von E-Visa wird am 22.11.2021 für die Visumantragstellung in Deutschland eingeführt werden. Mit diesem neuen System können Antragsteller mit festem Wohnsitz in Deutschland Visa online beantragen, durch dieser Website https://thaievisa.go.th/ , ohne in dem Generalkonsulat anwesend zu sein und die Zusendung vom Reisepass ist auch nicht benötigt, da das Visum durch das Online-System genehmigt und an die Email des Antragstellers gesendet wird.

Sie können das Handbuch/die Anleitung für E-Visa im Voraus lesen, unter https://thaievisa.go.th/static/English-Manual.pdf

---
Wir werden sehen, ob, wie und/oder wann die Prayut-Regierung dieses Chaos um E-Visa, COE, Thailand-Pass, Sandbox, "Tourismus-Blasen", Alkohol-Verbot, Quarantäne-Bestimmungen etc. lösen kann.  {:}
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2021, 15:47:19 von Kern »
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goldfinger

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #20 am: 27. Oktober 2021, 15:45:56 »

Sorry Kern,
Ich dachte es sei inzwischen schon eingeführt.
Auf Vanuatu soll es schon funktionieren.  :]
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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

Zentrum

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #21 am: 27. Oktober 2021, 18:23:05 »

Na ja, es ( funktioniert ) insofern, es kann ein Account angelegt werden.

Auf die jedoch Bestätigungsmail ( Verifizierung ) warte ich schon über 8 Stunden

Info vom System - es kann bis zu 5 Stunfen dauern, ansonsten melden Sie sich mit ihren hinterlegten Daten an - und dann nochmals die Mail anfordern. Gesagt getan, aber bis dato noch immer kein - RE -. 
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Pete99

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #22 am: 28. Oktober 2021, 11:14:27 »

Auf der Seite der Botschaft in Bern

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Zentrum

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #23 am: 17. November 2021, 18:50:24 »

Habe bei einem Gen. Konsulat in der – BRD – wie folgt abgefragt :

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren.
Auf ihrer Webseite kommunizieren Sie die Voraussetzungen für ein – Non - Immigrant “O” (Family) für 90 Tage pro Einreise.

Unter den erforderlichen Unterlagen ist das hier -

https://www.thaievisa.go.th/ Required Documenat - Non-Immigrant O - Visiting friends and family
Finanzielle Nachweise (z. B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise, Nachweis der Unterstützung durch Dritte).

auf ihrer Webseite nicht zu eruieren.

Ebenfalls unter dem – thaievisa – wird für eine Tourist Visa ( 60 Tage ) kurzer Besuch bei einer in Thailand lebenden Familie, der Nachweis einer ausreichenden Finanzierung in Höhe von 20.000.- Baht gefordert.

Frage bitte : Gilt das auch für Personen die mit einer Thailändischen Staatsangehörigen verheiratet.

Die Antwort – natürlich ohne auf meine Fragen näher einzugehen :

Guten Tag,

wir sind dabei, unsere Website so zu überarbeiten, dass sie den E-Visa-Anforderungen entspricht, die von den zuständigen Behörden in Thailand festgelegt wurden.

Da das E-Visum ab dem 22.11.2021 der einzige Kanal für die Beantragung von Visa in Deutschland sein wird, müssen Sie alle erforderlichen Dokumente hochladen, die für jede Visumart im E-Visum-System angegeben sind.

Mit freundlichen Grüßen   

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Vimana

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #24 am: 17. November 2021, 19:15:02 »

@ Zentrum

Diese 20000 Baht oder auch grob 550€ beziehen sich auf das Touristenvisum, single entry, 60 Tage.

Ob du damit deine Familie besuchst, ist egal. Du beantragst das Visum ja als „Tourist“, nicht als verheiratet.

Diese 20000 Baht gibt es schon länger, es bezieht sich auf Bargeld, das du bei Einreise dabeihaben sollst und das soll Stichprobenartig kontrolliert werden.

Dieses Visum ist im Moment das einfachste und lässt sich auch auf der Immigration verlängern, das kostet 1900 Baht für 30 Tage.
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Pete99

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #25 am: 17. November 2021, 19:54:28 »

@ Zentrum Unte den FAQ findest du die Angaben, jedoch ohne Summe der Finanzen.

