Hallo ihr Lieben, hier wieder etwas zum Nachdenken.
Eine liebe, nette Thailänderin, 25 Jahre alt mit Hochschulabschluss wollte bei der Botschaft ein Heiratsvisum beantragen. Sprachausbildung beim Goethe bestanden. Die notwendigen Papiere wurden zum Berliner Standesamt gesandt.
Er ist Deutscher und hat einen gesicherten Arbeitsplatz.
Der Witz ist aber, dass die beiden sich noch nicht persönlich kennengelernt haben, sondern nur durch Internet „lieben“ gelernt haben.
Das Kammergericht teilt mit, dass die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses noch nicht bearbeitet wurde. Es äußert Bedenken und moniert das Kennenlernen via Internet und möchte mehr Informationen, z. B. wann kennengelernt? Wie ist die Verständigung? Wann wurde beschlossen zu heiraten?
Der Bräutigam schreibt u. a.
Diese moderne Form der Partnerfindung ist ja heute nichts Ungewöhnliches mehr.
Seither pflegen wir einen intensiven Kontakt.
Aus beruflichen Gründen war kurzfristig kein Urlaub möglich.
Da ich meine Braut inzwischen viel besser kannte, bat ich sie mich zu heiraten.
Sie war einverstanden. So entstand der Plan der Eheschließung.
Wir haben die Papiere mühsam zusammengetragen und vor zwei Wochen hat meine Braut bei der deutschen Botschaft in Bangkok einen Visum-Antrag gestellt.
Grundsätzlich habe ich natürlich Verständnis für Ihre Sorgen bezüglich Rechtsmissbrauch.
Aber seien sie versichert, Sie zielen auf die Falschen. Ich gehöre nachweislich zu denen die immer Arbeiten, ihre Steuern zahlen und niemanden zur Last fallen.
Ich kann mir keinen Grund vorstellen, wieso Sie uns die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses versagen sollten.
Ein Rechtsmissbrauch liegt nicht vor!
Sie würden uns bestrafen für eine Tat, die nie begangen wurde, die wir nie begehen würden und die wir auch nie geplant haben.
Das kann nicht der Sinn deutscher Gesetze sein!
Um was dreht es sich hier?
Der Standesbeamte in Berlin meldet Bedenken an und hat das Kammergericht eingeschaltet.
Der Standesbeamte meint weiterhin, dass die Begründung einer ehelichen Lebensgemeinschaft auf der Basis näheren gegenseitigen Kennenlernens erfolgen sollte.
Nachweise in Form von Telefonabrechnungen, briefliche Korrespondenz, Fotos oder Ähnliches könnten hilfreich sein.
So meine Lieben, ich bitte um Wortmeldung, ob der Standesbeamte und das Kammergericht hier richtig handeln.
Manfred unter Tango