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Autor Thema: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok  (Gelesen 8543 mal)

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Sonex

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #15 am: 10. März 2009, 15:39:00 »

Wenn der einsitzt, kostet der wieder dem thailändischen Staat Geld.
Da bei ihm nicht viel zu holen ist, wird man wohl versuchen ihn schnell los zu werden.

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namtok

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #16 am: 10. März 2009, 15:41:32 »

Beim Deutschen Hilfsverein steht was von  "Unverschuldet" in Not geraten grossgeschrieben auf dem Programm...
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Isan Yamaha

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #17 am: 10. März 2009, 16:29:27 »

Beim Deutschen Hilfsverein steht was von  "Unverschuldet" in Not geraten grossgeschrieben auf dem Programm...
Und dann Stellt,sich die frage bei Selbstverschuldet,in Not geraten.
Gibt es ja auch.
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tom_bkk

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #18 am: 10. März 2009, 16:31:53 »

@Sonex

>> Wenn der einsitzt, kostet der wieder dem thailändischen Staat Geld

Der arme thailaendische Staat  :-) ... die paar Baht was das arme Schwein kostet ... das wirtschaften andere Hanswursten aus gleichen Landen exponential im gleichen Zeitraum wieder rein  ;D

« Letzte Änderung: 10. März 2009, 16:35:15 von tom_bkk »
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heitzer

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #19 am: 10. März 2009, 16:47:33 »

ohne die genauen hintergründe zu kenn sollte man einem deutschen bürger der in solch einer situation ist schon von seiten der botschaft oder der zuständigen gemeinde helfen nach deutschland zurückzukommen.den betrag kann man später von der ihm zustehenden grundsicherung oder gegebenenfalls hartz 4 wieder in kleinen raten zurückhalten.
ich glaube das viele den rechtzeitigen absprung und die rückkehr verpassen und warten bis der letze euro weg  ist,dann setzen natürlich probleme ein.kein geld für ticket,overstay und transport  airport.es werden milliarden aufgebracht für kaputte banken und maroden firmen,hier einem gescheiterten zu helfen ist ein gebot der menschlichkeit.dies ist meine persöhnliche meinung
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crazyandy

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #20 am: 10. März 2009, 16:48:48 »

Es stimmt schon weder der Thailändische Staat noch der DHV wird Geld zurück bekommen, eine gewisse "Dummheit" kann man bei dem Mann schon vorraussetzen nur Er ist Deutscher und in Not (momentan mit Unterkunft und Verpflegung), und sollte der Deutsche Staat helfen wollen wird Er das Geld zurückverlangen. In dem Zusammenhang wenn er auch etwas hingt, der Deutsche Staat kümmert sich auch um Deutsche die leichtsinniger weise in Krisenregionen reisen und dann noch Expeditionen mit nur leichtem Schutzgeleit machen, klar Ihnen muss geholfen werden nur unser Kasper ist eben auch gestrandet. Und Sonex so teuer kommt der Aufenthalt in Thaiknast nun auch wieder nicht, Er hat auch Schaden angerichtet, zu holen wird nichts sein.
« Letzte Änderung: 10. März 2009, 17:35:37 von crazyandy »
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damkaodaeng

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #21 am: 10. März 2009, 17:21:52 »

Lange wird der nicht in Thailand einsitzen. Ein paar Wochen oder Monate, dann zahlt die Botschaft ihm den Rueckflug und den Overstay und er wird in Deutschland irgendwo eingewiesen. Wetten?


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Blackmicha

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #22 am: 10. März 2009, 17:41:26 »

in der thai zeitung steht heute ...


Farang deutsch , seit 4. Oktober 2008 in Pattaya ..........

mit Bild !

der ist noch nicht lang in BKK !  :D
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Konfuzius - oder so

Meritus

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #23 am: 10. März 2009, 18:23:38 »

Einen Vorteil hats ja, dass er einsitzt, da koennte er, wenn verurteilt, Auslandssozialhilfe bekommen und sich jeden Tag eine Mahlzeit hinzukaufen. Das ist in Suedamerika gaengige Praxis.... :(..