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Zentrum

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #26 am: 17. November 2021, 20:58:45 »

Vor Einführung des – E – Visa wurden explizit noch keine 20.000.- Baht verlangt. Ich selbst bin mit diesem Visa Typ – Touristvisum 60 Tage ( Konsulat Stuttgart ) im April 21 nach Thailand gereist. Eine Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich.

Im Gegensatz zu dem jetzt E _ Visa welches auf der www Seite https://www.thaievisa.go.th/  auch kommuniziert -  kurzer Besuch bei einer in Thailand lebenden Familie – dieser Hinweis war zum Zeitpunkt meiner Einreise nicht auf den Seiten  der Gen. Konsulate bzw d. Botschaft in – D - zu lesen.

Sollte das jetzt die Regel werden – dann wäre das ein weiterer Hemmschuh für die – nur Touristen – ihren wie auch immer gearteten Urlaub in diesem Land zu verbringen.

Aber wenigstens haben es die Thai,s diesmal tatsächlich fertig gebracht – Butter ( 20.000.- ) zu den Fischen zu geben.

Bei dem NON – O – 90 Tage Verheiratete wird kein fixer Betrag ( X ) ausgewiesen. Hier ist lapidar nur von : Finanzielle Nachweise (z. B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise, Nachweis der Unterstützung durch Dritte).

Das kann ja Heiter werden.


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Vimana

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #27 am: 17. November 2021, 21:18:05 »

@ Zentrum

Der Artikel ist von 2017

https://der-farang.com/de/pages/touristenvisum-immigration-will-bei-einreise-20-000-baht-sehen

Okay, ist ein bisschen blöd dass hier Bargeld verlangt wird, jeder Taschendieb am Flughafen weis das bestimmt.
Andererseits, drei 200€ Noten lassen sich leicht verstecken. Oder du kannst es ja gleich am Flughafen umtauschen, Super Rich im Untergeschoss hat meist sowieso den besten Kurs. Danach gleich auf ein Konto einzahlen, du besuchst ja deine Frau.
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Vimana

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #28 am: 17. November 2021, 21:56:30 »

@ Zentrum

Warte doch einfach mal ab, was die nächsten Wochen bringen mit dem EVisum. Da wird bestimmt noch genauer beschrieben wie der Nachweis von 20000 Baht zu erbringen ist. Wenn es denn überhaupt noch so drin steht.

Ich kann mir nicht vorstellen dass am Schalter der Immigration dann drei gelbe Euroscheine vorgezeigt werden müssen. Wie gesagt, diese Stichproben gibt es schon länger und sind mir auch so bekannt, ich war aber noch nie betroffen.

Und dann einfach mal in die Voraussetzungen der anderen Visaarten reingucken.

Und meckern bringt nix. Die Thais machen die Vorschriften, der einzelne Beamte hat relativ viel Ermessensspielraum, du kannst dir das angucken und akzeptieren oder ablehnen.

Hast du eigentlich gewusst, dass der Immigration Beamte dir die Einreise verweigern kann, obwohl du ein gültiges Visum hast?
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Zentrum

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #29 am: 18. November 2021, 04:12:20 »

@Vimana -

Gut ja, dann sollen Sie den Nachweis 20.000.- Baht von den gemeinen Touristen einfordern. Nicht jedoch von Verheirateten. Nochmals der Hinweis, bei den erforderlichen Unterlagen für ein 60 Tage Visum wurde :

http://german.thaiembassy.de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen#touristen-tourist-visa

hier steht NICHTS von 20.000.- Baht.

Weitaus ärgerlicher noch ist die Tatsache, das hier plötzlich finanzielle Nachweise gefordert werden, auch für ein – NON – O – Verheiratet mit einem Thailändischen Staatsbürger - 90 Tage. Diese dann noch nicht einmal der Höhe nach spezifiziert sind.

Danke für den Hinweis, war mir aber bekannt, das trotz gültigem Visa die Einreise nach – TH – verweigert werden kann. Kann man sich glücklich schätzen – oder auch nicht - wenn der oder die Beamte – Beamtin am Tage der Einreise nicht mit dem linken Fuß aus dem Bett gestiegen ist.
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