Rente
Das angesammelte Sparguthaben wird irgendwie in zwei Kategorien aufgeteilt, einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil.
Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil wird vom Bundesrat festgelegt und beträgt aktuell 6,8%. Dies ist ein politischer Satz, der nächstens reduziert werden muss, da ja die Verzinsung der Guthaben auch gesenkt wurde.
Den überobligatorischen Teil wird mit einem reduzierten Satz umgewandelt, bei der Swiss Life mit 5.835%. Dies wäre vermutlich der unternehmerisch richtige Prozentsatz.
Da wir die Rente rund vier Jahre früher beziehen, ergeben sich folgende Zahlen:
Obligatorisch Kay 5.7576% ich 5.7791%
Überobligatorisch Kay 5.2862% ich 5.3710%
Gemischt effektiv Kay 5.6485% ich 5.6666%
Kay erhält die Rente 4 Jahre 2 Monate und 8 Tage früher, ich 4 Jahre und 2 Tage. Darum der kleinere Satz für Kay.
Somit habe ich eine Rente von 9‘416.--, Kay 2‘653.-- pro Jahr.
Hätte ich 1992 für die Geschäftsgründung nicht meine Pensionskassengelder bezogen, käme ich auf geschätzte Fr. 20‘000.—pro Jahr. Als ich das Geld zurückzahlen wollte, durfte ich nicht. Da haben wir es halt für die Frühpension auf verschiedenen Thai-Banken deponiert. Im nachhinein auch eine gute Lösung.
Ich habe nicht damit gerechnet, dass schon jetzt Rente bezogen werden kann. Sollte der Umwandlungs-Satz in den nächsten vier Jahren sinken, hätten wir gewonnen, wenn nebenbei nicht noch Rentenkürzungen beschlossen würden. Da jetzt neu ein Sozialdemokrat das Departement führt, könnten wir Glück haben mit Rentenkürzungen.
An der Darstellung ändere ich nichts mehr, bringt eh nichts, ist ja einigermassen lesbar.