(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:

1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
       Das waere dann der Aufenthalt in einer staatlichen Einrichtung aus der man nicht so ohne Weiteres wieder rauskann.........
« Letzte Änderung: 10. März 2009, 18:40:08 von Meritus »
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samurai

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #24 am: 10. März 2009, 21:00:42 »

Woher bitte kommt die Info das ein mitteloser Deutscher im Ausland ein Rückflugticket vom Konsulat, der Botschaft oder Sonstwem vorgestreckt bekommt.? Wenn mann Glück hat darf mann mal telefonieren. Das wars.

Die Geschichte ist lustig. Hat  der Mann denn keine Rente, Arbeit? Von Irgendwas muß Er ja vorher gelebt haben. Und die monatl. Rente, Lohnscheck kann Ihm keine Nutte der Welt wegnehmen.

SAMURAI



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damkaodaeng

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #25 am: 10. März 2009, 21:27:14 »

Woher bitte kommt die Info das ein mitteloser Deutscher im Ausland ein Rückflugticket vom Konsulat, der Botschaft oder Sonstwem vorgestreckt bekommt.? Wenn mann Glück hat darf mann mal telefonieren. Das wars.

Das Auswaertige Amt schreibt dazu:

Was kann / darf eine Auslandsvertretung tun?
  • Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,
  • Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen,
  • Ihnen in besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist,
  • wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren,
  • in Fällen, in denen Sie Probleme mit den Behörden des Urlaubslandes haben, für Sie vermittelnd tätig werden,
  • Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt, Arzt/Facharzt, Dolmetscher/Übersetzer vor Ort benennen,
  • im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten,
  • beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.

Mehr unter http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/04/Hilfe/hilfe__was.html
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thaichris69

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #26 am: 11. März 2009, 18:18:17 »

Wir könnten das mal eingrenzen.
Wer ist 64 und lebt in Bankgog 

                                                                                                               - in Bushaltestellen
 ???

So viele können  es in Bangkok nicht sein, die meisten älteren Herren sind doch wohl
                                =======
aufgeklärt.

thaichris69
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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #27 am: 11. März 2009, 19:24:50 »

Der Gitarre spielende Hollaender vor 2-3 Jahren ist wohl der Bekannteste seiner Riege, wurde damals auch mit Fotos im TIP-Forum diskutiert.
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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #28 am: 12. März 2009, 15:44:47 »

ich habe Ende Febr. den 64Jährigen in Bkk getroffen, der muß wirklich am verzweifeln sein,er pöpelt alle Deutschen an und hat sich von den Opfergaben der Geisterhäuser ernährt
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volkschoen

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Re: Deutscher Liebeskasper (64) obdachlos im Bangkok
« Antwort #29 am: 12. März 2009, 16:21:46 »

Ich denke und glaube die Thaibehörden werden ihn aus Thailand kurz oder lang abschieben, mit dem Vermerk im Pass: "Einreise unerwünscht". Da dieser Mensch Deutscher ist, muss Deutschland diese Person aufnehmen. Die Deutsche Botschaft prüft, ob es in D. evt. Ehefrau, Kinder oder sonstige Verwandte gibt, die für den Flug und für die ersten Tage des Aufenthalts in D. aufkommen. Ist das nicht der Fall übernimmt erst einmal der Deutsche Staat die Kosten, er wird immer prüfen, dass er das ausgelegte Geld wieder bekommt. Seine Tat sieht für mich eher aus als ein Hilfeschrei. Ein normal denkender geht andere Wege in der Hilflosigkeit, wie betteln, klauen usw. Ich denke diese Person benötigt in D. ärztliche Hilfe. Ich hoffe und wünsche, dass er bald nach Hause zurückkehrt und dort die erforderliche Hilfe bekommt.
Gruss Volkmar 
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