Mal eine rethorische Frage.
Wenn Prayuth durchgefallen wäre, würde er doch bei der Ersatzwahl problemlos wiedergewählt da bei der Wahl zum PM der Senat mitmischen und das sind schätzungsweise über 200 Stimmen für ihn.
Oder habe ich etwas übersehen?
Kommt darauf an was in der Verfassung steht ?
1. Wird ein PM durch das Parlament abgewählt,
kann er nicht mehr kandidieren.
2. Wird ein PM durch das Parlament abgewählt,
kann er bei Neuwahl des PM, wieder kandidieren.
3. Wird ein PM durch das Parlament abgewählt, wird das Parlamentaufgelöst und Neuwahlen angesetzt, das neue Parlament wählt den neuen PM.
Ich denke aber….die Debatte zum Misstrauensantrag diente dazu, dunkle Punkte, Machenschaften der Prayuth-Regierung an die Oeffentlichkeit zu bringen….diese detailliert mit Fakten, Zahlen und Namen der Angeschuldigten offenzulegen.
Die Abstimmung war das Eine, das ist bachab, kein Wunder bei dieser (gekauften und gepflegten) Mehrheiten….
Aber so Einiges wird jetzt untersucht….und könnte zu Klagen an das Gericht gelangen. Gibt es dann Gerichtsurteile der Schuld, dann werden wir sehen was dann daraus folgt.
Die eigentliche Abstimmung erfolgt ja schon seit Wochen/Monaten auf den Straßen in Bangkok und an anderen Orten….noch massiver im Netz.
Prayuth und Co. muessen weg...heisst die
Botschaft der Thais !